Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
163 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
06.12.17, 12:02
Aktualisiert
06.12.17, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 295/2017
06.12.2017
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
06.12.2017
Kreistag
13.12.2017
Erweiterungsbau Kreishaus
Präsentation der überarbeiteten Konzeption durch das Generalplanungsunternehmen
Information aus dem Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr vom 04.12.2017:
Für die Verwaltung führt Herr Adams aus, dass die Verwaltung nicht wie ursprünglich geplant eine
Verwaltungsvorlage zur Grundsatzentscheidung zum Erweiterungsbau des Kreishauses vorlegen
wird, über die der Kreistag mit Vorberatung im Fachausschuss und Kreisausschuss eine
Grundsatzentscheidung zum Erweiterungsbau des Kreishaues treffen kann. Gründe hierfür sind, dass
der Verwaltung erst seit wenigen Tagen die bisherigen Planungsergebnisse bekannt sind und sich die
Flächenermittlungen in der gebäudebezogenen Betrachtung relativ deutlich verändert haben. Dies hat
möglicherweise Auswirkungen auf die Mietverhältnisse mit den Ankermietern Jobcenter EU-aktiv und
Bundesagentur für Arbeit sowie auf die von der Verwaltung noch vorzulegende
Folgekostenbetrachtung, in der die „große Lösung“, 3 weitere Varianten, die Bauweise unter
Verwendung von Holz und die jeweiligen Auswirkungen auf die Kreisumlage zu betrachten sind. Des
Weiteren wird für die Leitstelle eine sogenannte Gefährdungsanalyse zu erstellen sein, die der noch
zu beauftragende Fachplaner für die Leitstellentechnik (Auftragserteilung nicht vor 5.12.17 möglich)
gemeinsam mit dem Generalplaner agn und einem Fachplaner Brandschutz erarbeiten muss. Diese
Analyse kann erheblichen Einfluss auf die Gebäudeplanung und damit auf die Kostenschätzung
haben.
In Anbetracht der Investitionshöhe sollte nach Auffassung der Verwaltung Sorgfalt Vorrang vor
Schnelligkeit genießen. Sie schlägt deshalb vor, die Grundsatzentscheidung erst dann zu treffen,
wenn die noch fehlenden Fakten und Zahlen bekannt sind, die eine seriöse Beschlussvorlage
ermöglichen.
Die Verwaltung wird diesen Vorschlag mit einer Vorlage für den Kreistag am 13.12.2017 zur
Beschlussfassung vorlegen, in der außerdem angeraten wird, so schnell wie möglich und
idealerweise mit Hilfe des Kreisbauhofes weitere Parkplätze auf dem westlichen Grundstücksteil des
Kreishausgeländes zu errichten. Nach bisherigen Ermittlungen können dort rund 80-90 Parkplätze
hergestellt werden. Diese zusätzlichen Parkplätze würden die derzeitige desolate Parksituation
deutlich entschärfen und – sofern ein Erweiterungsbau des Kreishauses errichtet wird – einer dann
sich in der Bauphase zusätzlichen verschärfenden Parkplatzsituation vorbeugen.
-2Der Fachausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Der Vorsitzende äußert
Verständnis für die Darstellungen der Verwaltung und regt an, ggf. eine Sondersitzung des
Planungsausschusses zu terminieren, sofern hierdurch das Planungsverfahren beschleunigt werden
kann.
Um die derzeitigen Planungsergebnisse dem Fachausschuss vorzustellen, bittet er die anwesenden
Herren Dr. Nixdorf, Alberti und Hewing vom Generalplanungsbüro agn nun zum Planungsstand der
Kreishauserweiterung zu berichten. Nachfolgend sind die wesentlichen Planungsergebnisse benannt.
Zur städtebaulichen Anordnung wird die Errichtung eines teilunterkellerten Gebäudeteils als Nord-Ost
Erweiterung in Form eines längsgespiegelten L vorgeschlagen (Mäander). Vorteile sind u. a., dass ein
Anschluss an die bestehende Magistrale, eine einfache Ergänzung der dritten städtebaulichen
Adresse Trakt D und eine einfache ebenerdige und maximale Parkraumlösung möglich ist.
agn schlägt vor, die ebenerdige offene Aufstellung des ruhenden Verkehrs aus wirtschaftlichen
Gründen weiterzuverfolgen. Inklusive der vorhin von der Verwaltung schon in die Diskussion
gebrachten „West-Erweiterung“ können insgesamt 650 Parkplätze eingerichtet werden (zurzeit 350).
