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Verwaltungsergänzung (Unkontrollierter freier Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen hier: Anfrage der UWV-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
13.11.17, 14:02
Aktualisiert
24.11.17, 12:01
Verwaltungsergänzung (Unkontrollierter freier Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen
hier: Anfrage der UWV-Fraktion)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z1 F 38/2017 Datum: 06.11.2017 Unkontrollierter freier Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen hier: Anfrage der UWV-Fraktion Zu den einzelnen Fragen der UWV-Fraktion wird nachfolgend Stellung genommen: Zu 1: Die Tierschutzvereine teilten in ihrem neuerlichen Antrag auf Erlass einer kreisweiten Katzenschutzverordnung mit, dass ihren Erkenntnissen nach der Anteil erkrankter wildlebender Katzen gestiegen ist. Die Abt. 39 verfügt über keine darüber hinaus gehenden Informationen, insbesondere nicht zur Anzahl unkastrierter Katzen. Zu 2: Da die Anzahl der gefangenen freilaufenden Katzen in den Kommunen auch aufgrund personeller Engpässe bei den Tierschutzvereinen schwanken, können hierzu keine Aussagen getroffen werden. Nach hiesiger Kenntnis ist kein kommunaler Schwerpunkt auszumachen. Zu 3: Mit dem Erlass einer solchen Verordnung wird ein Bewusstsein für diese Problemlage bei den Katzenhaltern geschaffen, die Überzeugungsarbeit der Tierschutzvereine erleichtert und aufgrund der zu erwartenden verminderten Geburtenrate der Gesundheitszustand der kreisweiten Katzenpopulation verbessert. Deshalb wird der Erlass einer solchen Verordnung seitens der Fachabteilung empfohlen (siehe Beschlussvorschlag). Zu 4: Da die geplante Katzenschutzverordnung die Katzenhalter in die Pflicht nimmt, ist nicht mit zusätzlichen Kosten für den Kreis zu rechnen. gez. i.V. Poth