Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
905 kB
Datum
16.10.2017
Erstellt
29.09.17, 09:04
Aktualisiert
29.09.17, 09:04
Stichworte
Inhalt der Datei
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Umweltp l a n u n g und
Umweltberatung GbR
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Titel:
Bebauungsplan F7 Marmagen „Die Acht
Morgen“ der Gemeinde Nettersheim
Stand:
13.07.2017
Auftraggeber:
Gemeinde Nettersheim
Ansprechpartner/in:
Frau Alina Kurth
Auftrag vom:
05. Januar 2017
Projekt-Nr.:
1-17
Auftragnehmer:
raskin, Umweltplanung und Umweltberatung GbR
Projektbearbeitung:
Kartographie:
Dipl.-Geogr. Anja Werfling
Dipl.-Geogr. Adelheid Wagenknecht
Dorothee Raskin + Dr. Richard Raskin
Kirberichshofer Weg 6, D-52066 Aachen
Fon +49(0)241-53 43 39, Fax +49(0)241-54 36 18, info@raskin-ac.de
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LPB zum B-Plan Marmagen F7 in Nettersheim
I
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
1
Veranlassung ..............................................................................................1
2
Vorgehensweise .........................................................................................1
3
3.1
3.2
3.3
3.4
Aktueller Zustand von Natur und Landschaft ..........................................2
Lage und Größe des Plangebietes ...............................................................2
Naturräumliche Grundlagen..........................................................................3
Biotoptypen...................................................................................................3
Landschaftsbild und Naherholung ................................................................4
4
Planerische und rechtliche Vorgaben.......................................................5
5
Beschreibung des Vorhabens ...................................................................6
6
Auswirkungen auf Natur und Landschaft.................................................7
7
Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen ......................9
8
Bewertung und Bilanzierung der Eingriffe in Natur und Landschaft ...10
9
Ausgleichsmaßnahmen............................................................................11
10
Quellen.......................................................................................................13
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LPB zum B-Plan Marmagen F7 in Nettersheim
Dokumentation
Foto-Dokumentation
Karten
Karte 1:
Biotope im Ausgangs- und Planzustand (M 1 : 2.000)
II
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LPB zum B-Plan Marmagen F7 in Nettersheim
1
1 Veranlassung
Die Gemeinde Nettersheim plant die Entwicklung eines Wohngebietes auf Freiflächen am nördlichen Rand des Ortsteils Marmagen (Abb. 1).Neben der Erstellung
des Umweltberichtes und der Abarbeitung der artenschutzrechtlichen Anforderungen wurde die raskin Umweltplanung und -beratung GbR am 05.01.2017 mit der
Erarbeitung des Landschaftspflegerischen Begleitplans beauftragt.
Gemäß dem städtebaulichen Entwurf der PLANUNGSGRUPPE MWM (2017) ist die
Bebauung des etwa 3,9 ha großen Plangebietes mit freistehenden eingeschossigen Wohnhäusern vorgesehen. Am vorhandenen Ortsrand soll hier der Nachfrage
nach Bauland entsprochen werden.
Da der rechtskräftige Flächennutzungsplan der GEMEINDE NETTERSHEIM (1974) im
entsprechenden Bereich eine „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“
und daneben „Fläche für die Landwirtschaft“ darstellt, wird im Rahmen der Bauleitplanung eine Änderung des Flächennutzungsplans notwendig.
2
Vorgehensweise
Die Bewertung der Eingriffe in Natur und Landschaft im Rahmen der Abarbeitung
der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung nach §§ 13 ff. BNatSchG erfolgt auf
Grundlage der Methode „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ des LANUV (2008).
Unter Anwendung dieser Methode erfolgt eine sachgerechte Erfassung und Bewertung von Natur und Landschaft sowie der aufgrund der Planung zu erwartenden Eingriffe.
Auf Grundlage einer am 09.02.2017 durchgeführten Biotoptypenkartierung wurden die im Eingriffsraum vorhandenen Biotoptypen (Lebensräume) bewertet.
Der Einzelflächenwert eines Biotoptyps ergibt sich durch Multiplikation des Biotopwerts
mit der Flächengröße und dem Gesamtflächenwert A des Ausgangszustandes durch die
Summenbildung der Einzelflächenwerte.
