Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
1,5 MB
Datum
16.11.2017
Erstellt
25.10.17, 09:02
Aktualisiert
25.10.17, 09:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Gesundheitsbericht
9. Basisbericht
Kommunale Gesundheitsberichterstattung
im Kreis Euskirchen
9. Basisgesundheitsbericht
September 2017
Zusammenstellung von ausgewählten Basisdaten
zum Gesundheitszustand der Bevölkerung
im Kreis Euskirchen und umliegender Kommunen
Fortschreibung 2017
2 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Impressum:
Herausgeber:
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Abt. 53 - Gesundheitsamt
Redaktion und Gestaltung:
Abt. 53 - Gesundheitsamt
Geschäftsstelle Gesundheitskonferenz
Dr. Silja Wortberg
Jülicher Ring 32
D-53879 Euskirchen
Email:
silja.wortberg@kreis-euskirchen.de
September 2017
In Kooperation mit den Gesundheitsämtern der Kreise Düren, Heinsberg und der Städteregion Aachen.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Vorbemerkungen
Für eine effiziente und effektive Gesundheitsversorgung der Bevölkerung ist eine kontinuierliche
Analyse der gesundheitlichen Versorgungsfelder
unerlässlich. Aus diesem Grund ist die kommunale Gesundheitsberichterstattung ein wichtiges
Instrument für gesundheitspolitische Planungen.
Im hier vorliegenden Basisgesundheitsbericht
finden Sie eine speziell für den Kreis Euskirchen
vorgenommene Auswahl gesundheitsrelevanter
Basisdaten.
Hintergrund dieser Zusammenstellung von Gesundheitsindikatoren im Rahmen eines Basisgesundheitsberichtes ist die Aufgabe der kommunalen Gesundheitsberichterstattung für die Politik, die Fachöffentlichkeit und die Bevölkerung
Informationen über die gesundheitliche Situation
der Bevölkerung, über Gesundheitsrisiken und
über die Versorgung mit Gesundheitsleistungen
zur Verfügung zu stellen.
Der Darstellung von „harten“ Daten, wie es im
Landesgesundheitsbericht (Bardehle & Annuß,
1993) formuliert wurde, die auf der Basis von
Indikatorensätzen zusammengestellt wurden,
kommt im Rahmen der kommunalen Gesundheitsberichterstattung eine besondere Bedeutung
zu. Sie ermöglicht nicht nur eine Vergleichbarkeit
zwischen den Kommunen und dem Land, sondern
ebenso durch langfristige Fortschreibungen der
einzelnen Indikatoren einen Vergleich über die
Zeit (vergleiche Bardehle & Annuß, 1993).
Der Ursprung der hier dargestellten Basisdaten
zum Gesundheitszustand der Bevölkerung auf der
Grundlage des GMK-Indikatorensatzes liegt im
Jahre 1991, als die Gesundheitsministerkonferenz
(GMK) der Länder einen Indikatorensatz für einen
Gesundheitsrahmenbericht beschloss, der von der
Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Medizinalbeamten des Bundes (AGLMB) ausgearbeitet worden
war. Dieser Indikatorensatz stellt die Grundlage
für eine Gesundheitsberichterstattung in allen
Bundesländern dar. Er wurde entwickelt, um eine
Vergleichbarkeit von gesundheitsbezogenen Daten auf verschiedenen Ebenen, z.B. national und
regional, zu erreichen.
Der „Indikatorensatz für die Gesundheitsberichterstattung der Länder“ wurde ständig weiterentwickelt und ergänzt.
Die aktuelle dritte Fassung des Indikatorensatzes
wurde 2003 unter der Federführung NordrheinWestfalens erarbeitet. Dabei wurde die Systematik
verändert. Eine Vergleichbarkeit der in dem
3
vorliegenden Bericht aufgeführten Indikatoren mit
den vor 2003 geführten „alten“ Indikatoren ist
daher, wenn überhaupt, nur eingeschränkt möglich. Eine Tabelle für „Umsteiger“ zur Vergleichbarkeit des alten mit dem neuen Indikatorensatz
findet sich unter www.lzg.nrw.de (genaue Quellenangabe siehe Literaturliste).
Aktuell sind in diesem Bericht 68 kommunale
Indikatoren aus 6 von 10 Themenfeldern dargestellt. Geändert wurde Indikator 3.51, der rückwirkend ab Berichtsjahr 2014 statt der Zahl der
Lebendgeborenen nur noch die Zahl stationär
entbundener Neugeborener enthält. Hausgeburten und Geburten in einigen Privatkliniken werden
dabei nicht berücksichtigt.
Themenfeld 1 enthält keine Indikatoren, hier werden in freier Form die gesundheitlichen Rahmenbedingungen der Länder im Berichtszeitraum
beschrieben.
Tabelle 1. Indikatoren nach Themenfeldern
Themen- Beschreibung
feld
1
Gesundheitspolitische Rahmenbedingungen
2
Bevölkerung und bevölkerungsspezifische Rahmenbedingungen des
Gesundheitswesens
3
Gesundheitszustand der Bevölkerung
I Allgemeine Übersicht zur Mortalität
und Morbidität
II Krankheiten/ Krankheitsgruppen
4
Gesundheitsrelevante Verhaltensweisen
5
Gesundheitsrisiken aus der natürlichen und technischen Umwelt
6
Einrichtungen des Gesundheitswesens
7
Inanspruchnahme von Leistungen
des Gesundheitswesen
8
Beschäftigte im Gesundheitswesen
9
Ausbildung im Gesundheitswesen
10
Ausgaben und Finanzierung
11
Kosten
Quelle: www.lzg.nrw.de (genaue Quellenangabe siehe Literaturliste)
Herkunft
Alle im vorliegenden Bericht dargestellten Daten
und zugehörigen Kommentare wurden den Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit
Nordrhein-Westfalens -LZG.NRW- (früher: LIGA
NRW/davor Landesinstitut für den öffentlichen
Gesundheitsdienst -lögd nrw-) entnommen.
Angaben zu den Datenhaltern und Datenquellen
finden sich an entsprechender Stelle und sind als
solche kenntlich gemacht.
4 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Auswahl
Die Auswahl der hier dargestellten Indikatoren
richtet sich in erster Linie nach der Verfügbarkeit
des vorhandenen Datenmaterials für den Kreis
Euskirchen.
Aktualität
Die Aktualität der Daten ist bedingt durch die
Bearbeitungszeit in den verschiedenen Institutionen, da alle Daten validiert, korrigiert, z. T. standardisiert und auf Plausibilität überprüft werden
müssen. Dies ist bei der enormen Datenmenge
sehr zeitintensiv. Indikatoren, deren aktueller
Bezug vor 2011 lag, wurden nicht berücksichtigt.
Alle hier dargestellten Daten geben den Stand
vom 20. September 2017 wieder (Redaktionsschluss).
Vergleichsoptionen
Die Daten werden zur Vergleichbarkeit und besseren Einschätzung den entsprechenden Werten
der um den Kreis Euskirchen liegenden Kommunen Kreis Düren, Kreis Heinsberg und StädteRegion Aachen sowie den Daten des Regierungsbezirkes Köln und des Landes Nordrhein-Westfalen
gegenübergestellt.
Wenn es möglich ist und sinnvoll erscheint, werden die Tabellen durch eine grafische Darstellung
der Daten für den Kreis Euskirchen im zeitlichen
Verlauf über mehrere Jahre ergänzt, um eine
mögliche Entwicklung bzw. einen Trend aufzuzeigen. Hierbei wird in der Regel mit den umliegenden Kreisen/kreisfreien Städten verglichen.
Abbildung 1:
Informationen zu den Indikatoren
Den Darstellungen der Datentabellen zu den einzelnen Indikatoren ist jeweils eine verkürzte Form
der ausführlichen und umfangreichen, nach einheitlichen Kriterien vorgenommenen Kommentierung des Indikators, wie sie vom LZG.NRW publiziert wurde, vorangestellt. Diese enthalten in der
vorliegenden, verkürzten Form
•
die Bezeichnung des Indikators,
•
die genaue Definition,
•
den Datenhalter,
•
die Datenquelle,
•
die Periodizität,
•
die Validität sowie
•
den Kommentar des LZG.NRW mit Hinweisen zur Bedeutung des Indikators im
Rahmen der Gesundheitsberichterstattung.
Systematik
Jeder Indikator wird durch eine eindeutige Indikatornummer identifiziert. Die ersten zwei Stellen
bezeichnen das Themenfeld, nach dem Trennzeichen folgen zwei bzw. drei weitere Stellen für die
laufende Nummerierung der Indikatoren. Als Beschreibung wird eine Kurzfassung des IndikatorTitels angegeben.
Weiteren Informationen und die vollständigen
Kommentare zu den jeweiligen Indikatoren können den entsprechenden Veröffentlichungen entnommen werden bzw. sind auch im Internet unter
http://www.lzg.nrw.de einzusehen.
Regierungsbezirk Köln: Der Kreis Euskirchen und umliegende Kommunen
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 5
Zensus 2011 - Veränderungen in der Bevölkerungszahl
Der Zensus 2011 ist eine Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung. Dabei werden – soweit
möglich – bereits vorhandene Daten aus Verwaltungsregistern für statistische Zwecke genutzt. Eine
Haushaltsbefragung auf Stichprobenbasis, eine Vollerhebung aller an Anschriften mit Sonderbereichen lebenden Personen (Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte) sowie eine postalische Befragung zu Gebäude- und Wohnungsdaten bei den Eigentümerinnen und Eigentümern oder Verwalterinnen und Verwaltern ergänzen und korrigieren die Informationen aus den Registern.
Die letzte vollständige Erhebung für das frühere Bundesgebiet fand 1987 statt, in der Deutschen
Demokratischen Republik (DDR) gab es 1981 eine Volkszählung. Seitdem behilft sich die amtliche
Statistik bei der Ermittlung der aktuellen amtlichen Einwohnerzahl mit einem statistischen Verfahren, der sogenannten Bevölkerungsfortschreibung. Doch dieses Verfahren wird umso ungenauer, je
älter die zugrunde liegenden Ausgangsdaten sind.
Zum Stichtag 9. Mai 2011 wurden in Deutschland nach 24 Jahren wieder eine Volkszählung und
eine Gebäude- und Wohnungszählung durchgeführt, der Zensus 2011. Als ernüchterndes Ergebnis
bleibt festzuhalten: insgesamt wurden in NRW beim Zensus 2011 ca. 300.000 Einwohner weniger
gezählt als bisher angenommen (-1,7%). Große Auswirkungen des Zensus 2011 sind z.B. insbesondere für die Stadt Aachen erkennbar, deren Einwohnerzahl auf exakt 236.420 mit Hauptwohnsitz in
Aachen gezählt wurde, dies sind 8,4 % weniger im Vergleich zu früheren Zählungen. Das Land ging
bei seiner letzten Schätzung vor der Befragung am 30. April 2011 noch von 258.246 Aachenerinnen
und Aachenern aus und korrigierte diese Zahl nun deutlich nach unten.
Das LZG.NRW als Datengeber dieses Berichtes hat die Gesundheitsindikatoren rückwirkend unter
Einbeziehung der Zensus 2011-Daten aktualisiert. Dadurch ergeben sich in den Grafiken zum Teil
deutliche Datensprünge im Vergleich zu den Jahren vor 2011, welche nicht durch reale Veränderungen in der Bevölkerung, sondern durch die zensuskorrigierte Datengrundlage zu erklären sind.
Zielgruppen/Themen
Neben der Darstellung der Indikatoren nach den vorgegebenen Themenfeldern, kann es ebenso
nützlich sein, die Kennzahlen spezifischen Zielgruppen oder einigen Spezialthemen zuzuordnen.
Dementsprechend wird hier eine Gliederung nach folgenden, unten aufgeführten Zielgruppen und
Themen angeboten.
Alle Indikatoren, die einem einzelnen oder mehreren Zielgruppen/Spezialthemen zugeordnet werden können, erhalten daher zur Identifizierung neben ihrer Indikatorkennzahl auch einen Hinweis,
für welche Zielgruppe oder welches Spezialthema sie aussagen machen können.
Es wird dabei zwischen Indikatoren unterschieden, die das Thema oder die Zielgruppe direkt beschreiben (direkter Indikator, Kennung Grossbuchstabe), und Indikatoren, die eine wichtige Einfluss- oder Wirkungsgröße abbilden (indirekter Indikator, Kennung Kleinbuchstabe).
Tabelle 2: Zielgruppen/ Themen und zugehörige Kennung
Zielgruppen/Themen
Kinder- und Jugendliche
Ältere Menschen
Geschlechtsspezifität
Migration
Sozio-ökonomischer Bezug
Medizinische und Soziale Versorgung
Gesundheitsförderung/Prävention
Psychische Beeinträchtigung
Kennung (D)irekt/(i)ndirekt
K/k
A/a
G/g
M/m
S/s
V/v
F/f
P/p
Ein zusätzliches Inhaltsverzeichnis, geordnet nach Zielgruppen und Themen, findet sich am Ende
des Berichtes ab Seite 166.
6 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkungen ................................................................................................................................. 3
Inhaltsverzeichnis................................................................................................................................ 6
Nr.
Bezeichnung
Zielgruppe....Jahr............... Seite
Themenfeld 02:
Bevölkerung und bevölkerungsspezifische Rahmenbedingungen des Gesundheitssystems .................. 9
Bevölkerung
02.03
02.05
02.05
02.06
02.06
02.07
02.08
02.10
02.11
02.12
01 Demographische Basistabelle, nach Geschlecht
Bevölkerung nach Geschlecht
01Fläche und Bevölkerungsdichte
Ausländische Bevölkerung, nach Geschlecht
01 Bevölkerung nach Migrationsstatus
Altersstruktur der Bevölkerung
Mädchen- u. Frauenanteil in der Bevölkerung, nach Alter
01 Lebendgeborene
Wanderungen der Bevölkerung
Bevölkerungsprognose, Jugendquotient, Altenquotient
KAGM ..... 2015 ............ 10
KAGM ..... 2015 ............ 12
v ............ 2015 ............ 14
MG ......... 2015 ............ 16
M ........... 2015 ............ 18
KAG ....... 2015 ............ 20
GKA ....... 2015 ............ 22
K ............ 2015 ............ 24
M ........... 2015 ............ 26
KA.......... 2014 ............ 28
Wirtschaftliche und soziale Lage
02.13
02.16
02.18
02.21
02.23
02.24
01 Bevölkerung nach Schulabschluss
Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte
Erwerbstätige, nach Geschlecht
Arbeitslose nach Personengruppen und Geschlecht
Sozialhilfeempfänger (Raten), nach Geschlecht
Wohngeldempfänger (Haushalte)
Svf ......... 2015 ............ 30
S ............ 2014 ............ 32
SG .......... 2015 ............ 34
SGMvf .... 2015 ............ 36
SGMvf .... 2015 ............ 38
S ............ 2015 ............ 42
Themenfeld 03:
Gesundheitszustand der Bevölkerung
I. Allgemeine Übersicht zur Mortalität und Morbidität ............................................. ........................45
Allgemeine Mortalität
03.07
Sterbefälle, nach Geschlecht
Gv .......... 2015 ............ 46
Abgeleitete Indikatoren: Lebenserwartung, verlorene Lebensjahre, vermeidbare Sterbefälle
03.10
03.14
Lebenserwartung, nach Geschlecht
GSV ........ 2015 ............ 48
Vermeidbare Sterbefälle, ausgewählte Diagnosen, nach Geschlecht GMSP ..... 2015 ............ 50
Stationäre Morbidität
03.27
03.27
Krankenhausfälle, nach Geschlecht
01 Reha-Fälle, nach Geschlecht
GV.......... 2015 ............ 54
GVs ........ 2015 ............ 56
Medizinische Leistungen zur Rehabilitation
03.36
Med. u. sonst. Rehabilitationsleistungen, nach Geschlecht (<65 J)
GVs ........ 2014 ............ 58
Rentenzugänge und Rentenbestand wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
03.40
Frührentenzugänge u. -bestand, nach Geschlecht
GVsf ....... 2014 ............ 60
Schwerbehinderte Menschen
03.45
03.45
03.45
Schwerbehinderte Menschen, nach Geschlecht
01 Schwerbehinderte Kinder unter 15 Jahren, nach Geschlecht
02 Schwerbehinderte Menschen über 65 Jahren, nach Geschlecht
GVf ........ 2015 ............ 64
KGVf ...... 2015 ............ 66
AGVf ...... 2015 ............ 68
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 7
Nr.
Bezeichnung
Zielgruppe….Jahr ............... Seite
Pflegebedürftigkeit
03.48
03.49
03.49
03.49
01 MDK-Pflegebegutachtungen nach Pflegestufen
Pflegebedürftige, nach Geschlecht
01 Pflegebedürftige, nach Pflegeart
02 MDK-Pflegebegutachtungen nach Geschlecht
Themenfeld 03:
Gesundheitszustand der Bevölkerung
II. Krankheiten/Krankheitsgruppen
ASV ........ 2015 ............ 70
AGSV ...... 2015 ............ 72
ASV ........ 2015 ............ 74
AGSV ...... 2015 ............ 76
......... ....................... 79
Gesundheitszustand von Säuglingen und Vorschulkindern
03.51
03.53
03.54
03.54
03.57
03.57
NEU: Stationär entbundene Neugeborene nach Geburtsgewicht
KSVf ....... 2015 ............ 80
01 Säuglingssterbefälle (Neonatal- u. Postneonatalsterblichk.)
KSV ........ 2015 ............ 82
Säuglingssterblichkeit, gesamt, 3-Jahres-Mittelwerte
KSV ........ 2015 ............ 84
01 Säuglingssterblichkeit, nach Geschlecht, 3-Jahres-Mittelwerte KGSV ...... 2015 ............ 86
01 Auffälligkeiten des Entwicklungsstandes bei Einschulungsuntersuchungen nach Geschlecht
KG.......... 2015 ............ 88
02 Adipositas, herabgesetzte Sehschärfe bei Einschulungsuntersuchungen, nach Geschlecht
KG.......... 2015 ............ 92
Infektionskrankheiten
03.59
03.62
03.62
01 Neuerkrankungen, Masern, 0- bis 14-Jährige, nach Geschlecht KGV........ 2015 ............ 94
Neuerkrankungen, Lungentuberkulose, nach Geschlecht. 3-JMW
GSV ........ 2015 ............ 96
01 Neuerkrankungen, Lungentuberkulose, nach Geschlecht
GSV ........ 2015 ............ 98
Psychische und Verhaltensstörungen
03.87
03.89
01 Einweisungen nach PsychKG u. Betreuungsges., nach Geschl.
Suizidsterbefälle, nach Geschlecht, 3-Jahres-Mittelwert
GVP ........ 2015 .......... 100
GP .......... 2015 .......... 102
Verletzungen, Vergiftungen, äußere Ursachen
03.111
03.118
01 Krankenhausfälle, Verbrennungen/Vergiftungen, (<15 J.),
nach Geschlecht
Im Straßenverkehr verunglückte Personen, nach Geschlecht
Themenfeld 4:
Gesundheitsrelevante Verhaltensweisen
04.01
04.08
KG.......... 2015 .......... 104
G............ 2015 .......... 106
............. ................. 109
02 Rauchverhalten nach Alter und Geschlecht, Mikrozensus,
GKA ....... 2013 .......... 110
02 Body Mass Index (BMI) der erwachsenen Bevölkerung nach Alter
und Geschlecht, Mikrozensus
GA ........ 2013 .......... 112
Themenfeld 06:
Einrichtungen des Gesundheitswesens
......... ..................... 115
Ambulante Einrichtungen
06.02
06.05
Versorgungsgrad Vertragsärzte
Versorgungsgrad Vertragszahnärzte
V ............ 2015 .......... 116
V ............ 2015 .......... 118
Stationäre/ teilstationäre Einrichtungen
06.15
Wichtige Krankenhausangebote
V ............ 2015 .......... 120
8 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Nr.
Bezeichnung
Zielgruppe….Jahr .............. Seite
Pflegeeinrichtungen
06.18
Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen
V ............ 2015 .......... 122
Weitere Einrichtungen des Gesundheitswesens
06.21
06.23
06.23
06.23
Apotheken
Personen im Ambulant Betreuten Wohnen, nach Geschlecht
01 Plätze im stationären Wohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
02 Plätze in stationären Wohneinrichtungen für Menschen
mit Behinderungen, nach Geschlecht
V ............ 2015 .......... 124
GV.......... 2015 .......... 126
GV.......... 2015 .......... 128
GV.......... 2015 .......... 130
Themenfeld 07:
Inanspruchnahme von Leistungen der Gesundheitsförderung und der Gesundheitsversorgung......... 133
Inanspruchnahme/Leistungen der Gesundheitsförderung und Früherkennung von Krankheiten
07.06
07.10
07.13
07.14
Inanspruchnahme des Krankheitsfrüherkennungsprogramms
für Kinder
Durch Karies-Prophylaxemaßnahmen erreichte Kinder, nach
Einrichtungstyp
Impfquote Polio, Tetanus, Diphtherie, Hepatitis B, Haemophilus
influenzae b und Pertussis bei Schulanfängern
Impfquote Masern, Mumps, Röteln und Varizellen bei Schulanfängern
KVF ........ 2015 .......... 134
KVF ........ 2015 .......... 136
KVF ........ 2015 .......... 138
KVF ........ 2015 .......... 140
Inanspruchnahme/Leistungen der ambulanten Versorgung
07.23
07.25
01 Methadon-Substitutionsbehandlung
Einsätze Krankentransporte und Rettungsdienste
V ............ 2016 .......... 142
V ............ 2014 .......... 144
Inanspruchnahme/Leistungen der Versorgung in Pflegeeinrichtungen
07.34
07.34
07.35
07.36
Pflegegeldempfänger nach Pflegestufen, nach Geschlecht
01 MDK-Pflegebegutachtungen nach Pflegeart
Von ambulanten Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige,
nach Pflegestufen und Geschlecht
In Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige,
nach Pflegestufen und Geschlecht
Themenfeld 08:
Beschäftigte im Gesundheitswesen
AGV ....... 2015 .......... 146
AV.......... 2015 .......... 148
AGV ....... 2015 .......... 150
AGV ....... 2015 .......... 152
.............. ................. 155
Personal in ambulanten Einrichtungen
08.08
08.13
08.13
Ärzte und Zahnärzte in ambulanten Einrichtungen
Psychotherapeuten in ambulanten Einrichtungen
01 Berufstätige psychologische Psychotherapeuten und
Kinder- u. Jugendlichen-Psychotherapeuten
V ............ 2015 .......... 156
V ............ 2015 .......... 158
V ............ 2015 .......... 160
Personal in stationären und teilstationären Einrichtungen
08.19
Personal im Pflegedienst in allgemeinen und sonstigen
Krankenhäusern
V ............ 2015 .......... 162
Personal im öffentlichen Gesundheitsdienst
08.27
Personal kommunaler Dienststellen, nach Geschlecht
Inhaltsverzeichnis nach Zielgruppen und Spezialthemen
V ............ 2015 .......... 164
166
Literatur/ Datenquellen ................................................................................................................... 170
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 9
Gesundheitsindikatoren
Themenfeld 2:
Bevölkerung und bevölkerungsspezifische Rahmenbedingungen des
Gesundheitswesens
10 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 2.03_01
Demographische Basistabelle: Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Deutsche, Ausländer, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
KAGM
Definition
Die Struktur der Bevölkerung nach Altersgruppen und Geschlecht wird für die Berechnung regionaler
alters- und geschlechtsspezifischer Raten, speziell zur gesundheitlichen Lage der Bevölkerung, benötigt.
Als die gebräuchlichste Form der Darstellung hat sich die 5-Jahres-Altersgruppierung, gegliedert nach
Geschlecht, durchgesetzt. Säuglinge werden gesondert betrachtet. Bis Ende des 20. Jahrhunderts
war die Begrenzung bis auf die Bevölkerungsgruppe 85 Jahre und älter festgelegt. Aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung werden die Bevölkerungsdaten bis zur Altersgruppe 90 und älter für die
Kreise und kreisfreien Städte ausgewiesen.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Datenquelle
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
Periodizität
Jährlich, 31.12.
Validität
Zur Qualitätsbewertung gibt es seitens der Statistischen Landesämter keine strukturierte und dokumentierte Information. Bevölkerungszahlen werden aus der Fortschreibung der Bevölkerung entnommen, deshalb sind kleinere Abweichungen zu einer Zensus-Population möglich.
Kommentar
Die Altersgruppen entsprechen denen der europäischen Standardbevölkerung, ergänzt um die Altersgruppen von 85 - 89 und 90 Jahre und älter. Gegenwärtig ist es nicht möglich, die Altersgruppen bis
auf 95 Jahre und älter zu erhöhen.
Die demographische Basistabelle zur Altersstruktur der Bevölkerung wird pro Kreis/kreisfreier Stadt
bei Bedarf als Länderindikator im Hintergrund (sog. Indikator der zweiten Reihe) geführt.
Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 11
Indikator 2.03_01
Demographische Basistabelle: Kreis Euskirchen, Bevölkerung
nach Geschlecht, Alter, Deutsche, Ausländer, Nordrhein-Westfalen nach
Verwaltungsbezirken, 2015
Alter
von ... bis ...
Jahren
Bevölkerung am 31.12.2015
weiblich
0- 1
1- 4
5- 9
10 - 14
15 - 19
20 - 24
25 - 29
30 - 34
35 - 39
40 - 44
45 - 49
50 - 54
55 - 59
60 - 64
65 - 69
70 - 74
75 - 79
80 - 84
85 - 89
90 u. mehr
Insgesamt
männlich
insgesamt
darunter: Ausländer
790
3.113
4.046
4.561
5.327
4.727
4.897
5.010
5.250
5.594
8.078
8.949
7.661
6.547
5.380
4.502
5.226
3.270
2.283
1.195
821
3.310
4.300
4.853
5.725
5.622
5.462
5.238
5.146
5.475
8.034
8.831
7.802
6.504
5.243
4.078
4.428
2.329
1.198
360
1.611
6.423
8.346
9.414
11.052
10.349
10.359
10.248
10.396
11.069
16.112
17.780
15.463
13.051
10.623
8.580
9.654
5.599
3.481
1.555
142
542
585
538
879
1.188
1.399
1.382
1.235
1.173
1.034
897
723
503
454
259
169
106
44
23
96 406
94 759
191 165
13 275
Datenquelle:
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW):
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
Basis Zensus 2011
Abbildung 2: Bevölkerung im Kreis Euskirchen am 31.12.2015
12 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 2.05 Bevölkerung nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
KAGM
Definition
Die Struktur der Bevölkerung auf regionaler Ebene nach Geschlecht und der Anteil ausländischer
Bevölkerung in den Kommunen sind wichtige Grundlagen für die Planung der medizinischen Versorgung und gleichzeitig stellen sie die Nennerpopulation für die Bildung von Kennziffern (Raten, Ratios)
zur gesundheitlichen Lage in den Kommunen dar.
Zur Bevölkerung gehören alle Personen, die in Deutschland ihren (ständigen) Wohnsitz haben einschließlich der hier gemeldeten Ausländerinnen und Ausländer sowie Staatenlosen. Nicht zur Bevölkerung zählen hingegen die Angehörigen der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen.
Gezählt wird die Bevölkerung am Ort der alleinigen bzw. Hauptwohnung im Sinne von § 12 Abs. 2 des
Ersten Gesetzes zur Änderung des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) vom 11. März 1994 (BGBl. I
S. 529).
Für die Kreise und kreisfreien Städte kann ein vereinfachtes Verfahren zur Berechnung der Durchschnittsbevölkerung angewendet werden, bei dem die arithmetischen Mittelwerte aus dem Bevölkerungsstand jeder Altersgruppe am 31.12. des Vorjahres und am 31.12. des Berichtsjahres gebildet
werden.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Datenquelle
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
Periodizität
Jährlich, 31.12.
Validität
Zur Qualitätsbewertung gibt es seitens der Statistischen Landesämter keine strukturierte und dokumentierte Information. Bevölkerungszahlen werden aus der Fortschreibung der Bevölkerung entnommen, deshalb sind kleinere Abweichungen zu einer Zensus-Population möglich.
Kommentar
Für den Regionalvergleich ist eine demographische Basistabelle der Kreise und kreisfreien Städte
erforderlich. Der Indikator enthält die gesamte Bevölkerung, die Ausländer sind als Bevölkerungsanteil
in Prozent ausgewiesen. Im Indikator 2.6 ist die ausländische Bevölkerung nach Geschlecht im Regionalvergleich dargestellt. Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 13
Indikator 2.05 Bevölkerung nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2015
Bevölkerung am 31.12. des Jahres
Verwaltungsbezirk
weibl.
Stadt Aachen
1
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
männl.
insg.
dar.:
Ausländer
Anteil
in %
Durchschnittliche Bevölkerung
weibl.
männl.
insg.
dar.:
Ausländer
Anteil
in %
118.272
156.390
132.306
96.406
127.571
127.613
151.647
130.522
94.759
124.956
245.885
308.037
262.828
191.165
.252.527
15,7
10,9
9,7
6,9
10,8
118.021
155.856
131.803
95.900
127.089
126.589
150.325
129.148
93.762
123.829
244.610
306.181
260.951
189.662
250.918
15,1
10,3
8,9
6,2
10,1
Reg.-Bez. Köln
2.251.241
2.171.130
4.422.371
12,7
2.241.049
2.150.998
4.392.047
12,1
NordrheinWestfalen
9.097.497
8.768.019
17.865.516
11,8
9.064.782
8.687.025
17.751.807
11,2
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW):
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
1
StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
320.000
300.000
Einwohner
280.000
260.000
240.000
220.000
Stadt Aachen
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
200.000
20
0
20 4
0
20 5
0
20 6
0
20 7
0
20 8
0
20 9
Ze 10
ns
u
20 s
11
20
1
20 2
1
20 3
14
20
15
180.000
Abbildung 3: Gesamtbevölkerung, jeweils am 31.12. d. J., 2003 - 2015,
ab 2011 geänderte Datenbasis durch Zensus-Korrektur
14 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 2.05_01
Fläche und Bevölkerungsdichte, Nordrhein-Westfalen nach
Verwaltungsbezirken
v
Definition
Der Nachweis der ausgewiesenen Flächen erfolgt seit 1979 nach katasteramtlichen Gesichtspunkten
unter Zugrundelegung des Nutzungsartenkatalogs der Arbeitsgemeinschaft für Vermessungsverwaltung und nach dem Belegenheitsprinzip. Zur Bevölkerung gehören alle Personen, die in
Deutschland ihren (ständigen) Wohnsitz haben einschließlich der hier gemeldeten Ausländerinnen
und Ausländer sowie Staatenlosen. Nicht zur Bevölkerung zählen hingegen die Angehörigen der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen
Vertretungen mit ihren Familienangehörigen (s. a. Ind. 2.5).
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Datenquelle
• Feststellung des Gebietsstands
• Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
Periodizität
Jährlich, 31.12.
Validität
Zur Qualitätsbewertung der Bevölkerung gibt es seitens der Statistischen Landesämter keine strukturierte und dokumentierte Information. Bevölkerungszahlen werden aus der Fortschreibung der Bevölkerung entnommen, deshalb sind kleinere Abweichungen zu einer Zensus-Population möglich.
Kommentar
Für den Regionalvergleich ist eine demographische Basistabelle der Kreise und kreisfreien Städte
erforderlich. Der Indikator enthält die Fläche jeden Kreises bzw. jeder kreisfreien Stadt. Zum Berech2
nen der Einwohner je km wurde die Stichtagsbevölkerung herangezogen.
Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 15
Indikator 2.05_01
Fläche und Bevölkerungsdichte, Nordrhein-Westfalen nach
*
Verwaltungsbezirken, 2013 - 2015
Fläche und Bevölkerung am 31.12. des Jahres ...
Verwaltungsbezirk
2013
Fläche
2
in km
2014
2015
Einwohner
2
je km
Fläche
2
in km
Einwohner
2
je km
Fläche
2
in km
Einwohner
2
je km
Stadt Aachen
1
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
160,85
546,10
941,37
1.248,73
627,99
1.502,5
555,5
274,5
150,1
395,3
160,85
546,10
941,37
1.248,73
627,99
1.512,8
557,3
275,2
150,7
397,0
160,85
546,10
941,37
1.248,73
627,99
1.528,7
564,1
279,2
153,1
402,1
Reg.-Bez. Köln
7.363,97
588,4
7.363,97
592,3
7.364,06
600,5
515,1 34.110,40
517,1
34.112,52
523,7
Nordrhein-Westfalen
34.110,26
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW):
Feststellung des Gebietsstands, Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
* Bevölkerung auf Basis des Zensus 2011
1
StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
16 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 2.06 Ausländische Bevölkerung nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach
Verwaltungsbezirken
MG
Definition
Die Struktur der ausländischen Bevölkerung und die Differenzierung nach Geschlecht auf regionaler
Ebene sind wichtige Grundlagen für die Planung und Organisation der medizinischen Versorgung und
gleichzeitig stellen sie die Nennerpopulation für die Bildung von Kennziffern (Raten, Ratios) zur gesundheitlichen Lage in den Kommunen dar.
Zur Bevölkerung gehören alle Personen, die in Deutschland ihren (ständigen) Wohnsitz haben einschließlich der hier gemeldeten Ausländerinnen und Ausländer sowie Staatenlosen. Nicht zur Bevölkerung zählen hingegen die Angehörigen der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen.
Gezählt wird die Bevölkerung am Ort der alleinigen bzw. Hauptwohnung im Sinne von § 12 Abs. 2 des
Ersten Gesetzes zur Änderung des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) vom 11. März 1994 (BGBl. I
S. 529).
Für die Kreise und kreisfreien Städte wurde bis 2001 ein vereinfachtes Verfahren zur Berechnung der
Durchschnittsbevölkerung angewendet, bei dem die arithmetischen Mittelwerte aus dem Bevölkerungsstand jeder Altersgruppe am 31.12. des Vorjahres und am 31.12. des Berichtsjahres gebildet
werden. Ab dem Jahr 2002 werden Daten zur Durchschnittsbevölkerung vom Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) bereitgestellt, die monatsscharf berechnet sind, auch für die ausländische
Bevölkerung.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Datenquelle
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
Periodizität
Jährlich, 31.12.
Validität
Zur Qualitätsbewertung gibt es seitens der Statistischen Landesämter keine strukturierte und dokumentierte Information. Bevölkerungszahlen werden aus der Fortschreibung der Bevölkerung entnommen, deshalb sind kleinere Abweichungen zu einer Zensus-Population möglich.
Kommentar
Für den Regionalvergleich ist eine Basistabelle zur ausländischen Bevölkerung der Kreise und kreisfreien Städte erforderlich. Der Indikator enthält nur die ausländische Bevölkerung; ihr Anteil an der
Gesamtbevölkerung der entsprechenden Region ist im Indikator 2.5 ausgewiesen.
Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 17
Indikator 2.06 Ausländische Bevölkerung nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen
nach Verwaltungsbezirken, 2015
Verwaltungsbezirk
Ausländische Bevölk. am
31.12.d. J.
weiblich
männlich
insgesamt
Durchschnittl. ausländische Bevölk.
weiblich
männlich
insgesamt
Stadt Aachen
1
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
17.811
16.184
11.668
6.109
12.607
20.824
17.435
13.766
7.166
14.568
38.635
33.619
25.434
13.275
27.175
17.308
15.446
10.909
5.620
12.067
19.690
16.065
12.322
6.136
13.398
36.998
31.511
23.231
11.756
25.465
Reg.-Bez. Köln
270.733
289.519
560.252
260.188
270.185
530.373
1.000.501 1.114.321
2.114.822
953.958 1.025.675
1.979.633
Nordrhein-Westfalen
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW):
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
1
StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
18
16
14
Prozent
12
10
8
6
Stadt Aachen
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
4
2
20
0
20 3
0
20 4
05
20
0
20 6
0
20 7
0
20 8
0
20 9
Ze 1
ns 0
u
20 s
1
20 1
1
20 2
1
20 3
1
20 4
15
0
Abbildung 4: Ausländische Bevölkerung in % der Gesamtbevölkerung,
jeweils am 31.12. d. J., 2003 - 2015, ab 2011 geänderte Datenbasis
durch Zensus-Korrektur
18 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 2.06_01
Bevölkerung nach dem Migrationsstatus, Nordrhein-Westfalen nach
Verwaltungsbezirken, Zensus 2011
M
Definition
Der Indikator ergänzt den Indikator 2.6 „Ausländische Bevölkerung nach Geschlecht“, welcher den
Migrationshintergrund der Bevölkerung nur sehr eingeschränkt abbildet. So wird z.B. durch die Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes zum 1. Januar 2000 der überwiegende Teil der Kinder ausländischer Eltern als Deutsche geboren. Durch Geburt im Inland erhält ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn mindestens ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat bzw. seit drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung hat. Die Erhebung von Angaben zum Migrationsstatus wurde daher in den Fragenkatalog der Haushaltsbefragung
im Rahmen des Zensus 2011 aufgenommen.
Im Gegensatz zu den bisherigen Volkszählungen wurden für den Zensus 2011 nicht mehr alle Bürgerinnen und Bürger befragt, sondern es wurden soweit möglich die vorhandenen Daten der Verwaltungsregister genutzt (registergestützter Zensus). Zusätzlich wurden bundesweit knapp 10 % aller
Personen im Rahmen der Haushaltsbefragung auf Stichprobenbasis befragt. Hierbei wurden auch die
Fragen zum Migrationsstatus erhoben.
Als Personen mit Migrationshintergrund werden im Zensus 2011 alle zugewanderten und nicht zugewanderten Ausländerinnen und Ausländer sowie alle nach 1955 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugewanderten Deutschen und alle Deutschen mit zumindest einem nach 1955
auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugewanderten Elternteil definiert. Ausländerinnen und Ausländer sind Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Erfasst wird
nur die Bevölkerung in Privathaushalten.
Nach der hier verwendeten Definition wird also u.a. in Deutschland geborenen Kindern mit deutscher
Staatsangehörigkeit und ausländischen Eltern bzw. Elternteilen über die Zuwanderungserfahrung der
Eltern ein familiärer Migrationshintergrund zugeschrieben.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Datenquelle
Zensus 2011
Periodizität
Zensusstichtag 9. Mai 2011
Validität
Die Einwohnerzahl (Bevölkerung insgesamt) wurde im Rahmen eines eigens entwickelten Verfahrens
gesondert ermittelt und in die Ergebnistabelle eingespielt. Sie wird im Gegensatz zu den anderen Ergebnissen auch keinem Geheimhaltungsverfahren unterzogen. Die zu den Themenbereichen Migration, Bildung und Erwerbstätigkeit veröffentlichten Ergebnisse basieren auf Hochrechnungen und werden daher auf volle zehn Personen gerundet. Die Summe aus Teilbevölkerungsgruppen wie z.B. „Migrationshintergrund ja/nein“ kann daher von der Einwohnerzahl (Bevölkerung insgesamt) abweichen.
Die Methode des registergestützten Zensus wird als sehr zuverlässig eingeschätzt. Die Bevölkerungszahl Nordrhein-Westfalens liegt nach den Ergebnissen des Zensus 2011 um knapp 300.000 Personen
niedriger als auf der Basis der Bevölkerungsfortschreibung angenommen wurde.
Kommentar
Der Zensus 2011 ergab, dass 9,2 % der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen keine deutsche Staatsbürgerschaft hatten, demgegenüber lag der Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund bei 24,2
%. In der Altersgruppe unter 18 Jahren lag der Anteil bei 33,5 %. Die Daten des Zensus erlauben
weitergehende Analysen z.B. zur Herkunftsregion und zur Aufenthaltsdauer von Personen mit Migrationshintergrund.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 19
Indikator 2.06_01
Bevölkerung nach Migrationsstatus, Nordrhein-Westfalen
nach Verwaltungsbezirken, 2015
Bevölkerung 2015 (Mikrozensus) in 1 000
ohne Migrationshintergrund
Verwaltungsbezirk
insgesamt weiblich männlich zusammen weiblich männlich zusammen
Anzahl
Stadt Aachen
StR Aachen1
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
Reg.-Bez. Köln
Nordrhein-Westfalen
mit Migrationshintergrund
%
Anzahl
%
243
548
259
188
250
83
200
107
81
98
92
210
95
80
93
72,1
74,8
78,2
85,5
76,4
33
66
27
(14)
30
35
71
29
(13)
29
27,9
25,2
21,8
14,5
23,6
4.368
1.687
1.582
74,8
545
554
25,2
17.666
6.910
6.448
75,6
2.129
2.178
24,4
Datenquelle:
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW):
Mikrozensus
1
Städteregion Aachen inkl. Stadt Aachen
( ) Aussagewert eingeschränkt, da der Wert Fehler
aufweisen kann
20 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 2.07 Altersstruktur der Bevölkerung, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
KAG
Definition
In dem vorliegenden Indikator werden im Rahmen der Altersstruktur der Bevölkerung die Phasen des
Lebenszyklus an ihrem Bevölkerungsanteil dargestellt. Die Altersstruktur heute hat einen weit reichenden Einfluss auf die medizinische Versorgung in den nächsten Jahrzehnten.
Eine übersichtliche Beschreibung der Altersstruktur der Bevölkerung orientiert sich an den Phasen des
Lebenszyklus Kindheit und Jugend, Erwerbs- und Familienphase sowie Ruhestand. Die Abgrenzung
zwischen diesen drei Gruppen wird unterschiedlich vorgenommen. Im vorliegenden Indikator wurden
als Grenzen für die Kindheit 17 Jahre (unter 18 Jahre) gewählt, für die Erwerbsphase 18 - 64 Jahre
und in Verbindung mit dem gesetzlichen Rentenalter die Ruhestandsphase ab 65 Jahre. Aus diesen
drei Anteilen der Bevölkerung errechnen sich der Jugend- und der Altenquotient. Der Jugendquotient
errechnet sich aus dem Quotient der Kinder und Jugendlichen dividiert durch die 18- bis 64-Jährigen,
der Altenquotient aus dem Quotient der 65-Jährigen und Älteren dividiert durch die 18- bis 64Jährigen in Prozent. Der Gesamtlastquotient beinhaltet die Relation von Jungen und Alten im Verhältnis zu der erwerbsfähigen Bevölkerung in Prozent. Der Gesamtlastquotient ist ein Maß für die Solidarpotenziale einer Gesellschaft und beeinflusst die Beitrags- und Steuerbelastung der Bevölkerung.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Datenquelle
• Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
• Eigene Berechnung für NRW durch das LZG.NRW
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
Die zu Grunde liegenden Bevölkerungszahlen werden aus der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes entnommen, deshalb sind kleinere Abweichungen zu einer Zensus-Bevölkerung möglich.
Kommentar
Aufgrund der vorliegenden Bevölkerungszahlen sind auch andere Gruppierungen für die Bildungen
von Lastenquotienten möglich, z. B. für die Altersgruppen 0 - 14 Jahre, 15 - 64 Jahre und 65 Jahre
und älter. Derartige Tabellen sollten bei Bedarf zusätzlich geführt werden. Der Indikator 2.7 wurde in
der vorliegenden Form von allen Ländern als Länderindikator vereinbart, da er auf der Ebene der
Kreise/kreisfreien Städte/(Stadt-) Bezirke geführt wird. Es werden Stichtagszahlen vom 31.12. des
Jahres verwendet.
Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 21
Indikator 2.07 Altersstruktur der Bevölkerung, Nordrhein-Westfalen nach
Verwaltungsbezirken, 2015
Verwaltungsbezirk
Kinder und Jugendliche
(0 - 17 Jahre)
Personen im erwerbsfähigen Alter
(18 - 64 Jahre)
ältere Menschen
(65 und mehr
Jahre)
Altenquotient**
Anteil
in %
Stadt Aachen
1
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
34.192
52.250
44.020
32.276
42.855
13,9
17,0
16,7
16,9
17,0
167.173
190.616
164.966
119.397
159.299
68,0
61,9
62,8
62,5
63,1
44.520
65.171
53.842
39.492
50.373
18,1
21,2
20,5
20,7
19,9
12.756
17.732
14.551
10.635
13.782
5,2
5,8
5,5
5,6
5,5
20,5
27,4
26,7
27,0
26,9
26,6
34,2
32,6
33,1
31,6
Reg.-Bez. Köln
737.989
16,7
2.811.361
63,6
873.021
19,7
236.569
5,3
26,3
31,1
2.963.469
16,6
11.222.993
62,8
3.679.054
20,6
1.035.850
5,8
26,4
32,8
NordrheinWestfalen
Anteil
in %
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW):
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes,
Eigene Berechnung für NRW durch das LZG.NRW
Anteil
in %
Jugendquotient*
insgesamt
insgesamt
insgesamt
Hochbetagte
(80 und mehr
Jahre)
insgesamt
Anteil
in %
je 100 18- bis 64Jährige
* Jugendquotient: Zahl der 0- bis 17- jährigen
Personen je 100 18- bis 64-Jährige
** Altenquotient: Zahl der 65-jährigen und älteren
Personen je 100 18- bis 64-Jährige
1
StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
36
34
Prozent
32
30
28
Stadt Aachen
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
26
20
0
20 3
0
20 4
05
20
0
20 6
0
20 7
0
20 8
0
20 9
Ze 1
ns 0
u
20 s
1
20 1
1
20 2
1
20 3
1
20 4
15
24
Abbildung 5: Altenquotient (Altenquotient: Zahl der 65-jährigen und älteren Personen je 100
18- bis 64-Jährige), 2003 - 2015, ab 2011 geänderte Datenbasis durch Zensus-Korrektur
22 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 2.08 Mädchen- und Frauenanteil in der Bevölkerung nach Alter, Nordrhein-Westfalen
nach Verwaltungsbezirken
GKA
Definition
Die Generationensolidarität hängt davon ab, ob ausreichendes Potenzial (vor allem Frauen) in der
mittleren Generation vorhanden ist, um die Kinder und die Betagten zu versorgen.
Absehbare Überlastungen der bislang gewissermaßen unauffällig funktionierenden Solidarpotenziale
werden vor allem auf der kommunalen Ebene auftreten. Aus diesem Grunde ist die Beobachtung der
Bevölkerungsanteile nach Geschlecht auf kommunaler Ebene erforderlich.
Der Mädchen- und Frauenanteil an der Bevölkerung in fünf Altersgruppen beschreibt die Geschlechtsverteilung bei Kindern (0 - 14 Jahre), jungen (15 - 44 Jahre, fertile Phase von Frauen) und älteren
Frauen (45 - 64 Jahre) und den Frauenanteil in der Ruhestandsphase (65 – 79 Jahre) sowie der
hochbetagten Frauen ab 80 Jahre. Aus der Differenz lässt sich für jede Altersgruppe der Männeranteil
errechnen, der bei der jüngeren Bevölkerung über 50 %, bei der älteren Bevölkerung unter 50 % liegt.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Datenquelle
• Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
• Eigene Berechnung für NRW durch das LZG
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
Die zugrunde liegenden Bevölkerungszahlen werden aus der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes entnommen, deshalb sind kleinere Abweichungen zu einer Zensus-Bevölkerung möglich.
Kommentar
Mit dem Alter nimmt der Anteil der Frauen in der Bevölkerung erheblich zu. Es werden Stichtagszahlen vom 31.12. des Jahres verwendet. Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 23
Indikator 2.08 Mädchen- und Frauenanteil in der Bevölkerung nach Alter, Nordrhein-Westfalen
nach Verwaltungsbezirken, 2015
Mädchen- und Frauenanteil in der Bevölkerung
Verwaltungsbezirk
insgesamt
0 - 14 J.
15 - 44 J.
45 - 64 J.
65 - 79 J.
80 u. m. J.