Der Parkraum würde den ermittelten Bedarf um gut 80 Parkplätze übertreffen und auch dann noch
ausreichend zur Verfügung stehen, wenn zu einem späteren Zeitpunkt die Räume zum
„Flottenmanagement“ der Abt. 38 auf dem Grundstück des Kreishauses errichtet würden.
Die Räume sind 3-zügig geplant, die Büroräume jeweils außen. Die Mittelzone soll Spielraum für
moderne Raumkonzepte bieten und individuelle Lösungen z. B. für Kommunikationsräume
ermöglichen.
Zur Bauweise unter Verwendung von Holz hat letzte Woche eine Erörterung mit dem
Bauordnungsamt der Stadt Euskirchen als Genehmigungsbehörde für dieses Projekt stattgefunden.
Die Stadt hat das Vorhaben hinsichtlich der städtebaulichen Anordnung und den Regelungen des
Bebauungsplanes als genehmigungsfähig bewertet. Außerdem hat sie angekündigt, die neue, im
Entwurf vorliegende Landesbauordnung NRW entsprechend der ministeriellen Empfehlung schon im
Vorgriff anzuwenden. Nach Wertung der Stadt Euskirchen wären bei reiner Holzbauweise dann die
Holzbauteile vollständig zu verkapseln (sodass sie unsichtbar blieben), die vorgeschlagene HolzHybrid-Bauweise aber aller Voraussicht nach auch dann genehmigungsfähig, wenn Holzbauteile
sichtbar blieben.
Die Fassade soll die bisherige Bänderarchitektur des Kreishauses aufnehmen. Der Vorschlag ist,
Fassadenbänder aus weißer Verbundplatte und Fensterbänder mit Festverglasung und gedämmten
Paneelen mit Dreh-Kipp-Beschlägen auszuführen.
Zur Versorgung mit Wärme und Kälte wird die Installation einer Wärmepumpe mit Erdsondenfeld
unter den neu zu errichtenden Parkplätzen (Geothermie) in Kombination mit einem Luft-Erdregister
empfohlen. Des Weiteren wird die Anbindung an den Bestand der Heizung und der Kältemaschine
vorgeschlagen. Die Büros sollen über Bodenkanäle maschinell belüftet werden, um
Energieeinsparungen zu erzielen. Die Beheizung erfolgt durch Deckenelemente oder Deckensegel
mit Akustikeigenschaften.
Nach DIN 276 kommt der Generalplaner zu folgender Kostenschätzung:
Kostengruppen
200 Herrichten und Erschließen
300 Baukonstruktion
Kosten in €/Brutto
302.500,00 €
6.589.800,00 €
500 Außenanlagen
2.182.549,25 €
Summe
Annahme 1,5 % von KG 300-400
11.115.000,00 €
400 Technische Ausrüstung
600 Ausstattung
Anmerkung
403.400,00 €
20.593.200,00 €
Parkraumlösung enthalten
Annahme 2 % von KG 300-400
-3-
In der Ausführung Holz-Hybrid wäre die Kostensumme mit ca. 800.000 € (plus 17 % der
Rohbaukosten), in der reinen Holzbauweise mit ca. 1.200.000 € (plus 27% der Rohbaukosten) zu
beaufschlagen.
Die Planungskosen und die Kosten der Leitstellentechnik kommen jeweils hinzu.
In der sich anschließenden Erörterung wird zunächst Herr Prof. Dr. Peterson gebeten, die bisherigen
Planungen der agn zur Verwendung von Holz zu bewerten.