Die Realisierung des Vorhabens führt in den überwiegenden Fällen zu einem Ersatz der
bestehenden Biotoptypen durch andersartige Lebensräume. Die Subtraktion des Gesamtflächenwertes B nach der Rekultivierung von dem Gesamtflächenwert A des Ausgangszustandes ergibt die Gesamtbilanz. Sie stellt ein Maß für den Erfüllungsgrad der
Kompensation dar.
Die Ergebnisse der Bewertung werden kartographisch und tabellarisch dargestellt.
Als Grundlage zur Kartenerstellung dienten die Digitalen Orthofotos sowie der
digitale Katasterplan.
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LPB zum B-Plan Marmagen F7 in Nettersheim
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Aktueller Zustand von Natur und Landschaft
3.1 Lage und Größe des Plangebietes
Das Bebauungsplangebiet hat eine Größe von 3,39 ha. Die weitgehend ebene
Fläche liegt auf etwa 515 m+NN am nördlichen Rand des Ortsteils Marmagen
(Abb. 1). Am südlichen Rand des Plangebietes schließen Wohn- und Mischbebauung sowie ein Sportplatz an. Im Westen wird das Plangebiet von der L 204, im
Norden und Osten von wenig befahrenen asphaltierten Feldwegen begrenzt. Hinter den begrenzenden Verkehrswegen schließen sich allseits Grünlandflächen mit
vereinzelten Gehölzstrukturen an.
Abb. 1: Lage des Plangebietes im Raum (Ausschnitt aus der digitalen DTK 10) .
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LPB zum B-Plan Marmagen F7 in Nettersheim
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3.2 Naturräumliche Grundlagen
Das Plangebiet liegt innerhalb der naturräumlichen Einheit der Sötenicher Kalkmulde (Nr. 276.0) (GLÄSSER 1978). Dabei befindet sich Marmagen im Randbereich der geologischen Mulde, wo mergelige Ausgangsgesteine zu Schiefern,
Sandsteinen und Grauwacken übergehen und Grünlandnutzung vorherrscht. Am
nördlichen Ortsrand sind Braunerden ausgebildet, die in der „Karte der schutzwürdigen Böden“ (GEOLOGISCHER DIENST 2004) fast vollständig als „sehr schutzwürdige fruchtbare Böden“ klassifiziert sind.
Die potentielle natürliche Vegetation ist der „Zahnwurz-Buchenwald der Lagen
über 500 m“ (TRAUTMANN 1991).
3.3 Biotoptypen
Der größte Teil des Plangebietes unterliegt einer für die Höhenlage relativ intensiven typischen Grünlandnutzung (Karte 1, Dok.-Foto 1, 2 und 3). Dabei trägt die
zentrale Parzelle eine relativ junge (Klee-)Graseinsaat (Dok.-Foto 1) und ist entsprechend homogen und artenarm ausgebildet. Sie wird wie auch die westliche
und östliche Grünlandparzelle (Dok.-Foto 2 und 3) durch Mahd genutzt. Die östliche Parzelle wird zusätzlich partiell als Fußballwiese genutzt. Die drei Parzellen
werden durch einen asphaltierten Feldweg im Westen (Dok.- Foto 4) und einen
geschotterten Feldweg im Osten voneinander getrennt. Die Ränder der Grünlandflächen bzw. Wege werden von verschiedenen Gehölz- und Saumstrukturen eingenommen. Die zum Plangebiet gehörigen Gehölzstrukturen sind zwei Baumreihen heimischer Baumarten (Spitzahorn, Birke, Linde) (Dok.- Foto 2 und 4). Der
Gehölzstreifen am nördlichen Rand des Sportplatzes grenzt im Süden an das
Plangebiet an (Dok.- Foto 3). Im Unterstand der Bäume befindet sich ein nitrophiler Saum, der randlich in das Plangebiet reicht. Am Westrand des Gebietes grenzt
auf der Böschung zur L 204 eine Baumreihe aus älteren Bäumen an. Am südwestlichen Rand des Plangebietes grenzt ein zeitweise Wasser führender Entwässerungsgraben an.
Nachfolgend werden die innerhalb des Plangebietes befindlichen Biotoptypen benannt und nach dem LANUV-Verfahren (2008) bewertet.
