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Info LB (ASP I Nettersheim Marmagen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
951 kB
Datum
16.10.2017
Erstellt
29.09.17, 09:04
Aktualisiert
29.09.17, 09:04

Inhalt der Datei

raskin Umweltplanung und Umweltberatung GbR Fachbeitrag zur Artenschutzprüfung Stufe I (ASP I) Titel: Bebauungsplan Nettersheim F7 Marmagen Datum: 10. März 2017 Auftraggeber: Gemeinde Nettersheim Auftraggeber: Frau Ute Mühlstroh (Fachbereich III) Auftrag vom: 05. Januar 2017 Projekt-Nr.: 01-17 Auftragnehmer: raskin • Umweltplanung und Umweltberatung GbR Projektbearbeitung: Dipl. Umweltwiss. Sarah Geilenkirchen Qualitätssicherung: Dipl.-Biol. Dorothee Raskin Dorothee Raskin + Dr. Richard Raskin Kirberichshofer Weg 6, D-52066 Aachen Fon +49(0)241-53 43 39, Fax +49(0)241-54 36 18, info@raskin-ac.de raskin FBA zum BP F7 „Marmagen“ (Nettersheim) ENTWURF I INHALTSVERZEICHNIS 1 Veranlassung ..............................................................................................1 2 Vorgehensweise .........................................................................................1 3 Lage und Habitatausstattung des Plangebietes ......................................3 4 Potentielle Auswirkungen des Vorhabens auf die Tierwelt ....................4 5 5.1 5.2 5.3 5.4 Vorprüfung des Artenspektrums...............................................................5 Potentielle Vorkommen im Plangebiet ..........................................................5 Fundorte planungsrelevanter Arten im Plangebiet und Umfeld.....................5 Einengung des Pools planungsrelevanter Arten ...........................................5 Vorprüfung der Wirkfaktoren auf den eingeengten Artenpool .......................7 6 Ergebnis der Artenschutzvorprüfung .......................................................8 7 7.1 7.2 Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise..........................................8 Erfassung von Vögeln...................................................................................8 Vermeidungsmaßnahmen für besonders geschützte Arten ..........................9 8 Artenschutzrechtliche Beurteilung .........................................................10 9 Quellen.......................................................................................................11 Dokumentation Tab. D1: Planungsrelevante Arten für den 1. und 2. Quadranten des Messtischblattes 5505 (Blankenheim) raskin FBA zum BP F7 „Marmagen“ (Nettersheim) 1 1 Veranlassung Die Gemeinde Nettersheim plant die Entwicklung von Wohnbebauung auf Freiflächen am nördlichen Ortsrand des Ortsteils Marmagen (Abb. 1). Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan derzeit als „Grünfläche, Zweckbestimmung: Sportplatz“ ausgewiesen. Im Zuge des städtebaulichen Genehmigungsverfahrens sollen der Bebauungsplan Nr. F7 „Marmagen“ aufgestellt und der Flächennutzungsplan geändert werden. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Marmagen (4377), Flur 010 und beinhaltet die Flurstücke 257, 299 (tlw.), 317 und 318. Die Fläche und ihre Umgebung werden vorwiegend als Grünland bewirtschaftet. Der nordöstliche Teil dient als Bolzplatz. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sind artenschutzrechtliche Belange nach § 44 I BNatSchG zu beachten und die Durchführung einer Artenschutzprüfung notwendig. Die Gemeinde Nettersheim (Frau Mühlstroh) hat die raskin Umweltplanung und Umweltberatung GbR am 12. Januar 2017 mit der Erstellung des Fachbeitrags zur Artenschutzprüfung Stufe I beauftragt. 