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Info LB (ASP_RRBRoggendorf_170502)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
1,9 MB
Datum
16.10.2017
Erstellt
29.09.17, 08:01
Aktualisiert
29.09.17, 08:01

Inhalt der Datei

Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) Stufe 1, Dammschüttung und Errichtung eines Drosselbauwerks für das Regenrückhaltebecken in Roggendorf, Stadt Mechernich Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) Stufe 1 Dammschüttung und Errichtung eines Drosselbauwerks für das Regenrückhaltebecken in Roggendorf Stadt Mechernich Auftraggeber: Stadt Mechernich Bergstraße 1 53894 Mechernich Bearbeiter: Dipl. Geogr. Ute Lomb Von-Sandt-Straße 41 53225 BONN T. 0228-38762418 M. 0177-6332306 Ute.Lomb@gmx.de Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 04.05.2017 1 Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) Stufe 1, Dammschüttung und Errichtung eines Drosselbauwerks für das Regenrückhaltebecken in Roggendorf, Stadt Mechernich Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1. Begründung des Vorhabens • Übergeordnete Planungen 2. 2.1 2.2 Rechtsvorschriften Generelles § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 3. Allgemeines zur Artenschutzprüfung 4. Das Plangebiet • Allgemeines • Bestehende Schutzkulisse 5. 5.1 • • • • • • 6. Artenschutzprüfung Stufe 1, Vorprüfung Untersuchungsraum Vorbelastungen Datenquellen zum Artenspektrum zu erwartende planungsrelevante Arten gemäß dem Informationssystem der LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW), Landesinformationssystem LINFOS, Rote Liste Arten für den Naturraum Eifel Wirkfaktoren Plausibilitätsprüfung Ergebnis Fazit Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 04.05.2017 2 Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) Stufe 1, Dammschüttung und Errichtung eines Drosselbauwerks für das Regenrückhaltebecken in Roggendorf, Stadt Mechernich 1. Das Vorhaben Die vorliegende Arbeit bilanziert den baulichen Eingriff der durch die Arbeiten am Regenrückhaltebecken im Zuge des zukünftigen Entwässerungskonzepts der Bundesliegenschaft (KFZ-Gelände der Bundeswehr) und der Fa. Mechatronics in Mechernich entsteht, bilanziert den zu leistenden Ausgleich und benennt eine geeignete Ausgleichsmaßnahme. Derzeit entwässern sowohl das ehemalige KFZ-Gelände der Bundeswehr und die Fa. Mechatronics über eine Trennkanalisation in eine gemeinsame Regenwassereinleitung in den Bleibach. Die Genehmigung auf die Standortverwaltung Düren ausgestellt und von der Bezirksregierung Köln erteilt, erlaubt die Einleitung von 460,7 l/s, 250,5 l/s für die Bundesliegenschaft und 210,2 l/s für die Fa. Mechatronics. Die Erlaubnis ist zum 31.06.2016 ausgelaufen. Es besteht Handlungsbedarf unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Bleibach hydraulisch deutlich überlastet ist. Die Überlastung, deren Lösung sowie die geltenden gesetzlichen Regelungen1 sind bei dem Folgeantrag zur Regenwassereinleitung zu berücksichtigen. Die präferierte Entwässerungslösung, die im Folgenden beschrieben ist, entwickelte sich nach einer eingehenden Prüfung von Alternativen. Die natürliche Topographie und die umgebenden, geschützten Bleisandflächen erlauben kein Ausweichen auf ein anderes geeignetes Areal. Eine Begehung und Prüfung mit der Unteren Wasserbehörde (UWB) und der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Kreis Euskirchen wurde vorgenommen. Nachdem die MR Ingenieurgesellschaft von der Stadt Mechernich mit einer Entwässerungsstudie beauftragt war, erfolgten weitere Abstimmungen sowie Ortstermine mit der UNB und der UNB. Sie hatten zum Ergebnis, dass eine Rückhaltung und Drosselung auf 100 l/s in den Bleibach zwingend erforderlich ist (Überflutung 2016 von Kommern durch den Bleibach). Wie bereits erwähnt, entwässert die Firma Mechatronics über ein Trennsystem. Das Schmutzwasser wird dem Mischwassernetz der Stadt Mechernich zugeführt, das unbelastete Niederschlagswasser dem Bleibach. Das KFZ-Gelände der Bundeswehr entwässert in ähnlicher Weise, Schmutzwasser wird in das Mischwassernetz eingeleitet, unbelastetes Oberflächenwasser in den Bleibach. Die Oberflächenwasser treffen sich vor der Bahnunterquerung in 12 m Tiefe, durchlaufen gemeinsam den Bahnstollen und werden auf ca. 200 m in einer Betonrohrleitung DN 500/600 durch das Naturschutzgebiet geleitet, bevor sie in den Bleibach gelangen. Vor dem Naturschutzgebiet wird auch unbelastetes Niederschlagswasser aus dem Bahnhofsberg sowie dem Johannesweg angeschlossen. Die Wassermenge liegt bei ca. 150 l/s. Die Rückhaltung kann, wie erwähnt, aus topographischen, technischen sowie bodenschutzrechtlichen Gründen nur im ausgewählten Areal stattfinden. Der Bereich 26.5.2004 (MinBl. NRW 2004 S. 583ff. – sog- Trennerlass, Anforderungen an die Niederschlagsentwässerung im Trennverfahren 1 Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 04.05.2017 3 Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) Stufe 1, Dammschüttung und Errichtung eines Drosselbauwerks für das Regenrückhaltebecken in Roggendorf, Stadt Mechernich befindet sich im Naturschutzgebiet und erfordert eine Befreiung vom Naturschutz, die beantragt wird. Die Lage in einem hochrangigen Schutzgebiet wird berücksichtigt, indem ein Minimaleingriff für die baulichen Anlagen, Drosselbauwerk, Schüttung des Erdbeckens die Treppe, vor Ort mit ca. 200 m² festgelegt wurde. Das Volumen wird ca. 1.100 m³ betragen, wobei die Berechnung einen Drosselabfluss von 100 l/s bei einem 2-jährigen Regenereignis annimmt. Das Regenrückhaltebecken ermöglicht es die Einleitungsspitzen in den Bleibach um ca. 80% zu verringern. Das Becken wird mit einem Notüberlauf ausgestattet, der das Wasser breitflächig in das Gelände verteilt. Der Abfluss vom Gelände geschieht über eine Muldenrinne am Dammfluss, die in den Oberflächenwasserkanal führt. Das Regenrückhaltebecken staut nur kurzfristig Wasser bei heftigen Starkregenereignisse an. Eine komplette Füllung des Regenrückhaltebeckens mit 1.100 m³ wäre nach ca. drei Stunden bei einem Drosselabfluss von 100 l/s (360 m³) entleert. Länger anhaltende, stärkere Dauerregen von ca. 5 mm/h (5 l/h) führen nicht zu einem Einstau in das Regenrückhaltebecken. Der Eingriff geschieht voraussichtlich im Winter 2017/2018 und kann mit einem Kleinbagger, ohne schweres Gerät, ausgeführt werden. Das Drosselbauwerk wird als Fertigteil geliefert und von der Kreisstraße mit einem Autokran an seinen Standort gesetzt. Wartungsarbeiten und notwendige Kontrollen werden über eine Treppe, die ebenfalls errichtet wird, ausgeführt. Gemäß § 65 Nr. 7a der Bauordnung NRW ist das Vorhaben genehmigungsfrei. Der Antrag für die Einleitung geschieht gemäß § 57, Abs. 1 und 2 Landeswassergesetz NRW bzw. §§ 8, 9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz NRW. Es wird eine Anlagegenehmigung nach Wasserrecht erteilt. Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 04.05.2017 4 Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) Stufe 1, Dammschüttung und Errichtung eines Drosselbauwerks für das Regenrückhaltebecken in Roggendorf, Stadt Mechernich Abbildung 1 + 2: Luftbild Übersichtskarte zur Lage des Plangebietes Beide Karten © http://www.tim-online.nrw.de/tim-online/initParams.do?role=default Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 04.05.2017 5 Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) Stufe 1, Dammschüttung und Errichtung eines Drosselbauwerks für das