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Anfrage UWV (Unkontrollierter freier Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen hier: Anfrage der UWV-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
148 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
27.10.17, 09:03
Aktualisiert
24.11.17, 12:01
Anfrage UWV (Unkontrollierter freier Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen
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UWV-Fraktionsbüro  Jülicher Ring 32  53879 Euskirchen Datum: F 38/2017 25.10.2017 Az.: II/T X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 22.11.2017 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 04.12.2017 Kreisausschuss 06.12.2017 Kreistag 13.12.2017 Unkontrollierter freier Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen hier: Anfrage der UWV-Fraktion Sehr geehrter Herr Landrat, die UWV-Fraktion beantragt, unter Hinweis auf die Geschäftsordnung des Kreises und seiner Ausschüsse, das Thema „Unkontrollierter freier Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen“ auf die Tagesordnung zu setzen mit folgenden Anfragen: 1. Gibt es seit den letzten Mitteilungen betreffend Kastrationspflicht für Freigängerkatzen (Z 1 zu A 72/2015; Z 1 zu F 28/2016) aktuelle Erkenntnisse zu der Anzahl freilaufender, nicht kastrierter Tiere bzw. deren Erkrankungsstand? 2. Welche Kommunen sind im Hinblick auf freilaufende bzw. freilaufende und unkastrierte Katzen besonders betroffen? 3. Welche Hinderungsgründe sind bekannt, die einer entsprechenden Satzung entgegenstehen, die gem. Ermächtigungsverordnung nach § 13 b TierSchG möglich sind? -2- 4. Ist es zulässig, die durch eine solche Satzung entstehenden Kosten aus den Zahlungen für Ausgleichsmaßnahmen, beispielsweise im Hinblick auf Windkraftanlagen, zu kompensieren? Begründung: Seit etwa 2 Jahren sind die Kreise und kreisfreien Städte dazu ermächtigt worden, Verordnungen zum Schutz freilaufender Katzen zu erstellen. Vor Erlass solcher Verordnungen ist das Vorliegen der Voraussetzung für die Ausweisung von Schutzgebieten festzustellen und zu dokumentieren. Aufgrund der bekannten, jahrelangen Versuche der Tierschutzvereine, zahllose Katzen einzufangen und zu kastrieren, um das Problem der Überpopulation und zunehmenden Krankheiten zu bewältigen, sind in einigen Kommunen wiederholt Versuche unternommen worden, entsprechende Satzungen zu erlassen. Da die Umsetzung solcher Satzungen von formalen Voraussetzungen abhängt (deutliche Zunahme freilaufender, unkastrierter sowie kranker Katzen; bestimmte Gebiete, in denen diese Populationen als Überpopulationen zu bezeichnen sind), wäre nunmehr zu hinterfragen, ob aktuelle Erkenntnisse vorliegen, nach denen der Erlass einer solchen Verordnung möglich bzw. sachlich geboten ist. Eine solche Satzung kann den Druck auf Halter oder solche Personen, die freilaufende Katzen füttern, erhöhen, ihre Katzen zu kennzeichnen bzw. kastrieren zu lassen. Darüber hinaus kann die Zunahme auswildernder Katzen die Population von Singvögeln, zumindest in Siedlungsbereichen, beeinträchtigen. Insoweit ist zu hinterfragen, ob und welche Erkenntnisse seit den letzten Stellungnahmen der Verwaltung zu ähnlich lautenden Anträgen festzustellen sind. für die UWV-Fraktion Franz Troschke für die Richtigkeit gez. Nicole Troschke Nicole Troschke Fraktionsgeschäftsführerin -2-