Anteil in %
Stadt Aachen
1
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
48,1
50,8
50,3
50,4
50,5
48,9
48,3
48,0
48,5
48,5
43,4
48,8
47,9
48,5
48,7
49,6
50,4
50,4
50,1
50,1
54,8
53,2
53,0
52,4
52,8
64,2
63,6
63,3
63,5
63,4
Reg.-Bez. Köln
50,9
48,4
49,3
50,4
53,8
63,1
Nordrhein-Westfalen
50,9
48,5
48,9
50,3
54,1
64,3
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW):
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
Eigene Berechnung für NRW durch das LZG.NRW
1
StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
52
Prozent
51
50
49
Stadt Aachen
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
48
20
0
20 3
0
20 4
05
20
0
20 6
0
20 7
0
20 8
0
20 9
Ze 1
ns 0
u
20 s
1
20 1
1
20 2
1
20 3
1
20 4
15
47
Abbildung 6: Mädchen- und Frauenanteil in der Bevölkerung in Prozent,
2003 - 2015, ab 2011 geänderte Datenbasis durch Zensus-Korrektur
24 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 2.10_01
Lebendgeborene, Nordrhein-Westfalen, im Zeitvergleich
K
Definition
Die Zahl der Lebendgeborenen und die Geburtenziffer zeigen an, ob das jeweils aktuelle Geburtenverhalten langfristig ausreichen würde, um die Bevölkerung zahlenmäßig auf einem gleich bleibenden
Stand zu halten. Die Konstanz der Geburtenziffer gegenüber der Mortalitätsrate gilt als Kriterium einer
stabilen Bevölkerung. Die Erfassung der Lebendgeborenen erfolgt nach der Wohngemeinde der Mütter (Wohnortprinzip).
Das Verhältnis der in einem Jahr lebend geborenen Kinder zu 1 000 der 15- bis 44-jährigen Frauen
(durchschnittliche weibliche Bevölkerung) ergibt die allgemeine Fruchtbarkeitsziffer (Fertilitätsrate).
Die durchschnittliche Fertilitätsziffer besagt, wie viele Kinder im Berichtsjahr je 1 000 Frauen der Altersgruppe 15 - 44 Jahre lebend geboren wurden.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Datenquelle
Statistik der Geburten
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
Es liegt eine vollständige Erfassung der Lebendgeborenen vor.
Kommentar
Der Indikator wird zusätzlich pro Kreis/kreisfreier Stadt geführt.
Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 25
Indikator 2.10_01
Lebendgeborene, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken,
2012 - 2015
Lebendgeborene*
Verwaltungsbezirk
2012
insges.
2013
je 1.000
15-44j.
Frauen
insges.
2014
je 1.000
15-44j.
Frauen
insges.
2015
je 1.000
15-44j.
Frauen*
insges.
je 1.000
15-44j.
Frauen
Stadt Aachen
1
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
2.109
2.448
2.017
1.420
1.887
41,7
45,6
43,2
43,9
41,5
2.074
2.410
1.968
1.388
1.931
41,2
45,5
42,8
43,7
43,1
2.273
2.548
2.142
1.466
2.023
47,0
49,6
49,3
47,7
47,7
2.192
2.652
2.205
1.548
2.083
45,1
51,8
50,8
50,5
49,3
Reg.-Bez. Köln
37.738
45,5
37.690
45,8
40.159
49,9
41.265
51,2
145.755
44,9
146.417
45,6
155.102
49,6
160.468
51,4
Nordrhein-Westfalen
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW):
Statistik der Geburten
1
StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
* ab 2014: Bevölkerung auf Basis des Zensus 2011
Anzahl je 1.000 15-44j. Frauen
52
50
48
46
44
42
Stadt Aachen
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
40
20
0
20 3
04
20
0
20 5
0
20 6
0
20 7
08
20
0
20 9
1
20 0
1
20 1
1
20 2
Ze 1 3
ns
u
20 s
1
20 4
15
38
Abbildung 7: Lebendgeborene je 1000 15-44 j. Frauen, 2003 - 2015,
ab 2014: Bevölkerung auf Basis des Zensus 2011
26 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 2.11 Wanderungen der Bevölkerung, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
M
Definition
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen über die Meldepflicht bei einem Wohnungswechsel wird
jeder Umzug von einer Gemeinde zu einer anderen mittels der An- und Abmeldescheine erfasst.
Wohnungswechsel innerhalb einer Gemeinde finden keine Berücksichtigung. Als Zuzüge gelten behördliche Anmeldungen von Personen, die ihre Hauptwohnung in einer Gemeinde bezogen haben.
Diese Personen werden im Rahmen der Binnenwanderung als Fortzug aus der bisherigen Wohnung
gezählt. Personen, die aus dem Ausland zuziehen oder ins Ausland ziehen, werden ebenfalls gezählt.
Zu Wanderungen insgesamt zählen somit alle Zu- und Fortzüge über Gemeindegrenzen hinaus. Bei
der Berechnung je 1.000 Einwohner werden Wanderungen insgesamt sowie Wanderungen der Ausländer jeweils auf die gesamte durchschnittliche Bevölkerung bezogen.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Datenquelle
Wanderungsstatistik
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
Die zugrunde liegenden Zahlen werden aus der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes und der
Wanderungsstatistik entnommen. Die Validität der Zahlen setzt voraus, dass zwischen den Ländern
ein vollständiger Abgleich der An- und Abmeldungen erfolgt. Kleinere Abweichungen zu einer ZensusBevölkerung sind möglich. Zusätzlich sind die Daten von der Qualität der Wanderungsstatistik abhängig.
Kommentar
Um eine Größenvorstellung von der durch Umzüge verursachten Veränderung der Einwohnerzahl zu
erhalten, ist der Wanderungssaldo auch in absoluten Zahlen ausgewiesen, während die Darstellung
von Zu- und Fortzügen sich auf die vergleichbaren Maßzahlen je 1.000 Einwohner beschränkt. Die
Spalte darunter: Ausländer je 1.000 Einwohner zeigt, in welchem Maße ausländische Bürger an den
Wanderungsbewegungen der gesamten Bevölkerung beteiligt sind.
Da die kreisfreien Städte einer Gemeinde gleichzusetzen sind, werden nur die Zu- und Fortzüge aus
der kreisfreien Stadt gezählt. Kreise enthalten dagegen eine Vielzahl von Gemeinden. Der Bezug
einer Nebenwohnung gilt ab 1983 nicht mehr als Wanderungsfall. Die Binnenwanderung umfasst
sämtliche Wanderungsvorgänge (Zu- und Fortzüge), die nicht über die Grenzen des Landes hinausführen. Die Außenwanderung umfasst die Zu- und Fortzüge über die Grenzen des Landes. Nicht erfasst werden Gäste in Beherbergungsstätten, Soldaten im Grundwehrdienst, in Anstalten untergebrachte Personen u. a. Es werden Stichtagszahlen zum 31.12. des Jahres verwendet.
Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 27
Indikator 2.11 Wanderungen der Bevölkerung, Nordrhein-Westfalen nach
Verwaltungsbezirken, 2015
Zuzüge
Verwaltungsbezirk
Überschuss
der Zu- (+) bzw. Fortzüge (–)
Fortzüge
darunter:
darunter:
darunter:
je 1.000 Ausländer je 1.000 Ausländer insgesamt je 1.000 Ausländer
Einwohner je 1.000
Einwohner je 1.000 Einwohner je 1.000
Einwohner
Einwohner
Einwohner
Stadt Aachen
1
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
89,5
67,3
83,0
81,8
75,4
39,8
28,4
39,4
34,1
30,5
78,8
52,3
65,2
62,0
59,7
24,7
13,6
21,6
17,4
16,0
+2.611
+4.601
+4.652
+3.757
+3.934
+10,7
+15,0
+17,8
+19,8
+15,7
+15,1
+14,8
+17,8
+16,6
+14,5
Reg.-Bez. Köln
74,7
33,7
60,2
19,0
+63.290
+14,4
+14,7
Nordrhein-Westfalen
73,5
39,1
58,6
23,2 +263.979
+14,9
+15,9
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW):
Wanderungsstatistik
1
StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
Anzahl je 1.000 Einwohner
20
16
12
Stadt Aachen
8
StR Aachen
4
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
0
Kreis Heinsberg
-4
20
03
20
04
20
05
20
06
20
07
20
08
20
09
20
Ze 10
ns
us
20
11
20
12
20
13
20
14
20
15
-8
Abbildung 8: Überschuss der Zu(+)- bzw. Fortzüge(-) je 1.000 Einwohner, 2003-2015
28 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 2.12 Bevölkerung am 01.01.2011 und Prognose am 01.01.2030 nach
Lastenquotienten, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
KA
Definition
Bevölkerungsprognosen sind Vorausberechnungen der Bevölkerung, die im Auftrag der Landesregierung in der Regel alle zwei bis drei Jahre durchgeführt werden.
In der Prognose wird der Bevölkerungsbestand - gegliedert nach 100 Altersjahren und Geschlecht - zu
einem Stichtag in die Zukunft fortgeschrieben. Dies geschieht wie in der Bevölkerungsfortschreibung
durch die Addition von Geburten und Zuzügen sowie die Subtraktion von Fortzügen und Sterbefällen.
Als Ausgangsjahr werden die Daten der Bevölkerungsfortschreibung zum 1.1. eines festzulegenden
Jahres genutzt sowie die Entwicklung der diesem Stichtag vorausgegangenen fünf Jahre.
Bevölkerungsprognosen werden überwiegend mit drei Modellen durchgeführt: einer Basisvariante, die
von einem berechneten positiven Wanderungssaldo ausgeht und zwei Modellen mit reduzierter und
erhöhter Zuwanderung. Im Indikator 2.12 wird die Basisvariante verwendet. Eine Berechnung nach
Deutschen und Ausländern ist nicht möglich.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Datenquelle
Bevölkerungsprognose
Periodizität
zwei- bis dreijährlich
Validität
Die Qualität einer Bevölkerungsprognose ist abhängig von dem Prognosemodell, den Ausgangsdaten
sowie den Prognoseannahmen. Wenn für die Datenbasis die prognoserelevanten Prozesse über einen zurückliegenden Zeitraum von mehreren Jahren berücksichtigt werden, sind Fehler infolge zufälliger Schwankungen oder einmaliger Besonderheiten deutlich reduziert.
Um eine möglichst hohe Qualität der Prognoseannahmen - dem größten Unsicherheitsfaktor in einer
Prognose - sicherzustellen, werden die Annahmen unter Berücksichtigung qualitativer Faktoren (zusätzliche Rahmenbedingungen, nichtdemographische Aspekte), die die künftige Bevölkerungsentwicklung beeinflussen, vergangener Entwicklungen, von Kenntnissen über zu erwartende Trends und dazu
eingeholter Gutachten getroffen. Die Realitätsnähe der Prognoseannahmen ist entscheidend für die
Qualität der Prognoseergebnisse.
Kommentar
Prognosen sind Wenn-dann-Aussagen: Wenn die Entwicklung der Prognoseparameter - also der
Fruchtbarkeit, der Sterblichkeit und der Wanderungen - so verläuft wie angenommen, dann treten die
prognostizierten Tendenzen ein. Prognoseergebnisse sind also vor dem Hintergrund der zugrunde
liegenden Annahmen und Hypothesen zu sehen. Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 29
Indikator 2.12 Bevölkerung am 01.01.2014 und Prognose am 01.01.2040 nach
Lastenquotienten, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
Bevölkerung und Prognose nach Lastenquotienten
Verwaltungsbezirk
Ausgangsjahr (A)
Stadt Aachen
1
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
Reg.-Bez. Köln
Nordrhein-Westfalen
Jugendquotient* je 100
18- bis 64-Jährige
Insgesamt
Prognosejahr (P)
Veränd.
von P
zu A
in %
Ausgangsjahr
Prognosejahr
Altenquotient** je 100
18- bis 64-Jährige
Ausgangsjahr
Prognosejahr
241.683
303.384
258.385
187.437
248.233
249.202
303.099
253.354
182.828
245.228
+3,1
–0,1
–1,9
–2,5
–1,2
20,6
27,9
27,1
27,4
27,6
22,0
27,9
26,9
27,6
27,0
26,9
33,7
32,2
32,3
31,1
35,4
56,4
58,2
64,7
59,8
4.333.015
4.621.692
+6,7
26,3
27,1
30,9
47,7
17.571.856 17.491.068
–0,5
26,5
27,1
32,7
51,6
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW):
Bevölkerungsprognose
* Jugendquotient: Anteil der 0- bis 17-jährigen
Personen je 100 18- bis 64-Jährige
** Altenquotient: Anteil der 65-jährigen und älteren
Personen je 100 18- bis 64-Jährige
1
StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
Prognose
Anzahl Personen
Abbildung 9: Prognose der Bevölkerung im Kreis Euskirchen für 2040
30 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 2.13_01
Bevölkerung nach dem Schulabschluss, Nordrhein-Westfalen nach
Verwaltungsbezirken
Svf
Definition
Der Indikator ergänzt den Indikator 2.13 „Höchster allgemeiner Schulabschluss der ab 15-jährigen
Bevölkerung nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit“ mit Daten zur regionalen Verteilung der
Schulabschlüsse auf der Basis des Zensus 2011. Nachgewiesen wird der höchste allgemeinbildende
Schulabschluss der über 15-jährigen Bevölkerung mit den Merkmalen „ohne Schulabschluss“, „Hauptoder Volksschulabschluss“, „mittlere Reife oder gleichwertiger Abschluss“ und „Hochschul- oder
Fachhochschulreife“. Eine weitere Aufteilung nach Geschlecht und Nationalität wie im Indikator 2.13
wird nicht vorgenommen.
Im Gegensatz zu den bisherigen Volkszählungen wurden für den Zensus 2011 nicht mehr alle Bürgerinnen und Bürger befragt, sondern es wurden soweit möglich die vorhandenen Daten der Verwaltungsregister genutzt (registergestützter Zensus). Zusätzlich wurden bundesweit knapp 10 % aller
Personen im Rahmen der Haushaltsbefragung auf Stichprobenbasis befragt. Hierbei wurden alle
über 14-jährigen Befragten aufgefordert, ihren höchsten allgemeinbildenden Schulabschluss anzugeben.
Der Bildungsstand ist eine bedeutsame Determinante für das Gesundheitsverhalten der Menschen.
Dies wurde für Deutschland u.a. im Rahmen von Auswertungen der DEGS-Befragung des RobertKoch-Instituts und des Sozio-ökonomischen Panels nachgewiesen. So geht beispielsweise mit steigendem Bildungsstand die Häufigkeit von Tabakkonsum, ungesunder Ernährung, mangelnder Bewegung und Adipositas zurück. Dies gilt nicht für den Alkoholkonsum: Je höher der der Bildungstand,
desto größer ist die Wahrscheinlichkeit eines regelmäßigen Alkoholkonsums (Brit S. Schneider & Udo
Schneider, Health Behaviour and Health Assessment: Evidence from German Microdata, in: Economics Research International, Volume 2012 (2012)..
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Datenquelle
Zensus 2011
Periodizität
Zensusstichtag 09. Mai 2011
Validität
Die Einwohnerzahl (Bevölkerung insgesamt) wurde im Rahmen eines eigens entwickelten Verfahrens
gesondert ermittelt und in die Ergebnistabelle eingespielt. Sie wird im Gegensatz zu den anderen Ergebnissen auch keinem Geheimhaltungsverfahren unterzogen. Die zu den Themenbereichen Migration, Bildung und Erwerbstätigkeit veröffentlichten Ergebnisse basieren auf Hochrechnungen und werden daher auf volle zehn Personen gerundet. Die Summe aus Teilbevölkerungsgruppen wie z.B. „Migrationshintergrund ja/nein“ kann daher von der Einwohnerzahl (Bevölkerung insgesamt) abweichen.
Die Methode des registergestützten Zensus wird als sehr zuverlässig eingeschätzt. Die Bevölkerungszahl Nordrhein-Westfalens liegt nach den Ergebnissen des Zensus 2011 um knapp 300.000 Personen
niedriger als auf der Basis der Bevölkerungsfortschreibung angenommen wurde.
Kommentar
Die Daten des Zensus erlauben weitergehende Analysen z.B. nach Geschlecht und Migrationshintergrund. Ebenso ist eine Auswertung zum höchsten beruflichen Abschluss möglich.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 31
Indikator 2.13_01
Bevölkerung nach dem Schulabschluss, Nordrhein-Westfalen nach
Verwaltungsbezirken, 2011
Bevölkerung ab 15 Jahre (Mikrozensus) nach dem
höchsten allgemeinbildenden Schulabschluss in 1.000
Verwaltungsbezirk
ohne Schulabschluss
Haupt- oder Volksschulabschluss
Anzahl
%
Anzahl
mittl. Reife/gleichwertiger
Abschl.
%
Anzahl
%
Hochschul-/ Fachhochschulreife
Anzahl
%
Stadt Aachen
StR Aachen1
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
(10)
23
(12)
/
(11)
(4,4)
4,9
(5,5)
/
(5,3)
56
164
83
78
92
26,3
34,4
37,6
45,8
43,1
30
87
52
39
51
13,9
18,4
23,5
23,2
23,9
107
177
63
41
50
49,8
37,3
28,4
24,0
23,4
Reg.-Bez. Köln
185
4,9
1.253
33,1
777
20,5
1.388
36,6
Nordrhein-Westfalen
800
5,2
5.640
36,7
3.311
21,6
4.849
31,6
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Mikrozensus
1
StädteRegion Aachen inkl. Stadt Aachen
( ) Aussagewert eingeschränkt, da der Wert Fehler aufweisen kann
32 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 2.16 Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte, Nordrhein-Westfalen nach
Verwaltungsbezirken
S
Definition
Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte einschließlich privater Organisationen ohne
Erwerbszweck ergibt sich dadurch, dass dem Primäreinkommen die empfangenen Transferleistungen
hinzugefügt und die geleisteten Transferleistungen von diesem Einkommen abgezogen werden. Als
empfangene Transferleistungen gelten: empfangene monetäre Sozialleistungen, darunter Alters- und
Hinterbliebenenversorgung sowie Leistungen für Arbeitslosigkeit und Sozialhilfe, außerdem sonstige
laufende Transfers. Als geleistete Transferleistungen gelten: die geleisteten Sozialbeiträge,
Einkommen- und Vermögensteuern sowie die geleisteten sonstigen laufenden Transfers. Das
verfügbare Einkommen der privaten Haushalte entspricht damit dem Einkommen, das den privaten
Haushalten letztendlich zufließt und das sie für Konsum- und Sparzwecke verwenden können. Das
verfügbare Einkommen wird alle fünf Jahre an aktuelle Gegebenheiten angepasst.
Die Einkommenswerte je Einwohner erlauben den Vergleich mit anderen Regionen.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Datenquelle
Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte (einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck)
Periodizität
jährlich zur Jahresmitte
Validität
Alle verfügbaren Informationen und Datenquellen werden gemäß des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 1995 (ESVG 95) genutzt.
Kommentar
Für die Berechnungen des verfügbaren Einkommens liegen den statistischen Landesämtern eine
Vielzahl unterschiedlicher Datenquellen zu Grunde, die zu unterschiedlichen Zeiten zur Verfügung
stehen. Die nach bestimmten Verfahren fortgeschriebenen Zahlen werden daher laufend an präzisere
Datenquellen angepasst. In fünfjährigem Abstand werden so genannte Revisionen durchgeführt, in
denen mittel- bis langfristige Korrekturbedarfe berücksichtigt werden.
Im Rahmen der Revision 2014 wurden alle bisher berechneten Ergebnisse ab 2000 nach aktuellen
Erkenntnissen und teilweise auch mit geeigneteren Quellen neu berechnet. Außerhalb der Revision
wird ein neues Datenjahr immer zur Jahresmitte erstellt. Dabei ist es so, dass die letzten drei bis fünf
zurückliegenden Jahre auch mit aktuelleren Schlüsseln überarbeitet werden und es dadurch immer
wieder einen neuen Berechnungsstand gibt.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 33
Indikator 2.16 Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte, Nordrhein-Westfalen nach
Verwaltungsbezirken, 2014
Verfügbares Einkommen
Verwaltungsbezirk
insgesamt
(in Mio. €)
je Einwohner
in €
Landeswert =
100
Bundeswert =
100
Stadt Aachen
1
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
4.868
10.737
5.234
3.874
4.722
20.075
19.652
20.228
20.629
18.979
94,7
92,7
95,4
97,3
89,5
95,1
93,1
95,8
97,7
89,9
Reg.-Bez. Köln
92.603
21.301
100,4
100,9
373.355
21.207
100
100,4
1.710.094
21.117
99,6
100
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
1
StädteRegion Aachen
ohne Stadt Aachen
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW):
Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte (einschl. priv. Org. o. Erwerbszweck)
in Prozent des Landeswertes (=100)
100
95
Stadt Aachen
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
90
85
2010
2011
2012
2013
2014
Abbildung 10: Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte in Prozent des Landeswertes
(= 100), 2010 - 2014, Daten rückwirkend aktualisiert, Stand: Februar 2017
34 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 2.18 Erwerbstätige nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Regionen
SG
Definition
Die Erwerbstätigen erwirtschaften den größten Anteil der finanziellen Grundlagen für das
Sozialversicherungssystem in Deutschland. Erwerbstätige sind Personen, die in einem
Arbeitsverhältnis stehen (einschließlich Soldaten und mithelfende Familienangehörige), selbstständig
ein Gewerbe oder eine Landwirtschaft betreiben oder einen freien Beruf ausüben.
Die Erwerbstätigenquote wird als prozentualer Anteil der Erwerbstätigen im Alter von 15 bis 64 Jahren
an der Bevölkerung der gleichen Alters- und Geschlechtsgruppe berechnet. Regional werden die
Erwerbstätigen an ihrem Wohnort nachgewiesen.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Datenquelle
Mikrozensus
Periodizität
jährlich, März bis Mai
Validität
Je höher die Ausschöpfungsquote einer Zufallsstichprobe ist, desto geringer ist das Risiko, dass die
ermittelten Stichprobenergebnisse im Hinblick auf die Grundgesamtheit Verzerrungen aufweisen. In
der Mikrozensus-Stichprobe wird eine hohe Ausschöpfung erzielt durch die Kombination von
mündlicher Befragung durch Interviewer (als Erhebungsmethode erster Wahl) und schriftlicher
Befragung (auf Wunsch des ausgewählten Haushalts bzw. bei Nichterreichbarkeit durch die
Interviewer). Der Nonresponse wird möglichst gering gehalten durch mehrmalige Versuche der
Interviewer, die Interviewpartner anzutreffen und durch Überprüfung und Nachfragen bei
Antwortausfällen bzw. unplausiblen Antworten.
Felder mit hochgerechneten Besetzungszahlen von unter 5 000, d. h. mit weniger als 50 Fällen in der
Stichprobe, sollten für Vergleiche nicht herangezogen werden, da sie bei einem einfachen relativen
Standardfehler von über 15 % nur noch einen geringen Aussagewert haben.
Kommentar
Im Mikrozensus werden im Zeitraum März bis Mai jeden Jahres ein Prozent der Haushalte befragt,
deren Auswahl durch eine repräsentative Zufallsstichprobe zuverlässige Hochrechnungen auf die
Gesamtheit aller Bundesbürger erlaubt.
Der Indikator beschränkt die Zahl der Erwerbstätigen auf die Altersgruppe der 15- bis 64-Jährigen, da
es nur wenige über 65-jährige Erwerbstätige und keine unter 15 Jahren gibt und die entsprechende
Quote mit Bezug auf die gesamte Bevölkerung ein verzerrtes Bild (wesentlich niedrigere Quote)
vermitteln würde. Beim Mikrozensus wird von der Größe einer Region von ca. 500.000 Einwohnern
ausgegangen, so dass z. T. Kreise und kreisfreie Städte zusammengelegt werden.
Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 35
Indikator 2.18 Erwerbstätige nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Regionen, 2015
Davon:
Erwerbstätige*
Regionen (Mikrozensus)
Frauen
Männer
Anzahl
in 1.000
Quote
in %
Anzahl
in 1.000
Quote
in %
Anzahl
in 1.000
238
65,1
105
61,7
133
68,0
229
69,5
107
64,3
123
74,6
290
70,5
134
64,5
155
76,7
Reg.-Bez. Köln
2.027
70,8
955
66,7
1.072
75,0
Nordrhein-Westfalen
8.177
70,7
3.813
66,0
4.364
75,3
StädteRegion Aachen einschließlich
Stadt Aachen
Kreise Düren und Heinsberg
Rhein-Erft-Kreis u. Kreis Euskirchen
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW):
Mikrozensus
Quote
in %
* Erwerbstätige im Alter von 15 bis 64 Jahren,
Erwerbstätigenquote in Bezug auf die
15- bis 64-jährige Bevölkerung
75
Prozent
70
65
60
Kreise Düren
und Heinsberg
Erftkreis und
Kreis Euskirchen
20
03
20
04
20
05
20
06
20
07
20
08
20
09
20
Ze 10
ns
us
20
11
20
12
20
13
20
14
20
15
55
StädteRegion
Aachen
Abbildung 11: Quote der Erwerbstätigen im Alter von 15 bis 64 Jahren (in Bezug auf die
15-bis 64-jährige Bevölkerung) in Prozent, 2003 - 2015
36 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 2.21 Arbeitslose nach Personengruppen und Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach
Verwaltungsbezirken
SGMvf
Definition
Indikatoren zur Arbeitslosigkeit werden als grundlegende Aussagen zur sozioökonomischen Lebenssituation
genutzt. Regionale Unterschiede des Armutsniveaus werden in der Regel mit unterschiedlichen
Arbeitslosenquoten in den Regionen in Verbindung gebracht.
Zu Arbeitslosen zählen Personen, die - abgesehen von einer geringfügigen Beschäftigung - ohne Arbeitsverhältnis sind, die sich als Arbeitsuchende bei den Agenturen für Arbeit gemeldet haben, eine Beschäftigung von
mindestens 18 und mehr Stunden für mehr als drei Monate suchen, für eine Arbeitsaufnahme sofort zur Verfügung stehen, nicht arbeitsunfähig erkrankt sind und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Langzeitarbeitslose sind Personen, die ein Jahr und mehr arbeitslos und bei den Agenturen für Arbeit gemeldet sind. Die
Arbeitslosenquote ist der Prozentanteil der Arbeitslosen an den abhängigen zivilen Erwerbspersonen. Mit dem
Begriff Erwerbspersonen sind sowohl Erwerbstätige als auch Erwerbslose erfasst. Als abhängige Erwerbspersonen werden alle sozialversicherungspflichtigen und geringfügig Beschäftigte, Beamte und Arbeitslose gezählt.
Mit der Einführung des Arbeitslosengeldes II ab dem 01.01.2005 werden erwerbsfähige ehemalige
Sozialhilfeempfänger zusätzlich zu den bisher in der Arbeitslosenstatistik erfassten Arbeitslosen geführt, sofern
sie nach den o.g. Kriterien arbeitslos sind, also insbesondere für eine Arbeitsaufnahme zur Verfügung stehen.
Arbeitslosengeld II (Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt) setzt sich zusammen aus der
bis zum Jahre 2004 geleisteten Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbstätige. Es ist Bestandteil des als
Hartz IV bezeichneten Gesetzgebungsverfahrens zur Einführung des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches
(SGB II), das am 1.1.2005 in Kraft trat.
Der wesentliche Inhalt des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ist die Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II). Die Leistung wird von zwei Trägern erbracht: Bundesagentur für Arbeit
und kommunale Träger. Kommunen können sich verpflichten, anstelle der Bundesagentur für Arbeit alle
Aufgaben nach SGB II wahrzunehmen (Optionskommunen). Die bisherige Arbeitsmarktstatistik unter
Einbeziehung der Grundsicherung für Arbeitssuchende wird weiterhin die Bundesagentur für Arbeit führen.
Datenhalter
Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit
Datenquelle
Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Periodizität
Jährlich, Ende September des Jahres
Validität
Grundsätzlich sind in der Arbeitslosenstatistik nur diejenigen erfasst, die sich als Arbeitssuchende melden.
Daneben gibt es in großem Umfang verdeckte Arbeitslosigkeit („Stille Reserve“), die sich der statistischen
Erfassung naturgemäß entzieht.
Im Jahr 2005 haben 10 Kommunen in Nordrhein-Westfalen als Optionskommunen die Betreuung von
Arbeitslosen übernommen (sog. „zugelassene kommunale Träger“, s. Kennzeichnung „****“ in der
Indikatortabelle). Ab dem Berichtsjahr 2005 enthält die Tabelle Zahlen ohne ergänzende Werte der
Optionskommunen: Die Datenlage bei den Ausländern ist bei den „zugelassenen kommunalen Trägern“ teilweise
unvollständig. Bei den Schwerbehinderten kann z. Z. die Arbeitslosenzahl nur für den Bestand in den Merkmalen
Alter, Geschlecht und Nationalität (Deutsche/Ausländer) ausgewiesen werden. Weitere Differenzierungen sowie
der vollständige Nachweis von Zu- und Abgängen in und aus Arbeitslosigkeit sind noch nicht möglich, da hierzu
nur wenig verwertbare Meldungen von zugelassenen kommunalen Träger vorliegen. Deshalb werden ergänzende
Auswertungen zur Verfügung gestellt, die allein auf dem IT-Vermittlungssystem beruhen.
Eine Revision der Statistik über Arbeitslose und Arbeitsuchende ab 2012 umfasst insbesondere die Erweiterung
der statistischen Berichterstattung zur Dauer der Arbeitslosigkeit und eine Änderung der Berücksichtigung des
Wohnortes. Der nunmehr geltende Vorrang des Wohnortes führt zu regionalen Verschiebungen, die mit zunehmender regionaler Differenzierung deutlicher werden und die Vergleichbarkeit in der Zeitreihe einschränken.
Kommentar
Die Begriffe Erwerbslose (Mikrozensus) und Arbeitslose (Statistik der Arbeitsvermittlung) sind nicht unmittelbar
vergleichbar: Während bei den Arbeitslosen die Meldung bei den Agenturen für Arbeit als Arbeitsuchender
erforderlich ist, ist dies bei den Erwerbslosen nicht von Bedeutung. Der Begriff der Erwerbslosen ist daher
umfassender. Da die Arbeitslosenzahlen je nach Jahreszeit sehr schwanken, ist die Angabe des
Jahresdurchschnitts den Stichtagsangaben vorzuziehen. Langzeitarbeitslose und schwerbehinderte Arbeitslose
werden als prozentuale Anteile an allen Arbeitslosen berechnet. Die Bundesagentur für Arbeit führt zusätzlich in
der Statistik der Arbeitsvermittlung ab dem 1. 1. 2005 arbeitssuchende Sozialhilfeempfänger, die bis zum Jahr
2004 in der Sozialhilfestatistik verzeichnet waren. Dadurch hat sich die Zahl der Arbeitslosen in den vorliegenden
Indikatoren erhöht. Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 37
Indikator 2.21 Arbeitslose nach Personengruppen und Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach
Verwaltungsbezirken, Ende September 2015
Darunter:
Arbeitslose
Verwaltungsbezirk
insgesamt
Anzahl
Frauen Männer
Quote
in %**
Ausländer
Jugendl.
bis 19 J.
Langzeitarbeitslose*
Schwerbehind.
Anteil an
Arbeitslosen in %
Quote in %**
Stadt Aachen
1
StR Aachen
Kreis Düren***
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
11.685
23.927
10.063
6.009
8.217
9,9
9,0
8,0
6,4
6,9
9,1
8,6
8,0
6,2
6,9
10,7
9,4
8,1
6,6
6,9
23,2
21,7
21,7
16,8
14,2
5,9
5,1
6,2
3,5
3,9
48,6
45,2
44,4
41,0
37,6
5,6
6,3
6,0
6,3
6,1
Reg.-Bez. Köln
170.898
8,1
7,7
8,5
20,0
4,6
43,9
6,4
Nordrhein-Westfalen
730.975
8,6
8,3
8,9
22,8
4,8
44,3
6,7
Datenquelle/Copyright:
Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit:
Statistik der Arbeitsvermittlung
* ein Jahr und mehr arbeitslos
** in % der abhängigen zivilen Erwerbspersonen
*** Optionskommunen (Erklärung s. Metadatenbeschreibung)
1
StädteRegion Aachen inkl. Stadt Aachen
18
15
Prozent
12
9
Stadt Aachen
StR Aachen
6
3
20
03
20
04
20
05
20
06
20
07
20
08
20
09
20
Ze 10
ns
us
20
11
20
12
20
13
20
14
20
15
0
Abbildung 12: Arbeitslosenquote in Prozent, 2003 – 2015
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
38 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 2.23 Empfänger von ausgewählten öffentlichen Sozialleistungen nach Alter und
Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
SGMvf
Definition
Die Indikatoren über Empfänger von ausgewählten öffentlichen Sozialleistungen werden zu Aussagen
zur sozioökonomischen Lebenssituation genutzt. Sie enthalten Empfänger von laufender Hilfe zum
Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen, Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung, Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und Empfänger
von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Sozialhilfe soll nach dem
Bundessozialhilfegesetz eine Lebensführung ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht.
Die Gliederung von Sozialhilfeleistungsempfängern nach Alter und Geschlecht bzw. nach Kreisen und
kreisfreien Städten soll aufzeigen, wo die Schwerpunkte des Sozialhilfebezuges liegen.
Im Jahr 2003 wurde das Sozialhilferecht grundlegend reformiert und als Zwölftes Buch in das
Sozialgesetzbuch eingegliedert (SGB XII). Es trat zum 1. Januar 2005 in Kraft. Auf Sozialhilfe im
engeren Sinn haben ab dem 1.1.2005 nur noch Erwerbsunfähige auf Zeit, Vorruheständler mit
niedriger Rente, längerfristig Erkrankte und hilfebedürftige Kinder mit nicht hilfebedürftigen Eltern
einen Anspruch.
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, Kap. 3, ist Personen zu leisten, die ihren
notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln,
insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, beschaffen können und die weder
Arbeitslosengeld II noch Sozialgeld erhalten („soziokulturelles Existenzminimum“). Hilfe zum
Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen schließt Anstalten, Pflegeeinrichtungen und gleichartige
Einrichtungen aus.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen (SGB XII,
Kap. 4) können von für dauerhaft erwerbsgeminderte 18- bis 64-jährigen Personen in Anspruch
genommen werden sowie von Personen ab 65 Jahren, sofern sie ihren notwendigen Lebensunterhalt
nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen
und Vermögen, beschaffen können.
Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (sog. Hartz IV) sind zum 1.
Januar 2005 Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zur Grundsicherung für Arbeitssuchende im
Sozialgesetzbuch II (SGB II) zusammengeführt worden. Diese Leistungen setzen sich zusammen aus
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) und Leistungen
zur Eingliederung in Arbeit. Letztere werden im vorliegenden Indikator nicht berücksichtigt.
Arbeitslosengeld II (ALG II) bezeichnet Geldleistungen im Rahmen der Grundsicherung zur
Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und
Heizung, die erwerbsfähige Hilfebedürftige im Alter zwischen 15 und 65 Jahren erhalten sowie ihre in
Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen. Eine Bedarfsgemeinschaft bezeichnet Personen, die im
selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. Eine Bedarfsgemeinschaft hat mindestens einen
erwerbsfähigen Hilfebedürftigen.
Sozialgeld erhalten nicht erwerbsfähige bedürftige Angehörige und Partner, die mit dem ALG-IIBezieher in Bedarfsgemeinschaft leben und keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Gesetz über
eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter oder wegen Erwerbsminderung haben.
Asylbewerber und abgelehnte Bewerber, die zur Ausreise verpflichtet sind, sowie geduldete
Ausländer erhalten seit dem 1.11.1993 anstelle der Sozialhilfe Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz. Zur Deckung des täglichen Bedarfs an Ernährung, Kleidung, Unterkunft
usw. werden den Leistungsberechtigten Regelleistungen in Form von Grundleistungen oder in
besonderen Fällen in Form von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt analog zu den Leistungen nach
dem Bundessozialhilfegesetz gewährt.
Die Zahl der Empfänger wird auf die fortgeschriebene Bevölkerung zum Stichtag 31.12. des
Berichtsjahres bezogen.
Datenhalter
• Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
• Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen
Datenquelle
• Statistik der Sozialhilfe nach SGB XII
• Asylbewerberleistungsstatistik
• Leistungsempfänger nach SGB II
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 39
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
Die Erhebung über die Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt, denen Leistungen für
mindestens einen Monat gewährt werden, wird - wie auch die Erhebung zur Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung - als Bestandserhebung (Totalerhebung) jährlich zum 31.12. durchgeführt.
Mit den Erhebungen sollen umfassende und zuverlässige Daten über die sozialen und finanziellen
Auswirkungen des SGB XII sowie über den Personenkreis der Leistungsempfänger bereitgestellt
werden.
Die Daten zu Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen sich ausschließlich auf
Leistungsfälle. Sie stehen derzeit nur für diejenigen Kreise zur Verfügung, die zusammen mit den
Agenturen eine Arbeitsgemeinschaft gegründet und das EDV-Verfahren A2LL für alle SGB-IILeistungsfälle vollständig genutzt haben.
Für die Erhebungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz besteht Auskunftspflicht.
Kommentar
Anspruchsberechtigt auf Sozialhilfe ist jeder Bürger, der in eine Notlage gerät, die er nicht aus
eigenen Kräften und Mitteln bewältigen kann und die auch nicht mit Hilfe von anderen, besonders von
Angehörigen oder von anderen Sozialleistungsträgern, behoben werden kann. Zu den
Sozialhilfeempfängern zählt jede Person, die am 31.12. des Jahres Sozialhilfe bezieht.
Kurzzeitempfänger von Sozialhilfe, überwiegend Nichtsesshafte, werden gesondert erfasst.
Die Sozialhilfe nach SGB XII wird von örtlichen (Kreise, kreisfreie Städte) und überörtlichen Trägern
(Länder oder Landesverbände) geleistet. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt nach SGB II
wird von der Bundesagentur für Arbeit geleistet sowie von den Kommunen, die mit der Bundesagentur
eine Arbeitsgemeinschaft gegründet haben.
Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten.
40 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 2.23 Empfänger von ausgewählten öffentlichen Sozialleistungen (Raten) nach
Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2015
Verwaltungsbezirk
Hilfe z. Lebensunterhalt außerh.
Grundsich. im Alter u. b. Erwerbsmind.
v. Einrichtungen (SGB XII, Kap. 3) außerh.v.Einrichtungen (SGB XII, Kap. 4)
weiblich
männlich
insgesamt
weiblich
männlich
insgesamt
je 100.000 Einwohner
Stadt Aachen
1
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
214,8
213,6
141,3
210,6
272,8
203,7
199,1
150,9
221,6
292,1
209,0
206,5
146,1
216,0
282,3
1.823,8
1.241,8
1.153,4
958,4
1.077,0
1.285,9
906,7
975,3
807,3
833,1
1.544,6
1.076,8
1.065,0
883,5
956,3
Reg.-Bez. Köln
229,0
242,0
235,4
1.353,6
1.100,7
1.229,4
Nordrhein-Westfalen
212,4
224,1
218,2
1.350,8
1.109,8
1.232,5
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Statistik der Sozialhilfe nach
SGB XII, Asylbewerberleistungsstatistik, Bundesagentur für Arbeit: Leistungsempfänger nach SGB II
* erwerbsfähige Hilfsbedürftige
** nicht erwerbsfähige Angehörige
1
StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (SGB II)
Verwaltungsbezirk
Arbeitslosengeld II*
weibl.
männl.
2
Sozialgeld**
insges.
weibl.
männl.
insges.
Empfänger v. Regelleistungen nach d.
Asylbewerberleistungsgesetz
weibl.
männl.
je 100.000 Einwohner
Stadt Aachen
1
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
7.501,4
6.693,5
6.135,0
4.107,6
5.030,1
7.482,8
6.199,3
5.802,9
3.728,4
4.275,9
7.491,7
6.450,2
5.970,1
3.919,7
4.656,9
2.697,2
2.325,6
2.324,2
1.575,6
1.936,2
2.542,8
2.628,5
2.509,9
1.639,9
2.022,3
2.617,1
2.474,7
2.416,8
1.607,5
1.978,8
723,8
715,5
544,2
895,2
711,0
Reg.-Bez. Köln
5.985,7
5.884,4
5.936,0
2.273,7
2.486,6
2.378,2
780,9 1.475,0
Nordrhein-Westfalen
6.494,6
6.381,8
6.439,2
2.441,1
2.651,8
2.544,5
867,4 1.656,0
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW):
Statistik der Sozialhilfe nach SGB XII, Asylbewerberleistungsstatistik,
Bundesagentur für Arbeit: Leistungsempfänger nach SGB II
*
**
1.372,1
1.756,7
1.228,9
2.161,3
1.947,9
erwerbsfähige Hilfsbedürftige
nicht erwerbsfähige Angehörige
1
StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
2
Hochrechnung auf NRW-Ebene wegen unvollständiger Datenlage
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 41
280
260
je 100.000 Einwohner
240
220
200
180
160
140
Stadt Aachen
StR Aachen
120
Kreis Düren
100
Kreis Euskirchen
80
Kreis Heinsberg
20
05
20
06
20
07
20
08
20
09
20
Ze 10
ns
us
20
11
20
12
20
13
20
14
20
15
60
Abbildung 13: Empfänger von Hilfen zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen
je 100.000 Einwohner, 2005 - 2015
je 100.000 Einwohner
8000
7000
6000
5000
Stadt Aachen
StR Aachen
Kreis Düren
4000
Kreis Heinsberg
20
05
20
06
20
07
20
08
20
09
20
Ze 10
ns
us
20
11
20
12
20
13
20
14
20
15
3000
Kreis Euskirchen
Abbildung 14: Empfänger von Arbeitslosengeld II je 100.000 Einwohner, 2005 – 2015
42 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 2.24 Wohngeldempfänger (Haushalte), Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
S
Definition
Der Indikator Wohngeldempfänger wird als Indikator der Armutsgefährdung verstanden. Wohngeld ist
ein von Bund und Ländern getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Dieser wird - gemäß den Vorschriften des Wohngeldgesetzes - einkommensschwächeren Haushalten gewährt, damit diese die
Wohnkosten für angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen können.
Anders als bei der Sozialhilfestatistik wird seit dem Jahr 2001 nicht der einzelne Empfänger als Merkmalsträger erfasst, sondern die wohnberechtigte Personengruppe (Haushalt), bei der es sich häufig
um eine Wohn- oder Wirtschaftgemeinschaft handelt. Die Höhe des Wohngeldes bestimmt sich im
Einzelfall nach Haushaltsgröße, Familieneinkommen und Wohnkosten, die bei zu bestimmenden
Höchstbeträgen berücksichtigt werden. Mieter erhalten das Wohngeld als Mietzuschuss, selbst nutzende Eigentümer erhalten Lastenzuschuss.
Im Zuge der Reformierung des Sozialhilferechts gilt ab dem 1.1.2005 das Wohngeldgesetz (WoGG)
vom 7.7.2005 (BGBl I). Ab dem Berichtsjahr 2005 entfällt für Empfänger staatlicher Transferleistungen
(z. B. Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Asylbewerberleistungen) sowie für
Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft das Wohngeld. Dies hat auch zur Folge, dass Bezieher von Sozialhilfe und Kriegsopferfürsorge seit dem 1.1.2005 nicht mehr zu den Wohngeldempfängern zählen.
Die angemessenen Unterkunftskosten der Empfänger dieser Transferleistungen werden seitdem im
Rahmen der jeweiligen Sozialleistungen berücksichtigt, so dass sich für die einzelnen Leistungsberechtigten keine Nachteile ergeben.
Neben den „reinen“ Wohngeldhaushalten gibt es noch wohngeldrechtliche Teilhaushalte in sog.
Mischhaushalten. Dabei kann es sich einerseits um einen Haushalt handeln, in dem ein Empfänger
von staatlichen Transferleistungen, der selbst nicht wohngeldberechtigt ist, mit wenigstens einer Person zusammen lebt, die wohngeldberechtigt ist. Andererseits kann der Antragsteller selbst wohngeldberechtigt sein, allerdings lebt im selben Haushalt wenigstens ein Transferleistungsempfänger.
Rechtsgrundlage für die vierteljährlich durchzuführende Statistik ist der § 35 des Wohngeldgesetzes in
der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juli 2005 (BGBl. I). Auskunftspflichtig sind die Bewilligungsbehörden der Städte und Gemeinden.
Die Wohngeldempfängerhaushalte werden auf die Einwohner bezogen.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Datenquelle
Wohngeldstatistik
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
Es wird von einer ausreichenden Datenqualität ausgegangen.
Kommentar
Der Indikator ist relativ ungenau, weil die regionale Haushaltsgröße unterschiedlich sein kann. Ist der
Anteil der Ein-Personen-Haushalte sehr hoch, so ist die Wohngeldquote ggf. überhöht ausgewiesen.
Die Höchstbeträge der zuschussfähigen Mieten bzw. Belastungen werden durch gesetzliche Bestimmungen in Abständen geändert. Dies ist bei der Betrachtung einer längeren Zeitreihe zu berücksichtigen.
Auf Wohngeld besteht bei Erfüllung der Voraussetzungen ein Rechtsanspruch. Wohngeld wird in der
Regel für einen Zeitraum von 12 Monaten bewilligt, beginnend mit dem Ersten des Monats, in dem der
Antrag gestellt wird. Die Zählung der Wohngeldempfängerhaushalte erfolgt am 31.12. des Jahres. Sie
können nicht nach Geschlecht untergliedert werden.
Mit den neuen Bestimmungen am dem Jahr 2005 hat sich die Zahl der Wohngeldberechtigten erheblich verringert und ist mit den Jahren davor nicht mehr vergleichbar.
Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 43
Indikator 2.24 Wohngeldempfänger (Haushalte), Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2012 - 2015
Wohngeldempfänger
2013
Verwaltungsbezirk
Anzahl*
2014
je 1.000
Einwohner
2015
je 1.000
Einwohner
Anzahl*
Anzahl*
je 1.000
Einwohner
StR Aachen1
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
4.239
1.633
1.369
1.869
7,8
6,3
7,3
7,5
3.659
1.382
1.101
1.546
6,7
5,3
5,9
6,2
3.089
1.207
911
1.339
5,6
4,6
4,8
5,3
Reg.-Bez. Köln
29.606
6,8
25.432
5,8
21.702
4,9
132.818
7,6
114.180
6,5
96.685
5,4
NordrheinWestfalen
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW):
Wohngeldstatistik
* berechtigte Haushalte
"●"
1
Zahlenwert unbekannt
StädteRegion Aachen inkl. Stadt Aachen
je 1.000 Einwohner
14
12
10
8
6
Stadt Aachen
Kreis Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
StR Aachen*
20
0
20 5
0
20 6
0
20 7
08
20
0
2 9
Ze 010
ns
u
20 s
11
20
1
20 2
1
20 3
1
20 4
15
4
Abbildung 15: Wohngeldempfänger je 1.000 Einwohner, 2005 - 2015, * seit 2010
StR Aachen inkl. Stadt Aachen
44 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 45
Themenfeld 3:
Gesundheitszustand der Bevölkerung
I Allgemeine Übersicht zur Mortalität und Morbidität
46 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 3.07 Sterblichkeit nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
Gv
Definition
Alters- und geschlechtsspezifische Sterbeziffern im Regionalvergleich weisen auf geschlechtsbezogene und regionale Unterschiede in der Sterblichkeit zwischen Kommunen hin. Geschlechtsspezifische
Sterbeziffern geben die Anzahl der gestorbenen Frauen und Männer je 100 000 Einwohner desselben
Geschlechtes an.
Die Zahl der Gestorbenen enthält nicht die Totgeborenen, die nachträglich beurkundeten Kriegssterbefälle und die gerichtlichen Todeserklärungen. Unberücksichtigt bleiben außerdem alle Gestorbenen,
die Angehörige der im Bundesgebiet stationierten ausländischen Streitkräfte sind, sowie minderjährige
Verstorbene, deren Väter bzw. bei Nichtehelichen, deren Mütter Angehörige der im Bundesgebiet
stationierten ausländischen Streitkräfte sind.
Für die Registrierung der Sterbefälle ist die letzte Wohngemeinde, bei mehreren Wohnungen die
Hauptwohnung des Gestorbenen maßgebend.
Bei der indirekten Standardisierung (nach dem Standardized-Mortality-Ratio-Konzept (SMR)) werden
die beobachteten Fälle der Verwaltungsbezirke in Beziehung gesetzt zu den erwarteten Fällen, die
sich aus den altersspezifischen Sterberaten von Nordrhein-Westfalen ergeben. Unter Berücksichtigung der Altersstruktur der untersuchten Verwaltungsbezirke ergeben sich prozentuale Abweichungen
vom Landesdurchschnitt bei den Kreisen und kreisfreien Städte.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Datenquelle
Statistik der Sterbefälle
Fortschreibung der Bevölkerung
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
s. Indikatoren 3.1/3.4
Kommentar
Die absolute Zahl Gestorbener ebenso wie die Sterberate (Zahl der Gestorbenen pro Jahr je 100 000
Einwohner) berücksichtigt nicht die Altersstruktur der Bevölkerung. Diese ist jedoch maßgeblich für
eine zwischen den Regionen vergleichbare Sterberate. Besteht etwa ein Zuzug nicht mehr Erwerbstätiger aus den Industriegebieten in eher ländlich geprägte Verwaltungsbezirke, so erhöht sich der Altersdurchschnitt der Bevölkerung und damit auch die Sterblichkeit der Bevölkerung in diesen Verwaltungsbezirken. Durch die Altersstandardisierung wird dieser Struktureffekt eliminiert, dadurch sind die
Regionen unabhängig von ihrer Altersstruktur vergleichbar.
Die indirekte Standardisierung durch das SMR-Konzept erbringt bei kleineren Fallzahlen, die in einer
Region zu erwarten sind, stabilere Vergleichsdaten als die direkte Standardisierung. Bei SMRBerechnungen ist der Standardwert des Bundeslandes = 1,0 (beobachtete gleich erwartete Fälle), die
Ergebnisse der Kreise und kreisfreier Städte lassen sich als prozentuale Abweichung von diesem
Landesdurchschnitt interpretieren. Die SMR-Quotienten lassen sich nur innerhalb des Landes vergleichen, nicht zwischen den Ländern.
Der Indikator ist ein Ergebnisindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 47
Indikator 3.07 Sterbefälle nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken,
2015
Sterbefälle
Verwaltungsbezirk
weiblich
männlich
je
100000
weibl.
Einw.
je
100.000
männl.
Einw.
Anzahl
Stadt Aachen
1
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
1.244
1.903
1.653
1.168
1.485
Reg.-Bez. Köln
NordrheinWestfalen
SMR*
1.054,0
1.221,0
1.254,1
1.217,9
1.168,5
Anzahl
SMR*
970,1
1.178,1
1.214,0
1.221,6
1.143,8
SMR*
23.929
1.067,8 0,99
22.473
1.044,8 0,95
46.402 1.056,5 0,97
105.471
1.163,5 1,00
98.881
1.138,3 1,00
204.352 1.151,2 1,00
standardisiert an der Mortalitätsrate
des Landes (siehe Kommentar)
2.373
3.607
3.168
2.317
2.870
je
100.000
Einw.
1.129
1.704
1.515
1.149
1.385
*Standardized Mortality Ratio:
0,94
0,98
1,04
1,06
1,00
Anzahl
0,96
1,06
1,12
1,07
1,06
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information u. Technik
(IT.NRW): Todesursachenstatistik
891,9
1.133,5
1.173,1
1.225,4
1.118,5
insgesamt
0,95
1,02
1,08
1,07
1,03
↑ Signifikant über dem Landesdurchschnitt
↓ Signifikant unter dem Landesdurchschnitt
(Signifikanzniveau 0,01)
1
StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
1,2
SMR
1,1
Stadt Aachen
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
1
0,9
09
20
Ze 10
ns
us
20
11
20
12
20
13
20
14
20
15
08
20
07
20
06
20
05
20
04
20
20
20
03
0,8
Abbildung 16: Sterbefälle, standardisiert an der Mortalitätsrate des Landes (=1), dargestellt
als Standardized-Mortality-Ratio - SMR (siehe Definition zum Indikator),
2003 - 2015
48 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 3.10 Lebenserwartung nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach
Verwaltungsbezirken, 3-Jahres-Mittelwert
GSV
Definition
Die mittlere Lebenserwartung erlaubt allgemeine Rückschlüsse auf die gesundheitliche Lage, die medizinische Versorgung und den Lebensstandard einer Bevölkerung. Da die Lebenserwartung im Prinzip der um die Alterseffekte bereinigten Sterblichkeit entspricht, ist sie besonders geeignet für die vergleichende Analyse regionaler Unterschiede. Die Abweichung vom Landesdurchschnitt ermöglicht
hierbei eine schnelle Orientierung bezüglich der relativen Position der einzelnen Regionen zueinander.
Die mittlere Lebenserwartung (bzw. Lebenserwartung bei der Geburt) gibt an, wie viele Jahre ein
Neugeborenes bei unveränderten gegenwärtigen Sterberisiken im Durchschnitt noch leben würde.
Berechnungsgrundlage für die Lebenserwartung ist die so genannte Sterbetafel, die modellhaft anhand der alters- und geschlechtsspezifischen Sterberaten des untersuchten Kalenderzeitraums (ein
oder mehrere zusammengefasste Jahre) berechnet wird. Signifikante Abweichungen vom NRWDurchschnitt werden mit Pfeilen gekennzeichnet.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Landeszentrum für Gesundheit NRW
Datenquellen
Statistik der Sterbefälle
Sterbetafeln, Eigene Berechnung für NRW durch das lögd
Periodizität
jährlich
Validität
Vollständige Sterbetafeln werden in der Regel im Anschluss an eine Volkszählung zur Verfügung gestellt. Dazwischen werden sog. abgekürzte Sterbetafeln erstellt, die jeweils für drei Jahre berechnet
werden. Abgekürzte Sterbetafeln erfahren im Unterschied zu den vollständigen Sterbetafeln keine
Glättung (Ausgleichung) und unterliegen im stärkeren Maß kurzfristigen Schwankungen. Die Validität
ist durch die größeren Zeitabstände zwischen der Erstellung der herangezogenen Sterbetafel und
dem Berechnungszeitpunkt der Lebenserwartung eingeschränkt.
Für die Berechnung der Lebenserwartung auf Regionalebene sollten die aggregierten Daten mehrerer
Jahre (3 - 5) verwendet sowie ein Streuungsparameter (Konfidenzintervall) angegeben werden.
Kommentar
Die Lebenserwartung ist in Deutschland im letzten Jahrhundert um etwa 30 Jahre angestiegen und
weist auch in den letzten Jahrzehnten noch einen kontinuierlichen Zugewinn von mehr als zwei Jahren pro Jahrzehnt auf. Die Lebenserwartung von Frauen und Männern weist deutliche Unterschiede
auf, sie wird daher geschlechtsspezifisch angegeben.
Für die Deutung regionaler Unterschiede der Lebenserwartung müssen die vielfältigen, Einfluss nehmenden Faktoren wie ökonomische Situation, medizinische Versorgung, ethnische Zusammensetzung
etc. berücksichtigt werden. Die Lebenserwartung im Regionalvergleich wird aus abgekürzten Sterbetafeln berechnet. Wegen der geringen Bevölkerungszahlen in den Kreisen und kreisfreien Städten wird
die Berechnung grundsätzlich auf der Basis von drei zusammengefassten Jahren vorgenommen.
Der Indikator zählt zu den Ergebnisindikatoren
.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 49
Indikator 3.10 Lebenserwartung nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach
1
Verwaltungsbezirken, 2013/2015 , 3-Jahres-Mittelwert
Verwaltungsbezirk
Mittlere Lebenserwartung bei
der Geburt in Jahren
weiblich
Abweichung vom Landesdurchschnitt
in Jahren
männlich
weiblich
Stadt Aachen
2
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
82,75
82,56
81,99
82,15
82,14
79,08
78,30
77,72
77,55
78,21
+
+
–
–
–
Reg.-Bez. Köln
82,75
78,56
+ 0,24
+ 0,68
Nordrhein-Westfalen
82,52
77,88
x
x
1,20
0,42
0,16
0,33
0,33
3-Jahres-Mittelwerte
Städteregion Aachen ohne Stadt Aachen
Abweichung größer 1 Jahr und signifikant über
dem Landesdurchschnitt
Abweichung größer 1 Jahr und signifikant unter
d. Landesdurchschnitt (Signifikanzniveau 99 %)
"x" keine Angabe, weil Aussage nicht sinnvoll
2
männlich
weiblich
in Jahren
1/
20
03
2/
2
20 004
03
/2
20 005
04
/2
20 006
05
/2
20 007
06
/2
20 008
07
/2
20 00
08 9
/2
20 010
09
/2
20 011
10
/2
01
2
Ze
ns
20
us
11
/2
20 01
12 3
/2
20 014
13
/2
01
5
20
0
1,8
1,5
1,2
0,9
0,6
0,3
0
-0,3
-0,6
-0,9
20
01
/2
20 00
02 3
/2
20 00
03 4
/2
20 00
04 5
/2
20 00
05 6
/2
20 00
06 7
/2
20 00
07 8
/2
20 00
08 9
/2
20 01
09 0
/2
20 01
10 1
/2
01
Ze 2
n
20 su
11 s
/2
20 01
12 3
/2
20 01
13 4
/2
01
5
1,8
1,5
1,2
0,9
0,6
0,3
0
-0,3
-0,6
-0,9
20
0
+
+
–
–
+
1
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW):
Statistik der Sterbefälle
LZG.NRW: Eigene Berechnung
in Jahren
0,24
0,05
0,53
0,36
0,38
männlich
Stadt Aachen
StR Aachen
Stadt Aachen
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
Kreis Heinsberg
Abbildung 17: Mittlere Lebenserwartung bei der Geburt in Jahren nach Geschlecht, Abweichung vom Landesdurchschnitt in Jahren, 3-Jahres-Mittelwert,
2003 - 2015
50 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 3.14 Vermeidbare Sterbefälle nach ausgewählten Diagnosen, Nordrhein-Westfalen
nach Verwaltungsbezirken, 5-Jahres-Mittelwert
GMSP
Definition
Der Begriff Vermeidbare Sterbefälle bezieht sich auf ausgewählte Todesursachen, die unter adäquaten Behandlungs- und Vorsorgebedingungen als vermeidbar (für die jeweils betrachtete Altersgruppe)
gelten. Der Indikator 3.14 greift gezielt die sechs häufigsten Todesursachen bei den vermeidbaren
Sterbefällen auf und stellt sie im regionalen Vergleich dar. Da die vermeidbaren Sterbefälle indirekt die
Qualität und Effektivität der gesundheitlichen Versorgung im Hinblick auf adäquate Inanspruchnahme,
Diagnostik und Therapie widerspiegeln, können durch die regionale Aufsplittung Auswirkungen unterschiedlicher Versorgungs- und Inanspruchnahmestrukturen aufgezeigt werden. Gleichzeitig kann ein
erhöhter Bedarf an präventiven Maßnahmen identifiziert werden und die Effektivität solcher Maßnahmen bewertet werden.
Bei der indirekten Standardisierung (nach dem Standardized-Mortality-Ratio-Konzept (SMR)) werden
die beobachteten Fälle der Region in Beziehung gesetzt zu den erwarteten Fällen, die sich aus den
altersspezifischen Sterberaten der Bezugsbevölkerung (in diesem Fall die Bevölkerung des jeweiligen
Bundeslandes insgesamt) und der Altersstruktur der untersuchten Region ergeben. Das Ergebnis wird
als prozentuale Abweichung vom Durchschnitt der Bezugsbevölkerung interpretiert.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Datenquellen
Todesursachenstatistik
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
Die Fallzahlen sind im Regionalvergleich mit jährlicher Angabe zu gering. Um zeitliche Schwankungen
auszugleichen, wird deshalb der 5-Jahres-Mittelwert ermittelt (s. Anlage 1: Statistische Methoden).
Zum 1.1.1998 wurde die 10. Revision der ICD-Klassifikation eingeführt. Dies erforderte die Umstellung
der Kodierung.
Kommentar
Die ausgewählten Todesursachen lassen sich klassifizieren als:
primärpräventiv vermeidbar (Lebensweise, z. B. Lungenkrebs, Leberzirrhose);
sekundärpräventiv vermeidbar (Früherkennung, z. B. Brustkrebs);
tertiärpräventiv vermeidbar (Qualität der medizinischen Versorgung, z. B. ischämische Herzkrankheiten, Hypertonie und zerebrovaskuläre Krankheiten).
Unter der Voraussetzung, dass sowohl die präventiven als auch die kurativen Maßnahmen zur Vermeidung existieren, eingesetzt und in Anspruch genommen werden, ist zu erwarten, dass die Sterblichkeit an diesen Todesursachen im Zeitvergleich zurückgeht oder zumindest nicht zunimmt. Die Daten der indirekten Standardisierungen können nur innerhalb des Bundeslandes verglichen werden.
Die vermeidbare Sterblichkeit zählt zu den Ergebnisindikatoren.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 51
Indikator 3.14 Vermeidbare Sterbefälle nach ausgewählten Diagnosen, Nordrhein-Westfalen
nach Verwaltungsbezirken, 2011 - 2015, 5-Jahres-Mittelwert
Vermeidbare Sterbefälle
Verwaltungsbezirk
Bösart. Neubild. d.
Luftröhre, Bronchien u. d.
Lunge (C33 - C34)
Brustkrebs
(C50)
Ischämische Herzkrankheit
(I20 - I25)
15 - 64 Jahre, insg.
25 - 64 Jahre, weibl.
35 - 64 Jahre, insg.
Mittelwert*
SMR**
Mittelwert*
SMR**
Mittelwert*
SMR**
Stadt Aachen
StR Aachen1
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
34
64
57
37
58
0,86
1,04
1,06
0,94
1,13
12
18
16
13
16
0,98
0,93
0,97
1,02
1,00
27
42
38
25
34
1,06
1,07
1,11
0,97
1,05
Reg.-Bez. Köln
783
0,95
251
0,94
502
0,95
3.434
1,00
1.098
1,00
2.201
1,00
Nordrhein-Westfalen
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Todesursachenstatistik, Fortschreibung d. Bevölkerungsstandes
* 5-Jahres-Mittelwert
** Standardized Mortality Ratio:
signifikant ü. d. Landesdurchschnitt
signifikant u. d. Landesdurchschnitt (Signifikanzniveau 0,01)
1
StädteRegion Aachen ohne
Stadt Aachen
2 Aussagewert eingeschränkt, da der Wert
Fehler aufweisen kann
standardisiert an der Mortalitätssrate des Landes
Vermeidbare Sterbefälle
Verwaltungsbezirk
Hypertonie und
zerebrovask. Krankh.
(I10 - I15 u. I60 - I69)
Krankheiten der Leber
(K70 - K77)
Transportmittelunfälle
inner- u. außerhalb des
Verkehrs (V01 - V99)
35 - 64 Jahre, insg.
15 - 74 Jahre, insg.
alle Altersgruppen, insg.
Mittelwert*
SMR**
Mittelwert*
SMR**
Mittelwert*
SMR**
Stadt Aachen
StR Aachen1
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
10
19
17
12
17
0,80
0,96
1,02
0,93
1,01
23
26
24
21
22
0,96
0,72
0,79
0,95
0,77
4
8
9
12
9
0,44
0,83
1,09
1,90
1,17
Reg.-Bez. Köln
238
0,90
435
0,91
132
0,94
1.099
1,00
1.989
1,00
575
1,00
Nordrhein-Westfalen
Datenquelle/Copyright:
*
Landesbetrieb Information und Technik
(IT.NRW): Todesursachenstatistik, Fortschreibung d. Bevölkerungsstandes
**
5-Jahres-Mittelwert
Standardized Mortality Ratio:
standardisiert an der Mortalitätssrate des Landes
signifikant ü. d. Landesdurchschnitt
signifikant u. d. Landesdurchschnitt
(Signifikanzniveau 0,01)
1
StädteRegion Aachen ohne
Stadt Aachen
2 Aussagewert eingeschränkt, da der
Wert Fehler aufweisen kann
52 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
1,2
1,1
SMR
1
0,9
0,8
Stadt Aachen
StR Aachen
Kreis Düren
0,7
Kreis Heinsberg
19
9
1 9 8 /2
9 00
2 0 9 /2 2
0 00
2 0 0 /2 3
0 00
2 0 1 /2 4
0 00
2 0 2 /2 5
0 00
2 0 3 /2 6
0 00
2 0 4 /2 7
0 00
2 0 5 /2 8
06 00
/2 9
Ze 010
20 n
0 su
2 0 7 /2 s
0 01
2 0 8 /2 1
0 01
2 0 9 /2 2
1 01
2 0 0 /2 3
11 01
/2 4
01
5
0,6
Kreis Euskirchen
Abbildung 18: Vermeidbare Sterbefälle nach ausgewählten Diagnosen im Vergleich zu NRW
(Bezugswert NRW = 1), dargestellt als Standardized-Mortality-Ratio - SMR
(siehe Definition zum Indikator), 5-Jahres-Mittelwerte, 2003 - 2015,
Hier: Bösartige Neubildungen Luftröhre, Bronchien und der Lunge, 15 - 64
Jahre, insg.
1,2
1,1
SMR
1
0,9
0,8
Stadt Aachen
StR Aachen
Kreis Düren
0,7
Kreis Heinsberg
19
9
1 9 8 /2
99 00
2 0 /2 2
0 00
2 0 0 /2 3
0 00
2 0 1 /2 4
0 00
2 0 2 /2 5
0 00
2 0 3 /2 6
0 00
2 0 4 /2 7
0 00
2 0 5 /2 8
06 00
/2 9
Ze 010
20 n
0 su
2 0 7 /2 s
0 01
2 0 8 /2 1
0 01
2 0 9 /2 2
1 01
2 0 0 /2 3
11 01
/2 4
01
5
0,6
Kreis Euskirchen
Abbildung 19: Vermeidbare Sterbefälle nach ausgewählten Diagnosen im Vergleich zu NRW
(Bezugswert NRW = 1), dargestellt als Standardized-Mortality-Ratio - SMR
(siehe Definition zum Indikator), 5-Jahres-Mittelwerte, 2003 - 2015,
Hier: Brustkrebs, 25 - 64 Jahre, weibl.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 53
1,2
1,1
SMR
1
0,9
0,8
Stadt Aachen
StR Aachen
Kreis Düren
0,7
Kreis Heinsberg
19
9
20 9/20
0 0
20 0/20 3
0 0
20 1/20 4
0 0
20 2/20 5
03 0
20 /20 6
0 0
20 4/20 7
05 0
20 /20 8
06 09
/2
0
Ze 10
20 n
0 su
20 7/20 s
0 1
20 8/20 1
09 1
20 /20 2
20 10/ 13
11 20
/2 1 4
01
05
0,6
Kreis Euskirchen
Abbildung 20: Vermeidbare Sterbefälle nach ausgewählten Diagnosen im Vergleich zu NRW
(Bezugswert NRW = 1), dargestellt als Standardized-Mortality-Ratio - SMR
(siehe Definition zum Indikator), 5-Jahres-Mittelwerte, 2003 - 2015,
Hier: Ischämische Herzkrankheiten, 35 - 64 Jahre, insg.
2,2
2
1,8
SMR
1,6
1,4
1,2
1
0,8
Stadt Aachen
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
0,4
Kreis Heinsberg
19
9
1 9 8 /2
99 00
2 0 /2 2
0 00
2 0 0 /2 3
0 00
2 0 1 /2 4
0 00
2 0 2 /2 5
0 00
2 0 3 /2 6
0 00
2 0 4 /2 7
0 00
2 0 5 /2 8
06 00
/2 9
Ze 010
20 n
0 su
2 0 7 /2 s
0 01
2 0 8 /2 1
0 01
2 0 9 /2 2
1 01
2 0 0 /2 3
11 01
/2 4
01
5
0,6
Abbildung 21: Vermeidbare Sterbefälle nach ausgewählten Diagnosen im Vergleich zu NRW
(Bezugswert NRW = 1), dargestellt als Standardized-Mortality-Ratio - SMR
(siehe Definition zum Indikator), 5-Jahres-Mittelwerte, 2003 - 2015,
Hier: Transportmittelunfälle inner- und außerhalb des Verkehrs, alle Altersgruppen, insg.
54 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 3.27 Krankenhausfälle nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach
Verwaltungsbezirken
GV
Definition
Daten über stationäre Behandlungen sind wichtige Strukturdaten für die Planung und Gestaltung der
Krankenhausversorgung. Sie ermöglichen zudem eine Einschätzung, wie hoch der Anteil der stationären Versorgung am gesamten medizinischen Versorgungssystem ist und ob es im Zeitverlauf zu Veränderungen der stationären Morbidität kommt.
Die Krankenhausfälle berechnen sich aus der Anzahl der Patienten, die in ein Krankenhaus aufgenommen, stationär behandelt und im Berichtsjahr entlassen wurden. Im vorliegenden Indikator sind
Stundenfälle nicht enthalten. Stundenfälle bezeichnen Patienten, die stationär aufgenommen, aber am
gleichen Tag wieder entlassen bzw. verlegt wurden oder verstorben sind. Die Daten werden Teil II der
Krankenhausstatistik, Diagnosen, entnommen und sind auf die Wohnbevölkerung bezogen.
Zur Vergleichbarkeit der Daten zwischen den Kreises/kreisfreien Städten wird eine indirekte Standardisierung auf die stationäre Behandlungshäufigkeit des Landes vorgenommen (SMR).
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Datenquellen
Krankheitsartenstatistik, Teil II - Diagnosen
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Bundesstatistik für Krankenhäuser vom 10.4.1990. Alle
Krankenhäuser sind berichtspflichtig, d. h. es liegt eine Totalerhebung vor. Nicht enthalten sind Krankenhäuser im Straf-/Maßregelvollzug sowie Polizei- und Bundeswehrkrankenhäuser (sofern sie nicht
oder nur im eingeschränkten Umfang für die zivile Bevölkerung tätig sind).
Es wird von einer vollständigen Datenerfassung und einer ausreichenden Datenqualität ausgegangen.
Kommentar
Die Entwicklung der Krankenhausfälle über einen längeren Zeitraum lässt durch den Bezug auf 100
000 der Einwohnerzahl weiblich/männlich und die indirekte Standardisierung an der Behandlungshäufigkeit des Landes einen Vergleich der Kommunen mit dem Bundesland zu. Ein Vergleich der standardisierten Raten zwischen den Bundesländern ist nicht möglich.
Änderungen in der Häufigkeit von Krankenhausfällen können nicht zwangsläufig auf eine Veränderung
der Morbidität zurückgeführt werden. Der erhöhte Frauenanteil bei der stationären Versorgung kann
zum Teil durch die stationären Entbindungen erklärt werden. Mehrfachbehandlungen von Patienten zu
derselben Krankheit führen zu Mehrfachzählungen.
Die Diagnosenstatistik liegt nach Behandlungs- und Wohnort vor. Der Indikator 3.27 basiert auf dem
Wohnortprinzip.
Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 55
Indikator 3.27 Krankenhausfälle nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach
Verwaltungsbezirken, 2015
Stationär behandelte Kranke
Verwaltungsbezirk
Weiblich
Anzahl*
Stadt Aachen
StR Aachen¹
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
27.491
41.209
37.356
25.522
32.746
Reg.-Bez. Köln
NordrheinWestfalen
männlich
je
100.000
weibl.
Einw.
SMR
**
23.293,3
26.440,4
28.342,3
26.613,1
25.766,2
0,86
0,98
1,06
0,99
0,97
550.640 24.570,6 0,92
Anzahl*
24.029
35.552
33.711
24.357
29.751
insgesamt
je
100.000
männl.
Einw.
SMR
**
18.981,9
23.650,1
26.102,6
25.977,5
24.025,9
0,85
0,94
1,05
1,03
0,97
Anzahl*
51.520
76.761
71.067
49.879
62.497
je
100.000
Einw.
SMR
**
21.062,1
25.070,5
27.233,8
26.298,9
24.907,3
0,85
0,96
1,05
1,01
0,97
474.705 22.069,1 0,90
1.025.345 23.345,5 0,91
2.455.646 27.090,0 1,00 2.157.564 24.836,6 1,00
4.613.210 25.987,3 1,00
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik
(IT.NRW): Krankenhausstatistik, Teil II –
Diagnosen (Krankenhäuser)
* Inkl. Stundenfälle, ohne Patienten mit unbekanntem Wohnsitz bzw. Gschlecht
** Standardized Morbidity Ratio: standardisiert an der stationären Behandlungshäufigkeit des Landes
¹ StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
1,1
SMR
1
0,9
Stadt Aachen
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
20
0
20 3
0
20 4
0
20 5
06
20
0
20 7
0
20 8
0
2 9
Ze 01
ns 0
u
20 s
11
20
1
20 2
13
20
1
20 4
15
0,8
Abbildung 22: Krankenhausfälle im Vergleich zu NRW (Bezugswert NRW = 1), dargestellt als
Standardized-Morbidity-Ratio - SMR (siehe Definition zum Indikator),
2003 - 2015
56 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 3.27_01
Behandlungsfälle in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
GVs
Definition
Die alters- und geschlechtsspezifischen Behandlungsfälle reflektieren die Morbiditätssituation der
Bevölkerung und stellen gleichzeitig wichtige Grundlagen für die Planung und Gestaltung der Versorgung in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen dar.
Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, wie z. B. Sanatorien, Kurkliniken oder -heime und andere
Spezialeinrichtungen, die sich auf bestimmte Krankheitsgruppen spezialisiert haben, stellen diagnostische und therapeutische Hilfen der verschiedensten Art im Vorfeld oder im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung bereit, um den Gesundheitszustand der Patientinnen/Patienten zu verbessern.
Die Behandlungsfälle in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen berechnen sich aus der Anzahl
der Patienten, die in eine Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung aufgenommen, behandelt und im
Berichtsjahr entlassen wurden.
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Diagnosedaten ist die Krankenhausstatistik-Verordnung
(KHStatV) in der für das Berichtsjahr gültigen Fassung. Sie gilt in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BstatG). Die Änderungen der KHStatV durch die Verordnung vom 13. August 2001 (BGBl. I)
sind, soweit sie die Diagnosedaten der Krankenhauspatientinnen/-patienten betreffen, am 1. Januar
2003 in Kraft getreten. Damit umfasst die Diagnosestatistik erstmals die Daten der Vorsorge- oder
Rehabilitationseinrichtungen mit mehr als 100 Betten, das entspricht 58 % aller Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen. Die Darstellung ermöglicht Aussagen über die für Frauen und Männer differenzierte Inanspruchnahme von Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen nach Geschlecht sowie nach
Kreisen und kreisfreien Städten.
Im vorliegenden Indikator sind Stundenfälle nicht enthalten. Stundenfälle bezeichnen Patienten, die
stationär aufgenommen, aber am gleichen Tag wieder entlassen bzw. verlegt wurden oder verstorben
sind.
Die Daten werden Teil II der Krankenhausstatistik, Diagnosen, entnommen und sind auf die Wohnbevölkerung bezogen. Es ist zu beachten, dass ca. 40 % der Behandlungsfälle in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen nicht erfasst sind.
Zur Vergleichbarkeit der Daten zwischen den Kreisen/kreisfreien Städten wird eine indirekte Standardisierung auf die stationäre Behandlungshäufigkeit des Landes vorgenommen.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Datenquelle
Krankenhausstatistik, Teil II - Diagnosen (Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen)
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
Ab 2003 sind alle Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen über 100 Betten berichtspflichtig, d. h.
es liegt keine Totalerhebung vor. Es wird von einer vollständigen Datenerfassung und einer ausreichenden Datenqualität ausgegangen.
Kommentar
In Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen werden deutlich weniger Patienten behandelt als in
Krankenhäusern. Durch die Begrenzung der Erfassung auf Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen mit 100 und mehr Betten liegen die Behandlungsfälle um 30 - 40 % höher.
Die Diagnosestatistik liegt nach Behandlungs- und Wohnort vor. Der vorliegende Indikator basiert auf
dem Wohnortprinzip und wurde zusätzlich in den Indikatorensatz aufgenommen. Die Diagnosedaten
der Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen werden ab dem Berichtsjahr 2003 jährlich erhoben.
Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 57
Indikator 3.27_01
Behandlungsfälle in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen nach
Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2015
Behandlungsfälle in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen*
weiblich
Verwaltungsbezirk
je
100.000
Anzahl**
Stadt Aachen
StR Aachen¹
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
Reg.-Bez. Köln
NordrheinWestfalen
2.050
2.966
2.687
2.139
2.473
weibl.
Einw.
männlich
SMR
***
1.737,0
1.903,0
2.038,6
2.230,4
1.945,9
0,92
0,92
0,99
1,07
0,95
Anzahl**
1.457
2.452
2.133
2.009
2.022
insgesamt
je
100.000
männl.
Einw.
SMR
***
1.151,0
1.631,1
1.651,6
2.142,7
1.632,9
0,80
0,92
0,94
1,19
0,93
Anzahl**
3.507
5.418
4.820
4.148
4.495
je
100.000
Einwohner
SMR
***
1.433,7
1.769,5
1.847,1
2.187,0
1.791,4
0,86
0,92
0,97
1,13
0,94
41.364 1.845,7 0,92
32.687 1.519,6 0,90
74.051 1.686,0
0,91
184.824 2.038,9 1,00
149.615 1.722,3 1,00
334.439 1.884,0
1,00
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Inform+Techn.(IT.NRW):
Krankenhausstatistik, Teil II –
Diagnosen (Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen)*
* nur Einrichtungen mit mehr als
**
100 Betten
Inkl. Stundenfälle, ohne Patienten mit unbekanntem Wohnsitz
bzw. Geschlecht
*** Standardized Morbidity Ratio:
standardisiert an der stationären
Behandlungshäufigkeit des
Landes
¹ StädteRegion Aachen ohne
Stadt Aachen
1,1
SMR
1
0,9
0,8
Stadt Aachen
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
0,7
20
0
20 3
0
20 4
05
20
0
20 6
0
20 7
0
20 8
0
2 9
Ze 01
ns 0
u
20 s
11
20
1
20 2
1
20 3
14
20
15
0,6
Abbildung 23: Behandlungsfälle in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen im Vergleich
zu NRW (Bezugswert NRW = 1), dargestellt als Standardized-Morbidity-Ratio
- SMR (siehe Definition zum Indikator), 2003 - 2015
58 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 3.36 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und sonstige Leistungen zur
Teilhabe nach Geschlecht (unter 65 Jahre), Nordrhein-Westfalen nach
Verwaltungsbezirken
GVs
Definition
Die medizinische Rehabilitation ist ein wichtiger Bestandteil der medizinischen Versorgung. Ihr Ziel ist
es, eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen
würde, zu beseitigen oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung entgegenzuwirken
(Vorsorge) oder eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten und Krankheitsbeschwerden zu lindern oder im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung den dabei erzielten Behandlungserfolg zu sichern. Dabei soll auch eine drohende Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abgewendet, beseitigt, gemindert oder ausgeglichen werden, um eine Verschlimmerung zu verhüten
oder ihre Folgen zu mildern.
Rehabilitative Maßnahmen werden unterteilt in medizinische, berufsfördernde und soziale Rehabilitation zur Teilhabe. Häufige Rehabilitationsmaßnahmen sind z. B. Anschlussheilbehandlungen im Anschluss an eine stationäre Behandlung, Kinderheilbehandlungen und Entwöhnungs-behandlungen.
Die medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen werden als stationäre, ambulante oder gemischt stationär/ ambulante Behandlungen in Einrichtungen durchgeführt. Die Organisation der gesetzlichen Rentenversicherung wurde durch das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) ab 1.10.2005 grundlegend neu strukturiert. Die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung werden ab dem Zeitpunkt von zwei Bundesträgern sowie Regionalträgern unter dem
Dach der Deutschen Rentenversicherung wahrgenommen.
Einer der Bundesträger und gleichzeitig Datenhalter für die Indikatoren zu Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und sonstige Leistungen zur Teilhabe ist die Deutsche Rentenversicherung
Bund, ein Zusammenschluss der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR). Grundlagen der Statistik der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung sind im Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) enthalten.
Datenhalter
Deutsche Rentenversicherung Bund
Datenquelle
Statistik über abgeschlossene Leistungen zur Teilhabe
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
Es besteht für alle Rehabilitationsleistungen Berichtspflicht, so dass von einer Vollständigkeit der Daten ausgegangen werden kann. Die Qualität der Daten wird durch Qualitätssicherungsprogramme der
Deutschen Rentenversicherung Bund gewährleistet.
Kommentar
Rehabilitationsleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen sich nur auf Personen im
arbeitsfähigen Alter, d. h. die Altersgruppen 15 bis 64 Jahre. Die Angaben der Rehabilitation liegen
auf Länder- und kommunaler Ebene nach Wohnort der Rehabilitanden vor. Als Bezugspopulation
werden die aktiv versicherten Personen der gesetzlichen Rentenversicherung genommen.
Ab dem Jahre 1999 werden zu den aktiv Versicherten auch die geringfügig Verdienenden gezählt.
Dadurch ist es zu einem starken Anstieg der Versichertenzahl, insbesondere bei den Frauen gekommen. Dies führt durch die Zunahme der Nenner-Population zu niedrigeren Raten der Rehabilitationsleistungen.
Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 59
Indikator 3.36 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und sonstige Leistungen zur
Teilhabe nach Geschlecht (unter 65 Jahre), Nordrhein-Westfalen nach
Verwaltungsbezirken, 2014
Leistungen zur med. Rehabilitation und sonstige Leistungen
zur Teilhabe
Verwaltungsbezirk
Weiblich
Anzahl
je 100.000
weibl. aktiv
Versicherte
männlich
Anzahl
insgesamt
je 100.000
männl. aktiv
Versicherte
Anzahl
je 100.000
aktiv
Versicherte
StR Aachen¹
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
•
1.362
1.001
1.413
•
2.267,8
2.278,8
2.466,6
•
1.529
1.111
1.565
•
2.353,5
2.436,8
2.613,1
•
2891
2.112
2.978
•
2.312,3
2.359,3
2.541,5
Reg.-Bez. Köln*
20.602
2.000,9
21.440
2.017,2
42.042
2.009,2
Nordrhein-Westfalen
88.972
2.149,0
96.029
2.200,1
185.001
2.175,2
Datenquelle/Copyright:
Deutsche Rentenversicherung Bund:
Statistik über abgeschlossene Leistungen zur Teilhabe
¹ StädteRegion Aachen inkl. Stadt Aachen
* einschl. der Pat. mit nicht zuordenbarem Wohnsitz im
Reg.-Bez.Köln
● Zahlenwert unbekannt
je 100.000 aktiv Versicherte
2500
2200
1900
1600
Stadt Aachen
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
1300
20
0
20 3
0
20 4
05
20
0
20 6
0
20 7
0
20 8
0
2 9
Ze 01
ns 0
u
20 s
11
20
1
20 2
1
20 3
14
1000
Abbildung 24: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und sonstige Leistungen zur Teilhabe (unter 65 Jahre), Anzahl je 100.000 aktiv Versicherte, 2003 – 2014
60 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 3.40 Rentenzugänge und -bestand wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach
Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
GVSf
Definition
Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten Versicherte bis zur Vollendung des 65.
Lebensjahres auf Antrag, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Anzahl der Frühberentungen wird krankheitsspezifisch in der Statistik der Rentenversicherer ausgewiesen. Seit dem
1.1.2001 können wegen Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit keine neuen Ansprüche entstehen,
sondern nur noch wegen Erwerbsminderung.
Der vorliegende Indikator enthält teilweise und voll erwerbsgeminderte Personen. Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs
Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die nach vorhergehender Definition außerstande sind, mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Die Organisation der gesetzlichen Rentenversicherung wurde durch das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) ab 1.10.2005 grundlegend neu strukturiert.
Durch die Zusammenführung der Rentenversicherung für Arbeiter und der Rentenversicherung der
Angestellten zur allgemeinen Rentenversicherung gliedert sich die gesetzliche Rentenversicherung in
nur noch zwei Versicherungszweige: die allgemeine Rentenversicherung und die knappschaftliche
Rentenversicherung.
Die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung werden ab 1.10.2005 von zwei Bundesträgern
sowie Regionalträgern unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung wahrgenommen. Bundesträger ist zum einen die sich aus dem Zusammenschluss von Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und dem Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) ergebende Deutsche
Rentenversicherung Bund und zum anderen die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-BahnSee, die aus dem Zusammenschluss der bislang eigenständigen Versicherungsträger Bahnversicherungsanstalt, Bundesknappschaft und Seekasse hervorgegangen ist.
Für die Betreuung der Versicherten in der allgemeinen Rentenversicherung sind zudem Regionalträger (ehemalige Landesversicherungsanstalten) zuständig. Mit der neuen Organisation wird die traditionelle Trennung zwischen Arbeitern und Angestellten in der Rentenversicherung aufgegeben.
Im vorliegenden Indikator werden sowohl die Neuzugänge als auch der Bestand wegen verminderter
Erwerbsfähigkeit zum 31.12. des Berichtsjahres nach Kreisen und kreisfreien Städten und Geschlecht
in absoluten Zahlen und je 100 000 der aktiv Versicherten ausgewiesen.
Datenhalter
Deutsche Rentenversicherung Bund
Datenquelle
Statistik über Rentenzugänge
Statistik über Rentenbestand
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
Alle Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden statistisch erfasst. Vollständigkeit
und Qualität der Daten werden durch Plausibilitäts- und Qualitätssicherungsprüfungen kontrolliert, so
dass von einer guten Datenqualität ausgegangen werden kann.
Kommentar
Durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wurde zum 1. Januar
2001 das bisherige System der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit durch ein einheitliches
und abgestuftes System einer Erwerbsminderungsrente abgelöst. Ebenfalls sind die persönlichen
Anspruchsvoraussetzungen der Erwerbsminderungsrenten verschärft worden. Die Angaben zu Rentenzugängen und zum Rentenbestand liegen auf Länder- und kommunaler Ebene nach Wohnort des
Frührentners vor. Als Bezugspopulation werden die aktiv versicherten Personen der gesetzlichen Rentenversicherung genommen. Ab dem Jahre 1999 werden zu den aktiv Versicherten auch die geringfügig Verdienenden gezählt. Dadurch ist es zu einem starken Anstieg der Versichertenzahl, insbesondere bei den Frauen gekommen. Dies führt durch die Zunahme der Nenner-Population zu niedrigeren
Raten der Rentenzugänge und -bestände. Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 61
Indikator 3.40 Rentenzugänge und -bestand wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach
Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2014
Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
Verwaltungsbezirk
weiblich
je 100.000
weibl. aktiv
Versicherte
Anzahl
StR Aachen¹
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
Reg.-Bez. Köln
Nordrhein-Westfalen
männlich
Anzahl
insgesamt
je 100.000
männl. aktiv
Versicherte
Anzahl
je 100.000
aktiv Versicherte
571
253
229
284
451,6
415,1
513,4
487,8
542
301
237
298
393,0
458,8
514,3
492,5
1.113
554
466
582
421,0
437,7
513,9
490,2
4.526
433,7
4.427
412,7
8.953
423,1
18.294
436,1
18.579
421,8
36.873
428,8
Datenquelle/Copyright:
Deutsche Rentenversicherung Bund:
Statistik über Rentenzugänge, Statistik über Rentenbestand
¹ seit 2010 StädteRegion Aachen inkl. Stadt Aachen
Rentenbestand wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
Verwaltungsbezirk
Weiblich
Anzahl
je 100.000
weibl. aktiv
Versicherte
männlich
Anzahl
je 100.000
männl. aktiv
Versicherte
insgesamt
Anzahl
je 100.000
aktiv Versicherte
StR Aachen¹
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
5.588
2.675
2.038
2.676
4.419,4
4.388,5
4.569,1
4.596,4
5.532
2.893
2.275
3.258
4.011,6
4.409,5
4.937,1
5.384,9
11.120
5.568
4.313
5.934
4.206,7
4.399,4
4.756,1
4.998,3
Reg.-Bez. Köln
40.605
3.891,1
39.129
3.647,6
79.734
3.767,7
177.219
4.224,6
181.924
4.130,6
359.143
4.176,5
Nordrhein-Westfalen
Datenquelle/Copyright:
Deutsche Rentenversicherung Bund:
Statistik über Rentenzugänge, Statistik über Rentenbestand
¹ seit 2010 StädteRegion Aachen inkl. Stadt Aachen
62 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
je 100.000 aktiv Versicherte
600
550
500
450
Stadt Aachen
Kreis Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
StR Aachen*
400
20
0
20 3
0
20 4
0
20 5
0
20 6
0
20 7
0
20 8
0
20 9
Ze 1 0
ns
u
20 s
11
20
1
20 2
1
20 3
14
350
Abbildung 25: Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit insgesamt, Anzahl je
100.000 weibl./ männl. aktiv Versicherte, 2003 - 2014, * seit 2010 StR Aachen
inkl. Stadt Aachen
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 63
je 100.000 aktiv Versicherte
5000
4500
4000
3500
Stadt Aachen
Kreis Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
StR Aachen*
20
0
20 3
0
20 4
0
20 5
0
20 6
0
20 7
0
20 8
0
2 9
Ze 0 1
ns 0
u
20 s
11
20
1
20 2
1
20 3
14
3000
Abbildung 26: Rentenbestand wegen verminderter Erwerbsfähigkeit insgesamt, Anzahl je
100.000 weibl./ männl. aktiv Versicherte, 2003 - 2014, * seit 2010 StR Aachen
inkl. Stadt Aachen
64 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 3.45 Schwerbehinderte Menschen (Grad der Behinderung von 50 und mehr) nach
Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
GVf
Definition
Schwerbehinderung führt zu einer Einschränkung der gesunden Lebenserwartung und der Lebensqualität der Betroffenen. Um das Ausmaß von Schwerbehinderung auf regionaler Ebene zu erkennen,
wurde der vorliegende Indikator in den Indikatorensatz aufgenommen. Schwerbehinderte Menschen
im Sinne des Schwerbehindertengesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1046, 1047) sind Personen
mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50. Als Behinderung gilt die Auswirkung einer über
sechs Monate andauernden Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem regelwidrigen körperlichen,
geistigen oder seelischen Zustand beruht. Unter Behinderung im Sinn des Schwerbehindertengesetzes ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung zu verstehen, die
auf einem nicht der Regel entsprechenden körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht.
Darunter ist der Zustand zu verstehen, der von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht.
Im vorliegenden Indikator wird die Zahl der zum 31.12. in den für die kreisfreien Städte und Kreise
zuständigen Versorgungsämtern registrierten schwerbehinderten Menschen (Bestandszahlen) im
Abstand von zwei Jahren erhoben. Zur Vergleichbarkeit der Angaben wird eine indirekte Altersstandardisierung vorgenommen (SMR). Als Standard gilt die Schwerbehindertenrate des Landes.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Datenquellen
Statistik über schwerbehinderte Menschen
Periodizität
zweijährlich, 31.12.
Validität
Die Kreise und kreisfreien Städte in NRW führen Übersichten über die schwerbehinderten Menschen
nach deren Wohnort. Schwerbehinderte Menschen sind Personen, deren Behinderungsgrad mindestens 50 beträgt und die diesen amtlich haben feststellen lassen, also einen gültigen Ausweis besitzen.
Verschiedene Gründe, z. B. Unwissenheit, können dazu führen, dass eine Schwerbehinderung zwar
faktisch vorliegt, aber nicht beantragt und somit nicht anerkannt wurde. Bei Bürgern im höheren Lebensalter ist von einer Untererfassung auszugehen
Kommentar
Da die Schwerbehindertenrate proportional zum Alter ansteigt, ist zu erwarten, dass Regionen mit
einem entsprechenden Altersaufbau mehr schwerbehinderte Menschen ausweisen. Durch die indirekte Altersstandardisierung soll der Altersstruktureffekt ausgeglichen werden. Durch einen Vergleich mit
den Schwerbehindertenraten im Landesdurchschnitt ist ersichtlich, in welchem Ausmaß die Schwerbehindertenraten in den Regionen von diesem Durchschnittswert abweichen. Regionale Unterschiede
sind insbesondere im Hinblick auf bereitzustellende Versorgungsstrukturen z. B. behindertengerechte
und behinderungsspezifische Einrichtungen relevant.
Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 65
Indikator 3.45 Schwerbehinderte Menschen (Grad der Behinderung von 50 und mehr)
nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2015
Schwerbehinderte Menschen
Verwaltungsbezirk
weiblich
männlich
je
je
Anzahl
Stadt Aachen
1
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
100.000
weibl.
Einw.
11.877 10.042,1
15.785 10.093,4
12.777 9.657,2
8.268 8.576,2
10.166 7.968,9
insgesamt
SMR*
Anzahl
100.000
männl.
Einw.
SMR*
Anzahl
je
100.000
Einw.
SMR *
1,11
1,03
1,00
0,88
0,83
11.074
17.749
14.624
9.639
12.412
8.677,8
11.704,2
11.204,2
10.172,1
9.933,1
1,00
1,12
1,09
0,97
0,97
22.951
33.534
27.401
17.907
22.578
9.334,0
10.886,4
10.425,4
9.367,3
8.940,8
1,06
1,08
1,04
0,93
0,90
Reg.-Bez. Köln
200.245
8.894,9
0,96
204.490
9.418,6
0,95
404.735
9.152,0
0,95
NordrheinWestfalen
879.250
9.664,7
1,00
889.682
10.146,9
1,00
1.768.932
9.901,4
1,00
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW):
Statistik über schwerbehinderte Menschen
* Standardized Morbidity Ratio: standardisiert an
der Schwerbehindertenrate des Landes
1
StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
1,2
SMR
1,1
Stadt Aachen
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
1
0,9
20
15
20
13
20
11
20
09
Ze
ns
us
20
07
20
05
20
03
0,8
Abbildung 27: Schwerbehinderte Menschen (Grad der Behinderung von 50 und mehr) im
Vergleich zu NRW (Bezugswert NRW = 1), dargestellt als StandardizedMorbidity-Ratio - SMR (siehe Definition zum Indikator), 2003 - 2015
66 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 3.45_01
Schwerbehinderte Kinder unter 15 Jahren (Grad der Behinderung von 50
und mehr) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
KGVf
Definition
Schwerbehinderung führt zu einer Einschränkung der gesunden Lebenserwartung und der Lebensqualität der Betroffenen. Um das Ausmaß von Schwerbehinderung bei Kindern auf regionaler Ebene
zu erkennen, wurde der vorliegende Indikator zusätzlich in den Indikatorensatz aufgenommen.
Schwerbehinderte Menschen im Sinne des Schwerbehindertengesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I.
S. 1046, 1047) sind Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50. Als Behinderung
gilt die Auswirkung einer über sechs Monate andauernden Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem
regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht. Unter Behinderung im Sinn des
Schwerbehindertengesetzes ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung zu verstehen, die auf einem nicht der Regel entsprechenden körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht. Darunter ist der Zustand zu verstehen, der von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Schwerbehinderung bei Kindern ist häufig durch angeborene Fehlbildungen
bedingt.
Im vorliegenden Indikator wird die Zahl der schwerbehinderten Kinder (Bestandszahlen) angegeben,
die zum 31.12. in den Kreisen und kreisfreien Städten in NRW registriert sind.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Datenquellen
Statistik über schwerbehinderte Menschen
Periodizität
zweijährlich, 31.12.
Validität
Die für das Schwerbehindertenrecht zuständigen Kreise und kreisfreien Städte führen Übersichten
über die schwerbehinderten Menschen nach deren Wohnort. Schwerbehinderte Kinder haben einen
Behinderungsgrad von mindestens 50 und besitzen einen gültigen Ausweis. Die Anträge werden in
der Regel von den Eltern gestellt.
Kommentar
Regionale Unterschiede sind insbesondere im Hinblick auf bereitzustellende Versorgungsstrukturen z.
B. behindertengerechte und behinderungsspezifische Einrichtungen relevant.
Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 67
Indikator 3.45_01
Schwerbehinderte Kinder unter 15 Jahren (Grad der Behinderung von 50
und mehr) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2015
Schwerbehinderte Kinder unter 15 Jahren
Verwaltungsbezirk
weiblich
je 100.000 der
weiblichen
Altersgruppe
männlich
je 100.000 der
männlichen
Altersgruppe
insgesamt
je 100.000
der Altersgruppe
106
194
161
108
160
770,1
962,7
952,7
863,3
962,2
206
289
228
171
238
1.433,6
1.337,7
1.247,7
1.287,3
1.348,7
312
483
389
279
398
1.109,0
1.156,7
1.106,0
1.081,6
1.161,2
2.844
976,2
4.513
1.453,3
7.357
1.222,4
11.873
1.018,6
18.203
1.470,0
30.076
1.251,2
Stadt Aachen
1
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
Reg.-Bez. Köln
Nordrhein-Westfalen
1
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW):
Statistik über schwerbehinderte Menschen
StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
je 100.000 der Altersgruppe
1350
1300
1250
Stadt Aachen
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
1200
1150
1100
1050
3
1
5
20
1
20
1
20
1
7
5
Ze 9
ns
us
20
0
20
0
20
0
20
0
3
1000
Abbildung 28: Schwerbehinderte Kinder unter 15 Jahren (Grad der Behinderung von 50 und
mehr) je 100.000 der Altersgruppe, 2003 - 2015
68 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 3.45_02
Schwerbehinderte Menschen von 65 und mehr Jahren (Grad der Behinderung von 50 und mehr) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
AGVf
Definition
Schwerbehinderung führt zu einer Einschränkung der gesunden Lebenserwartung und der Lebensqualität der Betroffenen. Um das Ausmaß von Schwerbehinderung bei über 65-Jährigen auf regionaler
Ebene zu erkennen, wurde der vorliegende Indikator zusätzlich in den Indikatorensatz aufgenommen.
Schwerbehinderte Menschen im Sinne des Schwerbehindertengesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I,
S. 1046, 1047) sind Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50. Als Behinderung
gilt die Auswirkung einer über sechs Monate andauernden Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem
regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht. Unter Behinderung im Sinn des
Schwerbehindertengesetzes ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung zu verstehen, die auf einem nicht der Regel entsprechenden körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht. Darunter ist der Zustand zu verstehen, der von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht.
Im vorliegenden Indikator wird die Zahl der schwerbehinderten älteren Bürger (Bestandszahlen) ausgewiesen, die zum 31.12. in den Kreisen und kreisfreien Städten in NRW registriert sind. Schwerbehinderung steigt mit dem Alter an und führt zu erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Datenquellen
Statistik über schwerbehinderte Menschen
Periodizität
zweijährlich, 31.12.
Validität
Die für das Schwerbehindertenrecht zuständigen Kreise und kreisfreien Städte führen Übersichten
über die schwerbehinderten Menschen nach deren Wohnort. Schwerbehinderte ältere Personen haben einen Behinderungsgrad von mindestens 50 und besitzen einen gültigen Ausweis. Verschiedene
Gründe, z. B. Unwissenheit oder Schwierigkeiten bei der Antragstellung können dazu führen, dass vor
allem bei Bürgern im höheren Lebensalter eine Untererfassung vorliegt.
Kommentar
Da die Schwerbehindertenrate proportional zum Alter ansteigt, ist zu erwarten, dass Regionen mit
einem entsprechenden Altersaufbau mehr schwerbehinderte Menschen ausweisen. Regionale Unterschiede sind insbesondere im Hinblick auf bereitzustellende Versorgungsstrukturen z. B. behindertengerechte und behinderungsspezifische Einrichtungen relevant.
Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 69
Indikator 3.45_02
Schwerbehinderte Menschen von 65 und mehr Jahren (Grad der
Behinderung von 50 und mehr) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach
Verwaltungsbezirken, 2015
Schwerbehinderte Menschen von 65 und mehr Jahren
Verwaltungsbezirk
je 100.000 der
weiblichen
Altersgruppe
männlich
je 100.000 der
männlichen
Altersgruppe
insgesamt
7.656
9.473
7.604
4.312
5.353
29.903,9
25.928,6
25.310,4
19.729,1
19.071,5
6.587
10.250
8.203
4.847
6.582
34.818,7
35.794,1
34.467,8
27.483,6
29.509,1
14.243
19.723
15.807
9.159
11.935
31.992,4
30.263,5
29.358,1
23.192,0
23.693,2
Reg.-Bez. Köln
114.350
23.248,2
109.482
28.723,7
223.832
25.638,8
Nordrhein-Westfalen
509.156
24.289,8
474.568
29.981,2
983.724
26.738,5
weiblich
Stadt Aachen
1
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW):
Statistik über schwerbehinderte Menschen
1
je 100.000
der Altersgruppe
StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
je 100.000 der Altersgruppe
36000
34000
32000
Stadt Aachen
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
30000
28000
26000
24000
22000
Ze 9
ns
us
20
11
20
13
20
15
7
20
0
5
20
0
20
0
20
0
3
20000
Abbildung 29: Schwerbehinderte Menschen von 65 und mehr Jahren (Grad der Behinderung
von 50 und mehr) nach Geschlecht je 100.000 der Altersgruppe, 2003 - 2015
70 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 3.48_01
MDK-Pflegebegutachtungen nach Pflegestufen, Nordrhein-Westfalen nach
Verwaltungsbezirken
ASV
Definition
Das Risiko der Pflegebedürftigkeit wird durch die soziale Pflegeversicherung (SGB XI) abgesichert.
Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI § 14) sind Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung mindestens sechs Monate lang nicht
in der Lage sind, die regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten des täglichen Lebens auszuführen.
Zuständig für Leistungen nach dem SGB XI sind die Pflegekassen (Krankenkassen). Stellen Versicherte einen Antrag auf Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, erfolgt zunächst eine Begutachtung durch
den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) nach den durch die Pflegebedürftigkeitsrichtlinien konkretisierten gesetzlichen Vorgaben. Das Ergebnis seiner Prüfung teilt der MDK der Pflegekasse in einem Gutachten mit, dessen Inhalt durch die Begutachtungs-Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen vorgeschrieben wird. Dadurch soll eine Begutachtung nach einheitlichen
Kriterien sichergestellt werden.
Der MDK ordnet der Antragstellerin / dem Antragsteller, je nach Schweregrad der Pflegebedürftigkeit
eine der drei folgenden Pflegestufen zu (SGB XI § 15):
• Pflegestufe I = erheblich Pflegebedürftige
Personen mit mindestens einmal täglich Hilfebedarf bei mindestens 2 Verrichtungen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung oder Mobilität.
• Pflegestufe II = Schwerpflegebedürftige
Personen mit mindestens dreimal täglichem Hilfebedarf zu verschiedenen Tageszeiten bei der
Körperpflege, Ernährung oder Mobilität.
• Pflegestufe III = Schwerstpflegebedürftige
Personen mit einem täglichen Hilfebedarf rund um die Uhr, auch nachts, bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität.
Darüber hinaus wird in besonders schwerwiegenden Fällen die Pflegestufe III und ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand (Härtefall) festgestellt. Die Entscheidung über das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit und die Pflegestufe trifft die Pflegekasse unter maßgeblicher Berücksichtigung des MDKGutachtens.
Erstbegutachtungen beziehen sich auf die Neueinstufung (Ersteinstufung) in eine Pflegestufe im Berichtsjahr. Wiederholungsbegutachtungen werden in dem vorliegenden Indikator ausgeschlossen.
Datenhalter
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Nordrhein
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Westfalen-Lippe
Datenquellen
Ergebnisse der Pflege-Begutachtungen
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
Der MDK führt ein internes Qualitätssicherungsprogramm durch, so dass eine gute Datenqualität vorliegt.
Kommentar
Der vorliegende Indikator gibt Auskunft über die Zahl der durchgeführten Erstbegutachtungen im regionalen Vergleich. Die Angaben erfolgen sowohl in absoluter Fallzahl als auch bezogen auf je 100 000
Einwohnerinnen/ Einwohner.
Es werden alle Erstbegutachtungen gezählt, für die eine der Pflegestufen I - III empfohlen wurde.
Nicht im Indikator enthalten sind die als nicht erheblich pflegebedürftig eingestuften Fälle. Während
die Pflegestatistik eine Bestandsstatistik darstellt, gibt die Statistik der Pflege-Begutachtungen einen
Überblick über die jährlich neu hinzukommenden Pflegebedürftigen (Zugangsstatistik). Deshalb kann
der Verlauf der Pflegebedürftigkeit mit Wechsel zwischen den Pflegestufen nicht dokumentiert werden.
Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 71
Indikator 3.48_01
MDK-Pflegebegutachtungen nach Pflegestufen, Nordrhein-Westfalen nach
Verwaltungsbezirken, 2015
Durchgeführte Erstgutachten nach Pflegestufen
Stufe I
Verwaltungsbezirk
insgesamt
je
100.000
Einw.
Stufe II
Stufe III
je
100.000
Einw.
insgesamt
insgesamt
je
100.000
Einw.
Stadt Aachen
1
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
1.162
1.670
1.594
1.424
1.374
475,0
545,4
610,8
750,8
547,6
300
426
438
387
359
122,6
139,1
167,8
204,0
143,1
51
89
90
82
91
20,8
29,1
34,5
43,2
36,3
Reg.-Bez. Köln
25.076
570,9
6.452
146,9
1.202
27,4
Nordrhein-Westfalen
95.395
537,4
25.786
145,3
4.038
22,7
Datenquelle/Copyright:
MDK Westfalen-Lippe, MDK Nordrhein:
Ergebnisse der Pflege-Begutachtungen
1
StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
100
je 100.000 Einwohner
90
80
70
60
50
40
Stadt Aachen
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
30
20
20
0
20 3
0
20 4
0
20 5
0
20 6
07
20
0
20 8
09
2
Ze 0 1
ns 0
u
20 s
11
20
1
20 2
1
20 3
1
20 4
15
10
Abbildung 30: MDK-Pflegebegutachtungen, durchgeführte Erstgutachten für Pflegestufe III
je 100.000 Einwohner, 2003 - 2015
72 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 3.49 Pflegebedürftige nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
AGSV
Definition
Der Indikator gibt Auskunft über die Zahl von Pflegebedürftigen nach kreisfreien Städten/Kreisen/Stadtbezirken, nach Geschlecht und je 100.000 der Bevölkerung insgesamt bzw. der
weiblichen oder der männlichen Bevölkerung. Als pflegebedürftig gelten alle Personen, die aufgrund
der Entscheidung der Pflegekasse bzw. privater Versicherungsunternehmen eine Pflegestufe (einschließlich Härtefälle) haben. Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes sind Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung mindestens sechs Monate lang nicht in der Lage sind, die regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten des täglichen Lebens
auszuführen. Solche Tätigkeiten beinhalten die Bereiche der Mobilität, der Ernährung, der Körperpflege oder der hauswirtschaftlichen Versorgung. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird in drei Stufen
unterschieden (s. Indikator 3.48).
Zur Vergleichbarkeit der Angaben wird eine indirekte Altersstandardisierung vorgenommen. Als Standard gilt die Rate der Pflegebedürftigen des Landes.
Bei den Angaben im Indikator handelt es sich um Bestandsdaten. Der Bezug auf die Wohnbevölkerung erfolgt mit Stichtagsdaten zum 31.12. des Jahres.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Datenquellen
Pflegestatistik
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
Periodizität
zweijährlich, 15.12., erstmalig 1999
Validität
Bei der Pflegestatistik handelt es sich um eine Totalerhebung mit Auskunftspflicht. Die Bestätigung
einer Pflegestufe erfolgt durch eine soziale gesetzliche Pflegeversicherung oder eine private Pflegeversicherung auf der Grundlage eines Gutachtens, das durch Ärzte oder Pflegefachpersonal des Medizinischen Dienstes der (gesetzlichen und privaten) Krankenversicherungen (MDK) in der Wohnung
bzw. in der Pflegeeinrichtung auf Antrag des möglicherweise Pflegebedürftigen erstellt wird.
Die Daten gelten als valide.
Kommentar
Aufgrund der demographischen Entwicklung ist die Pflegestatistik eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Planung pflegerischer Versorgungsstrukturen.
Die Pflegestatistik wurde im Jahre 1999 erstmalig in Deutschland erstellt, die Daten liegen bis zur
Kreisebene vor.
Im Indikator sind alle Personen mit einer anerkannten Pflegestufe nach dem zuständigen Wohnort des
Pflegebedürftigen enthalten.
Durch die Reformen der Pflegeversicherung im Sommer 2008 ist der Anreiz, Leistungen der teilstationären Pflege parallel zu Pflegegeld und/oder ambulanten Sachleistungen zu beziehen, deutlich angestiegen. Um Doppelerfassungen in der Summe der Pflegearten und damit eine Überhöhung der Gesamtzahl der Pflegebedürftigen zu vermeiden, werden ab der Erhebung 2009 die teilstationär durch
Heime Versorgten nicht mehr zusätzlich addiert. Ab dem Berichtsjahr 2013 sind in der Summe der
Pflegebedürftigen die Personen, die in Heimen versorgt werden und bisher noch keiner Pflegestufe
zugeordnet sind enthalten. Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im
Sinne des § 45a SGB XI ohne Zuerkennung einer Pflegestufe werden in diesem Indikator nicht ausgewiesen und sind in der Gesamtheit der Pflegebedürftigen nicht enthalten.
Ab dem Berichtsjahr 2015 enthält der Indikator aus Gründen der Geheimhaltung (§ 16 Bundesstatistikgesetz) gerundete Zahlen. Für die Berechnung der Insgesamt-Summen für NRW werden dagegen
die Echtzahlen verwendet. Die tatsächliche Summe der gerundeten Werte aller Merkmale in einer
Zeile oder Spalte kann daher von der ausgewiesenen Insgesamt-Summe abweichen.
Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 73
Indikator 3.49 Pflegebedürftige nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach
Verwaltungsbezirken, 2015
Pflegebedürftige*
Verwaltungsbezirk
weiblich
Anzahl
männlich
je
100.000
weibl.
Einw.
SMR**
Anzahl
insgesamt
je
100.000
männl.
Einw.
SMR**
Anzahl
je
100.000
Einw.
SMR**
Stadt Aachen
1
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
5.599
8.857
7.593
5.339
6.862
4.734,0
5.663,4
5.739,0
5.538,0
5.379,0
1,11
1,27
1,32
1,26
1,25
3.158
4.937
4.344
3.168
3.893
2.474,7
3.255,6
3.328,2
3.343,2
3.115,5
1,10
1,23
1,29
1,27
1,21
8.757
13.794
11.937
8.507
10.755
3.561,4
4.478,0
4.541,8
4.450,1
4.259,0
1,10
1,26
1,31
1,26
1,24
Reg.-Bez. Köln
99.707
4.429,0
1,06
57.645
2.655,1
1,05 157.352
3.558,1
1,05
409.792
4.504,4
1,0 228.311
2.603,9
1,0 638.103
3.571,7
1,0
NordrheinWestfalen
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik
(IT.NRW): Pflegestatistik
* ab 2013: inkl. „noch keiner Pflegestufe
zugeordnet“;
ab 2009 ohne teilstationäre Unterbringung,
Enthält aus Datenschutzgründen gerundete Zahlen
** Standardized Morbidity Ratio:
standardisiert an der Rate der
Pflegebedürftigen des Landes
1
StädteRegion Aachen ohne
Stadt Aachen
1,5
1,4
Stadt Aachen
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
SMR
1,3
1,2
1,1
1
20
15
20
13
20
11
20
09
Ze
ns
us
20
07
20
05
20
03
0,9
Abbildung 31: Pflegebedürftige im Vergleich zu NRW (Bezugswert NRW = 1), dargestellt
als Standardized-Morbidity-Ratio - SMR (siehe Definition zum Indikator),
2003 - 2015
74 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 3.49_01
Pflegebedürftige nach Art der Pflege, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
ASV
Definition
Der Indikator gibt Auskunft über die Zahl von Pflegebedürftigen nach Art der durchgeführten Pflege (ambulant, vollstationär, Pflegegeldempfänger). Dargestellt werden neben dem Landesergebnis auch die entsprechenden Zahlen für die einzelnen Regionen (Kreise, kreisfreie Städte, Regierungsbezirke). Die Angaben
erfolgen sowohl in absoluter Fallzahl als auch bezogen auf je 100 000 Einwohnerinnen/Einwohner.
Als pflegebedürftig werden alle Personen erfasst, die aufgrund der Entscheidung der Pflegekasse bzw.
privater Versicherungsunternehmen eine Pflegestufe (einschließlich Härtefälle) haben. Ambulante Pflegeeinrichtungen sind selbstständige Einrichtungen, die durch Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI zur ambulanten Pflege zugelassen sind und unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft
Pflegebedürftige in ihren Wohnungen pflegen und hauswirtschaftlich versorgen.
Stationäre Pflegeeinrichtungen sind selbstständig wirtschaftende Einrichtungen, die aufgrund eines Versorgungsvertrages nach § 72 SGB XI zugelassen sind und in denen Pflegebedürftige unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft gepflegt werden und vollstationär (ganztägig) und/oder teilstationär (tagsüber bzw. nachts) untergebracht und verpflegt werden können.
Während in Indikator 3.49 die Pflegebedürftigen nach Geschlecht aufgeführt sind, wird im vorliegenden
Indikator eine Untergliederung der Pflegebedürftigen nach der Art der Pflege vorgenommen, wobei ab dem
Berichtsjahr 2009 die teilstationär versorgten Pflegebedürftigen nicht mehr aufgeführt werden.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Datenquellen
Pflegestatistik
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
Periodizität
zweijährlich, 15.12., erstmalig 1999
Validität
Bei der Pflegestatistik handelt es sich um eine Totalerhebung mit Auskunftspflicht. Zur Qualitätssicherung
werden von den Statistischen Landesämtern Eingangskontrollen der Statistikbelege auf Vollständigkeit
vorgenommen. Eine hohe Datenqualität ist nur schwer zu erreichen, da es sich um eine Datenerhebung bei
einer Vielzahl von Auskunftspflichtigen handelt, die sich durch das Ausscheiden oder durch das Gründen
neuer Pflegeeinrichtungen ständig verändert. Die Daten gelten als valide.
Kommentar
In der Kategorie durch ambulante Pflegeeinrichtungen betreut sind Pflegebedürftige enthalten, die ausschließlich durch ambulante Pflegedienste versorgt werden, sowie Pflegebedürftige, die sowohl durch ambulante Pflegedienste als auch durch (Familien-)Angehörige versorgt werden (sog. Kombinationsleistungen).
Um Doppelzählungen zu vermeiden, werden Empfängerinnen und Empfänger von Pflegegeld, die bereits
bei der ambulanten oder der vollstationären Dauer- bzw. Kurzzeitpflege berücksichtigt sind, bei der Zahl der
Pflegegeldempfänger und Pflegegeldempfängerinnen nicht erfasst.
Durch die Reformen der Pflegeversicherung im Sommer 2008 ist der Anreiz, Leistungen der teilstationären
Pflege parallel zu Pflegegeld und/oder ambulanten Sachleistungen zu beziehen, deutlich angestiegen. Um
Doppelerfassungen in der Summe der Pflegearten und damit eine Überhöhung der Gesamtzahl der Pflegebedürftigen zu vermeiden, werden deshalb ab der Erhebung 2009 die teilstationär durch Heime Versorgten
nicht mehr zusätzlich addiert. Ab dem Berichtsjahr 2013 sind in der Summe der Pflegebedürftigen die Personen, die in Heimen versorgt werden und bisher noch keiner Pflegestufe zugeordnet sind enthalten. Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne des § 45a SGB XI ohne Zuerkennung einer Pflegestufe werden in diesem Indikator nicht ausgewiesen und sind in der Gesamtheit der
Pflegebedürftigen nicht enthalten. Ab dem Berichtsjahr 2015 enthält der Indikator aus Gründen der Geheimhaltung (§ 16 Bundesstatistikgesetz) gerundete Zahlen. Für die Berechnung der Insgesamt-Summen
für NRW werden dagegen die Echtzahlen verwendet. Die tatsächliche Summe der gerundeten Werte aller
Merkmale in einer Zeile oder Spalte kann daher von der ausgewiesenen Insgesamt-Summe abweichen.
Bei den Angaben im Indikator handelt es sich um Bestandsdaten, der Bezug auf die Wohnbevölkerung
erfolgt mit Stichtagsdaten zum 31.12. des Jahres.
Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 75
Indikator 3.49_01
Pflegebedürftige nach Art der Pflege, Nordrhein-Westfalen nach
Verwaltungsbezirken, 2015
Pflegebedürftige
davon:
Verwaltungsbezirk
Insgesamt*
je
100.000
Einwohner
in stationären/
durch ambulante
teilstationären
Pflegeeinrichtungen
Pflegeeinrichtungen
betreut
betreut
je
100.000
Einw.
Anzahl
je
100.000
Einw.
Anzahl
Stadt Aachen
1
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
9.140
13.411
11.937
8.507
10.755
3.717,2
4.353,7
4.541,8
4.450,1
4.259,0
2.122
2.691
2.273
1.861
2.200
863,0
873,6
864,8
973,5
871,2
2.229
3.045
2.730
2.088
2.466
906,5
988,5
1.038,7
1.092,3
976,5
Reg.-Bez. Köln
157.352
3.558,1
34.659
783,7
38.394
868,2
NordrheinWestfalen
638.103
3.571,7
151.366
847,3
164.633
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW):
Pflegestatistik, Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
Pflegegeldempfänger**
Anzahl
4.789
7.675
6.934
4.558
6.089
je
100.000
Einw.
1.947,7
2.491,6
2.638,2
2.384,3
2.411,2
84.299 1.906,2
921,5 322.104 1.802,9
*
ab 2013: inklusive Pflegebedürftige, die noch keiner Pflegestufe zugeordnet sind;
ab 2009: ohne teilstationäre Unterbringungen (Erläuterung s. Kommentar)
** Pflegebedürftige, die ausschl. Pflegegeld erhalten
1
StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
2800
je 100.000 Einwohner
2600
2400
2200
2000
1800
1600
Stadt Aachen
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
1400
1200
20
03
20
05
20
07
20
0
Ze 9
ns
us
20
11
20
13
20
15
1000
Abbildung 32: Pflegegeldempfänger (Pflegebedürftige, die ausschl. Pflegegeld erhalten)
je 100.000 Einwohner, 2003 - 2015
76 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 3.49_02
MDK-Pflegebegutachtungen nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach
Verwaltungsbezirken
AGSV
Definition
Das Risiko der Pflegebedürftigkeit wird durch die soziale Pflegeversicherung (SGB XI) abgesichert.
Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI § 14) sind Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung mindestens sechs Monate lang nicht
in der Lage sind, die regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten des täglichen Lebens auszuführen.
Zuständig für die Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz sind die Pflegekassen (Krankenkassen). Für die zu erbringenden Leistungen sind pflegebedürftige Personen gemäß § 15 SGB XI
einer der drei folgenden Pflegestufen zuzuordnen:
• Pflegestufe I = erheblich Pflegebedürftige
• Pflegestufe II = Schwerpflegebedürftige
• Pflegestufe III = Schwerstpflegebedürftige.
Darüber hinaus wird in besonders schwerwiegenden Fällen die Pflegestufe III und ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand (Härtefall) festgestellt.
Stellen Versicherte einen Antrag auf Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, erfolgt zunächst eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) nach den durch die Pflegebedürftigkeitsrichtlinien konkretisierten gesetzlichen Vorgaben. Versicherte können bei der Antragstellung u. a. zwischen Leistungen für ambulante Pflege und Leistungen für vollstationäre Pflege wählen.
Die Leistungsart ambulant bezieht sich auf die Pflege im häuslichen Umfeld. Stationäre Leistungen
werden von Versicherten beantragt, die in einem Alten- oder Pflegeheim leben (wollen). Das Ergebnis
seiner Prüfung teilt der MDK der Pflegekasse in einem Gutachten mit, dessen Inhalt durch die Begutachtungs-Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen vorgeschrieben wird. Das Pflegegutachten konkretisiert und dokumentiert die Feststellungen der Pflegegutachterin / des Pflegegutachters u.
a. zu den Voraussetzungen und zum Beginn der Pflegebedürftigkeit sowie zur empfohlenen Pflegestufe. Die Entscheidung über das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit und Pflegestufe trifft die Pflegekasse
unter maßgeblicher Berücksichtigung des MDK-Gutachtens. Erstbegutachtungen beziehen sich auf
die Neueinstufung (Ersteinstufung) in eine Pflegestufe im Berichtsjahr. Wiederholungsbegutachtungen
werden in dem vorliegenden Indikator ausgeschlossen.
Datenhalter
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Nordrhein
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Westfalen-Lippe
Datenquellen
Ergebnisse der Pflege-Begutachtungen
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
Der MDK führt ein internes Qualitätssicherungsprogramm durch, so dass eine gute Datenqualität vorliegt.
Kommentar
Der vorliegende Indikator gibt Auskunft über die Zahl der durchgeführten Erstbegutachtungen differenziert nach Geschlecht im regionalen Vergleich. Die Angaben erfolgen sowohl in absoluter Fallzahl
als auch bezogen auf je 100 000 Einwohnerinnen/Einwohner. Es werden alle Erstbegutachtungen
gezählt, für die eine der Pflegestufen I - III empfohlen wurde. Nicht im Indikator enthalten sind die als
nicht erheblich pflegebedürftig eingestuften Fälle. Während die Pflegestatistik eine Bestandsstatistik
darstellt, gibt die Statistik der Pflege-Begutachtungen einen Überblick über die jährlich neu hinzukommenden Pflegebedürftigen (Zugangsstatistik). Der Indikator 3.49_02 weist somit geschlechtsspezifische Inzidenzraten der GKV - Versicherten aus, während der Indikator 3.49 Prävalenzangaben aller
Pflichtversicherten, d. h. inklusive der privat Versicherten, enthält.
Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 77
Indikator 3.49_02
MDK-Pflegebegutachtungen nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach
Verwaltungsbezirken, 2015
Durchgeführte Erstgutachten nach Geschlecht*
Frauen
Verwaltungsbezirk
Anzahl
Männer
je 100.000
weibl. Einw.
Anzahl
Insgesamt
je 100.000
männl.
Einw.
Anzahl
je 100.000
Einw.
Stadt Aachen
1
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
873
1.213
1.220
1.073
1.061
739,7
778,3
925,6
1.118,9
834,8
640
972
902
820
763
505,6
646,6
698,4
874,6
616,2
1.513
2.185
2.122
1.893
1.824
618,5
713,6
813,2
998,1
726,9
Reg.-Bez. Köln
18.886
842,7
13.844
643,6
32.730
745,2
NordrheinWestfalen
72.542
800,3
52.677
606,4
125.219
705,4
Datenquelle/Copyright:
MDK Westfalen-Lippe, MDK Nordrhein:
Ergebnisse der Pflege-Begutachtungen
* Einstufung in Pflegestufen I-III
StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
1
1100
je 100.000 Einwohner
1000
900
800
700
600
Stadt Aachen
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
500
20
0
20 3
04
20
0
20 5
06
20
0
20 7
0
20 8
09
2
Ze 01
ns 0
u
20 s
11
20
1
20 2
1
20 3
14
20
15
400
Abbildung 33: Durchgeführte Erstgutachten des MDK je 100.000 Einwohner, 2003 - 2015
78 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 79
Themenfeld 3:
Gesundheitszustand der Bevölkerung
II Krankheiten / Krankheitsgruppen
80 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 3.51 Stationär entbundene Neugeborene¹ nach Geburtsgewicht, Nordrhein-Westfalen
nach Verwaltungsbezirken
KSVf
Definition
Das Geburtsgewicht der Lebendgeborenen ist ein wichtiger Indikator für den Gesundheitszustand und
Ausdruck der pränatalen gesundheitlichen Versorgung und der sozialen Bedingungen. Das Geburtsgewicht stellt einen international üblichen Gesundheitsindikator dar, der vergleichsweise exakt bestimmt wird.
Als Lebendgeborene gelten Kinder, bei denen nach der Trennung vom Mutterleib Atmung eingesetzt
hat oder irgend ein anderes Lebenszeichen wie Herzschlag, Pulsation der Nabelschnur oder deutliche
Bewegung der willkürlichen Muskulatur beobachtet wurden. Das Geburtsgewicht ist das nach der
Geburt des Neugeborenen zuerst festgestellte Gewicht. Untergewichtig Lebendgeborene (lowbirthweight infants) haben ein Geburtsgewicht bis 2499 g, Lebendgeborene mit einem Geburtsgewicht
bis 1499 g haben ein sehr niedriges Geburtsgewicht (very low birthweight). Normales Geburtsgewicht
beträgt 2500 g und mehr.
Die Darstellung der Lebendgeborenen nach Geburtsgewicht weist Unterschiede zwischen den kreisfreien Städten und Kreisen und einen deutlichen Zusammenhang zur sozialen Lage auf. Der Indikator
eignet sich mit der für Nordrhein-Westfalen erarbeiteten Methode zur Bestimmung soziodemographischer Unterschiede zwischen den Regionen eines Landes (soziodemografische Clusteranalyse).
Datenhalter
Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus gGmbH (InEK)
Datenquellen
Fallpauschalenbezogene Krankenhausstatistik (DRG-Statistik)
Periodizität
jährlich, 31.12. (ab 2014)
Validität
Durch Änderung des Bevölkerungsstatistikgesetzes (BevStatG) werden die Merkmale Geburtsgewicht
und Körperlänge bei Neugeborenen ab 2014 in den Standesämtern nicht mehr erfasst. Als neue Datenquelle dient ab 2014 die Fallpauschalenbezogene Krankenhausstatistik (DRG-Statistik), die das
Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) bundesweit erhebt. Verwendet wird hier der
Datensatz, den das InEK jährlich dem Statistischen Bundesamt zur Verfügung stellt. Die Statistik umfasst alle Krankenhäuser, die ihre Leistungen nach dem DRG-Vergütungssystem abrechnen und dem
Anwendungsbereich des § 1 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) unterliegen.
Die Auswertung beinhaltet alle Patientinnen und Patienten mit den Fallpauschalen „Neugeborene
P01Z-P67D“ sowie dem Merkmal „Alter in Tagen am Aufnahmetag =1“, die im Geburtsmonat vollstationär aufgenommen worden sind. Die Sterbefälle sind nicht mit enthalten. Räumlicher Bezug ist der
Wohnort, nicht der Behandlungsort.
Die Zahl der erfassten Geburten weicht von den Daten der amtlichen Bevölkerungsstatistik ab, da z.B.
Hausgeburten und Geburten in einigen privaten Geburtskliniken nicht berücksichtigt werden.
Kommentar
Das Geburtsgewicht ist von der Reife eines Neugeborenen zu unterscheiden. Dennoch bedeutet ein
erniedrigtes Geburtsgewicht häufig auch eine mangelnde Reife und eine stationäre Aufnahme in einer
Kinderklinik, um das Neugeborene zu überwachen und mit entsprechender Unterstützung (Inkubator
und andere medizinische Maßnahmen) sein weiteres Gedeihen sicherzustellen.
Die Ursachen für untergewichtig Neugeborene sind vielfältig und reichen von sozialen Faktoren (Status der Alleinerziehenden) über das Gesundheitsverhalten (Nikotinabusus, mangelhafte Inanspruchnahme der Schwangerschaftsvorsorge) bis zu gesundheitlichen Faktoren (Infektionen oder andere
Erkrankungen der Mutter und des Kindes).
Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 81
Indikator 3.51 Stationär entbundene Neugeborene¹ nach Geburtsgewicht, Nordrhein-Westfalen
nach Verwaltungsbezirken, 2015
Lebendgeborene
darunter mit einem Geburtsgewicht:
Verwaltungsbezirk
insg.
bis 2.499 g
Anzahl
1
bis 1.499 g
je 1.000
Lebendgeborene
Anzahl
je 1.000
Lebendgeborene
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
4.832
2.199
1.481
2.117
354
164
94
164
73,3
74,6
63,5
77,5
64
20
18
37
13,2
9,1
12,2
17,5
Reg.-Bez. Köln
40.366
2.768
68,6
488
12,1
157.792
11.209
71,0
1.958
12,4
Nordrhein-Westfalen
Datenquelle/Copyright:
Statistisches Bundesamt:
DRG-Statistik
1
2
*
DRG: P01Z-P67D
StädteRegion Aachen inkl. Stadt Aachen
erfasst werden alle Entbindungen in Krankenhäusern, die nach dem DRG-Vergütungssystem abrechnen
je 1.000 Lebendgeborene
25
20
15
10
Stadt Aachen
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
5
20
0
20 3
0
20 4
0
20 5
0
20 6
07
20
0
20 8
0
20 9
1
20 0
1
20 1
1
20 2
13
20
1
20 4
15
0
Abbildung 34: Sehr untergewichtige Lebendgeborene bis 1.499 g Geburtsgewicht je 1.000
Lebendgeborene, 2003 - 2015 (Stadt Aachen nur bis 2013 getrennte Darstellung, danach StädteRegion Aachen inkl. Stadt Aachen)
82 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 3.53_01 Säuglingssterbefälle nach Neonatal- und Postneonatalsterblichkeit, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
KSV
Definition
Die Säuglingssterblichkeit wird meist zeitlich und international verglichen und ist ein Indikator für die
allgemeine Qualität der Lebensverhältnisse und der medizinischen (insbesondere der geburtshilflichen) Betreuung.
Die Säuglingssterblichkeit beinhaltet lebend geborene Kinder, die nachgeburtlich verstorben sind.
Totgeborene Kinder sind darin nicht eingeschlossen.
Die Säuglingssterblichkeit bezieht sich auf im ersten Lebensjahr Gestorbene je 1000 Lebendgeborene
eines Kalenderjahres.
Die Frühsterblichkeit (auch frühe Neonatalsterblichkeit) bezeichnet Säuglinge, die zwischen dem Tag
der Entbindung (Tag 0) bis zum 6. Lebenstag einschließlich verstorben sind, die späte Neonatalsterblichkeit bezieht sich auf verstorbene Säuglinge im Alter von 7 bis 27 Tagen einschließlich und die
Nachsterblichkeit (auch Postneonatalsterblichkeit genannt) beinhaltet verstorbene Säuglinge im Alter
von 28 bis 364 Tagen.
Im internationalen Vergleich ist der Begriff Neonatalsterblichkeit gebräuchlich, dieser beinhaltet verstorbene Säuglinge im Alter von 0 bis 27 Tagen.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Datenquellen
Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
Alle Lebendgeborenen werden ins Geburtenregister eingetragen, so dass eine vollständige Erfassung
und eine gute Datenqualität vorliegen. Für verstorbene Lebendgeborene wird eine Todesbescheinigung ausgestellt.
Kommentar
Die Säuglingssterblichkeit gilt auch im internationalen Vergleich als Indikator für die medizinische und
geburtshilfliche Versorgung von Müttern und Säuglingen. Mit der Einführung von Maßnahmen, die die
Versorgungsqualität vor und nach der Entbindung verbessert haben (z. B. Einführung des ApgarSchemas bei Neugeborenen, Mutterschutzgesetz, Mutterschaftsrichtlinien, Mutterpass, neonatologische Versorgung), konnte die Säuglingssterblichkeit erheblich gesenkt werden.
Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 83
Indikator 3.53_01
Säuglingssterbefälle nach Neonatal- und Postneonatalsterblichkeit,
Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2015
Gestorbene Säuglinge im Alter von …
Verwaltungsbezirk
Stadt Aachen
StR Aachen1
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
Reg.-Bez. Köln
NordrheinWestfalen
Lebendgeborene
0* - 6 Tagen
7 - 27 Tagen
(frühe Neonatalsterb.)
(späte Neonatalsterb.)
je 1.000
Leb.geb.
insgesamt
2.192
2.652
2.205
1.548
2.083
2.652
41.265
2
5
5
1
5
5
88
0,9
1,9
2,3
0,6
2,4
1,9
2,1
1
3
3
1
1
3
22
0,5
1,1
1,4
0,6
0,5
1,1
0,5
160.468
378
2,4
96
0,6
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW):
Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung
insges.
je 1.000
Leb.geb.
insgesamt
* am Tag der Geburt gestorben
"–" genau null
1
StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
Gestorbene Säuglinge im Alter von ...
Verwaltungsbezirk
28 - 364 Tagen
unter 1 Monat
(Postneonatalsterb.)
(Neonatalsterblichkeit)
insges.
je 1.000
Leb.geb.
je 1.000
Leb.geb.
insges.
unter 1 Jahr
insges.
je 1.000
Leb.geb.
Stadt Aachen
StR Aachen1
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
1
3
5
2
8
0,5
1,1
2,3
1,3
3,8
3
8
8
2
6
1,4
3,0
3,6
1,3
2,9
4
11
13
4
14
1,8
4,1
5,9
2,6
6,7
Reg.-Bez. Köln
44
1,1
110
2,7
154
3,7
177
1,1
474
3,0
651
4,1
NordrheinWestfalen
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW):
Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung
* am Tag der Geburt gestorben
"–" genau null
1
StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
84 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 3.54 Säuglingssterblichkeit im ersten Lebensjahr je 1 000 Lebendgeborene,
Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 3-Jahres-Mittelwerte
KSV
Definition
Die Säuglingssterblichkeit im zeitlichen und internationalen Vergleich ist ein Indikator für die allgemeine Qualität der Lebensverhältnisse und der medizinischen Betreuung.
Die Säuglingssterblichkeit bezieht sich auf im ersten Lebensjahr Gestorbene je 1000 Lebendgeborene
eines Kalenderjahres. Sie beinhaltet lebend geborene Kinder, die nachgeburtlich verstorben sind.
Totgeborene Kinder sind darin nicht eingeschlossen. Aufgrund der geringen Fallzahl der Säuglingssterblichkeit werden für regionale Angaben gleitende Mittelwerte über drei Jahreswerte gebildet. Der
gleitende Mittelwert über drei Jahre wird durch den arithmetischen Mittelwert aus den zwei Vorjahreswerten und dem Berichtsjahr gebildet. Die Angaben der Lebendgeborenen und der verstorbenen
Säuglinge sind auf den Wohnort bezogen.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Datenquellen
Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
Die Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung ist auf den Wohnort der Mutter bezogen, nicht auf
die entbindende Klinik. Dies ergibt sich über die Meldung des Kindes durch die Eltern beim zuständigen Standesamt gemäß Personenstandsgesetz. Insofern ist die regionale Zuordnung nicht von der
Lokalisation der Entbindungsklinik abhängig. Die Angaben werden an den Landesbetrieb Information
und Technik (IT.NRW) weitergeleitet. Verstorbene Säuglinge werden durch eine Todesbescheinigung
erfasst und von den Standesämtern beurkundet. Es ist davon auszugehen, dass die Angaben zu Lebendgeborenen und verstorbenen Säuglingen vollständig und valide sind.
Kommentar
In die Säuglingssterblichkeit gehen alle Todesfälle von lebend geborenen Kindern ein, auch wenn ein
sehr niedriges Geburtsgewicht vorgelegen hat. Um Fehlinterpretationen aufgrund von zeitlichen und
regionalen Schwankungen der Zahlenwerte zu vermeiden, werden gleitende 3-Jahres-Mittelwerte
gebildet. Die Säuglingssterblichkeit wird in Promille berechnet.
Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 85
Indikator 3.54 Säuglingssterblichkeit im ersten Lebensjahr je 1.000 lebend Geborene, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007 - 2015, 3-Jahres-Mittelwerte
Säuglingssterblichkeit in ‰, gleitendes Mittel
2007
–
2009
2008
–
2010
2009
–
2011
2010
–
2012
2011
–
2013
2012
2014
2013
2015
Stadt Aachen
1
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
4,7
4,3
2,9
3,1
3,3
4,1
4,5
2,3
4,3
2,2
4,5
3,4
3,3
4,5
2,5
3,2
2,8
4,5
4,7
2,6
2,9
2,5
4,4
2,6
3,8
2,0
3,0
3,9
1,4
3,9
2,1
3,3
4,1
1,6
5,1
Reg.-Bez. Köln
3,9
3,7
3,8
3,7
3,5
3,1
3,2
Nordrhein-Westfalen
4,4
4,2
4,1
4,1
4,0
3,8
3,9
Verwaltungsbezirk
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW):
Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung
1
StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
je 1.000 Lebendgeborene
7
6
5
4
3
2
Stadt Aachen
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
1
20
0
20 2-2
0 0
20 3-2 04
0 0
20 4-2 05
0 0
20 5-2 06
0 0
20 6-2 07
0 0
20 7-2 08
0 0
20 8-2 09
0 01
20 9-2 0
1 01
20 0/2 1
1 01
20 1/2 2
1 01
20 2/2 3
13 01
/2 4
01
5
0
Abbildung 35: Säuglingssterblichkeit im ersten Lebensjahr je 1.000 Lebendgeborene,
3-Jahres-Mittelwerte 2002 - 2015
86 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 3.54_01 Säuglingssterblichkeit im ersten Lebensjahr nach Geschlecht, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, 3-Jahres-Mittelwert
KGSV
Definition
Die Säuglingssterblichkeit im zeitlichen und internationalen Vergleich ist ein Indikator für die allgemeine Qualität der Lebensverhältnisse und der medizinischen Betreuung. Da sich die Säuglingssterblichkeit bei Mädchen und Knaben unterscheidet, wird in Ergänzung zum Indikator 3.54 die geschlechtsspezifische Säuglingssterblichkeit berechnet.
Die Säuglingssterblichkeit bezieht sich auf im ersten Lebensjahr Gestorbene je 1000 Lebendgeborene
eines Kalenderjahres. Sie beinhaltet lebend geborene Kinder, die nachgeburtlich verstorben sind.
Totgeborene Kinder sind darin nicht eingeschlossen. Aufgrund der geringen Fallzahl der Säuglingssterblichkeit werden für regionale Angaben Mittelwerte über drei Jahreswerte gebildet. Der Mittelwert
über drei Jahre wird durch den arithmetischen Mittelwert aus den zwei Vorjahreswerten und dem Berichtsjahr gebildet. Die Angaben der Lebendgeborenen und der verstorbenen Säuglinge sind auf den
Wohnort bezogen.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Datenquellen
Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
Die Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung ist auf den Wohnort der Mutter bezogen, nicht auf
die entbindende Klinik. Dies ergibt sich über die Meldung des Kindes durch die Eltern beim zuständigen Standesamt gemäß Personenstandsgesetz. Insofern ist die regionale Zuordnung nicht von der
Lokalisation der Entbindungsklinik abhängig. Die Angaben werden an den Landesbetrieb Information
und Technik (IT.NRW) weitergeleitet. Verstorbene Säuglinge werden durch eine Todesbescheinigung
erfasst und von den Standesämtern beurkundet. Es ist davon auszugehen, dass die Angaben zu Lebendgeborenen und verstorbenen Säuglingen vollständig und valide sind.
Kommentar
In die Säuglingssterblichkeit gehen alle Todesfälle von lebend geborenen Kindern ein, auch wenn ein
sehr niedriges Geburtsgewicht vorgelegen hat. Um Fehlinterpretationen aufgrund von zeitlichen und
regionalen Schwankungen der Zahlenwerte zu vermeiden, werden 3-Jahres-Mittelwerte gebildet. Die
Säuglingssterblichkeit wird in Promille berechnet.
Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 87
Indikator 3.54_01
Säuglingssterblichkeit im ersten Lebensjahr nach Geschlecht, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, 2013 - 2015, 3-Jahres-Mittelwert
Im ersten Lebensjahr Gestorbene
weiblich
Verwaltungsbezirk
männlich
insgesamt
Anzahl*
je 1.000
weibl.
Lebendgeb.
Anzahl*
je 1.000
männl.
Lebendgeb.
Anzahl*
je 1.000
Lebendgeb.
Stadt Aachen
StR Aachen¹
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
3
4
5
1
5
2,5
3,6
5,2
1,4
5,4
2
4
3
1
5
1,8
3,0
3,1
1,8
4,9
5
8
9
2
10
2,1
3,3
4,1
1,6
5,1
Reg.-Bez. Köln
64
3,3
64
3,1
129
3,2
Nordrhein-Westfalen
275
3,7
332
4,2
607
3,9
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW):
Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung
* 3-Jahres-Mittelwert
1
StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
je 1.000 männl. Lebendgeborene
männlich
10
8
6
4
2
10
8
6
4
2
Stadt Aachen
StR Aachen
Kreis Euskirchen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
20
03
20
04
Kreis Heinsberg
20
07
20
08
StR Aachen
Kreis Düren
20
03
20
04
Stadt Aachen
20
07
20
08
20
09
20
10
20
11
20
12
20
13
20
14
20
15
20
09
20
10
20
11
20
12
20
13
20
14
20
15
0
20
05
20
06
0
20
05
20
06
je 1.000 weibl. Lebendgeborene
weiblich
Kreis Heinsberg
Abbildung 36: Säuglingssterblichkeit im ersten Lebensjahr nach Geschlecht je 1.000 weibl./
männl. Lebendgeborene, 3-Jahres-Mittelwerte, 2003 – 2015
88 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 3.57_01 Auffälligkeiten des Entwicklungsstandes bei Einschulungsuntersuchungen
nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, Jahr
KG
Definition
Entwicklungsstörungen gehören zu den häufigsten Gesundheitsproblemen von Kindern im Einschulungsalter. Zur Untersuchung von Kindern in der Schuleingangsphase muss daher auch die Beurteilung des Entwicklungsstandes in schulrelevanten Teilleistungsbereichen gehören. Bei den Einschulungsuntersuchungen in Nordrhein-Westfalen wird der Entwicklungsstand der Kinder in den meisten
Kommunen durch das standardisierte Sozialpädiatrische Entwicklungsscreening für Schuleingangsuntersuchungen - SOPESS erfasst. Dieses Screening wurde vom Landesinstitut für Gesundheit und
Arbeit des Landes Nordrhein-Westfalen (heute Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen) in
Zusammenarbeit mit den Kinder- und Jugendgesundheitsdiensten der Gesundheitsämter Nordrhein(1)
Westfalens und der Universität Bremen entwickelt .
Das Screening ist so angelegt, dass Kinder, die mit einer hohen Wahrscheinlichkeit aus schulärztlicher
Sicht medizinisch relevante Entwicklungsauffälligkeiten aufweisen, sicher erkannt werden können.
SOPESS differenziert dabei im unteren Drittel des Leistungsbereiches besonders gut, so dass falsch
negative Screeningergebnisse möglichst vermieden werden. Auf Grundlage des Screenings und der
Erkenntnisse der somatischen Schuleingangsuntersuchung kann der Schularzt dann eine fachgerechte Beratung der Eltern und der Schule durchführen und ggf. die Konsultierung eines niedergelassenen
Arztes oder andere Maßnahmen empfehlen bzw. einleiten. Durch SOPESS werden die Merkmalsräume Körperkoordination, Visuomotorik, Visuelles Wahrnehmen und Schlussfolgern sowie Sprachkompetenz und auditive Informationsverarbeitung erfasst.
Die Köperkoordination wird durch das seitliche beidbeinige Hin- und Herspringen geprüft. Erfasst
werden sowohl ganzkörperliche Bewegungsgeschwindigkeit und Koordination sowie Aspekte von
Kraft und Ausdauer. Probleme der Körperkoordination sind häufig mit anderen Entwicklungsstörungen
assoziiert. Für den sozial-emotionalen Status und die soziale Integration von Kindern in die Altersgruppe ist die Körperkoordination wichtig.
Im Bereich der Visuomotorik werden visuelle und visuomotorische Fähigkeiten geprüft. Grundlage
dieser Fähigkeiten sind eine intakte visuelle Perzeptionsfähigkeit und eine adäquate Auge-HandKoordination. Dies wird durch die Aufgaben Figuren ergänzen und Figuren abzeichnen geprüft. Fähigkeiten der Visuomotorik werden für das Erlernen des Schreibens benötigt.
