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Info GB (Erweiterungsbau Kreishaus Präsentation der überarbeiteten Konzeption durch das Generalplanungsunternehmen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
163 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
06.12.17, 12:02
Aktualisiert
06.12.17, 12:02
Info GB (Erweiterungsbau Kreishaus
Präsentation der überarbeiteten Konzeption durch das Generalplanungsunternehmen) Info GB (Erweiterungsbau Kreishaus
Präsentation der überarbeiteten Konzeption durch das Generalplanungsunternehmen) Info GB (Erweiterungsbau Kreishaus
Präsentation der überarbeiteten Konzeption durch das Generalplanungsunternehmen) Info GB (Erweiterungsbau Kreishaus
Präsentation der überarbeiteten Konzeption durch das Generalplanungsunternehmen)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 295/2017 06.12.2017 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 06.12.2017 Kreistag 13.12.2017 Erweiterungsbau Kreishaus Präsentation der überarbeiteten Konzeption durch das Generalplanungsunternehmen Information aus dem Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr vom 04.12.2017: Für die Verwaltung führt Herr Adams aus, dass die Verwaltung nicht wie ursprünglich geplant eine Verwaltungsvorlage zur Grundsatzentscheidung zum Erweiterungsbau des Kreishauses vorlegen wird, über die der Kreistag mit Vorberatung im Fachausschuss und Kreisausschuss eine Grundsatzentscheidung zum Erweiterungsbau des Kreishaues treffen kann. Gründe hierfür sind, dass der Verwaltung erst seit wenigen Tagen die bisherigen Planungsergebnisse bekannt sind und sich die Flächenermittlungen in der gebäudebezogenen Betrachtung relativ deutlich verändert haben. Dies hat möglicherweise Auswirkungen auf die Mietverhältnisse mit den Ankermietern Jobcenter EU-aktiv und Bundesagentur für Arbeit sowie auf die von der Verwaltung noch vorzulegende Folgekostenbetrachtung, in der die „große Lösung“, 3 weitere Varianten, die Bauweise unter Verwendung von Holz und die jeweiligen Auswirkungen auf die Kreisumlage zu betrachten sind. Des Weiteren wird für die Leitstelle eine sogenannte Gefährdungsanalyse zu erstellen sein, die der noch zu beauftragende Fachplaner für die Leitstellentechnik (Auftragserteilung nicht vor 5.12.17 möglich) gemeinsam mit dem Generalplaner agn und einem Fachplaner Brandschutz erarbeiten muss. Diese Analyse kann erheblichen Einfluss auf die Gebäudeplanung und damit auf die Kostenschätzung haben. In Anbetracht der Investitionshöhe sollte nach Auffassung der Verwaltung Sorgfalt Vorrang vor Schnelligkeit genießen. Sie schlägt deshalb vor, die Grundsatzentscheidung erst dann zu treffen, wenn die noch fehlenden Fakten und Zahlen bekannt sind, die eine seriöse Beschlussvorlage ermöglichen. Die Verwaltung wird diesen Vorschlag mit einer Vorlage für den Kreistag am 13.12.2017 zur Beschlussfassung vorlegen, in der außerdem angeraten wird, so schnell wie möglich und idealerweise mit Hilfe des Kreisbauhofes weitere Parkplätze auf dem westlichen Grundstücksteil des Kreishausgeländes zu errichten. Nach bisherigen Ermittlungen können dort rund 80-90 Parkplätze hergestellt werden. Diese zusätzlichen Parkplätze würden die derzeitige desolate Parksituation deutlich entschärfen und – sofern ein Erweiterungsbau des Kreishauses errichtet wird – einer dann sich in der Bauphase zusätzlichen verschärfenden Parkplatzsituation vorbeugen. -2Der Fachausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Der Vorsitzende äußert Verständnis für die Darstellungen der Verwaltung und regt an, ggf. eine Sondersitzung des Planungsausschusses zu terminieren, sofern hierdurch das Planungsverfahren beschleunigt