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Beschlussvorlage GB (Planung Erweiterungsbau Kreishaus hier: Richtungsvorgaben zur Bearbeitung des Planungsauftrages)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
34 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
09.10.17, 12:01
Aktualisiert
09.10.17, 12:01
Beschlussvorlage GB (Planung Erweiterungsbau Kreishaus
hier: Richtungsvorgaben zur Bearbeitung des Planungsauftrages) Beschlussvorlage GB (Planung Erweiterungsbau Kreishaus
hier: Richtungsvorgaben zur Bearbeitung des Planungsauftrages)

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Kreis Euskirchen Der Landrat V 366/2017 06.10.2017 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreistag 18.10.2017 Planung Erweiterungsbau Kreishaus hier: Richtungsvorgaben zur Bearbeitung des Planungsauftrages Sachbearbeiter/in: Herr Adams Tel.: 15 327 Abt.: 10 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt folgende Richtungsvorgaben zur Bearbeitung des Planungsauftrages bis zur Detailschärfe HOAI 2 (Vorplanung mit Kostenschätzung): 1. Städtbauliche Anordnung Der endgültige Gebäudestandort ist im Planungsprozess noch festzulegen. Dabei sollte es sich um eine Ost- oder Norderweiterung handeln oder eine Kombination aus beidem. 2. Parkraumlösungen Es wird eine ebenerdige Lösung bevorzugt. Die Verwaltung wird gebeten, zusammen mit der Vorlage zur Grundsatzentscheidung dem Kreistag ein Parkraumkonzept vorzustellen. -23. Variantenvergleich Holz zu konventioneller Bauweise Die Varianten konventionelle Bauweise und Holzbauweise (hier sowohl Holz-Hybrid als auch reine Holzbauweise) sind weiter zu untersuchen. 4. Bürokonzepte/Raumnutzungslösungen Bevorzugt werden als Rastermaß 1,35 m und als Gebäudebreite 16,50 m. 5. Energie und Versorgungskonzepte Auszuarbeiten sind die Varianten 1(Geothermie + kleines BHKW) und 4 (Geothermie + Versorgung aus Bestand); in beiden Fällen ist die Vorteilhaftigkeit eines Luft-Erdregisters mit zu untersuchen. Begründung: In der Sondersitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 04.10.2017 hat das beauftragte Planungsbüro agn Niederberghaus und Partner GmbH, Niederlassung Düsseldorf, seine ersten Planungsideen zum Kreishausanbau präsentiert und dem Kreis Euskirchen Vorschläge dazu gemacht, welche Detailausarbeitungen zu bautechnischen Varianten am sinnvollsten wären, damit der Kreistag auf einer qualifizierten Basis die Grundsatzentscheidung zum ob und wie eines Kreishausanbaus treffen kann. Daneben gelten weiterhin die Vorgaben gemäß Kreistagsbeschluss vom 14.12.2016 zu V 283/2016. Aus derzeitiger Sicht ist diese Grundsatzentscheidung - nach Vorbereitung durch die Arbeitsgruppe EC21 und den Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr - für die Kreistagssitzung am 13.12.2017 geplant. In der ebenfalls am 04.10.2017 stattgefundenen Sitzung des Kreisausschusses hat die Verwaltung über die Beratungen im vorhergehenden Fachausschuss berichtet. Dieser Vorlage sind der Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sondersitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 04.10.2017 sowie der Vortrag des Planungsbüros agn beigefügt. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)