Regenrückhaltebecken in Roggendorf, Stadt Mechernich Abbildung 3: Entwurf zur geplanten Maßnahme © MR Ingenieursgesellschaft mbH, Bergstraße 2, 53894 Mechernich, Entwurf Entwässerung KFZ-Gelände der Bundeswehr und der Mechatronics, Maßnahmenplan 01-2017 • Übergeordnete Planungen Im Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Aachen, 1. Auflage 2003 mit Ergänzungen 08/2006, ist der Planbereich Freiraum mit der Freiraumfunktion „Schutz der Natur“ dargestellt. Der Flächennutzungsplan der Stadt Mechernich aus dem Jahre 2006 stellt den Bereich als „Naturschutzgebiet“ -N- dar. Es besteht kein Bebauungsplan für das Plangebiet. Gemäß § 65 Nr. 7a der Bauordnung NRW ist das Vorhaben genehmigungsfrei. 2. Rechtsvorschriften 2.1 Generelles Die Europäische Union hat mit der Flora-Fauna-Habitat- (FFH-RL) und der Vogelschutzrichtlinie (V-RL) zwei wichtige Regeln zum Erhalt der biologischen Vielfalt formuliert. Ziel ist es den Bestand und den Lebensraum, der in den Richtlinien genannten Arten dauerhaft zu sichern und einen günstigen Erhaltungszustand zu erreichen. Um dies zu erwirken, formulierte die EU auf Maßgabe der Richtlinien zwei Schutzinstrumente: • das europäische Schutzgebietssystem „Natura 2000“ (Habitatschutz) und Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 04.05.2017 6 Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) Stufe 1, Dammschüttung und Errichtung eines Drosselbauwerks für das Regenrückhaltebecken in Roggendorf, Stadt Mechernich • die Bestimmungen zum Artenschutz. Der Artenschutz ist als ein eigenständiges Werkzeug zu verstehen. Er beinhaltet den physischen Schutz der Arten, sowie den Schutz der entsprechenden Lebensräume. Alle Arten des Anhangs IV der FFH-RL und alle europäischen Vogelarten unterliegen diesem Schutzregime. Im Gegensatz zu „Natura 2000“ gilt der Schutzstatus dort, wo die betreffende Art oder ihre Ruhe- und Fortpflanzungsstätte vorkommt. 2.2 § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetztes (BNatSchG) am 12.12.2007 und am 06.08.2009, in Kraft getreten am 01.03.2010 wurde das europäische Artenschutzrecht in nationales Recht umgesetzt. Für Vorhaben der Bauleitplanung ist der Artenschutz in Form einer artenschutzrechtlichen Prüfung abzuhandeln. Die Notwendigkeit zur Durchführung einer artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP) ist ein eigenständiges Verfahren. Die Vorgaben der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) (Art. 12, 13 und 16 der FFH-RL) und der Vogelschutz-Richtlinie (V-RL) (Art. 5, 9 und 13 V-RL) sind mit den §§ 44 Abs.1, 5, 6 BNatSchG und 45 Abs.7 BNatSchG in nationales Recht überführt worden. Entsprechend dem § 7 Abs.2 Nr.12 bis 14 BNatSchG können drei Artenschutzkategorien benannt werden: 1. besonders geschützte Arten (nationale Schutzkategorie) 2. streng geschützte Arten (national) incl. der FFH-Anhang IV-Arten (europäisch) 3. europäische Vogelarten (europäisch) Entsprechend der Darlegung im § 44 Abs. 5 BNatSchG sind die nationalen, d.h. die besonders geschützten Arten von den artenschutzrechtlichen Verboten bei Planungs- und Zulassungsvorhaben freigestellt. Daraus resultiert, dass sich die ASP auf die europäisch geschützten FFH-Anhang IV-Arten und die europäisch geschützten Vogelarten konzentriert. Die europäisch geschützten Arten unterliegen nach § 44 BNatSchG dem Zugriffsverbot. Im Rahmen der Bauleitplanung und anderen Genehmigungsverfahren ist zu prüfen, ob die vier Verbote eingehalten werden. Nach § 44 BNatSchG ist es verboten: 1. wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, sie zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wildlebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören, eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 