2 Vorgehensweise Prüfung der artenschutzrechtlichen Belange (Stufe I) Der Fachbeitrag zur Artenschutzprüfung (ASP Stufe I) wird unter besonderer Berücksichtigung der Verwaltungsvorschrift Artenschutz (MKULNV 2016) und der Handlungsempfehlung „Artenschutz in der Bauleitplanung“ (MWEBWV & MKULNV 2010) durchgeführt. Durch eine überschlägige Prognose wird im Rahmen der ASP Stufe I geklärt, ob und gegebenenfalls bei welchen Arten durch das Bauvorhaben artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Vorprüfung des Artenspektrums (Stufe I.1) Hierzu wird in einem ersten Arbeitsschritt eine Vorprüfung des Artenspektrums durchgeführt. Es ist zu klären, ob Vorkommen europäisch geschützter Arten aktuell bekannt oder zu erwarten sind. Das Artenschutzregime bei Planungs- und Zulassungsverfahren ist nach der Novelle des BNatSchG auf die streng geschützten Arten und die europäischen Vogelarten beschränkt. Zu den europäischen Vogelarten zählen nach der VS-RL alle in Europa heimischen wildlebenden Vogelarten. Streng geschützt sind FFH-Anhang-IV-Arten sowie Arten, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 BNatSchG aufgeführt sind. raskin FBA zum BP F7 „Marmagen“ (Nettersheim) 2 Zur Einengung des Pools planungsrelevanter Arten wurde das Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ ausgewertet. Hierzu erfolgte zunächst eine Abfrage der auf dem ersten und dem zweiten Quadranten des Messtischblatts Blankenheim (5505) vorkommenden planungsrelevanten Arten (LANUV 2017). Durch die Verschneidung der Lebensraumansprüche der ermittelten Arten mit der Biotop- und Habitatausstattung im Plangebiet wird der Artenpool weiter eingeengt. Zur Ermittlung der Biotop- und Habitatausstattung erfolgte eine Begehung des Plangebietes am 09.02.2016. Darüber hinaus wurden eine konkrete Abfrage des Fundortkatasters des LANUV (FOK @LINFOS, Datenanfrage am 12.01.2017 durch Frau Mühlstroh, Gemeinde Nettersheim) und der Biologischen Station im Kreis Euskirchen e.V. (E-Mail vom 12.01.2017) durchgeführt. Vorprüfung der Wirkfaktoren (Stufe I.2) Im zweiten Arbeitsschritt erfolgt eine Vorprüfung der Wirkfaktoren. Es wird beurteilt, bei welchen (potentiell) im Plangebiet verbreiteten planungsrelevanten Arten aufgrund der Wirkungen des Vorhabens Konflikte mit den artenschutzrechtlichen Vorschriften möglich sind. Nach § 44 I BNatSchG ist es verboten,  wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,  wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,  Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,  wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Sollten bei europäisch geschützten Arten Zugriffsverbote des § 44 I BNatSchG ausgelöst werden, ist eine weiterführende Analyse in Form einer „Vertiefenden Prüfung der Verbotstatbestände (ASP Stufe II)“ erforderlich (MKULNV 2016, MWEBWV & MKULNV 2010). raskin 3 FBA zum BP F7 „Marmagen“ (Nettersheim) 3 Lage und Habitatausstattung des Plangebietes Das ca. 3,3 ha große Plangebiet liegt am Nordrand von Marmagen. Es grenzt unmittelbar an die bestehende Wohnbebauung und den südlich gelegenen Sportplatz, im Westen grenzt es an die L 204 (Kölner Straße). Die Ostgrenze des BPlangebietes bildet die wenig befahrene Jahnstraße, nach Norden hin wird es von einem Wirtschaftsweg begrenzt. Etwa 200 m östlich verläuft die L 205 (Nettersheimer Straße). Der größte Teil des Plangebietes unterliegt einer für die Höhenlage relativ intensiven typischen Grünlandnutzung. Dabei trägt die zentrale Parzelle eine relativ junge (Klee-)Graseinsaat und ist entsprechend homogen und artenarm ausgebildet. Sie wird wie auch die westliche und östliche Grünlandparzelle durch Mahd genutzt. Die östliche Parzelle wird zusätzlich partiell als Fußballwiese genutzt. Die drei Parzellen werden durch einen asphaltierten