Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
175 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
11.12.17, 16:05
Aktualisiert
11.12.17, 16:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 389/2017
07.12.2017
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreistag
13.12.2017
Erweiterungsbau Kreishaus
Grundsatzbeschluss
Sachbearbeiter/in: Herr Kastenholz
Tel.: 318
Abt.: 10
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt: 11119
Zeile:
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Die im Produkt 01011119 unter der Maßnahmen-Nr. I111192504
veranschlagten Haushaltsmittel werden in Höhe der erforderlichen
Mittel entsperrt.
X Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, die Grundsatzentscheidung zum Erweiterungsbau nach Auswertung der von
agn fortgeschriebenen Flächenermittlungen, der noch zu erstellenden Gefährdungsanalyse zur
Leitstelle und der auf diesen Grundlagen von der Verwaltung vorzubereitenden Betrachtungen zu den
Wirkungen auf die Kreisumlage alsbald zu treffen.
Des Weiteren beschließt der Kreistag, zur kurzfristigen Erweiterung der Parkflächen auf dem
westlichen Kreishausgrundstück einen Teil der für den Erweiterungsbau veranschlagten
Haushaltsmittel einzusetzen und die im Produkt 01011119 unter der Maßnahmen-Nr. I111192504
veranschlagten Haushaltsmittel in entsprechender Höhe zu entsperren.
-2Begründung:
1.
Grundsatzentscheidung zum Erweiterungsbau
Die Verwaltung hat mit den Vorlagen V283/2016 und V366/2017 über den jeweils aktuellen
Sachstand zu den Überlegungen und Planungen eines Erweiterungsbaus für das Kreishaus
Euskirchen informiert und die Legitimation für die Vergabe von Planungsaufträgen und
Richtungsvorgaben zur Bearbeitung des Planungsauftrages bis zur Detailschärfe HOAI 2 eingeholt.
Das beauftragte Generalplanungsbüro agn, das sich seit der Auftragserteilung Mitte August intensiv
mit dem Thema auseinandersetzt, hat die bisherigen groben Schätzungen der Verwaltung durch
konkrete planerische Ergebnisse ersetzt, so dass die in den politischen Raum kommunizierten Zahlen
und Fakten, insbesondere aus der V283/2016, fortzuschreiben sind.
In der Sitzung der Arbeitsgruppe Energiecontrolling 21 am 30.11. und der Sondersitzung des
Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 04.12.2017 hat agn die aktuellen
Planungsergebnisse vorgestellt. U. a. wurde aufgezeigt, dass sich mit Übertragung der Raumbedarfe
in den geplanten Baukörper relativ deutliche Veränderungen der nutzerbezogenen
Flächenermittlungen und -zuweisungen ergeben. Da diese Veränderungen unmittelbare
Auswirkungen auf ggf. abzuschließende Mietverträge haben, sind sie zunächst mit dem Jobcenter
und der Bundesagentur abzustimmen und anschließend in der Folgekostenberechnung zu verwerten,
die auch Aussagen zur Kreisumlagebelastung der „großen Lösung“ sowie bestimmter kleiner
dimensionierter Varianten treffen wird.
Des Weiteren hat sich die Vergabe der Fachplanung zur Leitstellentechnik verzögert, so dass
verschiedene, für die Hochbauplanung und Kostenschätzung relevante Planungsergebnisse noch
nicht vorliegen. Insbesondere wird sich die Erstellung der erforderlichen Gefährdungsanalyse zur
Leitstelle verspäten, die erheblichen Einfluss auf die Gebäudeplanung und die Kostenschätzung
haben kann.
In Anbetracht der Investitionshöhe, die agn aktuell mit 20,6 Mio. € Baukosten (zzgl. Planerhonorar
und Kosten für die Leitstellentechnik) kalkuliert, sollte die Entscheidung sorgfältig und belastbar
vorbereitet werden. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Grundsatzentscheidung erst dann zu
treffen, wenn die noch fehlenden Zahlen und Fakten bekannt sind, die dann eine seriöse
Beschlussvorlage ermöglichen.
In Anbetracht der bereits erfolgten Auslagerung der Stabsstelle 80 und der absehbaren Auslagerung
der Abt. 49 sieht sich die Verwaltung allerdings unter Zeitdruck und wird so zeitnah wie eben möglich
eine Vorlage zur Grundsatzentscheidung zum Erweiterungsbau Kreishaus vorlegen, ggf. unter
Terminierung von Sondersitzungen des Fachausschusses, des Kreisausschusses und des
Kreistages.
2.
Erweiterung der Parkflächen
Unabhängig von der Entscheidung zum Erweiterungsbau und wie bereits im Ausschuss für Planung,
Umwelt und Verkehr am 04.12.2017 angekündigt, schlägt die Verwaltung vor, so kurzfristig wie
möglich neue Parkplätze zu errichten, um eine zeitnahe Entschärfung der desolaten
Parkplatzsituation auf dem Kreishausgrundstück zu erreichen. Diese Entscheidung sollte nach
Meinung der Verwaltung auch unabhängig des noch zu erstellenden
Parkraumbewirtschaftungskonzeptes erfolgen, dessen erste Umsetzungsstufe die Verwaltung mit der
Grundsatzentscheidung zum Erweiterungsbau vorlegen wird.
Um die Planungen zum Erweiterungsbau nicht zu behindern und auch für eine evtl. Bauphase bei
eingeschränktem Parkangebot vorzusorgen, sollten die Parkplätze vorbehaltlich des Einvernehmens
mit der Abt. 38, der Stadt Euskirchen und dem Landesbetrieb als Straßenbaulastträger auf dem
westlichen Grundstücksteil errichtet werden (siehe nachfolgender Ausschnitt Lageplan). Nach
überschlägiger Ermittlung könnten dort ca. 90 zusätzliche Parkplätze entstehen.
-3-
ca. 90
Stellplätze
Die Verwaltung wird versuchen, die Kosten in Höhe von voraussichtlich 125.000 € durch den Einsatz
des Bauhofes zu reduzieren. Die Arbeiten sollen im Frühjahr 2018 durchgeführt werden.
Die Verwaltung bittet, durch Entsperrung der im Produkt 01011119 unter der Maßnahmen-Nr.
I111192504 veranschlagten Haushaltsmittel die Voraussetzungen für die Maßnahmenumsetzung zu
schaffen.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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