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Beschlussvorlage GB (Erweiterungsbau Kreishaus Grundsatzbeschluss)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
175 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
11.12.17, 16:05
Aktualisiert
11.12.17, 16:05
Beschlussvorlage GB (Erweiterungsbau Kreishaus
Grundsatzbeschluss) Beschlussvorlage GB (Erweiterungsbau Kreishaus
Grundsatzbeschluss) Beschlussvorlage GB (Erweiterungsbau Kreishaus
Grundsatzbeschluss)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 389/2017 07.12.2017 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreistag 13.12.2017 Erweiterungsbau Kreishaus Grundsatzbeschluss Sachbearbeiter/in: Herr Kastenholz Tel.: 318 Abt.: 10 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: 11119 Zeile: Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: gez. Hessenius Kreiskämmerer Die im Produkt 01011119 unter der Maßnahmen-Nr. I111192504 veranschlagten Haushaltsmittel werden in Höhe der erforderlichen Mittel entsperrt. X Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, die Grundsatzentscheidung zum Erweiterungsbau nach Auswertung der von agn fortgeschriebenen Flächenermittlungen, der noch zu erstellenden Gefährdungsanalyse zur Leitstelle und der auf diesen Grundlagen von der Verwaltung vorzubereitenden Betrachtungen zu den Wirkungen auf die Kreisumlage alsbald zu treffen. Des Weiteren beschließt der Kreistag, zur kurzfristigen Erweiterung der Parkflächen auf dem westlichen Kreishausgrundstück einen Teil der für den Erweiterungsbau veranschlagten Haushaltsmittel einzusetzen und die im Produkt 01011119 unter der Maßnahmen-Nr. I111192504 veranschlagten Haushaltsmittel in entsprechender Höhe zu entsperren. -2Begründung: 1. Grundsatzentscheidung zum Erweiterungsbau Die Verwaltung hat mit den Vorlagen V283/2016 und V366/2017 über den jeweils aktuellen Sachstand zu den Überlegungen und Planungen eines Erweiterungsbaus für das Kreishaus Euskirchen informiert und die Legitimation für die Vergabe von Planungsaufträgen und Richtungsvorgaben zur Bearbeitung des Planungsauftrages bis zur Detailschärfe HOAI 2 eingeholt. Das beauftragte Generalplanungsbüro agn, das sich seit der Auftragserteilung Mitte August intensiv mit dem Thema auseinandersetzt, hat die bisherigen groben Schätzungen der Verwaltung durch konkrete planerische Ergebnisse ersetzt, so dass die in den politischen Raum kommunizierten Zahlen und Fakten, insbesondere aus der V283/2016, fortzuschreiben sind. In der Sitzung der Arbeitsgruppe Energiecontrolling 21 am 30.11. und der Sondersitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 04.12.2017 hat agn die aktuellen Planungsergebnisse vorgestellt. U. a. wurde aufgezeigt, dass sich mit Übertragung der Raumbedarfe in den geplanten Baukörper relativ deutliche Veränderungen der nutzerbezogenen Flächenermittlungen und -zuweisungen ergeben. Da diese Veränderungen unmittelbare Auswirkungen auf ggf. abzuschließende Mietverträge haben, sind sie zunächst mit dem Jobcenter und der Bundesagentur abzustimmen und anschließend in der Folgekostenberechnung zu verwerten, die auch Aussagen zur Kreisumlagebelastung der „großen Lösung“ sowie bestimmter kleiner dimensionierter Varianten treffen wird. Des Weiteren hat sich die Vergabe der Fachplanung zur Leitstellentechnik verzögert, so dass verschiedene, für die Hochbauplanung und Kostenschätzung relevante Planungsergebnisse noch nicht vorliegen. Insbesondere wird sich die Erstellung der erforderlichen Gefährdungsanalyse zur Leitstelle verspäten, die erheblichen Einfluss auf die Gebäudeplanung und die Kostenschätzung haben kann. In Anbetracht der Investitionshöhe, die agn aktuell mit 20,6 Mio. € Baukosten (zzgl. Planerhonorar und Kosten für die Leitstellentechnik) kalkuliert, sollte die Entscheidung sorgfältig und belastbar vorbereitet werden. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Grundsatzentscheidung erst dann zu treffen, wenn die noch fehlenden Zahlen und Fakten bekannt sind, die dann eine seriöse Beschlussvorlage ermöglichen. In Anbetracht der bereits erfolgten Auslagerung der Stabsstelle 80 und der absehbaren Auslagerung der Abt. 49 sieht sich die Verwaltung allerdings unter Zeitdruck und wird so zeitnah wie eben möglich eine Vorlage zur Grundsatzentscheidung zum Erweiterungsbau Kreishaus vorlegen, ggf. unter Terminierung von Sondersitzungen des Fachausschusses, des Kreisausschusses und des Kreistages. 2. Erweiterung der Parkflächen Unabhängig von der Entscheidung zum Erweiterungsbau und wie bereits im Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr am 04.12.2017 angekündigt, schlägt die Verwaltung vor, so kurzfristig wie möglich neue Parkplätze zu errichten, um eine zeitnahe Entschärfung der desolaten Parkplatzsituation auf dem Kreishausgrundstück zu erreichen. Diese Entscheidung sollte nach Meinung der Verwaltung auch unabhängig des noch zu erstellenden Parkraumbewirtschaftungskonzeptes erfolgen, dessen erste Umsetzungsstufe die Verwaltung mit der Grundsatzentscheidung zum Erweiterungsbau vorlegen wird. Um die Planungen zum Erweiterungsbau nicht zu behindern und auch für eine evtl. Bauphase bei eingeschränktem Parkangebot vorzusorgen, sollten die Parkplätze vorbehaltlich des Einvernehmens mit der Abt. 38, der Stadt Euskirchen und dem Landesbetrieb als Straßenbaulastträger auf dem westlichen Grundstücksteil errichtet werden (siehe nachfolgender Ausschnitt Lageplan). Nach überschlägiger Ermittlung könnten dort ca. 90 zusätzliche Parkplätze entstehen. -3- ca. 90 Stellplätze Die Verwaltung wird versuchen, die Kosten in Höhe von voraussichtlich 125.000 € durch den Einsatz des Bauhofes zu reduzieren. Die Arbeiten sollen im Frühjahr 2018 durchgeführt werden. Die Verwaltung bittet, durch Entsperrung der im Produkt 01011119 unter der Maßnahmen-Nr. I111192504 veranschlagten Haushaltsmittel die Voraussetzungen für die Maßnahmenumsetzung zu schaffen. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)