Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
2,3 MB
Datum
16.10.2017
Erstellt
29.09.17, 08:01
Aktualisiert
29.09.17, 08:01
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Inhalt der Datei
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Vorhaben Dammschüttung und Errichtung eines Drosselbau-
werks für das Regenrückhaltebecken in Roggendorf, Stadt Mechernich
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Vorhaben
Dammschüttung und Errichtung eines Drosselbauwerks
für das Regenrückhaltebecken in Roggendorf
Stadt Mechernich
Auftraggeber:
Stadt Mechernich
Bergstraße 1
53894 Mechernich
Bearbeiter:
Dipl. Geogr. Ute Lomb
Von-Sandt-Straße 41
53225 BONN
T. 0228-38762418
M. 0177-6332306
Ute.Lomb@gmx.de
Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten
04.05.2017
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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Vorhaben Dammschüttung und Errichtung eines Drosselbau-
werks für das Regenrückhaltebecken in Roggendorf, Stadt Mechernich
Inhaltsverzeichnis
1. Das Vorhaben
2. Allgemeine Rechtsgrundlagen
3. Das Bewertungsverfahren „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“
4. Das Plangebiet
4.1 Allgemeines
4.2 Übergeordnete Planungen
4.3 Bestehende Schutzausweisungen
5. Ökologische Bewertung des Ausgangszustandes
6. Ökologische Bewertung des baulichen Eingriffs
7. Ergebnis der ökologischen Bewertung und Bilanzierung
8. Kompensationsmaßnahmen
• innerhalb des Plangebietes
• Freiwillige Pflanzmaßnahmen außerhalb des Plangebietes
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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Vorhaben Dammschüttung und Errichtung eines Drosselbau-
werks für das Regenrückhaltebecken in Roggendorf, Stadt Mechernich
1. Das Vorhaben
Die vorliegende Arbeit bilanziert den baulichen Eingriff der durch die Arbeiten am Regenrückhaltebecken im Zuge des zukünftigen Entwässerungskonzepts der
Bundesliegenschaft (KFZ-Gelände der Bundeswehr) und der Fa. Mechatronics in
Mechernich entsteht, bilanziert den zu leistenden Ausgleich und benennt eine geeignete Ausgleichsmaßnahme.
Derzeit entwässern sowohl das ehemalige KFZ-Gelände der Bundeswehr und die
Fa. Mechatronics über eine Trennkanalisation in eine gemeinsame Regenwassereinleitung in den Bleibach. Die Genehmigung auf die Standortverwaltung Düren
ausgestellt und von der Bezirksregierung Köln erteilt, erlaubt die Einleitung von
460,7 l/s, 250,5 l/s für die Bundesliegenschaft und 210,2 l/s für die Fa. Mechatronics.
Die Erlaubnis ist zum 31.06.2016 ausgelaufen. Es besteht Handlungsbedarf unter
Berücksichtigung der Tatsache, dass der Bleibach hydraulisch deutlich überlastet ist.
Die Überlastung, deren Lösung sowie die geltenden gesetzlichen Regelungen 1 sind
bei dem Folgeantrag zur Regenwassereinleitung zu berücksichtigen.
Die präferierte Entwässerungslösung, die im Folgenden beschrieben ist, entwickelte
sich nach einer eingehenden Prüfung von Alternativen. Die natürliche Topographie
und die umgebenden, geschützten Bleisandflächen erlauben kein Ausweichen auf
ein anderes geeignetes Areal. Eine Begehung und Prüfung mit der Unteren Wasserbehörde (UWB) und der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Kreis Euskirchen
wurde vorgenommen.
Nachdem die MR Ingenieurgesellschaft von der Stadt Mechernich mit einer Entwässerungsstudie beauftragt war, erfolgten weitere Abstimmungen sowie Ortstermine mit
der UNB und der UNB. Sie hatten zum Ergebnis, dass eine Rückhaltung und Drosselung auf 100 l/s in den Bleibach zwingend erforderlich ist (Überflutung 2016 von
Kommern durch den Bleibach). Wie bereits erwähnt, entwässert die Firma Mechatronics über ein Trennsystem. Das Schmutzwasser wird dem Mischwassernetz der
Stadt Mechernich zugeführt, das unbelastete Niederschlagswasser dem Bleibach.