Intensivwiese, artenarm (EA, xd2): Die westliche und östliche Grünlandfläche
bestehen aus ubiquitären Grasarten und einem kleinem Spektrum ubiquitärer
Kräuter. Der Biotopwert beträgt 3 Punkte.
Neueinsaat Feldgras (EA3): Die zentrale Grünlandfläche besteht aus einer jungen Einsaat von Gras und Klee ohne weitere Wildkräuter. Der Biotopwert beträgt
2 Punkte.
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Baumreihe aus lebensraumtypischen Baumarten > 70 %, geringes bis mittleres Baumholz (BF90, ta1-2): Diesem Biotoptyp werden die Baumreihe aus Linden mit Stammdurchmessern von 15-25 cm am Nordrand des Plangebietes zugeordnet. Der Biotopwert beträgt 7 Punkte.
Baumreihe aus lebensraumtypischen Baumarten > 70 %, mittleres bis starkes Baumholz (BF90, ta1): Diesem Biotoptyp wird die kurze Baumreihe aus drei
Spitzahornen am Eingangsbereich zum Steinfeldweg zugeordnet. Der Biotopwert
beträgt 7,5 Punkte.
Ruderalflur, grasreich (K, neo 4): Von Gräsern dominierte Ruderalfluren mit wenigen Stauden entlang von Wegen werden diesem Biotoptyp mit einem Wert von
4 Punkten zugeordnet.
Ruderalflur, nitrophil (K, neo 5): Eine artenarme, von Brennnessel dominierte
Ruderalflur befindet sich in relativ stark beschatteten Bereichen nördlich der
Sportplatzeingrünung. Sie hat einen Biotopwert von 3 Punkten.
Straße/ Weg, versiegelt und Gebäude (VF0): Der das Gebiet im Westen durchschneidende Steinfeldweg und der Schuppen am Südrand erhalten als versiegelte
Flächen den Biotopwert 0 Punkte.
Schotterweg (VF1): Die teilversiegelte Fläche des östlichen Weges hat den Biotopwert 1 Punkt.
Somit weisen die randlichen Gehölzstrukturen mit Abstand die höchsten Biotopwerte auf, woraus sich Maßnahmen zum Erhalt ergeben. Diesen gegenüber ist
das übrige Plangebiet von Biotoptypen geringerer Wertigkeit für die Biotopfunktion
geprägt.
3.4 Landschaftsbild und Naherholung
Das Landschaftsbild im Plangebiet wird von großen, wenig strukturierten Grünlandflächen im Norden und dem relativ abrupten Übergang zum besiedelten Bereich mit Wohnbebauung, Gärten, Sportplatz und zumeist linienhaften Gehölzstrukturen geprägt (Dok.- Foto 1 und 3).
Das Plangebiet wird für die Feierabenderholung am Rand der Wohnbebauung
genutzt. Eine überörtliche bzw. überregionale Bedeutung besteht allenfalls als
Durchgangskorridor zwischen dem Gillesbachtal bzw. der Eifelhöhenklinik im
Nordwesten und dem Ortskern von Marmagen.
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4 Planerische und rechtliche Vorgaben
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der GEMEINDE NETTERSHEIM (1974) stellt
im größten, östlichen Teil des Plangebietes „Grünflächen“, hier Sportplatz dar. Im
kleineren Teil des Plangebietes zwischen L 204 und Steinfeldweg sind „Flächen
für die Landwirtschaft“ wie auch im weiteren westlichen, nördlichen und östlichen
Anschluss außerhalb des Plangebietes dargestellt.
Im Regionalplan für den REGIERUNGSBEZIRK KÖLN (2016) Teilabschnitt Region
Aachen sind für das Plangebiet im Zusammenhang mit der Ortschaft Marmagen
„Allgemeine Siedlungsbereiche“ dargestellt, so dass die beabsichtigte Änderung
des Flächennutzungsplans mit der Darstellung „Wohnbauflächen“ unmittelbar aus
der Darstellung der übergeordneten Planungsebene entwickelt und an gleichartige Darstellungen im Süden des Plangebietes angeknüpft werden kann.
