Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
123 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
20.11.17, 12:01
Aktualisiert
20.11.17, 12:01
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Inhalt der Datei
Anlage 2 zu V 388/2017
G E B Ü H R E N B E D A R F S B E R E C H N U N G 2018
für die Aufgabenerfüllung im Rahmen der Satzung über die Abfallentsorgung
im Kreis Euskirchen
I.
Grundlagen
1. Abfallaufkommen (nicht verwertbar)
1.1 Entsorgung Restabfall (Thermische Verwertung)
a) Hausmüll
b) Sperrmüll
c) Asbestabfälle
d) Mineralwolle
2.
33.500 t
9.700 t
120 t
45 t
Abfallaufkommen (verwertbar)
2.1 Bodenaushub
2.2 Bioabfall
150.000 t
27.000 t
2.3 Grünabfall
Ast- und Strauchwerk
Weichorganik
2.4 Bauschutt (sortiert)
Bauschutt (sulfathaltig)
2.5 Altreifen
Lkw
40 Stück/Jahr
Pkw
3000 Stück/Jahr
2.6 Altholz Kat. I - III
Altholz Kat. IV
2.7 Flachglas
2.8 Papier
6.500 t
4.800 t
1.250 t
50 t
3.040 Stk.
1.500 t
375 t
75 t
800 t
3.
Schadstoffhaltige Abfälle aus Haushaltungen und Schulen
4.
Abschreibung/Verzinsung
Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung
zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um
planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Die Anschaffungs- und
Herstellungskosten werden daher linear auf die Haushaltsjahre entsprechend
der Nutzungsdauer des Vermögensstandes verteilt.
Die Vermögensgegenstände werden entsprechend Ihrer Nutzung den
Hauptkostenträgern Restabfälle, Bio- und Grünabfälle sowie Sonderabfälle
zugeordnet.
Der kalkulatorische Zinssatz ist auf 4 % festgelegt.
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160 t
Anlage 2 zu V 388/2017
II.
Gebührenbedarfsberechnung
A)
Abfälle zur Beseitigung
1.) Siedlungsabfälle
Im Rahmen der Entsorgung von Siedlungsabfall entstehen im Jahr 2018
voraussichtlich jeweils folgende Kosten:
Gleisanschluss
Umlage Personalkosten
Umlage Gebäude
Umlage Labor
Umlage Fahrzeugkosten
Umlage Verwaltung
Umlage Wiegebereich
Umlage Verkehrsflächen
Umlage Kleinanliefererstation
Umlage Umladestation (ohne Entsorgungskosten)
Gesamte Eigenleistungen Sperr- und Hausmüll
Fremdkosten Restabfall (Entsorgung + Transport)
Fremdkosten Sperrmüll (Entsorgung und Transport)
Gesamtkosten
€
1.800,00 €
210.000,00 €
10.000,00 €
11.000,00 €
52.000,00 €
45.000,00 €
60.000,00 €
5.500,00 €
49.500,00 €
800.000,00 €
1.244.800,00
3.803.380,00 €
666.803,00 €
5.714.983,00 €
Ermittlung Gesamtkosten Sperrmüll
Die Kosten für die Entsorgung von Sperrmüll ergeben sich wie
folgt:
Eigenleistungen (1.244.800 € /43.200 t *9.700 t)
Entsorgungs-und Transportkosten
Für die Entsorgung des Sperrmülls ergibt sich daher eine kostendeckende
Gebühr in Höhe von (946.306,70 €/9.700 t/Jahr)
€279.503,70
666.803,00 €
946.306,70 €
97,56 €/t
Ermittlung Gesamtkosten Hausmüll
Die Kosten für die Entsorgung von Hausmüll ergeben sich wie
folgt:
Eigenleistungen (1.244.800 € /43.200 t * 33.500 t)
Entsorgungs- und Transportkosten
965.296,30 €
3.803.380,00 €
4.768.676,30 €
Für die Entsorgung des Hausmülls ergibt sich daher eine kostendeckende
Gebühr in Höhe von (4.768.676,30 €/33.500 t/Jahr)
142,35 €/t
Aufgrund nunmehr vorliegender Jahresabschlüsse kann die Gebühr
unverändert belassen werden.
Hausmüll
Sperrmüll
113,00 €/t
71,00 €/t
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Anlage 2 zu V 388/2017
Aufgrund nunmehr vorliegender Jahresabschlüsse kann die Gebühr
unverändert belassen werden. Das Defizit wird aus dem vorhandenen
Sonderposten finanziert.
Gesamtentsorgungskosten Sperr- und Hausmüll
5.714.983,00 €
Einnahmen:
4.474.200,00 €
Sonderpostenentnahme/-zuführung
1.240.783,00 €
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Anlage 2 zu V 388/2017
2.) Asbestabfälle
Asbestabfälle sind auf einer hierfür zugelassenen Deponie zu entsorgen.
Die Abfälle werden im AWZ zwischengelagert. Die befüllten Container werden
danach zur Entsorgungsanlage befördert. Dem Entsorgungspreis sind
daher die Kosten für Zwischenlagerung und Transport hinzuzurechnen.
Personalkosten
(z. B. Kasse, RPA, Immobilienmanagement, Datenverarbeitung,
Druckerei, Sachkosten Arbeitsplatz
7.000,00 €
Verbrauchsmaterial (Big Bags)
3.000,00 €
Fremdkosten Entsorgung
12.960,00 €
Umlage Fahrzeuge (z. B. Kfz-Steuer, Kfz-Versicherungen,
Instandhaltung, Reparaturen, TÜV, Betriebsstoffe usw. )
Umlage Verwaltung (Geschäftskosten, Interne Leistungsverrechnung)
Umlage Waage
Umlage Kleinanliefererstation/Wertstoffhof
Gesamtkosten Jahr
3.000,00 €
2.000,00 €
100,00 €
300,00 €
28.360,00 €
Kostendeckende Gebühr 2018
236,33 €/t
Die Gebühr für 2018 wird daher festgesetzt auf
236,40 €/t
Einnahmen:
108 t x 236,40€
100 x 25 € (Pauschale ca. 120 kg)
Einnahmen gesamt:
25.531,20 €
2.500,00 €
28.031,20 €
Sonderpostenentnahme/-zuführung
328,80 €
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Anlage 2 zu V 388/2017
3.) Mineralwolle
Mineralwolle ist ebenfalls auf einer hierfür zugelassenen Deponie zu entsorgen.
Die Abfälle werden im AWZ zwischengelagert. Die befüllten Container werden
danach zur Entsorgungsanlage befördert. Dem Entsorgungspreis sind
daher die Kosten für Zwischenlagerung und Transport hinzuzurechnen.
Im Rahmen der Entsorgung von Mineralwolle fallen im Jahr folgende Kosten
an:
Personalkosten
(AWZ und sonstige z. B. Kasse, RPA, Immobilienmanagement
Datenverarbeitung, Druckerei, Sachkosten Arbeitsplatz
€
2.000,00
Verbrauchsmaterial (Big Bags)
€
4.000,00
Fremdkosten Entsorgung
€
18.900,45
Umlage Fahrzeuge (z. B. Kfz-Steuer, Kfz-Versicherungen,
Instandhaltung, Reparaturen, TÜV, Betriebsstoffe usw. )
Umlage Verwaltung (Geschäftskosten, Interne Leistungsverrechnung)
Umlage Waage
Umlage Kleinanliefererstation/Wertstoffhof
€
3.500,00
€
€
€
2.000,00
30,00
270,00
Gesamtkosten Jahr
€
30.700,45
Für das Jahr 2018 ergibt sich danach eine Gebühr für Mineralwolle von
682,23 €/t
Die Gebühr für das Jahr 2018 wird daher festgesetzt auf
682,20 €/t
Einnahmen:
14 t x 682,20 €
630 Säcke x 34 €
9.550,80 €
21.420,00 €
30.970,80 €
Sonderpostenentnahme/-zuführung
-270,35 €
Berechnung Preis für einen Sack:
Gem. Auswertung der Statistiken 2015, 2016, 2017 (hochgerechnet) enthält 1 Sack
ca. 50 kg Mineralwolle. Hieraus ergibt sich folgende Berechnung:
Gebühr für 1 t = 682,30 €
Gebühr pro Sack
€
34,11
Preis pro Sack wird für 2018 festgesetzt auf
€
34,00
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Anlage 2 zu V 388/2017
B)
Abfälle zur Verwertung
4.) Entsorgung von Bauschutt
Folgende Bauschuttarten werden im AWZ getrennt angenommen, da die Entsorgung
zur Verwertungsanlage ebenfalls getrennt erfolgen muss:
Abfallart
Bims,
Kalksandstein
Geschätzte Mengen
1.000 t/Jahr
(Grundlage Anlieferungen
aus Vorjahren)
Fliesen,
Baustoffe auf
Keramik Gipsbasis
250 t/Jahr
50 t/Jahr
Ermittlung Entsorgungskosten
Bims, Kalksandsteine usw.
Fliesen, Keramik
Baustoffe auf Gipsbasis
Kosten pro t
14,52 €
25,59 €
101,15 €
Gesamtkosten
€14.520,00
€6.397,50
€5.057,50
€25.975,00
Ermittlung Personal- und Maschinenkosten:
Kosten pro Tour Entsorgung 2018 nach Kall:
Für Vor- Nachbereitung und Transport nach Kall ca. 1,0 Std. x 39,75 €
Entsorgungsfahrt.
