Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
36 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
20.11.17, 12:01
Aktualisiert
20.11.17, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 3 V 388/2017
Gegenüberstellung Gebührensatzung
Alte Fassung
Neue Fassung
§ 4 Abs. 1 Buchstabe b)
§ 4 Abs. 1 Buchstabe b)
Die Gebühr für Abfälle nach § 4 Abs. 1 Buchstabe b) beträgt derzeit
143,00 €/t
§ 5 Abs. 1
§ 5 Abs. 1
Die Gebühr für asbesthaltige Baustoffe (ASN 17 06 05)
sowie Abfälle aus der Asbestverarbeitung (ASN 06 13 04)
nach § 5 Abs. 1 beträgt derzeit
142,35 €/t
§ 5 Abs. 1
Die Gebühren für Sonderabfälle nach § 5 Abs. 1 betragen derzeit:
Ölverunreinigte Betriebsmittel
Laborchemikalien
Farben/Lacke
Säuren/Laugen
Lösemittel
Pflanzenschutz-und Schädlingsbekämpfungsmittel
Spraydosen
Dispersionsfarben
Feuerlöscher
Quecksilber
Die Gebühr für Abfälle nach § 4 Abs. 1 Buchstabe b) beträgt
ab dem 01.01.2018
Die Gebühren für Sonderabfälle nach § 5 Abs. 1 betragen ab dem
01.01.2018
1,50 €/kg
4,70 €/kg
1,50 €/kg
2,20 €/kg
1,55 €/kg
2,30 €/kg
2,65 €/kg
1,30 €/kg
13,00 €/Stk.
4,90 €/kg
Ölverunreinigte Betriebsmittel
Laborchemikalien
Farben/Lacke
Säuren/Laugen
Lösemittel
Pflanzenschutz-und Schädlingsbekämpfungsmittel
Spraydosen
Dispersionsfarben
Feuerlöscher
Quecksilber
1,90 €/kg
5,00 €/kg
1,80 €/kg
2,50 €/kg
1,90 €/kg
2,60 €/kg
3,00 €/kg
1,70 €/kg
13,30 €/Stk.
15,70 €/kg
§ 5 Abs. 1
Die Gebühr für asbesthaltige Baustoffe (ASN 17 06 05)
sowie Abfälle aus der Asbestverarbeitung (ASN 06 13 04)
225,46 €/t nach § 5 Abs. 1 beträgt ab dem 01.01.2018
236,40 €/t
Anlage 3 V 388/2017
Alte Fassung
Neue Fassung
§ 5 Abs. 1
§ 5 Abs. 1
Die Gebühr für Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen
besteht oder solche enthält (ASN 17 06 03)
nach § 5 Abs. 1 beträgt derzeit
Die Gebühr für einen PP Mineralfasersack beträgt derzeit
§ 6 Abs. 1 Buchstabe a)
Die Gebühr für gepresse Ballen Gras- und Stgrohabfälle
nach § 6 Abs. 1 Buchstabe a) beträgt derzeit
§ 6 Abs. 1 Buchstabe b)
Die Gebühr für Ziegel-, Kalksandsteinmauerwerk, Leichtbetonsteine,
Beton, Fliesen, Ziegel, Keramik (Bauschutt ASN 17 01 07)
ausgenommen Gas- und sulfathaltige Baustoffe (Gasbetonsteine,
Gipsputz) beträgt derzeit
§ 6 Abs. 1 Buchstabe c)
Die Gebühr für Sulfathaltige Baustoffe (ASN 17 08 02) z. B. Gasbetonsteine, Gipsputz etc. - ausgenommen Regipsplatten, Fermacellplatten
beträgt derzeit
§ 6 Abs. 1 Buchstabe d)
Nach § 6 Abs. 1 Buchstabe d) beträgt derzeit die Gebühr für
Altholz, Kat. I-III
Altholz, Kat. IV
Die Gebühr für Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen
besteht oder solche enthält (ASN 17 06 03)
598,76 €/t nach § 5 Abs. 1 beträgt ab dem 01.01.2018
25 €/Stk. Die Gebühr für einen PP Mineralfasersack beträgt ab dem 01.01.2018
682,20 €/t
34 €/Stk.
§ 6 Abs. 1 Buchstabe a)
Die Gebühr für gepresste Ballen Gras- und Strohabfälle
143,00 €/t nach § 6 Abs. 1 Buchstabe a) beträgt ab dem 01.01.2018
142,35 €/t
§ 6 Abs. 1 Buchstabe b)
Die Gebühr für Ziegel-, Kalksandsteinmauerwerk, Leichtbetonsteine,
22,00 €/t Beton, Fliesen, Ziegel, Keramik (Bauschutt ASN 17 01 07)
37,60 €/t
ausgenommen Gas- und sulfathaltige Baustoffe (Gasbetonsteine,
Gipsputz) beträgt ab dem 01.01.2018
§ 6 Abs. 1 Buchstabe c)
Die Gebühr für Sulfathaltige Baustoffe (ASN 17 08 02) z. B. Gasbetonsteine, Gipsputz etc. - ausgenommen Regipsplatten, Fermacellplatten
108,50 €/t beträgt derzeit
122,00 €/t
§ 6 Abs. 1 Buchstabe d)
Nach § 6 Abs. 1 Buchstabe d) beträgt die Gebühr ab 01.08.2016 für
53,05 €/t Altholz, Kat. I-III
100,00 €/t Altholz, Kat. IV
59,00 €/t
109,60 €/t
Anlage 3 V 388/2017
Alte Fassung
Neue Fassung
§ 6 Abs. 1 Buchstabe e)
§ 6 Abs. 1 Buchstabe e)
Die Gebühr für Flachglas, Glasbetonsteine (ohne Mörtel)
beträgt derzeit
§ 6 Abs. 1 Buchstabe g)
Die Gebühr für Bodenaushub - nur aus geogenen Belastungen beträgt derzeit
Die Gebühr für Flachglas, Glasbetonsteine (ohne Mörtel)
40,00 €/t beträgt ab dem 01.01.2018
54,20 €/t
§ 6 Abs. 1 Buchstabe g)
Die Gebühr für Bodenaushub - nur aus geogenen Belastungen 2,60 €/t beträgt ab dem 01.01.2018
Private Bauherren von Ein- und Zweifamilienhäuser nach Vorlage einer
Bescheinigung
8,30 €/t
4,00 €/t