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Beschlussvorlage Stab (Fortschreibung der Dienstleistungsvereinbarung für den Betrieb des Startercenter NRW in der GründerRegion Aachen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
97 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
14.09.17, 14:01
Aktualisiert
14.09.17, 14:01
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 357/2017 08.09.2017 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 25.09.2017 Kreisausschuss 04.10.2017 Kreistag 18.10.2017 Fortschreibung der Dienstleistungsvereinbarung für den Betrieb des Startercenter NRW in der GründerRegion Aachen Sachbearbeiter/in: Frau Valder x Tel.: (02251) 15 113 Abt.: Stabsstelle 80 Die Vorlage berührt den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. x Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: 571 05 Zeile: 15 Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Im Haushalt 2017 sind die Mittel unter Produkt 571 05, Zeile 15 eingeplant, für die folgenden Jahre werden die Mittel entsprechend in den Haushalt eingeplant. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt: a) die anteilige Mitfinanzierung des STARTERCENTER der Gründerregion Aachen mit einem jährlichen Pauschalzuschuss in Höhe von jeweils 3.000 € für den Zeitraum 07/2017 bis 12/2019 und b) ermächtigt die Verwaltung damit zur Unterzeichnung der Dienstleistungsvereinbarung. -2Begründung: Die Handwerkskammern, die Industrie- und Handelskammern, die Kommunen und kommunalen Wirtschaftsförderungseinrichtungen und das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie sind entschlossen, auch künftig gemeinsam einen wichtigen Beitrag zur Förderung von Gründungen in NRW durch die STARTERCENTER zu leisten. Ziel der seit 01.01.2007 gegründeten STARTERCENTER in NRW ist es, die Qualität der Beratung für Gründerinnen und Gründer zu verbessern, um dadurch Stabilität in das Gründungsgeschehen zu bringen und nachhaltige Perspektiven für Wachstum und Beschäftigung in NRW zu eröffnen. Das STARTERCENTER NRW in der Gründerregion Aachen ist eine zentrale Anlaufstelle zur Information, Beratung und Unterstützung von Existenzgründern. Mit dem STARTERCENTER wird das vielfältige Informations- und Beratungsangebot der beteiligten Partner gebündelt. Es gibt 5 dezentrale Startercenterbüros in der Gründerregion Aachen - Handwerkskammer Aachen Industrie und Handelskammer Aachen Kreis Düren, Stabstelle für Wirtschaftsförderung Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH Kreis Euskirchen, Stabsstelle für Struktur- und Wirtschaftsförderung Zur Sicherung der Finanzierung des STARTERCENTER in der Gründerregion Aachen werden mit den o.g. Partnern sog. Dienstleistungsvereinbarungen geschlossen (Anlage zu V 357/2017), welche die Finanzierung für jeweils zwei Anschlussjahre sicher stellen. Auch künftig soll es bei dem bisherigen jährlichen Pauschalbetrag bleiben. Für den Zeitraum vom 01.07.2017 bis 31.12.2019 fallen für den Kreis Euskirchen jährliche Pauschalkosten von jeweils € 3.000,- an. gez. Rosenke Landrat