Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
18 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
12.12.17, 12:04
Aktualisiert
12.12.17, 12:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 4 / F 38/2017
Datum: 12.12.2017
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 06.12.2017
A)
TOP 15
Öffentliche Sitzung
Unkontrollierter freier Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen
hier: Anfrage der UWV-Fraktion
F 38/2017
Verwaltungsergänzung
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
Z1
Z2
Z3
06.11.2017
22.11.2017
04.12.2017
Die Tagesordnungspunkte 14 und 15 werden zusammen
behandelt.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) bittet um Mitteilung, was
unter Unterstützungsmaßnahmen nach § 6 Abs. 2 des
Verordnungstextes zu verstehen sei. Der Vorsitzende führt aus,
dass damit keine aktive Beteiligung am Fang der Katze gemeint
sei. Herr Bell stellt fest, dass solche unbestimmten Rechtsbegriffe
in der Praxis zu Konfrontationen führen können.
Fraktionsvorsitzender Schulte (SPD) weist darauf hin, dass in der
Z 2 die Formulierung des § 4 Abs. 2 im als Anlage beigefügten
Verordnungstext von der Formulierung im Deckblatt der
Verwaltungsergänzung abweiche. Er bittet klarstellend
festzuhalten, dass der Verordnungstext zu § 4 Abs. 2 gemäß
Deckblatt der Z 2 und nicht gemäß der Anlage beschlossen
wurde. Dies gehe aus der Z 3 nicht eindeutig hervor.
Fraktionsvorsitzender Troschke (UWV) führt zur Auslegung der
Unterstützungsmaßnahme aus, dass dies letztlich die
Rechtsprechung entscheiden werde. Es könne aber nichts
Unzumutbares vom Halter erwartet werden.
Fraktionsvorsitzender Grutke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) teilt
mit, dass das Thema in vielen Kommunen bereits erfolgreich
umgesetzt werden konnte. Er stellt fest, dass die klare
Gesetzesregelung längst überfällig war.
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt den Erlass einer Verordnung zum Schutz
freilebender Katzen im Gebiet des Kreises Euskirchen unter
Berücksichtigung der Formulierungen im Deckblatt der Z 2 und
der Z 3.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig