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Info LB (LPB)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
748 kB
Datum
16.10.2017
Erstellt
29.09.17, 09:04
Aktualisiert
29.09.17, 09:04

Inhalt der Datei

raskin Umweltp l a n u n g und Umweltberatung GbR Landschaftspflegerischer Begleitplan Titel: Bebauungsplan F7 Marmagen „Die Acht Morgen“ der Gemeinde Nettersheim Stand: 26.06.2017 Auftraggeber: Gemeinde Nettersheim Ansprechpartner/in: Frau Alina Kurth Auftrag vom: 05. Januar 2017 Projekt-Nr.: 1-17 Auftragnehmer: raskin, Umweltplanung und Umweltberatung GbR Projektbearbeitung: Dipl.-Geogr. Anja Werfling Dipl.-Geogr. Adelheid Wagenknecht Kartographie: Dorothee Raskin + Dr. Richard Raskin Kirberichshofer Weg 6, D-52066 Aachen Fon +49(0)241-53 43 39, Fax +49(0)241-54 36 18, info@raskin-ac.de raskin LPB zum B-Plan Marmagen F7 in Nettersheim I INHALTSVERZEICHNIS Seite 1 Veranlassung ..............................................................................................1 2 Vorgehensweise .........................................................................................1 3 3.1 3.2 3.3 3.4 Aktueller Zustand von Natur und Landschaft ..........................................2 Lage und Größe des Plangebietes ...............................................................2 Naturräumliche Grundlagen..........................................................................3 Biotoptypen...................................................................................................3 Landschaftsbild und Naherholung ................................................................4 4 Planerische und rechtliche Vorgaben.......................................................5 5 Beschreibung des Vorhabens ...................................................................6 6 Auswirkungen auf Natur und Landschaft.................................................7 7 Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen ......................8 8 Bewertung und Bilanzierung der Eingriffe in Natur und Landschaft .....9 9 Ausgleichsmaßnahmen............................................................................11 10 Quellen.......................................................................................................12 LPB zum B-Plan Marmagen F7 in Nettersheim raskin Dokumentation Foto-Dokumentation Karten Karte 1: Biotope im Ausgangs- und Planzustand (M 1 : 2.000) II raskin LPB zum B-Plan Marmagen F7 in Nettersheim 1 1 Veranlassung Die Gemeinde Nettersheim plant die Entwicklung eines Wohngebietes auf Freiflächen am nördlichen Rand des Ortsteils Marmagen (Abb. 1).Neben der Erstellung des Umweltberichtes und der Abarbeitung der artenschutzrechtlichen Anforderungen wurde die raskin Umweltplanung und -beratung GbR am 05.01.2017 mit der Erarbeitung des Landschaftspflegerischen Begleitplans beauftragt. Gemäß dem städtebaulichen Entwurf der PLANUNGSGRUPPE MWM (2017) ist die Bebauung des etwa 3,9 ha großen Plangebietes mit freistehenden eingeschossigen Wohnhäusern vorgesehen. Am vorhandenen Ortsrand soll hier der Nachfrage nach Bauland entsprochen werden. Da der rechtskräftige Flächennutzungsplan der GEMEINDE NETTERSHEIM (1974) im entsprechenden Bereich eine „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ und daneben „Fläche für die Landwirtschaft“ darstellt, wird im Rahmen der Bauleitplanung eine Änderung des Flächennutzungsplans notwendig. 2 Vorgehensweise Die Bewertung der Eingriffe in Natur und Landschaft im Rahmen der Abarbeitung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung nach §§ 13 ff. BNatSchG erfolgt auf Grundlage der Methode „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ des LANUV (2008). Unter Anwendung dieser Methode erfolgt eine sachgerechte Erfassung und Bewertung von Natur und Landschaft sowie der aufgrund der Planung zu erwartenden Eingriffe. Auf Grundlage einer am 09.02.2017 durchgeführten Biotoptypenkartierung wurden die im Eingriffsraum vorhandenen Biotoptypen (Lebensräume) bewertet. Der Einzelflächenwert eines Biotoptyps ergibt sich durch Multiplikation des Biotopwerts mit der Flächengröße und dem Gesamtflächenwert A des Ausgangszustandes durch die Summenbildung der Einzelflächenwerte. Die Realisierung des Vorhabens führt in den überwiegenden Fällen zu einem Ersatz der bestehenden Biotoptypen durch andersartige Lebensräume. Die Subtraktion des Gesamtflächenwertes B nach der Rekultivierung von dem Gesamtflächenwert A des Ausgangszustandes ergibt die Gesamtbilanz. Sie stellt ein Maß für den Erfüllungsgrad der Kompensation dar. Die Ergebnisse der Bewertung werden kartographisch und tabellarisch dargestellt. Als Grundlage zur Kartenerstellung dienten die Digitalen Orthofotos sowie der digitale Katasterplan. raskin 3 LPB zum B-Plan Marmagen F7 in Nettersheim 2 Aktueller Zustand von Natur und Landschaft 3.1 Lage und Größe des Plangebietes Das Bebauungsplangebiet hat eine Größe von 3,39 ha. Die weitgehend ebene Fläche liegt auf etwa 515 m+NN am nördlichen Rand des Ortsteils Marmagen (Abb. 1). Am südlichen Rand des Plangebietes schließen Wohn- und Mischbebauung sowie ein Sportplatz an. Im Westen wird das Plangebiet von der L 204, im Norden und Osten von wenig befahrenen asphaltierten Feldwegen begrenzt. Hinter den begrenzenden Verkehrswegen schließen sich allseits Grünlandflächen mit vereinzelten Gehölzstrukturen an. Abb. 1: Lage des Plangebietes im Raum (Ausschnitt aus der digitalen DTK 10) . raskin LPB zum B-Plan Marmagen F7 in Nettersheim 3 3.2 Naturräumliche Grundlagen Das Plangebiet liegt innerhalb der naturräumlichen Einheit der Sötenicher Kalkmulde (Nr. 276.0) (GLÄSSER 1978). Dabei befindet sich Marmagen im Randbereich der geologischen Mulde, wo mergelige Ausgangsgesteine zu Schiefern, Sandsteinen und Grauwacken übergehen und Grünlandnutzung vorherrscht. Am nördlichen Ortsrand sind Braunerden ausgebildet, die in der „Karte der schutzwürdigen Böden“ (GEOLOGISCHER DIENST 2004) fast vollständig als „sehr schutzwürdige fruchtbare Böden“ klassifiziert sind. Die potentielle natürliche Vegetation ist der „Zahnwurz-Buchenwald der Lagen über 500 m“ (TRAUTMANN 1991). 3.3 Biotoptypen Der größte Teil des Plangebietes unterliegt einer für die Höhenlage relativ intensiven typischen Grünlandnutzung (Karte 1, Dok.-Foto 1, 2 und 3). Dabei trägt die zentrale Parzelle eine relativ junge (Klee-)Graseinsaat (Dok.-Foto 1) und ist entsprechend homogen und artenarm ausgebildet. Sie wird wie auch die westliche und östliche Grünlandparzelle (Dok.-Foto 2 und 3) durch Mahd genutzt. Die östliche Parzelle wird zusätzlich partiell als Fußballwiese genutzt. Die drei Parzellen werden durch einen asphaltierten Feldweg im Westen (Dok.- Foto 4) und einen geschotterten Feldweg im Osten voneinander getrennt. Die Ränder der Grünlandflächen bzw. Wege werden von verschiedenen Gehölz- und Saumstrukturen eingenommen. Die zum Plangebiet gehörigen Gehölzstrukturen sind zwei Baumreihen heimischer Baumarten (Spitzahorn, Birke, Linde) (Dok.- Foto 2 und 4). Der Gehölzstreifen am nördlichen Rand des Sportplatzes grenzt im Süden an das Plangebiet an (Dok.- Foto 3). Im Unterstand der Bäume befindet sich ein nitrophiler Saum, der randlich in das Plangebiet reicht. Am Westrand des Gebietes grenzt auf der Böschung zur L 204 eine Baumreihe aus älteren Bäumen an. Am südwestlichen Rand des Plangebietes grenzt ein zeitweise Wasser führender Entwässerungsgraben an. Nachfolgend werden die innerhalb des Plangebietes befindlichen Biotoptypen benannt und nach dem LANUV-Verfahren (2008) bewertet. Intensivwiese, artenarm (EA, xd2): Die westliche und östliche Grünlandfläche bestehen aus ubiquitären Grasarten und einem kleinem Spektrum ubiquitärer Kräuter. Der Biotopwert beträgt 3 Punkte. Neueinsaat Feldgras (EA3): Die zentrale Grünlandfläche besteht aus einer jungen Einsaat von Gras und Klee ohne weitere Wildkräuter. Der Biotopwert beträgt 2 Punkte. raskin LPB zum B-Plan Marmagen F7 in Nettersheim 4 Baumreihe aus lebensraumtypischen Baumarten > 70 %, geringes bis mittleres Baumholz (BF90, ta1-2): Diesem Biotoptyp werden die Baumreihe aus Linden mit Stammdurchmessern von 15-25 cm am Nordrand des Plangebietes zugeordnet. Der Biotopwert beträgt 7 Punkte. Baumreihe aus lebensraumtypischen Baumarten > 70 %, mittleres bis starkes Baumholz (BF90, ta1): Diesem Biotoptyp wird die kurze Baumreihe aus drei Spitzahornen am Eingangsbereich zum Steinfeldweg zugeordnet. Der Biotopwert beträgt 7,5 Punkte. Ruderalflur, grasreich (K, neo 4): Von Gräsern dominierte Ruderalfluren mit wenigen Stauden entlang von Wegen werden diesem Biotoptyp mit einem Wert von 4 Punkten zugeordnet. Ruderalflur, nitrophil (K, neo 5): Eine artenarme, von Brennnessel dominierte Ruderalflur befindet sich in relativ stark beschatteten Bereichen nördlich der Sportplatzeingrünung. Sie hat einen Biotopwert von 3 Punkten. Straße/ Weg, versiegelt und Gebäude (VF0): Der das Gebiet im Westen durchschneidende Steinfeldweg und der Schuppen am Südrand erhalten als versiegelte Flächen den Biotopwert 0 Punkte. Schotterweg (VF1): Die teilversiegelte Fläche des östlichen Weges hat den Biotopwert 1 Punkt. Somit weisen die randlichen Gehölzstrukturen mit Abstand die höchsten Biotopwerte auf, woraus sich Maßnahmen zum Erhalt ergeben. Diesen gegenüber ist das übrige Plangebiet von Biotoptypen geringerer Wertigkeit für die Biotopfunktion geprägt. 3.4 Landschaftsbild und Naherholung Das Landschaftsbild im Plangebiet wird von großen, wenig strukturierten Grünlandflächen im Norden und dem relativ abrupten Übergang zum besiedelten Bereich mit Wohnbebauung, Gärten, Sportplatz und zumeist linienhaften Gehölzstrukturen geprägt (Dok.- Foto 1 und 3). Das Plangebiet wird für die Feierabenderholung am Rand der Wohnbebauung genutzt. Eine überörtliche bzw. überregionale Bedeutung besteht allenfalls als Durchgangskorridor zwischen dem Gillesbachtal bzw. der Eifelhöhenklinik im Nordwesten und dem Ortskern von Marmagen. raskin LPB zum B-Plan Marmagen F7 in Nettersheim 5 4 Planerische und rechtliche Vorgaben Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der GEMEINDE NETTERSHEIM (1974) stellt im größten, östlichen Teil des Plangebietes „Grünflächen“, hier Sportplatz dar. Im kleineren Teil des Plangebietes zwischen L 204 und Steinfeldweg sind „Flächen für die Landwirtschaft“ wie auch im weiteren westlichen, nördlichen und östlichen Anschluss außerhalb des Plangebietes dargestellt. Im Regionalplan für den REGIERUNGSBEZIRK KÖLN (2016) Teilabschnitt Region Aachen sind für das Plangebiet im Zusammenhang mit der Ortschaft Marmagen „Allgemeine Siedlungsbereiche“ dargestellt, so dass die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplans mit der Darstellung „Wohnbauflächen“ unmittelbar aus der Darstellung der übergeordneten Planungsebene entwickelt und an gleichartige Darstellungen im Süden des Plangebietes angeknüpft werden kann. Für das Plangebiet gilt der rechtskräftige Landschaftsplan „Nettersheim“ des Kreises Euskirchen. Als Entwicklungsziel gilt die „Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft“ (1.1-2). Zusätzlich ist die Darstellung des Regionalplans nachrichtlich übernommen. Aus der Festsetzungskarte ergibt sich die vollständige Darstellung des Plangebietes als Landschaftsschutzgebiet L 2.2-2 „Hochfläche der Sötenicher Kalkmulde westlich und südlich Nettersheim“. Das Plangebiet erfasst 3 ha vom Gesamtgebiet mit einer Fläche von 1.135 ha (Kennung LSG-5405-0004). Weitere landschaftsrechtliche Schutzausweisungen bestehen nur außerhalb des Plangebietes. Von diesen grenzt keine unmittelbar an das Plangebiet an. raskin LPB zum B-Plan Marmagen F7 in Nettersheim 6 5 Beschreibung des Vorhabens Im Bereich des aufzustellenden Bebauungsplanes von 3,38 ha Größe ist gemäß dem Bebauungsplanentwurf / städtebaulichen Entwurf der PLANUNGSGRUPPE MWM (2017) eine Bebauung in offener Bauweise mit etwa 40 freistehenden Einfamilienhäusern vorgesehen. Rechtsverbindlich und damit maßgeblich für die Eingriffsregelung ist die Darstellung als „Allgemeines Wohngebiet“ mit der Grundflächenzahl (GRZ) 0,4. Die überbaubaren Flächen werden durch die Baugrenzen markiert. Durch die Baugrenzen bzw. privatrechtliche vertragliche Regelungen wird sicher gestellt, dass alle im Gebiet befindlichen bzw. unmittelbar angrenzenden Gehölzstrukturen erhalten bleiben. Die streifenförmigen Baufelder haben Breiten von 16 bzw. 18 m. Nebenanlagen wie Stellplätze und Garagen (mit Ausnahme von untergeordneten Nebenanlagen mit einem Raumumfang von weniger als 30 m³ nach § 14 BauNVO) werden auf die überbaubaren Flächen beschränkt. Die Erschließung erfolgt von Süden über vorhandene Straßen („Steinfelder Weg“ und „Im Wiesengrund“) aus dem Ortskern von Marmagen. Eine ringförmige Erschließung über die Straße „Am Wiesengrund“ sowie die Fortsetzung des Steinfelder Weges werden in einer Breite von 6,5 m als Straßenverkehrsflächen festgesetzt. Drei Verbindungsstiche (nach Nordwesten, nach Norden und zwischen beiden Erschließungsstraßen) werden in 3,5 m Breite als Straßenverkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung festgesetzt. Entlang des am Südrand des Gebietes befindlichen Entwässerungsgrabens wird ein Randbereich von 2 m Breite als öffentliche Grünfläche und als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt. Neben umfangreichen Festsetzungen von Gehölzpflanzungen in den Privatgärten (1 Baum 1. Ordnung oder Obstbaum pro angefangene 100 m² Grundstücksfläche, heimische Gehölze oder Laubhecken an den seitlichen und rückwärtigen Grundstücksgrenzen) werden die vorhandenen Bäume jeweils in die Privatgrundstücke einbezogen und auf privatrechtlicher vertraglicher Basis in ihrem Erhalt gesichert. Die entsprechend des Bebauungsplanentwurfes geplanten bzw. aufgrund der Festsetzungen zu erwartenden Biotop- bzw. Nutzungstypen (nach dem LANUVVerfahren 2008) werden im Folgenden erläutert. Dabei wird auf Grundlage der rechtsverbindlichen GRZ von 0,4 für den Bereich der WA-Darstellung (siehe Karte 1) ein „worst-case“ angenommen: raskin LPB zum B-Plan Marmagen F7 in Nettersheim 7 Allgemeines Wohngebiet (WA) und Mischgebiet (MI), Bereich der (potentiell) vollversiegelten Flächen entsprechend der GRZ 0,4: Aufgrund der (potentiellen) Vollversiegelung resultiert der Biotopwert 0 für 40 % der WA-Fläche. Allgemeines Wohngebiet (WA) und Mischgebiet (MI), Bereich der Gärten (Zier- und Nutzgarten, HJ, ka4/6): Aufgrund der umfangreichen Pflanzfestsetzungen für heimische Gehölze und der einbezogenen zu erhaltenden Bäume kann ein Gartenbiotop mit dem Biotopwert 3 für 60% des WA- bzw.- MI-Gebietes angesetzt werden. Grünanlage (mit Strauchpflanzung) (HM/ BB0): Der Mischbiotoptyp erhält den Biotopwert 5 Punkte. Verkehrsfläche, versiegelt (VF0): Die Straßenverkehrsflächen und die Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung haben aufgrund der Vollversiegelung keinen Biotopwert (0 Punkte). 6 Auswirkungen auf Natur und Landschaft Mit der Realisierung des Bebauungsplans sind potentiell bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkungen verbunden, die nachfolgend aufgeführt werden: Anlagebedingte Wirkungen - Lebensraumverlust der im Plangebiet auftretenden Biotoptypen (Intensivgrünland, Ruderalbiotope) durch Versiegelung. - Verlust bzw. Beeinträchtigung von Filter-, Puffer- und Regulationsfunktionen des Bodens durch Versiegelung bzw. Teilversiegelung und - Ersatz von Intensivgrünland und Ruderalbiotopen durch Gartenbiotope. Diese anlagebedingten Wirkungen sind auf das Plangebiet beschränkt. Die Beeinträchtigung der Bodenfunktionen ist auch unter Berücksichtigung der GRZ von 0,4, von Eingriffsrelevanz. Insgesamt wird angestrebt, dass das der Eingriff in den Boden im Rahmen des Ausgleichs für den Eingriff in die Biotopfunktion multifunktional ausgeglichen wird. Eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ist in unmittelbarem Anschluss an vorhandene Wohnbebauung nicht zu befürchten, zumal der vorhandene Gehölzbestand erhalten wird (Kap. 7) und in den Privatgärten zusätzliche Gehölzpflanzungen festgesetzt werden. raskin LPB zum B-Plan Marmagen F7 in Nettersheim 8 Baubedingte Wirkungen Von den Baumaßnahmen können zeitlich begrenzte Störungen akustischer und optischer Art ausgehen (Baulärm und Bewegung von Menschen und Maschinen), die allerdings aufgrund der Vorbelastung durch vorhandene Straßen und Wege in ihrer Wirkintensität und Reichweite vernachlässigbar sind. Die baubedingten Eingriffe sind zeitlich begrenzt und von entsprechend untergeordneter Rolle. Sie beschränken sich auf Baulärm und ggf. Staubemissionen bei trockenen Bodenverhältnissen über maximal einige Monate. Sie haben insgesamt keine Eingriffsqualität. Betriebsbedingte Wirkungen Vom „Betrieb“ des Wohn- und Mischgebietes Gebietes gehen vermehrte akustische und optische Störungen aus. Die Bewohner des neuen Gebietes werden zusätzliche Nutzer im Rahmen einer stillen Erholungsnutzung des Umfeldes sein. Andererseits hätte die Realisierung eines nach FNP möglichen Sportplatzes ebenfalls akustische und optische Störwirkungen. Die Nutzung der Grundstücke mit entsprechenden zusätzlichen Verkehren geht nicht über das ortsübliche Maß hinaus. Neben der L 204 und unmittelbar neben den vorhandenen Wohn- und Mischgebieten ist keine eingriffrelevante Zunahme der Störungen zu erwarten. 7 Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen Zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes werden in der vorliegenden Planung folgende Maßnahmen berücksichtigt: (1) Erhalt des Gehölzbestandes Der Erhalt des vorhandenen Baumbestandes wird durch privatrechtliche vertragliche Regelungen mit den Grundstücksbesitzern gesichert. Ergänzt wird dies durch entsprechende Festlegung der Baugrenzen. (2) Schonung des Gehölzbestandes während der Bauphase Während der Bauphase sind die zu erhaltenden Bäume inklusive ihrer Traufbereiche auch zum Schutz des Wurzelbereichs mit einer Auszäunung zu versehen („Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ gemäß DIN 18.920). raskin LPB zum B-Plan Marmagen F7 in Nettersheim 9 (3) Begrenzung der Versiegelung Durch die Festsetzung der Grundflächenzahl (GFZ) auf 0,4 und der Ausschluss der 50%igen Überschreitung (nach BauNVO) wird der Versiegelungsgrad deutlich begrenzt. Die entsprechende lockere Bebauung fügt sich gut in das Landschaftsbild am Ortsrand ein. (4) Baufeldfreimachung Das Eintreten artenschutzrechtlicher Zugriffsverbote (z.B. auch für die übrigen europäischen Vogelarten) nach § 44 I BNatSchG wird vorsorglich durch die Durchführung einer Baufeldfreimachung (Beseitigung der Vegetation) außerhalb der Balz- und Fortpflanzungszeiten ausgeschlossen. Unter Berücksichtigung der potentiell betroffenen Arten ergibt sich ein Zeitfenster von August bis Ende Februar für die Baufeldfreimachung. Die verbleibenden Eingriffe sind unvermeidbar und werden im folgenden Kapitel bilanziert. 8 Bewertung und Bilanzierung der Eingriffe in Natur und Landschaft Der Gesamtflächenwert des Ausgangszustandes beträgt nach der Methode des LANUV (2008) 88.268 Punkte. Der Gesamtflächenwert des Plangebietes beträgt nach der Realisierung des Bauvorhabens 55.023 Punkte. Es resultiert ein Kompensationsdefizit von 33.245 Punkten (Tab. 1). raskin 10 LPB zum B-Plan Marmagen F7 in Nettersheim Tab. 1: Eingriffsbilanzierung Biotoptypen bzw. festgesetzte Nutzungen Flächengröße (m²) Wert Flächenwert Ist-Zustand Intensivwiese, artenarm (EA, xd2) 17.230 3 51.690 Neueinsaat Feldgras (EA3) 14.304 2 28.608 Baumreihe aus lebensraumtypischen Baumarten > 70%, geringes - mittleres Baumholz (BF 90, ta 1-2) 680 7 4.760 Ruderalflur, grasreich (K, neo 4) 200 4 800 Ruderalflur, nitrophil (K, neo 5) 650 3 1.950 Teilversiegelte Flächen (Schotterweg) (VF1) 460 1 460 Versiegelte Flächen (Straße, Weg, Gebäude) (VF0) 390 0 0 Gesamtflächenwert A des Ausgangszustandes 33.914 88.268 Plan-Zustand Allgemeines Wohngebiet und Mischgebiet, Bereich der (potentiell) vollversiegelten Flächen (VF0) entsprechend der GRZ 0,4 11.948 0 0 Allgemeines Wohngebiet und Mischgebiet, Bereich der Gärten (HJ, ka4/6) 17.921 3 53.763 