Das KFZ-Gelände der Bundeswehr entwässert in ähnlicher Weise, Schmutzwasser
wird in das Mischwassernetz eingeleitet, unbelastetes Oberflächenwasser in den
Bleibach. Die Oberflächenwasser treffen sich vor der Bahnunterquerung in 12 m
Tiefe, durchlaufen gemeinsam den Bahnstollen und werden auf ca. 200 m in einer
Betonrohrleitung DN 500/600 durch das Naturschutzgebiet geleitet, bevor sie in den
Bleibach gelangen. Vor dem Naturschutzgebiet wird auch unbelastetes Niederschlagswasser aus dem Bahnhofsberg sowie dem Johannesweg angeschlossen. Die
Wassermenge liegt bei ca. 150 l/s.
Die Rückhaltung kann, wie erwähnt, aus topographischen, technischen sowie bodenschutzrechtlichen Gründen nur im ausgewählten Areal stattfinden. Der Bereich
26.5.2004 (MinBl. NRW 2004 S. 583ff. – sog- Trennerlass, Anforderungen an die Niederschlagsentwässerung im Trennverfahren
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befindet sich im Naturschutzgebiet und erfordert eine Befreiung vom Naturschutz,
die beantragt wird. Die Lage in einem hochrangigen Schutzgebiet wird berücksichtigt,
indem ein Minimaleingriff für die baulichen Anlagen, Drosselbauwerk, Schüttung des
Erdbeckens die Treppe, vor Ort mit ca. 200 m² festgelegt wurde. Das Volumen wird
ca. 1.100 m³ betragen, wobei die Berechnung einen Drosselabfluss von 100 l/s bei
einem 2-jährigen Regenereignis annimmt. Das Regenrückhaltebecken ermöglicht es
die Einleitungsspitzen in den Bleibach um ca. 80% zu verringern. Das Becken wird
mit einem Notüberlauf ausgestattet, der das Wasser breitflächig in das Gelände verteilt. Der Abfluss vom Gelände geschieht über eine Muldenrinne am Dammfluss, die
in den Oberflächenwasserkanal führt. Das Regenrückhaltebecken staut nur kurzfristig Wasser bei heftigen Starkregenereignisse an. Eine komplette Füllung des
Regenrückhaltebeckens mit 1.100 m³ wäre nach ca. drei Stunden bei einem Drosselabfluss von 100 l/s (360 m³) entleert. Länger anhaltende, stärkere Dauerregen von
ca. 5 mm/h (5 l/h) führen nicht zu einem Einstau in das Regenrückhaltebecken.
Der Eingriff geschieht voraussichtlich im Winter 2017/2018 und kann mit einem Kleinbagger, ohne schweres Gerät, ausgeführt werden. Das Drosselbauwerk wird als
Fertigteil geliefert und von der Kreisstraße mit einem Autokran an seinen Standort
gesetzt. Wartungsarbeiten und notwendige Kontrollen werden über eine Treppe, die
ebenfalls errichtet wird, ausgeführt.
Gemäß § 65 Nr. 7a der Bauordnung NRW ist das Vorhaben genehmigungsfrei. Der
Antrag für die Einleitung geschieht gemäß § 57, Abs. 1 und 2 Landeswassergesetz
NRW bzw. §§ 8, 9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz NRW. Es wird eine Anlagegenehmigung nach Wasserrecht erteilt.
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Abbildung 1 + 2: Luftbild Übersichtskarte zur Lage des Plangebietes
Beide Karten © http://www.tim-online.nrw.de/tim-online/initParams.do?role=default
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Abbildung 3: Entwurf zur geplanten Maßnahme
© MR Ingenieursgesellschaft mbH, Bergstraße 2, 53894 Mechernich, Entwurf Entwässerung KFZ-Gelände der Bundeswehr und
der Mechatronics, Maßnahmenplan 01-2017
2. Allgemeine Rechtsgrundlagen
Die rechtliche Grundlage für den landschaftspflegerischen Fachbeitrag findet sich im
§§ 18 bis 21 des BNatSchG, im § 1a (2) des BauGB und der §§ 4 bis 5 des Landschaftsgesetztes NRW.
Das Baugesetzbuch in seiner aktuellen Fassung berücksichtigt die Belange des Umweltschutzes besonders. Grundsätzlich ist bei der Aufstellung oder Änderung von
Bauleitplänen nach § 1 Abs. 6 Nr.7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen.
Der Fachbeitrag beschreibt und bilanziert den tatsächlichen Eingriff in den Natur- und
Landschaftshaushalt und dessen Ausgleich.
Die Auswirkungen der Planung auf die planungsrelevanten Arten wurden in der Artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP) Stufe 1 und 2 tlw. dargestellt. Die zu
erwartenden planungsrelevanten Arten der LANUV Liste sowie die Rote Liste Arten
für den Naturraum Eifel wurden einer Plausibilitätsprüfung unterzogen und den Beobachtungen der Ortstermine ergänzt.
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3. Das Bewertungsverfahren „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die
Eingriffsregelung in NRW“
Die ökologische Wertigkeit des Untersuchungsgebietes vor und nach dem baulichen
Eingriff wurde an Hand der Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW herausgegeben von der Landesanstalt für Ökologie,
Bodenordnung und Forsten Nordrhein-Westfalen LÖBF NRW September 2008 vorgenommen. Diese Bewertung von Biotoptypen stellt eine Modifizierung und
Fortschreibung der in NRW anerkannten und angewandten gängigen Bewertungsverfahren dar. Ziel der Anpassung war es die Biotoptypen und deren Wertung
landesweit anzugleichen, was mit den Änderungen in der Eingriffsregelung des
Landschaftsgesetztes NRW im Juli 2000, im Mai 2005 bzw. Juni 2007 notwendig geworden war. Daneben ermöglich das Bewertungsverfahren eine bessere Beurteilung
und Bewertung von Kompensationsmaßnahmen mit einer naturverträglichen Bodennutzung oder von kostenintensiven Maßnahmen. Die Entsiegelung bzw. der Rückbau
von Flächen und die Aufhebung von Verrohrungen, betonierten Sohlbefestigungen u.
ä. bei Gewässern ermöglicht eine doppelte Punktzahl für das Zielbiotop. Die Biotoptypen unterliegen einer Bewertungsskala, die von 0 - 10 reicht, dabei werden die
naturschutzrelevanten Kriterien:
•
•
•
•
Natürlichkeit
Gefährdung / Seltenheit
Ersetzbarkeit / Wiederherstellbarkeit
Vollkommenheit
berücksichtigt. Eine Einstufung nach diesen Kriterien für das jeweilige Biotop wird mit
Hilfe formalisierter Bewertungsmatrizen vorgenommen. So entspricht dem Biotopwert
10 z.B. ein naturnaher Bach, und dem Biotopwert 0 eine völlig versiegelte Fläche. In
Ausnahmefällen kann der Bewertungsvorschlag, wenn er textlich hinreichend begründet ist, nach oben und unten bis zum Minimal- bzw. Maximalwert geändert
werden.
4. Das Plangebiet
4.1 Allgemeines
Das Areal zählt zur „Mechernicher Voreifel“ (NR-275), die zur Großlandschaft EifelSiebengebirge sowie zum Landschaftsraum LR-II-009 „Silikatbereiche der Osteifel“ (7660310)gehört. Die Planung beansprucht den Lebensraumtyp Feucht- und
Nasswälder, genauer Erlenwälder (AC) und Erlenmischwälder mit heimischen Laubhölzern (AC1) sowie Eschenwälder (AM) und Eschenmischwälder (AM1).
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4.2 Übergeordnete Planungen
Im Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Aachen, 1. Auflage 2003 mit Ergänzungen 08/2006, ist der Planbereich Freiraum mit der Freiraumfunktion „Schutz der
Natur“ dargestellt.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Mechernich aus dem Jahre 2006 stellt den Bereich als „Naturschutzgebiet“ -N- dar. Es besteht kein Bebauungsplan für das
Plangebiet. Gemäß § 65 Nr. 7a der Bauordnung NRW ist das Vorhaben genehmigungsfrei.
4.3 Bestehende Schutzausweisungen
Das Plangebiet liegt im Naturpark NTP-008 „Deutsch-Belgischer Naturpark Hohes Venn-Eifel“ 7680300) sowie innerhalb des Naturschutzgebietes EU-056 „NSG
Bleibachtal bei Roggendorf und Strempter Heide“ (7680100). Nach Norden in ca.
350 m Entfernung erstreckt sich das Naturschutzgebiet EU-101 „NSG Griesberg
und ehemalige Abbaubereiche bei Kommern“ (7680100) überlagernd mit dem
FFH-Gebiet DE-5303-303 „Griesberg“ (7680016).
Abbildung 4:
Plangebiet
©http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/nsg/de/start
Die angestrebte Planung wird einen Teil der Waldflächen beanspruchen und verändern. Die vorliegende Arbeit beziffert den baulichen Eingriff in den Natur- und
Landschaftshaushalt und den zu leistenden Ausgleich für die Inanspruchnahme.
Neben dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag wurde von der Verfasserin eine artenschutzrechtliche Prüfung der Stufe 1 zum Bauvorhaben erstellt. Sie beleuchtet die
Auswirkungen auf die planungsrelevanten und Rote Liste Arten gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
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5. Ökologische Bewertung des Ausgangszustandes des Plangebietes
Das Bauvorhaben überplant einen kleinen Teil des feuchten Laubwaldes. Der betroffene Biotoptyp wird aufgrund seiner Ausprägung als AC1 „Schwarzerlenmischwald mit heimischen Laubbaumarten“ angesprochen, wobei der lebensraumtypische
Baumarten-Anteil (LRT2) bei 90-100 % liegt. Die betroffenen Bäume besitzen einen
BHD3 bis 13 cm und sind damit Jungwuchs-Stangenholz.
Das zukünftige Erdbecken wird nicht mitbewertet, denn durch die Dammschüttung
erfolgt keine Änderung des Biotoptyps. Das Areal wird schon heute bei heftigen
Starkregenereignissen überflutet. Die Baumaßnahme erwirkt keinen deutlichen, langanhaltenden Einstau in das Becken, wie bereits beschrieben.
Fläche 1
AC1, 100, ta3-5, g; Schwarzerlenmischwald mit heimischen Laubbaumarten LRT4 90<100 %, JungwuchsStangenholz, BHD5 bis 13 cm, gut ausgeprägt
Tabelle 1: ökologische Bewertung des IST-Zustands zum Vorhaben Dammschüttung
und Errichtung eines Drosselbauwerks für das Regenrückhaltebecken in Roggendorf, Stadt Mechernich 6
Fläche Code
1
Biotoptyp
AC1, 100, Schwarzerlenmischwald mit
ta3-5, g
heimischen Laubbaumarten
LRT7 90<100 %, JungwuchsStangenholz, BHD8 bis 13 cm,
gut ausgeprägt
Biotopwert A Fläche
Gesamtbiotopwert
(m²)
7
200
1.400
Summe
200
Gesamtflächenwert A
1.400
2
LRT = Lebensraumtypische Baumartenanteile
Stammdurchmesser = Brusthöhendurchmesser (BHB) in 1,30 Höhe
4 LRT = Lebensraumtypische Baumartenanteile
5 Stammdurchmesser = Brusthöhendurchmesser (BHB) in 1,30 Höhe
3
6
Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW, Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, Recklinghausen September 2008
7
8
LRT = Lebensraumtypische Baumartenanteile
Stammdurchmesser = Brusthöhendurchmesser (BHB) in 1,30 Höhe
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6. Ökologische Bewertung gemäß dem baulichen Eingriff
Das Planvorhaben führt zu einem Eingriff in den Natur- und Landschaftshaushalt und
beeinträchtigen diesen in unterschiedlicher Weise.
•
Boden, Wasser und Luft
Das Bauvorhaben verursacht Erdbewegungen bzw. Anhäufungen von Erdaushub. Der intakte Boden, wird durch den baulichen Eingriff in seinem
Bodengefüge, seinem Wasserhaushalt, seiner Bodenflora und -fauna, seinen
physikalischen und chemischen Eigenschaften verändert. Um diese Beeinträchtigung zu verringern, sind die Erdbewegungen auf ein Minimum zu
reduzieren. Der Mutterboden ist sachgerecht zu lagern, nicht zu verunreinigen
und wird, entsprechend dem § 202 BauGB, einer sinnvollen Verwendung für
die Dammschüttung verwendet. Die Bestimmungen des vom Deutschen Institut für Normung herausgegebenen DIN 18915, DIN 18917, DIN 18300 und
DIN 19731 sind zu beachten.
Die webbasierte Bodenkarte 1:50 000 von Nordrhein-Westfalen9 beschreibt
den vorliegenden Bodentyp als Braunerde B 72 und als grundwasserbeeinflussten Boden G 34. Die nutzbare Feldkapazitat ist für beide Bodentypen
gering, was sich für die Braunerde in einer geringen Wertzahl der Bodenschätzung von 18-35 niederschlägt. Der grundwasserbeeinflusste Boden weist
einen Wert von über 75 auf, was einer hohen Wertzahl entspricht. Die Karte
der schutzwürdigen Böden unterteilt die Böden in die Schutzkategorien
„schutzwürdig - sehr schutzwürdig - besonders schutzwürdig“. Die Karte bezeichnet beide Bodentypen, den Grundwasserboden und den aktuell
grundwasser- und staunässefreien, tiefgründigen Sand- und Schuttboden,
als Sonderstandort in Bezug auf das Biotopentwicklungspotential.
Abbildung 7: Auszug aus der Karte der schutzwürdigen Böden
© www.wms.nrw.de
9
http://www.wms.nrw.de/gd/bk050?
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Der Eingriff in das Schutzgut Boden wird minimal ausfallen, ebenso die Versiegelung. Negative Auswirkungen auf die Grundwasserneubildung und die
Verdunstung sind nicht zu erwarten.
Der spätere Betrieb der baulichen Anlage führt zu keiner Erhöhung der Immissionen bzw. Schadstoffen (Feinstaub, Treibhausgase u. ä.). Veränderungen
des herrschenden Mikroklimas, wie die Erhöhung der lokalen Temperatur und
der Lufttrockenheit am Standort entstehen nicht. Auswirkungen auf das lokale
bzw. das Großklima werden nicht prognostiziert.
• Landschaftsbild
Der Planstandort liegt außerhalb der Ortslage Roggendorf an der Bundesstraße B 477. Die bauliche Veränderung bezieht sich auf eine Senke und nicht
auf eine exponierte Lage. Die Dimensionierung führt nicht zu einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und weitreichenden Veränderung des optischen
Eindrucks gegenüber dem Ausgangszustand.
•
Biotope
Die Baumaßnahme reduziert und verändert die vorhandene Waldfläche geringfügig. Nach der Fertigstellung kann sich auf den unberührten Flächen
wieder die angestammte Vegetation entwickeln.
Die Planung schafft drei Biotoptypen im Plangebiet. Das Drosselbauwerk und die
Treppe sind beides versiegelte Flächen. Die Muldenrinne und der Notüberlauf werden mit Basaltsteinen befestigt und werden als teilversiegelte Flächen bewertet. Die
Restfläche mit dem Erddamm wird wiederum als Wald angesehen.
Fläche A
VF0, Drosselbauwerk, versiegelt
Fläche B
VF0, Treppe, versiegelt
Fläche C
AC1, 100, ta3-5, g; Schwarzerlenmischwald mit heimischen
Laubbaumarten LRT10 90<100 %, Jungwuchs-Stangenholz,
BHD11 bis 13 cm, gut ausgeprägt
Fläche D
VF1, Muldenrinne, Notüberlauf, teilverversiegelt
10
11
LRT = Lebensraumtypische Baumartenanteile
Stammdurchmesser = Brusthöhendurchmesser (BHB) in 1,30 Höhe
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Tabelle 3: ökologische Bewertung nach der Realisierung des Vorhabens Dammschüttung und Errichtung eines Drosselbauwerks für das Regenrückhaltebecken in
Roggendorf, Stadt Mechernich 12
Fläche
Code
Biotoptyp
A
VF0
Drosselbauwerk, versiegelt
B
VF0
Treppe, versiegelt
C
AC1, Schwarzerlenmischwald mit hei100,
mischen Laubbaumarten LRT13
ta3-5, g 90<100 %, Jungwuchs-Stangenholz, BHD14 bis 13 cm, gut
ausgeprägt
VF1
Muldenrinne, Notüberlauf, teilversiegelt
D
Biotopwert Fläche
Gesamtbiotopwert
(m²)
0
6
0
0
14
0
7
155
1.085
1
25
25
Summe
Gesamtflächenwert B
200
1.110
12
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Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, Recklinghausen März 2008
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LRT = Lebensraumtypische Baumartenanteile
Stammdurchmesser = Brusthöhendurchmesser (BHB) in 1,30 Höhe
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7. Ergebnis der ökologischen Bewertung und Bilanzierung
Die Gesamtbilanz C ist mit 290 Zählern negativ (Gesamtflächenwert B - Gesamtflächenwert A; 1.400 - 1.110 = - 290).
8. Kompensationsmaßnahmen
In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreis Euskirchen wird auf
eine exakte Bilanzierung des Minimaleingriffs verzichtet. Auf Wunsch der UNB besteht der Ausgleich des Eingriffs in der Beseitigung des Japanknöterichs, der sich an
der Bundesstraße B 477 bzw. an der Bleibachstraße nahe der Einfahrt zum Kreisverkehr ausgebreitet hat. Es handelt sich um eine Fläche von ca. 150 m² (ca. 50 m lang
und ca. 3 m breit). Der Japanknöterich wird vor dem Aussamen entfernt. Eine regelmäßige Nachsorge mit dem Entfernen neu aufkommender Triebe ist zu
gewährleisten.
Bonn, 04.05.2017
Ute Lomb
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•
Fotodokumentation
Bild 1 + 2: Verlauf des Erddamms, Drosselbauwerk und zur Treppe (Blickrichtung aus der Senke)
Abbildung 3: Verlauf des Erddamms, Drosselbauwerk und zur Treppe (Blickrichtung von der Hangkante)
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Abbildung 4: Blick von der Hangkante auf den geplanten Standort
Abbildung 5 + 6: Japanknöterich im Bereich des Kreisverkehrs (Ausgleichsmaßnahme)
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