1300 t/Jahr, 1 Tour ca. 10 t = 130 Touren
5.167,50 €
11.865,10 €
Personalkosten: 130 Touren = 130 Std. x 39,75 € =
Maschinenkosten: 130 Stunden x LKW x 91,27 € =
Kostenzusammenstellung für 2018
Bims
Fliesen
Kalksandstein Keramik
Entsorgungskosten 14.520,00 €
6.397,50 €
Personalkosten
4.000,00 €
1.000,00 €
Maschinenkosten
9.127,00 €
2.281,75 €
Verwaltung
6.153,46 €
1.538,46 €
Wiegebereich
1.153,85 €
288,46 €
Wertstoffhof
461,54 €
115,38 €
35.416,24 €
1.621,55 €
Baustoffe auf
Gipsbasis
5.057,50 €
200,00 €
456,35 €
307,69 €
57,69 €
23,08 €
6.102,31 €
Gesamtsumme
Den Ansätze für die Verwaltung, Wiegebereich und Wertstoffhof liegen die
Erfahrungswerte der vorherigen Jahre zugrunde.
Die angelieferten Mengen Bims, Kalksandstein usw. werden bei Bedarf zu
Wegebefestigungen im Gelände des AWZ genutzt.
Für das Jahr 2018 ist jedoch z. Zt. kein Bedarf erkennbar. Somit ist davon auszugehen, dass die gesamten Mengen zu einem Verwerter gebracht werden müssen.
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26.000,00 €
5.200,00 €
11.865,10 €
8.000,00 €
1.500,00 €
600,00 €
53.165,10 €
Anlage 2 zu V 388/2017
Berechnung der Gebühren 2018
4a) Bims, Kalksandstein usw. und Fliesen, Keramik
Jahresmenge: 1250 t
Die Abfallfraktionen "Bims, KSST" und "Fliesen, Keramik" werden überwiegend
vermischt angeliefert und vom Anlieferer oder Mitarbeitern des AWZ auseinander
sortiert und der jeweiligen Abfallfraktion zugeordnet. Lediglich 1/4 der Jahresmenge
in 2016 wurde als "Fliesen und Keramik" verwogen. Da die Pauschalen für beide
Abfallfraktionen 5 € betragen, werden diese in der Kasse im AWZ über 1 Taste abgewickelt. Somit kann nicht weiter unterschieden werden, welche Mengen sich aus den
Pauschalen oder aus Mischanlieferungen ergeben. Für diese beiden Abfallarten wird
daher weiterhin eine einheitliche Gebühr in der Satzung ausgewiesen, die sich wie
folgt errechnet:
Gem. Statistik erfolgen jährlich ca. 1800 Anlieferungen (<200 kg) zu der Pauschale
von 5 €. Hieraus errechnet sich folgende Menge:
Gesamtmenge
Mengen über Pauschale
Verwogene Menge
1250 t
360 t
890 t
Gesamtkosten für beide Abfallarten (s. Seite 6)
47.037,79 €
Kostendeckende Gebühr für 2018
37,63 €/t
Die Gebühr für 2018 wird daher festgesetzt auf
37,60 €/t
Einnahmen:
Verwogene Menge 890 t x 37,60 €
1800 x 5,00 € (Pauschale ca. 200 kg)
Einnahmen gesamt:
33.464,00 €
9.000,00 €
42.464,00 €
Sonderpostenentnahme/-zuführung
4.573,79 €
4b) Baustoffe auf Gipsbasis
Jahresmenge: 50 t
Gem. Statistik erfolgen jährlich ca. 75 Anlieferungen zu Pauschalen von 10 €. Hieraus
errechnet sich folgende Menge:
Gesamtmenge in t
Mengen über Pauschale
Verwogene Menge
50 t
15 t
35 t
Gesamtkosten (s. Seite 6)
6.102,31 €
Kostendeckende Gebühr für 2018
122,05 €/t
Die Gebühr für 2018 wird daher festgesetzt auf
122,00 €/t
Einnahmen:
Verwogene Menge 35 t x 122,00 €
75 x 10 € (Pauschale ca. 200 kg)
Einnahmen gesamt
4.270,00 €
750,00 €
5.020,00 €
Sonderpostenentnahme/-zuführung
1.082,31 €
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Anlage 2 zu V 388/2017
4c) Flachglas
Entsorgungskosten pro t
17,85 €
Flachglas wird z. Zt. zur Verwertung nach Trier entsorgt.
Vorbereitung und Fahrtzeit ca. 5 Std.
Einsatz MA EG 6 (Berechnung nach KGST, Stand: 2016/2017)
Einsatz LKW (gem. Berechnung M. Weber)
39,75 €/Std.
91,27 €/Std.
Fahrt nach Trier ca. 5 Std.
Gewicht Altglas durchschnittlich 18 t pro Fuhre.
39,75 € x 5 Std. = 198,75 €
91,27 € x 5 Std. = 456,35 €
Bei 75 t im Jahr ergeben sich hiernach 4,17 Touren pro Jahr
Berechnung der Gebühren für 2018
Entsorgungskosten
Personalkosten
Maschinenkosten
Gesamte Entsorgungskosten
1.338,75 €
828,13 €
1.901,46 €
4.068,33 €
Gesamtmenge in t
Mengen über Pauschale
Verwogene Menge
75 t
35 t
40 t
Kostendeckende Gebühr für 2018
54,24 €/t
Die Gebühr für 2018 wird daher festgesetzt auf
54,20 €/t
Einnahmen:
40 t x 54,20 €/t
208 x 5 €
Einnahmen gesamt
2.168,00 €
1.040,00 €
3.208,00 €
Sonderpostenentnahme/-zuführung
860,33 €
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5. Kompostierung Grünabfälle/Bio-Abfall aus Haushaltungen
Im Rahmen der Verwertung von Bioabfall entstehen im Jahr
2016 folgende Kosten:
Unterhaltung (Grundstücke und bauliche Anlagen)
(z. B. Bauteil, Maschinenteil, Elektroteil usw.)
100.000,00 €
Tunnelsanierung
250.000,00 €
Fremdkosten
Wasser-Kompostuntersuchungen
Sonderuntersuchungen
Verbrauchsmaterial /Pflegemittel
Grünflächenpflege
Schmutzwasserentsorgung
Ausbringung in der Landwirtschaft
Umsetzarbeiten
Schredderkosten
Reparatur und Wartung Geräte
5.000,00 €
7.000,00 €
5.000,00 €
19.000,00 €
0,00 €
130.000,00 €
43.000,00 €
60.000,00 €
60.000,00 €
5.000,00 €
Strom (Zahlung an Produkt Stilllegung im Rahmen der JR)
Fremdkosten Entsorgung (Transport-Verbrennungskosten Störstoffe)
Fremdkosten Entsorgung Bioabfälle (3.000 t davon 2/3 Bioabfall, 1/3 Weichorganik)
Fremdkosten Entsorgung Siebüberlauf
75.000,00 €
110.000,00 €
300.000,00 €
25.000,00 €
Fortbildung, Dienstreisen
1.000,00 €
Dienst- und Schutzkleidung
7.000,00 €
Geschäftskosten
5.000,00 €
Erwerb Vermögensgegenstände < 410 €
2.500,00 €
Mitgliedsbeiträge
7.000,00 €
Kalkulatorische Abschreibungen
Kalk. Verzinsung des Anlagekapitals
90.000,00 €
40.000,00 €
Umlage Personalkosten
Umlage Gebäude
Umlage Labor
Umlage Fahrzeuge
Umlage Verwaltung
Umlage Wiegebereich
Umlage Verkehrsflächen
Umlage Kleinanliefererstation
abzüglich Kosten nur Ast- und Strauchwerk
abzüglich Kosten nur Weichorganik
650.000,00 €
40.000,00 €
20.000,00 €
350.000,00 €
200.000,00 €
45.000,00 €
5.500,00 €
30.000,00 €
-165.308,46 €
-245.246,25 €
Gesamtkosten 2018
Gesamtentsorgungskosten 2018
2.276.445,29 €
2.276.445,29 €
Kalkulierte Gebühr 2018
84,31 €/t
Aufgrund erwarteter Verbesserungen bei den Jahresabschlüssen
der Vorjahre sowie aufgrund höherer Erlöse für Mulch und Brenn-
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stoffe im Vorjahr werden die Kosten für die Verwertung aus dem
Sonderposten für den Gebührenausgleich Abfallentsorgung finanziert.
Die Gebühr für Bioabfall bleibt daher unverändert bei
71,30 €/t
Einnahmen:
27.000 t x 71,30 €/t
1.925.100,00 €
Sonderpostenentnahme
351.345,29 €
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Anlage 2 zu V 388/2017
5.1 Kompostierung Grünabfälle/Bio-Abfall aus Haushaltungen
Im Rahmen der Verwertung von Grünabfall (Ast-Strauchwerk) entstehen
im Jahr 2018 folgende Kosten (57 % der Gesamtkosten Grünabfall):
Niederschlagswasser
Das Niederschlagswasser im Kompostwerk wird in der Kläranlage
behandelt. Die Kosten hierfür werden dem Produkt Stilllegung im Rahmen
der Jahresrechnung erstattet. Im Außenbereich werden ca. 75 %
Grünabfälle und lediglich 25 % der Bioabfälle gelagert.
Die Kosten von Niederschlagswasser sind daher entsprechend aufzuteilen
Es handelt sich um 120.000 € für Fremdbehandlung von Schmutzwasser.
Davon entfallen 90.000 € auf Grünabfälle (Ast- und Strauchwerk
sowie Weichorganik) und 30.000 € auf Bioabfälle.
(90.000 € *57%)
51.300,00 €
Zerkleinerung Gabco 0 - 160 mm (100 % Grünabfälle)
Konditionen: 1,95 € je m³ gehäckseltem Material + 19 % MWST
und Maschinengestellungskosten 1900 €/Jahr(150 € * 1,19 * 10,5 Einsatztage)
25.000 m³ * 1,95 € *1,19+1900 €=59.912,50 € = 60000
34.513,27 €
Umsetzen Gabco (10 % Grün-/90 % Bioabfälle)
Konditionen: 10 % der tatsächlichen Umsetzkosten GABCO
60000 € * 0,1 (nur Weichorganik wird umgesetzt)
0,00 €
Radladereinsatz Terex
6 Jahre Abschreibung/mittlere Verzinsung
Abschreibung/Verzinsung (25.510,27 €)
Durchschnittliche jährliche Wartungskosten (10.000,00 €)
Betriebsstoffe (gemittelt aus tatsächlichen Kosten) (19.200,00 € )
Versicherung (600)
14.540,85 €
5.700,00 €
10.944,00 €
342,00 €
Stromverbrauch nur Weichorganik)
1 Box wird ganzjährig zur Erzeugung von Mulchkompost genutzt.
900.000 KW *15.5 Cent/KW/15 Boxen
0,00 €
Unterhaltung Bauteil
Abschreibung Tunnel
30.000 €/Jahr/15 Boxen
0,00 €
0,00 €
1 Mitarbeiter nur Grünabfall (Personalk., Verwaltung-Overhead = 94.444,44
(57 % Ast- und Strauchwerk)
53.833,33 €
Störstoffe 110.000 € (5% f. Grünabfall/95% f. Bioabfall) 57 % Ast- und Strauchwerk 3.135,00 €
(5 % = 5.500 €)
Verwertung bleibelasteter Kompost
0,00 €
Erlöse für Mulch und Brennstoff
-9.000,00 €
Gesamtkosten Jahr
165.308,46 €
Preis pro t
25,43 €
Aufgrund erwarteter Verbesserungen bei den Jahresabschlüssen
der Vorjahre sowie aufgrund höherer Erlöse für Mulch und Brennstoffe im Vorjahr werden die Kosten für die Verwertung aus dem
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Sonderposten für den Gebührenausgleich Abfallentsorgung finanziert.
Die Gebühr für Ast- und Strauchwerk wird auf
festgesetzt.
Sonderpostenentnahme
0,00 €
165.308,46 €
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Anlage 2 zu V 388/2017
5.2 Kompostierung Grünabfälle/Bio-Abfall aus Haushaltungen
Im Rahmen der Verwertung von Grünabfall (Weichorganik) entstehen im
Jahr
2018 folgende Kosten (43 % der Gesamtkosten Grünabfall):
Niederschlagswasser
Das Niederschlagswasser im Kompostwerk wird in der Kläranlage
behandelt. Die Kosten hierfür werden dem Produkt Stilllegung im Rahmen
der Jahresrechnung erstattet. Im Außenbereich werden ca. 75 %
Grünabfälle und lediglich 25 % der Bioabfälle gelagert.
Die Kosten von Niederschlagswasser sind daher entsprechend aufzuteilen
Es handelt sich um 120.000 € für Fremdbehandlung von Schmutzwasser.
Davon entfallen 90.000 € auf Grünabfälle (Ast- und Strauchwerk
sowie Weichorganik) und 30.000 € auf Bioabfälle.
(90000*43%)
38.700,00 €
Zerkleinerung Gabco 0 - 160 mm (100 % Grünabfälle)
Konditionen: 1,95 € je m³ gehäckseltem Material + 19 % MWST
und Maschinengestellungskosten 1900 €/Jahr(150 € * 1,19 * 10,5 Einsatztage)
25.000 m³ * 1,95 € *1,19+1900 €=59.912,50 €
25.486,73 €
Umsetzen Gabco (10 % Grün-/90 % Bioabfälle)
Konditionen: 10 % der tatsächlichen Umsetzkosten GABCO
60000 € * 0,1 (nur Ast- und Strauchwerk wird umgesetzt)
6.000,00 €
Radladereinsatz Terex
6 Jahre Abschreibung/mittlere Verzinsung
Abschreibung/Verzinsung (25.510,27 €)
Durchschnittliche jährliche Wartungskosten (10.000,00 €)
Betriebsstoffe (gemittelt aus tatsächlichen Kosten) (19.200,00 € )
Versicherung (600)
10.969,42 €
4.300,00 €
8.256,00 €
258,00 €
Stromverbrauch
1 Box wird ganzjährig zur Erzeugung von Mulchkompost genutzt.
900.000 KW *15.5 Cent/KW/15 Boxen
9.300,00 €
Unterhaltung Bauteil
Abschreibung Tunnel
30.000 €/Jahr/15 Boxen
0,00 €
2.000,00 €
1 Mitarbeiter nur Grünabfall (Personalk., Verwaltung-Overhead 94.444,44 €)
(43 % Ast- und Strauchwerk)
40.611,11 €
Störstoffe 110.000 € (5% f. Grünabfall/95% f. Bioabfall) 43 % Weichorganik
(5 % = 5.500 €)
2.365,00 €
Fremdkosten Entsorgung Bioabfälle (3.000 t davon 2/3 Bioabfall, 1/3 Weichorganik)
Erlöse für Mulch (gem. Statistik)
100.000,00 €
-3.000,00 €
Gesamtkosten Jahr
245.246,25 €
Gesamtmenge in t
Mengen über Pauschalen (ca. 13.000 Pauschalen unter 200 kg a' 2,50 €)
Verwogene Menge
Kostendeckende Gebühr 2018
4.800 t
3.800 t
1.000 t
51,09 €/t
Seite 13 von 20
Anlage 2 zu V 388/2017
Aufgrund nunmehr vorliegender Jahresabschlüsse kann die Gebühr
45,03 €/t
unverändert belassen werden. Das Defizit wird aus dem vorhandenen
Sonderposten finanziert.
Einnahmen
1.000 t x 45,03 €
45.030,00 €
13.000 Pauschalen x 2,50 € (ca. 200 kg)
32.500,00 €
77.530,00 €
Sonderpostenentnahme
167.716,25 €
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6. Altglas, Altmetall und Altpapier aus privaten Haushalten
Bei den vorhandenen Entsorgungssystemen (auf kommunaler und privater
Ebene) ist mit größeren Zuliefermengen im AWZ nicht mehr zu rechnen, so
dass nur Kleinmengen im Rahmen der Anlieferung anderer Abfallstoffe anfallen
werden.
Da der entstehende Verwaltungsaufwand zu den ggf. zu erhebenden Gebühren
außer Verhältnis steht, wird auf die Ausweisung einer separaten Gebühr
verzichtet.
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7. Altreifenentsorgung 2018
98,00 €
18,62 €/t
116,62 €/t
Entsorgungspreis bis 31.05.2018
zuzüglich 19 % MWST
Brutto-Entsorgungspreis
Entsorgungskosten
Personalkosten
Umlage Fahrzeuge
Umlage Verwaltung
Umlage Wertstoffhof
Gesamtkosten Altreifenentsorgung 2018
€4.000,00
€2.000,00
€1.000,00
€2.000,00
€100,00
€9.100,00
Entsorgte Menge 2016
(Ab 2016 nur noch PKW und LKW-Reifen
– keine Sondergrößen mehr)
Daher wird für 2018 von einer Menge von 34 t ausgegangen.
39,93 t
ca. 3.000 Stück
Aufgrund von Entsorgungsproblemen der Übergrößen werden seit dem 01.08.2016 nur noch PKW
und LKW-Reifen bis 22 Zoll (Normalgröße) angenommen. Die Entsorgung erfolgt aufgrund einer
Mischkalkulation zu einem Tonnenpreis, wobei nicht zwischen LKW und PKW-Reifen
im Entsorgungspreis unterschieden wird. In der Satzung ist eine Unterscheidung allerdings
zwingend notwendig, da LKW-Reifen hauptsächlich von gewerblichen Anlieferern entsorgt werden.
Zudem sind diese in der Handhabung im AWZ zeitaufwendiger. Der Preis für die Entsorgung
ist daher für LKW hoch anzusetzen, insbesondere damit die Gewerbetreibende
das Rücknahmesystem beim Erwerb von neuen Reifen in Anspruch nehmen.
In 2016 sind lediglich 33 Stück LKW Reifen o. F. und 6 Stück mit Felgen angeliefert worden.
Der in 2016 und 2017 erhobene Preis für diese bleibt aus o. a. Gründen unverändert.
Es ergeben sich daher folgende Gebühren für 2018:
Gesamtkosten 2018
33 LKW-Reifen o. F. x 20,00 €
6 LKW-Reifen m. F. x 30,00 €
Kosten für PKW und LKW-Reifen Entsorgung
€
9.100,00
€
660,00 €
180,00 €
8.260,00
2000 PKW-Reifen o. F. (2.000 x 10 kg) =20.000 kg
1000 PKW-Reifen m. F. (1.000 x 20 kg) = 20.000 kg
€4.130
€4.130
Daraus ergeben sich folgende Gebühren für PKW-Altreifen:
PKW-Reifen o. F.
PKW-Reifen m. F.
2,07 €/Stk.
4,13 €/Stk.
Bei den PKW-Reifen wird ein durchschnittliches Gewicht von 10 kg pro Reifen ohne Felge
unterstellt. Mit Felge wird ein Gewicht von 20 kg zugrunde gelegt.
Die Entsorgungsleistung muss zum 01.06.2018 neu ausgeschrieben werden. Aufgrund der
steigenden Entsorgungskosten sind die derzeitigen Satzungspreise von 2,50 €
für PKW ohne Felge und
mit Felge 4,20 € für 2018 angemessen und sollten unverändert bleiben.
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8. Entsorgung von Altholz der Kat. I - III und IV
Die o. a. Kategorien Altholz werden im AWZ getrennt angenommen, da die Entsorgung
zur Verwertungsanlage ebenfalls getrennt erfolgen muss. Die Entsorgung wird
regelmäßig öffentlich ausgeschrieben.
Altholz Kat. I - III
1.500 t/Jahr
Altholz Kat. IV
375 t/Jahr
Ermittlung der Entsorgungskosten
Altholz Kat. I - III
Altholz Kat. IV
73,19 €/t
102,94 €/t
109.785,00 €
38.602,50 €
148.387,50 €
Im Entsorgungspreis ist Abholung im AWZ und Transport zur Entsorgungsanlage enthalten.
Kostenzusammenstellung für 2018
Entsorgungskosten
Personalkosten
Umlage Maschinenkosten
Umlage Verwaltung
Umlage Wiegebereich
Umlage Wertstoffhof
Kat. I - III
109.785,00 €
4.000,00 €
3.200,00 €
1.600,00 €
800,00 €
320,00 €
119.705,00 €
Kat. IV
38.602,50 €
1.000,00 €
800,00 €
400,00 €
200,00 €
80,00 €
41.082,50 €
148.387,50 €
€5.000,00
€4.000,00
€2.000,00
€1.000,00
€400,00
160.787,50 €
Den Ansätzen Personal- und Maschinenkosten, Verwaltung, Wiegebereich und Wertstoffhof
liegen die Erfahrungswerte der vorherigen Jahre zugrunde. Sie wurden im Verhältnis der
angelieferten Menge auf die Altholzkategorien aufgeteilt.
Berechnung der Gebühren für 2018
8a) Altholz Kat. I - III
Gesamtmenge
Verwogene Menge
2.500 Pauschalen
1.500 t
1.000 t
500 t
Gesamtkosten
119.705,00 €
Kostendeckende Gebühr
79,80 €/t
Unter Berücksichtigung der Vorgaben des Abfallgesetzes zum Vorrang
der Verwertung vor der Beseitigung wird die Gebühr für das Jahr
2018 festgesetzt auf
59,00 €/t
Einnahmen:
Verwogene Menge gem. Statistik 1000 t x 59,00 €/t
2500 x 5,00 (Pauschale ca. 200 kg)
Einnahmen gesamt:
59.000,00 €
12.500,00 €
71.500,00 €
Sonderpostenentnahme/-zuführung
48.205,00 €
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8b) Altholz Kat. IV
Gesamtmenge
Verwogene Menge
900 Pauschalen
375 t
200 t
175 t
Gesamtkosten
41.082,50 €
Kostendeckende Gebühr
109,55 €/t
Die Gebühr für 2018 wird daher festgesetzt auf
109,60 €/t
Einnahmen:
Verwogene Menge gem. Statistik 200 t x 109,60 €/t
900 x 10,00 (Pauschale ca. 200 kg)
Einnahmen gesamt:
21.920,00 €
9.000,00 €
30.920,00 €
Sonderpostenentnahme/-zuführung
10.162,50 €
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9. Bodenaushub
Der zum AWZ angelieferte Bodenaushub wird z. Zt. für Rekultivierungs- und GeGestaltungszwecke eingesetzt. Neben dem Bodenaushub von Privaten werden derzeit
gewerbliche Anlieferungen von Bodenaushub aus Baugebieten und
größeren Sanierungsgebieten nur aus den Gebieten Kall und Mechernich
angenommen. In diesen Bereichen weisen die Böden hohe Bleibelastungen auf.
