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Beschlussvorlage GB (Z 3_V 388_2017 (Kreisausschuss v. 06.12.2017))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
12.12.17, 13:03
Aktualisiert
12.12.17, 13:03
Beschlussvorlage GB (Z 3_V 388_2017 (Kreisausschuss v. 06.12.2017))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 3 / V 388/2017 Datum: 12.12.2017 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 06.12.2017 A) TOP 25 Öffentliche Sitzung Erlass der Achten Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen vom 21.12.2005 V 388/2017 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 22.11.2017 Z1 Verwaltungsergänzung 05.12.2017 Z2 Fraktionsvorsitzender Grutke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) bittet um Beantwortung der Fragen, welche Zielgruppe bei der kostenfreien Anlieferung von Gefahrstoffen gemeint sei, wo die Zielgruppe, konkret die Privaten, in der Satzung fixiert seien und was passiere, wenn die Rücklagen, aus der ein Teil der Abfallgebühren gesponsert werden, aufgebraucht seien. Geschäftsbereichsleiter V Blindert führt aus, dass die Zielgruppe ausdrücklich in § 5 der Abfallbeseitigungssatzung des Kreises Euskirchen benannt sei. Darin sei aufgeführt, dass Gefahrstoffe von Haushalten und Schulen in unbegrenzter Menge angenommen würden, von Gewerbetreibenden nur in Kleinmengen. Daher seien die privaten Haushalte, Schulen und auch die Kommunen von der Gebühr befreit. Die Veränderungen des Sonderpostens habe man im Blick. Ggfs. werde man gegensteuern und in Abhängigkeit von den Ausschreibungsergebnissen über eine Gebührenanpassung reden müssen. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt die Achte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen in der als Anlage beigefügten Fassung unter Berücksichtigung der Z 2. Abstimmungsergebnis: Einstimmig