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Info LB (LFB_RRBRoggendorf_170502)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
2,3 MB
Datum
16.10.2017
Erstellt
29.09.17, 08:01
Aktualisiert
29.09.17, 08:01

Inhalt der Datei

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Vorhaben Dammschüttung und Errichtung eines Drosselbau- werks für das Regenrückhaltebecken in Roggendorf, Stadt Mechernich Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Vorhaben Dammschüttung und Errichtung eines Drosselbauwerks für das Regenrückhaltebecken in Roggendorf Stadt Mechernich Auftraggeber: Stadt Mechernich Bergstraße 1 53894 Mechernich Bearbeiter: Dipl. Geogr. Ute Lomb Von-Sandt-Straße 41 53225 BONN T. 0228-38762418 M. 0177-6332306 Ute.Lomb@gmx.de Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 04.05.2017 1 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Vorhaben Dammschüttung und Errichtung eines Drosselbau- werks für das Regenrückhaltebecken in Roggendorf, Stadt Mechernich Inhaltsverzeichnis 1. Das Vorhaben 2. Allgemeine Rechtsgrundlagen 3. Das Bewertungsverfahren „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“ 4. Das Plangebiet 4.1 Allgemeines 4.2 Übergeordnete Planungen 4.3 Bestehende Schutzausweisungen 5. Ökologische Bewertung des Ausgangszustandes 6. Ökologische Bewertung des baulichen Eingriffs 7. Ergebnis der ökologischen Bewertung und Bilanzierung 8. Kompensationsmaßnahmen • innerhalb des Plangebietes • Freiwillige Pflanzmaßnahmen außerhalb des Plangebietes Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 04.05.2017 2 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Vorhaben Dammschüttung und Errichtung eines Drosselbau- werks für das Regenrückhaltebecken in Roggendorf, Stadt Mechernich 1. Das Vorhaben Die vorliegende Arbeit bilanziert den baulichen Eingriff der durch die Arbeiten am Regenrückhaltebecken im Zuge des zukünftigen Entwässerungskonzepts der Bundesliegenschaft (KFZ-Gelände der Bundeswehr) und der Fa. Mechatronics in Mechernich entsteht, bilanziert den zu leistenden Ausgleich und benennt eine geeignete Ausgleichsmaßnahme. Derzeit entwässern sowohl das ehemalige KFZ-Gelände der Bundeswehr und die Fa. Mechatronics über eine Trennkanalisation in eine gemeinsame Regenwassereinleitung in den Bleibach. Die Genehmigung auf die Standortverwaltung Düren ausgestellt und von der Bezirksregierung Köln erteilt, erlaubt die Einleitung von 460,7 l/s, 250,5 l/s für die Bundesliegenschaft und 210,2 l/s für die Fa. Mechatronics. Die Erlaubnis ist zum 31.06.2016 ausgelaufen. Es besteht Handlungsbedarf unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Bleibach hydraulisch deutlich überlastet ist. Die Überlastung, deren Lösung sowie die geltenden gesetzlichen Regelungen 1 sind bei dem Folgeantrag zur Regenwassereinleitung zu berücksichtigen. Die präferierte Entwässerungslösung, die im Folgenden beschrieben ist, entwickelte sich nach einer eingehenden Prüfung von Alternativen. Die natürliche Topographie und die umgebenden, geschützten Bleisandflächen erlauben kein Ausweichen auf ein anderes geeignetes Areal. Eine Begehung und Prüfung mit der Unteren Wasserbehörde (UWB) und der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Kreis Euskirchen wurde vorgenommen. Nachdem die MR Ingenieurgesellschaft von der Stadt Mechernich mit einer Entwässerungsstudie beauftragt war, erfolgten weitere Abstimmungen sowie Ortstermine mit der UNB und der UNB. Sie hatten zum Ergebnis, dass eine Rückhaltung und Drosselung auf 100 l/s in den Bleibach zwingend erforderlich ist (Überflutung 2016 von Kommern durch den Bleibach). Wie