Herr Prof. Peterson führt aus, dass er die bauordnungsrechtliche Auslegung der Stadt Euskirchen
hinsichtlich der erforderlichen Vollverkapselung von Holz bei „reiner Holzbauweise“ nicht ganz
nachvollziehen kann. Er sieht aber hinsichtlich der Holz-Hybrid-Bauweise einen guten und soliden
Kompromiss, wobei nach seiner vorsichtigen Einschätzung und mit Vorbehalten die Kosten für die
Holzvarianten mit einem moderateren Kostenfaktor beaufschlagt werden könnten. Klar ist, dass
Treppenhäuser und Brandschutzwände auf jeden Fall in nicht brennbarem Material, d. h. Stahlbeton,
ausgeführt werden müssen. Er bestärkt den Kreis Euskirchen in seiner Vorgehensweise, auch die
Verwendung von Holz weiterhin zu betrachten und mit all den Vorteilen zu nutzen. Seinerseits wäre
das Vorhaben auf jeden Fall zu begrüßen.
Nach den Ausführungen sieht Herr Reidt die Bauweise in der Holz-Hybrid-Variante mit den sichtbaren
Holzelementen als geeignete Lösung, um mit dem Erweiterungsbau die Holzregion Kreis Euskirchen
zu repräsentieren und für die Holzverwendung auch in größeren in Gebäuden zu werben.
Herr Troschke rät, vor einer solchen Entscheidung eine Kosten-/Nutzenanalyse mit Auswirkung auf
die Kreisumlage zu kennen. Er begrüßt insofern den Vorschlag der Verwaltung, sich für die
Grundsatzentscheidung mehr Zeit zu nehmen, um sorgfältige Entscheidungsgrundlagen vorlegen zu
können.
Auch Frau Kalnins sieht Vorteile, die Grundsatzentscheidung jetzt nicht zu übereilen, sondern mit der
erforderlichen Vorbereitungs- und Beratungszeit zu treffen.
Herr Höllmann bestärkt die Verwaltung darin, in diesem Projekt Sorgfalt vor Schnelligkeit walten zu
lassen, die Flächenermittlung zu prüfen und Kostenschätzungen fortzuschreiben, damit belastbar
ermittelt ist, in welchem Umfang den kreisangehörigen Kommunen eine zusätzliche Finanzbelastung
durch dieses Projekt zugemutet wird.
Für die Verwaltung fasst AV Poth das Ergebnis der heutigen Sitzung zusammen. Aufgrund der
ungeklärten Flächendifferenzen und -zuordnungen in einzelnen Nutzungseinheiten, die Auswirkungen
auf die Mietverträge und die Refinanzierungsberechnungen haben und aufgrund der noch zu
erstellenden Gefährdungsanalyse für die Leitstelle wird die Verwaltung keine Vorlage zur
Grundsatzentscheidung des Kreistages am 13.12.2017 vorlegen. In Anbetracht der bereits erfolgten
Auslagerung der Stabsstelle 80 und der erforderlichen Auslagerung der Abt. 49 sieht sich die
Verwaltung dennoch unter Zeitdruck und wird so zeitnah wie eben möglich eine Vorlage zur
Grundsatzentscheidung zum Erweiterungsbau Kreishaus vorlegen, gerne unter Beteiligung des
Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr in einer noch zu terminierenden Sondersitzung. Die
Einrichtung der zusätzlichen rund 80-90 Parkplätze auf der Westfläche des Kreisgrundstücks wird die
Verwaltung bereits zum 13.12.2017 zur Beschlussfassung vorlegen. Um die Variantenprüfung zu
reduzieren und das weitere Verfahren zu beschleunigen, schlägt AV Poth vor, sich bei der weiteren
Betrachtung der Varianten nun auf die konventionelle Bauweise und die Holz-Hybrid-Bauweise zu
konzentrieren. Nachdem auf Nachfrage aus dem Ausschuss die Vertreter des Büros agn die
bauordnungsrechtliche Bewertung der Stadt Euskirchen erneut darstellen, dass bei einer „reinen
Holzbauweise“ eine Verkapselung der Holzbauteile erforderlich sein wird, erhebt sich gegen diesen
Vorschlag kein Widerspruch.
-4Es wird vereinbart, dass die Präsentation des Büros agn den Mitgliedern des Planungsausschusses
und den Fraktionen zur Verfügung gestellt wird.
gez. i.V. i.V. Adams
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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