Für das Plangebiet gilt der rechtskräftige Landschaftsplan „Nettersheim“ des
Kreises Euskirchen. Als Entwicklungsziel gilt die „Erhaltung einer mit naturnahen
Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft“ (1.1-2). Zusätzlich ist die Darstellung des Regionalplans nachrichtlich übernommen. Aus der Festsetzungskarte ergibt sich die
vollständige Darstellung des Plangebietes als Landschaftsschutzgebiet L 2.2-2
„Hochfläche der Sötenicher Kalkmulde westlich und südlich Nettersheim“. Das
Plangebiet erfasst 3 ha vom Gesamtgebiet mit einer Fläche von 1.135 ha (Kennung LSG-5405-0004).
Weitere landschaftsrechtliche Schutzausweisungen bestehen nur außerhalb des
Plangebietes. Von diesen grenzt keine unmittelbar an das Plangebiet an.
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5 Beschreibung des Vorhabens
Im Bereich des aufzustellenden Bebauungsplanes von 3,38 ha Größe ist gemäß
dem Bebauungsplanentwurf / städtebaulichen Entwurf der PLANUNGSGRUPPE
MWM (2017) eine Bebauung in offener Bauweise mit etwa 40 freistehenden Einfamilienhäusern vorgesehen. Rechtsverbindlich und damit maßgeblich für die
Eingriffsregelung ist die Darstellung als „Allgemeines Wohngebiet“ mit der Grundflächenzahl (GRZ) 0,4. Die überbaubaren Flächen werden durch die Baugrenzen
markiert. Durch die Baugrenzen bzw. privatrechtliche vertragliche Regelungen
wird sicher gestellt, dass alle im Gebiet befindlichen bzw. unmittelbar angrenzenden Gehölzstrukturen erhalten bleiben. Die streifenförmigen Baufelder haben
Breiten von 16 bzw. 18 m. Nebenanlagen wie Stellplätze und Garagen (mit Ausnahme von untergeordneten Nebenanlagen mit einem Raumumfang von weniger
als 30 m³ nach § 14 BauNVO) werden auf die überbaubaren Flächen beschränkt.
Die Erschließung erfolgt von Süden über vorhandene Straßen („Steinfelder Weg“
und „Im Wiesengrund“) aus dem Ortskern von Marmagen. Eine ringförmige Erschließung über die Straße „Am Wiesengrund“ sowie die Fortsetzung des Steinfelder Weges werden in einer Breite von 6,5 m als Straßenverkehrsflächen festgesetzt. Drei Verbindungsstiche (nach Nordwesten, nach Norden und zwischen
beiden Erschließungsstraßen) werden in 3,5 m Breite als Straßenverkehrsflächen
besonderer Zweckbestimmung festgesetzt.
Entlang des am Südrand des Gebietes befindlichen Entwässerungsgrabens wird
ein Randbereich von 2 m Breite als öffentliche Grünfläche und als Fläche für
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft festgesetzt.
Neben umfangreichen Festsetzungen von Gehölzpflanzungen in den Privatgärten
(1 Baum 1. Ordnung oder Obstbaum pro angefangene 100 m² Grundstücksfläche,
heimische Gehölze oder Laubhecken an den seitlichen und rückwärtigen Grundstücksgrenzen) werden die vorhandenen Bäume jeweils in die Privatgrundstücke
einbezogen und auf privatrechtlicher vertraglicher Basis in ihrem Erhalt gesichert.
Die entsprechend des Bebauungsplanentwurfes geplanten bzw. aufgrund der
Festsetzungen zu erwartenden Biotop- bzw. Nutzungstypen (nach dem LANUVVerfahren 2008) (Karte 1) werden im Folgenden erläutert. Dabei wird auf Grundlage der rechtsverbindlichen GRZ von 0,4 für den Bereich der WA-Darstellung
(siehe Karte 1) ein „worst-case“ angenommen:
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Allgemeines Wohngebiet (WA) und Mischgebiet (MI), Bereich der (potentiell)
vollversiegelten Flächen entsprechend der GRZ 0,4: Aufgrund der (potentiellen)
Vollversiegelung resultiert der Biotopwert 0 für 40 % der WA-Fläche.
Allgemeines Wohngebiet (WA) und Mischgebiet (MI), Bereich der Gärten (Zierund Nutzgarten, HJ, ka4/6): Aufgrund der umfangreichen Pflanzfestsetzungen für
heimische Gehölze kann ein Gartenbiotop mit dem Biotopwert 3 für 60% des WAbzw.- MI-Gebietes angesetzt werden.