bereits erwähnt, entwässert die Firma Mechatronics über ein Trennsystem. Das Schmutzwasser wird dem Mischwassernetz der Stadt Mechernich zugeführt, das unbelastete Niederschlagswasser dem Bleibach. Das KFZ-Gelände der Bundeswehr entwässert in ähnlicher Weise, Schmutzwasser wird in das Mischwassernetz eingeleitet, unbelastetes Oberflächenwasser in den Bleibach. Die Oberflächenwasser treffen sich vor der Bahnunterquerung in 12 m Tiefe, durchlaufen gemeinsam den Bahnstollen und werden auf ca. 200 m in einer Betonrohrleitung DN 500/600 durch das Naturschutzgebiet geleitet, bevor sie in den Bleibach gelangen. Vor dem Naturschutzgebiet wird auch unbelastetes Niederschlagswasser aus dem Bahnhofsberg sowie dem Johannesweg angeschlossen. Die Wassermenge liegt bei ca. 150 l/s. Die Rückhaltung kann, wie erwähnt, aus topographischen, technischen sowie bodenschutzrechtlichen Gründen nur im ausgewählten Areal stattfinden. Der Bereich 26.5.2004 (MinBl. NRW 2004 S. 583ff. – sog- Trennerlass, Anforderungen an die Niederschlagsentwässerung im Trennverfahren 1 Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 04.05.2017 3 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Vorhaben Dammschüttung und Errichtung eines Drosselbau- werks für das Regenrückhaltebecken in Roggendorf, Stadt Mechernich befindet sich im Naturschutzgebiet und erfordert eine Befreiung vom Naturschutz, die beantragt wird. Die Lage in einem hochrangigen Schutzgebiet wird berücksichtigt, indem ein Minimaleingriff für die baulichen Anlagen, Drosselbauwerk, Schüttung des Erdbeckens die Treppe, vor Ort mit ca. 200 m² festgelegt wurde. Das Volumen wird ca. 1.100 m³ betragen, wobei die Berechnung einen Drosselabfluss von 100 l/s bei einem 2-jährigen Regenereignis annimmt. Das Regenrückhaltebecken ermöglicht es die Einleitungsspitzen in den Bleibach um ca. 80% zu verringern. Das Becken wird mit einem Notüberlauf ausgestattet, der das Wasser breitflächig in das Gelände verteilt. Der Abfluss vom Gelände geschieht über eine Muldenrinne am Dammfluss, die in den Oberflächenwasserkanal führt. Das Regenrückhaltebecken staut nur kurzfristig Wasser bei heftigen Starkregenereignisse an. Eine komplette Füllung des Regenrückhaltebeckens mit 1.100 m³ wäre nach ca. drei Stunden bei einem Drosselabfluss von 100 l/s (360 m³) entleert. Länger anhaltende, stärkere Dauerregen von ca. 5 mm/h (5 l/h) führen nicht zu einem Einstau in das Regenrückhaltebecken. Der Eingriff geschieht voraussichtlich im Winter 2017/2018 und kann mit einem Kleinbagger, ohne schweres Gerät, ausgeführt werden. Das Drosselbauwerk wird als Fertigteil geliefert und von der Kreisstraße mit einem Autokran an seinen Standort gesetzt. Wartungsarbeiten und notwendige Kontrollen werden über eine Treppe, die ebenfalls errichtet wird, ausgeführt. Gemäß § 65 Nr. 7a der Bauordnung NRW ist das Vorhaben genehmigungsfrei. Der Antrag für die Einleitung geschieht gemäß § 57, Abs. 1 und 2 Landeswassergesetz NRW bzw. §§ 8, 9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz NRW. Es wird eine Anlagegenehmigung nach Wasserrecht erteilt. Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 04.05.2017 4 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Vorhaben Dammschüttung und Errichtung eines Drosselbau- werks für das Regenrückhaltebecken in Roggendorf, Stadt Mechernich Abbildung 1 + 2: Luftbild Übersichtskarte zur Lage des Plangebietes Beide Karten © http://www.tim-online.nrw.de/tim-online/initParams.do?role=default Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 04.05.2017 5 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Vorhaben Dammschüttung und Errichtung eines Drosselbau- werks für das Regenrückhaltebecken in Roggendorf, Stadt Mechernich Abbildung 3: Entwurf zur geplanten Maßnahme © MR Ingenieursgesellschaft mbH, Bergstraße 2, 53894 Mechernich, Entwurf Entwässerung KFZ-Gelände der Bundeswehr und der Mechatronics, Maßnahmenplan 01-2017 2. Allgemeine Rechtsgrundlagen Die rechtliche Grundlage für den landschaftspflegerischen Fachbeitrag findet sich im §§ 18 bis 21 des BNatSchG, im § 1a (2) des BauGB und der §§ 4 bis 5 des Landschaftsgesetztes NRW. Das Baugesetzbuch in seiner aktuellen Fassung berücksichtigt die Belange des Umweltschutzes besonders. Grundsätzlich ist bei der Aufstellung oder Änderung von Bauleitplänen nach § 1 Abs. 6 Nr.7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen. Der Fachbeitrag beschreibt und bilanziert den tatsächlichen Eingriff in den Natur- und Landschaftshaushalt und dessen Ausgleich. Die Auswirkungen der Planung auf die planungsrelevanten Arten wurden in der Artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP) Stufe 1 und 2 tlw. dargestellt. Die zu erwartenden planungsrelevanten Arten der LANUV Liste sowie die Rote Liste Arten für den Naturraum Eifel wurden einer Plausibilitätsprüfung unterzogen und den Beobachtungen der Ortstermine ergänzt. Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 04.05.2017 6 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Vorhaben Dammschüttung und Errichtung eines Drosselbau- werks für das Regenrückhaltebecken in Roggendorf, Stadt Mechernich 3. Das Bewertungsverfahren „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ Die ökologische Wertigkeit des Untersuchungsgebietes vor und nach dem baulichen Eingriff wurde an Hand der Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW herausgegeben von der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten Nordrhein-Westfalen LÖBF NRW September 2008 vorgenommen. Diese Bewertung von Biotoptypen stellt eine Modifizierung und Fortschreibung der in NRW anerkannten und angewandten gängigen Bewertungsverfahren dar. Ziel der Anpassung war es die Biotoptypen und deren Wertung landesweit anzugleichen, was mit den Änderungen in der Eingriffsregelung des Landschaftsgesetztes NRW im Juli 2000, im Mai 2005 bzw. Juni 2007 notwendig geworden war. Daneben ermöglich das Bewertungsverfahren eine bessere Beurteilung und Bewertung von Kompensationsmaßnahmen mit einer naturverträglichen Bodennutzung oder von kostenintensiven Maßnahmen. Die Entsiegelung bzw. der Rückbau von Flächen und die Aufhebung von Verrohrungen, betonierten Sohlbefestigungen u. ä. bei Gewässern ermöglicht eine doppelte Punktzahl für das Zielbiotop. Die Biotoptypen unterliegen einer Bewertungsskala, die von 0 - 10 reicht, dabei werden die naturschutzrelevanten Kriterien: • • • • Natürlichkeit Gefährdung / Seltenheit Ersetzbarkeit / Wiederherstellbarkeit Vollkommenheit berücksichtigt. Eine Einstufung nach diesen Kriterien für das jeweilige Biotop wird mit Hilfe formalisierter Bewertungsmatrizen vorgenommen. So entspricht dem Biotopwert 10 z.B. ein naturnaher Bach, und dem Biotopwert 0 eine völlig versiegelte Fläche. In Ausnahmefällen kann der Bewertungsvorschlag, wenn er textlich hinreichend begründet ist, nach oben und unten bis zum Minimal- bzw. Maximalwert geändert werden. 4. Das Plangebiet 4.1 Allgemeines Das Areal zählt zur „Mechernicher Voreifel“ (NR-275), die zur Großlandschaft EifelSiebengebirge sowie zum Landschaftsraum LR-II-009 „Silikatbereiche der Osteifel“ (7660310)gehört. Die Planung beansprucht den Lebensraumtyp Feucht- und Nasswälder, genauer Erlenwälder (AC) und Erlenmischwälder mit heimischen Laubhölzern (AC1) sowie Eschenwälder (AM) und Eschenmischwälder (AM1). Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 04.05.2017 7 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Vorhaben Dammschüttung und Errichtung eines Drosselbau- werks für das Regenrückhaltebecken in Roggendorf, Stadt Mechernich 4.2 Übergeordnete Planungen Im Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Aachen, 1. Auflage 2003 mit Ergänzungen 08/2006, ist der Planbereich Freiraum mit der Freiraumfunktion „Schutz der Natur“ dargestellt. Der Flächennutzungsplan der Stadt Mechernich aus dem Jahre 2006 stellt den Bereich als „Naturschutzgebiet“ -N- dar. Es besteht kein Bebauungsplan für das Plangebiet. Gemäß § 65 Nr. 7a der Bauordnung NRW ist das Vorhaben genehmigungsfrei. 4.3 Bestehende Schutzausweisungen Das Plangebiet liegt im Naturpark NTP-008 „Deutsch-Belgischer Naturpark Hohes Venn-Eifel“ 7680300) sowie innerhalb des Naturschutzgebietes EU-056 „NSG Bleibachtal bei Roggendorf und Strempter Heide“ (7680100). Nach Norden in ca. 350 m Entfernung erstreckt sich das Naturschutzgebiet EU-101 „NSG Griesberg und ehemalige Abbaubereiche bei Kommern“ (7680100) überlagernd mit dem FFH-Gebiet DE-5303-303 „Griesberg“ (7680016). Abbildung 4: Plangebiet ©http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/nsg/de/start Die angestrebte Planung wird einen Teil der Waldflächen beanspruchen und verändern. Die vorliegende Arbeit beziffert den baulichen Eingriff in den Natur- und Landschaftshaushalt und den zu leistenden Ausgleich für die Inanspruchnahme. Neben dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag wurde von der Verfasserin eine artenschutzrechtliche Prüfung der Stufe 1 zum Bauvorhaben erstellt. Sie beleuchtet die Auswirkungen auf die planungsrelevanten und Rote Liste Arten gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 04.05.2017 8 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Vorhaben Dammschüttung und Errichtung eines Drosselbau- werks für das Regenrückhaltebecken in Roggendorf, Stadt Mechernich 5. Ökologische Bewertung des Ausgangszustandes des Plangebietes Das Bauvorhaben überplant einen kleinen Teil des feuchten Laubwaldes. Der betroffene Biotoptyp wird aufgrund seiner Ausprägung als AC1 „Schwarzerlenmischwald mit heimischen Laubbaumarten“ angesprochen, wobei der lebensraumtypische Baumarten-Anteil (LRT2) bei 90-100 % liegt. Die betroffenen Bäume besitzen einen BHD3 bis 13 cm und sind damit Jungwuchs-Stangenholz. Das zukünftige Erdbecken wird nicht mitbewertet, denn durch die Dammschüttung erfolgt keine Änderung des Biotoptyps. Das Areal wird schon heute bei heftigen Starkregenereignissen überflutet. Die Baumaßnahme erwirkt keinen deutlichen, langanhaltenden Einstau in das Becken, wie bereits beschrieben. Fläche 1 AC1, 100, ta3-5, g; Schwarzerlenmischwald mit heimischen Laubbaumarten LRT4 90<100 %, JungwuchsStangenholz, BHD5 bis 13 cm, gut ausgeprägt Tabelle 1: ökologische Bewertung des IST-Zustands zum Vorhaben Dammschüttung und Errichtung eines Drosselbauwerks für das Regenrückhaltebecken in Roggendorf, Stadt Mechernich 6 Fläche Code 1 Biotoptyp AC1, 100, Schwarzerlenmischwald mit ta3-5, g heimischen Laubbaumarten LRT7 90<100 %, JungwuchsStangenholz, BHD8 bis 13 cm, gut ausgeprägt Biotopwert A Fläche Gesamtbiotopwert (m²) 7 200 1.400 Summe 200 Gesamtflächenwert A 1.400 2 LRT = Lebensraumtypische Baumartenanteile Stammdurchmesser = Brusthöhendurchmesser (BHB) in 1,30 Höhe 4 LRT = Lebensraumtypische Baumartenanteile 5 Stammdurchmesser = Brusthöhendurchmesser (BHB) in 1,30 Höhe 3 6 Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, Recklinghausen