04.05.2017 7 Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) Stufe 1, Dammschüttung und Errichtung eines Drosselbauwerks für das Regenrückhaltebecken in Roggendorf, Stadt Mechernich 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu stören, 4. wildlebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Für das Vorhaben ist eine artenschutzrechtliche Prüfung vorzulegen, die eine Aussage über mögliche Beeinträchtigungen planungsrelevanter Arten, Verstöße gegen § 44 BNatSchG, macht. Ob die zu erwartenden planungsrelevante Arten tatsächlich im Plangebiet vorkommen, und inwieweit das Bauvorhaben Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG ausgelöst, ist Gegenstand der vorliegenden Arbeit. 3. Allgemeines zur Artenschutzprüfung Die Artenschutzprüfung wird gemäß dem Verwaltungsentwurf „Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben“2 erstellt. Die Artenschutzprüfung umfasst drei Prüfstufen: Stufe I: sie entspricht einer Vorprüfung. Unter Berücksichtigung aller Wirkfaktoren im festgelegten Untersuchungsraum wird eine Prognose ausgesprochen, ob artenschutzrechtliche Belange durch das Vorhaben berührt werden. Dazu werden die zu erwartenden geschützten Arten im Untersuchungsraum ermittelt. Das bedeutsame Artenspektrum wird mit Hilfe allgemein zugängiger Informationen und eigenen Erhebungen definiert. Zeichnen sich Konflikte ab, ist eine Art-zu-Art Abhandlung notwendig. Stufe II: sie beinhaltet eine vertiefende Überprüfung, ob Verbotstatbestände vorliegen. Es werden Ausgleichs- bzw. Vermeidungsstrategien und gegebenenfalls ein Risikomanagement vorgestellt. Gleichzeitig wird ermittelt, inwieweit alle geschützten Arten davon profitieren oder nur teilweise, und welche Arten dies sind. Stufe III: hier wird untersucht, ob bei einem artenschutzrechtlichen Konflikt die drei Ausnahmezustände (zwingende Gründe, Alternativlosigkeit, Erhaltungszustand) vorliegen und eine Befreiung von den Verboten möglich ist. 2 Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben, Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 24.08.2010 Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 04.05.2017 8 Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) Stufe 1, Dammschüttung und Errichtung eines Drosselbauwerks für das Regenrückhaltebecken in Roggendorf, Stadt Mechernich 4. Das Plangebiet • Allgemeines Das Areal zählt zur „Mechernicher Voreifel“ (NR-275), die zur Großlandschaft EifelSiebengebirge sowie zum Landschaftsraum LR-II-009 „Silikatbereiche der Osteifel“ (7660310) gehört. Die Planung beansprucht den Lebensraumtyp Feucht- und Nasswälder, genauer Erlenwälder (AC) und Erlenmischwälder mit heimischen Laubhölzern (AC1) sowie Eschenwälder (AM) und Eschenmischwälder (AM1). • Bestehende Schutzkulisse Das Plangebiet liegt im Naturpark NTP-008 „Deutsch-Belgischer Naturpark Hohes Venn-Eifel“ 7680300) sowie innerhalb des Naturschutzgebietes EU-056 „NSG Bleibachtal bei Roggendorf und Strempter Heide“ (7680100). Nach Norden in ca. 350 m Entfernung erstreckt sich das Naturschutzgebiet EU-101 „NSG Griesberg und ehemalige Abbaubereiche bei Kommern“ (7680100) überlagernd mit dem FFH-Gebiet DE-5303-303 „Griesberg“ (7680016). Abbildung 4: Plangebiet ©http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/nsg/de/start 5. Artenschutzprüfung 5.1 Stufe I, Vorprüfung • Untersuchungsraum Der Untersuchungsraum ist identisch mit dem Eingriffsgebiet. Es handelt sich um eine Senke mit einem feuchten Laubwald und aufkommender Naturverjüngung. Im oberen Bereich des Hangs stehen einige stattliche Eichen, die ihren Wachstumshöhepunkt überschritten haben. In der Senke herrscht geringes bis mittleres Baumholz und eine mittlere Krautschicht vor. Der Eingriff wurde mit den beteiligten Parteien, UWB3 und UNB4 vor Ort an mehreren Ortsterminen besprochen. Das hochrangige 3 4 Untere Wasserbehörde Kreis Euskirchen Untere Naturschutzbehörde Kreis Euskirchen Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 04.05.2017 9 Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) Stufe 1, Dammschüttung und Errichtung eines Drosselbauwerks für das Regenrückhaltebecken in Roggendorf, Stadt Mechernich Naturschutzgebiet soll bei dem notwendigen Eingriff so wenig wie möglich tangiert werden. Es wurde eine Verlaufslinie des Erddamms ausgesucht bei der wenig Jungwuchs und keine großen Bäume oder Gebüsche entfernt werden. Gleiches gilt für das Drosselbauwerk und die Treppe zur Wartung der Anlage. • Vorbelastungen im Plangebiet (PG) Die Vorbelastungen im PG resultieren aus der Lage nahe dem Kreisverkehr und den darin mündenden Straßen Bundesstraße B 477, Kreisstraße K 81 Bleibachstraße und Friedrich-Wilhelm-Straße. Ein Großteil des Untersuchungsraums befindet sich unterhalb des Straßenniveaus, trotzdem bringt der Verkehr Lärm-, Licht- und Schadstoffemissionen mit optischen, olfaktorischen und akustischen Reizen, die als hoch bezeichnet werden. • Datenquellen zum Artenspektrum Das übergeprüfte Artenspektrum resultiert aus den zu erwartenden, planungsrelevanten Arten der LANUV für den 2. Quadranten des MTB5 Mechernich 5405 (MTB 54052), des Landesinformationssammlung LINFOS, der Rote Liste Arten für den Naturraum Eifel6, so sie im Untersuchungsraum zu erwarten sind. Zusätzlich dazu wurden die Arten aufgenommen, die infolge der Biotopstruktur zu erwarten, aber nicht gelistet sind. Tabelle 2: Artenspektrum für das MTB Mechernich Q54052 und die Feucht- und Nasswälder ©http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/start 5 Messtischblatt https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuv/natur/arten/rote_liste/pdf/RL-NW11-Brutvoegel-Avesendst.pdf 6 Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 04.05.2017 10 Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) Stufe 1, Dammschüttung und Errichtung eines Drosselbauwerks für das Regenrückhaltebecken in Roggendorf, Stadt Mechernich G = günstig, U = ungünstig/unzureichend, S = ungünstig/schlecht FoRu - Fortpflanzung- und Ruhestätte (Vorkommen im Lebensraum) (FoRu) - Fortpflanzung- und Ruhestätte (potenzielles Vorkommen im Lebensraum) Na - Nahrungshabitat (Vorkommen im Lebensraum) (Na) - Nahrungshabitat (potenzielles Vorkommen im Lebensraum) Tabelle 3: Zu erwartende, gefährdete Arten gemäß der Rote Liste und Artenverzeichnis der Brutvögel – Aves – in Nordrhein-Westfalen für den Naturraum Eifel, 5. Fassung, Stand Dezember 2008, LANUV Artname Wissenschaftlicher Name Rote § Niederrheinische Bucht Liste End. 2008 Vaw. Grauspecht Picus canus 2S §§ 1S Kleinspecht Dyrobates minor 3 § 3 Mittelspecht Dendrocopos medius V § 1 Rotmilan Milvus milvus 3 §§ ! 1 Waldohreule Asio otus 3 §§ 3 Wespenbussard Pernis apivorus 2 §§ 1 Rote Liste, RL V = Vorwarnliste 0 = ausgestorben oder verschollen 1 = von Aussterben bedroht 2 = stark gefährdet 3 = gefährdet § = besonders geschützt §§ = streng geschützt ! = in hohem Masse verantwortlich Das Informationssystem LINFOS listet für das Naturschutzgebietes EU-056 „NSG Bleibachtal bei Roggendorf und Strempter Heide“ 26 planungsrelevante Vogelarten auf. Unter Berücksichtigung der Lebensraumansprüche ist zusätzlich der Habicht im Untersuchungsgebiet zu erwarten. Der gemeinsame Ortstermin mit Frau Vogel, UNB Kreis Euskirchen, und Herrn Regh, MR Ingenieursgesellschaft mbH Mechernich, am 29.11.2016 um 10:00 Uhr diente dazu einen Überblick über den von Herrn Regh skizzierten Eingriff, dessen Ausführung sowie eine aktuelle Sicht auf das Gelände zu erhalten. Die Bauvorhaben, Anschüttung eines Erddammes mit einer maximalen Höhe von 80-100 cm, Errichtung des Drosselbauwerks sowie der Treppe zu Wartungszwecken führt zu einen geringen Eingriff in den Natur- und Landschaftshaushalt. • Vorprüfung der Wirkfaktoren Die Bautätigkeit beansprucht einen schmalen Korridor für den Erddamm, das Drosselbauwerk und die Treppe. Für die Errichtung der drei Bauwerke werden ausschließlich Teile der Krautschicht sowie Jungaufwuchs von ca. 5-7 cm Stammdurchmesser entfernt. Weitere Störungen durch den Betrieb der Anlage bestehen nicht. Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 04.05.2017 11 Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) Stufe 1, Dammschüttung und Errichtung eines Drosselbauwerks für das Regenrückhaltebecken in Roggendorf, Stadt Mechernich Tabelle 5: Potentielle Wirkfaktoren Dammschüttung, Drosselbauwerk, Wartungstreppe für das RRB Roggendorf, Stadt Mechernich Bau- und betriebsbedingte Maßnahme Wirkfaktoren Auswirkungen Bauvorbereitung Teilverlust der Vegetation Baustellenbetrieb bedingte Lärm-, Staub-, und Schadstoffemissionen, Verkehrsbewegungen Bedingte Veränderung des Bodentyps, -gefüges, der chemischen, physikalischen Bodeneigenschaften, Bodenflora, -fauna, des Wasserhaushaltes, begrenzte Entwertung der Grundlage für die Entwicklung von Biotoptypen, Lärm, Staub, Beleuchtung, Schadstoffemissionen Flächenversiegelung durch Drosselbauwerk, Treppe, bedingte Reduzierung eines potentiellen Nahrungs-, Lebensraumes, geringfügige Störungen durch die Wartung der Anlage geringfügige Störungen durch die Wartung der Anlage Bedingter Verlust eines potentiellen Lebensraums, Irritationen der umliegenden Flora und Fauna Beunruhigung, Störung der unmittelbaren und der umgebenden Fauna und Flora Kleinteiliger Verlust, Schädigung des Lebensraumes, Irritationen, Beunruhigung der umgebenden Fauna Bauphase Errichtung der baulichen Anlagen Nutzung der baulichen Anlagen Geringer Verlust eines potentiellen Lebensraums Bedingte Störung, Beunruhigung der umliegenden Flora und Fauna, • Plausibilitätsprüfung Im Folgenden werden die planungsrelevanten Arten aufgelistet, die im Untersuchungsgebiet einen geeigneten Lebensraum finden und tatsächlich zu erwarten sind. Alle aufgelisteten neun Fledermausarten sind im Plangebiet zu erwarten. Eine herausragende Bedeutung besitzt das Areal aufgrund seiner Größe nicht für die Arten. Die reinen Waldfledermäuse, Bechstein-, Wasser-, Fransenfledermaus sowie Braunes Langohr haben ihren Hauptaktionsraum mit Quartieren, Jagdrevieren und Wochenstuben im Wald. Potentielle Baumquartiere sind vom Bauvorhaben ausgenommen. Die Arbeiten konzentrieren sich auf eine vegetationsfreie bzw. mit Jungwuchs bestandene Areale. Die Arbeiten werden im Winter ausgeführt, wenn die Fledermäuse in den Winterquartieren (Höhlen, Bunker, Stollen u. a) ruhen. Eine Störung potentieller Fortpflanzungs- und Ruhestätten entsteht nicht. Eine essentielle Bedeutung des Areals als Jagdgebiet ist unwahrscheinlich. Ähnliche Jagdreviere in der Nähe können aufgesucht werden. Großes Mausohr, Wimpernfledermaus, Kleine Bartfledermaus, Teich- sowie Zwergfledermaus zählen zu den Gebäudefledermäusen mit Übertagungsquartieren/Wochenstuben in Spalten, unter Dämmstoffen, Dachböden und Verschalungen. Nahrungshabitate stellen Waldränder, Fließgewässer, halboffenen Parklandschaften, geschlossenen Waldgebiete und Siedlungsbereiche dar, je nach Spezifikation der Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 04.05.2017 12 Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) Stufe 1, Dammschüttung und Errichtung eines Drosselbauwerks für das Regenrückhaltebecken in Roggendorf, Stadt Mechernich Art. Eine Betroffenheit von Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch das Vorhaben ist nicht gegeben. Auch diese Arten sind nicht auf die Fläche als Nahrungshabitat angewiesen. Eine Betroffenheit im Sinne des § 44 BNatSchG wird ausgeschlossen. Entsprechend der LANUV, Liste sind sieben Vögel unter Bezug auf die Roten Liste und das Informationssystem LINFOS nochmals sieben Vögel, im Gebiet zu erwartenden. Fast alle gelisteten Arten bevorzugen den Wald als Hauptlebensraum. Das bedeutet Brut-, Nist-, Ruheplatz sind dort verortet, Jagdrevier können sowohl den Wald als auch halboffene Landschaften mit Gebüschen, Feldgehölzen und Einzelbäumen Wiesen, Weiden und Äcker Nutzflächen beinhalten. Die geringe Ausdehnung des Plangebietes, die Minimierung des Eingriffs im Vorfeld sowie die Ausführung im Winter, außerhalb der Brutsaison verhindert eine Beeinträchtigung der Arten. Eine Fällung von Horstbäumen bzw. eine Gefährdung von Nistplätzen ist ausgeschlossen. Die Vogelarten sind nicht auf die potentielle Nahrungsfläche angewiesen. Die naheliegende Umgebung mit Waldbereichen, Grün-, Brach- sowie Magerrasenflächen, Feldgehölzen und Einzelbäumen erlaubt ein Ausweichen ohne substanzielle Einbußen für das Fortbestehen einer der genannten Arten. • Ergebnis Eine Betroffenheit durch die Planung wird nicht ausgelöst, wenn die Arbeiten im Winter, außerhalb des Brutgeschäftes, stattfinden. Bild 1 + 2: Verlauf des Erddamms, Drosselbauwerk und zur Treppe (Blickrichtung aus der Senke) Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 04.05.2017 13 Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) Stufe 1, Dammschüttung und Errichtung eines Drosselbauwerks für das Regenrückhaltebecken in Roggendorf, Stadt Mechernich Abbildung 3: Verlauf des Erddamms, Drosselbauwerk und zur Treppe (Blickrichtung von der Hangkante) Abbildung 4: Blick von der Hangkante auf den geplanten Standort Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 04.05.2017 14 Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) Stufe 1, Dammschüttung und Errichtung eines Drosselbauwerks für das Regenrückhaltebecken in Roggendorf, Stadt Mechernich Abbildung 5 + 6: Japanknöterich im Bereich des Kreisverkehrs (Ausgleichsmaßnahme) Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 04.05.2017 15 Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) Stufe 1, Dammschüttung und Errichtung eines Drosselbauwerks für das Regenrückhaltebecken in Roggendorf, Stadt Mechernich 6. Fazit Das beabsichtigte Bauvorhaben Dammschüttung und Errichtung eines Drosselbauwerks für das Regenrückhaltebecken in Roggendorf, Stadt Mechernich ist entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen auf seine Auswirkungen auf planungsrelevante Arten, die im Gebiet vorkommen könnten untersucht worden. Die Liste der zu erwartenden planungsrelevanten Arten des LANUV NRW für das MTB 54052 Mechernich, Lebensraumtyp "Feucht- und Nasswälder", die planungsrelevanten Arten des Landesinformationssammlung LINFOS und die Rote Liste Arten für den Naturraum Eifel7 wurden überprüft. Das Ergebnis der Plausibilitätsprüfung ist, dass durch das Vorhaben keine Verbotstatbestände eintreten, wenn die Arbeiten wie vorgesehen, im Winter ausgeführt werden. Ein Verstoß gegen § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG wird verhindert, weil die Brutsaison vom 01.03. bis 30.09. eines jeden Jahres reicht. Sollte das Zeitfenster nicht eingehalten werden können, ist dies der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen (UNB) rechtzeitig zu melden. Bonn, 04.05.2017 Ute Lomb 7 https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuv/natur/arten/rote_liste/pdf/RL-NW11-Brutvoegel-Avesendst.pdf Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 04.05.2017 16