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Anfrage DIE LINKE (Angemessene Kosten der Unterkunft im Kreis Euskirchen hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
75 kB
Datum
16.11.2017
Erstellt
25.10.17, 13:00
Aktualisiert
25.10.17, 13:00
Anfrage DIE LINKE (Angemessene Kosten der Unterkunft im Kreis Euskirchen
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Fraktion im Kreistag Euskirchen Datum: F 37/2017 19.10.2017 Az.: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Soziales und Gesundheit 16.11.2017 Angemessene Kosten der Unterkunft im Kreis Euskirchen hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE Sehr geehrter Herr Landrat, für die nächste Sitzung des Sozialausschusses bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Nach welchen Maßgaben und unter Einbeziehung welcher Faktoren erfolgt die Ermittlung der maximalen Höhe der angemessenen Unterkunftskosten im Kreis Euskirchen? Auf welche Daten greift die Verwaltung zurück, sofern in der Kommune kein qualifizierter Mietspiegel vorliegt? In welchen zeitlichen Abständen werden die Werte aktualisiert? 2. Verfügt der Kreis über ein sog. Schlüssiges Konzept i.S.d. Forderung der Sozialgerichte zur Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft? Wenn ja, wie lautet es? 3. Wie beurteilt der Kreis vor diesem Hintergrund Berichte wie z.B. den LEG- Wohnungsmarktreport NRW, der im Kreis Euskirchen in den letzten Jahren die höchste durchschnittliche Mietsteigerung aller Landkreise in NRW ausgemacht hat und in Weilerswist und Euskirchen auf Spitzenwerte von 6,91 EUR/qm bzw. 6,40 EUR/qm bei den Angebotsmieten kommt? Wie fließen solche Erkenntnisse bei der Anpassung der angemessenen Kosten der Unterkunft mit ein? 4. Welche Chancen sieht die Verwaltung unter diesen Bedingungen insbesondere in den Kommunen mit hohen Durchschnittsmieten für AsylberwerberInnen und anerkannte Flüchtlinge, aus den Flüchtlingsunterkünften in eigenen Wohnraum zu gelangen? 5. In wie vielen Fällen wurden LeistungsempfängerInnen im Kreis in den letzten vier Jahren aufgefordert, ihre Kosten der Unterkunft zu senken, weil ihre Mietkosten nicht (mehr) den Richtwerten zur Angemessenheit der Unterkunftskosten entsprachen? Die Fragesteller bitten jeweils um eine einzelne Auflistung für die Jahre 2013-2016. -2- Begründung: Die Fragesteller sind der Auffassung, dass die Richtwerte für die angemessenen Kosten der Unterkunft im Kreis zumindest in einzelnen Gebieten zu niedrig angesetzt sind. Der Zuzug von Flüchtlingen wird in den kommenden Jahren den Nachfragedruck gerade im Bereich des preiswerten Wohnraums weiter steigen lassen, ohne dass für die Fragesteller erkennbar ist, wie dies bei der Ermittlung der Angemessenheit der Unterkunftskosten im Kreis miteinfließt. Besonders ernst ist die Lage dadurch für Flüchtlinge, deren Integration in die Gesellschaft nicht gelingen kann, wenn sie dauerhaft in den Flüchtlingsunterkünften wohnen müssen und zudem durch die Wohnsitzauflage ohnehin weniger Möglichkeiten auf dem Wohnungsmarkt besitzen. Auch Maßnahmen des Jobcenters wie die Aufforderung zur Senkung der Kosten der Unterkunft bzw. letztlich zum Umzug wirken dadurch kontraproduktiv, weil sie nur zu einer weiterem Nachfragedruck und damit Mietsteigerung auf dem Wohnungsmarkt führen. Mit freundlichen Grüßen gez. Thomas Bell (Fraktionsvorsitzender) gez. Tobias Haßdenteufel f.d.R. Tobias Haßdenteufel (Fraktionsgeschäftsführer)