Feldweg im Westen und einen geschotterten Feldweg im Osten voneinander getrennt. Die Ränder der Grünlandflächen bzw. Wege werden von verschiedenen Gehölz- und Saumstrukturen eingenommen. Die zum Plangebiet gehörigen Gehölzstrukturen sind Baumreihen heimischer Baumarten (Spitzahorn, Birke, Linde). Der Traufbereich eines Gehölzstreifens aus heimischen Gehölzarten (Esche, Hainbuche, Bergahorn, Hasel, Holunder) sowie vereinzelt der nicht heimischen Roteiche am nördlichen Rand des Sportplatzes tangiert das südliche Plangebiet. Im Unterstand der Bäume befinden sich Säume bzw. am Westrand auch kleinflächig ein Schlehengebüsch. Die Saumstrukturen sind nitrophil bzw. grasreich. Am südwestlichen Rand des Plangebietes befindet sich ein zeitweise Wasser führender Entwässerungsgraben, der aus der südlich angrenzenden Bebauung herführt und auch zur Entwässerung des geplanten Wohngebietes dienen soll. raskin FBA zum BP F7 „Marmagen“ (Nettersheim) 4 Abb. 1: Lage des Plangebietes im Südwesten von Nettersheim (Ausschnitt aus der digitalen DTK 25). 4 Potentielle Auswirkungen des Vorhabens auf die Tierwelt Zu den Wirkfaktoren auf die planungsrelevanten Tierarten gehört in erster Linie der dauerhafte Verlust von Grünland als potentielle Fortpflanzungs- und Ruhestätte sowie als Nahrungshabitat durch Versiegelung und Bebauung mit Wohnhäusern. Hinzu kommen temporäre optische und akustische Störungen und ein Tötungsrisiko von Einzelindividuen während der Bauarbeiten. Im Hinblick auf die potentiellen Auswirkungen auf die Tierwelt ist darauf hinzuweisen, dass durch die bestehende Wohnbebauung im Umfeld des Plangebietes, durch die westlich angrenzende Straßentrasse und durch den südlich gelegenen Sportplatz bereits optische und akustische Störungen für planungsrelevante Arten vorliegen. Durch Haustiere (Katzen, Hunde) der Anwohner und ist ein Prädationsrisiko insbesondere für bodenbrütende Feldvögel derzeit bereits gegeben. raskin 5 FBA zum BP F7 „Marmagen“ (Nettersheim) 5 Vorprüfung des Artenspektrums 5.1 Potentielle Vorkommen im Plangebiet Das Plangebiet liegt auf dem ersten und auf dem zweiten Quadranten des Messtischblatts Blankenheim (5505-1, 5505-2). Für diese Quadranten sind insgesamt 34 planungsrelevante Arten gemeldet (LANUV 2017). Das Gros der Arten stellen die Vögel mit 33 Arten. Hinzu kommt mit der Wildkatze eine Säugetierart. 5.2 Fundorte planungsrelevanter Arten im Plangebiet und Umfeld Das Fundortkataster @LINFOS enthält keine Informationen zu konkreten Fundpunkten planungsrelevanter Arten im 300 m - Radius um das Plangebiet. Nächstgelegene Fundpunkte liegen gut 900 m südöstlich und gut 1.000 m nordwestlich. Beides sind Nachweise des Rotmilans. Die Anfrage bei der Biologischen Station im Kreis Euskirchen e.V. (Frau Zehlius, E-Mail vom 13.01.2017) ergibt, dass bei Marmagen Vorkommen von Weißstorch und Wachtel bekannt sind. Auch Rastvogelvorkommen (Kranich, Kiebitz, Goldregenpfeifer) sind aus der Nähe der Ortslage bekannt. Weiterhin ist laut Aussage von Frau Zehlius mit Vorkommen der Feldlerche zu rechnen, so dass sie eine gezielte Erfassung von Vögeln empfiehlt. Gezielte Kartierungen, die Erfassungen vor Ort ersetzen können, liegen der Biologischen Station bisher nicht vor. 5.3 Einengung des Pools planungsrelevanter Arten Im Vorhabensgebiet und seiner direkten Umgebung sind die Lebensraumtypen „Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken“, „Fettwiesen und -weiden“, „Gärten, Parkanlagen und Siedlungsbrachen“ zu betrachten. In diesen Lebensraumtypen können 30 der auf den Messtischblattquadranten gemeldeten planungsrelevanten Arten potentiell vorkommen (vgl. Tab. D1). Bei einigen Arten kann ein Vorkommen aufgrund ihrer