werden kann. Um die derzeitigen Planungsergebnisse dem Fachausschuss vorzustellen, bittet er die anwesenden Herren Dr. Nixdorf, Alberti und Hewing vom Generalplanungsbüro agn nun zum Planungsstand der Kreishauserweiterung zu berichten. Nachfolgend sind die wesentlichen Planungsergebnisse benannt. Zur städtebaulichen Anordnung wird die Errichtung eines teilunterkellerten Gebäudeteils als Nord-Ost Erweiterung in Form eines längsgespiegelten L vorgeschlagen (Mäander). Vorteile sind u. a., dass ein Anschluss an die bestehende Magistrale, eine einfache Ergänzung der dritten städtebaulichen Adresse Trakt D und eine einfache ebenerdige und maximale Parkraumlösung möglich ist. agn schlägt vor, die ebenerdige offene Aufstellung des ruhenden Verkehrs aus wirtschaftlichen Gründen weiterzuverfolgen. Inklusive der vorhin von der Verwaltung schon in die Diskussion gebrachten „West-Erweiterung“ können insgesamt 650 Parkplätze eingerichtet werden (zurzeit 350). Der Parkraum würde den ermittelten Bedarf um gut 80 Parkplätze übertreffen und auch dann noch ausreichend zur Verfügung stehen, wenn zu einem späteren Zeitpunkt die Räume zum „Flottenmanagement“ der Abt. 38 auf dem Grundstück des Kreishauses errichtet würden. Die Räume sind 3-zügig geplant, die Büroräume jeweils außen. Die Mittelzone soll Spielraum für moderne Raumkonzepte bieten und individuelle Lösungen z. B. für Kommunikationsräume ermöglichen. Zur Bauweise unter Verwendung von Holz hat letzte Woche eine Erörterung mit dem Bauordnungsamt der Stadt Euskirchen als Genehmigungsbehörde für dieses Projekt stattgefunden. Die Stadt hat das Vorhaben hinsichtlich der städtebaulichen Anordnung und den Regelungen des Bebauungsplanes als genehmigungsfähig bewertet. Außerdem hat sie angekündigt, die neue, im Entwurf vorliegende Landesbauordnung NRW entsprechend der ministeriellen Empfehlung schon im Vorgriff anzuwenden. Nach Wertung der Stadt Euskirchen wären bei reiner Holzbauweise dann die Holzbauteile vollständig zu verkapseln (sodass sie unsichtbar blieben), die vorgeschlagene HolzHybrid-Bauweise aber aller Voraussicht nach auch dann genehmigungsfähig, wenn Holzbauteile sichtbar blieben. Die Fassade soll die bisherige Bänderarchitektur des Kreishauses aufnehmen. Der Vorschlag ist, Fassadenbänder aus weißer Verbundplatte und Fensterbänder mit Festverglasung und gedämmten Paneelen mit Dreh-Kipp-Beschlägen auszuführen. Zur Versorgung mit Wärme und Kälte wird die Installation einer Wärmepumpe mit Erdsondenfeld unter den neu zu errichtenden Parkplätzen (Geothermie) in Kombination mit einem Luft-Erdregister empfohlen. Des Weiteren wird die Anbindung an den Bestand der Heizung und der Kältemaschine vorgeschlagen. Die Büros sollen über Bodenkanäle maschinell belüftet werden, um Energieeinsparungen zu erzielen. Die Beheizung erfolgt durch Deckenelemente oder Deckensegel mit Akustikeigenschaften. Nach DIN 276 kommt der Generalplaner zu folgender Kostenschätzung: Kostengruppen 200 Herrichten und Erschließen 300 Baukonstruktion Kosten in €/Brutto 302.500,00 € 6.589.800,00 € 500 Außenanlagen 2.182.549,25 € Summe Annahme 1,5 % von KG 300-400 11.115.000,00 € 400 Technische Ausrüstung 600 Ausstattung Anmerkung 403.400,00 € 20.593.200,00 € Parkraumlösung enthalten Annahme 2 % von KG 300-400 -3- In der Ausführung Holz-Hybrid wäre die Kostensumme mit ca. 800.000 € (plus 17 % der Rohbaukosten), in der reinen Holzbauweise mit ca. 1.200.000 € (plus 27% der Rohbaukosten) zu beaufschlagen. Die Planungskosen und die Kosten der Leitstellentechnik kommen jeweils hinzu. In der sich anschließenden Erörterung wird zunächst Herr Prof. Dr. Peterson gebeten, die bisherigen Planungen