September 2008 7 8 LRT = Lebensraumtypische Baumartenanteile Stammdurchmesser = Brusthöhendurchmesser (BHB) in 1,30 Höhe Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 04.05.2017 9 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Vorhaben Dammschüttung und Errichtung eines Drosselbau- werks für das Regenrückhaltebecken in Roggendorf, Stadt Mechernich Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 04.05.2017 10 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Vorhaben Dammschüttung und Errichtung eines Drosselbau- werks für das Regenrückhaltebecken in Roggendorf, Stadt Mechernich 6. Ökologische Bewertung gemäß dem baulichen Eingriff Das Planvorhaben führt zu einem Eingriff in den Natur- und Landschaftshaushalt und beeinträchtigen diesen in unterschiedlicher Weise. • Boden, Wasser und Luft Das Bauvorhaben verursacht Erdbewegungen bzw. Anhäufungen von Erdaushub. Der intakte Boden, wird durch den baulichen Eingriff in seinem Bodengefüge, seinem Wasserhaushalt, seiner Bodenflora und -fauna, seinen physikalischen und chemischen Eigenschaften verändert. Um diese Beeinträchtigung zu verringern, sind die Erdbewegungen auf ein Minimum zu reduzieren. Der Mutterboden ist sachgerecht zu lagern, nicht zu verunreinigen und wird, entsprechend dem § 202 BauGB, einer sinnvollen Verwendung für die Dammschüttung verwendet. Die Bestimmungen des vom Deutschen Institut für Normung herausgegebenen DIN 18915, DIN 18917, DIN 18300 und DIN 19731 sind zu beachten. Die webbasierte Bodenkarte 1:50 000 von Nordrhein-Westfalen9 beschreibt den vorliegenden Bodentyp als Braunerde B 72 und als grundwasserbeeinflussten Boden G 34. Die nutzbare Feldkapazitat ist für beide Bodentypen gering, was sich für die Braunerde in einer geringen Wertzahl der Bodenschätzung von 18-35 niederschlägt. Der grundwasserbeeinflusste Boden weist einen Wert von über 75 auf, was einer hohen Wertzahl entspricht. Die Karte der schutzwürdigen Böden unterteilt die Böden in die Schutzkategorien „schutzwürdig - sehr schutzwürdig - besonders schutzwürdig“. Die Karte bezeichnet beide Bodentypen, den Grundwasserboden und den aktuell grundwasser- und staunässefreien, tiefgründigen Sand- und Schuttboden, als Sonderstandort in Bezug auf das Biotopentwicklungspotential. Abbildung 7: Auszug aus der Karte der schutzwürdigen Böden © www.wms.nrw.de 9 http://www.wms.nrw.de/gd/bk050? Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 04.05.2017 11 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Vorhaben Dammschüttung und Errichtung eines Drosselbau- werks für das Regenrückhaltebecken in Roggendorf, Stadt Mechernich Der Eingriff in das Schutzgut Boden wird minimal ausfallen, ebenso die Versiegelung. Negative Auswirkungen auf die Grundwasserneubildung und die Verdunstung sind nicht zu erwarten. Der spätere Betrieb der baulichen Anlage führt zu keiner Erhöhung der Immissionen bzw. Schadstoffen (Feinstaub, Treibhausgase u. ä.). Veränderungen des herrschenden Mikroklimas, wie die Erhöhung der lokalen Temperatur und der Lufttrockenheit am Standort entstehen nicht. Auswirkungen auf das lokale bzw. das Großklima werden nicht prognostiziert. • Landschaftsbild Der Planstandort liegt außerhalb der Ortslage Roggendorf an der Bundesstraße B 477. Die bauliche Veränderung bezieht sich auf eine Senke und nicht auf eine exponierte Lage. Die Dimensionierung führt nicht zu einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und weitreichenden Veränderung des optischen Eindrucks gegenüber dem Ausgangszustand. • Biotope Die Baumaßnahme reduziert und verändert die vorhandene Waldfläche