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Beschlussvorlage GB (Amphibienschutzeinrichtungen im Kreuzungsbereich der Kreisstraßen 50 und 56 bei Bad Münstereifel-Rupperath Zustimmung zur Entwurfsplanung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
116 kB
Datum
06.12.2017
Erstellt
16.11.17, 09:02
Aktualisiert
16.11.17, 09:02
Beschlussvorlage GB (Amphibienschutzeinrichtungen im Kreuzungsbereich der Kreisstraßen 50 und 56 bei Bad Münstereifel-Rupperath
Zustimmung zur Entwurfsplanung) Beschlussvorlage GB (Amphibienschutzeinrichtungen im Kreuzungsbereich der Kreisstraßen 50 und 56 bei Bad Münstereifel-Rupperath
Zustimmung zur Entwurfsplanung) Beschlussvorlage GB (Amphibienschutzeinrichtungen im Kreuzungsbereich der Kreisstraßen 50 und 56 bei Bad Münstereifel-Rupperath
Zustimmung zur Entwurfsplanung) Beschlussvorlage GB (Amphibienschutzeinrichtungen im Kreuzungsbereich der Kreisstraßen 50 und 56 bei Bad Münstereifel-Rupperath
Zustimmung zur Entwurfsplanung)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 385/2017 06.11.2017 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 22.11.2017 Kreisausschuss 06.12.2017 Amphibienschutzeinrichtungen im Kreuzungsbereich der Kreisstraßen 50 und 56 bei Bad Münstereifel-Rupperath Zustimmung zur Entwurfsplanung Sachbearbeiter/in: Frau Pantenburg Tel.: 15 1317 Abt.: 60.3 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: 55402 Zeile: 25 Investitions-Nr.: I554022501 Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: i.A. HuthmacherSchmitz Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: X Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss stimmt der Entwurfsplanung zum Bau der Amphibienschutzeinrichtungen (stationäre Leiteinrichtungen inkl. zwei Amphibiendurchlässen und einer Stopprinne) im Kreuzungsbereich der Kreisstraßen K50 und K56 bei Bad-Münstereifel-Rupperath zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. -2- Begründung: Die derzeit vorhandene Anlage im Kreuzungsbereich der K50 / K56 nahe der Ortslage Rupperath besteht aus einem mobilen, provisorischen Schutzzaun, der in seiner Funktionsfähigkeit stark eingeschränkt ist. Das Folienmaterial ist an vielen Stellen eingerissen oder nicht mehr ordnungsgemäß spannbar. Weiterhin befinden sich im Kreuzungsbereich zwei Unterquerungen (sog. Klimatunnel), die eine schützende Querung der Straßen ermöglichen sollen. Die Tunnel weisen mit ca. 25 cm x 25 cm einen sehr kleinen Durchmesser auf und besitzen keine ausreichend funktionierenden Leitelemente mehr, um den Amphibien das Auffinden der Eingänge zu ermöglichen. Die Tunnel sind zum Teil beschädigt und verstopft. Ein Freispülen ist nicht mehr möglich. Die vorhandenen zuvor beschriebenen Einrichtungen sollen daher zurückgebaut und durch neue Anlagenteile ersetzt werden. Nähere Einzelheiten zu der Amphibienschutzeinrichtung können den beigefügten Planunterlagen entnommen werden. Das Vorhaben liegt im Bereich des Landschaftsschutzgebietes 2.2-8 „Mutscheider Hochfläche“ im LP Bad Münstereifel. Bei dem Teich handelt es sich um den Geschützten Landschaftsbestandteil 2.4-12 „Dorfweiher historische Leimkaul Rupperath“ im LP Bad Münstereifel. Die Festsetzung als Geschützter Landschaftsbestandteil erfolgte u. a. insbesondere zur Erhaltung des Gewässers, wegen seiner kulturhistorischen Bedeutung und aufgrund seiner Eigenart und Schönheit. Darüber hinaus wurde der Teich als schutzwürdiges Biotop BK-5507-005 „Dorfteich nördlich Rupperath“ kartiert. Der Dorfweiher von Rupperath ist besonders für Amphibien ein bedeutendes Gewässer. Bei einer Amphibienkartierung (Dr. Birgit Blosat, Jünkerath) im ersten Halbjahr 2017 konnten folgende Arten nachgewiesen werden: - Erdkröte (Bufo bufo) Grasfrosch (Rana temporaria) Teichmolch (Lissotriton vulgaris) Fadenmolch (Lissotriton helveticus) Bergmolch (Mesotriton alpestris). Alle nachgewiesenen Arten sind besonders geschützt nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG. Ausweislich des Gutachtens ist die Populationsgröße des Grasfrosches als hoch einzustufen. Das Gutachten bestätigt, dass keine Alternative zur Erneuerung der Leiteinrichtung besteht. Verwaltungsseitig wurde geprüft, ob die Anlage von Ersatzlaichgewässern die Gefährdungssituation entschärfen könnte. Da jedoch davon auszugehen ist, dass die Amphibien unabhängig davon, auf welcher Straßenseite ein Ersatzbiotop angelegt würde, weiterhin zu ihren Sommerlebensräumen über die Kreisstraßen wandern, wäre eine Leiteinrichtung stets erforderlich. Wollte man versuchen dieses