Baumreihe aus lebensraumtypischen Baumarten > 70 %, geringes bis mittleres Baumholz (BF90, ta1-2): Die zu erhaltenden Baumreihe aus Linden uns
Spitzahornen am Nordrand des Plangebietes bzw. am Beginn des Steinfelder
Weges haben den Biotopwert 7 Punkte.
Grünanlage (mit Strauchpflanzung) (HM/ BB0): Der Mischbiotoptyp erhält den
Biotopwert 5 Punkte.
Verkehrsfläche, versiegelt (VF0): Die Straßenverkehrsflächen und die Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung haben aufgrund der Vollversiegelung keinen Biotopwert (0 Punkte).
6 Auswirkungen auf Natur und Landschaft
Mit der Realisierung des Bebauungsplans sind potentiell bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkungen verbunden, die nachfolgend aufgeführt werden:
Anlagebedingte Wirkungen
- Lebensraumverlust der im Plangebiet auftretenden Biotoptypen (Intensivgrünland, Ruderalbiotope) durch Versiegelung.
- Verlust bzw. Beeinträchtigung von Filter-, Puffer- und Regulationsfunktionen
des Bodens durch Versiegelung bzw. Teilversiegelung und
- Ersatz von Intensivgrünland und Ruderalbiotopen durch Gartenbiotope.
Diese anlagebedingten Wirkungen sind auf das Plangebiet beschränkt.
Die Beeinträchtigung der Bodenfunktionen ist auch unter Berücksichtigung der
GRZ von 0,4, von Eingriffsrelevanz. Insgesamt wird angestrebt, dass das der Eingriff in den Boden im Rahmen des Ausgleichs für den Eingriff in die Biotopfunktion
multifunktional ausgeglichen wird.
Eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ist in unmittelbarem Anschluss an
vorhandene Wohnbebauung nicht zu befürchten, zumal der vorhandene Gehölz-
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bestand erhalten wird (Kap. 7) und in den Privatgärten zusätzliche Gehölzpflanzungen festgesetzt werden.
Baubedingte Wirkungen
Von den Baumaßnahmen können zeitlich begrenzte Störungen akustischer und
optischer Art ausgehen (Baulärm und Bewegung von Menschen und Maschinen),
die allerdings aufgrund der Vorbelastung durch vorhandene Straßen und Wege in
ihrer Wirkintensität und Reichweite vernachlässigbar sind.
Die baubedingten Eingriffe sind zeitlich begrenzt und von entsprechend untergeordneter Rolle. Sie beschränken sich auf Baulärm und ggf. Staubemissionen bei
trockenen Bodenverhältnissen über maximal einige Monate. Sie haben insgesamt
keine Eingriffsqualität.
Betriebsbedingte Wirkungen
Vom „Betrieb“ des Wohn- und Mischgebietes Gebietes gehen vermehrte akustische und optische Störungen aus. Die Bewohner des neuen Gebietes werden
zusätzliche Nutzer im Rahmen einer stillen Erholungsnutzung des Umfeldes sein.
Andererseits hätte die Realisierung eines nach FNP möglichen Sportplatzes
ebenfalls akustische und optische Störwirkungen.
Die Nutzung der Grundstücke mit entsprechenden zusätzlichen Verkehren geht
nicht über das ortsübliche Maß hinaus. Neben der L 204 und unmittelbar neben
den vorhandenen Wohn- und Mischgebieten ist keine eingriffrelevante Zunahme
der Störungen zu erwarten.
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7 Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen
Zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes
und des Landschaftsbildes werden in der vorliegenden Planung folgende Maßnahmen berücksichtigt:
(1) Erhalt des Gehölzbestandes
Der Erhalt des vorhandenen Baumbestandes wird durch privatrechtliche vertragliche Regelungen mit den Grundstücksbesitzern gesichert. Ergänzt wird
dies durch entsprechende Festlegung der Baugrenzen.
(2) Schonung des Gehölzbestandes während der Bauphase
Während der Bauphase sind die zu erhaltenden Bäume inklusive ihrer Traufbereiche auch zum Schutz des Wurzelbereichs mit einer Auszäunung zu versehen („Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei
Baumaßnahmen“ gemäß DIN 18.920).
