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Dringlichkeitsentscheidung GB (Z 1_D 40_2017 (Kreisausschuss vom 06.12.2017))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
12.12.17, 12:04
Aktualisiert
12.12.17, 12:04
Dringlichkeitsentscheidung GB (Z 1_D 40_2017 (Kreisausschuss vom 06.12.2017))

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Kreis Euskirchen Der Landrat A) TOP 16 Z 1 / D 40/2017 Datum: 12.12.2017 Öffentliche Sitzung "Gute Schule 2020" - Erweiterung des Konzeptes hier: Beschaffung eines neuen Schulservers für das Berufskolleg Eifel in Kall Fraktionsvorsitzender Grutke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) bemerkt, dass in der Begründung der Dringlichkeit zwei Sachen miteinander vermengt werden, die nichts miteinander zu tun haben (Auslauf Garantievertrag, Erneuerung Server). Die Begründung sei so interpretiert worden, dass es um die Modernisierung des Servers gehe, so dass der Beschluss mitgetragen werde. Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, die erste Stufe des im Rahmen der V 296/2017 am 05. April 2017 beschlossenen Verwendungskonzeptes des Förderprogrammes „NRW.BANK. Gute Schule 2020“ um die Beschaffung eines Servers für das Berufskolleg Eifel in Kall zu ergänzen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig D 40/2017