252 5 1.260 3.792 0 0 Grünanlage (mit Gebüsch lebensraumtypischer Arten (HM/ BB0) Verkehrsfläche, versiegelt (VF0) Gesamtflächenwert B des Planzustandes Gesamtbilanz B-A 33.753 55.023 - 33.245 Für den Aspekt des Landschaftsbildes ist aufgrund der fehlenden Eingriffserheblichkeit kein zusätzlicher Ausgleich erforderlich. raskin LPB zum B-Plan Marmagen F7 in Nettersheim 11 9 Ausgleichsmaßnahmen Als Ausgleich können voraussichtlich Entsiegelungsmaßnahmen im Bereich der Parkplätze an der Eifelhöhenklinik umgesetzt werden, die entsprechend zu verrechnen sind. Darüber hinaus erforderlicher Kompensationsumfang für den Eingriff in die Biotopfunktion soll multifunktional auch für den Aspekt des artenschutzrechtlichen Ausgleichs konzipiert werden. Hier wird die Extensivierung von Grünland im Umfeld der Eifelhöhenklinik empfohlen. Aachen, den 26. Juni 2017 Dipl.-Geogr. A. Werfling raskin LPB zum B-Plan Marmagen F7 in Nettersheim 12 10 Quellen BEZIRKSREGIERUNG KÖLN (2016): Regionalplan. Zeichnerische Darstellung. http://www.bezreg-koeln.nrw.de/extra/regionalplanung/zeichdar_aachen/ zeichnung/karten/uebersicht.html; letzter Zugriff am 7.4.2017. BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) (2010): Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege. – Artikel 1 des Gesetzes vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), i.d. Fassung vom 1.3.2010. GEMEINDE NETTERSHEIM (1974): Flächennutzungsplan der Gemeinde Nettersheim. GEOLOGISCHER DIENST NRW (2004): Auskunftssystem BK 50 – Karte der schutzwürdigen Böden. 2. überarb. Auflage. - Selbstverlag, Krefeld. GLÄSSER, E. (1978): Naturräumliche Gliederung Deutschlands. Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 122/123 Köln-Aachen. – Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung. Bonn - Bad Godesberg. KREIS EUSKIRCHEN (2004): Landschaftsplan Nettersheim; https://www.kreis-euskrirchen.de/umwelt/natur_und_landschaftsschutz/ landschaftsplan_nettersheim.php; letzter Zugriff am 9.6.2017. LANUV (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW) (2008): Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW. – Recklinghausen. PLANUNGSGRUPPE MWM (2017): PLANUNGSGRUPPE MWM (2017): Begründung, zeichnerische Darstellung und textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Marmagen F7 der Gemeinde Nettersheim, Entwurf Stand 26.6. bzw. 12.6.2017. TRAUTMANN (1991): Vegetationskarte der Bundesrepublik Deutschland 1 : 200.000 – Potentielle natürliche Vegetation – Blatt CC 5502 Köln. – Schriftenreihe f. Vegetationskunde Heft 6, 2. unveränd. Auflage. – Bonn-Bad Godesberg. LPB zum B-Plan Marmagen F7 in Nettersheim raskin Dokumentation Foto-Dokumentation (4 Fotos) Karten Karte 1: Biotope im Ausgangs- und Planzustand (M 1 : 2.000) 13 raskin LPB zum B-Plan Marmagen F7 in Nettersheim Dok. Foto 1: Klee-Gras-Einsaat auf der zentralen Fläche. Im Hintergrund Ortsrand mit Neubauten (Blick von Nordosten). Foto 2: Die am nördlichen Rand des Plangebietes vorhandene Lindenreihe bleibt erhalten. Im Vordergrund Intensivweide des östlichen Plangebietes. raskin LPB zum B-Plan Marmagen F7 in Nettersheim Dok. Foto 3: Intensivweide (hier im westlichen Teil des Plangebietes (Vordergrund) und Gehölzstreifen im Randbereich des Sportplatzes (hinten). Foto 4: Eingang zum asphaltierten Steinfeldweg mit drei zu erhaltenden Spitzahornen.