Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
75 kB
Datum
16.11.2017
Erstellt
25.10.17, 13:00
Aktualisiert
25.10.17, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Fraktion im Kreistag Euskirchen
Datum:
F 37/2017
19.10.2017
Az.:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
16.11.2017
Angemessene Kosten der Unterkunft im Kreis Euskirchen
hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE
Sehr geehrter Herr Landrat,
für die nächste Sitzung des Sozialausschusses bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Nach welchen Maßgaben und unter Einbeziehung welcher Faktoren erfolgt die Ermittlung der
maximalen Höhe der angemessenen Unterkunftskosten im Kreis Euskirchen? Auf welche
Daten greift die Verwaltung zurück, sofern in der Kommune kein qualifizierter Mietspiegel
vorliegt? In welchen zeitlichen Abständen werden die Werte aktualisiert?
2. Verfügt der Kreis über ein sog. Schlüssiges Konzept i.S.d. Forderung der Sozialgerichte zur
Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft? Wenn ja, wie lautet es?
3. Wie beurteilt der Kreis vor diesem Hintergrund Berichte wie z.B. den LEG-
Wohnungsmarktreport NRW, der im Kreis Euskirchen in den letzten Jahren die höchste
durchschnittliche Mietsteigerung aller Landkreise in NRW ausgemacht hat und in Weilerswist
und Euskirchen auf Spitzenwerte von 6,91 EUR/qm bzw. 6,40 EUR/qm bei den
Angebotsmieten kommt? Wie fließen solche Erkenntnisse bei der Anpassung der
angemessenen Kosten der Unterkunft mit ein?
4. Welche Chancen sieht die Verwaltung unter diesen Bedingungen insbesondere in den
Kommunen mit hohen Durchschnittsmieten für AsylberwerberInnen und anerkannte
Flüchtlinge, aus den Flüchtlingsunterkünften in eigenen Wohnraum zu gelangen?
5. In wie vielen Fällen wurden LeistungsempfängerInnen im Kreis in den letzten vier Jahren
aufgefordert, ihre Kosten der Unterkunft zu senken, weil ihre Mietkosten nicht (mehr) den
Richtwerten zur Angemessenheit der Unterkunftskosten entsprachen? Die Fragesteller bitten
jeweils um eine einzelne Auflistung für die Jahre 2013-2016.
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Begründung:
Die Fragesteller sind der Auffassung, dass die Richtwerte für die angemessenen Kosten der
Unterkunft im Kreis zumindest in einzelnen Gebieten zu niedrig angesetzt sind. Der Zuzug von
Flüchtlingen wird in den kommenden Jahren den Nachfragedruck gerade im Bereich des preiswerten
Wohnraums weiter steigen lassen, ohne dass für die Fragesteller erkennbar ist, wie dies bei der
Ermittlung der Angemessenheit der Unterkunftskosten im Kreis miteinfließt. Besonders ernst ist die
Lage dadurch für Flüchtlinge, deren Integration in die Gesellschaft nicht gelingen kann, wenn sie
dauerhaft in den Flüchtlingsunterkünften wohnen müssen und zudem durch die Wohnsitzauflage
ohnehin weniger Möglichkeiten auf dem Wohnungsmarkt besitzen.
Auch Maßnahmen des Jobcenters wie die Aufforderung zur Senkung der Kosten der Unterkunft bzw.
letztlich zum Umzug wirken dadurch kontraproduktiv, weil sie nur zu einer weiterem Nachfragedruck
und damit Mietsteigerung auf dem Wohnungsmarkt führen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Thomas Bell
(Fraktionsvorsitzender)
gez. Tobias Haßdenteufel
f.d.R. Tobias Haßdenteufel
(Fraktionsgeschäftsführer)