Grundsätzlich soll dieser bleihaltige Boden innerhalb der Bleibelastungszone entsorgt
werden, um diese nicht weiter zu vergrößern. Sofern eine Entsorgung innerhalb der
Bleibelastungszone nicht möglich ist, erfolgt die Entsorgung der anfallenden Bodenaushubmengen durch die Anlieferung in der ZMM. Aufgrund des Stilllegungsbescheides
wird der kontaminierte Boden dort zwischengelagert und soll später zur Profilierung
des Deponiekörpers und bei Aufbringung der endgültigen Oberflächenabdeckung mit
eingebracht werden.
Der Aufwand hierfür wurde für 2018 neu kalkuliert. Die entsprechende Gebühr ist
anzupassen.
Im Rahmen der Entsorgung von Bodenaushub entstehen folgende Kosten:
I. Eingangskontrolle und Waage
II. Mitbenutzung Infrastruktur
III. Wegebau, Bodeneinbau, Straßenreinigung
Diese Kosten setzen sich zusammen aus:
a) Personalkosten
b) Maschinenkosten
Gesamtkosten
42.774,04 €/Jahr
77.923,10 €/Jahr
1.126.310,00 €/Jahr
0,29 €/t
0,52 €/t
7,51 €/t
316.480,00 €
809.830,00 €
1.247.007,14 €
8,31 €/t
8,30 €/t
Die Gebühr für 2018 wird daher auf
Für "Private Bauherren" von Ein- oder Zweifamilienhäusern ist eine Gebührenreduzierung
auf 4,00 € geplant. Hierzu ist vorgesehen, mit der Baugenehmigung eine Bescheinigung
auszustellen, die das private Bauvorhaben bestätigt. Die Bescheinigung
ist zwingend vor oder mit der Anlieferung im AWZ vorzulegen. Eine nachträglich
Änderung bei verspäteter Vorlage kann aus organisatorischen Gründen nicht erfolgen.
Das Defizit wird aus dem Sonderposten finanziert.
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C)
Sonderabfälle aus Haushaltungen und Schulen
10. Elektro- und Elektronikschrott
Für den gesamten Bereich Elektro-/Elektronikschrott gilt ab März 2006
Rücknahmepflicht der Hersteller. Danach entfallen die Entsorgungskosten. Der
Eigenanteil AWZ ist über die Restmüllgebühr abzuwickeln.
11. Diverse Sonderabfälle
Personalkosten (einschließl. Dienst- und Schutzkleidung, Fortbildung, anteilige 120.000,00 €
Ausbildungskosten, Arbeitsschutz, Dienstreisen
Unterhaltung (Grundstücke und bauliche Anlagen
z. B. Bauteil, Maschinenteil, Elektroteil usw.)
7.000,00 €
Verbrauchsmaterial
15.000,00 €
Geräteunterhaltung
3.000,00 €
Fremdkosten Entsorgung
70.000,00 €
Kalkulatorische Abschreibungen
Kalk. Verzinsung des Anlagekapitals
1.600,00 €
400,00 €
anteilige Kosten Verwaltung
anteilige Kosten Wiegebereich
anteilige Kosten Kleinanliefererbereich (Sortierung)
anteilige Kosten Labor (Untersuchungskosten)
anteilige Kosten Gebäude (Wasser, Abwasser, Strom usw.)
anteilige Kosten Fahrzeuge
Gesamtkosten 2018
20.000,00 €
500,00 €
4.000,00 €
7.000,00 €
5.000,00 €
40.000,00 €
293.500,00 €
Ebenfalls ersichtlich sind die sonstigen Sach- und Personalkosten
Die Gebühren für Sonderabfälle werden ab dem 01.01.2018 wie folgt festgesetzt:
- ölverunreinigte Betriebsmittel
- Laborchemikalien
- Farben/Lacke
- Säuren/Laugen
- Lösemittel
- Pflanzenschutz-/Schädlingsbek. Mittel
- Quecksilber
- Spraydosen
- Dispersionsfarben
- Feuerlöscher
1,90 €\kg
5,00 €\kg
1,80 €\kg
2,50 €\kg
1,90 €\kg
2,60 €\kg
15,70 €\kg
3,00 €\kg
1,70 €\kg
13,30 €/Stk.
Aufgrund Verbesserungen bei den Jahresabschlüssen erfolgt die
Sondermüllannahme
für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden ab 01.08.2016 kostenlos. Die
o. a.
Gebühren gelten jedoch für schadstoffhaltige Abfälle aus Gewerbe- und
Dienstleistungsunternehmen (Kleingewerbe bis 500 kg/Jahr.)
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