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Beschlussvorlage GB (Gebuehrenbedarfsberechnung2018A)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
123 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
20.11.17, 12:01
Aktualisiert
20.11.17, 12:01

Inhalt der Datei

Anlage 2 zu V 388/2017 G E B Ü H R E N B E D A R F S B E R E C H N U N G 2018 für die Aufgabenerfüllung im Rahmen der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen I. Grundlagen 1. Abfallaufkommen (nicht verwertbar) 1.1 Entsorgung Restabfall (Thermische Verwertung) a) Hausmüll b) Sperrmüll c) Asbestabfälle d) Mineralwolle 2. 33.500 t 9.700 t 120 t 45 t Abfallaufkommen (verwertbar) 2.1 Bodenaushub 2.2 Bioabfall 150.000 t 27.000 t 2.3 Grünabfall Ast- und Strauchwerk Weichorganik 2.4 Bauschutt (sortiert) Bauschutt (sulfathaltig) 2.5 Altreifen Lkw 40 Stück/Jahr Pkw 3000 Stück/Jahr 2.6 Altholz Kat. I - III Altholz Kat. IV 2.7 Flachglas 2.8 Papier 6.500 t 4.800 t 1.250 t 50 t 3.040 Stk. 1.500 t 375 t 75 t 800 t 3. Schadstoffhaltige Abfälle aus Haushaltungen und Schulen 4. Abschreibung/Verzinsung Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten werden daher linear auf die Haushaltsjahre entsprechend der Nutzungsdauer des Vermögensstandes verteilt. Die Vermögensgegenstände werden entsprechend Ihrer Nutzung den Hauptkostenträgern Restabfälle, Bio- und Grünabfälle sowie Sonderabfälle zugeordnet. Der kalkulatorische Zinssatz ist auf 4 % festgelegt. Seite 1 von 20 160 t Anlage 2 zu V 388/2017 II. Gebührenbedarfsberechnung A) Abfälle zur Beseitigung 1.) Siedlungsabfälle Im Rahmen der Entsorgung von Siedlungsabfall entstehen im Jahr 2018 voraussichtlich jeweils folgende Kosten: Gleisanschluss Umlage Personalkosten Umlage Gebäude Umlage Labor Umlage Fahrzeugkosten Umlage Verwaltung Umlage Wiegebereich Umlage Verkehrsflächen Umlage Kleinanliefererstation Umlage Umladestation (ohne Entsorgungskosten) Gesamte Eigenleistungen Sperr- und Hausmüll Fremdkosten Restabfall (Entsorgung + Transport) Fremdkosten Sperrmüll (Entsorgung und Transport) Gesamtkosten € 1.800,00 € 210.000,00 € 10.000,00 € 11.000,00 € 52.000,00 € 45.000,00 € 60.000,00 € 5.500,00 € 49.500,00 € 800.000,00 € 1.244.800,00 3.803.380,00 € 666.803,00 € 5.714.983,00 € Ermittlung Gesamtkosten Sperrmüll Die Kosten für die Entsorgung von Sperrmüll ergeben sich wie folgt: Eigenleistungen (1.244.800 € /43.200 t *9.700 t) Entsorgungs-und Transportkosten Für die Entsorgung des Sperrmülls ergibt sich daher eine kostendeckende Gebühr in Höhe von (946.306,70 €/9.700 t/Jahr) €279.503,70 666.803,00 € 946.306,70 € 97,56 €/t Ermittlung Gesamtkosten Hausmüll Die Kosten für die Entsorgung von Hausmüll ergeben sich wie folgt: Eigenleistungen (1.244.800 € /43.200 t * 33.500 t) Entsorgungs- und Transportkosten 965.296,30 € 3.803.380,00 € 4.768.676,30 € Für die Entsorgung des Hausmülls ergibt sich daher eine kostendeckende Gebühr in Höhe von (4.768.676,30 €/33.500 t/Jahr) 142,35 €/t Aufgrund nunmehr vorliegender Jahresabschlüsse kann die Gebühr unverändert belassen werden. Hausmüll Sperrmüll 113,00 €/t 71,00 €/t Seite 2 von 20 Anlage 2 zu V 388/2017 Aufgrund nunmehr vorliegender Jahresabschlüsse kann die Gebühr unverändert belassen werden. Das Defizit wird aus dem vorhandenen Sonderposten finanziert. Gesamtentsorgungskosten Sperr- und Hausmüll 5.714.983,00 € Einnahmen: 4.474.200,00 € Sonderpostenentnahme/-zuführung 1.240.783,00 € Seite 3 von 20 Anlage 2 zu V 388/2017 2.) Asbestabfälle Asbestabfälle sind auf einer hierfür zugelassenen Deponie zu entsorgen. Die Abfälle werden im AWZ zwischengelagert. Die befüllten Container werden danach zur Entsorgungsanlage befördert. Dem Entsorgungspreis sind daher die Kosten für Zwischenlagerung und Transport hinzuzurechnen. Personalkosten (z. B. Kasse, RPA, Immobilienmanagement, Datenverarbeitung, Druckerei, Sachkosten Arbeitsplatz 7.000,00 € Verbrauchsmaterial (Big Bags) 3.000,00 € Fremdkosten Entsorgung 12.960,00 € Umlage Fahrzeuge (z. B. Kfz-Steuer, Kfz-Versicherungen, Instandhaltung, Reparaturen, TÜV, Betriebsstoffe usw. ) Umlage Verwaltung (Geschäftskosten, Interne Leistungsverrechnung) Umlage Waage Umlage Kleinanliefererstation/Wertstoffhof Gesamtkosten Jahr 3.000,00 € 2.000,00 € 100,00 € 300,00 € 28.360,00 € Kostendeckende Gebühr 2018 236,33 €/t Die Gebühr für 2018 wird daher festgesetzt auf 236,40 €/t Einnahmen: 108 t x 236,40€ 100 x 25 € (Pauschale ca. 120 kg) Einnahmen gesamt: 25.531,20 € 2.500,00 € 28.031,20 € Sonderpostenentnahme/-zuführung 328,80 € Seite 4 von 20 Anlage 2 zu V 388/2017 3.) Mineralwolle Mineralwolle ist ebenfalls auf einer hierfür zugelassenen Deponie zu entsorgen. Die Abfälle werden im AWZ zwischengelagert. Die befüllten Container werden danach zur Entsorgungsanlage befördert. Dem Entsorgungspreis sind daher die Kosten für Zwischenlagerung und Transport hinzuzurechnen. Im Rahmen der Entsorgung von Mineralwolle fallen im Jahr folgende Kosten an: Personalkosten (AWZ und sonstige z. B. Kasse, RPA, Immobilienmanagement Datenverarbeitung, Druckerei, Sachkosten Arbeitsplatz € 2.000,00 Verbrauchsmaterial (Big Bags) € 4.000,00 Fremdkosten Entsorgung € 18.900,45 Umlage Fahrzeuge (z. B. Kfz-Steuer, Kfz-Versicherungen, Instandhaltung, Reparaturen, TÜV, Betriebsstoffe usw. ) Umlage Verwaltung (Geschäftskosten, Interne Leistungsverrechnung) Umlage Waage Umlage Kleinanliefererstation/Wertstoffhof € 3.500,00 € € € 2.000,00 30,00 270,00 Gesamtkosten Jahr € 30.700,45 Für das Jahr 2018 ergibt sich danach eine Gebühr für Mineralwolle von 682,23 €/t Die Gebühr für das Jahr 2018 wird daher festgesetzt auf 682,20 €/t Einnahmen: 14 t x 682,20 € 630 Säcke x 34 € 9.550,80 € 21.420,00 € 30.970,80 € Sonderpostenentnahme/-zuführung -270,35 € Berechnung Preis für einen Sack: Gem. Auswertung der Statistiken 2015, 2016, 2017 (hochgerechnet) enthält 1 Sack ca. 50 kg Mineralwolle. Hieraus ergibt sich folgende Berechnung: Gebühr für 1 t = 682,30 € Gebühr pro Sack € 34,11 Preis pro Sack wird für 2018 festgesetzt auf € 34,00 Seite 5 von 20 Anlage 2 zu V 388/2017 B) Abfälle zur Verwertung 4.) Entsorgung von Bauschutt Folgende Bauschuttarten werden im AWZ getrennt angenommen, da die Entsorgung zur Verwertungsanlage ebenfalls getrennt erfolgen muss: Abfallart Bims, Kalksandstein Geschätzte Mengen 1.000 t/Jahr (Grundlage Anlieferungen aus Vorjahren) Fliesen, Baustoffe auf Keramik Gipsbasis 250 t/Jahr 50 t/Jahr Ermittlung Entsorgungskosten Bims, Kalksandsteine usw. Fliesen, Keramik Baustoffe auf Gipsbasis Kosten pro t 14,52 € 25,59 € 101,15 € Gesamtkosten €14.520,00 €6.397,50 €5.057,50 €25.975,00 Ermittlung Personal- und Maschinenkosten: Kosten pro Tour Entsorgung 2018 nach Kall: Für Vor- Nachbereitung und Transport nach Kall ca. 1,0 Std. x 39,75 € Entsorgungsfahrt. 1300 t/Jahr, 1 Tour ca. 10 t = 130 Touren 5.167,50 € 11.865,10 € Personalkosten: 130 Touren = 130 Std. x 39,75 € = Maschinenkosten: 130 Stunden x LKW x 91,27 € = Kostenzusammenstellung für 2018 Bims Fliesen Kalksandstein Keramik Entsorgungskosten 14.520,00 € 6.397,50 € Personalkosten 4.000,00 € 1.000,00 € Maschinenkosten 9.127,00 € 2.281,75 € Verwaltung 6.153,46 € 1.538,46 € Wiegebereich 1.153,85 € 288,46 € Wertstoffhof 461,54 € 115,38 € 35.416,24 € 1.621,55 € Baustoffe auf Gipsbasis 5.057,50 € 200,00 € 456,35 € 307,69 € 57,69 € 23,08 € 6.102,31 € Gesamtsumme Den Ansätze für die Verwaltung, Wiegebereich und Wertstoffhof liegen die Erfahrungswerte der vorherigen Jahre zugrunde. Die angelieferten Mengen Bims, Kalksandstein usw. werden bei Bedarf zu Wegebefestigungen im Gelände des AWZ genutzt. Für das Jahr 2018 ist jedoch z. Zt. kein Bedarf erkennbar. Somit ist davon auszugehen, dass die gesamten Mengen zu einem Verwerter gebracht werden müssen. Seite 6 von 20 26.000,00 € 5.200,00 € 11.865,10 € 8.000,00 € 1.500,00 € 600,00 € 53.165,10 € Anlage 2 zu V 388/2017 Berechnung der Gebühren 2018 4a) Bims, Kalksandstein usw. und Fliesen, Keramik Jahresmenge: 1250 t Die Abfallfraktionen "Bims, KSST" und "Fliesen, Keramik" werden überwiegend vermischt angeliefert und vom Anlieferer oder Mitarbeitern des AWZ auseinander sortiert und der jeweiligen Abfallfraktion zugeordnet. Lediglich 1/4 der Jahresmenge in 2016 wurde als "Fliesen und Keramik" verwogen. Da die Pauschalen für beide Abfallfraktionen 5 € betragen, werden diese in der Kasse im AWZ über 1 Taste abgewickelt. Somit kann nicht weiter unterschieden werden, welche Mengen sich aus den Pauschalen oder aus Mischanlieferungen ergeben. Für diese beiden Abfallarten wird daher weiterhin eine einheitliche Gebühr in der Satzung ausgewiesen, die sich wie folgt errechnet: Gem. Statistik erfolgen jährlich ca. 1800 Anlieferungen (<200 kg) zu der Pauschale von 5 €. Hieraus errechnet sich folgende Menge: Gesamtmenge Mengen über Pauschale Verwogene Menge 1250 t 360 t 890 t Gesamtkosten für beide Abfallarten (s. Seite 6) 47.037,79 € Kostendeckende Gebühr für 2018 37,63 €/t Die Gebühr für 2018 wird daher festgesetzt auf 37,60 €/t Einnahmen: Verwogene Menge 890 t x 37,60 € 1800 x 5,00 € (Pauschale ca. 200 kg) Einnahmen gesamt: 33.464,00 € 9.000,00 € 42.464,00 € Sonderpostenentnahme/-zuführung 4.573,79 € 4b) Baustoffe auf Gipsbasis Jahresmenge: 50 t Gem. Statistik erfolgen jährlich ca. 75 Anlieferungen zu Pauschalen von 10 €. Hieraus errechnet sich folgende Menge: Gesamtmenge in t Mengen über Pauschale Verwogene Menge 50 t 15 t 35 t Gesamtkosten (s. Seite 6) 6.102,31 € Kostendeckende Gebühr für 2018 122,05 €/t Die Gebühr für 2018 wird daher festgesetzt auf 122,00 €/t Einnahmen: Verwogene Menge 35 t x 122,00 € 75 x 10 € (Pauschale ca. 200 kg) Einnahmen gesamt 4.270,00 € 750,00 € 5.020,00 € Sonderpostenentnahme/-zuführung 1.082,31 € Seite 7 von 20 Anlage 2 zu V 388/2017 4c) Flachglas Entsorgungskosten pro t 17,85 € Flachglas wird z. Zt. zur Verwertung nach Trier entsorgt. Vorbereitung und Fahrtzeit ca. 5 Std. Einsatz MA EG 6 (Berechnung nach KGST, Stand: 2016/2017) Einsatz LKW (gem. Berechnung M. Weber) 39,75 €/Std. 91,27 €/Std. Fahrt nach Trier ca. 5 Std. Gewicht Altglas durchschnittlich 18 t pro Fuhre. 39,75 € x 5 Std. = 198,75 € 91,27 € x 5 Std. = 456,35 € Bei 75 t im Jahr ergeben sich hiernach 4,17 Touren pro Jahr Berechnung der Gebühren für 2018 Entsorgungskosten Personalkosten Maschinenkosten Gesamte Entsorgungskosten 1.338,75 € 828,13 € 1.901,46 € 4.068,33 € Gesamtmenge in t Mengen über Pauschale Verwogene Menge 75 t 35 t 40 t Kostendeckende Gebühr für 2018 54,24 €/t Die Gebühr für 2018 wird daher festgesetzt auf 54,20 €/t Einnahmen: 40 t x 54,20 €/t 208 x 5 € Einnahmen gesamt 2.168,00 € 1.040,00 € 3.208,00 € Sonderpostenentnahme/-zuführung 860,33 € Seite 8 von 20 Anlage 2 zu V 388/2017 5. Kompostierung Grünabfälle/Bio-Abfall aus Haushaltungen Im Rahmen der Verwertung von Bioabfall entstehen im Jahr 2016 folgende Kosten: Unterhaltung (Grundstücke und bauliche Anlagen) (z. B. Bauteil, Maschinenteil, Elektroteil usw.) 100.000,00 € Tunnelsanierung 250.000,00 € Fremdkosten Wasser-Kompostuntersuchungen Sonderuntersuchungen Verbrauchsmaterial /Pflegemittel Grünflächenpflege Schmutzwasserentsorgung Ausbringung in der Landwirtschaft Umsetzarbeiten Schredderkosten Reparatur und Wartung Geräte 5.000,00 € 7.000,00 € 5.000,00 € 19.000,00 € 0,00 € 130.000,00 € 43.000,00 € 60.000,00 € 60.000,00 € 5.000,00 € Strom (Zahlung an Produkt Stilllegung im Rahmen der JR) Fremdkosten Entsorgung (Transport-Verbrennungskosten Störstoffe) Fremdkosten Entsorgung Bioabfälle (3.000 t davon 2/3 Bioabfall, 1/3 Weichorganik) Fremdkosten Entsorgung Siebüberlauf 75.000,00 € 110.000,00 € 300.000,00 € 25.000,00 € Fortbildung, Dienstreisen 1.000,00 € Dienst- und Schutzkleidung 7.000,00 € Geschäftskosten 5.000,00 € Erwerb Vermögensgegenstände < 410 € 2.500,00 € Mitgliedsbeiträge 7.000,00 € Kalkulatorische Abschreibungen Kalk. Verzinsung des Anlagekapitals 90.000,00 € 40.000,00 € Umlage Personalkosten Umlage Gebäude Umlage Labor Umlage Fahrzeuge Umlage Verwaltung Umlage Wiegebereich Umlage Verkehrsflächen Umlage Kleinanliefererstation abzüglich Kosten nur Ast- und Strauchwerk abzüglich Kosten nur Weichorganik 650.000,00 € 40.000,00 € 20.000,00 € 350.000,00 € 200.000,00 € 45.000,00 € 5.500,00 € 30.000,00 € -165.308,46 € -245.246,25 € Gesamtkosten 2018 Gesamtentsorgungskosten 2018 2.276.445,29 € 2.276.445,29 € Kalkulierte Gebühr 2018 84,31 €/t Aufgrund erwarteter Verbesserungen bei den Jahresabschlüssen der Vorjahre sowie aufgrund höherer Erlöse für Mulch und Brenn- Seite 9 von 20 Anlage 2 zu V 388/2017 stoffe im Vorjahr werden die Kosten für die Verwertung aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich Abfallentsorgung finanziert. Die Gebühr für Bioabfall bleibt daher unverändert bei 71,30 €/t Einnahmen: 27.000 t x 71,30 €/t 1.925.100,00 € Sonderpostenentnahme 351.345,29 € Seite 10 von 20 Anlage 2 zu V 388/2017 5.1 Kompostierung Grünabfälle/Bio-Abfall aus Haushaltungen Im Rahmen der Verwertung von Grünabfall (Ast-Strauchwerk) entstehen im Jahr 2018 folgende Kosten (57 % der Gesamtkosten Grünabfall): Niederschlagswasser Das Niederschlagswasser im Kompostwerk wird in der Kläranlage behandelt. Die Kosten hierfür werden dem Produkt Stilllegung im Rahmen der Jahresrechnung erstattet. Im Außenbereich werden ca. 75 % Grünabfälle und lediglich 25 % der Bioabfälle gelagert. Die Kosten von Niederschlagswasser sind daher entsprechend aufzuteilen Es handelt sich um 120.000 € für Fremdbehandlung von Schmutzwasser. Davon entfallen 90.000 € auf Grünabfälle (Ast- und Strauchwerk sowie Weichorganik) und 30.000 € auf Bioabfälle. (90.000 € *57%) 51.300,00 € Zerkleinerung Gabco 0 - 160 mm (100 % Grünabfälle) Konditionen: 1,95 € je m³ gehäckseltem Material + 19 % MWST und Maschinengestellungskosten 1900 €/Jahr(150 € * 1,19 * 10,5 Einsatztage) 25.000 m³ * 1,95 € *1,19+1900 €=59.912,50 € = 60000 34.513,27 € Umsetzen Gabco (10 % Grün-/90 % Bioabfälle) Konditionen: 10 % der tatsächlichen Umsetzkosten GABCO 60000 € * 0,1 (nur Weichorganik wird umgesetzt) 0,00 € Radladereinsatz Terex 6 Jahre Abschreibung/mittlere Verzinsung Abschreibung/Verzinsung (25.510,27 €) Durchschnittliche jährliche Wartungskosten (10.000,00 €) Betriebsstoffe (gemittelt aus tatsächlichen Kosten) (19.200,00 € ) Versicherung (600) 14.540,85 € 5.700,00 € 10.944,00 € 342,00 € Stromverbrauch nur Weichorganik) 1 Box wird ganzjährig zur Erzeugung von Mulchkompost genutzt. 900.000 KW *15.5 Cent/KW/15 Boxen 0,00 € Unterhaltung Bauteil Abschreibung Tunnel 30.000 €/Jahr/15 Boxen 0,00 € 0,00 € 1 Mitarbeiter nur Grünabfall (Personalk., Verwaltung-Overhead = 94.444,44 (57 % Ast- und Strauchwerk) 53.833,33 € Störstoffe 110.000 € (5% f. Grünabfall/95% f. Bioabfall) 57 % Ast- und Strauchwerk 3.135,00 € (5 % = 5.500 €) Verwertung bleibelasteter Kompost 0,00 € Erlöse für Mulch und Brennstoff -9.000,00 € Gesamtkosten Jahr 165.308,46 € Preis pro t 25,43 € Aufgrund erwarteter Verbesserungen bei den Jahresabschlüssen der Vorjahre sowie aufgrund höherer Erlöse für Mulch und Brennstoffe im Vorjahr werden die Kosten für die Verwertung aus dem Seite 11 von 20 Anlage 2 zu V 388/2017 Sonderposten für den Gebührenausgleich Abfallentsorgung finanziert. Die Gebühr für Ast- und Strauchwerk wird auf festgesetzt. Sonderpostenentnahme 0,00 € 165.308,46 € Seite 12 von 20 Anlage 2 zu V 388/2017 5.2 Kompostierung Grünabfälle/Bio-Abfall aus Haushaltungen Im Rahmen der Verwertung von Grünabfall (Weichorganik) entstehen im Jahr 2018 folgende Kosten (43 % der Gesamtkosten Grünabfall): Niederschlagswasser Das Niederschlagswasser im Kompostwerk wird in der Kläranlage behandelt. Die Kosten hierfür werden dem Produkt Stilllegung im Rahmen der Jahresrechnung erstattet. Im Außenbereich werden ca. 75 % Grünabfälle und lediglich 25 % der Bioabfälle gelagert. Die Kosten von Niederschlagswasser sind daher entsprechend aufzuteilen Es handelt sich um 120.000 € für Fremdbehandlung von Schmutzwasser. Davon entfallen 90.000 € auf Grünabfälle (Ast- und Strauchwerk sowie Weichorganik) und 30.000 € auf Bioabfälle. (90000*43%) 38.700,00 € Zerkleinerung Gabco 0 - 160 mm (100 % Grünabfälle) Konditionen: 1,95 € je m³ gehäckseltem Material + 19 % MWST und Maschinengestellungskosten 1900 €/Jahr(150 € * 1,19 * 10,5 Einsatztage) 25.000 m³ * 1,95 € *1,19+1900 €=59.912,50 € 25.486,73 € Umsetzen Gabco (10 % Grün-/90 % Bioabfälle) Konditionen: 10 % der tatsächlichen Umsetzkosten GABCO 60000 € * 0,1 (nur Ast- und Strauchwerk wird umgesetzt) 6.000,00 € Radladereinsatz Terex 6 Jahre Abschreibung/mittlere Verzinsung Abschreibung/Verzinsung (25.510,27 €) Durchschnittliche jährliche Wartungskosten (10.000,00 €) Betriebsstoffe (gemittelt aus tatsächlichen Kosten) (19.200,00 € ) Versicherung (600) 10.969,42 € 4.300,00 € 8.256,00 € 258,00 € Stromverbrauch 1 Box wird ganzjährig zur Erzeugung von Mulchkompost genutzt. 900.000 KW *15.5 Cent/KW/15 Boxen 9.300,00 € Unterhaltung Bauteil Abschreibung Tunnel 30.000 €/Jahr/15 Boxen 0,00 € 2.000,00 € 1 Mitarbeiter nur Grünabfall (Personalk., Verwaltung-Overhead 94.444,44 €) (43 % Ast- und Strauchwerk) 40.611,11 € Störstoffe 110.000 € (5% f. Grünabfall/95% f. Bioabfall) 43 % Weichorganik (5 % = 5.500 €) 2.365,00 € Fremdkosten Entsorgung Bioabfälle (3.000 t davon 2/3 Bioabfall, 1/3 Weichorganik) Erlöse für Mulch (gem. Statistik) 100.000,00 € -3.000,00 € Gesamtkosten Jahr 245.246,25 € Gesamtmenge in t Mengen über Pauschalen (ca. 13.000 Pauschalen unter 200 kg a' 2,50 €) Verwogene Menge Kostendeckende Gebühr 2018 4.800 t 3.800 t 1.000 t 51,09 €/t Seite 13 von 20 Anlage 2 zu V 388/2017 Aufgrund nunmehr vorliegender Jahresabschlüsse kann die Gebühr 45,03 €/t unverändert belassen werden. Das Defizit wird aus dem vorhandenen Sonderposten finanziert. Einnahmen 1.000 t x 45,03 € 45.030,00 € 13.000 Pauschalen x 2,50 € (ca. 200 kg) 32.500,00 € 77.530,00 € Sonderpostenentnahme 167.716,25 € Seite 14 von 20 Anlage 2 zu V 388/2017 6. Altglas, Altmetall und Altpapier aus privaten Haushalten Bei den vorhandenen Entsorgungssystemen (auf kommunaler und privater Ebene) ist mit größeren Zuliefermengen im AWZ nicht mehr zu rechnen, so dass nur Kleinmengen im Rahmen der Anlieferung anderer Abfallstoffe anfallen werden. Da der entstehende Verwaltungsaufwand zu den ggf. zu erhebenden Gebühren außer Verhältnis steht, wird auf die Ausweisung einer separaten Gebühr verzichtet. Seite 15 von 20 Anlage 2 zu V 388/2017 7. Altreifenentsorgung 2018 98,00 € 18,62 €/t 116,62 €/t Entsorgungspreis bis 31.05.2018 zuzüglich 19 % MWST Brutto-Entsorgungspreis Entsorgungskosten Personalkosten Umlage Fahrzeuge Umlage Verwaltung Umlage Wertstoffhof Gesamtkosten Altreifenentsorgung 2018 €4.000,00 €2.000,00 €1.000,00 €2.000,00 €100,00 €9.100,00 Entsorgte Menge 2016 (Ab 2016 nur noch PKW und LKW-Reifen – keine Sondergrößen mehr) Daher wird für 2018 von einer Menge von 34 t ausgegangen. 39,93 t ca. 3.000 Stück Aufgrund von Entsorgungsproblemen der Übergrößen werden seit dem 01.08.2016 nur noch PKW und LKW-Reifen bis 22 Zoll (Normalgröße) angenommen. Die Entsorgung erfolgt aufgrund einer Mischkalkulation zu einem Tonnenpreis, wobei nicht zwischen LKW und PKW-Reifen im Entsorgungspreis unterschieden wird. In der Satzung ist eine Unterscheidung allerdings zwingend notwendig, da LKW-Reifen hauptsächlich von gewerblichen Anlieferern entsorgt werden. Zudem sind diese in der Handhabung im AWZ zeitaufwendiger. Der Preis für die Entsorgung ist daher für LKW hoch anzusetzen, insbesondere damit die Gewerbetreibende das Rücknahmesystem beim Erwerb von neuen Reifen in Anspruch nehmen. In 2016 sind lediglich 33 Stück LKW Reifen o. F. und 6 Stück mit Felgen angeliefert worden. Der in 2016 und 2017 erhobene Preis für diese bleibt aus o. a. Gründen unverändert. Es ergeben sich daher folgende Gebühren für 2018: Gesamtkosten 2018 33 LKW-Reifen o. F. x 20,00 € 6 LKW-Reifen m. F. x 30,00 € Kosten für PKW und LKW-Reifen Entsorgung € 9.100,00 € 660,00 € 180,00 € 8.260,00 2000 PKW-Reifen o. F. (2.000 x 10 kg) =20.000 kg 1000 PKW-Reifen m. F. (1.000 x 20 kg) = 20.000 kg €4.130 €4.130 Daraus ergeben sich folgende Gebühren für PKW-Altreifen: PKW-Reifen o. F. PKW-Reifen m. F. 2,07 €/Stk. 4,13 €/Stk. Bei den PKW-Reifen wird ein durchschnittliches Gewicht von 10 kg pro Reifen ohne Felge unterstellt. Mit Felge wird ein Gewicht von 20 kg zugrunde gelegt. Die Entsorgungsleistung muss zum 01.06.2018 neu ausgeschrieben werden. Aufgrund der steigenden Entsorgungskosten sind die derzeitigen Satzungspreise von 2,50 € für PKW ohne Felge und mit Felge 4,20 € für 2018 angemessen und sollten unverändert bleiben. Seite 16 von 20 Anlage 2 zu V 388/2017 8. Entsorgung von Altholz der Kat. I - III und IV Die o. a. Kategorien Altholz werden im AWZ getrennt angenommen, da die Entsorgung zur Verwertungsanlage ebenfalls getrennt erfolgen muss. Die Entsorgung wird regelmäßig öffentlich ausgeschrieben. Altholz Kat. I - III 1.500 t/Jahr Altholz Kat. IV 375 t/Jahr Ermittlung der Entsorgungskosten Altholz Kat. I - III Altholz Kat. IV 73,19 €/t 102,94 €/t 109.785,00 € 38.602,50 € 148.387,50 € Im Entsorgungspreis ist Abholung im AWZ und Transport zur Entsorgungsanlage enthalten. Kostenzusammenstellung für 2018 Entsorgungskosten Personalkosten Umlage Maschinenkosten Umlage Verwaltung Umlage Wiegebereich Umlage Wertstoffhof Kat. I - III 109.785,00 € 4.000,00 € 3.200,00 € 1.600,00 € 800,00 € 320,00 € 119.705,00 € Kat. IV 38.602,50 € 1.000,00 € 800,00 € 400,00 € 200,00 € 80,00 € 41.082,50 € 148.387,50 € €5.000,00 €4.000,00 €2.000,00 €1.000,00 €400,00 160.787,50 € Den Ansätzen Personal- und Maschinenkosten, Verwaltung, Wiegebereich und Wertstoffhof liegen die Erfahrungswerte der vorherigen Jahre zugrunde. Sie wurden im Verhältnis der angelieferten Menge auf die Altholzkategorien aufgeteilt. Berechnung der Gebühren für 2018 8a) Altholz Kat. I - III Gesamtmenge Verwogene Menge 2.500 Pauschalen 1.500 t 1.000 t 500 t Gesamtkosten 119.705,00 € Kostendeckende Gebühr 79,80 €/t Unter Berücksichtigung der Vorgaben des Abfallgesetzes zum Vorrang der Verwertung vor der Beseitigung wird die Gebühr für das Jahr 2018 festgesetzt auf 59,00 €/t Einnahmen: Verwogene Menge gem. Statistik 1000 t x 59,00 €/t 2500 x 5,00 (Pauschale ca. 200 kg) Einnahmen gesamt: 59.000,00 € 12.500,00 € 71.500,00 € Sonderpostenentnahme/-zuführung 48.205,00 € Seite 17 von 20 Anlage 2 zu V 388/2017 8b) Altholz Kat. IV Gesamtmenge Verwogene Menge 900 Pauschalen 375 t 200 t 175 t Gesamtkosten 41.082,50 € Kostendeckende Gebühr 109,55 €/t Die Gebühr für 2018 wird daher festgesetzt auf 109,60 €/t Einnahmen: Verwogene Menge gem. Statistik 200 t x 109,60 €/t 900 x 10,00 (Pauschale ca. 200 kg) Einnahmen gesamt: 21.920,00 € 9.000,00 € 30.920,00 € Sonderpostenentnahme/-zuführung 10.162,50 € Seite 18 von 20 Anlage 2 zu V 388/2017 9. Bodenaushub Der zum AWZ angelieferte Bodenaushub wird z. Zt. für Rekultivierungs- und GeGestaltungszwecke eingesetzt. Neben dem Bodenaushub von Privaten werden derzeit gewerbliche Anlieferungen von Bodenaushub aus Baugebieten und größeren Sanierungsgebieten nur aus den Gebieten Kall und Mechernich angenommen. In diesen Bereichen weisen die Böden hohe Bleibelastungen auf. Grundsätzlich soll dieser bleihaltige Boden innerhalb der Bleibelastungszone entsorgt werden, um diese nicht weiter zu vergrößern. Sofern eine Entsorgung innerhalb der Bleibelastungszone nicht möglich ist, erfolgt die Entsorgung der anfallenden Bodenaushubmengen durch die Anlieferung in der ZMM. Aufgrund des Stilllegungsbescheides wird der kontaminierte Boden dort zwischengelagert und soll später zur Profilierung des Deponiekörpers und bei Aufbringung der endgültigen Oberflächenabdeckung mit eingebracht werden. Der Aufwand hierfür wurde für 2018 neu kalkuliert. Die entsprechende Gebühr ist anzupassen. Im Rahmen der Entsorgung von Bodenaushub entstehen folgende Kosten: I. Eingangskontrolle und Waage II. Mitbenutzung Infrastruktur III. Wegebau, Bodeneinbau, Straßenreinigung Diese Kosten setzen sich zusammen aus: a) Personalkosten b) Maschinenkosten Gesamtkosten 42.774,04 €/Jahr 77.923,10 €/Jahr 1.126.310,00 €/Jahr 0,29 €/t 0,52 €/t 7,51 €/t 316.480,00 € 809.830,00 € 1.247.007,14 € 8,31 €/t 8,30 €/t Die Gebühr für 2018 wird daher auf Für "Private Bauherren" von Ein- oder Zweifamilienhäusern ist eine Gebührenreduzierung auf 4,00 € geplant. Hierzu ist vorgesehen, mit der Baugenehmigung eine Bescheinigung auszustellen, die das private Bauvorhaben bestätigt. Die Bescheinigung ist zwingend vor oder mit der Anlieferung im AWZ vorzulegen. Eine nachträglich Änderung bei verspäteter Vorlage kann aus organisatorischen Gründen nicht erfolgen. Das Defizit wird aus dem Sonderposten finanziert. Seite 19 von 20 Anlage 2 zu V 388/2017 C) Sonderabfälle aus Haushaltungen und Schulen 10. Elektro- und Elektronikschrott Für den gesamten Bereich Elektro-/Elektronikschrott gilt ab März 2006 Rücknahmepflicht der Hersteller. Danach entfallen die Entsorgungskosten. Der Eigenanteil AWZ ist über die Restmüllgebühr abzuwickeln. 11. Diverse Sonderabfälle Personalkosten (einschließl. Dienst- und Schutzkleidung, Fortbildung, anteilige 120.000,00 € Ausbildungskosten, Arbeitsschutz, Dienstreisen Unterhaltung (Grundstücke und bauliche Anlagen z. B. Bauteil, Maschinenteil, Elektroteil usw.) 7.000,00 € Verbrauchsmaterial 15.000,00 € Geräteunterhaltung 3.000,00 € Fremdkosten Entsorgung 70.000,00 € Kalkulatorische Abschreibungen Kalk. Verzinsung des Anlagekapitals 1.600,00 € 400,00 € anteilige Kosten Verwaltung anteilige Kosten Wiegebereich anteilige Kosten Kleinanliefererbereich (Sortierung) anteilige Kosten Labor (Untersuchungskosten) anteilige Kosten Gebäude (Wasser, Abwasser, Strom usw.) anteilige Kosten Fahrzeuge Gesamtkosten 2018 20.000,00 € 500,00 € 4.000,00 € 7.000,00 € 5.000,00 € 40.000,00 € 293.500,00 € Ebenfalls ersichtlich sind die sonstigen Sach- und Personalkosten Die Gebühren für Sonderabfälle werden ab dem 01.01.2018 wie folgt festgesetzt: - ölverunreinigte Betriebsmittel - Laborchemikalien - Farben/Lacke - Säuren/Laugen - Lösemittel - Pflanzenschutz-/Schädlingsbek. Mittel - Quecksilber - Spraydosen - Dispersionsfarben - Feuerlöscher 1,90 €\kg 5,00 €\kg 1,80 €\kg 2,50 €\kg 1,90 €\kg 2,60 €\kg 15,70 €\kg 3,00 €\kg 1,70 €\kg 13,30 €/Stk. Aufgrund Verbesserungen bei den Jahresabschlüssen erfolgt die Sondermüllannahme für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden ab 01.08.2016 kostenlos. Die o. a. Gebühren gelten jedoch für schadstoffhaltige Abfälle aus Gewerbe- und Dienstleistungsunternehmen (Kleingewerbe bis 500 kg/Jahr.) Seite 20 von 20