Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
34 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
09.10.17, 12:01
Aktualisiert
09.10.17, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 366/2017
06.10.2017
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreistag
18.10.2017
Planung Erweiterungsbau Kreishaus
hier: Richtungsvorgaben zur Bearbeitung des Planungsauftrages
Sachbearbeiter/in: Herr Adams
Tel.: 15 327
Abt.: 10
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt folgende Richtungsvorgaben zur Bearbeitung des Planungsauftrages bis zur
Detailschärfe HOAI 2 (Vorplanung mit Kostenschätzung):
1. Städtbauliche Anordnung
Der endgültige Gebäudestandort ist im Planungsprozess noch festzulegen. Dabei sollte es sich um
eine Ost- oder Norderweiterung handeln oder eine Kombination aus beidem.
2. Parkraumlösungen
Es wird eine ebenerdige Lösung bevorzugt. Die Verwaltung wird gebeten, zusammen mit der Vorlage
zur Grundsatzentscheidung dem Kreistag ein Parkraumkonzept vorzustellen.
-23. Variantenvergleich Holz zu konventioneller Bauweise
Die Varianten konventionelle Bauweise und Holzbauweise (hier sowohl Holz-Hybrid als auch reine
Holzbauweise) sind weiter zu untersuchen.
4. Bürokonzepte/Raumnutzungslösungen
Bevorzugt werden als Rastermaß 1,35 m und als Gebäudebreite 16,50 m.
5. Energie und Versorgungskonzepte
Auszuarbeiten sind die Varianten 1(Geothermie + kleines BHKW) und 4 (Geothermie + Versorgung
aus Bestand); in beiden Fällen ist die Vorteilhaftigkeit eines Luft-Erdregisters mit zu untersuchen.
Begründung:
In der Sondersitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 04.10.2017 hat das
beauftragte Planungsbüro agn Niederberghaus und Partner GmbH, Niederlassung Düsseldorf, seine
ersten Planungsideen zum Kreishausanbau präsentiert und dem Kreis Euskirchen Vorschläge dazu
gemacht, welche Detailausarbeitungen zu bautechnischen Varianten am sinnvollsten wären, damit
der Kreistag auf einer qualifizierten Basis die Grundsatzentscheidung zum ob und wie eines
Kreishausanbaus treffen kann.
Daneben gelten weiterhin die Vorgaben gemäß Kreistagsbeschluss vom 14.12.2016 zu V 283/2016.
Aus derzeitiger Sicht ist diese Grundsatzentscheidung - nach Vorbereitung durch die Arbeitsgruppe
EC21 und den Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr - für die Kreistagssitzung am 13.12.2017
geplant. In der ebenfalls am 04.10.2017 stattgefundenen Sitzung des Kreisausschusses hat die
Verwaltung über die Beratungen im vorhergehenden Fachausschuss berichtet.
Dieser Vorlage sind der Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sondersitzung des Ausschusses
für Planung, Umwelt und Verkehr am 04.10.2017 sowie der Vortrag des Planungsbüros agn
beigefügt.
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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