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Dringlichkeitsentscheidung GB ("Gute Schule 2020" - Erweiterung des Konzeptes hier: Beschaffung eines neuen Servers für das Berufskolleg Eifel in Kall)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
107 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
26.10.17, 11:01
Aktualisiert
30.11.17, 12:01
Dringlichkeitsentscheidung GB ("Gute Schule 2020" - Erweiterung des Konzeptes
hier: Beschaffung eines neuen Servers für das Berufskolleg Eifel in Kall) Dringlichkeitsentscheidung GB ("Gute Schule 2020" - Erweiterung des Konzeptes
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat D 40/2017 17.10.2017 Datum: Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 06.12.2017 Kreistag 13.12.2017 "Gute Schule 2020" - Erweiterung des Konzeptes hier: Beschaffung eines neuen Schulservers für das Berufskolleg Eifel in Kall Sachbearbeiter/in: Herr Recher Tel.: 15 191 Abt.: 40 - Schulen Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: 231 02 Zeile: 26 Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, die erste Stufe des im Rahmen der V 296/2017 am 05. April 2017 beschlossenen Verwendungskonzeptes des Förderprogrammes „NRW.BANK. Gute Schule 2020“ um die Beschaffung eines Servers für das Berufskolleg Eifel in Kall zu ergänzen. -2Begründung: Das Verwendungskonzept soll im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung des Kreistags fortgeschrieben werden, weil sich die Notwendigkeit ergibt, kurzfristig einen neuen zentralen Server für das Berufskolleg Eifel anzuschaffen. Zum 28.01.2018 läuft der Garantievertrag für den derzeitigen Server aus und kann auch nicht mehr verlängert werden. Sollte der Server nach diesem Datum ausfallen, hätte dies weitreichende Folgen für den Schulbetrieb. U.a. würde keine Sicherung von Daten mehr möglich sein und damit keine Sicherstellung und Aufrechterhaltung des Unterrichts. Außerdem entfiele die Möglichkeit, den kostenlosen Service der Lieferfirma in Anspruch zu nehmen bzw. notwendige Reparaturen durchführen zu lassen. Die Kosten für die Neuanschaffung des Schulservers belaufen sich auf ca. 25.000 €. Die in der ersten Stufe beschlossenen baulichen Maßnahmen (V 296/2017) des Immobilien-------------------------------------managements „Brandschutzmaßnahmen im Berufskolleg Eifel“ und „Berufsorientierungszentrum für den Südkreis“ sind in der Umsetzung noch nicht so weit, dass die Mittel schon verausgabt werden konnten. Ausreichende Mittel für die Beschaffung eines Schulservers sind damit aus dem Kreditkontingent für das Jahr 2017 vorhanden. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird in Bezug auf die weiteren Rahmenbedingungen auf die V 296/2017 vom 10.02.2017 verwiesen. Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. Begründung der Dringlichkeit: Um die Handlungsfähigkeit der Schule und den Ablauf der Unterrichtsorganisation auch nach dem 28.01.2017 gewährleisten zu können, soll seitens der Abteilung 40 in Zusammenarbeit mit der Zentralen Vergabestelle schnellstmöglich ein entsprechendes Vergabeverfahren durchgeführt werden. Um mit einem verspäteten Zuschlagstermin die Handlungsfähigkeit der Schule nach dem 28.01.2018 nicht zu gefährden, ist die Beschlussfassung im Wege der Dringlichkeit angezeigt. gez. Kolvenbach gez. Ramers gez. Reiff gez. Grutke gez. Troschke gez. Bell gez. Rosenke Landrat (Kreisausschussmitglieder) -3- Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)