(3) Begrenzung der Versiegelung
Durch die Festsetzung der Grundflächenzahl (GFZ) auf 0,4 und der Ausschluss der 50%igen Überschreitung (nach BauNVO) wird der Versiegelungsgrad deutlich begrenzt. Die entsprechende lockere Bebauung fügt sich gut in
das Landschaftsbild am Ortsrand ein.
(4) Baufeldfreimachung
Das Eintreten artenschutzrechtlicher Zugriffsverbote (z.B. auch für die übrigen
europäischen Vogelarten) nach § 44 I BNatSchG wird vorsorglich durch die
Durchführung einer Baufeldfreimachung (Beseitigung der Vegetation) außerhalb der Balz- und Fortpflanzungszeiten ausgeschlossen. Unter Berücksichtigung der potentiell betroffenen Arten ergibt sich ein Zeitfenster von August bis
Ende Februar für die Baufeldfreimachung.
Die verbleibenden Eingriffe sind unvermeidbar und werden im folgenden Kapitel
bilanziert.
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8 Bewertung und Bilanzierung der Eingriffe in Natur und Landschaft
Der Gesamtflächenwert des Ausgangszustandes beträgt nach der Methode des
LANUV (2008) 88.268 Punkte. Der Gesamtflächenwert des Plangebietes beträgt
nach der Realisierung des Bauvorhabens 60.023 Punkte. Es resultiert ein Kompensationsdefizit von 28.245 Punkten (Tab. 1).
Tab. 1: Eingriffsbilanzierung
Biotoptypen bzw. festgesetzte Nutzungen
Flächengröße
(m²)
Wert
Flächenwert
Ist-Zustand
Intensivwiese, artenarm (EA, xd2)
17.230
3
51.690
Neueinsaat Feldgras (EA3)
14.304
2
28.608
Baumreihe aus lebensraumtypischen Baumarten > 70%, geringes - mittleres Baumholz (BF 90, ta 1-2)
680
7
4.760
Ruderalflur, grasreich (K, neo 4)
200
4
800
Ruderalflur, nitrophil (K, neo 5)
650
3
1.950
Teilversiegelte Flächen (Schotterweg) (VF1)
460
1
460
Versiegelte Flächen (Straße, Weg, Gebäude) (VF0)
390
0
0
Gesamtflächenwert A des Ausgangszustandes
33.914
88.268
Plan-Zustand
Allgemeines Wohngebiet und Mischgebiet, Bereich der (potentiell) vollversiegelten Flächen (VF0) entsprechend der GRZ 0,4
11.948
0
0
Allgemeines Wohngebiet und Mischgebiet, Bereich der Gärten
(HJ, ka4/6)
16.671
3
50.013
Baumreihen aus lebensraumtypischen Baumarten > 70 %,
geringes bis mittleres Baumholz (BF90, ta1-2)
1.250
7
8.750
252
5
1.260
3.792
0
0
Grünanlage (mit Gebüsch lebensraumtypischer Arten (HM/ BB0)
Verkehrsfläche, versiegelt (VF0)
Gesamtflächenwert B des Planzustandes
Gesamtbilanz B-A
33.753
60.023
-28.245
Für den Aspekt des Landschaftsbildes ist aufgrund der fehlenden Eingriffserheblichkeit kein zusätzlicher Ausgleich erforderlich.
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9 Ausgleichsmaßnahmen
Da aus artenschutzrechtlicher Sicht keine Ausgleichsmaßnahmen erforderlich
sind (RASKIN 2017), sind die Ausgleichsmaßnahmen im Umfang von
28.245 Punkten nur zum Ausgleich des Eingriffs in die Biotopfunktion zu konzipieren. Dieses können beispielsweise Maßnahmen zur Extensivierung von Grünland,
zur Umwandlung von Acker in Grünland, zur Entwicklung von Gehölzstrukturen
oder eine Kombination dieser Maßnahmen sein. In der Regel sind sie geeignet
gleichzeitig den Eingriff in den Boden zu kompensieren.
In Abstimmung mit der UNB und der Biologischen Station des Kreises Euskirchen
soll eine gemeindeeigene Fläche in der Gemarkung Nettersheim, Flur 13, Flurstück 184 (Gesamtgröße des Flurstücks 99.987 m²) durch Extensivierung der
Grünlandnutzung aufgewertet werden (Abb. 2).
