Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
34 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
20.11.17, 12:01
Aktualisiert
20.11.17, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 388/2017
16.11.2017
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
22.11.2017
Kreisausschuss
06.12.2017
Kreistag
13.12.2017
Erlass der Achten Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung
im Kreis Euskirchen vom 21.12.2005
Sachbearbeiter/in: Frau Zimmermann
Tel.: 15 234
Abt.: 60
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
X Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
i.A.
HuthmacherSchmitz
Kreiskämmerer
Produkt:
Zeile:
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt die Achte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die
Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen in der als Anlage beigefügten Fassung.
-2Begründung:
Die Änderung der Gebührensatzung (Anlage 1) ist auf der Grundlage der neuen
Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) vorzunehmen.
Eine Gegenüberstellung der alten und neuen Gebührensatzung enthält die Anlage 3.
Die in 2015 und 2016 durchgeführte Reduzierung der Gebühr für Rest-, Sperr- und Bioabfall kann für
2018 beibehalten werden.
Mit der Satzungsänderung werden die gestiegenen Entsorgungskosten an den Gebührenzahler
weitergegeben.
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)