Visuelles Wahrnehmen und Schlussfolgern wird mit 15 Bildtafeln erfasst. Die mit dem visuellen
Wahrnehmen und Schlussfolgern erfassten Grundfertigkeiten sind eine Voraussetzung für das Lesen
von Buchstaben und Zahlen.
Der Bereich Sprache wird beim SOPESS mit sprachgebundenen und sprachfreien Untertests erfasst.
Die sprachgebundenen Untertests werden nur bei Kindern angewendet, deren Muttersprache Deutsch
ist oder, falls die Muttersprache nicht Deutsch ist, sie über hinreichende Deutschkenntnisse verfügen.
Da die Ergebnisse der sprachgebundenen Untertests deutlich mit dem Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund assoziiert sind, dient hier – aus Gründen der Vergleichbarkeit – der sprachfreie Untertest Pseudowörter nachsprechen als Indikator für die Sprachentwicklung von Einschülern.
Für die Merkmalsräume von SOPESS werden im Rahmen der Dokumentation der schulärztlichen
Untersuchungen objektive Screeningpunktwerte dokumentiert. Die Screeningpunktwerte werden zu
Orientierungswerten mit den Ausprägungen auffällig, grenzwertig und unauffällig zusammengefasst.
Diese Orientierungswerte wurden bei der Normierung von SOPESS in Feldstudien ermittelt. Als auffällig wurde der Punktwertbereich definiert, den 10% der Kinder des unteren Leistungsbereiches der
Normierungsstichprobe maximal erreichten (Prozentrang <=10). Die Grenzen für die Kategorie grenzwertig liegen zwischen dem 10. und 25. Prozentrang. Kinder, die einen Punktwert über dem 25. Prozentrang erzielten, wurden in die Kategorie unauffällig eingestuft. Die Orientierungswerte helfen der
Schulärztin/dem Schularzt, den Entwicklungsstand der untersuchten Kinder zu beurteilen und überflüssige und zeitaufwändige Untersuchungen bei screening-unauffälligen Kindern zu vermeiden.
Datenhalter
Landeszentrum Gesundheit (LZG.NRW)
Datenquellen
Dokumentation der schulärztlichen Eingangsuntersuchungen
Periodizität
Jährlich, bezogen auf den Einschulungsjahrgang
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 89
Validität
Die Daten werden in den dargestellten Kommunen vollständig, d.h. für alle Einschüler erhoben. Die
exakte Einhaltung der Kodierregeln wird in den Kommunen durch jährliche Analysen der Untersuchervariabilität, die vom Landeszentrum erstellt werden, geprüft. Trotz dieser Maßnahmen zur Qualitätssicherung kann bei der Vielzahl der kodierenden Ärzte nicht garantiert werden, dass diese Regeln immer eingehalten werden, so dass Ungenauigkeiten möglich sind.
Eine inhaltliche Validität der Screenings ist durch das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein(1)
Westfalen in Zusammenarbeit mit der Universität Bremen wissenschaftlich geprüft worden.
Kommentar
Als Indikator dient hier die Anzahl der Einschüler mit auffälligen Orientierungswerten der einzelnen
Merkmalsräume auf kommunaler Ebene. Dargestellt ist also der Anteil der Kinder, die zum Untersuchungszeitpunkt ein auffälliges Testergebnis in Bezug auf ihren Leistungsstand in den einzelnen Entwicklungsbereichen zeigten. Anhand des Indikators kann die Häufigkeit von Auffälligkeiten zwischen
den unterschiedlichen Bereichen der Entwicklung von Einschülern analysiert werden. Auch ist ein
kommunaler Vergleich möglich. Der Indikator verdeutlicht somit Unterschiede im Bereich der Entwicklung von Einschülern auf kommunaler und auf landesweiter Ebene.
(1)
Sozialpädiatrisches Entwicklungsscreening für Schuleingangsuntersuchungen – SOPESS. Theoretische und
statistische Grundlagen zur Testkonstruktion, Normierung und Validierung. Landesinstitut für Gesundheit und
Arbeit des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf 2009.
90 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 3.57_01
Auffälligkeiten des Entwicklungsstandes bei Einschulungsuntersuchungen
nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2015
Körperkoordination
Verwaltungsbezirk
Mädchen
Untersuchte*
Visuomotorik
Jungen
auffällig
in %
Untersuchte*
Mädchen
auffällig
in %
Untersuchte*
Jungen
auffällig
in %
Untersuchte*
auffällig
in %
Stadt Aachen
StR Aachen1
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
618
1.085
1.082
813
1.020
6,1
2,9
11,8
6,4
7,9
644
1.175
1.157
852
1.063
4,0
4,6
16,7
11,4
11,3
820
1.147
1.082
811
1.035
5,9
7,9
13,0
6,2
9,5
858
1.251
1.157
853
1.086
11,3
14,0
18,2
11,6
15,8
Reg.-Bez. Köln**
15.146
6,5
16.090
10,0
15.562
8,3
16.541
13,8
Nordrhein-Westfalen**
66.843
7,3
70.586
10,9
66.867
8,2
70.736
14,5
Datenquelle/Copyright:
Landeszentrum Gesundheit (LZG.NRW):
Dokumentation der schulischen Eingangsuntersuchungen (Regelschule)
Visuelle Wahrnehmung
Verwaltungsbezirk
Mädchen
Untersuchte*
Sprachkompetenz
Jungen
auffällig
in %
Untersuchte*
Mädchen
auffällig
in %
Untersuchte*
Jungen
auffällig
in %
Untersuchte*
auffällig
in %
Stadt Aachen
StR Aachen1
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
835
1.187
1.082
820
1.033
1,4
2,5
11,6
2,8
2,9
884
1.322
1.157
871
1.083
5,1
5,1
17,2
5,4
4,1
813
1.147
1.082
796
1.034
10,3
10,3
15,6
9,5
9,0
870
1.280
1.157
843
1.076
11,4
15,1
20,2
10,2
10,5
Reg.-Bez. Köln**
15.655
5,2
16.698
7,6
15.449
9,3
16.475
12,0
Nordrhein-Westfalen**
67.087
6,4
71.078
9,3
66.074
8,5
70.038
10,8
*
**
1
Untersuchte mit gültigen Werten
Summe der meldenden Kreise
StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 91
weiblich, auffällige Körperkoordination
männlich, auffällige Körperkoordination
25
Prozent
Prozent
20
15
10
5
20
07
20
08
20
09
20
10
20
11
20
12
20
13
20
14
20
15
0
2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Stadt Aachen
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
25
20
15
10
5
0
Kreis Euskirchen
Auffällige Körperkoordination bei Schulanfängern nach Geschlecht,
in % der untersuchten Kinder, 2007 - 2015
weiblich, auffälligeSprachkompetenz
männlich, auffälligeSprachkompetenz
20
20
15
15
Prozent
Prozent
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
Kreis Heinsberg
Abbildung 37:
Stadt Aachen
10
5
10
5
0
0
2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Stadt Aachen
StR Aachen
Stadt Aachen
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
Kreis Heinsberg
Abbildung 38: Sprachkompetenz bei Schulanfängern nach Geschlecht in % der
untersuchten Kinder, 2007 – 2015
92 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 3.57_02
Ausgewählte Befunde (Adipositas, Herabsetzung der Sehschärfe) bei
Einschulungsuntersuchungen nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach
Verwaltungsbezirken
KG
Definition
Adipositas (Fettleibigkeit) sowie eine Herabsetzung der Sehschärfe sind zwei somatische Befunde, die
bei den Einschulungsuntersuchungen relativ häufig diagnostiziert werden.
Adipositas
Die Häufigkeit von Adipositas hat nicht nur in Europa und den Vereinigten Staaten mittlerweile ein
bedenkliches Ausmaß erreicht. Adipositas gilt heute als chronische Erkrankung. Sie kann bereits im
Kindesalter zahlreiche Folgekrankheiten, wie z. B. Fettstoffwechselstörungen, Hypertonie, Diabetes
mellitus oder orthopädische Erkrankungen nach sich ziehen. Als Adipositas wird hier das Überschreiten der 97. Perzentile der alters- und geschlechtsspezifischen BMI-Referenzwerte für Kinder und Jugendliche nach Kromeyer-Hauschild et al. (2001) bezeichnet.
Herabsetzung der Sehschärfe
Eine unerkannte und nicht ausreichend behandelte Herabsetzung der Sehschärfe kann das Lernverhalten beeinträchtigen und zu einer falschen Beurteilung der schulischen Leistungsfähigkeit führen. Es
ist daher unverzichtbar, die Kinder vor Schulbeginn im Hinblick auf eine ausreichende Sehschärfe zu
untersuchen.
Der Indikator erfasst Kinder mit Kurz- und mit Weitsichtigkeit (Hyperopie). Die Überprüfung des Sehvermögens erfolgt durch den Fernvisustest mit einem Sehtestgerät. Schielfehler und Farbsinnstörungen sind in diesem Indikator nicht enthalten.
Datenhalter
Landeszentrum Gesundheit (LZG.NRW)
Datenquellen
Dokumentation der schulischen Eingangsuntersuchungen (Einschulung in die Regelschule)
Periodizität
jährlich, bezogen auf den Einschulungsjahrgang
Validität
Dieser Indikator basiert auf Standards, die zwischen den Ländern unterschiedlich sind. Eine Beurteilung der Vollständigkeit kann nicht erfolgen, deshalb wird die Zahl der nach dem jeweiligen Standard
untersuchten Kinder als Bezugsgröße angegeben. Für Nordrhein-Westfalen gelten die Standards des
Bielefelder Modells.
Kommentar
Als Definitionskriterien gelten
• bei Adipositas: Überschreiten der 97. Perzentile der alters- und geschlechtsabhängigen BMIReferenzwerte. Kromeyer-Hauschild K, Wabitsch M, Kunze D et al. (2001): Perzentile für den
Body Mass Index für das Kindes- und Jugendalter unter Heranziehung verschiedener deutscher Stichproben. Monatsschrift Kinderheilkunde 8 (2001) Nr. 149, S. 807-818.
• bei einer Herabsetzung der Sehschärfe/Hyperopie: Grenzwerte entsprechend der Jugendärztlichen Definitionen zur Durchführung der schulärztlichen Untersuchungen nach dem "Bielefelder Modell". Jugendärztliche Definitionen. Eine Loseblattsammlung für die schulärztlichen Untersuchungen in Nordrhein-Westfalen. Hrsg. LZG.NRW
Das Bielefelder Modell ist ein Verfahren zur Durchführung und Dokumentation der schulärztlichen
Untersuchung. Nahezu alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen orientieren sich bei der Einschulungsuntersuchung an diesem Modell.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 93
Indikator 3.57_02
Ausgewählte Befunde (Adipositas, Herabsetzung der Sehschärfe) bei Einschulungsuntersuchungen nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach
Verwaltungsbezirken, 2015
Adipositas
Mädchen
Verwaltungsbezirk
herabgesetzte Sehschärfe
Jungen
Mädchen
Jungen
Untersuchte*
Befunde
Untersuchte* Befunde Untersuchte* Befunde Untersuchte* Befunde
Anzahl
in %
Stadt Aachen
1
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
852
1.269
997
818
1010
4,5
5,5
4,7
5,3
5,0
900
1.382
1.074
866
1.054
5,0
6,0
2,7
5,2
2,8
861
1.281
1.082
824
1.041
29,0
30,4
15,2
31,4
18,4
917
1.407
1.157
877
1.102
28,6
28,1
12,0
28,7
17,6
Reg.-Bez. Köln**
15.338
4,5
16.318
4,5
15.917
19,8
17.030
19,1
Nordrhein-Westfalen** 68.071
4,6
72.126
4,5
64.461
20,3
68.455
19,5
Anzahl
in %
Datenquelle/Copyright:
Landeszentrum Gesundheit (LZG.NRW):
Dokumentation der schulischen Eingangsuntersuchungen (Regelschule)
Anzahl
in %
1
StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
weiblich, herabges. Sehschärfe
7
40
35
6
30
Prozent
Prozent
in %
* Untersuchte mit gültigen Werten
** Summe der meldenden Kreise
weiblich, Adipositas
5
4
25
20
15
3
10
20
08
20
09
20
10
20
11
20
12
20
13
20
14
20
15
20
06
20
07
20
03
20
03
20
04
20
05
20
06
20
07
20
08
20
09
20
10
20
11
20
12
20
13
20
14
20
15
5
20
04
20
05
2
Stadt Aachen
StR Aachen
Stadt Aachen
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
Kreis Heinsberg
männlich, Adipositas
männlich, herabges. Sehschärfe
7
40
35
6
Prozent
30
5
4
25
20
15
3
10
20
15
20
13
20
14
20
11
20
12
20
09
20
10
20
06
20
03
20
07
20
08
5
20
04
20
05
2
20
03
20
04
20
05
20
06
20
07
20
08
20
09
20
10
20
11
20
12
20
13
20
14
20
15
Prozent
Anzahl
Stadt Aachen
StR Aachen
Stadt Aachen
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
Kreis Heinsberg
Abbildung 39: Adipositas(links) und herabgesetzte Sehschärfe (rechts) bei Schulanfängern
nach Geschlecht in % der untersuchten Kinder, 2003 - 2015
94 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 3.59_01
Neuerkrankungen an Masern der 0- bis 14-Jährigen nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
KGV
Definition
Die Masernerkrankung gehört zu den hochkontagiösen systemischen Viruserkrankungen, die aerogen
übertragen wird. Sie ist nicht durch kausale Therapie behandelbar. Es können Komplikationen wie
Mittelohrentzündung, Lungenentzündung (Bronchopneumonie) und schlimmstenfalls Masernenzephalitis auftreten. Letztere tritt bei jedem 1000sten bis 5000sten Erkrankten auf, kann zu einer dauerhaften Schädigung des Gehirns führen und weist eine Letalitätsrate von 20 % bis 30 % auf. Eine seltene,
tödlich verlaufende Spätfolge einer Masernerkrankung stellt die subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) dar. Diese wird in einem von 10.000-100.000 Fällen beobachtet. Die einzige Möglichkeit
der Primärprävention ist die Schutzimpfung. Deutschland gehört noch immer zu den europäischen
Ländern, in denen die Masern verbreitet und die Durchimpfungsraten trotz steigender Quoten zum Teil
noch unzureichend sind. Seit In-Kraft-Treten des Infektionsschutzgesetzes am 1.1.2001 besteht für
Masern eine Meldepflicht. Die bundesweite Inzidenz lag im Jahr 2008 bei 1,1 Erkrankungen/100.000
Einwohnern.
Die Masern (ICD-10: B05.-, B05.0 - B05.4, B05.8 und B05.9) sind charakterisiert durch einen mehr als
drei Tage anhaltenden, generalisierten Ausschlag (makulopapulös) und Fieber sowie zusätzlich mindestens durch Husten oder Katarrh oder Kopliksche Flecken oder Konjunktivitis. In den Indikator gehen Virusisolierungen und Nukleinsäurenachweise in Zellen des Nasen-Rachen-Raumes, Konjunktiven, Urin oder Blut sowie Antikörpernachweise ein.
Masernerkrankungen bei Kindern sind Ausdruck fehlenden oder unzureichenden Impfschutzes. Im
vorliegenden Indikator werden Masernerkrankungen bei 0- bis 14-jährigen Kindern erfasst.
Datenhalter
Landeszentrum Gesundheit (LZG.NRW)
Datenquellen
Statistik der meldepflichtigen Krankheiten
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
Die Meldecompliance unter Ärzten wird als sehr niedrig angesehen. Es wird davon ausgegangen,
dass weniger als 10 % der Fälle erfasst werden. Bei einem Abgleich der Masern-Daten des IfSGMeldesystems mit den Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen im Rahmen einer RKIStudie lag die Sensitivität des Systems nur bei 1 bis 2 Prozent.
Die Daten werden aus der Landesdatenbank für Infektionskrankheiten Nordrhein-Westfalen genommen, die identisch mit den Daten des Robert Koch-Instituts sind.
Kommentar
Die Fallzählung erfolgt nach den vom Robert Koch-Institut festgelegten Referenzdefinitionen, die sowohl das klinische Bild, den labordiagnostischen Nachweis als auch die epidemiologische Bestätigung
berücksichtigen. Daten liegen bis zur Kreisebene vor. Im vorliegenden Indikator werden Masernerkrankungen nach dem Wohnort des Kindes ausgewiesen. Als Nennerpopulation wird die durchschnittliche Zahl der Kinder und Jugendlichen der ausgewählten Altersgruppen des Berichtsjahres verwendet.
Es handelt sich um einen Ergebnisindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 95
Indikator 3.59_01
Neuerkrankungen an Masern der 0- bis 14-Jährigen nach Geschlecht,
Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2015
Neuerkrankungen an Masern der 0- bis 14-Jährigen
Verwaltungsbezirk
weiblich
Anzahl
männlich
je 100 000
weibl.
Kinder
insgesamt
je 100 000
männl.
Kinder
Anzahl
Anzahl
je 100 000
Kinder
StR Aachen¹
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
1
–
–
–
5,0
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
1
–
–
–
2,4
–
–
–
Reg.-Bez. Köln
5
1,7
4
1,3
9
1,5
11
1,0
18
1,5
29
1,2
Nordrhein-Westfalen
Datenquelle/Copyright:
Landeszentrum Gesundheit (LZG.NRW):
Statistik der meldepflichtigen Krankheiten
"–" nichts vorhanden (genau null)
1
StädteRegion Aachen inkl. Stadt Aachen
je 100.000 0-14-jährige Kinder
25
20
15
10
Stadt Aachen
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
5
20
0
20 3
0
20 4
05
20
0
20 6
0
20 7
0
20 8
09
2
Ze 01
ns 0
u
20 s
1
20 1
12
20
1
20 3
1
20 4
15
0
Abbildung 40: Neuerkrankungen an Masern je 100.000 der 0-14-jährigen Kinder,
2003 – 2015
96 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 3.62 Neuerkrankungen an bakteriell gesicherter Lungentuberkulose nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken,
3-Jahres-Mittelwert
GSV
Definition
Tuberkulose weist eine enge Wechselwirkung mit der sozialen Lage der Bevölkerung auf. Der jährliche Rückgang der Tuberkulose-Inzidenz beträgt in Deutschland über die letzten 10 Jahre eine Neuerkrankung je 100 000 Einwohner. Deutschland weist eine niedrige Inzidenzrate mit weniger als 10
Neuerkrankungen je 100 000 Einwohner auf. Das Risiko von Ausländern, die in Deutschland leben, an
Tuberkulose zu erkranken, ist erhöht.
Meldepflichtige übertragbare Krankheiten basieren auf dem am 1.1.2001 in Kraft getretenen Infektionsschutzgesetz (IfSG). Alle Formen von Tuberkuloseerkrankungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig. Im Indikator 03.62 werden die Neuerkrankungen an bakteriell gesicherter Lungentuberkulose regional dargestellt.
Die Lungentuberkulose (ICD-10: A15.0 und A15.1) ist charakterisiert durch den Befall des Lungenparenchyms oder des Tracheo-Bronchialbaums. In die Indikatoren gehen alle kulturell- oder mikroskopisch-positiven Fälle von Lungentuberkulose ein.
Tuberkulose-Erkrankungen für Deutsche und Ausländer beziehen sich auf den aktuellen Stand der
Staatsbürgerschaft. Demzufolge werden die Daten der Bevölkerungsstatistik (durchschnittliche Bevölkerung) als Bezugspopulation herangezogen.
Bis zum Jahr 2000 wurden die Neuerkrankungen an offener Lungentuberkulose aus der Tuberkulosestatistik der Statistischen Landesämter bereitgestellt. Tuberkulose-Erkrankungen für Deutsche und
Ausländer bezogen sich wie im vorliegenden Indikator auf den aktuellen Stand der Staatsbürgerschaft
und basierten auf der Bevölkerungsstatistik.
Datenhalter
Abteilung für Infektionsepidemiologie des Robert Koch-Instituts
Datenquellen
Statistik der meldepflichtigen Krankheiten
Periodizität
jährlich, 31.12., qualitätsgesicherte und verbindliche Zahlen ab 30.06. des Folgejahres
Validität
Die Vollständigkeit der Meldungen wird durch die Meldedisziplin der Ärzte und weiterer meldepflichtiger Einrichtungen beeinflusst. Einige Erkrankungen lassen sich aufgrund unvollständiger Meldungen
Ländern nicht zuordnen. Deshalb kann die Summe der von den 16 Bundesländern gemeldeten
Krankheiten von der Gesamtsumme der Erkrankungen der Bundesrepublik Deutschland abweichen.
Zur besseren Vergleichbarkeit der Erkrankungshäufigkeiten im Trend und im regionalen Vergleich
werden zusätzlich altersstandardisierte Raten berechnet.
Kommentar
Die Meldungen von Tuberkulose-Erkrankungen erfolgen nach den vom Robert Koch-Institut festgelegten Referenzdefinitionen, die sowohl das klinische Bild, den labordiagnostischen Nachweis als auch
den epidemiologischen Zusammenhang berücksichtigen. Daten liegen bis zur Kreisebene vor. Es
besteht der Bezug zum Wohnort. Als Nennerpopulation wird die durchschnittliche Bevölkerung des
Berichtsjahres, für den Landesindikator getrennt für Deutsche und Ausländer, verwendet. Die Inzidenzraten von Tuberkulose-Erkrankungen wurden auch im bisherigen Indikatorensatz altersstandardisiert. Wegen der geringen Zahl an Neuerkrankungen in den Kreisen werden 3-Jahres-Mittelwerte berechnet. Für den Vergleich von regionalen Angaben zur Tuberkulose-Inzidenz wird die indirekte Standardisierung durchgeführt.
Es handelt sich bei beiden Indikatoren um Ergebnisindikatoren.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 97
Indikator 3.62 Neuerkrankungen an bakteriell gesicherter Lungentuberkulose, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, 2013 - 2015*, 3-Jahres-Mittelwert
Bakteriell gesicherte Lungentuberkulose (A15.0 und A15.1)
Verwaltungsbezirk
weiblich
Anzahl
1
je 100.000
weibl. Einw.
männlich
SMR**
Anzahl
je 100.000
männl. Einw.
insgesamt**
SMR**
Anzahl
je 100.000
Einwohner
SMR***
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
8
2
1
1
3,0
1,8
1,0
0,8
1,16
0,70
0,41
0,31
15
6
5
3
5,4
4,7
5,0
2,7
0,95
0,84
0,91
0,49
23
8
6
4
4,3
3,2
3,0
1,7
1,03
0,80
0,75
0,43
Reg.-Bez. Köln
59
2,7
1,03
117
5,5
0,98
177
4,0
1,00
234
2,6
1,00
482
5,6
1,00
717
4,1
1,00
NordrheinWestfalen
Datenquelle/Copyright:
Abteilung für Infektionsepidemiologie des Robert KochInstituts: Statistik der meldepflichtigen Krankheiten
1
ab 2009 StR Aachen inkl. Stadt Aachen
* 2015 vorläufige Zahlen
** einschl. ohne Geschlechtsangabe
*** Standardized Morbidity Ratio: standardisiert an der
Tbc-Inzidenz des Landes (s. Kommentar)
1,5
1,3
Stadt Aachen
SMR
1,1
0,9
0,7
0,5
Kreis Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
StR Aachen*
0,3
03 04 05 06 07 08 09 10 us 11 12 13 14 15
20 -20 -20 -20 -20 -20 -20 -20 ens -20 /20 /20 /20 /20
01 02 03 04 05 06 07 08 Z 009 010 011 012 013
2 2 2 2 2
20 20 20 20 20 20 20 20
Abbildung 41: Neuerkrankungen an bakteriell gesicherter Lungentuberkulose im Vergleich zu
NRW (Bezugswert NRW = 1), dargestellt als Standardized-Morbidity-Ratio SMR, 3-Jahres-Mittelwerte 2003 - 2015, * seit 2009 StR Aachen inkl. Stadt
Aachen
98 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 3.62_01 Neuerkrankungen an bakteriell gesicherter Lungentuberkulose nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
GSV
Definition
Tuberkulose weist eine enge Wechselwirkung mit der sozialen Lage der Bevölkerung auf. Der jährliche Rückgang der Tuberkulose-Inzidenz beträgt in Deutschland über die letzten 10 Jahre eine Neuerkrankung je 100 000 Einwohner. Deutschland weist eine niedrige Inzidenzrate mit weniger als 10
Neuerkrankungen je 100 000 Einwohner auf. Das Risiko von Ausländern, die in Deutschland leben, an
Tuberkulose zu erkranken, ist erhöht.
Meldepflichtige übertragbare Krankheiten basieren auf dem am 1.1.2001 in Kraft getretenen Infektionsschutzgesetz (IfSG). Alle Formen von Tuberkuloseerkrankungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig. Im vorliegenden Indikator 3.62_01 werden die Neuerkrankungen an bakteriell
gesicherter Lungentuberkulose (ICD-10: A15.0 und A15.1) der Bevölkerung für die Kreise und kreisfreien Städte des Landes Nordrhein-Westfalen für ein Berichtsjahr aufgeführt, während im Indikator
3.62 drei Berichtsjahre zusammengezählt werden und zusätzlich die SMR (indirekte Altersstandardisierung) ausgewiesen wird.
Die Lungentuberkulose (ICD-10: A15.0 und A15.1) ist charakterisiert durch den Befall des Lungenparenchyms oder des Tracheo-Bronchialbaums. In die Indikatoren gehen alle kulturell- oder mikroskopisch-positiven Fälle von Lungentuberkulose ein.
Tuberkulose-Erkrankungen für Deutsche und Ausländer zusammen beziehen sich auf den aktuellen
Stand der Staatsbürgerschaft. Demzufolge werden die Daten der Bevölkerungsstatistik (durchschnittliche Bevölkerung) als Bezugspopulation herangezogen.
Bis zum Jahr 2000 wurden die Neuerkrankungen an offener Lungentuberkulose aus der Tuberkulosestatistik der Statistischen Landesämter bereitgestellt. Tuberkulose-Erkrankungen bezogen sich wie im
vorliegenden Indikator auf den aktuellen Stand der Staatsbürgerschaft und basierten auf der Bevölkerungsstatistik. Die bakteriell gesicherte Lungentuberkulose (A15.0 und A15.1) ist eine Teilmenge aller
Tuberkulose-Erkrankungen.
Datenhalter
Abteilung für Infektionsepidemiologie des Robert Koch-Instituts
Datenquellen
Statistik der meldepflichtigen Krankheiten
Periodizität
jährlich, 31.12., qualitätsgesicherte und verbindliche Zahlen ab 30.06. des Folgejahres
Validität
Die Vollständigkeit der Meldungen wird durch die Meldedisziplin der Ärzte und weiterer meldepflichtiger Einrichtungen beeinflusst. Einige Erkrankungen lassen sich aufgrund unvollständiger Meldungen
Ländern nicht zuordnen. Deshalb kann die Summe der von den 16 Bundesländern gemeldeten
Krankheiten von der Gesamtsumme der Erkrankungen der Bundesrepublik Deutschland abweichen.
Kommentar
Die Meldungen von Tuberkulose-Erkrankungen erfolgen nach den vom Robert Koch-Institut festgelegten Referenzdefinitionen, die sowohl das klinische Bild, den labordiagnostischen Nachweis als auch
den epidemiologischen Zusammenhang berücksichtigen. Daten liegen bis zur Kreisebene vor. Es
besteht der Bezug zum Wohnort. Als Nennerpopulation wird die durchschnittliche Bevölkerung des
Berichtsjahres verwendet.
Es handelt sich bei dem Indikator um einen Ergebnisindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 99
Indikator 3.62_01
Neuerkrankungen an bakteriell gesicherter Lungentuberkulose, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, 2015
Bakteriell gesicherte Lungentuberkulose (A 15.0 und A 15.1)
Verwaltungsbezirk
weiblich
Anzahl
männlich
je 100.000
Anzahl
weibl. Einw.
je 100.000
männl. Einw.
insgesamt**
Anzahl
je 100.000
Einwohner
StR Aachen1
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
9
1
1
–
7,6
0,8
1,0
–
16
9
5
4
12,6
7,0
5,3
3,2
25
10
6
4
10,2
3,8
3,2
1,6
Reg.-Bez. Köln
58
2,6
134
6,2
192
4,4
NordrheinWestfalen
231
2,5
563
6,5
794
4,5
Datenquelle/Copyright: Abteilung für Infektionsepidemiologie
des Robert Koch-Instituts: Statistik der meldepflichtigen
Krankheiten
1
ab 2009 StR Aachen inkl. Stadt Aachen
* vorläufige Zahlen
** einschließlich ohne Geschlechtsangabe
“-“ nichts vorhanden (genau null)
12
je 100.000 Einwohner
10
8
6
4
Stadt Aachen
Kreis Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
StR Aachen
2
0
03 04 05 06 07 08 09 10 us 11 12 13 14 15
20 20 20 20 20 20 20 20 ens 20 20 20 20 20
Z
Abbildung 42: Neuerkrankungen an bakteriell gesicherter Lungentuberkulose je 100.000
Einwohner, 2003- 2015
100 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 3.87_01
Einweisungen nach dem PsychKG und dem Betreuungsgesetz,
nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen im Zeitvergleich
GVP
Definition
Mit dem 1992 in Kraft getretenen Betreuungsgesetz (Gesetz zur Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige) wurde das alte zweistufige System von Pflegschaft und Vormundschaft durch das einheitliche Rechtsinstitut der Betreuung ersetzt. Gleichzeitig wurde auch im
Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) ein einheitliches Verfahrensrecht für die zivilrechtliche Unterbringung (nach dem Betreuungsgesetz) und die öffentlich-rechtliche
Unterbringung (nach den Unterbringungsgesetzen der Länder) geschaffen. Bei der rechtlichen Betreuung nach dem Betreuungsgesetz geht es im Kern um die Unterstützung und Interessenwahrnehmung eines Menschen in den vom Gericht festgelegten Aufgabenkreisen. Leitbild ist dabei die persönliche Betreuung, die sich am Wohl des Betreuten orientiert. Der gerichtlich bestellte Betreuer hat die
Wünsche
des
Betroffenen
zu
respektieren
(Betreuung).
In jedem Bundesland gibt es ein Gesetz, das die Unterbringung von psychisch Kranken ermöglicht,
die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen, weil sie sich selbst oder bedeutende Rechtsgüter anderer in erheblichem Maße gegenwärtig gefährden (PsychKG: Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke). Vorgesehene Maßnahmen sind vorsorgende Hilfe
zur Vermeidung einer Unterbringung und rechtzeitige ärztliche Behandlung einer Störung oder beginnenden Krankheit, nachsorgende Hilfe nach Abschluss stationärer Behandlung in Gestalt individueller
Beratung und Betreuung, Auflagen und Weisungen des Gesundheitsamtes. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sind Zwangsmaßnahmen, die nicht der Heilung von psychischer Krankheit oder Sucht,
sondern allein zur Abwendung einer Gefahr für Leib oder Leben des Untergebrachten oder seiner
Umgebung dienen. Die Unterbringung wird von den Ordnungsbehörden beantragt, wobei das ärztliche
Gutachten durch Klinikärzte (überwiegend) oder niedergelassene Neurologen ausgestellt wird. Im
Indikator 3.87 werden Einweisungen nach dem Betreuungsgesetz bzw. den Unterbringungsgesetzen
der Länder nach Alter und Geschlecht in Absolutzahlen und als Rate je 100 000 der durchschnittlichen
Bevölkerung im Zeitvergleich ausgewiesen. Die Angaben werden auf den Wohnort des Untergebrachten/ Eingewiesenen bezogen. Daten zur Unterbringung nach dem PsychKG liegen teilweise in den
Gesundheitsämtern und teilweise in den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe vor.
Im vorliegenden Indikator sind bis zum Jahre 2002 nur die Angaben der Gesundheitsämter enthalten.
Ab dem Berichtsjahr 2003 werden Angaben der Landschaftsverbände mit aufgeführt.
Datenhalter
Landeszentrum Gesundheit (LZG.NRW), Landschaftsverband Rheinland (ab 2003), Landschaftsverband Westfalen-Lippe (ab 2003)
Datenquellen
Dokumentation zu den Unterbringungsgesetzen der Länder (PsychKG) und zum Betreuungsgesetz
Periodizität
Jährlich, 31.12.
Validität
Seit dem Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes im Jahr 1992 ist das Verfahren bei zivilrechtlichen
Unterbringungen (nach dem Betreuungsrecht) und öffentlich-rechtlichen Unterbringungen (nach Unterbringungsgesetz des Landes bzw. PsychKG) bundesweit einheitlich geregelt. Ein Landesgesetz in
Nordrhein-Westfalen regelt das Unterbringungsverfahren. Die zuständigen Amtsgerichte melden in
Zusammenarbeit mit den örtlichen Ordnungsbehörden und den Gesundheitsämtern den jeweiligen
Justizministerien der Länder die Fallübersichten über die Unterbringung nach dem PsychKG. Die Zahlen sind nur auf Amtsgerichtsbezirksebene verfügbar, diese decken sich aber nicht immer mit den
Grenzen der Gebietskörperschaften. In den Angaben können auch Fälle enthalten sein, die nicht zu
einer Unterbringung geführt haben. Die Daten sind nicht vollständig und nur begrenzt aussagefähig.
Es gehen nur die Angaben der Kommunen in diesen Indikator ein, die die Daten entsprechend den
Vorgaben geliefert haben.
Kommentar
Voraussetzung für die Einrichtung einer Betreuung ist nach § 1896 BGB, dass ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung
seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann. Das Psychischkrankengesetz sieht
einen Katalog staatlicher Maßnahmen vor, solche Kranke notfalls zur Therapie zu zwingen (Unterbringung nach PsychKG).
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 101
Indikator 3.87_01 Einweisungen nach dem PsychKG¹, nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen
nach Verwaltungsbezirken, 2015
Unterbringungen nach dem PsychKG
Verwaltungsbezirk
davon:
insgesamt
weiblich
Stadt Aachen
StR Aachen²
Kreis Düren³
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
Reg.-Bez. Köln
Nordrhein-Westfalen
Melde-***
adresse
außerhalb
männlich
je 100.000
weibl.
Einw**.
je 100.000
männl.
Einw.**
Anzahl*
je 100.000
Einwohner**
552
320
71
288
313
225,7
104,5
53,4
151,8
124,7
241
129
25
112
140
204,2
82,8
37,3
116,8
110,2
311
191
42
176
173
245,7
127,1
63,7
187,7
139,7
27,4
7,2
12,7
53,5
33,2
6.197
147,1
2.586
120,2
3.597
174,3
22,1
24.112
137,2
10.244
114,1
13.795
160,4
18,7
Anzahl
Anzahl
in %
Datenquelle/Copyright: Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen: Dok. zum PsychKG, Dok. zum Betreuungsgesetz
1 Gesetz über Hilfen u.Schutzmaßnahmen bei psych. Krankheiten
2 Städteregion Aachen ohne Stadt Aachen
"•" Zahlenwert unbekannt
3 Kreis Düren ohne die Städte Aldenhoven, Düren,
Heimbach, Nideggen und Nörvenich
"–" nichts vorhanden (genau null)
* einschl. Patienten mit unbekanntem Geschlecht
** bezogen auf die Bevölkerung der meldenden Kreise und kreisfreien Städte
*** Personen mit Meldeadresse außerhalb der Kreise und kreisfreien Städte
300
je 100.000 Einwohner
250
200
150
100
Stadt Aachen
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
50
0
03 04 05 06 07 08 09 10 us 11 12 13 14 15
20 20 20 20 20 20 20 20 ens 20 20 20 20 20
Z
Abbildung 43: Einweisungen nach dem PsychKG je 100.000 Einwohner, 2003 – 2015,
Städteregion Aachen ohne Stadt Aachen, Kreis Düren ohne die Städte Aldenhoven, Düren, Heimbach, Nideggen und Nörvenich
102 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 3.89 Gestorbene infolge vorsätzlicher Selbstbeschädigung (Suizidsterbefälle) nach
Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 3-JahresMittelwert
GP
Definition
Der Indikator 3.89 enthält die gemittelten absoluten Todesfälle, die auf die jeweilige durchschnittliche
Wohnbevölkerung bezogenen geschlechtsspezifischen Mortalitätsraten und die auf die Gesamtsuizidrate des Landes normierten Mortalitätsziffern (SMR) infolge vorsätzlicher Selbstbeschädigung
(Suizidsterbefälle) als 3-Jahres-Mittelwert für die Kreise und kreisfreien Städte des Landes NordrheinWestfalen. Grundlage für die Tabelle bildet die amtliche Todesursachenstatistik.
Die Anzahl der jugendlichen Selbstmorde ist in Großstädten doppelt so hoch wie auf dem Land. Die
Zahl der Suizide in ländlichen Gebieten mit hoher Drogenkriminalität liegt 50 % über dem Durchschnitt.
Aufschlussreich ist, dass die Rate der Suizidversuche bei Mädchen dreimal höher ist als bei Jungen.
Dagegen führen jedoch bei Jungen die Suizidversuche dreimal öfter zum Tode als beim weiblichen
Geschlecht. Ein Anstieg von Suizidsterbefällen wird in höherem Lebensalter beobachtet.
Regionalisierte geschlechtsspezifische Sterbeziffern infolge vorsätzlicher Selbstbeschädigung (Suizidsterbefälle) machen diese besondere Form geschlechtsspezifischer Sterblichkeit und ihren Anteil an
der Gesamtsterblichkeit deutlich und lassen die Unterschiede im Vergleich der Zahlen Gestorbener
nach Geschlecht durch die entsprechenden Häufigkeiten je 100 000 Einwohner zwischen den Verwaltungseinheiten des Bundeslandes deutlich werden.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Datenquellen
Todesursachenstatistik
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
Für die Registrierung der Sterbefälle ist die letzte Wohngemeinde, bei mehreren Wohnungen die
Hauptwohnung des Gestorbenen maßgebend. Die Zahlen werden der Bevölkerungsstatistik und der
Todesursachenstatistik der Länder entnommen. Die Validität setzt die Weiterleitung der Todesbescheinigungen an das zuständige Einwohnermeldeamt voraus, so dass Verstorbene in die Statistik
der Kommunen und des Bundeslandes eingehen, wo sie mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet waren.
Die Kodierung der Todesbescheinigungen erfolgt in den Statistischen Landesämtern. Daten über die
Suizidsterbefälle gelten als relativ zuverlässig.
Kommentar
Die im Indikator ausgewiesenen vorsätzlichen Selbstbeschädigungen enthalten per Definition keine
Suizidfälle der unter 10-Jährigen. Regionalisierte Suizidraten bilden den Grundstock einer kommunalen Berichterstattung über Suizidfälle. Für die Berechnung von Raten als Mehrjahresmittelwert (z. B.
drei Jahre) sind die Verfahren der Mittelwertbildung mit der Methode der gleitenden Durchschnitte
kombinierbar. Neben der Berechnung je 100 000 Einwohner wird die indirekte Altersstandardisierung
(SMR) als Methode zur Vergleichsrate verwendet. Der Landesdurchschnitt liegt bei der SMR bei 1,00,
die Kreise können diese Werte über- oder unterschreiten. Es handelt sich um einen Ergebnisindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 103
Indikator 3.89 Gestorbene infolge vorsätzlicher Selbstbeschädigung (Suizidsterbefälle) nach
Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2013 - 2015,
3-Jahres-Mittelwert
Gestorbene infolge vorsätzlicher Selbstbeschädigung (X60 - X84)
weiblich
männlich
insgesamt
Verwaltungsbezirk
Anzahl*
Stadt Aachen
1
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
9
je 100.000
weibl.
Einw.
SMR**
Anzahl*
je 100.000
männl.
Einw.
SMR**
Anzahl*
je 100.000
Einw.
SMR**
7,4
4,5
3,3
3,1
3,7
1,57
0,89
0,65
0,62
0,73
17
18
16
17
12
13,6
12,1
12,8
18,3
9,5
1,03
0,86
0,91
1,29
0,68
26
7
4
3
5
25
21
20
16
10,6
8,2
8,0
10,6
6,6
1,19
0,87
0,84
1,12
0,70
Reg.-Bez. Köln
113
5,1
1,03
304
14,3
1,03
417
9,6
1,03
NordrheinWestfalen
453
5,0
1,00
1.210
14,1
1,00
1.664
9,4
1,00
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW):
Todesursachenstatistik
* 3-Jahres-Mittelwert
** Standardized Mortality Ratio: standardisiert
an der Suizidrate des Landes
1
StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
1,4
SMR
1,2
1
0,8
Stadt Aachen
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
0,6
0,4
03 04 05 06 07 08 09 10 us 11 12 13 14 15
20 -20 -20 -20 -20 -20 -20 -20 ens -20 /20 /20 /20 /20
01 02 03 04 05 06 07 08 Z 009 010 011 012 013
2 2 2 2 2
20 20 20 20 20 20 20 20
Abbildung 44: Gestorbene infolge vorsätzlicher Selbstbeschädigung (Suizidsterbefälle) im
Vergleich zu NRW (Bezugswert NRW = 1), dargestellt als StandardizedMortality-Ratio - SMR, 3-Jahres-Mittelwert 2003 - 2015
104 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 3.111_01 Krankenhausfälle infolge von Verbrennungen und Vergiftungen bei Kindern
unter 15 Jahren nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
KG
Definition
Die alters- und geschlechtsspezifischen stationären Behandlungsraten infolge von Verbrennungen
und Vergiftungen reflektieren die Morbiditätssituation der unter 15-jährigen Bevölkerung. Schwere
Verbrennungen und Vergiftungen bei Kindern sollten kleinräumig analysiert werden, weil sie prinzipiell
durch präventive Maßnahmen ausgeschlossen werden können, und weil sie bei sozial ungünstigen
Verhältnissen häufiger auftreten. Nach der geltenden Klassifikation der Krankheiten zählen zu Verbrennungen und Verätzungen (T20 – T32) und Vergiftungen (T36 – T65) Verletzungen verschiedenen
Grades und Umfanges der Körperoberfläche und Vergiftungen durch Medikamente, Betäubungsmittel,
Chemikalien, Rauchvergiftungen und Nahrungsmittel. Bei stationären Behandlungen wird die Hauptdiagnose von den behandelnden Ärzten bei der stationären Entlassung kodiert.
Der Indikator weist die Krankenhausfälle infolge von Verbrennungen und Vergiftungen insgesamt und
nach Geschlecht mit Bezug auf die Wohnbevölkerung der Altersgruppe und des Berichtsjahres aus,
leichtere ambulant behandelte Verletzungen sind somit in dem Indikator nicht enthalten.
Stundenfälle sind nicht enthalten. Stundenfälle bezeichnen Patienten, die stationär aufgenommen,
aber am gleichen Tag wieder entlassen bzw. verlegt wurden oder verstorben sind.
Die Krankenhausfälle berechnen sich aus der Anzahl der Patienten, die in ein Krankenhaus aufgenommen, stationär behandelt und im Berichtsjahr mit einer der erwähnten Diagnosen entlassen wurden. Als Bezugspopulation wird die durchschnittliche Bevölkerung verwendet.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Datenquellen
Krankenhausstatistik, Teil II, Diagnosen
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Bundesstatistik für Krankenhäuser vom 10.4.1990. Alle
Krankenhäuser sind berichtspflichtig, d. h. es liegt eine Totalerhebung vor. Nicht enthalten sind Krankenhäuser im Straf-/Maßregelvollzug sowie Polizei- und Bundeswehrkrankenhäuser (sofern sie nicht
oder nur im eingeschränkten Umfang für die zivile Bevölkerung tätig sind).
Es wird von einer vollständigen Datenerfassung und einer ausreichenden Datenqualität ausgegangen.
Kommentar
Daten über die Inzidenz von Verbrennungen und Vergiftungen sind derzeit nicht verfügbar. Es werden
hier stattdessen die Krankenhausfälle berichtet. Die Diagnosestatistik liegt nach Behandlungs- und
Wohnort vor. Für den vorliegenden Indikator werden die stationären Behandlungsfälle nach Wohnort
zu Grunde gelegt. Leichte Verbrennungen und Vergiftungen werden ambulant behandelt, so dass die
Morbidität wesentlich höher ist.
Es handelt sich um einen Ergebnisindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 105
Indikator 3.111_01 Krankenhausfälle infolge von Verbrennungen und Vergiftungen bei
Kindern unter 15 Jahren nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach
Verwaltungsbezirken*, 2015
Krankenhausfälle infolge von Verbrennungen (T20 - T32) und
Vergiftungen (T36 - T65) bei Kindern unter 15 Jahren
Verwaltungsbezirk
weiblich
Anzahl**
je 100.000
weibl.
Einw. <15 J.
männlich
Anzahl**
je 100.000
männl.
Einw. <15 J.
insgesamt
Anzahl**
je 100.000
Einw. <15 J.
Stadt Aachen
StR Aachen1
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
17
22
18
12
23
123,9
109,6
107,1
96,6
138,9
18
16
21
12
27
126,3
74,5
116,2
91,6
154,0
35
38
39
24
50
125,1
91,5
111,8
94,0
146,7
Reg.-Bez. Köln
328
113,5
281
91,5
609
102,2
1.360
117,6
1.363
111,3
2.723
114,4
NordrheinWestfalen
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW):
Krankenhausstatistik, Teil II - Diagnosen (Krankenhäuser)
* Wohnbevölkerung
** inkl. Stundenfälle, ohne Patienten mit
1
unbekanntem Wohnsitz bzw. Geschlecht
StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
je 100.000 0-14-jährige Kinder
180
160
140
120
100
Stadt Aachen
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
80
20
0
20 3
04
20
0
20 5
0
20 6
0
20 7
0
20 8
09
2
Ze 01
ns 0
u
20 s
11
20
1
20 2
13
20
1
20 4
15
60
Abbildung 45: Krankenhausfälle infolge von Verbrennungen und Vergiftungen bei Kindern
unter 15 Jahren je 100.000 der Altersgruppe, 2003 - 2015
106 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 3.118 Im Straßenverkehr verunglückte Personen nach Geschlecht, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken
G
Definition
Aus den Straßenverkehrsberichten geht hervor, dass in dicht besiedelten Gebieten mehr Personen im
Straßenverkehr verunglücken, jedoch in Großstädten weniger tödliche Verkehrsunfälle registriert werden. Die Zahl verletzter und getöteter Personen infolge von Straßenverkehrsunfällen unterscheidet
sich sowohl zwischen Kreisen, kreisfreien Städten, Stadtbezirken als auch zwischen Bundesländern.
Betrachtet man das Unfallgeschehen nach Regionen, so fallen vor allem die Ballungszentren und jene
Regionen entlang von Hauptverkehrsrouten durch hohe Unfallzahlen auf. Bezieht man die Zahl der
Unfälle auf die Einwohner, so zeigt sich auch hier, dass die Ballungszentren - vor allem aufgrund der
hohen Verkehrsdichte - erhöhte Unfallraten aufweisen. Im Gegensatz dazu ist die auf Einwohner bezogene Getötetenrate in den Städten niedrig. Hier konzentrieren sich die hohen Werte auf die höheren
Fahrgeschwindigkeiten auf den Außerortstraßen (Fernstraßen, Autobahnen).
Um Gebiete mit unterschiedlichen Einwohnerzahlen in Bezug auf die Anzahl von Unfallverletzten und
–getöteten nach Geschlecht vergleichen zu können, werden die Unfallzahlen im vorliegenden Indikator für beide Geschlechter auf jeweils 100.000 weibliche bzw. männliche Einwohner bezogen. Der
Bezug auf die Wohnbevölkerung ist ungenau, da die Straßenverkehrsunfälle nach dem Ereignisort
des Unfalls registriert werden.
Entsprechend der Straßenverkehrsunfallstatistik sind im Straßenverkehr verunglückte Personen verletzte und getötete Personen, die bei Unfällen im Fahrverkehr (inkl. Eisenbahn), auf öffentlichen Wegen und Plätzen Körperschäden erlitten haben, unabhängig von der Höhe des Sachschadens. Unfälle, die Fußgänger allein betreffen (z. B. Sturz), und Unfälle, die sich auf Privatgrundstücken ereignen,
werden nicht als Straßenverkehrsunfälle erfasst. Personen, die innerhalb von 30 Tagen an den Unfallfolgen sterben, rechnen nicht zu den verletzten, sondern zu den getöteten Personen.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Datenquellen
Statistik der Straßenverkehrsunfälle
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
Die Daten der Straßenverkehrsunfälle zu tödlichen Unfällen gelten als valide, wohingegen die Datenqualität hinsichtlich der Verletzten je nach Schwere und Verkehrsbeteiligung etc. schwankt.
