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Info LB (Befreiung nach § 67 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. § 75 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) NRW sowie Genehmigung des Eingriffs nach § 17 Abs. 3 BNatSchG i.V.m. § 33 Abs. 2 LNatSchG für die Dammschüttung und Errichtung eines Drosselbauwer)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
83 kB
Datum
16.10.2017
Erstellt
29.09.17, 08:01
Aktualisiert
29.09.17, 08:01
Info LB (Befreiung nach § 67 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. § 75 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) NRW sowie Genehmigung des Eingriffs nach § 17 Abs. 3 BNatSchG i.V.m. § 33 Abs. 2 LNatSchG für die Dammschüttung und Errichtung eines Drosselbauwer) Info LB (Befreiung nach § 67 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. § 75 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) NRW sowie Genehmigung des Eingriffs nach § 17 Abs. 3 BNatSchG i.V.m. § 33 Abs. 2 LNatSchG für die Dammschüttung und Errichtung eines Drosselbauwer)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: IL 11/2017 26.09.2017 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 16.10.2017 Information des Naturschutzbeirates über die Erteilung einer Befreiung nach § 67 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. § 75 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) NRW sowie Genehmigung des Eingriffs nach § 17 Abs. 3 BNatSchG i.V.m. § 33 Abs. 2 LNatSchG für die Dammschüttung und Errichtung eines Drosselbauwerks für die Regenrückhalteeinrichtung in Roggendorf Am 24. Mai 2017 beantragte die Stadt Mechernich für die Dammschüttung und Errichtung eines Drosselbauwerks für die Regenrückhalteeinrichtung in Roggendorf die Erteilung einer Befreiung. Die Fläche Gemarkung Mechernich, Flur 27, Flurstück 699 liegt in dem durch den Landschaftsplan Mechernich rechtskräftig festgesetzten Naturschutzgebiet 2.1-6 „Bleibachtal bei Roggendorf und Strempter Heide“. Die Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände gemäß § 63 Abs. 5 BNatSchG zu der erforderlichen Befreiung ist am 07. Juni 2017 erfolgt. Die Beteiligung des Naturschutzbeirates erfolgte durch Abstimmung mit der Beiratsvorsitzenden und ihrem Stellvertreter, die der Maßnahme bei Berücksichtigung der festgesetzten Nebenbestimmungen grundsätzlich zugestimmt haben. In der Sitzung sollen alle Mitglieder des Naturschutzbeirates durch einen Vertreter des beauftragten Planungsbüros und die Gutachterin detailliert über das Vorhaben informiert werden. Die Kanalverlegung vom Johannesweg, dessen Regenwasser ebenfalls in die Regenrückhalteeinrichtung eingeleitet werden soll, soll zur Kosteneinsparung im Rahmen von Bauarbeiten an der B477 erfolgen. Die Durchführung ist ab Oktober diesen Jahres vorgesehen. Da hierzu noch vorherige Abstimmungen mit dem Landesbetrieb Straßen NRW sowie entsprechende Ausschreibungen seitens der Stadt Mechernich erforderlich waren, konnte der nächste Sitzungstermin nicht abgewartet werden und es wurde die vorzeitige Zustimmung der Beiratsvorsitzenden eingeholt. -2Die am 15. September 2017 erteilte Befreiung ist inklusive Anlagen beigefügt. Ebenso der landschaftspflegerische Fachbeitrag und die artenschutzrechtliche Prüfung zu dem Vorhaben sowie Lage-und Detailkarten. Abteilungsleiter/in: Teamkoordinator/in: Sachbearbeiter/in: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)