Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
83 kB
Datum
16.10.2017
Erstellt
29.09.17, 08:01
Aktualisiert
29.09.17, 08:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
IL 11/2017
26.09.2017
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
16.10.2017
Information des Naturschutzbeirates über die Erteilung einer Befreiung nach § 67 Abs. 1
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. § 75 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG)
NRW sowie Genehmigung des Eingriffs nach § 17 Abs. 3 BNatSchG i.V.m. § 33 Abs. 2
LNatSchG für die Dammschüttung und Errichtung eines Drosselbauwerks für die
Regenrückhalteeinrichtung in Roggendorf
Am 24. Mai 2017 beantragte die Stadt Mechernich für die Dammschüttung und Errichtung eines
Drosselbauwerks für die Regenrückhalteeinrichtung in Roggendorf die Erteilung einer Befreiung.
Die Fläche Gemarkung Mechernich, Flur 27, Flurstück 699 liegt in dem durch den Landschaftsplan
Mechernich rechtskräftig festgesetzten Naturschutzgebiet 2.1-6 „Bleibachtal bei Roggendorf und
Strempter Heide“.
Die Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände gemäß § 63 Abs. 5 BNatSchG zu der
erforderlichen Befreiung ist am 07. Juni 2017 erfolgt.
Die Beteiligung des Naturschutzbeirates erfolgte durch Abstimmung mit der Beiratsvorsitzenden und
ihrem Stellvertreter, die der Maßnahme bei Berücksichtigung der festgesetzten Nebenbestimmungen
grundsätzlich zugestimmt haben.
In der Sitzung sollen alle Mitglieder des Naturschutzbeirates durch einen Vertreter des beauftragten
Planungsbüros und die Gutachterin detailliert über das Vorhaben informiert werden.
Die Kanalverlegung vom Johannesweg, dessen Regenwasser ebenfalls in die
Regenrückhalteeinrichtung eingeleitet werden soll, soll zur Kosteneinsparung im Rahmen von
Bauarbeiten an der B477 erfolgen. Die Durchführung ist ab Oktober diesen Jahres vorgesehen. Da
hierzu noch vorherige Abstimmungen mit dem Landesbetrieb Straßen NRW sowie entsprechende
Ausschreibungen seitens der Stadt Mechernich erforderlich waren, konnte der nächste
Sitzungstermin nicht abgewartet werden und es wurde die vorzeitige Zustimmung der
Beiratsvorsitzenden eingeholt.
-2Die am 15. September 2017 erteilte Befreiung ist inklusive Anlagen beigefügt. Ebenso der
landschaftspflegerische Fachbeitrag und die artenschutzrechtliche Prüfung zu dem Vorhaben sowie
Lage-und Detailkarten.
Abteilungsleiter/in:
Teamkoordinator/in:
Sachbearbeiter/in:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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