Kommentar
Die Straßenverkehrsunfallstatistik der verunglückten Personen (verunglückte Beteiligte sowie Mitfahrer) ist nach dem Ereignisprinzip (Unfallort) einem Land oder Kreis zugeordnet. Trotzdem ist hier zu
Vergleichszwecken ein Bezug auf die Wohnbevölkerung vorgesehen. Es ist davon auszugehen, dass
Unfälle bei Fußgängern und in eingeschränktem Umfang bei Fahrradfahrern häufiger am Wohnort
passieren, dagegen sollten die Raten bei Berufspendlern in den Stadtstaaten/Städten systematisch
gegenüber dem Umland erhöht sein. Bei der Darstellung und Interpretation ist dies zu berücksichtigen.
Der Indikator zählt zu den Ergebnisindikatoren.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 107
Indikator 3.118 Im Straßenverkehr verunglückte Personen nach Geschlecht, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, 2015
Im Straßenverkehr verunglückte Personen
Verwaltungsbezirk
weiblich
Anzahl
Stadt Aachen
StR Aachen1
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
Reg.-Bez. Köln
NordrheinWestfalen
je 100.000
weibl.
Einw.
männlich
Anzahl
je 100.000
männl.
Einw.
Dar.: tödlich
insgesamt*
je 100.000
Einw.
Anzahl
weibl. männl.
Anzahl
643
551
504
396
493
544,8
353,5
382,4
412,9
387,9
760
654
763
542
650
600,4
435,1
590,8
578,1
524,9
1403
1206
1268
938
1143
573,6
393,9
485,9
494,6
455,5
1
3
7
5
2
–
5
13
11
8
9.254
412,9
11.707
544,3
20.966
477,4
41
82
34.347
378,9
42.422
488,3
76.782
432,5
158
364
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW):
Statistik der Straßenverkehrsunfälle
* einschl. Personen unbek. Geschlechts
1
StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
"–" nichts vorhanden (genau null)
je 100.000 Einwohner
650
600
550
500
450
Stadt Aachen
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
400
20
0
20 3
0
20 4
0
20 5
0
20 6
07
20
0
20 8
09
2
Ze 0 1
ns 0
u
20 s
11
20
1
20 2
1
20 3
1
20 4
15
350
Abbildung 46: Im Straßenverkehr verunglückte Personen je 100.000 Einwohner, 2003 - 2015
108 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 109
Themenfeld 4:
Gesundheitsrelevante Verhaltensweisen
110 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 4.01_02
Rauchverhalten nach Alter und Geschlecht, Mikrozensus, NordrheinWestfalen
GKA
Definition
Das Rauchen von Tabakwaren – am häufigsten werden Zigaretten geraucht – gilt als das Risikoverhalten mit den deutlichsten Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung: Kein anderes Verhalten hat einen vergleichbar starken Einfluss auf die Gesamtsterblichkeit. Rauchen fördert die Entstehung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen (u. a. Herzinfarkt, Schlaganfall) und von Krankheiten der
Atmungsorgane (insbesondere Lungenkrebs und chronische Lungenerkrankungen).
Nach dem Mikrozensusgesetz 2005 vom 24. Juni 2004 (BGBl. I S. 1350) findet alle vier Jahre eine
Zusatzerhebung Gesundheitszustand der Bevölkerung zum Mikrozensus statt. Sie liefert u. a. Informationen über Rauchgewohnheiten.
Das Rauchverhalten ist geschlechts-, und altersabhängig.
Unter regelmäßigem Rauchen wird tägliches Rauchen verstanden, auch wenn es sich nur um geringe
Tabakmengen handelt.
Im Indikator 4.1_01 wird der Anteil der regelmäßigen und gelegentlichen Raucher und der Nichtraucher in Prozent ausgewiesen. Der Indikator 4.1 bezieht sich auf den Bundesgesundheitssurvey und
der Zusatzstichprobe NRW. Die Methodik der Befragung ist vergleichbar. Die Zahl der Befragten resultiert aus einer Hochrechnung der 1 %-Stichprobe auf die Bevölkerung des Landes NordrheinWestfalen.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Datenquellen
Mikrozensus, Zusatzerhebung Gesundheit
Periodizität
ab 2005 vierjährlich
Validität
Da die Fragen zum Rauchverhalten für Kinder und Jugendliche stellvertretend vom Haushaltsvorstand
beantwortet werden, sind teilweise ungenaue Angaben möglich. Das betrifft im besonderen Maße die
Angaben der 15- bis 19-Jährigen.
Kommentar
Der Indikator zum Rauchverhalten der Bevölkerung wird als Länderindikator geführt
Der Indikator zählt zur Gruppe der Gesundheitsdeterminanten.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 111
Indikator 4.01_02
Rauchverhalten der Bevölkerung¹, Mikrozensus, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, 2013
Verwaltungsbezirk
Nichtraucher
Raucher
Anteil der Raucher, die täglich
mehr als 20 Zigaretten rauchen
Anteil der Befragten in %*
Stadt Aachen
2
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
79,2
74,6
70,0
75,9
73,9
20,8
25,4
30,0
24,1
26,1
3,8
9,9
8,6
9,9
10,7
Reg.-Bez. Köln
74,8
25,2
10,6
Nordrhein-Westfalen
74,1
25,9
12,4
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW):
Mikrozensus, Zusatzerhebung
* 15 Jahre u. älter
** Aussagewert eingeschränkt, da der Wert Fehler aufweisen kann
*** 1 %-Mikrozensus-Stichprobe
1
StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
35
Prozent
30
Stadt Aachen
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
25
20
15
2005
2009
2013
Abbildung 47: Rauchverhalten der Bevölkerung, Raucheranteil in Prozent,
2005 - 2013
112 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 4.08_02
Body Mass Index (BMI) der erwachsenen Bevölkerung nach Alter und
Geschlecht, Mikrozensus, Nordrhein-Westfalen
GA
Definition
Durch Adipositas werden sowohl die Gesundheit als auch die Lebensdauer negativ beeinflusst. Übergewicht wird mit Herz-Kreislauf-Risikofaktoren wie Bluthochdruck (Hypertonie), erhöhten Blutfettwerten (Hypercholesterinämie) sowie der Entstehung von Krankheiten (insbesondere Diabetes mellitus
und bestimmte Malignome) in Verbindung gebracht. Darüber hinaus kann das Übergewicht den Knochen- und Bandapparat überlasten und so arthrotische Gelenkschäden verstärken. Das andere Extrem ist Untergewicht, das ebenfalls zu gesundheitlichen Störungen führt. Zur Definition von Gewichtskategorien wie Untergewicht, Normalgewicht, Übergewicht und Adipositas (Fettleibigkeit) wird der
sogenannte Body Mass Index (BMI) benutzt. Der Body Mass Index wird aus dem Quotienten des Gewichtes in kg und dem Quadrat der Größe in m2 berechnet.
Nach dem Mikrozensusgesetz 2005 vom 24. Juni 2004 (BGBl. I S. 1350) findet alle vier Jahre eine
Zusatzerhebung Gesundheitszustand der Bevölkerung zum Mikrozensus statt. Sie liefert u. a. Informationen über Körpergröße und Körpergewicht sowie daraus resultierend erstmalig Berechnungen des
Body-Mass-Index.
Im Bundesgesundheitssurvey wurde der BMI nach Messungen der Körpergröße und des Gewichtes
exakt berechnet (Ind. 4.8). Die im vorliegenden Indikator angegebenen Maße der Befragten wurden
nach derselben Methode berechnet. Es wird der Prozentsatz der Untergewichtigen, Normalgewichtigen, Übergewichtigen und Adipösen insgesamt nach Kreisen und kreisfreien Städten dargestellt. Die
Zahl der Befragten resultiert aus einer Hochrechnung der 1 %-Stichprobe auf die Bevölkerung des
Landes Nordrhein-Westfalen.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Datenquellen
Mikrozensus, Zusatzerhebung
Periodizität
ab 2005 vierjährlich
Validität
Durch ungenaue Angaben der Befragten liegt ein systematischer bias vor, so dass der berechnete
BMI zu gering ausgewiesen wird.
Kommentar
Der Indikator 4.8_02 zum Body Mass Index (BMI) der erwachsenen Bevölkerung von 15 Jahren und
älter wird in Nordrhein-Westfalen als Länderindikator ohne Angabe des Geschlechts geführt. Bei der
Zuordnung zu den Gruppen unter-, normal-, übergewichtig und adipös wurden für Frauen und Männer
unterschiedliche Grenzwerte angewendet (s. Fußnote Indikatortabelle). Im Mikrozensus werden Angaben zu den Körpermaßen nicht gemessen, sondern erfragt. Die Ergebnisse des im Mikrozensus
berechneten BMI liegen deutlich unter den gemessenen Werten beim Bundes-Gesundheitssurvey.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 113
Indikator 4.08_02
Body Mass Index (BMI) der erwachsenen Bevölkerung, Mikrozensus,
Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2013
BMI in % der Befragten (>15 Jahre) mit Angaben zum Gewicht*
Verwaltungsbezirk
untergewichtig
normalgewichtig
übergewichtig
darunter:
adipös
Stadt Aachen
1
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
2,5
1,3
3,0
3,1
1,5
53,8
45,4
43,9
41,3
43,5
43,6
53,4
53,0
55,6
55,1
12,0
18,5
19,0
18,1
17,4
Reg.-Bez. Köln
2,3
47,1
50,6
15,7
Nordrhein-Westfalen
2,2
45,7
52,1
16,0
Datenquelle/Copyright:
*
Frauen
Männer
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW):
Mikrozensus, Zusatzerhebung
untergewichtig
normalgewichtig
bis 18,9
19,0 - 24,0
bis 19,9
20,0 - 25,0
(1 %-Mikrozensus-Stichprobe)
übergewichtig
24,1 - 29,9
25,1 - 29,9
>=30,0
>=30,0
1
adipös
StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
20
Prozent
15
Stadt Aachen
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
10
5
0
2005
2009
2013
Abbildung 48: Body Mass Index (BMI) der erwachsenen Bevölkerung, Anteil der Adipositas
in Prozent, 2005 - 2013
114 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 115
Themenfeld 6:
Einrichtungen des Gesundheitswesens
116 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 6.02 Versorgungsgrad mit an der vertragsärztlichen Tätigkeit teilnehmenden Arztgruppen der allgemeinen fachärztlichen Versorgung, Nordrhein-Westfalen nach
Verwaltungsbezirken
V
Definition
Der Versorgungsgrad dient als Maßzahl zur Beschreibung von Ressourcenmengen, die für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung zur Verfügung stehen. Der Versorgungsgrad mit an der
vertragsärztlichen/vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit teilnehmenden Arztgruppen wird anhand
der Verhältniszahlen der Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) dargestellt. Zur
Arztgruppe der Psychotherapeuten gehören gemäß § 101 Abs. 4 Satz 1 SGB V die überwiegend oder
ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärztinnnen/Ärzte und die Fachärztinnen/Fachärzte für
Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie die Psychologischen Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten und die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen/-psychotherapeuten.
Auf der Grundlage von Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung werden Verhältniszahlen für den allgemeinen
bedarfsgerechten Versorgungsgrad herausgegeben (Grundlage §§ 99 – 105 SGB V). Die Bundesrepublik wird in Raumordnungsregionen nach unterschiedlichen Verdichtungsräumen gegliedert. Kreise
und kreisfreie Städte werden verschiedenen Kreisgruppen zugeordnet. Auf dieser Grundlage wird ein
differenzierter Versorgungsgrad als Ausgangsrelation für die Feststellung von Überversorgung oder
Unterversorgung ermittelt. Eine Unterversorgung liegt vor, wenn der Stand der hausärztlichen Versorgung den in den Planungsblättern ausgewiesenen Bedarf um mehr als 25 % bzw. denjenigen der
fachärztlichen Versorgung um mehr als 50 % unterschreitet. Eine Überversorgung liegt vor, wenn eine
Überschreitung der örtlichen Verhältniszahl von mehr als 10 % vorliegt (bezogen auf örtliche Einwohner/Arztrelation).
Datenhalter
• Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein,
• Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Datenquelle
Planungsdaten für die ärztliche Versorgung
Periodizität
jährlich
Validität
Durch vertragliche Bindungen zwischen den Einrichtungen und den KVen auf der Grundlage des SGB
V sind die Daten als valide anzusehen.
Kommentar
Die bisherige Bedarfsplanung sah für alle Arztgruppen einheitliche Planungsbereiche vor, nämlich
Kreis, kreisfreie Stadt oder Kreisregion. Mit der Neufassung der Bedarfsplanungs-Richtlinie zum 1.
Januar 2013 veränderte der Gemeinsame Bundesausschuss die Bedarfsplanung grundlegend. Als
neue Grundstruktur definiert die Richtlinie jetzt vier sogenannte Versorgungsebenen, denen jeweils
unterschiedlich große Planungsbereiche zugeordnet werden: die hausärztliche Versorgung, die allgemeine fachärztliche Versorgung, die spezialisierte fachärztliche Versorgung und schließlich die gesonderte fachärztliche Versorgung. Bis auf die Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurginnen/-chirurgen unterliegen jetzt alle Fachgruppen der Bedarfsplanung und werden entsprechend ihres Spezialisierungsgrades einer der vier oben genannten Versorgungsebenen zugeordnet. Jeder Versorgungsebene sind
Arztgruppen, ein Planungsbereich (Mittelbereiche, Kreise bzw. kreisfreie Städte, Raumordnungsregion, KV-Gebiet) und Verhältniszahlen (ein Arzt je Anzahl der Einwohner) für die Versorgungsgradfeststellung zugeordnet. Der Indikator umfasst ab dem Berichtsjahr 2013 nur noch die Arztgruppen der
allgemeinen fachärztlichen Versorgung: Augenärztinnen/Augenärzte, Chirurginnen/Chirurgen, Frauenärztinnen/Frauenärzte,
Hautärztinnen/Hautärzte,
HNO-Ärztinnen/HNO-Ärzte,
Nervenärztinnen/Nervenärzte, Orthopädinnen/Orthopäden, Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten (ärztliche
Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeutinnen/ Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen/-psychotherapeuten), Urologinnen/Urologen
und Kinderärztinnen/Kinderärzte. Für die bisher ebenfalls im Indikator aufgeführten Anästhesistinnen/Anästhesisten, Fachinternistinnen/Fachinternisten und Radiologinnen/Radiologen (jetzt der Versorgungsebene „spezialisierte fachärztliche Versorgung“ zugeordnet) sowie Hausärztinnen/Hausärzte
(jetzt der Versorgungsebene „hausärztliche Versorgung“ zugeordnet) gelten gemäß der neuen Bedarfsplanung größere bzw. kleinräumigere Planungsbereiche. Sie können deshalb in diesem Kreisindikator nicht mehr ausgewiesen werden. Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 117
Indikator 6.02
Versorgungsgrad mit an der vertragsärztlichen Tätigkeit teilnehmenden Arzt2
gruppen der allgemeinen fachärztlichen Versorgung , Nordrhein-Westfalen
nach Verwaltungsbezirken, 31.12.2015
Versorgungsgrad in %
Verwaltungsbezirk
Augenärzte
Chirurgen
Frauenärzte
Hautärzte
HNO-Ärzte
Stadt Aachen
StR Aachen¹
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
129,1
107,8
142,2
116,5
126,1
187,8
166,0
199,8
111,4
186,3
160,2
119,2
124,5
119,1
129,3
163,4
110,4
131,1
132,4
121,9
124,5
109,8
145,0
121,9
119,0
Reg.-Bez. Köln
•
•
•
•
•
Nordrhein-Westfalen
•
•
•
•
•
Datenquelle/Copyright:
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein,
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe:
Planungsdaten für die ärztliche Versorgung
* ärztl. Psychotherap. u. psychol. Psychotherap., Kinderu. Jugendlichenpsych.
1
StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
Versorgungsgrad in %
Verwaltungsbezirk
Nervenärzte
Orthopäden
Psychotherapeuten
Urologen
Kinderärzte
Stadt Aachen
StR Aachen¹
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
138,3
172,4
181,1
109,3
128,0
152,3
130,6
122,7
110,7
126,6
164,3
137,2
140,4
127,6
172,4
136,4
116,9
141,8
156,4
140,9
181,0
141,9
140,6
137,4
158,8
Reg.-Bez. Köln
•
•
•
•
•
Nordrhein-Westfalen
•
•
•
•
•
Datenquelle/Copyright:
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein,
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe:
Planungsdaten für die ärztliche Versorgung
* ärztl. Psychotherap. u. psychol. Psychotherap., Kinderu. Jugendlichenpsychotherapeuten
1
StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
2
Zuordnung der Arztgruppen gem. der Neufassung der
Bedarfsplanungsrichtlinie v. 01.01.2013
118 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 6.05 Versorgungsgrad mit an der vertragszahnärztlichen Tätigkeit teilnehmenden
Zahnärztinnen und Zahnärzten, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
V
Definition
Der Versorgungsgrad dient als Maßzahl zur Beschreibung von Ressourcenmengen, die für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung zur Verfügung stehen. Der Versorgungsgrad mit an der
vertragszahnärztlichen Tätigkeit teilnehmenden Zahnärztinnen und Zahnärzten wird anhand der Verhältniszahlen der Bedarfsplanung der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) dargestellt.
Auf der Grundlage von Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen (G-BA) über die Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung werden Verhältniszahlen für den allgemeinen bedarfsgerechten Versorgungsgrad herausgegeben (Grundlage §§ 99 – 105 SGB V). Die Bundesrepublik wird in Raumordnungsregionen nach unterschiedlichen Verdichtungsräumen gegliedert. Kreise und kreisfreie Städte werden verschiedenen
Kreisgruppen zugeordnet. Auf dieser Grundlage wird ein differenzierter Versorgungsgrad als Ausgangsrelation für die Feststellung von Überversorgung oder Unterversorgung ermittelt. Eine Unterversorgung in der vertragszahnärztlichen Versorgung liegt vor, wenn der Bedarf den Stand der zahnärztlichen Versorgung um mehr als 100 v. H. überschreitet. Eine Überversorgung in der vertragszahnärztlichen Versorgung ist anzunehmen, wenn der allgemeine bedarfsgerechte Versorgungsgrad um
10 v. H. überschritten ist. Die Feststellung, ob eine Unter- oder Überversorgung vorliegt, obliegt dem
Landesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen. Zulassungen durften bis zum Jahr 2007 nur in
dem Umfang erfolgen, bis Überversorgung eingetreten ist. Als Bezugsbasis für die Berechnung von
Überversorgung und Unterversorgung dient die Relation Wohnbevölkerung zu Zahnärztin/Zahnarzt
bzw. Kieferorthopädin/-orthopäde (ab 2008 Wohnbevölkerung zu Zahnärztin/Zahnarzt, 0- bis 18Jährige zu Kieferorthopädin/-orthopäde).
Da es für Vertragszahnärztinnen/-ärzte seit dem 1. April 2007 keine Zulassungsbeschränkungen mehr
gibt – sie wurden durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz aufgehoben - , ist die zum 1. Oktober
2008 angepasste Bedarfsplanung für Kieferorthopädinnen/-orthopäden des G-BA lediglich als Entscheidungsgrundlage für Vertragszahnärztinnen/-ärzte zu verstehen, die sich mit einer kieferorthopädischen Praxis niederlassen wollen.
Datenhalter
• Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein,
• Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Datenquelle
Planungsdaten für die zahnärztliche Versorgung
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
Durch vertragliche Bindungen auf der Grundlage des SGB V sind die Daten als valide anzusehen.
Kommentar
Für den Regionalvergleich des Versorgungsgrades mit an der vertragszahnärztlichen Tätigkeit teilnehmenden Zahnärztinnen/-ärzten und Kieferorthopädinnen/-orthopäden ist eine Basistabelle der
Kreise und kreisfreien Städte erforderlich. Die Berechnung des Versorgungsgrades erfolgt mit allgemeinen Verhältniszahlen – Einwohnerinnen/Einwohner je Zahnärztin/Zahnarzt – nach definierten
Raumgliederungen. Der Versorgungsgrad ist festgelegt in der Bedarfsplanungsrichtlinie Zahnärztinnen
und Zahnärzte vom 09. März 1993 in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Mit der zum 1.10.2008 erfolgten Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie Zahnärzte wurde der auf
Grundlage der Bedarfsplanung errechnete Bedarf an kieferorthopädischen Praxen den sinkenden
Behandlungszahlen angepasst. Diese sind vor allem eine Folge des kontinuierlichen Rückgangs der
Patientengruppe der bis 18-Jährigen, die Anspruch auf eine kieferorthopädische Versorgung zu Lasten der GKV haben, sowie einer Abnahme der Fallzahlen insgesamt. Neue Richtgröße ist jetzt eine
Kieferorthopädin bzw. ein Kieferorthopäde für jeweils 4000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Dadurch liegt der Versorgungsgrad ab dem Berichtsjahr 2008 deutlich höher als in den Vorjahren, in
denen sich die Bedarfsplanung nach der gesamten Einwohnerzahl eines Planungsbezirks richtete,
wobei für jeweils 16 000 Einwohnerinnen/Einwohner eine Kieferorthopädin bzw. ein Kieferorthopäde
zur Verfügung stehen sollte.
Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 119
Indikator 6.05
Versorgungsgrad mit an der vertragszahnärztlichen Tätigkeit teilnehmenden
Zahnärztinnen und Zahnärzten nach Fachgebieten, Nordrhein-Westfalen nach
Verwaltungsbezirken, 2012-2015
Versorgungsgrad in %
2013
Verwaltungsbezirk
Zahnärzte
2015
KieferKieferKieferZahnärzte
Zahnärzte
orthopäden
orthopäden
orthopäden
106,9
85,7
83,4
78,4
77,8
Stadt Aachen
StR Aachen¹
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
2014
171,0
126,3
95,3
98,9
89,2
107,6
88,8
82,0
81,3
79,1
139,0
138,3
95,3
98,9
89,2
107,7
92,0
83,3
82,1
78,5
132,5
109,0
77,2
61,2
70,4
Reg.-Bez. Köln
•
•
•
•
•
•
Nordrhein-Westfalen
•
•
•
•
•
•
Datenquelle/Copyright:
Kassenzahnärztliche Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe:
Planungsdaten für die zahnärztliche Versorgung
¹ StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
Zahnärzte
Kieferorthopäden
100
90
80
70
20
03
20
04
20
05
20
06
20
07
20
08
20
09
20
10
20
11
20
12
20
13
20
14
20
15
60
180
160
140
120
100
80
60
40
20
0
20
03
20
04
20
05
20
06
20
07
20
08
20
09
20
10
20
11
20
12
20
13
20
14
20
15
110
je 100.000 Einwohner
je 100.000 Einwohner
120
Stadt Aachen
StR Aachen
Stadt Aachen
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
Kreis Heinsberg
Abbildung 51: Versorgungsgrad mit an der vertragszahnärztlichen Tätigkeit teilnehmenden
Zahnärztinnen und Zahnärzten und Kieferorthopäden, 2003 - 2015
120 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 6.15 Wichtige Krankenhausangebote, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
V
Definition
Indikator 6.15 zeigt das Bettenangebot der wichtigsten Fachabteilungen der Grundversorgung bezogen auf die zu versorgenden Bevölkerungsgruppen im Regionalvergleich.
Die Fachabteilung Chirurgie schließt nach der Ersten Verordnung zur Änderung der Krankenhausstatistik-Verordnung vom 13.08.2001 die Subspezialisierungen Gefäß-, Thorax-, Unfall-, Viszeral-, sonstige und allgemeine Chirurgie ein.
Zur Inneren Medizin zählen die Richtungen Angiologie, Endokrinologie, Gastroenterologie, Hämatologie und internistische Onkologie, Kardiologie, Klinische Geriatrie, Nephrologie, Pneumologie, Rheumatologie und sonstige und allgemeine Innere Medizin.
Frauenheilkunde und Geburtshilfe hat die Unterabteilungen Frauenheilkunde, Geburtshilfe sowie
sonstige und allgemeine Frauenheilkunde und Geburts-hilfe.
Kinderheilkunde beinhaltet die Gebiete Kinderkardiologie, Neonatologie und sonstige und allgemeine
Kinderheilkunde.
Für die vier aufgeführten Fachabteilungen wird der Bezug je 100 000 zu versorgende Einwohnerinnen
und Einwohner bzw. Frauen oder Kinder in den Verwaltungsbezirken hergestellt.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Datenquelle
Krankenhausstatistik, Teil I - Grunddaten
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
Kommen alle Einrichtungen ihrer Meldepflicht nach, kann von einer hohen Datenqualität für die Krankenhäuser des Geltungsbereiches der Krankenhausstatistik-Verordnung (d. h. mit Ausnahme der
Krankenhäuser der Bundeswehr, Polizei und des Maßregelvollzugs) ausgegangen werden.
Kommentar
Die Darstellung der Fachabteilungen entspricht der Ersten Verordnung zur Änderung der Krankenhausstatistik-Verordnung vom 13.08.2001. Die aufgestellten Betten werden im Jahresdurchschnitt
ermittelt und zum Stichtag 31.12. jeden Jahres erfasst.
Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 121
Indikator 6.15
Wichtige Krankenhausangebote, Nordrhein-Westfalen
nach Verwaltungsbezirken, 2015
Aufgestellte Betten in den Fachabteilungen
Verwaltungsbezirk
Chirurgie
insges.
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
Reg.-Bez. Köln
Nordrhein-Westfalen
je
100.000
Einw.
Innere Medizin
insges.
je
100.000
Einw.
insges.
je
100.000
Einw.*
insges.
je
100.000
Einw.**
851
343
230
239
154,5
131,4
121,3
95,3
1.196
596
325
385
217,1
228,4
171,4
153,4
330
95
64
87
137,5
82,6
76,7
78,7
166
80
33
–
238,8
229,4
129,3
–
5.544
126,2
7.877
179,3
1.994
102,1
967
162,2
25.258
142,3
37.437
210,9
8.272
104,6
4.517
189,7
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW):
Krankenhausstatistik, Teil I - Grunddaten
*
**
Frauen im Alter von 15 und mehr Jahren
Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren
seit 2009 StR Aachen inkl. Stadt Aachen
"–" genau null
1
450
400
350
300
250
200
150
100
Stadt Aachen
Kreis Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
StR Aachen*
50
0
20
0
20 3
0
20 4
0
20 5
0
20 6
07
20
0
20 8
09
2
Ze 0 1
ns 0
u
20 s
11
20
1
20 2
1
20 3
1
20 4
15
je 100.000 Kinder im Alter von 0-14 J.
Frauenheilkunde/
Kinderheilkunde
Geburtshilfe
Abbildung 52: Wichtige Krankenhausangebote: aufgestellte Betten in der Kinderheilkunde je
100.000 Kinder im Alter von 0-14 Jahren, 2003 - 2015, * seit 2009 StR Aachen
inkl. Stadt Aachen
122 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 6.18 Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen nach Art der Pflegeeinrichtung
bzw. verfügbaren Plätzen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
V
Definition
Der Indikator gibt einen Überblick über die regionale Verteilung von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen und den Versorgungsgrad der Bevölkerung (der über 65-Jährigen) mit stationären
Pflegeplätzen.
Die Daten sind Teil der alle zwei Jahre jeweils zum Stichtag 15.12. eines Berichtsjahres (erstmals im
Dezember 1999) durchgeführten Pflegestatistik. Die hier erfassten Daten zum pflegerischen Versorgungsangebot dienen zusammen mit den Daten zur personellen Ausstattung (Themenfeld 8) und zur
Struktur der Pflegebedürftigen (Themenfeld 3) sowie den erbrachten Leistungen (Themenfeld 7) als
Grundlage für Planungsentscheidungen.
Auskunftspflichtig sind die Träger der Pflegeeinrichtungen mit Versorgungsvertrag nach SGB XI. Ambulante Pflegeeinrichtungen sind selbstständige Einrichtungen mit mindestens einer ausgebildeten
Pflegefachkraft, die aufgrund eines Versorgungsvertrages nach SGB XI Pflegebedürftige in ihren
Wohnungen pflegen und hauswirtschaftlich versorgen.
Stationäre Pflegeeinrichtungen sind selbstständig wirtschaftende Einrichtungen, die aufgrund eines
Versorgungsvertrages nach SGB XI Pflegebedürftige ganz- bzw. halbtäglich versorgen. Stationäre
Pflege umfasst vollstationäre Lang- und Kurzzeitpflege sowie teilstationäre Tages- und Nachtpflege.
Als verfügbare Plätze zählen alle Plätze, die von der (teil-)stationären Einrichtung gemäß Versorgungsvertrag angeboten werden.
Während die Pflege nach SGB XI in eingliedrigen Einrichtungen ausschließlich stationär oder ambulant geleistet wird, erfolgt sie in mehrgliedrigen Einrichtungen sowohl (teil- und/oder voll)stationär als
auch ambulant. Im vorliegenden Indikator werden unter ambulanten Pflegeeinrichtungen sowohl
eingliedrige als auch mehrgliedrige Einrichtungen verstanden. Die Differenz aus der Gesamtzahl ambulanter Pflegeeinrichtungen und eingliedriger Einrichtungen stellen die mehrgliedrigen Einrichtungen
dar.
Die Statistik unterscheidet außerdem nach Einrichtungen ohne andere und mit anderen Sozialleistungen (gemischte Einrichtungen), zu denen z. B. häusliche Krankenpflege oder Haushaltshilfe nach
SGB V, Hilfe zur Pflege nach BSHG oder Mobiler Sozialer Dienst gehören.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Datenquelle
• Pflegestatistik
• Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
Periodizität
zweijährlich, 15.12., erstmalig ab 1999
Validität
Bei der Pflegestatistik handelt es sich um eine Totalerhebung mit Auskunftspflicht. Zur Qualitätssicherung werden von den Statistischen Landesämtern Eingangskontrollen der Statistikbelege auf Vollständigkeit vorgenommen. Eine hohe Datenqualität ist nur schwer zu erreichen, da es sich um eine
Datenerhebung bei einer Vielzahl von Auskunftspflichtigen handelt, die sich durch das Ausscheiden
oder durch das Gründen neuer Pflegeeinrichtungen ständig verändert.
Kommentar
Die verwendeten Zahlen sind Stichtagszahlen des Landesbetriebs Information und Technik (IT.NRW)
zum 15.12. bzw. 31.12. des jeweiligen Berichtsjahres. Die verfügbaren Plätze werden im Jahresdurchschnitt ermittelt und zum 15.12. des Berichtsjahres erfasst. Der Bevölkerungsbezug erfolgt auf
die Stichtagsbevölkerung vom 31.12. des Berichtsjahres.
Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 123
Indikator 6.18 Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen nach Art der Pflegeeinrichtung
bzw. verfügbaren Plätzen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2015
Ambulante Pflegeeinr.
Stationäre Pflegeeinrichtungen
dar.: Eingliedrige
Verwaltungsbezirk
insgesamt
ohne
verfügbare Plätze
mit
andere(n)
Sozialleistungen
vollstationäre
Pflege
teilstationäre
Pflege
4.943,8
5.858,4
5.997,2
6.267,1
5.846,4
2.156
3.544
2.956
2.359
2.660
45
274
273
116
285
43.860 5.023,9
41.948
1.912
2.626 187.570 5.098,3
179.368
8.202
Stadt Aachen
StR Aachen¹
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
33
41
39
33
36
–
1
–
2
1
31
37
37
24
32
40
52
62
41
56
Reg.-Bez. Köln
595
18
545
644
2.593
43
2.422
Nordrhein-Westfalen
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW):
Pflegestatistik, Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
insgesamt
insgesamt
je
100.000
ältere E.*
Anzahl
2.201
3.818
3.229
2.475
2.945
* 65 Jahre und mehr
¹ StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
je 100.000 Einwohner über 64 Jahre
7000
6500
6000
Stadt Aachen
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
5500
5000
4500
4000
2003 2005 2007 2009 2011 2013 2015
Abbildung 53: Stationäre Pflegeeinrichtungen, verfügbare Plätze je 100.000 Einwohner über
64 Jahre, 2003 - 2015
124 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 6.21 Apotheken, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
V
Definition
Der Indikator erfasst öffentliche Apotheken, die der ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der
Bevölkerung dienen, die Versorgungsdichte sowie die Zahl der Krankenhausapotheken auf regionaler
Ebene.
Der Betrieb einer Apotheke bedarf der Erlaubnis durch die zuständige Verwaltungsbehörde. Die Erlaubnis wird einer Apothekerin bzw. einem Apotheker erteilt.
Die Versorgung von Krankenhäusern und allen ihnen gleichgestellten Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen durch Krankenhausapotheken ist aufgrund von Arzneimittelverträgen nach § 14 Apothekengesetz geregelt.
Datenhalter
• Apothekerkammer Nordrhein
• Apothekerkammer Westfalen-Lippe
• Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Datenquelle
• Statistik der Apotheken
• Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
Da die Apothekerkammern von den Landesbehörden über die zum Betrieb einer Apotheke erteilten
Erlaubnisse informiert werden, ist von einer guten Datenqualität auszugehen.
Kommentar
Die verwendeten Daten sind Stichtagszahlen der Apothekerkammern bzw. für den Bevölkerungsbezug des Landesbetriebs Information und Technik (IT.NRW).
Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 125
1
Indikator 6.21
Apotheken, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2015
Öffentliche Apotheken
Verwaltungsbezirk
Stadt Aachen
StR Aachen¹
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
Anzahl
Einwohner je
Apotheke
Krankenhausapotheken
68
75
55
48
57
3.616
4107
4779
3983
4430
3
2
1
–
–
Reg.-Bez. Köln
1.080
4.095
18
Nordrhein-Westfalen
4.332
4.124
89
Datenquelle/Copyright:
Apothekerkammern Nordrhein und: Statistik der Apotheken
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW):
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
"–" genau null
Bevölkerung auf Basis des Zensus 2011
2
StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
1
Einwohner je Apotheke
5000
4600
4200
3800
3400
20
0
20 3
0
20 4
0
20 5
06
20
0
20 7
0
20 8
09
2
Ze 0 1
ns 0
u
20 s
11
20
1
20 2
1
20 3
1
20 4
15
3000
Abbildung 54: Einwohner je Apotheke, 2003 - 2015
Stadt Aachen
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
126 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 6.23 Personen im Ambulant Betreuten Wohnen nach Geschlecht,
Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
GV
Definition
Der vorliegende Indikator gibt Auskunft über die Zahl von Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen des Ambulant Betreuten Wohnens im regionalen Vergleich. Wohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe bezieht sich auf körperlich, geistig, seelisch behinderte Menschen und Suchtkranke. Die
Angaben erfolgen sowohl in absoluter Fallzahl als auch bezogen auf je 100 000 Einwohnerinnen und
Einwohner im Alter von 18 und mehr Jahren.
Ambulant Betreutes Wohnen ist eine Betreuungsform außerhalb der eigenen Familie für volljährige
behinderte Menschen im Sinne von § 39 Abs. 1 Satz 1 BSHG, die einer stationären Hilfe in einer Einrichtung nicht, noch nicht oder nicht mehr bedürften, aber die vorübergehend oder für längere Zeit
oder auf Dauer nicht ohne Hilfe selbstständig leben können. Ambulant Betreutes Wohnen kann in
Form von Einzel- oder Paarwohnen oder Wohngemeinschaften erfolgen.
Die Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes (AVBSHG) vom 20.06.2003 regelt u. a. die Übertragung der Zuständigkeit für das ambulante selbstständige Wohnen behinderter Menschen von den örtlichen auf die überörtlichen Sozialhilfeträger. Damit
werden Zuständigkeit und Kostenträgerschaft für alle ambulanten, teilstationären und vollstationären
Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe zum Wohnen bei den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe zusammengeführt. Die Zuständigkeitsverlagerung erfolgt mit dem Ziel, bisherige, sich aus der geteilten Zuständigkeit und Kostenträgerschaft für Ambulant Betreutes Wohnen
einerseits und stationäres Wohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe andererseits ergebende
Hemmnisse für einen flächendeckenden und bedarfsgerechten Auf- und Ausbau von Angeboten
selbstständigen Wohnens zu beseitigen und bestehende regionale Unterschiede im Umfang der Angebote auszugleichen.
Datenhalter
• Landschaftsverband Rheinland
• Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Datenquelle
Statistik zur Eingliederungshilfe nach § 39 Bundessozialhilfegesetz
Periodizität
halbjährlich, 30.6. und 31.12., erstmalig 2004
Validität
Die Informationen der Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Nordrhein sind datenbankbasiert
und durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Fachbereichen plausibilisiert und qualitätsgesichert.
Kommentar
Gemäß § 4 der Rahmenvereinbarung Eingliederungshilfe Wohnen ermittelten die Landschaftsverbände erstmals zum Stichtag 30.06.2004 und seitdem halbjährlich zu den Stichtagen 31.12. und 30.6. die
Gesamtzahl der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger getrennt nach ambulanter oder
stationärer Betreuung.
Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 127
Indikator 6.23
Personen im Ambulant Betreuten Wohnen nach Geschlecht,
Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2015
Personen im Ambulant Betreuten Wohnen*
Verwaltungsbezirk
Frauen
Anzahl
Männer
je 100.000
weibl. Einw.*
Anzahl
insgesamt
je 100.000
männl.
Einw.*
Anzahl
je 100.000
Einw.*
StR Aachen¹
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
1.062
420
229
737
791,5
378,0
283,7
690,1
1.195
460
298
711
509,2
427,1
381,2
691,1
2.257
880
527
1.448
482,8
402,2
331,7
690,6
Reg.-Bez. Köln
7.393
411,7
8.249
460,8
15.642
424,5
29.142
385,3
32.479
448,6
61.621
413,5
Nordrhein-Westfalen
Datenquelle/Copyright:
Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe
Statistik zur Eingliederungshilfe nach § 39 BSHG
* 18 Jahre und älter
1
StR Aachen inkl. Stadt Aachen
800
je 100.000 Einwohner
700
600
500
400
300
200
Stadt Aachen
Kreis Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
StR Aachen*
100
20
0
20 4
0
20 5
0
20 6
0
20 7
0
20 8
0
20 9
Ze 1 0
ns
u
20 s
11
20
1
20 2
1
20 3
1
20 4
15
0
Abbildung 55: Personen ab 18 Jahre und älter im Ambulant Betreuten Wohnen je 100.000
Einwohner der Altersgruppe, 2004 - 2015, * ab 2010 StädteRegion Aachen
inkl. Stadt Aachen
128 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 6.23_01
Plätze im stationären Wohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe für
Menschen mit Behinderungen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungs
bezirken
GV
Definition
Zum 01.07.2003 sind in Nordrhein-Westfalen die Zuständigkeiten für stationäre und ambulante Leistungen der Eingliederungshilfe zum Wohnen bei den beiden Landschaftsverbänden Rheinland und
Westfalen-Lippe zusammengeführt worden (Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes (AV-BSHG) vom 20.06.2003).
Der vorliegende Indikator gibt Auskunft über die Zahl der Plätze im stationären Wohnen im Rahmen
der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen – körperlich, geistig und psychisch Behinderte sowie Suchtkranke - im Alter von 18 und mehr Jahren im regionalen Vergleich. Die Angaben erfolgen sowohl in absoluter Fallzahl als auch bezogen auf je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner.
Stationäres Wohnen bedeutet Leben in einer Wohneinrichtung für behinderte Menschen oder in kleineren Außenwohngruppen mit umfassender Betreuung bis zu 24 Stunden täglich durch feste Bezugspersonen. Der Umfang der Betreuung richtet sich nach den persönlichen Bedürfnissen des behinderten Menschen.
Datenhalter
• Landschaftsverband Rheinland
• Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Datenquelle
Statistik zur Eingliederungshilfe nach § 39 Bundessozialhilfegesetz
Periodizität
halbjährlich, 30.6. und 31.12., erstmalig 2004
Validität
Die Informationen der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe sind datenbankbasiert
und durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Fachbereichen plausibilisiert und qualitätsgesichert.
Kommentar
Gemäß § 4 der Rahmenvereinbarung Eingliederungshilfe Wohnen erstellten die Landschaftsverbände
erstmals zum Stichtag 30.06.2004 und seitdem halbjährlich zu den Stichtagen 31.12. und 30.6. eine
Übersicht über die in ihrem Gebiet in Anspruch genommenen Angebote an stationären Leistungen der
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung im Bereich Wohnen. Die Übersicht ist nach örtlichen Trägern der Sozialhilfe und nach Zielgruppen aufgegliedert.
Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 129
Indikator 6.23_01
1
Plätze im stationären Wohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe für
Menschen mit Behinderungen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2015 (31.12.)
Plätze im stationären Wohnen für
Verwaltungsbezirk
je
100.000
Einwohner
> 18 Jahre
insgesamt
StR Aachen²
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
Reg.-Bez. Köln
Nordrhein-Westfalen
geistig behinderte
körperbehinderte
Menschen
Menschen
zusammen
je 100.000 E.
> 18 Jahre
je 100.000
E.
> 18 Jahre
zusammen
943
473
649
661
201,7
216,2
408,5
315,3
524
265
311
545
112,1
121,1
195,7
259,9
143
129
–
–
30,6
59,0
–
–
7.909
214,7
5.011
136,0
396
10,7
43.044
288,8
29.202
196,0
1.392
9,3
Plätze im stationären Wohnen für
Verwaltungsbezirk
seelisch behinderte
Menschen
zusammen
StR Aachen²
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
suchtkranke
Menschen
je 100.000 E.
> 18 Jahre
zusammen
je 100.000 E.
> 18 Jahre
222
79
296
90
47,5
36,1
186,3
42,9
54
–
42
26
11,6
–
26,4
12,4
Reg.-Bez. Köln
1.972
53,5
530
14,4
Nordrhein-Westfalen
9.354
62,8
3.096
20,8
Datenquelle/Copyright:
Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe
Statistik zur Eingliederungshilfe nach § 39 BSHG
"–"genau null
1
Vollstationäre Wohneinrichtungen ohne Kurzzeitwohneinrichtungen, nur für Personen ab 18 Jahre
2
StR Aachen inkl. Stadt Aachen
130 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 6.23_02
Plätze in stationären Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen,
Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
GV
Definition
Der vorliegende Indikator gibt Auskunft über die Zahl von Menschen mit Behinderungen im Alter von
18 und mehr Jahren in stationären Wohneinrichtungen im regionalen Vergleich. Wohnen im Rahmen
der Eingliederungshilfe bezieht sich auf körperlich, geistig, seelisch behinderte Menschen und Suchtkranke. Die Angaben erfolgen sowohl in absoluter Fallzahl als auch bezogen auf je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner. Das Verhältnis von ambulanten zu stationären wohnbezogenen Hilfen für
Menschen mit Behinderungen wird unter Hinzuziehung des Indikators 6.23 Personen im Ambulant
Betreuten Wohnen berechnet.
Erläuterungen zum Ambulant Betreuten Wohnen siehe Indikator 6.23.
Erläuterungen zum stationären Wohnen siehe Indikator 6.23_01.
Datenhalter
• Landschaftsverband Rheinland
• Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Datenquelle
Statistik zur Eingliederungshilfe nach § 39 Bundessozialhilfegesetz
Periodizität
halbjährlich, 30.6. und 31.12., erstmalig 2004
Validität
Die Informationen der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe sind datenbankbasiert
und durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Fachbereichen plausibilisiert und qualitätsgesichert.
Kommentar
Gemäß § 4 der Rahmenvereinbarung Eingliederungshilfe Wohnen ermittelten die Landschaftsverbände erstmals zum Stichtag 30.06.2004 und seitdem halbjährlich zu den Stichtagen 31.12. und 30.6. die
Gesamtzahl der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger getrennt nach ambulanter oder
stationärer Betreuung.
Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 131
Indikator 6.23_02
Plätze in stationären Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen,
Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2015
Personen in stationären Wohneinrichtungen*
Frauen
Männer
insgesamt
Verwaltungsbezirk
Anzahl
1
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
Reg.-Bez. Köln
NordrheinWestfalen
je
100.000
weibl.
Einw.>18J
.
Anzahl
je 100.000
männl.
Einw.>18J.
Anzahl
je
100.000
Einw.>18J
Relation zwischen
%-Anteil der
betreuten Personen
18- bis unter 65jähr.
Personen
Ambulant Stationär
in %
.
386
209
169
207
287,7
188,1
209,4
193,8
616
322
269
292
262,5
299,0
344,1
283,8
1.002
531
438
499
214,3
242,7
275,7
238,0
69
62
55
74
31
38
45
26
90,0
92,5
92,2
92,0
3.601
200,6
5.142
287,2
8.743 237,3
64
36
90,3
353,6 43.345 290,9
59
41
89,3
17.746
234,6 25.599
Datenquelle/Copyright:
Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe:
Statistik zur Eingliederungshilfe nach § 39 Bundessozialhilfegesetz
* Personen ab 18 Jahre; ohne ausserrhein. Träger (11 Pers.)
1
seit 2010 StR Aachen inkl. Stadt Aachen
290
je 100.000 Einwohner
280
270
260
250
240
230
220
Stadt Aachen
Kreis Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
StR Aachen*
210
20
0
20 4
0
20 5
0
20 6
0
20 7
0
20 8
0
20 9
Ze 1 0
ns
u
20 s
11
20
1
20 2
1
20 3
1
20 4
15
200
Abbildung 56: Plätze in stationären Wohneinrichtungen für Menschen mit
Behinderung je100.000 Einwohner, 2004 - 2015,
* seit 2010 StR Aachen inkl. Stadt Aachen
132 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 133
Themenfeld 7:
Inanspruchnahme von Leistungen des Gesundheitswesens
134 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 7.06 Inanspruchnahme des Krankheitsfrüherkennungsprogramms für Kinder,
Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
KVF
Definition
Das gesetzliche Krankheitsfrüherkennungsprogramm für Kinder ist ein der Entwicklungsdynamik des
Kindes angepasstes mehrteiliges Screening-Programm, das eine möglichst frühzeitige Aufdeckung
wesentlicher Entwicklungsstörungen und Erkrankungen zum Ziel hat. Dadurch werden Therapiemöglichkeiten früher einsetzbar. Das Programm umfasst insgesamt 10 Untersuchungen. Zuletzt wurde am
1.7.1997 die J1 (1. Jugendgesundheitsschutzuntersuchung) in den Leistungskatalog der gesetzlichen
Krankenkassen als Pflichtleistung aufgenommen.
Die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen ist freiwillig. Die Inanspruchnahme und Ergebnisse dieser Früherkennungsuntersuchungen werden im Vorsorgeheft dokumentiert. Die Neugeborenen-Untersuchungen U1 (Erstuntersuchung) und U2 (Basisuntersuchung am 3. - 10. Lebenstag)
werden in der Regel noch in der Geburtsklinik und damit bei nahezu allen Kindern durchgeführt; die
folgenden Untersuchungen werden bei niedergelassenen (Kinder-)Ärztinnen bzw. (Kinder-)Ärzten
angeboten. Über ihre Inanspruchnahme im Regionalvergleich berichtet Indikator 7.6. Dabei wird eine
Differenzierung nach den Untersuchungen im 1. Lebensjahr (U3: 4. - 6. Lebenswoche, U4: 3. - 4. Lebensmonat, U5: 6. - 7. Lebensmonat, U6: 10. - 12. Lebensmonat) sowie den in den folgenden Lebensjahren bis zum Schuleintritt angebotenen Untersuchungen (U7: 21. - 24. Lebensmonat, U8: 43. - 48.
Lebensmonat (3 ½ - 4 Jahre), U9: 60. - 64. Lebensmonat (5 – 5 ½ Jahre)) vorgenommen.