Problem zu lösen, müsste man auf jeder Straßenseite ein Ersatzlaichgewässer anlegen. Darüber hinaus stehen für die Anlage von Ersatzlaichgewässern auch keine geeigneten Flächen zur Verfügung. Zum einen besitzt der Kreis Euskirchen im näheren Umkreis keine eigenen Flächen. Zum anderen ist die Lage des bestehenden Gewässers aufgrund seines Untergrundes und der Topographie ideal. Andere geeignete Flächen mit ähnlichen Eigenschaften konnten nicht gefunden werden. Letztlich kommt eine Verkippung des bestehenden Gewässers auch aus artenschutzrechtlichen Gründen nicht in Betracht. -3Vorgesehene Maßnahmen: Die Maßnahme umfasst zum einen die Erneuerung der Durchlässe mit wesentlich größeren Öffnungsquerschnitten. Die Öffnungen selbst werden mit einer Durchwandersperre versehen, damit die Amphibien nicht an diesen vorbeiwandern. Die Leiteinrichtungen zu den Tunnelöffnungen sollen mit stationären, d.h. stabilen und dauerhaften Fertigteilleitwänden aus Beton hergestellt werden. Insgesamt sind ca. 385 m Leitwände im Bereich der straßenangrenzenden Grünstreifen neu zu setzen. An den jeweiligen Enden der Leitelemente sind Umkehrbereiche zu errichten, um den Amphibien ein Umwandern der Leiteinrichtungen zu erschweren und sie zu den Tunnelöffnungen zurückzuführen. Die Umkehrbereiche sind als Wendeschleifen auszuführen. Wie bereits ursprünglich vorhanden, sollen für die Amphibien wieder zwei Straßenquerungen an gleicher Stelle geschaffen werden. Der Ausbau erfolgt als sogenannter Stelztunnel mit offenem Boden, wobei entsprechend dem heutigen Standard eine wesentlich größere Querschnittsfläche (ca. 100 cm x 75 cm) zur Ausführung kommen soll. Die neuen Tunnel werden mit einer Länge von 13 m (Tunnel 1) bzw. 16 m (Tunnel 2) hergestellt. Am südlichen Ende des Teiches befindet sich eine Zuwegung von der Kreisstraße auf einen Feldweg. Da in diesem Bereich aufgrund der zu gewährleistenden Überfahrbarkeit die eigentlich erforderliche Leiteinrichtung nicht eingesetzt werden kann, erfolgt der Einbau eines sogenannten Einfallschachtes mit einem Abdeckrost (sogenannte Stopprinne), in den die Amphibien beim Überwandern hineinfallen und dann wieder über die festen Leiteinrichtungen zu den Tunnelöffnungen geführt werden. Die Stopprinne hat eine Länge von 6 m. Bauablauf: Um die Baumaßnahme zügig durchführen zu können, ist derzeit eine abschnittsweise Vollsperrung der von der Kreuzung abgehenden Straßen in den Sommerferien 2018 vorgesehen. Geplanter Baubeginn ist Ende Juli 2018. Die gesamte Bauzeit wird mit 25 Arbeitstagen (5Tage/Woche) veranschlagt. Kosten: Die Brutto-Baukosten der Maßnahme (stationäre Leiteinrichtungen inkl. zwei Amphibiendurchlässen und einer Stopprinne) belaufen sich auf insgesamt 161.000,- €. Die Mittel wurden im Haushalt 2017 eingeplant. Die Folgekosten können der als Anlage beigefügten Berechnung entnommen werden. Als Alternative zu den neuen, dauerhaften Leitwänden aus Beton wurde eine Variante mit neuen, mobilen Foliensperrzäunen geprüft. Die Erneuerung der Amphibiendurchlässe inkl. der Stopprinne ist in jedem Fall erforderlich, da die vorhandenen Durchlässe ihre Funktion nicht mehr erfüllen und nicht mehr instandgesetzt werden können. Diese entsprechen zudem nicht mehr dem Stand der Technik. Die Baukosten bei provisorischen Leitfolien würden zwar niedriger ausfallen. Allerdings sind die mobilen Leiteinrichtungen ständig durch den Kreisbauhof zu unterhalten (Regelmäßige Kontrolle auf Funktion, Wiederholtes Aufstellen / Geraderichten, Aufwändige Arbeiten bei Laubentfernung und Mäharbeiten, usw.) und die Haltbarkeit beträgt max. 8 bis 10 Jahre, wenn sie nicht vorher schon beschädigt wurden. Auch optisch sind die mobilen Leiteinrichtungen nicht ansprechend. Zur Finanzierung der Kosten ist verwaltungsseitig beabsichtigt, eine Förderung nach den Richtlinien investiver Naturschutz-Managementpläne in Anspruch zu nehmen. Bewilligungsbehörde ist die Bezirksregierung Köln. -4Der Fördersatz beträgt bei einer Maßnahme des Biotop- und Artenschutzes im Offenland 80 %. Der Eigenanteil in Höhe von 20 % der Kosten wird aus Ersatzgeldern finanziert. Gleiches gilt für die Abschreibungen und sonstigen Folgekosten. Damit führt die Maßnahme mit dauerhaften Leitwänden zu keiner Belastung des umlagefinanzierten Kreishaushaltes. Seitens der Fachabteilung wird vorgeschlagen dem Entwurf zum Bau der Amphibienschutzeinrichtung im Kreuzungsbereich der Kreisstraßen K50 und K56 bei Bad Münstereifel-Rupperath zuzustimmen. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)