Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
97 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
14.09.17, 14:01
Aktualisiert
14.09.17, 14:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 357/2017
08.09.2017
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
25.09.2017
Kreisausschuss
04.10.2017
Kreistag
18.10.2017
Fortschreibung der Dienstleistungsvereinbarung für den Betrieb des Startercenter NRW in
der GründerRegion Aachen
Sachbearbeiter/in: Frau Valder
x
Tel.: (02251) 15 113
Abt.: Stabsstelle 80
Die Vorlage berührt den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
x
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt: 571 05 Zeile: 15
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Im Haushalt 2017 sind die Mittel unter Produkt 571 05, Zeile 15
eingeplant, für die folgenden Jahre werden die Mittel entsprechend in
den Haushalt eingeplant.
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt:
a) die anteilige Mitfinanzierung des STARTERCENTER der Gründerregion Aachen mit einem
jährlichen Pauschalzuschuss in Höhe von jeweils 3.000 € für den Zeitraum 07/2017 bis 12/2019 und
b) ermächtigt die Verwaltung damit zur Unterzeichnung der Dienstleistungsvereinbarung.
-2Begründung:
Die Handwerkskammern, die Industrie- und Handelskammern, die Kommunen und kommunalen
Wirtschaftsförderungseinrichtungen und das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie sind
entschlossen, auch künftig gemeinsam einen wichtigen Beitrag zur Förderung von Gründungen in
NRW durch die STARTERCENTER zu leisten.
Ziel der seit 01.01.2007 gegründeten STARTERCENTER in NRW ist es, die Qualität der Beratung für
Gründerinnen und Gründer zu verbessern, um dadurch Stabilität in das Gründungsgeschehen zu
bringen und nachhaltige Perspektiven für Wachstum und Beschäftigung in NRW zu eröffnen.
Das STARTERCENTER NRW in der Gründerregion Aachen ist eine zentrale Anlaufstelle zur
Information, Beratung und Unterstützung von Existenzgründern. Mit dem STARTERCENTER wird
das vielfältige Informations- und Beratungsangebot der beteiligten Partner gebündelt.
Es gibt 5 dezentrale Startercenterbüros in der Gründerregion Aachen
-
Handwerkskammer Aachen
Industrie und Handelskammer Aachen
Kreis Düren, Stabstelle für Wirtschaftsförderung
Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH
Kreis Euskirchen, Stabsstelle für Struktur- und Wirtschaftsförderung
Zur Sicherung der Finanzierung des STARTERCENTER in der Gründerregion Aachen werden mit
den o.g. Partnern sog. Dienstleistungsvereinbarungen geschlossen (Anlage zu V 357/2017), welche
die Finanzierung für jeweils zwei Anschlussjahre sicher stellen. Auch künftig soll es bei dem
bisherigen jährlichen Pauschalbetrag bleiben.
Für den Zeitraum vom 01.07.2017 bis 31.12.2019 fallen für den Kreis Euskirchen jährliche
Pauschalkosten von jeweils € 3.000,- an.
gez. Rosenke
Landrat