Im Rahmen der Einschulungsuntersuchungen werden die Eintragungen im Vorsorgeheft durch den
öffentlichen Gesundheitsdienst erfasst. Indikator 7.6 bezieht sich auf die Anzahl der Schulanfängerinnen und Schulanfänger, die das Vorsorgeheft zur Einschulungsuntersuchung vorgelegt haben. Die
Bewertung erfolgt ausschließlich im Hinblick auf die Inanspruchnahme.
Datenhalter
Landeszentrum Gesundheit (LZG.NRW)
Datenquelle
Dokumentation der schulischen Eingangsuntersuchungen (Regelschule)
Periodizität
jährlich, bezogen auf den Einschulungsjahrgang
Validität
Der Indikator 7.6 enthält für einige wenige Kreise, bzw. kreisfreie Städte nur unvollständige oder keine
Daten, da für die Inanspruchnahme der Krankheitsfrüherkennungsuntersuchungen bei Schulanfängern keine Meldepflicht besteht. Für die Indikatoren 7.13 und 7.14, die sich auf die Inanspruchnahme
von Impfungen entsprechend dem Infektionsschutzgesetz beziehen, liegen auf Grund der bestehenden Meldepflicht vollständigere Daten vor. Die Validität der Daten ist davon abhängig, ob alle Schulanfängerinnen und Schulanfänger oder nur eine Teilmenge untersucht wurden und wie hoch der Anteil
der untersuchten Schulanfängerinnen und Schulanfänger ist, die das Vorsorgeheft vorgelegt haben.
Da die Zahl der Anspruchsberechtigten (gesetzlich wie privat krankenversicherte Kinder) nicht vorliegt,
wird auf die Zahl der Schulanfängerinnen und Schulanfänger als Bevölkerungsbezug zurückgegriffen.
Die Variable untersuchte Schulanfängerinnen und Schulanfänger kann bei den Indikatoren, die auf der
schulischen Eingangsuntersuchung als Datenquelle basieren, infolge von Datenübermittlungsfehlern
schwanken.
Kommentar
Der Indikator informiert über die Inanspruchnahme von Leistungen der Gesundheitsversorgung in den
Kreisen und kreisfreien Städten. Darüber hinaus kann die vollständige Teilnahme am Untersuchungsangebot als Maß für gesundheitsbewusstes Verhalten der Eltern interpretiert werden.
Es handelt sich um einen Prozessindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 135
Indikator 7.06
Inanspruchnahme des Krankheitsfrüherkennungsprogramms für
Kinder, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2015¹
Inanspruchnahme d. Früherkennungsuntersuchungen
Verwaltungsbezirk
Untersuchte
Schulanfänger
insgesamt*
Dokumentation
vorhanden**
darunter:
wahrgenommen in %:
U3 - U6
U7
U8
Keine Dokumentation vorhanden***
Stadt Aachen
StR Aachen²
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
1.778
2.688
2.239
1.701
2.143
1.387
2.065
1.902
1.620
1.978
89,8
91,8
94,6
92,7
97,7
93,5
95,1
96,9
95,4
98,1
94,2
94,0
97,4
95,4
96,6
391
623
337
81
165
Reg.-Bez. Köln
32.947
29.388
92,8
95,7
95,5
3.559
NordrheinWestfalen.****
143.122
130.528
92,9
96,1
96,2
12.594
Datenquelle/Copyright:
Landeszentrum Gesundheit NRW:
Dokumentation der schulischen Eingangsuntersuchungen (Regelschule)
Verwaltungsbezirk
dar.:
Untersuchte
Schulanfänger
älter als
64 Monate
*
**
***
****
¹
²
Untersuchte Kinder älter als 48 Monate
Vorsorgeheft vorgelegt
Vorsorgeheft nicht vorgelegt
Summe der meldenden Kreise
Einschulungsjahrgang
StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
Inanspruchnahme d. Früherkennungsuntersuchungen
Dokumentation
vorhanden**
darunter:
wahrgenommen in %:
U9
Keine Dokumentation vorhanden***
Stadt Aachen
StR Aachen²
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
1.631
2.467
1.946
1.570
1.895
1.263
1.913
1.645
1.491
1.742
94,0
91,4
94,9
94,0
92,9
368
554
301
79
153
Reg.-Bez. Köln
30.435
27.102
92,4
3.333
133.881
122.010
93,4
11.871
NordrheinWestfalen****
Datenquelle/Copyright:
Landeszentrum Gesundheit NRW:
Dokumentation der schulischen Eingangsuntersuchungen (Regelschule)
*
**
***
****
¹
²
Untersuchte Kinder älter als 48 Monate
Vorsorgeheft vorgelegt
Vorsorgeheft nicht vorgelegt
Summe der meldenden Kreise
Einschulungsjahrgang
StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
136 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 7.10 Anteil der durch Karies-Prophylaxemaßnahmen erreichten Kinder nach
Einrichtungstyp, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
KVF
Definition
Unter dem Begriff Kariesprophylaxe werden Maßnahmen zur Verhinderung von Zahnerkrankungen
(Karies) zusammengefasst. Sie werden unterschieden in Gruppenprophylaxe und Individualprophylaxe. Gesetzliche Grundlage sind für die Gruppenprophylaxe § 21 SGB V, für die Individualprophylaxe §
22 SGB V.
Gemäß § 21 SGB V haben die Krankenkassen im Zusammenwirken mit den Zahnärzten und den für
die Zahngesundheitspflege in den Ländern zuständigen Stellen Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen bei Versicherten, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
zu fördern und sich an den Kosten zur Durchführung zu beteiligen. Die Maßnahmen werden vorrangig
in Gruppen, insbesondere in Kindergärten und Schulen durchgeführt und sollen sich insbesondere auf
Ernährungsberatung, Zahnschmelzhärtung und Mundhygiene erstrecken. Es werden bis zu 4 Prophylaxemaßnahmen/Schuljahr, in einzelnen Kreisen sogar bis zu 5 Prophylaxemaßnahmen/Schuljahr,
durchgeführt.
Indikator 7.10 stellt die Anzahl der durch wenigstens eine oder zwei Prophylaxemaßnahmen bzw. impulse tatsächlich erreichten Vorschul- und Schulkinder nach Einrichtungstyp im Regionalvergleich
dar.
Datenhalter
Landesarbeitsgemeinschaften zur Förderung der Jugendzahnpflege Nordrhein und Westfalen-Lippe
Datenquelle
Dokumentation der Maßnahmen in der Gruppenprophylaxe
Periodizität
jährlich, nach Schuljahren
Validität
Da sich der Indikator ausschließlich auf die Durchführung von Prophylaxe-Maßnahmen bezieht, ist
von einer ausreichenden Vollständigkeit und guten Validität auszugehen.
Kommentar
Der Indikator informiert über die Anzahl von Vorschul- und Schulkindern, die durch 1 bzw. 2 Maßnahmen der Karies-Gruppenprophylaxe erreicht wurden. Mehrfachzählungen sind hier möglich, da mehrere Prophylaxemaßnahmen/ Schuljahr durchgeführt werden.
Es handelt sich um einen Prozessindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 137
Indikator 7.10
Anteil der durch Karies-Prophylaxemaßnahmen erreichten Kinder nach
Einrichtungstyp, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2015¹
Zahl der durch 1- bis 2-malige Prophylaxemaßnahmen
bzw. -impulse erreichten Kinder in
Verwaltungsbezirk
Kindergärten
gemeldete
3
Kinder
ein Impuls
3
Grundschulen
4
zwei Impulse
gemeldete
2
Kinder
ein Impuls
3
4
zwei Impulse
StR Aachen*
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
17.010
7.831
5.750
7.785
12.385
5.499
3.950
4.557
9.801
3.816
3.392
•
18.472
9.296
6.643
3.304
16.096
8.713
5.126
4.050
11.093
6.234
3.510
•
Reg.-Bez. Köln
135.168
97.017
66.830
145.166
123.083
77.082
Nordrhein-Westfalen
540.609
383.509
214.983
609.904
515.682
286.117
Zahl der durch 1- bis 2-malige Prophylaxemaßnahmen
bzw. -impulse erreichten Kinder in
Verwaltungsbezirk
Klasse 5/6
Klasse 7-10
gemeldete
2
Kinder
ein
3
Impuls
StR Aachen*
Düren
Euskirchen
Heinsberg
9.466
2.757
3.867
27.274
3.735
1.920
433
•
1.537
1.886
81
•
20.575
6.850
8.336
•
Reg.-Bez. Köln
94.197
20.908
14.710
319.874
62.415
18.969
Nordrhein-Westfalen
zwei
gemeldete
4
2
Impulse
Kinder
ein
3
Impuls
Förderschule
zwei
4
Impulse
gemeldete
2
Kinder
ein
3
Impuls
zwei
4
Impulse
102
•
81
41
962
•
•
•
2.786
1.460
1.181
930
1.377
418
368
551
2.295
379
129
563
140.200
1.319
1.045
19.420
10.206
7.188
560.802
29.539
2.561
76.751
36.074
15.759
Datenquelle/Copyright:
Landesarbeitsgemeinschaften z. Förderung d. Jugendzahnpflege Nordrhein u. Westfalen-Lippe:
Dokumentation der Maßnahmen in der Gruppenprophylaxe
1
Schuljahr 2014/2015
in allen Einrichtungen gemeldete Kinder, Angaben nicht für alle Kreise vollständig
3
durch 1 Prophylaxemaßnahme bzw. 1 Prophylaxeimpuls tatsächlich erreichte Kinder
4
durch zwei Prophylaxemaßnahmen bzw. -impulse tatsächlich erreichte Kinder insgesamt
* Städteregion Aachen einschl. Stadt Aachen
"•" Zahlenwert unbekannt
2
138 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 7.13 Impfquote bezüglich Poliomyelitis, Tetanus, Diphtherie, Hepatitis B,
Haemophilus influenzae b und Pertussis bei Schulanfängern, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken
KVF
Definition
Impfungen gehören zu den wirksamsten und wichtigsten präventiven Maßnahmen der Medizin. Unmittelbares Ziel der Impfung ist es, den Geimpften vor einer Krankheit zu schützen. Bei Erreichen hoher
Durchimpfungsraten ist es möglich, einzelne Krankheitserreger regional zu eliminieren und schließlich
weltweit auszurotten. Die Eliminierung der Masern und der Poliomyelitis ist erklärtes und erreichbares
Ziel nationaler und internationaler Gesundheitspolitik.
In der Bundesrepublik Deutschland besteht keine Impfpflicht. Impfungen von besonderer Bedeutung
für die Gesundheit der Bevölkerung können entsprechend § 20 Abs. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
öffentlich empfohlen werden. Diese Empfehlungen werden von den obersten Gesundheitsbehörden
der Länder ausgesprochen. Sie orientieren sich dabei an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut. Seit einigen Jahren empfiehlt die STIKO für die
Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis, Hepatitis B, Diphtherie, Tetanus und Haemophilus influenzae b jeweils mindestens 4 Impfungen. Für die Grundimmunisierung gegen Pertussis sind nach
wie vor 4 Impfungen erforderlich. Bei Anwendung eines monovalenten Impfstoffs kann die vierte Impfung für eine Grundimmunisierung entfallen. Bis dahin galt die Grundimmunisierung als abgeschlossen, wenn gegen Poliomyelitis und Hepatitis B jeweils 3 Impfungen vorlagen, gegen Diphtherie, Tetanus und Haemophilus influenzae b jeweils mindestens 3 sowie gegen Pertussis 4 Impfungen durchgeführt wurden. Die neue Regelung wurde ab 2010 bei der Fortschreibung des vorliegenden Indikators
übernommen.
Gemäß § 34 (11) IfSG hat das Gesundheitsamt oder von ihm beauftragte Ärztinnen und Ärzte bei der
Erstaufnahme in die 1. Klasse einer allgemeinbildenden Schule den Impfstatus zu erheben und die
hierbei gewonnenen aggregierten und anonymisierten Daten über die oberste Landesgesundheitsbehörde dem Robert Koch-Institut zu übermitteln. Indikator 7.13 verwendet als Bevölkerungsbezug die
Anzahl der erstmals zur Einschulungsuntersuchung vorgestellten Schulanfängerinnen und Schulanfänger. Die Impfquote bezieht sich auf die Anzahl der Schulanfängerinnen und Schulanfänger, die
Impfdokumente zur Einschulungsuntersuchung vorgelegt haben. Die Bewertung erfolgt ausschließlich
im Hinblick auf die Inanspruchnahme entsprechend den jeweils aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut.
Datenhalter
Landeszentrum Gesundheit (LZG.NRW)
Datenquelle
Dokumentation der schulischen Eingangsuntersuchungen (Regelschule)
Periodizität
jährlich, bezogen auf den Einschulungsjahrgang
Validität
Der Indikator bezieht sich auf die Inanspruchnahme von Impfungen entsprechend dem Infektionsschutzgesetz. Es besteht Meldepflicht. Die Validität der Daten ist davon abhängig, ob alle Schulanfänger oder nur eine Teilmenge untersucht wurden und wie hoch der Anteil der untersuchten Schulanfängerinnen und Schulanfänger ist, die Impfdokumente vorgelegt haben. Darüber hinaus können Änderungen in den Impfempfehlungen und die Einführung neuer Impfstoffe die Validität beeinträchtigen.
Im Indikator 7.6 liegen dagegen teilweise unvollständige oder keine Daten vor, da für die Inanspruchnahme der Krankheitsfrüherkennungsuntersuchungen bei Schulanfängerinnen und Schulanfängern
keine Meldepflicht besteht.
Die Variable untersuchte Schulanfängerinnen und Schulanfänger kann bei den Indikatoren, die auf der
schulischen Eingangsuntersuchung als Datenquelle basieren, infolge von Datenübermittlungsfehlern
schwanken.
Kommentar
Der Indikator informiert allgemein über die Inanspruchnahme von Leistungen der Gesundheitsversorgung sowie speziell über den Impfschutz aus individual- und bevölkerungsmedizinischer Sicht. Darüber hinaus kann die vollständige Teilnahme der Kinder an den Schutzimpfungen als Maß für gesundheitsbewusstes Verhalten der Eltern interpretiert werden.
Es handelt sich um einen Prozessindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 139
Indikator 7.13
Impfquote bezüglich Poliomyelitis, Tetanus, Diphtherie, Hepatitis B,
Haemophilus influenzae b und Pertussis bei Schulanfängern, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, 2015¹
Untersuchte
Schulanfänger
insgesamt
Verwaltungsbezirk
Kinder mit
dokumentierten Impfungen*
Kinder ohne
dokumentierte
Impfungen**
Stadt Aachen
2
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
1.778
2.688
2.239
1.701
2.143
1.655
2.390
1.897
1.575
2.047
123
298
342
126
96
Reg.-Bez. Köln
38.534
34.984
3.550
148.709
136.504
12.205
Nordrhein-Westfalen
3
Impfungen
Verwaltungsbezirk
Impfquote in % bei abgeschlossener Grundimmunisierung**
Poliomyelitis
Tetanus
Diphtherie
Hepatitis B
Haemophilus
influenzae b
Pertussis
Stadt Aachen
2
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
91,6
94,4
93,4
93,9
96,3
93,2
95,3
94,3
95,0
96,7
92,7
95,3
94,4
95,0
96,7
71,2
82,5
88,6
83,2
93,6
89,5
92,2
92,0
91,7
96,4
92,4
95,0
94,0
94,9
96,7
Reg.-Bez. Köln
93,1
93,9
93,9
84,5
91,9
93,6
93,6
94,8
94,8
86,9
92,4
94,6
Nordrhein-Westfalen
3
Datenquelle/Copyright:
LZG NRW:
Dokumentation der schulischen Eingangsuntersuchungen (Regelschule)
¹ Einschulungsjahrgang
² StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
³ Summe der meldenden Kreise
* Impfbuch vorgelegt
** geänderte Berechnungsgrundlage (s. Kommentar)
*** Impfbuch nicht vorgelegt
140 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 7.14 Impfquote bezüglich Masern, Mumps, Röteln und Varizellen bei Schulanfängern,
Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
KVF
Definition
Impfungen gehören zu den wirksamsten und wichtigsten präventiven Maßnahmen der Medizin. Unmittelbares Ziel der Impfung ist es, den Geimpften vor einer Krankheit zu schützen. Bei Erreichen hoher
Durchimpfungsraten ist es möglich, einzelne Krankheitserreger regional zu eliminieren und schließlich
weltweit auszurotten. Die Eliminierung der Masern und der Poliomyelitis ist erklärtes und erreichbares
Ziel nationaler und internationaler Gesundheitspolitik.
In der Bundesrepublik Deutschland besteht keine Impfpflicht. Impfungen von besonderer Bedeutung
für die Gesundheit der Bevölkerung können entsprechend § 20 Abs. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
öffentlich empfohlen werden. Diese Empfehlungen werden von den obersten Gesundheitsbehörden
der Länder ausgesprochen. Sie orientieren sich dabei an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut.
Die Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Varizellen im Vorschulalter sollte im Alter von 15-23
Monaten mit zwei Impfungen abgeschlossen sein. Um der Eliminierung der Masern nahe zu kommen,
wird also eine 2. Impfung vor der Vollendung des 2. Lebensjahres empfohlen. Daher weist der Indikator getrennt den Anteil der Kinder mit mindestens 1 Impfung sowie als Teilmenge davon den Anteil der
Kinder mit mindestens 2 Impfungen aus.
Die Windpocken- oder Varizellen-Impfung im Kindesalter wird seit 2004 empfohlen. Im August 2009
hat die STIKO auch die Empfehlung zu einer zweiten Varizellenimpfung im Alter von 15 bis 23 Lebensmonaten verabschiedet. Zuvor war nur auf eine mögliche zweite Impfung gemäß Herstellerangaben verwiesen worden. Die zweite Impfung ist wichtig, um Ausbrüche und Erkrankungen trotz Impfung
(Durchbruchserkrankungen) zu verringern und die Übertragung des Virus auf empfängliche Personen
weiter einzudämmen.
Gemäß § 34 (11) IfSG hat das Gesundheitsamt oder von ihm beauftragte Ärztinnen und Ärzte bei der
Erstaufnahme in die 1. Klasse einer allgemeinbildenden Schule den Impfstatus zu erheben und die
hierbei gewonnenen aggregierten und anonymisierten Daten über die oberste Landesgesundheitsbehörde dem Robert Koch-Institut zu übermitteln. Indikator 7.14 verwendet als Bevölkerungsbezug die
Anzahl der erstmals zur Einschulungsuntersuchung vorgestellten Schulanfängerinnen und Schulanfänger. Die Impfquote bezieht sich auf die Anzahl der Schulanfängerinnen und Schulanfänger, die
Impfdokumente zur Einschulungsuntersuchung vorgelegt haben. Die Bewertung erfolgt ausschließlich
im Hinblick auf die Inanspruchnahme entsprechend den jeweils aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut. Ein Vergleich zum Indikator 7.13, der die Trendentwicklung darstellt, ist gegeben.
Datenhalter
Landeszentrum Gesundheit (LZG.NRW)
Datenquelle
Dokumentation der schulischen Eingangsuntersuchungen (Regelschule)
Periodizität
jährlich, bezogen auf den Einschulungsjahrgang
Validität
Der Indikator bezieht sich auf die Inanspruchnahme von Impfungen entsprechend dem Infektionsschutzgesetz. Es besteht Meldepflicht. Die Validität der Daten ist davon abhängig, ob alle Schulanfängerinnen und Schulanfänger oder nur eine Teilmenge untersucht wurden und wie hoch der Anteil der
untersuchten Schulanfängerinnen und Schulanfänger ist, die Impfdokumente vorgelegt haben. Darüber hinaus können Änderungen in den Impfempfehlungen und die Einführung neuer Impfstoffe die
Validität beeinträchtigen. Im Indikator 7.6 liegen dagegen teilweise unvollständige oder keine Daten
vor, da für die Inanspruchnahme der Krankheitsfrüherkennungsuntersuchungen bei Schulanfängerinnen und Schulanfängern keine Meldepflicht besteht.
Die Variable untersuchte Schulanfängerinnen und Schulanfänger kann bei den Indikatoren, die auf der
schulischen Eingangsuntersuchung als Datenquelle basieren, infolge von Datenübermittlungsfehlern
schwanken.
Kommentar
Der Indikator informiert allgemein über die Inanspruchnahme von Leistungen der Gesundheitsversorgung sowie speziell über den Impfschutz aus individual- und bevölkerungsmedizinischer Sicht. Darüber hinaus kann die vollständige Teilnahme der Kinder an den Schutzimpfungen als Maß für gesundheitsbewusstes Verhalten der Eltern interpretiert werden.
Es handelt sich um einen Prozessindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 141
Indikator 7.14
Impfquote bezüglich Masern, Mumps, Röteln und Varizellen bei Schulanfängern, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2015¹
Dokumentierte Impfungen
Verwaltungsbezirk
Unters.
Schulanfänger Kinder mit
doku.
insgesamt
Impfung.*
Impfquote in % bei der 1. und 2. Impfung
Masern
Mumps
Röteln
Varizellen
>=1 Impf. >=2 Impf. >=1 Impf. >=2 Impf. >=1 Impf. >=2 Impf. >=1 Impf. >=2 Impf.
Stadt Aachen
2
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
1 778
2 688
2 239
1 701
2 143
1 655
2 390
1 897
1 575
2 047
96,3
97,4
98,5
97,8
98,9
92,8
94,3
95,5
93,1
96,9
96,1
97,4
98,5
97,7
98,8
92,7
94,3
95,5
93,1
96,8
95,9
97,3
98,5
97,7
98,8
92,6
94,2
95,5
93,1
96,8
79,4
90,2
93,6
92,5
90,3
75,0
86,9
89,2
88,3
87,7
Reg.-Bez. Köln²
38 534
34 984
96,3
93,2
96,1
93,0
96,1
93,0
88,8
85,6
148 709 136 504
97,6
94,3
97,4
94,2
97,4
94,1
89,4
85,9
Nordrhein-Westfalen
Datenquelle/Copyright:
LZG NRW:
Dokumentation der schulischen
Eingangsuntersuchungen (Regelschule)
¹ Einschulungsjahrgang
² StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
* Impfbuch vorgelegt
100
90
in Prozent
80
70
60
Stadt Aachen
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
50
20
0
20 3
0
20 4
0
20 5
0
20 6
0
20 7
0
20 8
0
20 9
1
20 0
1
20 1
1
20 2
1
20 3
1
20 4
15
40
Abbildung 57: Mindestens 2-mal gegen Masern geimpfte Schulanfänger
(in Prozent der Kinder mit Impfdokumentation), 2003 - 2015
142 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 7.23_01
Methadon-Substitutionsbehandlung - Substituierende Ärztinnen/ Ärzte,
substituierte Patienten nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach
Verwaltungsbezirken
V
Definition
In NRW ab 1987 zunächst als wissenschaftlich begleitetes Erprobungsverfahren eingeführt, hat sich
die Substitutionsbehandlung opiatabhängiger Personen inzwischen etabliert und bewährt.
Zu beachten sind die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und der Betäubungsmittelverschreibungs-Verordnung (BtMVV). Voraussetzung für
die Substitution Opiatabhängiger ist gemäß § 5 Abs. 2 BtMVV das Vorliegen einer suchttherapeutischen Qualifikation der behandelnden Ärztin / des behandelnden Arztes. Diese wird von den Ärztekammern nach dem allgemeinen anerkannten Stand der Wissenschaft festgelegt (s. Richtlinie der
Bundesärztekammer vom 22.März 2002). Ausnahme: bis zu drei Substitutionspatientinnen/-patienten
können bei regelmäßiger Hinzuziehung einer Konziliarärztin/eines Konziliararztes auch von einer Ärztin/einem Arzt ohne Fachkundenachweis betreut werden (§ 5 Abs. 3 BtMVV). Gesonderte Richtlinien
des Bundesausschusses Ärzte und Krankenkassen sind für die Substitution zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung zu berücksichtigen (BUB-Richtlinien vom 28. Oktober 2002).
Gemäß § 5 a BtMVV führt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bundesopiumstelle) für die Länder als vom Bund entliehenes Organ ein Register mit Daten über das Verschreiben von
Substitutionsmitteln (Substitutionsregister). Seit dem 1.7.2002 ist jede Ärztin/jeder Arzt, der eine Substitutionsbehandlung bei einer opiatabhängigen Person durchführt, verpflichtet, diese unverzüglich
dem Substitutionsregister zu melden. Ebenfalls verpflichtend ist die Abmeldung, wenn die Behandlung
beendet ist. Die An- und Abmeldeverpflichtung gegenüber dem Substitutionsregister besteht unabhängig vom Versicherungsstatus der Patientin bzw. des Patienten (privat, KV, ect.).
Im Indikator werden die Anzahl der substituierenden Ärztinnen/Ärzte insgesamt (gemäß § 5 Abs. 2
und 3 BtMVV) und die Anzahl der mit Methadon bzw. anderen Opiat-Ersatzmedikamenten durchgeführten Substitutionsbehandlungen im Regionalvergleich für den Zeitraum 1.1 bis 31.12. des jeweiligen Berichtsjahres dargestellt. Dabei wird die Anzahl der Behandlungen nicht nach dem Wohnsitz der
Patientinnen und Patienten ausgewiesen, sondern dem Kreis oder der kreisfreien Stadt zugeordnet, in
der sie durchgeführt werden.
Datenhalter
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) - Bundesopiumstelle
Datenquelle
Substitutionsregister
Periodizität
jährlich
Validität
Wegen der erforderlichen Genehmigung zur Substitutionsbehandlung wird eine vollständige Erfassung der substituierenden Ärztinnen und Ärzte vorausgesetzt. Die Vollständigkeit der Behandlungszahlen hängt von der Einhaltung der An- und Abmeldepflicht der behandelnden Ärztinnen und Ärzte
ab.
Kommentar
Aufgelistet sind alle Ärztinnen und Ärzte, die nach § 5 Abs. 2 BtMVV mit suchttherapeutischer Qualifikation und nach § 5 Abs. 3 ohne Fachkundenachweis im jeweiligen Berichtszeitraum Substitutionsmittel verschrieben haben. Bei der Anzahl der Behandlungen ist zu beachten, dass für dieselben Patientinnen bzw. Patienten mehrere Behandlungsperioden gemeldet sein können und entsprechend oft bei
der Zeitraum-Recherche gezählt werden.
Es handelt sich um einen Prozessindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 143
Indikator 7.23_01
Substitutionsbehandlung mit Methadon und anderen Opiatersatzmedikamenten - Substituierende Ärzte, substituierte Patienten, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, 2016 (Zeitraum 01.01. bis 31.12.2016)
Verwaltungsbezirk
Substituierende
Ärzte*
insgesamt
Substituierte Patienten nach dem Verwaltungsbezirk,
in dem sie substituiert werden
insgesamt
je Arzt
je 100.000 Einw. **
StR Aachen¹
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
18
7
5
4
1607
574
327
215
89,3
82,0
65,4
53,8
291,8
220,0
172,4
85,7
Reg.-Bez. Köln
144
10442
72,5
237,7
Nordrhein-Westfalen
727
42155
58,0
237,5
Datenquelle/Copyright:
Bundesinstitut f. Arzneimittel u. Medizinprodukte-(Bundesopiumstelle):
Substitutionsregister
* Qualifikation gemäß § 5 Abs. 2, 3 BtMVV:
** Durchschnittliche Bevölkerung 2015
¹ ab 2010 StR Aachen inkl. Stadt Aachen
450
je 100.000 Einwohner
400
350
Stadt Aachen
Kreis Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
StR Aachen*
300
250
200
150
100
50
20
0
20 4
0
20 5
0
20 6
0
20 7
0
20 8
0
2 9
Ze 0 1
ns 0
u
20 s
11
20
1
20 2
1
20 3
14
20
1
20 5
16
0
Abbildung 58:
Substituierte Patienten je 100.000 Einwohner, 2004 - 2016, * seit
2010 StR Aachen inkl. Stadt Aachen
144 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 7.25 Einsätze von Krankentransport-, Rettungswagen, Notarzteinsatzfahrzeugen und
Notarztwagen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
V
Definition
Notfallrettung ist die organisierte Hilfe, die in ärztlicher Verantwortung erfolgt und die Aufgabe hat, bei
Notfallpatienten am Notfallort lebensrettende Maßnahmen durchzuführen, ihre Transportfähigkeit herzustellen und diese Personen unter Aufrechterhaltung der Transportfähigkeit und Vermeidung weiterer
Schäden in eine Gesundheitseinrichtung (Krankenhaus) zu befördern.
Krankentransport ist die organisierte Hilfe, die die Aufgabe hat, Kranke, Verletzte oder sonstige hilfsbedürftige Personen, die keine Notfallpatienten sind, unter sachgemäßer Betreuung im Krankenwagen
zu transportieren. Notarzt-, Rettungs- und Krankentransportwagen haben den Forderungen der
DIN 75080 zu entsprechen.
Im Indikator wird die Zahl der Rettungs-/Krankentransport-/Notarztwagen und Notarzteinsatzfahrzeuge
sowie die Anzahl der Einsätze im Jahr dargestellt. Reservefahrzeuge sind im Indikator nicht enthalten.
Als Einsatz ist jedes aufgrund einer Rufmeldung ausgerückte Fahrzeug zu zählen (einschl. Fehleinsätze).
Datenhalter
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
Datenquelle
Rettungsdienststatistik
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
Bei den Einsätzen ist zu beachten, dass die Zahl der Einsätze je Fahrzeugart nicht mit der Zahl der
Rettungseinsätze verwechselt werden darf. So erfolgt z. B. in der Regel zu jedem Einsatz eines Notarzteinsatzfahrzeuges (NEF-Einsatz), das den Notarzt an den Unfallort zu bringen hat, auch der Einsatz eines Rettungswagens (RTW), der die Verletzten transportiert (Rendevous-Einsätze).
Vollständige Angaben liegen nur vor, wenn auch die Daten der privaten Anbieter einbezogen sind.
Kommentar
Leistungen von privaten Anbietern von Krankentransport- und Rettungswagen werden nur von einigen
Kreisen angegeben. Bei den Rettungswageneinsätzen sind die Notarztwagen und Notarzteinsatzfahrzeuge aus Gründen der Vergleichbarkeit nicht enthalten.
Der Indikator zählt zu den Prozessindikatoren.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 145
Indikator 7.25
Einsätze von Krankentransport-, Rettungswagen, Notarzteinsatzfahrzeugen
und Notarztwagen, Nordrhein-Westfalen, 2013
Krankentransportwagen
(KTW)
Verwaltungsbezirk
Einsätze
Einsätze
Anzahl
Insgesamt
je
100.000
Einw.
Notarzteinsatzfahrzeuge
(NEF)/Notarztwagen (NAW)
Rettungswagen (RTW)
Anzahl
Insgesamt
Einsätze
je
100.000
Einw.
Anzahl
RTW, NEF
insgesamt
Insgesamt
je 100.000
Einw.
je 100.000
Einw.
7.965
8.119
10.573
7.345
7.184
3.284,4
2.672,0
4.086,5
3.911,1
2.887,8
17.654,6
15.276,4
16.836,5
17.288,9
14.225,1
Stadt Aachen
2
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
8
3
5
4
12
12.105
13.409
9.065
7.574
8.968
4.991,6
4.413,0
3.503,7
4.033,1
3.604,9
9
7
18
11
17
22.744
24.890
23.923
17.549
19.236
9.378,6
8.191,4
9.246,4
9.344,7
7.732,4
Reg.-Bez. Köln¹
99 151.230
3.717,2
203
380.786
9.359,6
57 135.322
3.326,2
16.403,0
401 655.926
4.024,8
752 1.413.853
8.675,5
243 489.305
3.002,4
15.702,8
NordrheinWestfalen¹
Datenquelle/Copyright:
MGEPA NRW: Rettungsdienststatistik
1
2
2
3
6
4
6
Einsätze
KTW,
Summe der meldenden Kreise
StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
je 100.000 Einwohner
20.000
18.000
16.000
14.000
12.000
Stadt Aachen
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
10.000
20
0
20 3
0
20 4
05
20
0
20 6
07
20
0
20 8
0
2 9
Ze 01
ns 0
u
20 s
11
20
1
20 2
1
20 3
14
8.000
Abbildung 59: Einsätze KTW, RTW, NEF insgesamt je 100.000 Einwohner, 2003 - 2014
146 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 7.34 Pflegegeldempfänger nach Pflegestufen und Geschlecht, Nordrhein-Westfalen
nach Verwaltungsbezirken
AGV
Definition
Der Indikator gibt Auskunft über die absolute Anzahl von Pflegegeldempfängerinnen/-empfänger und
über die prozentuale Verteilung auf die einzelnen Pflegestufen. Dargestellt wird neben dem Landesergebnis auch die Häufigkeit von Pflegegeldempfängerinnen/-empfängern in den einzelnen Regionen
(Kreisen, kreisfreien Städten und Regierungsbezirken). Die Angaben erfolgen für Frauen und Männer
getrennt.
Als pflegebedürftig werden alle Personen erfasst, die aufgrund der Entscheidung der Pflegekasse
bzw. privater Versicherungsunternehmen eine Pflegestufe I - III (einschließlich Härtefälle) haben. Der
Grad der Pflegebedürftigkeit wird unterschieden in:
• Pflegebedürftige der Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige)
sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei
Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen
und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
• Pflegebedürftige der Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige)
sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe
bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
• Pflegebedürftige der Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige)
sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr,
auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
Die Definitionen und Abgrenzungen der Statistik beruhen auf dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB
XI). Die Rechtsgrundlage für die Statistik bildet ebenfalls das SGB XI (§ 109 Abs. 1 in Verbindung mit
der Pflegegeldstatistikverordnung vom 24.11.1999, BGBL. I S. 2282). Die Zahl der Pflegegeldempfängerinnen/-empfänger wird vom Statistischen Bundesamt bei den Spitzenverbänden der Pflegekassen
erhoben, die Ergebnisse werden den Ländern zur Verfügung gestellt.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Datenquelle
Pflegestatistik
Periodizität
zweijährlich, 15.12., erstmalig 1999
Validität
Bei der Pflegestatistik handelt es sich um eine Totalerhebung mit Auskunftspflicht. Zur Qualitätssicherung werden vom Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Eingangskontrollen der Statistikbelege auf Vollständigkeit vorgenommen. Eine hohe Datenqualität ist nur schwer zu erreichen, da es
sich um eine Datenerhebung bei einer Vielzahl von Auskunftspflichtigen handelt, die sich durch das
Ausscheiden oder durch das Gründen neuer Pflegeeinrichtungen ständig verändert.
Kommentar
Um Doppelzählungen zu vermeiden, werden Empfängerinnen und Empfänger von Pflegegeld, die
bereits bei der ambulanten oder der vollstationären Dauer- bzw. Kurzzeitpflege berücksichtigt sind, bei
der Zahl der Pflegegeldempfängerinnen/-empfänger nicht erfasst.
Ab dem Berichtsjahr 2013 werden Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne des § 45a SGB XI ohne Zuerkennung einer Pflegestufe in diesem Indikator nachrichtlich
ausgewiesen und sind in der Gesamtheit der Pflegebedürftigen nicht enthalten.
Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 147
Indikator 7.34
Pflegegeldempfänger nach Pflegestufen und Geschlecht, Nordrhein-Westfalen
nach Verwaltungsbezirken, 2015
Pflegegeldempfänger*
davon:
Verwaltungsbezirk
Insgesamt
weibl.
Pflegestufe II
in %
Pflegestufe I
in %
männl.
weibl.
Nachrichtlich:
ohne Pflegestufe**
Pflegestufe III
in %
männl
weibl. männl. weibl. männl.
.
weibl.
männl.
Stadt Aachen
1
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
2.566
4.879
4.162
2.710
3.710
1.837
3.182
2.772
1.848
2.379
70,4
70,5
68,1
65,5
70,0
63,5
66,2
60,8
59,0
65,2
24,2
24,4
25,7
28,6
24,8
30,0
27,2
31,5
33,3
26,8
5,4
4,9
6,2
6,6
5,3
6,5
6,6
7,8
7,6
6,5
185
341
191
219
250
201
318
208
190
343
Reg.-Bez. Köln
49.597
34.702
67,9
62,5
25,5
29,6
6,7
7,9
3.247
3.126
Nordrhein-Westfalen 189.556 132.548
70,2
64,2
23,9
28,4
6,0
7,4
14.314
13.434
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW):
* Ohne Pflegegeldempfänger, die zusätzl. auch ambul.
oder vollstat. Dauer- bzw. Kurzzeitpflege erhalten.
** Personen ohne Pflegestufe mit erheblich eingeschränkter
Alltagskompetenz
¹ StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
Pflegestatistik
männlich
12
12
10
10
Prozent
Prozent
weiblich
8
6
8
6
4
4
2003
2005
2007
2009
2011
2013
2015
2003
2005
2007
2009
2011
2013
2015
Stadt Aachen
StR Aachen
Stadt Aachen
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
Kreis Heinsberg
Abbildung 60: Pflegegeldempfänger in Pflegestufe III nach Geschlecht, 2003 - 2015
148 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 7.34_01
MDK-Pflegebegutachtungen nach Pflegeart, Nordrhein-Westfalen nach
Verwaltungsbezirken
AV
Definition
Das Risiko der Pflegebedürftigkeit wird durch die soziale Pflegeversicherung (SGB XI) abgesichert.
Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI § 14) sind Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung mindestens sechs Monate lang nicht
in der Lage sind, die regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten des täglichen Lebens auszuführen.
Zuständig für die Leistungen für Versicherte der Pflegestufen I - III nach dem Pflegeversicherungsgesetz sind die Pflegekassen (Krankenkassen). Ca. 85 - 90 % der Bevölkerung in NRW sind in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert. Da die Daten der in privaten Pflegeversicherungen Versicherten in diesem Indikator nicht enthalten sind, ist zu beachten, dass die Rate Pflegebedürftiger je
100.000 Einwohnerinnen/ Einwohner um ca. 10 - 15 % zu gering ausgewiesen ist.
Versicherte können bei der Antragstellung u. a. zwischen Leistungen für ambulante Pflege und Leistungen für vollstationäre Pflege wählen. Die Leistungsart ambulant bezieht sich auf die Pflege im
häuslichen Umfeld, wobei zwischen Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfe, Pflegesachleistungen
durch einen ambulanten Pflegedienst und Kombinationsleistungen (eine Mischung aus den beiden
vorgenannten Pflegeformen) unterschieden wird. Stationäre Leistungen werden von Versicherten
beantragt, die in einem Alten- oder Pflegeheim leben (wollen).
Erstbegutachtungen beziehen sich auf die Neueinstufung (Ersteinstufung) in eine Pflegestufe im Berichtsjahr. Wiederholungsbegutachtungen werden in dem vorliegenden Indikator ausgeschlossen.
Datenhalter
• Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Nordrhein
• Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Westfalen-Lippe
Datenquelle
Ergebnisse der Pflege-Begutachtungen
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
Der MDK führt ein internes Qualitätssicherungsprogramm durch, so dass eine gute Datenqualität vorliegt.
Kommentar
Der vorliegende Indikator gibt Auskunft über die Zahl der Pflegebedürftigen, die sich bei den Erstbegutachtungen für die ambulante Pflege (Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen) oder stationäre Pflege entscheiden. Die Angaben erfolgen sowohl in absoluter Fallzahl als auch
bezogen auf je 100 000 Einwohnerinnen/ Einwohner im regionalen Vergleich.
Während die Pflegestatistik eine Bestandsstatistik darstellt, gibt die Statistik der PflegeBegutachtungen einen Überblick über die jährlich neu hinzukommenden Pflegebedürftigen (Zugangsstatistik). Die Indikatoren 07.34, 7.35 und 7.36 enthalten Prävalenzdaten aller Pflichtversicherten, d. h.
inklusive der privat Versicherten, während der vorliegende Indikator Inzidenzdaten der GKV - Versicherten ausweist.
Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 149
Indikator 7.34_01
MDK-Pflegebegutachtungen nach Pflegeart, Nordrhein-Westfalen nach
Verwaltungsbezirken, 2015
Durchgeführte Erstgutachten nach Pflegeart*
Verwaltungsbezirk
ambulante Pflege
insgesamt
je 100.000
Einw.
vollstationäre Pflege
insgesamt
je 100.000
Einw.
alle Pflegefälle
insgesamt
je 100.000
Einw.
Stadt Aachen
StR Aachen¹
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
1.332
1.989
1.942
1.708
1.648
544,5
649,6
744,2
900,5
656,8
181
196
180
185
176
74,0
64,0
69,0
97,5
70,1
1.513
2.185
2.122
1.893
1.824
618,5
713,6
813,2
998,1
726,9
Reg.-Bez. Köln
28.637
652,0
4.093
93,2
32.730
745,2
110.371
621,7
14.848
83,6
125.219
705,4
Nordrhein-Westfalen
Datenquelle/Copyright:
MDK Westfalen-Lippe,MDK Nordrhein:
Ergebnisse der Pflege-Begutachtungen
* Einstufung in Pflegestufen I-III
1
StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
1100
je 100.000 Einwohner
1000
900
800
700
600
Stadt Aachen
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
500
20
0
20 3
04
20
0
20 5
06
20
0
20 7
0
20 8
09
2
Ze 0 1
ns 0
20 us
1
20 1
12
20
1
20 3
1
20 4
15
400
Abbildung 61: MDK-Pflegebegutachtungen insgesamt je 100.000 Einwohner, 2003 - 2015
150 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 7.35 Von ambulanten Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige nach Pflegestufen und Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
AGV
Definition
Der Indikator gibt Auskunft über die absolute Zahl von Pflegebedürftigen, die von ambulanten Pflegeeinrichtungen betreut werden, und über die prozentuale Verteilung der Pflegebedürftigen nach dem
Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe). Einbezogen sind auch Pflegebedürftige, die Kombinationsleistungen in Anspruch nehmen, d. h. Pflegegeld beziehen und zusätzlich eine ambulante Pflegeeinrichtung in Anspruch nehmen. Dargestellt werden neben dem Landesergebnis auch die entsprechenden Zahlen für die einzelnen Regionen (Kreise, kreisfreie Städte, Regierungsbezirke und Stadtbezirke). Die Angaben erfolgen für Frauen und Männer getrennt.
Als pflegebedürftig werden alle Personen erfasst, die aufgrund der Entscheidung der Pflegekasse
bzw. privater Versicherungsunternehmen eine Pflegestufe I - III (einschließlich Härtefälle) haben. Der
Grad der Pflegebedürftigkeit wird unterschieden in:
• Pflegebedürftige der Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige)
sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei
Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen
und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
• Pflegebedürftige der Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige)
sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe
bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
• Pflegebedürftige der Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige, einschließlich Härtefalle) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch
nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen
Versorgung benötigen.
Ambulante Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste) sind Einrichtungen, die unter ständiger Verantwortung
einer ausgebildeten Pflegefachkraft Pflegebedürftige in ihrer Wohnung pflegen und hauswirtschaftlich
versorgen.
Die Definitionen und Abgrenzungen der Statistik beruhen auf dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB
XI). Die Rechtsgrundlage für die Statistik bildet ebenfalls das SGB XI (§ 109 Abs. 1 in Verbindung mit
der Pflegegeldstatistikverordnung vom 24.11.1999, BGBL. I S. 2282). Auskunftspflichtig sind die Träger der ambulanten Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste), mit denen ein Versorgungsvertrag gemäß
SGB XI § 72 besteht bzw. die gemäß § 73 Abs. 3 und 4 Bestandsschutz genießen und danach zugelassen sind.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Datenquelle
Pflegestatistik
Periodizität
Zweijährlich, 15.12., erstmalig 1999
Validität
Bei der Pflegestatistik handelt es sich um eine Totalerhebung mit Auskunftspflicht. Zur Qualitätssicherung werden vom Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Eingangskontrollen der Statistikbelege auf Vollständigkeit vorgenommen. Eine hohe Datenqualität ist nur schwer zu erreichen, da es
sich um eine Datenerhebung bei einer Vielzahl von Auskunftspflichtigen handelt, die sich durch das
Ausscheiden oder durch das Gründen neuer Pflegeeinrichtungen ständig verändert.
Kommentar
Der Anteil der Personen, der Kombinationsleistungen in Anspruch nimmt, kann in dem vorliegenden
Indikator nicht gesondert ausgewiesen werden. Ab dem Berichtsjahr 2013 werden Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne des § 45a SGB XI ohne Zuerkennung
einer Pflegestufe in diesem Indikator nachrichtlich ausgewiesen.Sie sind in der Gesamtheit der Pflegebedürftigen nicht enthalten.
Der Indikator zählt zu den Prozessindikatoren.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 151
Indikator 7.35 Von ambulanten Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige nach Pflegestufen und Geschlecht, Nordrhein-Westfalen, 2015
Von ambulanten Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige*
davon:
Verwaltungsbezirk
Insgesamt
weibl.
Pflegestufe II
in %
Pflegestufe III
in %
männl.
weibl.
männl.
weibl.
Pflegestufe I
in %
männl.
weibl.
Stadt Aachen
1
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
1.410
1.776
1.457
1.222
1.442
712
915
816
639
758
909
1065
824
682
851
375
463
389
300
368
387
568
485
392
455
236
333
319
240
310
114
143
148
148
136
Reg.-Bez. Köln
22.714
11.945
13.567
6.015
6.846
4.284
Nordrhein-Westfalen 100.433
50.933
63.285 27.094 28.792 17.965
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Pflegestatistik
männl. weibl. männl.
101
119
108
99
80
57
59
40
34
52
49
38
26
18
31
2.301
1.646 1.029
621
8.356
5.874 5.608
3.131
* Inkl. Kombinationsleistungen
** Personen ohne Pflegestufe mit erheblich
eingeschränkter Alltagskompetenz
1
StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
weiblich
männlich
1600
2000
1800
1600
1400
1200
1000
800
600
400
200
0
1400
1200
Anzahl
Anzahl
Nachrichtlich:
ohne Pflegestufe**
1000
800
600
400
200
0
2003
2005
2007
2009
2011
2013
2015
2003
2005
2007
2009
2011
2013
2015
Stadt Aachen
StR Aachen
Stadt Aachen
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
Kreis Heinsberg
Abbildung 62: Von ambulanten Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige insgesamt
nach Geschlecht, 2003 - 2015
152 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 7.36 In stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige
nach Pflegestufen und Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
AGV
Definition
Der Indikator gibt Auskunft über die absolute Zahl von Pflegebedürftigen, die in vollstationären Pflegeeinrichtungen betreut werden, und über die prozentuale Verteilung der Pflegebedürftigen nach dem
Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe). Dargestellt werden neben dem Landesergebnis auch die
entsprechenden Zahlen für die einzelnen Regionen (Kreise, kreisfreie Städte, Regierungsbezirke). Die
Angaben erfolgen für Frauen und Männer getrennt.
Als pflegebedürftig werden alle Personen erfasst, die aufgrund der Entscheidung der Pflegekasse
bzw. privater Versicherungsunternehmen eine Pflegestufe I - III (einschließlich Härtefälle) haben. Der
Grad der Pflegebedürftigkeit wird unterschieden in:
• Pflegebedürftige der Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige)
sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei
Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen
und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
• Pflegebedürftige der Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige)
sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe
bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
• Pflegebedürftige der Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige)
sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr,
auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
Vollstationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime) sind Einrichtungen, in denen Pflegebedürftige unter
ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft gepflegt werden und ganztägig (vollstationär) untergebracht und verpflegt werden können.