Abb. 2: Lage der Ausgleichsfläche auf dem Flurstück 184 (im räumlichen Zusammenhang mit einer weiteren Ausgleichsfläche für den B-Plan „Auf Graben“ der Gemeinde Nettersheim).
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Unter Berücksichtigung des Ausgangszustandes der noch relativ intensiv genutzten Mähwiese lässt sich eine Aufwertung um 2 Punkte pro m² erreichen. Dazu ist
auf der Grundlage einer vertraglichen Regelung zukünftig auf Düngung (organische und mineralische) zu verzichten. Die Mahd ist 1-2 x pro Jahr nicht vor dem
15. Juli durchzuführen und das Befahren / Betreten der Flächen (z.B. für Arbeitsgänge wie Abschleppen, Walzen etc.) ist zwischen dem 1. April und 14. Juli nicht
gestattet. Durch die Maßnahmen wird unter den vorliegenden pedologischen Voraussetzungen mittelfristig die Entwicklung einer artenreichen Magerwiese erreicht.
Zur Erfüllung des erforderlichen Umfangs der Ausgleichsmaßnahmen ist die entsprechende Umsetzung auf einer Flächengröße von 14.123 m² erforderlich. Diese
sollen räumlich gebündelt (auf einer Größe von insgesamt 3,2 ha) mit einer
gleichartigen Maßnahme im Rahmen einer weiteren Bebauungsplanung der Gemeinde Nettersheim am südwestlichen Rand des Flurstücks erfolgen.
Aachen, den 13. Juli 2017
Dipl.-Geogr. A. Werfling
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10 Quellen
BEZIRKSREGIERUNG
KÖLN
(2016):
Regionalplan.
Zeichnerische
Darstellung.
http://www.bezreg-koeln.nrw.de/extra/regionalplanung/zeichdar_aachen/
zeichnung/karten/uebersicht.html; letzter Zugriff am 7.4.2017.
BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) (2010): Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege. – Artikel 1 des Gesetzes vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), i.d.
Fassung vom 1.3.2010.
GEMEINDE NETTERSHEIM (1974): Flächennutzungsplan der Gemeinde Nettersheim.
GEOLOGISCHER DIENST NRW (2004): Auskunftssystem BK 50 – Karte der schutzwürdigen
Böden. 2. überarb. Auflage. - Selbstverlag, Krefeld.
GLÄSSER, E. (1978): Naturräumliche Gliederung Deutschlands. Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 122/123 Köln-Aachen. – Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung. Bonn - Bad Godesberg.
KREIS
EUSKIRCHEN
(2004):
Landschaftsplan
Nettersheim;
https://www.kreis-euskrirchen.de/umwelt/natur_und_landschaftsschutz/
landschaftsplan_nettersheim.php; letzter Zugriff am 9.6.2017.
LANUV (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW) (2008): Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW. – Recklinghausen.
PLANUNGSGRUPPE MWM (2017): PLANUNGSGRUPPE MWM (2017): Begründung, zeichnerische Darstellung und textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Marmagen
F7 der Gemeinde Nettersheim, Entwurf Stand 26.6. bzw. 12.6.2017.
TRAUTMANN (1991): Vegetationskarte der Bundesrepublik Deutschland 1 : 200.000 – Potentielle natürliche Vegetation – Blatt CC 5502 Köln. – Schriftenreihe f. Vegetationskunde Heft 6, 2. unveränd. Auflage. – Bonn-Bad Godesberg.
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Dokumentation
Foto-Dokumentation (4 Fotos)
Karten
Karte 1: Biotope im Ausgangs- und Planzustand (M 1 : 2.000)
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Dok.
Foto 1: Klee-Gras-Einsaat auf der zentralen Fläche. Im Hintergrund Ortsrand mit
Neubauten (Blick von Nordosten).
Foto 2: Die am nördlichen Rand des Plangebietes vorhandene Lindenreihe bleibt erhalten. Im Vordergrund Intensivweide des östlichen Plangebietes.
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Foto 3: Intensivweide (hier im westlichen Teil des Plangebietes (Vordergrund) und Gehölzstreifen im Randbereich des Sportplatzes (hinten).
Foto 4: Eingang zum asphaltierten Steinfeldweg mit drei zu erhaltenden Spitzahornen.