Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
13.11.17, 14:02
Aktualisiert
24.11.17, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z1 F 38/2017
Datum: 06.11.2017
Unkontrollierter freier Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen
hier: Anfrage der UWV-Fraktion
Zu den einzelnen Fragen der UWV-Fraktion wird nachfolgend Stellung genommen:
Zu 1:
Die Tierschutzvereine teilten in ihrem neuerlichen Antrag auf Erlass einer kreisweiten
Katzenschutzverordnung mit, dass ihren Erkenntnissen nach der Anteil erkrankter wildlebender
Katzen gestiegen ist. Die Abt. 39 verfügt über keine darüber hinaus gehenden Informationen,
insbesondere nicht zur Anzahl unkastrierter Katzen.
Zu 2:
Da die Anzahl der gefangenen freilaufenden Katzen in den Kommunen auch aufgrund personeller
Engpässe bei den Tierschutzvereinen schwanken, können hierzu keine Aussagen getroffen werden.
Nach hiesiger Kenntnis ist kein kommunaler Schwerpunkt auszumachen.
Zu 3:
Mit dem Erlass einer solchen Verordnung wird ein Bewusstsein für diese Problemlage bei den
Katzenhaltern geschaffen, die Überzeugungsarbeit der Tierschutzvereine erleichtert und aufgrund der
zu erwartenden verminderten Geburtenrate der Gesundheitszustand der kreisweiten
Katzenpopulation verbessert. Deshalb wird der Erlass einer solchen Verordnung seitens der
Fachabteilung empfohlen (siehe Beschlussvorschlag).
Zu 4:
Da die geplante Katzenschutzverordnung die Katzenhalter in die Pflicht nimmt, ist nicht mit
zusätzlichen Kosten für den Kreis zu rechnen.
gez. i.V. Poth