speziellen Habitatansprüche in Verschneidung mit der Habitatausstattung vor Ort jedoch im Vorhinein sicher ausgeschlossen werden. Säugetiere Die Wildkatze hat ihr Vorkommen in großen zusammenhängenden und störungsarmen Wäldern (v.a. alte Laub- und Mischwälder) und hält sich zur Nahrungssuche an Waldrändern, Waldlichtungen und in waldnahen Wiesen und Feldern auf (LANUV 2017). Aufgrund der siedlungs- und straßennahen Lage und dem Fehlen raskin FBA zum BP F7 „Marmagen“ (Nettersheim) 6 von angrenzenden Waldgebieten ist ein Vorkommen im Plangebiet auszuschließen. Vögel Eine potentielle Betroffenheit im Sinne einer erheblichen Störung, welche den Erhaltungszustand der Lokalpopulation verschlechtert, kann für die potentiell als Nahrungsgäste im Plangebiet vorkommenden Arten von vornherein ausgeschlossen werden. Die Umsetzung des Planvorhabens kann für diese Arten im Höchstfall eine „Beeinträchtigung nicht essentieller Nahrungs- und Jagdbereiche sowie nicht essentieller Flugrouten und Wanderkorridore“ nach sich ziehen. Dies erfüllt keinen Verbotstatbestand (vgl. MKULNV 2016). Unter den potentiellen Nahrungsgästen finden sich beispielsweise Uhu, Waldkauz und Waldohreule, da keine geeigneten Brutplätze im Plangebiet oder dessen Randbereichen vorhanden sind und keine größeren Nester festgestellt werden konnten. Die Gebäude bewohnenden Schwalbenarten sind ebenfalls ausschließlich als Nahrungsgäste im B-Plangebiet zu erwarten. Auch Wespenbussard, Eisvogel und Feldsperling nutzen die vorhandenen Biotoptypen im Höchstfall als nicht essenzielles Nahrungshabitat. Weiterhin finden sich einige Arten, die auf großflächigere Feldgehölze, lichte Wälder, Waldränder oder Waldgebiete angewiesen sind. Diese sind insb. Baumfalke, Waldschnepfe, Habicht und Sperber. Vorkommen dieser Arten sind im Untersuchungsgebiet ebenfalls auszuschließen. Der Flussregenpfeifer, der Überschwemmungsbereiche, sandige oder kiesige Flächen und Gewässer in seinem Brutrevier benötigt, findet im Plangebiet keine passende Habitatausstattung. Neuntöter und Schwarzkelchen sind in strukturreichen Offenlandbereichen mit Ruderal- und Saumstrukturen vertreten. Im Untersuchungsgebiet ist ein Vorkommen sehr unwahrscheinlich. Früher kam der Gartenrotschwanz in reich strukturierten Dorflandschaften vor, wohingegen sich seine Vorkommen in Nordrhein-Westfalen heute meist auf die Randbereiche von größeren Heidelandschaften und auf sandige Kiefernwälder konzentrieren (LANUV 2017). Auch Gebäudebruten sind aus ländlichen Ortslagen bekannt. Das Plangebiet bietet der Art keine der für sie erforderlichen Habitatelemente, so dass ein Vorkommen weitestgehend auszuschließen ist. Die Greifvogelarten Mäusebussard und Turmfalke können ihre Fortpflanzungsund Ruhestätten potentiell in den randlich gelegenen Gehölzstrukturen haben. Da während der Ortsbegehung keine Krähennester, die der Turmfalke bei Baumbruten gelegentlich übernimmt, oder Greifvogelhorste in den Gehölzen festgestellt raskin FBA zum BP F7 „Marmagen“ (Nettersheim) 7 werden konnten, ist ein Brutvorkommen im Plangebiet und seiner nahen Umgebung auszuschließen. Der Wiesenpieper benötigt offene, baum- und straucharme feuchte Flächen mit höheren Singwarten, der Baumpieper bewohnt offenes bis halboffenes Gelände mit höheren Gehölzen als Singwarten (LANUV 2017). Ein Vorkommen auf den Grünlandflächen mit randlich aufwachsenden Gehölzreihen ist wenig wahrscheinlich, aber nicht auszuschließen. Die Turteltaube bevorzugt offene, bis halboffene Parklandschaften mit einem Wechsel aus Agrarflächen und Gehölzen (LANUV 2017). Sie brütet meist in Feldgehölzen oder an Waldrändern. Zur Nahrungsaufnahme werden Ackerflächen, Grünländer und schütter bewachsene Ackerbrachen aufgesucht. Ein Vorkommen in den randlich aufwachsenden Gehölzen in der Umgebung des Plangebietes ist nicht auszuschließen. Darüber hinaus sind Sichtungen von planungsrelevanten Zugvogelarten zu bewerten. Die biologische Station sieht eine Bedeutung des Raums zwischen Nettersheim und Marmagen als Rastplatz für Kraniche aufgrund der exponierten Höhenlage. Das B-Plangebiet selber ist aufgrund der unmittelbaren Nähe zur Ortslage und der vorhandenen Vorbelastung nicht als geeignetes Rastgebiet für ziehende Kraniche anzusprechen. Nach Einengung des Artenpools verbleiben somit 6 planungsrelevante Vogelarten, für die ein Vorkommen im Plangebiet und seinen Randstrukturen im Vorfeld nicht ausgeschlossen werden kann. 5.4 Vorprüfung der Wirkfaktoren auf den eingeengten Artenpool Grundsätzlich können sich durch die Umwandlung von Grünland in Wohngebiet sowie durch optisch - akustische Störungen während der Bauphase Beeinträchtigungen der planungsrelevanten Vogelarten ergeben. Der eingeengte Artenpool beschränkt sich innerhalb des B-Plangebietes auf die bodenbrütenden Vogelarten Baum- und Wiesenpieper, sowie Feldlerche, Kiebitz und Wachtel. Weiterhin kann ein randliches Brutvorkommen der Turteltaube nicht ausgeschlossen werden. Eine potentielle Betroffenheit der bodenbrütenden Arten ergibt sich zum Einen durch den dauerhaften Verlust von Grünland als potentielle Fortpflanzungs- und Ruhestätte sowie als Nahrungshabitat durch Versiegelung und Bebauung mit Wohnhäusern. Hinzu kommen temporäre optische und akustische Störungen und ein Tötungsrisiko von Einzelindividuen (insb. Nestlingen) während der Bauarbeiten. Auch das zusätzliche Aufkommen naherholungssuchender Anwohner und ihrer Haustiere kann sich bei Schaffung neuer Wohneinheiten negativ auf das Habitat der bodenbrütenden Vogelarten auswirken. Hierbei ist jedoch zu berücksich- raskin FBA zum BP F7 „Marmagen“ (Nettersheim) 8 tigen, dass eine Belastung (Spaziergänger, Jogger, Haustiere der Anwohner, nahe gelegene Straßen und bestehende Sportanlagen) auch zum jetzigen Zeitpunkt bereits gegeben ist. Die Feldlerche ist eine charakteristische Art der offenen Feldflur. Sie nimmt ihre Umwelt in erster Linie optisch wahr und hält zu vertikalen Landschaftselementen Abstände ein (BMVBS 2010, ZENKER 1982, ORTWIN et al. 2003). Durch die neu geschaffene Gebäudekulisse können daher auch bestehende Feldlerchenreviere in einer Entfernung von bis zu 150 m zur Plangebietsgrenze betroffen sein. Ein potentielles Brutvorkommen der Turteltaube beschränkt sich auf die aufwachsenden Gehölzstrukturen an der Plangebietsgrenze. Durch die Errichtung von dichter Wohnbebauung kann das Bruthabitat der störempfindlichen Art entwertet werden, da sie Siedlungsbereiche meidet. 6 Ergebnis der Artenschutzvorprüfung Die Vorprüfung ergibt, dass die planungsrelevanten Arten Wachtel, Feldlerche. Baum- und Wiesenpieper, Kiebitz und Turteltaube potentiell im Untersuchungsgebiet vorkommen können. Für diese Arten ist nicht auszuschließen, dass Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 bis 3 BNatSchG bei Umsetzung des Planvorhabens ausgelöst werden. Für die Arten ist daher eine vertiefende Art-für-Art-Analyse erforderlich, bei der zunächst zu ermitteln ist, ob die genannten Arten tatsächlich im Plangebiet und seiner nahen Umgebung vorkommen und inwieweit eine Betroffenheit besteht (ASP Stufe II, vgl. Kap. 2). Weiterhin wäre in diesem Falle im Rahmen der vertieften Prüfung zu klären, wie den Betroffenheiten und den daraus resultierenden Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 bis 3 BNatSchG durch Vermeidungsmaßnahmen und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen entgegengewirkt werden kann. 7 Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise 7.1 Erfassung von Vögeln Die Erfassung der planungsrelevanten Vögel im Plangebiet erfolgt in Anlehnung an die Empfehlungen für Standardbegehungen in der Agrarlandschaft nach SÜDBECK et al. (2005). raskin FBA zum BP F7 „Marmagen“ (Nettersheim) 9 Zur Überprüfung sind insgesamt 7 Erfassungstermine zwischen Anfang April und Mitte Juni durchzuführen, davon 4 am frühen Morgen und 3 am späten Nachmittag /Abend. Im Rahmen der Erfassungen sollte zudem auf weitere planungsrelevante sowie regional gefährdete, besonders geschützte europäische Vogelarten geachtet werden. 7.2 Vermeidungsmaßnahmen für besonders geschützte Arten § 44 I BNatSchG ist neben den planungsrelevanten Vogelarten auch für alle weiteren heimischen Vogelarten als europäisch geschützte Arten zu beachten. Dies gilt, auch wenn im Regelfall davon ausgegangen werden kann, dass wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des landesweit günstigen Erhaltungszustandes („Allerweltsarten“) bei Eingriffen nicht gegen die Verbote des § 44 I BNatSchG verstoßen wird und diese in Planungs- und Zulassungsverfahren nicht artenschutzrechtlich zu untersuchen sind. Fortpflanzungs- und Ruhestätten europäischer Vogelarten können im B-Plangebiet nicht ausgeschlossen werden (z.B. von der Wiesenschafstelze oder der Goldammer). Aus artenschutzfachlicher Sicht empfiehlt es sich deshalb bezüglich aller europäisch geschützten Vogelarten durch ein Bauzeitenfenster für die Baufeldfreimachung auszuschließen, dass artenschutzrechtliche Verbotstatbestände erfüllt werden. Hierzu ist die Baufeldräumung außerhalb der Brutperiode europäischer Vogelarten durchzuführen. Es ergibt sich ein Zeitfenster zwischen Anfang August und Ende Februar, unter dessen Beachtung die Wahrscheinlichkeit des Eintretens artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände durch Vernichten von Niststandorten oder Bruten bei der Baufeldräumung sicher ausgeschlossen wird. Sollte die Entnahme von Einzelbäumen entgegen der bisherigen Planung doch erforderlich werden, so müssen diese im Vorhinein auf das Vorhandensein von Baumhöhlen und Nestern / Horsten überprüft werden. raskin 8 FBA zum BP F7 „Marmagen“ (Nettersheim) 10 Artenschutzrechtliche Beurteilung Eine artenschutzrechtliche Betroffenheit nach § 44 I BNatSchG ist für sechs planungsrelevante Vogelarten nicht auszuschließen. Damit ist für diese Arten eine vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände (ASP Stufe II) mit Erfassungen erforderlich. Der Eintritt von Verbotstatbeständen nach § 44 I BNatSchG kann für die am Planstandort potentiell vorkommenden besonders geschützten europäischen Brutvogelarten unter Beachtung des in Kap. 7.2 erläuterten Bauzeitenfensters für die Baufeldfreimachung ausgeschlossen werden. Aachen, den 10. März 2017 Dipl.-Umweltwiss. S. Geilenkirchen raskin FBA zum BP F7 „Marmagen“ (Nettersheim) 11 9 Quellen BMVBS (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) (2010): Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr. – Ergebnis des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens FE 02.286/2007/LRB. – Bearbeiter: Garniel, A. & Mierwald, U.; KIfL Kiel. LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW) (2017): Fachinformationssystem „Geschützte Arten in NRW“ - http://www. naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/arten/gruppe, letzter Zugriff am 09.03.2017. MKULNV (MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN) (2016): Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz). - Rd.Erl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW v. 06.06.2016, - III 4 - 616.06.01.17 –Düsseldorf. MWEBWV (Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW) & MKULNV (Ministerium für Klimaschutz, Umwelt Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen) (2010): Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben - Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010. ORTWIN, E., DAWO, B., HOFFMANN, J., SCHITTEK, K., SCHWARTING, A., STRAßER, C., TSCHEPE, M. (2003): Zusammenhänge zwischen der raum-zeitlichen Revierdynamik der Feldlerche (Alauda arvensis) und der Flächennutzungsdynamik in der Agrarlandschaft. – Archiv für Naturschutz und Landschaftsforschung, Dez. 2003. SÜDBECK, P., H. ANDRETZKE, S. FISCHER, K. GEDEON, T. SCHIKORE, K. SCHRÖDER & C. SUDFELDT (Hrsg.) (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfszell. – Im Auftrag der Länderarbeitsgemeinschaften der Vogelschutzwarten und des Dachverbandes Deutscher Avifaunisten (DAA). ZENKER, W. (1982): Beziehungen zwischen dem Vogelbestand und der Struktur der Kulturlandschaft. - Beitr. Avifauna des Rheinlandes H. 15, Düsseldorf (GRO). raskin FBA zum BP F7 „Marmagen“ (Nettersheim) Dok. Dokumentation Tab. D1: Planungsrelevante Arten für den zweiten Quadranten des Messtischblattes 5505-2 (Blankenheim) und ausgewählten Lebensraumtypen raskin Dok. FBA zum BP F7 „Marmagen“ (Nettersheim) Tab. D1: Planungsrelevante Arten des 1. und 2. Quadranten des Messtischblattes Blankenheim (5505) für ausgewählte Lebensraumtypen Erläuterungen: Status: Nv = Nachweis ab 2000 vorhanden, NBv = Nachweis Brutvorkommen ab 2000 vorhanden grau = nicht in den vorhandenen Lebensraumtypen vorkommend EHZ (kon.) = Erhaltungszustand in der kontinentalen Region von NRW, G = gut, U = ungünstig, S = schlecht, - = Tendenz abnehmend LSK = Lebensstätten-Kategorien: FoRu - Fortpflanzung- und Ruhestätte (Vorkommen im Lebensraum), (FoRu) - Fortpflanzung- und Ruhestätte (potentielles Vorkommen im Lebensraum), FoRu! = Fortpflanzung- und Ruhestätte (Hauptvorkommen im Lebensraum), (Ru) = Ruhestätte (potenzielles Vorkommen im Lebensraum) alle Angaben nach LANUV (2017) EHZ Status (KON) Kleingehölze FettGärten wiesen Art wissenschaftlich deutsch Säugetiere Felis silvestris Wildkatze Av U+ (FoRu), Na Vögel Accipiter gentilis Habicht B G (FoRu), Na Na (Na) Accipiter nisus Sperber B G (FoRu), Na Na (Na) Alauda arvensis Feldlerche B U- Alcedo atthis Eisvogel B G Anthus pratensis Wiesenpieper B S Anthus trivialis Baumpieper B U FoRu Asio otus Waldohreule B U Na Bubo bubo Uhu B G Buteo buteo Mäusebussard B G Charadrius dubius Flussregenpfeifer B U Ciconia nigra Schwarzstorch B G Coturnix coturnix Wachtel B U Delichon urbica Mehlschwalbe B U Dendrocopos medius Mittelspecht B G Dryobates minor Kleinspecht B G Na Dryocopus martius Schwarzspecht B G (Na) Falco subbuteo Baumfalke B U (FoRu) Falco tinnunculus Turmfalke B G (FoRu) Na Na Hirundo rustica Rauchschwalbe B U- (Na) Na Na Lanius collurio Neuntöter B G- FoRu! (Na) Milvus milvus Rotmilan B U (FoRu) Na Passer montanus Feldsperling B U (Na) Pernis apivorus Wespenbussard B U Na (Na) FoRu! (Na) FoRu Na (Na) (Na) (FoRu) Na (FoRu) Na (Na) Na (Na) (Na) Na Na (Na) raskin Dok. FBA zum BP F7 „Marmagen“ (Nettersheim) Tab. D1: Fortsetzung Art wissenschaftlich deutsch Phoenicurus phoenicurus Gartenrotschwanz B U Phylloscopus sibilatrix Waldlaubsänger B G Picus canus Grauspecht B U- Riparia riparia Uferschwalbe B U Saxicola rubetra Braunkehlchen B S Saxicola rubicola Schwarzkehlchen B U+ FoRu Scolopax rusticola Waldschnepfe B G (FoRu) Streptopelia turtur Turteltaube B U- FoRu (Na) (Na) Strix aluco Waldkauz B G Na Na (Na) Vanellus vanellus Kiebitz B S EHZ Status (KON) Kleingehölze FoRu FettGärten wiesen FoRu (Na) (Na) (Na) (Na) (FoRu) (FoRu) FoRu