Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
148 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
27.10.17, 09:03
Aktualisiert
24.11.17, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
UWV-Fraktionsbüro Jülicher Ring 32 53879 Euskirchen
Datum:
F 38/2017
25.10.2017
Az.: II/T
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
22.11.2017
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
04.12.2017
Kreisausschuss
06.12.2017
Kreistag
13.12.2017
Unkontrollierter freier Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen
hier: Anfrage der UWV-Fraktion
Sehr geehrter Herr Landrat,
die UWV-Fraktion beantragt, unter Hinweis auf die Geschäftsordnung des Kreises und seiner
Ausschüsse, das Thema „Unkontrollierter freier Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen“ auf die
Tagesordnung zu setzen mit folgenden Anfragen:
1. Gibt es seit den letzten Mitteilungen betreffend Kastrationspflicht für
Freigängerkatzen (Z 1 zu A 72/2015; Z 1 zu F 28/2016) aktuelle Erkenntnisse zu
der Anzahl freilaufender, nicht kastrierter Tiere bzw. deren Erkrankungsstand?
2. Welche Kommunen sind im Hinblick auf freilaufende bzw. freilaufende und
unkastrierte Katzen besonders betroffen?
3. Welche Hinderungsgründe sind bekannt, die einer entsprechenden Satzung
entgegenstehen, die gem. Ermächtigungsverordnung nach § 13 b TierSchG
möglich sind?
-2-
4. Ist es zulässig, die durch eine solche Satzung entstehenden Kosten aus den
Zahlungen für Ausgleichsmaßnahmen, beispielsweise im Hinblick auf
Windkraftanlagen, zu kompensieren?
Begründung:
Seit etwa 2 Jahren sind die Kreise und kreisfreien Städte dazu ermächtigt worden,
Verordnungen zum Schutz freilaufender Katzen zu erstellen.
Vor Erlass solcher Verordnungen ist das Vorliegen der Voraussetzung für die Ausweisung
von Schutzgebieten festzustellen und zu dokumentieren.
Aufgrund der bekannten, jahrelangen Versuche der Tierschutzvereine, zahllose Katzen
einzufangen und zu kastrieren, um das Problem der Überpopulation und zunehmenden
Krankheiten zu bewältigen, sind in einigen Kommunen wiederholt Versuche unternommen
worden, entsprechende Satzungen zu erlassen.
Da die Umsetzung solcher Satzungen von formalen Voraussetzungen abhängt (deutliche
Zunahme freilaufender, unkastrierter sowie kranker Katzen; bestimmte Gebiete, in denen
diese Populationen als Überpopulationen zu bezeichnen sind), wäre nunmehr zu
hinterfragen, ob aktuelle Erkenntnisse vorliegen, nach denen der Erlass einer solchen
Verordnung möglich bzw. sachlich geboten ist.
Eine solche Satzung kann den Druck auf Halter oder solche Personen, die freilaufende
Katzen füttern, erhöhen, ihre Katzen zu kennzeichnen bzw. kastrieren zu lassen.
Darüber hinaus kann die Zunahme auswildernder Katzen die Population von Singvögeln,
zumindest in Siedlungsbereichen, beeinträchtigen.
Insoweit ist zu hinterfragen, ob und welche Erkenntnisse seit den letzten Stellungnahmen der
Verwaltung zu ähnlich lautenden Anträgen festzustellen sind.
für die UWV-Fraktion
Franz Troschke
für die Richtigkeit
gez. Nicole Troschke
Nicole Troschke
Fraktionsgeschäftsführerin
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