Die Definitionen und Abgrenzungen der Statistik beruhen auf dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB
XI). Die Rechtsgrundlage für die Statistik bildet ebenfalls das SGB XI (§ 109 Abs. 1 in Verbindung mit
der Pflegegeldstatistikverordnung vom 24.11.1999, BGBL. I S. 2282). Auskunftspflichtig sind die Träger der stationären Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime), mit denen ein Versorgungsvertrag gemäß
SGB XI § 72 besteht bzw. die gemäß § 73 Abs. 3 und 4 Bestandsschutz genießen und danach zugelassen sind.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Datenquelle
Pflegestatistik
Periodizität
zweijährlich, 15.12., erstmalig 1999
Validität
Bei der Pflegestatistik handelt es sich um eine Totalerhebung mit Auskunftspflicht. Zur Qualitätssicherung werden vom Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Eingangskontrollen der Statistikbelege auf Vollständigkeit vorgenommen. Eine hohe Datenqualität ist nur schwer zu erreichen, da es
sich um eine Datenerhebung bei einer Vielzahl von Auskunftspflichtigen handelt, die sich durch das
Ausscheiden oder durch das Gründen neuer Pflegeeinrichtungen ständig verändert.
Kommentar
Im Indikator nicht mehr ausgewiesen wird ab dem Berichtsjahr 2009 die Anzahl der teilstationär (Tages-/Nachtpflege) versorgten Patientinnen und Patienten. Ab dem Berichtsjahr 2013 sind in der Summe der Pflegebedürftigen die Personen, die in Heimen versorgt werden und bisher noch keiner Pflegestufe zugeordnet sind enthalten.
Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne des § 45a SGB XI ohne
Zuerkennung einer Pflegestufe werden in diesem Indikator nur nachrichtlich ausgewiesen und sind in
der Gesamtheit der Pflegebedürftigen nicht enthalten.
Der Indikator zählt zu den Prozessindikatoren.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 153
Indikator 7.36 In stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige
nach Pflegestufen und Geschlecht, Nordrhein-Westfalen, 2015
Pflegebedürftige in vollstationären Pflegeeinrichtungen*
davon:
Verwaltungsbezirk
Insgesamt**
weibl.
Stadt Aachen
1
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
Pflegestufe I
in %
männl.
1.623
2.202
1.974
1.407
1.710
weibl.
582
921
765
519
654
weibl.
männl.
weibl.
681
873
825
552
657
249
333
282
249
294
4.293 10.596
4.239
6
9
9
3
18
6.165 2.322
228
144
Nordrhein-Westfalen 119.803 44.830 46.572 17.925 46.734 17.640 25.593 8.700
906
567
* Inklusive der Personen, die noch keiner Pflegestufe
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Pflegestatistik
zugeordnet sind
** Personen ohne Pflegestufe mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz
1
StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
weiblich
männlich
2500
2500
2000
2000
1500
1500
Anzahl
Anzahl
354
390
360
333
384
männl. weibl. männl.
6
15
24
3
15
27.396 10.998 10.410
222
369
309
282
294
Nachrichtlich:
ohne Pflegestufe**
Pflegestufe III
in %
129
129
156
147
150
Reg.-Bez. Köln
609
840
756
681
756
männl.
Pflegestufe II
in %
1000
1000
500
500
0
0
2003
2005
2007
2009
2011
2013
2015
2003
2005
2007
2009
2011
2013
2015
Stadt Aachen
StR Aachen
Stadt Aachen
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
Kreis Heinsberg
Abbildung 63: In vollstationären Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige insgesamt
nach Geschlecht, 2003 - 2015
154 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 155
Themenfeld 8:
Beschäftigte im Gesundheitswesen
156 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 8.08 Ärztinnen/Ärzte, Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten und Zahnärztinnen/Zahnärzte in ambulanten Einrichtungen, Nordrhein-Westfalen nach
Verwaltungsbezirken
V
Definition
Im Indikator 8.8 werden die Vertragsärztinnen/-ärzte und Vertragspsychotherapeutinnen/-therapeuten,
die an der allgemeinen fachärztlichen Versorgung teilnehmen und die Vertragszahnärztinnen/zahnärzte ausgewiesen sowie die regionale Versorgungsdichte. Erläuterungen der Begriffe ambulante
Einrichtungen, Vertragsärztinnen/-ärzte und allgemeine fachärztliche Versorgung sind in den Indikatoren 8.5 und 6.2 zu finden. Ab 2013 enthält der Indikator auch die Anzahl der an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung teilnehmenden Psychologischen Psychotherapeutinnen/-therapeuten und
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen/-therapeuten, die im bisherigen Indikator nicht einbezogen waren. Unter Zahnärzten werden Zahnärztinnen/Zahnärzte, Kieferorthopädinnen/-orthopäden
und Oralchirurginnen/-chirurgen zusammengefasst.
Datenhalter
•
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
•
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
•
Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein
•
Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
•
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Datenquelle
•
Ärzteregister der KV Nordrhein und der KV Westfalen-Lippe
•
Zahnärzteregister der der KZV Nordrhein und der KZV Westfalen-Lippe
•
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
Periodizität
Jährlich, 31.12.
Validität
§ 95 SGB V Abs. 2 regelt die Eintragung der Ärztinnen/Ärzte und Zahnärztinnen/-ärzte in Ärzteregister
der Kassenärztlichen/Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KV/KZV) als Voraussetzung für die Zulassung als Vertragsärztin/-arzt bzw. Vertragszahnärztin/-zahnarzt. Bedingt durch die Meldepflicht
sowie Zulassungs- bzw. Ermächtigungsordnung ist von einer guten Datenqualität auszugehen.
Kommentar (gekürzt)
Im vorliegenden Indikator sind in ambulanten Einrichtungen tätige Ärztinnen/Ärzte, Psychotherapeutinnen/-therapeuten und Zahnärztinnen/Zahnärzte mit vertragsärztlichem/-zahnärztlichem Versorgungsauftrag enthalten, einschließlich der bei ihnen gemäß Zulassungsverordnung für Vertragsärztinnen/ärzte (Ärzte-ZV) bzw. gemäß Zulassungsverordnung für Vertragszahnärztinnen/-zahnärzte (Zahnärzte-ZV) angestellten Ärztinnen/Ärzte und Zahnärztinnen/Zahnärzte. Der Indikator umfasst ab dem Berichtsjahr 2013 nur noch die Arztgruppen, die gemäß der Neufassung der Bedarfsplanungsrichtlinie v.
01.01.2013 an der allgemeinen fachärztlichen Versorgung teilnehmen… …Ab 2013 werden in diesem
Indikator unter der Arztgruppe „Psychotherapeuten“ ,neben den überwiegend und ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärztinnen/Ärzten, Psychologische Psychotherapeutinnen/-therapeuten und
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen/-therapeuten, die an der allgemeinen fachärztlichen
Versorgung teilnehmen, zusammengefasst (siehe auch Indikator 8.13). Für die bisher ebenfalls im
Indikator aufgeführten Anästhesistinnen/Anästhesisten, Fachinternistinnen/-internisten und Radiologinnen/Radiologen (jetzt der Versorgungsebene „spezialisierte fachärztliche Versorgung“ zugeordnet)
sowie für Hausärztinnen/-ärzte (jetzt der Versorgungsebene „hausärztliche Versorgung“ zugeordnet)
gelten gemäß der neuen Bedarfsplanung größere bzw. kleinräumigere Planungsbereiche. Sie können
deshalb in diesem Kreisindikator nicht mehr ausgewiesen werden. Die verwendeten Zahlen sind Stichtagszahlen der Kassenärztlichen/ Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, bezogen auf die Gesamtbevölkerungszahl zum 31.12. jeden Jahres. Der Bezug auf die Wohnbevölkerung lässt außer Acht, dass
Patientinnen/Patienten auch von Ärztinnen/Ärzten, Psychotherapeutinnen/-therapeuten und Zahnärztinnen/-ärzten einer angrenzenden Region versorgt werden können. Der vorliegende Indikator ist ein
Prozessindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 157
Indikator 8.08
Ärztinnen/Ärzte, Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten und Zahnärztinen/Zahnärzte in ambulanten Einrichtungen, Nordrhein-Westfalen nach
Verwaltungsbezirken, 2015
Fachärzte
insgesamt*
Anzahl
Verwaltungsbezirk
Augenärzte Chirurgen Frauenärzte
Hautärzte
Anzahl
HNOÄrzte
Einwohner
je Arzt
Stadt Aachen
StR Aachen¹
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
22
17
15
10
14
17
13
11
5
11
51
33
25
18
26
18
10
8
6
7
17
13
11
7
9
345
205
158
106
164
713,5
1501,9
1666,6
1808,6
1540,3
Reg.-Bez. Köln
296
199
576
189
230
4242
1042,5
1140
771
2171
714
897
14609
1222,9
Nordrhein-Westfalen
Zahnärzte***
insgesamt
Anzahl
Verwaltungsbezirk
PsychoUrologen Kinderärzte
therapeuten**
Nervenärzte Orthopäden
Anzahl
Einwohner
je Arzt
Stadt Aachen
StR Aachen¹
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
24
18
14
7
10
26
18
12
8
12
133
56
40
28
51
11
8
7
6
7
26
21
14
11
17
221
190
145
102
132
1112,6
1623,4
1815,7
1874,2
1916,7
Reg.-Bez. Köln
281
308
1691
153
321
3175
1393,0
Nordrhein-Westfalen
973
1153
4978
601
1213
12226
1461,3
*
Vertragsärzte, die (gemäß der Neufassung der Bedarfsplanungsrichtlinie
v. 01.01.2013) an der allgemeinen fachärztl. Versorgung teilnehmen
** ärztl. Psychotherapeuten, Psychologische u. Kinder- u. Jugendlichenpsychotherapeuten
*** vertragszahnärztlich tätige Zahnärzte inkl. Kieferorthopäden u. Oralchirurgen
1
StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
2.100
1.900
1.700
1.500
1.300
1.100
900
700
20
Z e 10
ns
us
20
11
20
12
20
13
20
14
20
15
09
08
20
20
06
07
20
05
20
20
20
20
03
500
04
Einwohner je Facharzt/-ärztin
Datenquelle/Copyright:
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein,
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe:
Planungsdaten für die ärztliche Versorgung
IT NRW: Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
Stadt Aachen
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
Abbildung 64: Einwohner je Fachärztin/ Facharzt, 2003 - 2015
158 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 8.13 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in ambulanten Einrichtungen,
Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
V
Definition
Im Indikator 8.13 werden alle Psychotherapeutinnen/-therapeuten ausgewiesen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Die Teilnahme der Psychologischen Psychotherapeutinnen/therapeuten und der Kinder- u. Jugendlichenpsychotherapeutinnen/-therapeuten an der vertragsärztlichen Versorgung wird durch den § 72 SGB V und das am 1.1.1999 in Kraft getretene Psychotherapeutengesetz geregelt.
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) wurde § 101 Abs. 4 Satz 5 SGB V neu gefasst. Im Auftrag des Gesetzgebers
legte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zum 1.1.2013 eine neue Bedarfsplanungs-Richtlinie
vor, die u. a. eine ausreichende ambulante psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen sicher stellen soll.
Paragraf 101 (4) SGB V legt fest, dass von 2013 an mindestens ein Versorgungsanteil in Höhe von 20
Prozent der zuzulassenden Behandlerinnen/Behandler den Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen/-therapeuten und den Psychotherapeutinnen/-therapeuten, die mehr als 90 % mit Kindern und
Jugendlichen arbeiten, vorbehalten ist. Psychotherapeutisch tätige Ärztinnen/Ärzte sind mit mindestens 25 Prozent der zuzulassenden Behandlerinnen/Behandler an der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung zu beteiligen.
Die Erläuterungen der Begriffe ambulante Einrichtungen und vertragsärztliche Versorgung sind dem
Indikator 8.5 und dem Indikator 8.7 sinngemäß zu entnehmen.
Datenhalter
• Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
• Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Datenquelle
• Ärzteregister der KV Nordrhein
• Ärzteregister der KV Westfalen-Lippe
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
§ 95 SGB V Abs. 2 regelt die Eintragung der Ärztinnen/Ärzte, Zahnärztinnen/-ärzte, Psychotherapeutinnen/-therapeuten in Ärzteregister der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) als Voraussetzung für
die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung. Bedingt durch die Meldepflicht sowie Zulassungsbzw. Ermächtigungsordnung ist von einer guten Datenqualität auszugehen.
Kommentar
Im vorliegenden Indikator sind nur in ambulanten Einrichtungen tätige Psychotherapeutinnen/therapeuten mit vertragsärztlichem Versorgungsauftrag enthalten.
Die verwendeten Zahlen sind Stichtagszahlen der Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und
Westfalen-Lippe bezogen auf die Gesamtbevölkerungszahl am 31.12. jeden Jahres.
Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 159
Indikator 8.13 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in ambulanten Einrichtungen,
Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2015
Verwaltungsbezirk
Anzahl
Stadt Aachen
1
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
ÄrztPsychologische
liche Psychotherapeuten
Psychotherapeuten
insgesamt
Psychotherap.
Einw. je
Psychoth.
PP*
KJP**
Anzahl
Ärztliche
Psychotherapeuten
KJP
in % aller Psychoth.***
133
56
40
28
51
1.848,8
5.520,4
6.505,6
6.778,9
4.980,8
44
21
12
8
9
69
25
21
14
34
20
10
7
6
8
33
37
31
29
17
15
18
17
21
16
Reg.-Bez. Köln
1.691
2.615,5
415
1.045
231
25
14
Nordrhein-Westfalen
4.978
3.588,7
1.145
3.075
759
23
15
Datenquelle/Copyright:
KV Nordrhein, KV Westfalen-Lippe:
Ärzteregister der KV NR und WL
* Psychologische Psychotherapeuten ohne nur Kinder und
Jugendliche betreuende Psychotherapeuten (PP)
** nur Kinder und Jugendliche betreuende Psychotherap. (KJP)
*** Mindestquoten gem. § 101 SGBV: 25 % ärztl. Psychotherap.,
20 % nur Kinder u. Jugendl. betreuende Psychotherapeuten
1
StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
Einwohner je Psychotherapeut
12000
10000
8000
6000
4000
2000
20
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2 09
Ze 0 1
ns 0
20 us
2011
2012
2013
2014
15
0
Abbildung 65: Einwohner je Psychotherapeut/-in, 2003 - 2015
Stadt Aachen
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
160 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 8.13_01
Berufstätige Psychologische Psychotherapeuten/-innen und Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten/-innen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirk
V
Definition
Im Indikator 8.13_01 werden alle berufstätigen Psychologischen Psychotherapeutinnen/Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen/psychotherapeuten in Personen ausgewiesen, die in ambulanten, stationären und sonstigen Einrichtungen arbeiten sowie die regionale Versorgungsdichte.
Die Bezeichnung Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut ist in Deutschland seit dem 1. Januar
1999 durch das Psychotherapeutengesetz geschützt und darf nur von Personen geführt werden, die
eine Approbation besitzen, also über die staatliche Erlaubnis verfügen, diesen Heilberuf auszuüben.
Das können Diplom-Psychologinnen/Diplom-Psychologen (Psychologische Psychotherapeutinnen/Psychologische Psychotherapeuten) sein, Diplom-Pädagoginnen/Diplom-Pädagogen oder Diplom-Sozialpädagoginnen/Diplom-Sozialpädagogen (Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen/psychotherapeuten) bzw. Personen mit vergleichbaren Hochschulabschlüssen, die zusätzlich eine
staatlich anerkannte psychotherapeutische Zusatzausbildung abgeschlossen haben. Psychotherapeutisch tätige Ärztinnen und Ärzte haben eine entsprechenden Weiterbildung in Psychotherapie abgeschlossen und sind Mitglieder der zuständigen Ärztekammer. Sie werden in diesem Indikator nicht
berücksichtigt. Angaben der Kassenärztlichen Vereinigungen zu den vertragsärztlich, bzw. vertragspsychotherapeutisch tätigen ärztlichen Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten und Psychologischen Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten sind in den Indikatoren 8.12 und 8.13 enthalten.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§ 2 Heilberufsgesetz) gehören der Psychotherapeutenkammer alle Psychologischen Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen/-psychotherapeuten an, die im jeweiligen Land ihren Beruf ausüben oder,
falls sie ihren Beruf nicht ausüben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Als berufstätig sind bei den Psychotherapeutenkammern die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten registriert, die den psychotherapeutischen Beruf ausüben. Nicht einbezogen sind demnach
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die berufsfremde Tätigkeiten ausführen, sich im Erziehungsurlaub oder Ruhestand befinden, berufs- oder erwerbsunfähig oder arbeitslos gemeldet sind.
Datenhalter
Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen
Datenquelle
Psychotherapeutenregister
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
Durch die Kammergesetzgebung (Heilberufsgesetz NRW) besteht für alle Psychologischen Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen/-psychotherapeuten Meldepflicht bei der für den jeweiligen Arbeits- bzw. Wohnort zuständigen Psychotherapeutenkammer.
Bedingt durch die Meldepflicht ist von einer guten Datenqualität auszugehen.
Kommentar
Die verwendeten Zahlen sind Stichtagszahlen der Psychotherapeutenkammer NRW und werden für
die Psychologischen Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten auf die Bevölkerung ab 18 Jahre, für
die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen/-psychotherapeuten auf Kinder und Jugendliche
bis 17 Jahre und für die Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten insgesamt sowie die doppelapprobierten Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten auf die Gesamtbevölkerungszahl jeweils am 31.12
des Berichtsjahres berechnet. Bei der Betrachtung der Zahlen ist zu berücksichtigen, dass ein Teil der
Therapeutinnen/Therapeuten mit einer Doppelapprobation als Psychologische Psychotherapeutin/Psychologischer
Psychotherapeut
und
Kinderund
Jugendlichenpsychotherapeutin/psychotherapeut tätig ist. Die Zahl der Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten ist größer als die
Zahl der von den KVen zugelassenen Vertragspsychotherapeutinnen/-psychotherapeuten, da der
Indikator alle berufstätigen Mitglieder der Psychotherapeutenkammer erfasst.
Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 161
Indikator 8.13_01
Berufstätige Psychologische Psychotherapeuten/-innen und Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten/-innen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirk, 2015
Psychotherapeuten
insgesamt*
Verwaltungsbezirk
Anzahl
Stadt Aachen
StR Aachen¹
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
198
65
67
63
62
Einw. je
Therapeut
1.241,8
4.739,0
3.922,8
3.034,4
4.073,0
Davon:
Psychologische Psychotherapeuten**
Kinder- u. Jugendl.psychotherapeuten**
Anzahl
Einw. > 18 J.
je Therapeut
Anzahl
Einw. <18 J.
je Therapeut
144
45
43
44
46
1.470,1
5.684,2
5.088,6
3.611,1
4.558,1
47
17
17
16
15
727,5
3.073,5
2.589,4
2.017,3
2.857,0
Doppelapprobierte
Psychotherapeuten**
Anzahl
Einw. je
Therapeut
7 35.126,4
3 102.679,0
7 37.546,9
3 63.721,7
1 252.527,0
Reg.-Bez. Köln
2.837
1.558,8 2.116
1.741,2
574
1.285,7
147
30.084,2
Nordrhein-Westfalen
8.866
2.015,1 6.436
2.315,4 1.825
1.623,8
605
29.529,8
* berufstätige Psychoth. insg., ohne ärztliche Psychoth.
** approbierte PPT und KJPT gem. Psychotherapeutengesetz
1
StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
7000
7000
6000
Einwohner <18 J. je Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeut
8000
6000
5000
4000
3000
2000
1000
5000
4000
3000
2000
1000
20
10
Ze
ns
us
20
11
20
12
20
13
20
14
20
15
20
09
20
08
20
07
20
15
20
14
20
13
20
12
20
11
20
10
Ze
ns
us
20
09
0
20
08
0
20
07
Einwohner je psychologischem Psychotherapeut
Datenquelle/Copyright:
Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen,
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW):
Psychotherapeutenregister
Stadt Aachen
StR Aachen
Stadt Aachen
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
Kreis Heinsberg
Abbildung 66: Einwohner je berufstätiger Psychologischer Psychotherapeuten (links) bzw.
Einwohner unter 18 Jahren je Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
(rechts), 2007 - 2015
162 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 8.19 Personal im Pflegedienst in allgemeinen und sonstigen Krankenhäusern nach
Berufen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
V
Definition
Grundlage für eine hohe Pflegequalität ist gut ausgebildetes Pflegepersonal. Im Indikator 8.19 wird
das Pflegepersonal der allgemeinen und, ab dem Berichtsjahr 2004, der sonstigen Krankenhäuser
nach Krankenhausstatistikverordnung (KHStV) (Erklärungen hierzu sind im Indikator 8.17 nachlesbar)
nach Berufen und Geschlecht differenziert im Regionalvergleich dargestellt. Die Zahl der ausgewiesenen Pflegekräfte enthält voll- und teilzeitbeschäftigte Personen. Sonstige Pflegepersonen beinhaltet
Krankenpflegepersonal (ohne staatliche Prüfung) einschließlich Zivildienstleistende und Praktikanten.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Datenquelle
Krankenhausstatistik, Teil I - Grunddaten
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
Kommen alle Einrichtungen ihrer Meldepflicht nach, kann von einer hohen Datenqualität für die Krankenhäuser des Geltungsbereiches der KHStV (d. h. mit Ausnahme der Krankenhäuser der Bundeswehr, Polizei und des Maßregelvollzugs) ausgegangen werden.
Kommentar
Da die Ergebnisse für die allgemeinen und sonstigen Krankenhäuser in NRW ab dem Berichtsjahr
2004 nur noch zusammengefasst, d. h. für die Krankenhäuser insgesamt, veröffentlicht werden, weist
der Indikator 8.19 ab dem Berichtsjahr 2004 zusätzlich zu dem Pflegepersonal der allgemeinen Krankenhäuser auch das Pflegepersonal der sonstigen Krankenhäuser aus.
Das neue Krankenpflegegesetz (KrPflG) verändert die bisherigen Berufsbezeichnungen Krankenschwester/-pfleger und Kinderkrankenschwester/-pfleger. Die neuen Berufsbezeichnungen lauten ab
1. Januar 2004 „Gesundheits- und Krankenpfleger/-in“, bzw. „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in“. Nach altem Gesetz examinierte Pflegekräfte dürfen die alte Berufsbezeichnung weiterführen.
Die verwendeten Zahlen sind Stichtagszahlen der Krankenhausstatistik des Landesbetriebs Information und Technik (IT.NRW)zum 31.12. jeden Jahres.
Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 163
Indikator 8.19 Personal im Pflegedienst in allgemeinen und sonstigen Krankenhäusern nach
Berufen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2015
davon
Pflegedienst
Gesundheits- Gesundheits- u. Helferinnen/
sonstige
insgesamt
und Kranken- KinderkrankenHelfer in der
Pflegepfleger/-innen pfleger/-innen Krankenpflege personen
Verwaltungsbezirk
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
3.660
1.385
•
793
2.940
1.113
•
658
317
94
•
35
127
61
•
36
276
117
•
64
Reg.-Bez. Köln
22.145
17.101
2.249
809
1.986
100.312
78.345
9.804
4.682
7.481
Nordrhein-Westfalen
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW):
Krankenhausstatistik, Teil I - Grunddaten
¹ StR Aachen inkl. Stadt Aachen
"•" Zahlenwert unbekannt
4000
3500
3000
Anzahl
2500
2000
1500
1000
Stadt Aachen
Kreis Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
StR Aachen*
500
20
0
20 3
0
20 4
05
20
0
20 6
0
20 7
0
20 8
0
20 9
1
20 0
1
20 1
12
20
1
20 3
1
20 4
15
0
Abbildung 67: Personal im Pflegedienst in allgemeinen und sonstigen Krankenhäusern insgesamt, 2003 - 2015, * seit 2009 StR Aachen inkl. Stadt Aachen
164 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator 8.27 Personal kommunaler Dienststellen (Gesundheitsverwaltung und sonstige
Einrichtungen der Gesundheitspflege) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen
nach Verwaltungsbezirken
V
Definition
Indikator 8.27 fasst das Personal kommunaler Dienststellen der Gesundheitsverwaltung und der Einrichtungen der Gesundheitspflege, differenziert nach kreisfreien Städten und Kreisen, Geschlecht und
dem Umfang des Beschäftigungsverhältnisses, zusammen. Gemäß den Zuordnungsvorschriften zum
Gliederungsplan kommunaler Haushalte gehören zu den Produktbereichen
412 Gesundheitseinrichtungen:
• Ambulatorien, Bakteriologische und Chemische Untersuchungsanstalten als Einrichtungen
des Gesundheitsdienstes, Desinfektionsanstalten, Entseuchungsanstalten
• Gemeindepflegestationen,
Gemeindeschwesternstationen,
Hebammenfortbildungskurse,
Krankenpflegestationen, Sozialstationen
• Altenpflegeseminare
• Mütterberatungsstellen, Mütterschulungskurse
• Sanitätsdienst
• Ärztliche Auskunfts- und Beratungsstellen
• Rettungsstationen, Rettungsstellen, Unfallmeldestellen, Unfallstationen
• Beratung und Betreuung Drogenabhängiger
414 Gesundheitsschutz und –pflege:
• Gesundheitsamt, Medizinalaufsicht, Apothekenaufsicht
• Gesundheitsschutz, z. B. Verbraucherschutz, Seuchenvorsorge, Desinfektionen, Seuchenabwehr, Impfwesen
• Gesundheitspflege, z. B. schulärztlicher und schulzahnärztlicher Dienst
• Gesundheitserziehung und Gesundheitsberatung
• Aufgaben auf dem Gebiet des Apothekenwesens, des Veterinärwesens, Fleischbeschau
Zu den Teilzeitbeschäftigten zählen auch die geringfügig Beschäftigten und die Beschäftigten in Altersteilzeit (ATZ) – unabhängig von Modell (Block-, Teilzeitmodell) und Phase (Freistellungs- bzw.
Arbeitsphase). Dabei werden sie über den gesamten ATZ-Zeitraum hinweg mit der Hälfte
des tatsächlichen Umfangs der Beschäftigung zum Zeitpunkt des Eintritts in das ATZ-Arbeitsverhältnis
dargestellt. Beurlaubte Bedienstete sind hier nicht berücksichtigt. Vollzeitäquivalente sind das Aggregat der Vollzeitbeschäftigten sowie der über die Arbeitszeitfaktoren (AZF) auf Vollzeitstellen umgerechneten Anzahl der Teilzeitbeschäftigten; geringfügig Beschäftigte, die keine Kennung des AZF
haben, mussten dabei unberücksichtigt bleiben.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Datenquelle
Personalstandstatistik
Periodizität
Jährlich, 30. Juni
Validität
Die Personalstandstatistik wird jährlich zum Stichtag 30. Juni als Vollerhebung durchgeführt. Folglich
sind stichprobenbedingte Fehler ausgeschlossen. Bei einer Vollerhebung sind nichtstichprobenbedingte Fehler (z. B. Messfehler) nicht völlig zu vermeiden, werden aber durch die Anbindung an die Personalabrechnungsstellen sowie durch entsprechend konzipierte Plausibilitätsprüfungen im Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) minimiert, so dass die Ergebnisse der Personalstandstatistik den hohen Qualitätsstandards der amtlichen Statistik im vollen Umfang genügen.
Kommentar (gekürzt)
Gem. § 6 des Gesetzes über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst (Finanz- und Personalstatistikgesetz – FPStatG) vom 6. März 2006 (BGBl. I S. 439) führt
IT.NRW jährlich zum Stichtag 30.Juni eine Erhebung über die Beschäftigten der öffentlichen Arbeitgeber und dabei u. a. der Gemeinden und Gemeindeverbände durch (Personalstandstatistik). Im Indikator dargestellt werden ausschließlich Beschäftigte, die von den Kommunen bezahlt werden. Vom Land
und den Bezirksregierungen bezahlte Beschäftigte sind derzeit nicht enthalten. Alle voll- und teilzeitbeschäftigten Personen werden auch auf Vollzeitäquivalente umgerechnet. Der vorliegende Indikator
ist ein Prozessindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 165
Indikator 8.27 Personal kommunaler Dienststellen (Gesundheitsverwaltung u. sonst. Einrichtungen der Gesundheitspflege) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach
Verwaltungsbezirken, 2015
Personal der Gesundheitsverwaltung und der sonstigen kommunalen
Einrichtungen der Gesundheitspflege (gerundet*)
Verwaltungsbezirk
Vollzeitbeschäftigte
weibl.
Teilzeitbeschäftigte**
männl.
weibl.
männl.
Vollzeitäquivalente***
weibl.
männl.
Stadt Aachen
StR Aachen¹
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
5
25
15
10
15
5
25
5
5
15
5
85
40
25
30
5
–
–
5
–
5
75
40
25
35
10
20
10
5
15
Reg.-Bez. Köln
300
180
510
35
605
200
1.510
1.040
2.270
185
2.880
1.150
Nordrhein-Westfalen
Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Personalstandstatistik
* Ab 2014 wird in der Personalstandstatistik, aufgrund von Geheimhaltungsvorschriften, die deterministische 5er Rundung
angewendet
** inkl. geringfügig Beschäftigter (sofern Produktzuordnung durch Berichtspflichtigen mitgeliefert) und Beschäftigter in
Altersteilzeit
*** über die Arbeitszeitfaktoren (AZF) jedes Beschäftigten errechnet
1
StR Aachen inkl. Stadt Aachen (2009 Fusion der beiden Gesundheitsämter zum Gesundheitsamt der StR)
"–" genau null
166 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Inhaltsverzeichnis nach Zielgruppen und Spezialthemen
Zielgruppen/ Spezialthemen
Kennung (D)irekt/(i)ndirekt
Kinder- und Jugendliche
K/k
Ältere Menschen
A/a
Geschlechtsspezifität
G/g
Migration
M/m
Sozio-ökonomischer Bezug
S/s
Medizinische und Soziale Versorgung
V/v
Gesundheitsförderung/Prävention
F/f
Psychische Beeinträchtigung
P/p
K/k
Kinder- und Jugendliche
02.03
02.05
02.07
02.08
02.10
02.12
03.45
03.51
03.53
03.54
03.54
03.57
01Demographische Basistabelle, nach Geschlecht
KAGM.......................... 10
Bevölkerung nach Geschlecht
KAGM.......................... 12
Altersstruktur der Bevölkerung
KAG ............................ 20
Mädchen- u. Frauenanteil in der Bevölkerung, nach Alter
GKA ............................ 22
01 Lebendgeborene
K ................................. 24
Bevölkerungsprognose, Jugendquotient, Altenquotient
KA............................... 28
01 Schwerbehinderte Kinder unter 15 Jahren, nach Geschlecht
KGVf ........................... 66
Stationär entbundene Neugeborene nach Geburtsgewicht
KSVf ............................ 80
01 Säuglingssterbefälle (Neonatal- u. Postneonatalsterblichk.)
KSV ............................. 82
Säuglingssterblichkeit, gesamt, 3-Jahres-Mittelwerte
KSV ............................. 84
01 Säuglingssterblichkeit, nach Geschlecht, 3-Jahres-Mittelwerte KGSV ........................... 86
01 Auffälligkeiten des Entwicklungsstandes bei Einschulungsuntersuchungen nach Geschlecht
KG .............................. 88
02 Adipositas, herabgesetzte Sehschärfe bei Einschulungsuntersuchungen, nach Geschlecht
KG .............................. 92
01 Neuerkrankungen, Masern, 0- bis 14-Jährige, nach Geschlecht KGV ............................ 94
01 Krankenhausfälle, Verbrennungen/Vergiftungen, (<15 J.),
nach Geschlecht
KG ............................ 104
02 Rauchverhalten nach Alter und Geschlecht, Mikrozensus,
GKA .......................... 110
Inanspruchnahme des Krankheitsfrüherkennungsprogramms
für Kinder
KVF ........................... 140
Durch Karies-Prophylaxemaßnahmen erreichte Kinder, nach
Einrichtungstyp
KVF ........................... 142
Impfquote Polio, Tetanus, Diphtherie, Hepatitis B, Haemophilus
influenzae b, Pertussis bei Schulanfängern
KVF ........................... 144
Impfquote Masern, Mumps, Röteln und Varizellen bei
Schulanfängern
KVF ........................... 146
03.57
03.59
03.111
04.01
07.06
07.10
07.13
07.14
A/a
Ältere Menschen
02.03
02.05
02.07
02.08
03.45
03.48
03.49
03.49
03.49
04.01
04.08
01Demographische Basistabelle, nach Geschlecht
Bevölkerung nach Geschlecht
Altersstruktur der Bevölkerung
Mädchen- u. Frauenanteil in der Bevölkerung, nach Alter
02 Schwerbehinderte Menschen über 65 Jahren, nach Geschlecht
01 MDK-Pflegebegutachtungen nach Pflegestufen
Pflegebedürftige, nach Geschlecht
01 Pflegebedürftige, nach Pflegeart
02 MDK-Pflegebegutachtungen nach Geschlecht
02 Rauchverhalten nach Alter und Geschlecht, Mikrozensus,
02 Body Mass Index (BMI) der erwachsenen Bevölkerung nach
Alter und Geschlecht, Mikrozensus
Pflegegeldempfänger nach Pflegestufen, nach Geschlecht
01 MDK-Pflegebegutachtungen nach Pflegeart
Von ambulanten Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige,
nach Pflegestufen u. Geschlecht
In Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige,
nach Pflegestufen u. Geschlecht
07.34
07.34
07.35
07.36
KAGM.......................... 10
KAGM.......................... 12
KAG ............................ 20
GKA ............................ 22
AGVf ........................... 68
ASV ............................. 70
AGSV........................... 72
ASV ............................. 74
AGSV........................... 76
GKA .......................... 110
GA ............................ 112
AGV .......................... 152
AV............................. 154
AGV .......................... 156
AGV .......................... 158
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 167
G/g
Geschlechtsspezifität
02.03
02.05
02.06
02.07
02.08
02.18
02.21
02.23
03.07
03.10
03.14
03.27
03.27
03.36
03.40
03.45
03.45
03.45
03.49
03.49
03.54
03.57
01Demographische Basistabelle, nach Geschlecht
KAGM .......................... 10
Bevölkerung nach Geschlecht
KAGM .......................... 12
Ausländische Bevölkerung, nach Geschlecht
MG .............................. 16
Altersstruktur der Bevölkerung
KAG ............................ 20
Mädchen- u. Frauenanteil in der Bevölkerung, nach Alter
GKA ............................ 22
Erwerbstätige, nach Geschlecht
SG ............................... 34
Arbeitslose nach Personengruppen, nach Geschlecht
SGMvf ......................... 36
Sozialhilfeempfänger (Raten), nach Geschlecht
SGMvf ......................... 38
Sterbefälle, nach Geschlecht
Gv ............................... 46
Lebenserwartung, nach Geschlecht
GSV ............................. 48
Vermeidbare Sterbefälle, ausgewählte Diagnosen, nach Geschlecht GMSP .......................... 50
Krankenhausfälle, nach Geschlecht
GV............................... 54
01 Reha-Fälle, nach Geschlecht
GVs ............................. 56
Med. u. sonst. Rehabilitationsleistungen, nach Geschlecht (<65 J) GVs ............................. 58
Frührentenzugänge u. -bestand, nach Geschlecht
GVsf ............................ 60
Schwerbehinderte Menschen, nach Geschlecht
GVf ............................. 64
01 Schwerbehinderte Kinder unter 15 Jahren, nach Geschlecht
KGVf ........................... 66
02 Schwerbehinderte Menschen über 65 Jahren, nach Geschlecht AGVf ........................... 68
Pflegebedürftige, nach Geschlecht
AGSV ........................... 72
02 MDK-Pflegebegutachtungen nach Geschlecht
AGSV ........................... 76
01 Säuglingssterblichkeit, nach Geschlecht, 3-Jahres-Mittelwerte KGSV ........................... 86
01 Auffälligkeiten des Entwicklungsstandes bei Einschulungsuntersuchungen nach Geschlecht
KG............................... 88
02 Adipositas, herabgesetzte Sehschärfe bei Einschulungsuntersuchungen, nach Geschlecht
KG............................... 92
01 Neuerkrankungen, Masern, 0- bis 14-Jährige, nach Geschlecht KGV............................. 94
Neuerkrankungen, Lungentuberkulose, nach Geschlecht. 3-JMW
GSV ............................. 96
01 Neuerkrankungen, Lungentuberkulose, nach Geschlecht
GSV ............................. 98
01 Einweisungen nach PsychKG u. Betreuungsges., nach Geschl.
GVP ........................... 100
Suizidsterbefälle, nach Geschlecht, 3-Jahres-Mittelwert
GP ............................. 102
01 Krankenhausfälle, Verbrennungen/Vergiftungen, (<15 J.),
nach Geschlecht
KG............................. 104
Im Straßenverkehr verunglückte Personen, nach Geschlecht
G............................... 106
02 Rauchverhalten nach Alter und Geschlecht, Mikrozensus,
GKA .......................... 110
02 Body Mass Index (BMI) der erwachsenen Bevölkerung nach Alter
und Geschlecht, Mikrozensus
GA ............................ 112
Personen im Ambulant Betreuten Wohnen, nach Geschlecht
GV............................. 132
01 Plätze im stationären Wohnen für Menschen mit Behinderungen GV............................. 134
02 Personen in stationären Wohneinrichtungen für Menschen
mit Behinderungen, nach Geschlecht
GV............................. 136
Pflegegeldempfänger nach Pflegestufen, nach Geschlecht
AGV .......................... 152
Von ambulanten Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige,
nach Pflegestufen u. Geschlecht
AGV .......................... 156
In Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige,
nach Pflegestufen u. Geschlecht
AGV .......................... 158
03.57
03.59
03.62
03.62
03.87
03.89
03.111
03.118
04.01_
04.08_
06.23
06.23
06.23
07.34
07.35
07.36
M/m
Migration
02.03
02.05
02.06
02.06
02.11
02.21
02.23
03.14
01Demographische Basistabelle, nach Geschlecht
Bevölkerung nach Geschlecht
Ausländische Bevölkerung, nach Geschlecht
01 Bevölkerung mit Migrationshintergrund
Wanderungen der Bevölkerung
Arbeitslose nach Personengruppen, nach Geschlecht
Sozialhilfeempfänger (Raten), nach Geschlecht
Vermeidbare Sterbefälle, ausgewählte Diagnosen, nach
Geschlecht
S/s
Sozio-ökonomischer Bezug
02.13
02.16
02.18
01 Bevölkerung nach Schulabschluss
Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte
Erwerbstätige, nach Geschlecht
KAGM .......................... 10
KAGM .......................... 12
MG .............................. 16
M ................................ 18
M ................................ 26
SGMvf ......................... 36
SGMvf ......................... 38
GMSP .......................... 52
Svf .............................. 30
S .................................32
SG ............................... 34
168 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
02.21
02.23
02.24
03.10
03.14
03.27
03.36
03.40
03.48
03.49
03.49
03.49
03.51
03.53
03.54
03.54
03.62
03.62
Arbeitslose nach Personengruppen, nach Geschlecht
Sozialhilfeempfänger (Raten), nach Geschlecht
Wohngeldempfänger (Haushalte)
Lebenserwartung, nach Geschlecht
Vermeidbare Sterbefälle, ausgewählte Diagnosen, nach Geschlecht
01 Reha-Fälle, nach Geschlecht
Med. u. sonst. Rehabilitationsleistungen, nach Geschlecht (<65 J)
Frührentenzugänge u. -bestand, nach Geschlecht
01 MDK-Pflegebegutachtungen nach Pflegestufen
Pflegebedürftige, nach Geschlecht
01 Pflegebedürftige, nach Pflegeart
02 MDK-Pflegebegutachtungen nach Geschlecht
Stationär entbundene Neugeborene nach Geburtsgewicht
01 Säuglingssterbefälle (Neonatal- u. Postneonatalsterblichk.)
Säuglingssterblichkeit, gesamt, 3-Jahres-Mittelwerte
01 Säuglingssterblichkeit, nach Geschlecht, 3-Jahres-Mittelwerte
Neuerkrankungen, Lungentuberkulose, nach Geschlecht. 3-JMW
01 Neuerkrankungen, Lungentuberkulose, nach Geschlecht
V/v
Medizinische und soziale Versorgung
02.05
02.13
02.21
02.23
03.07
03.10
03.27
03.27
03.36
03.40
03.45
03.45
03.45
03.48
03.49
03.49
03.49
03.51
03.53
03.54
03.54
03.59
03.62
03.62
03.87
06.02
06.05
06.15
06.18
06.21
06.23
06.23
06.23
01Fläche und Bevölkerungsdichte
01 Bevölkerung nach Schulabschluss
Arbeitslose nach Personengruppen, nach Geschlecht
Sozialhilfeempfänger (Raten), nach Geschlecht
Sterbefälle, nach Geschlecht
Lebenserwartung, nach Geschlecht
Krankenhausfälle, nach Geschlecht
01 Reha-Fälle, nach Geschlecht
Med. u. sonst. Rehabilitationsleistungen, nach Geschlecht (<65 J)
Frührentenzugänge u. -bestand, nach Geschlecht
Schwerbehinderte Menschen, nach Geschlecht
01 Schwerbehinderte Kinder unter 15 Jahren, nach Geschlecht
02 Schwerbehinderte Menschen über 65 Jahren, nach Geschlecht
01 MDK-Pflegebegutachtungen nach Pflegestufen
Pflegebedürftige, nach Geschlecht
01 Pflegebedürftige, nach Pflegeart
02 MDK-Pflegebegutachtungen nach Geschlecht
Stationär entbundene Neugeborene nach Geburtsgewicht
01 Säuglingssterbefälle (Neonatal- u. Postneonatalsterblichk.)
Säuglingssterblichkeit, gesamt, 3-Jahres-Mittelwerte
01 Säuglingssterblichkeit, nach Geschlecht, 3-Jahres-Mittelwerte
01 Neuerkrankungen, Masern, 0- bis 14-Jährige, nach Geschlecht
Neuerkrankungen, Lungentuberkulose, nach Geschlecht. 3-JMW
01 Neuerkrankungen, Lungentuberkulose, nach Geschlecht
01 Einweisungen nach PsychKG u. Betreuungsges., nach Geschl.
Versorgungsgrad Vertragsärzte
Versorgungsgrad Vertragszahnärzte
Wichtige Krankenhausangebote
Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen
Apotheken
Personen im Ambulant Betreuten Wohnen, nach Geschlecht
01 Plätze im stationären Wohnen für Menschen mit Behinderungen
02 Plätze in stationären Wohneinrichtungen für Menschen
mit Behinderungen, nach Geschlecht
Inanspruchnahme des Krankheitsfrüherkennungsprogramms
für Kinder
Durch Karies-Prophylaxemaßnahmen erreichte Kinder, nach
Einrichtungstyp
Impfquote Polio, Tetanus, Diphtherie, Hepatitis B, Haemophilus
influenzae b, Pertussis bei Schulanfängern
Impfquote Masern, Mumps, Röteln und Varizellen bei
Schulanfängern
01 Methadon-Substitutionsbehandlung
Einsätze Krankentransporte und Rettungsdienste
07.06
07.10
07.13
07.14
07.23
07.25
SGMvf ......................... 36
SGMvf ......................... 38
S ................................. 42
GSV ............................. 48
GMSP .......................... 50
GVs ............................. 56
GVs ............................. 58
GVsf ............................ 60
ASV ............................. 70
AGSV........................... 72
ASV ............................. 74
AGSV........................... 76
KSVf ............................ 80
KSV ............................. 82
KSV ............................. 84
KGSV ........................... 86
GSV ............................. 96
GSV ............................. 98
v ................................. 14
Svf .............................. 30
SGMvf ......................... 36
SGMvf ......................... 38
Gv ............................... 46
GSV ............................. 48
GV .............................. 54
GVs ............................. 56
GVs ............................. 58
GVsf ............................ 60
GVf ............................. 64
KGVf ........................... 66
AGVf ........................... 68
ASV ............................. 70
AGSV........................... 72
ASV ............................. 74
AGSV........................... 76
KSVf ............................ 80
KSV ............................. 82
KSV ............................. 84
KGSV ........................... 86
KGV ............................ 94
GSV ............................. 96
GSV ............................. 98
GVP ........................... 100
V ............................... 122
V ............................... 124
V ............................... 126
V ............................... 128
V ............................... 130
GV ............................ 132
GV ............................ 134
GV ............................ 136
KVF ........................... 140
KVF ........................... 142
KVF ........................... 144
KVF ........................... 146
V ............................... 148
V ............................... 150
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 169
07.34
07.34
07.35
08.19
08.27
Pflegegeldempfänger nach Pflegestufen, nach Geschlecht
01 MDK-Pflegebegutachtungen nach Pflegeart
Von ambulanten Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige,
nach Pflegestufen u. Geschlecht
In Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige,
nach Pflegestufen u. Geschlecht
Ärzte und Zahnärzte in ambul. Einrichtungen
Psychotherapeuten in amb. Einrichtungen
01 Berufstätige psychol. Psychotherapeuten u.
Kinder- u. Jugendlichen-Psychotherapeuten
Personal im Pflegedienst in allg. u. sonst. Krankenhäusern
Personal kommunaler Dienststellen, nach Geschlecht
F/f
Gesundheitsförderung/Prävention
02.13
02.21
02.23
03.40
03.45
03.45
03.45
03.51
07.06
07.10
01 Bevölkerung nach Schulabschluss
Arbeitslose nach Personengruppen, nach Geschlecht
Sozialhilfeempfänger (Raten), nach Geschlecht
Frührentenzugänge u. -bestand, nach Geschlecht
Schwerbehinderte Menschen, nach Geschlecht
01 Schwerbehinderte Kinder unter 15 Jahren, nach Geschlecht
02 Schwerbehinderte Menschen über 65 Jahren, nach Geschlecht
Stationär entbundene Neugeborene nach Geburtsgewicht
Inanspruchnahme Krankheitsfrüherkennungsprogr. Kinder
Durch Karies-Prophylaxemaßnahmen erreichte Kinder, nach
Einrichtungstyp
Impfquote Polio, Tetanus, Diphtherie, Hepatitis B, Haemophilus
influenzae b, Pertussis bei Schulanfängern
Impfquote Masern, Mumps, Röteln und Varizellen bei
Schulanfängern
07.36
08.08
08.13
08.13
07.13
07.14
AGV .......................... 152
AV ............................. 154
AGV .......................... 156
AGV .......................... 158
V ............................... 162
V ............................... 164
V ............................... 166
V ............................... 168
V ............................... 170
Svf .............................. 30
SGMvf ......................... 36
SGMvf ......................... 38
GVsf ............................ 60
GVf ............................. 64
KGVf ........................... 66
AGVf ........................... 68
KSVf ............................ 80
KVF ........................... 140
KVF ........................... 142
KVF ........................... 144
KVF ........................... 146
P/p
Psychische Beeinträchtigung
03.14
03.87
03.89
Vermeidbare Sterbefälle, ausgewählte Diagnosen, nach Geschlecht GMSP .......................... 50
01 Einweisungen nach PsychKG u. Betreuungsges., nach Geschl.
GVP ........................... 100
Suizidsterbefälle, nach Geschlecht, 3-Jahres-Mittelwert
GP ............................. 102
170 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Literatur/ Datenquellen
Bardehle, D. & Annuß, R.: Beispiele für einen vereinheitlichten nationalen und internationalen Datensatz für die kommunale Gesundheitsberichterstattung in Nordrhein-Westfalen. Gesundheitsberichterstattung Band 4/1993. Bielefeld: IDIS, 1993.
Umsteiger zwischen dem Indikatorensatz 2003 und dem alten Indikatorensatz 1991 - 2002:
http://www.lzg.nrw.de/_media/pdf/gesundheitberichtedaten/indikatoren/heft18_umsteiger.pdf
(letzter Zugriff am 11. August 2015)
Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen - LZG NRW: Indikatorenübersicht:
http://www.lzg.nrw.de/_media/pdf/gesundheitberichtedaten/indikatoren/indika-liste.pdf
(letzter Zugriff am 11. August 2015)
Indikatoren nach Themenfeldern:
http://www.lzg.nrw.de/themen/gesundheit_berichte_daten/gesundheitsindikatoren/indikatoren_kreise/i
ndex.html
(letzter Zugriff am 28. September 2015)
Alle Gesundheitsindikatoren auf Landes- und Kreisebene können auf folgender Internetseite
eingesehen werden:
http://www.lzg.nrw.de/themen/gesundheit_berichte_daten/gesundheitsindikatoren/index.html
(letzter Zugriff am 28. September 2015)