der agn zur Verwendung von Holz zu bewerten. Herr Prof. Peterson führt aus, dass er die bauordnungsrechtliche Auslegung der Stadt Euskirchen hinsichtlich der erforderlichen Vollverkapselung von Holz bei „reiner Holzbauweise“ nicht ganz nachvollziehen kann. Er sieht aber hinsichtlich der Holz-Hybrid-Bauweise einen guten und soliden Kompromiss, wobei nach seiner vorsichtigen Einschätzung und mit Vorbehalten die Kosten für die Holzvarianten mit einem moderateren Kostenfaktor beaufschlagt werden könnten. Klar ist, dass Treppenhäuser und Brandschutzwände auf jeden Fall in nicht brennbarem Material, d. h. Stahlbeton, ausgeführt werden müssen. Er bestärkt den Kreis Euskirchen in seiner Vorgehensweise, auch die Verwendung von Holz weiterhin zu betrachten und mit all den Vorteilen zu nutzen. Seinerseits wäre das Vorhaben auf jeden Fall zu begrüßen. Nach den Ausführungen sieht Herr Reidt die Bauweise in der Holz-Hybrid-Variante mit den sichtbaren Holzelementen als geeignete Lösung, um mit dem Erweiterungsbau die Holzregion Kreis Euskirchen zu repräsentieren und für die Holzverwendung auch in größeren in Gebäuden zu werben. Herr Troschke rät, vor einer solchen Entscheidung eine Kosten-/Nutzenanalyse mit Auswirkung auf die Kreisumlage zu kennen. Er begrüßt insofern den Vorschlag der Verwaltung, sich für die Grundsatzentscheidung mehr Zeit zu nehmen, um sorgfältige Entscheidungsgrundlagen vorlegen zu können. Auch Frau Kalnins sieht Vorteile, die Grundsatzentscheidung jetzt nicht zu übereilen, sondern mit der erforderlichen Vorbereitungs- und Beratungszeit zu treffen. Herr Höllmann bestärkt die Verwaltung darin, in diesem Projekt Sorgfalt vor Schnelligkeit walten zu lassen, die Flächenermittlung zu prüfen und Kostenschätzungen fortzuschreiben, damit belastbar ermittelt ist, in welchem Umfang den kreisangehörigen Kommunen eine zusätzliche Finanzbelastung durch dieses Projekt zugemutet wird. Für die Verwaltung fasst AV Poth das Ergebnis der heutigen Sitzung zusammen. Aufgrund der ungeklärten Flächendifferenzen und -zuordnungen in einzelnen Nutzungseinheiten, die Auswirkungen auf die Mietverträge und die Refinanzierungsberechnungen haben und aufgrund der noch zu erstellenden Gefährdungsanalyse für die Leitstelle wird die Verwaltung keine Vorlage zur Grundsatzentscheidung des Kreistages am 13.12.2017 vorlegen. In Anbetracht der bereits erfolgten Auslagerung der Stabsstelle 80 und der erforderlichen Auslagerung der Abt. 49 sieht sich die Verwaltung dennoch unter Zeitdruck und wird so zeitnah wie eben möglich eine Vorlage zur Grundsatzentscheidung zum Erweiterungsbau Kreishaus vorlegen, gerne unter Beteiligung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr in einer noch zu terminierenden Sondersitzung. Die Einrichtung der zusätzlichen rund 80-90 Parkplätze auf der Westfläche des Kreisgrundstücks wird die Verwaltung bereits zum 13.12.2017 zur Beschlussfassung vorlegen. Um die Variantenprüfung zu reduzieren und das weitere Verfahren zu beschleunigen, schlägt AV Poth vor, sich bei der weiteren Betrachtung der Varianten nun auf die konventionelle Bauweise und die Holz-Hybrid-Bauweise zu konzentrieren. Nachdem auf Nachfrage aus dem Ausschuss die Vertreter des Büros agn die bauordnungsrechtliche Bewertung der Stadt Euskirchen erneut darstellen, dass bei einer „reinen Holzbauweise“ eine Verkapselung der Holzbauteile erforderlich sein wird, erhebt sich gegen diesen Vorschlag kein Widerspruch. -4Es wird vereinbart, dass die Präsentation des Büros agn den Mitgliedern des Planungsausschusses und den Fraktionen zur Verfügung gestellt wird. gez. i.V. i.V. Adams Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)