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Anfrage UWV (Z 4_F 38_2017 (Kreisausschuss vom 06.12.2017))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
18 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
12.12.17, 12:04
Aktualisiert
12.12.17, 12:04
Anfrage UWV (Z 4_F 38_2017 (Kreisausschuss vom 06.12.2017))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 4 / F 38/2017 Datum: 12.12.2017 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 06.12.2017 A) TOP 15 Öffentliche Sitzung Unkontrollierter freier Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen hier: Anfrage der UWV-Fraktion F 38/2017 Verwaltungsergänzung Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Z1 Z2 Z3 06.11.2017 22.11.2017 04.12.2017 Die Tagesordnungspunkte 14 und 15 werden zusammen behandelt. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) bittet um Mitteilung, was unter Unterstützungsmaßnahmen nach § 6 Abs. 2 des Verordnungstextes zu verstehen sei. Der Vorsitzende führt aus, dass damit keine aktive Beteiligung am Fang der Katze gemeint sei. Herr Bell stellt fest, dass solche unbestimmten Rechtsbegriffe in der Praxis zu Konfrontationen führen können. Fraktionsvorsitzender Schulte (SPD) weist darauf hin, dass in der Z 2 die Formulierung des § 4 Abs. 2 im als Anlage beigefügten Verordnungstext von der Formulierung im Deckblatt der Verwaltungsergänzung abweiche. Er bittet klarstellend festzuhalten, dass der Verordnungstext zu § 4 Abs. 2 gemäß Deckblatt der Z 2 und nicht gemäß der Anlage beschlossen wurde. Dies gehe aus der Z 3 nicht eindeutig hervor. Fraktionsvorsitzender Troschke (UWV) führt zur Auslegung der Unterstützungsmaßnahme aus, dass dies letztlich die Rechtsprechung entscheiden werde. Es könne aber nichts Unzumutbares vom Halter erwartet werden. Fraktionsvorsitzender Grutke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) teilt mit, dass das Thema in vielen Kommunen bereits erfolgreich umgesetzt werden konnte. Er stellt fest, dass die klare Gesetzesregelung längst überfällig war. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt den Erlass einer Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet des Kreises Euskirchen unter Berücksichtigung der Formulierungen im Deckblatt der Z 2 und der Z 3. Abstimmungsergebnis: Einstimmig