Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
107 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
26.10.17, 11:01
Aktualisiert
30.11.17, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
D 40/2017
17.10.2017
Datum:
Dringlichkeitsentscheidung
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
06.12.2017
Kreistag
13.12.2017
"Gute Schule 2020" - Erweiterung des Konzeptes
hier: Beschaffung eines neuen Schulservers für das Berufskolleg Eifel in Kall
Sachbearbeiter/in: Herr Recher
Tel.: 15 191
Abt.: 40 - Schulen
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt: 231 02
Zeile: 26
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, die erste Stufe des im Rahmen der V 296/2017 am 05. April 2017
beschlossenen Verwendungskonzeptes des Förderprogrammes „NRW.BANK. Gute Schule 2020“ um
die Beschaffung eines Servers für das Berufskolleg Eifel in Kall zu ergänzen.
-2Begründung:
Das Verwendungskonzept soll im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung des Kreistags
fortgeschrieben werden, weil sich die Notwendigkeit ergibt, kurzfristig einen neuen zentralen Server
für das Berufskolleg Eifel anzuschaffen.
Zum 28.01.2018 läuft der Garantievertrag für den derzeitigen Server aus und kann auch nicht mehr
verlängert werden. Sollte der Server nach diesem Datum ausfallen, hätte dies weitreichende Folgen
für den Schulbetrieb. U.a. würde keine Sicherung von Daten mehr möglich sein und damit keine
Sicherstellung und Aufrechterhaltung des Unterrichts. Außerdem entfiele die Möglichkeit, den
kostenlosen Service der Lieferfirma in Anspruch zu nehmen bzw. notwendige Reparaturen
durchführen zu lassen.
Die Kosten für die Neuanschaffung des Schulservers belaufen sich auf ca. 25.000 €.
Die in der ersten Stufe beschlossenen baulichen Maßnahmen (V 296/2017) des Immobilien-------------------------------------managements „Brandschutzmaßnahmen im Berufskolleg Eifel“ und
„Berufsorientierungszentrum für den Südkreis“ sind in der Umsetzung noch nicht so weit, dass die
Mittel schon verausgabt werden konnten.
Ausreichende Mittel für die Beschaffung eines Schulservers sind damit aus dem Kreditkontingent für
das Jahr 2017 vorhanden.
Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird in Bezug auf die weiteren Rahmenbedingungen auf
die V 296/2017 vom 10.02.2017 verwiesen.
Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die
Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden.
Begründung der Dringlichkeit:
Um die Handlungsfähigkeit der Schule und den Ablauf der Unterrichtsorganisation auch nach dem
28.01.2017 gewährleisten zu können, soll seitens der Abteilung 40 in Zusammenarbeit mit der
Zentralen Vergabestelle schnellstmöglich ein entsprechendes Vergabeverfahren durchgeführt
werden. Um mit einem verspäteten Zuschlagstermin die Handlungsfähigkeit der Schule nach dem
28.01.2018 nicht zu gefährden, ist die Beschlussfassung im Wege der Dringlichkeit angezeigt.
gez. Kolvenbach
gez. Ramers
gez. Reiff
gez. Grutke
gez. Troschke
gez. Bell
gez. Rosenke
Landrat
(Kreisausschussmitglieder)
-3-
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)