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Info LB (Bekanntmachung Offenlage)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
16.10.2017
Erstellt
29.09.17, 09:04
Aktualisiert
29.09.17, 09:04
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Inhalt der Datei

Öffentliche Bekanntmachung Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 11/68 Zülpich „An der Düsseldorfer Straße“ Der Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Zülpich hat in seiner Sitzung am 27.06.2017 den Offenlagebeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 11/68 Zülpich „An der Düsseldorfer Straße“ gefasst. Die Verwaltung wurde beauftragt, für den Entwurf des o.g. Bebauungsplans die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Entwurf des o.g. Bebauungsplans wird in der Zeit von Montag, den 17.07. 2017 bis einschl. Freitag, den 25.08. 2017 im Rathaus der Stadt Zülpich, Markt 21, II. OG, Zimmer 210 während der Dienststunden Montag bis Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr sowie 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Freitag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und zusätzlich Donnerstag 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr ausgelegt. Der Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanentwurfs geht aus dem beigefügten Lageplan hervor. Während der vorgenannten Zeit besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Ferner besteht die Möglichkeit, Anregungen während der Auslegungsfrist vorzubringen. Außerdem wird darauf aufmerksam gemacht, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Die Zielsetzung des Bebauungsplans besteht darin, die planungsrechtliche Grundlage für die bauliche Verdichtung des Innenbereiches zwischen Römerallee und Düsseldorfer Straße in der Kernstadt Zülpich zu schaffen. Es soll ein kleineres Wohngebiet mit einer Mischung aus Mehr- und Einfamilienhäusern ermöglicht werden (2-3 Mehrfamilienhäuser und ca. 5 Einfamilienhäuser). Es handelt sich um einen Innenbereichsbebauungsplan, der im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB durchgeführt wird. Eine frühzeitige Beteiligung erfolgt nicht. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung und die Anwendung der Eingriffs-/Ausgleichsregelung wird zur Beschleunigung des Verfahrens verzichtet. Da sich das Plangebiet im weitgehend versiegelten Innenbereich der Kernstadt Zülpich befindet und sich bisher keine Hinweise auf das Vorhandensein von planungsrelevanten Arten in diesem Bereich ergeben haben, wird auch auf die Erstellung eines artenschutzrechtlichen Gutachtens verzichtet. Stadt Zülpich, den 26.06.2017 Ulf Hürtgen Bürgermeister