geringfügig. Nach der Fertigstellung kann sich auf den unberührten Flächen wieder die angestammte Vegetation entwickeln. Die Planung schafft drei Biotoptypen im Plangebiet. Das Drosselbauwerk und die Treppe sind beides versiegelte Flächen. Die Muldenrinne und der Notüberlauf werden mit Basaltsteinen befestigt und werden als teilversiegelte Flächen bewertet. Die Restfläche mit dem Erddamm wird wiederum als Wald angesehen. Fläche A VF0, Drosselbauwerk, versiegelt Fläche B VF0, Treppe, versiegelt Fläche C AC1, 100, ta3-5, g; Schwarzerlenmischwald mit heimischen Laubbaumarten LRT10 90<100 %, Jungwuchs-Stangenholz, BHD11 bis 13 cm, gut ausgeprägt Fläche D VF1, Muldenrinne, Notüberlauf, teilverversiegelt 10 11 LRT = Lebensraumtypische Baumartenanteile Stammdurchmesser = Brusthöhendurchmesser (BHB) in 1,30 Höhe Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 04.05.2017 12 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Vorhaben Dammschüttung und Errichtung eines Drosselbau- werks für das Regenrückhaltebecken in Roggendorf, Stadt Mechernich Tabelle 3: ökologische Bewertung nach der Realisierung des Vorhabens Dammschüttung und Errichtung eines Drosselbauwerks für das Regenrückhaltebecken in Roggendorf, Stadt Mechernich 12 Fläche Code Biotoptyp A VF0 Drosselbauwerk, versiegelt B VF0 Treppe, versiegelt C AC1, Schwarzerlenmischwald mit hei100, mischen Laubbaumarten LRT13 ta3-5, g 90<100 %, Jungwuchs-Stangenholz, BHD14 bis 13 cm, gut ausgeprägt VF1 Muldenrinne, Notüberlauf, teilversiegelt D Biotopwert Fläche Gesamtbiotopwert (m²) 0 6 0 0 14 0 7 155 1.085 1 25 25 Summe Gesamtflächenwert B 200 1.110 12 Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, Recklinghausen März 2008 13 14 LRT = Lebensraumtypische Baumartenanteile Stammdurchmesser = Brusthöhendurchmesser (BHB) in 1,30 Höhe Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 04.05.2017 13 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Vorhaben Dammschüttung und Errichtung eines Drosselbau- werks für das Regenrückhaltebecken in Roggendorf, Stadt Mechernich Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 04.05.2017 14 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Vorhaben Dammschüttung und Errichtung eines Drosselbau- werks für das Regenrückhaltebecken in Roggendorf, Stadt Mechernich 7. Ergebnis der ökologischen Bewertung und Bilanzierung Die Gesamtbilanz C ist mit 290 Zählern negativ (Gesamtflächenwert B - Gesamtflächenwert A; 1.400 - 1.110 = - 290). 8. Kompensationsmaßnahmen In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreis Euskirchen wird auf eine exakte Bilanzierung des Minimaleingriffs verzichtet. Auf Wunsch der UNB besteht der Ausgleich des Eingriffs in der Beseitigung des Japanknöterichs, der sich an der Bundesstraße B 477 bzw. an der Bleibachstraße nahe der Einfahrt zum Kreisverkehr ausgebreitet hat. Es handelt sich um eine Fläche von ca. 150 m² (ca. 50 m lang und ca. 3 m breit). Der Japanknöterich wird vor dem Aussamen entfernt. Eine regelmäßige Nachsorge mit dem Entfernen neu aufkommender Triebe ist zu gewährleisten. Bonn, 04.05.2017 Ute Lomb Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 04.05.2017 15 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Vorhaben Dammschüttung und Errichtung eines Drosselbau- werks für das Regenrückhaltebecken in Roggendorf, Stadt Mechernich • Fotodokumentation Bild 1 + 2: Verlauf des Erddamms, Drosselbauwerk und zur Treppe (Blickrichtung aus der Senke) Abbildung 3: Verlauf des Erddamms, Drosselbauwerk und zur Treppe (Blickrichtung von der Hangkante) Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 04.05.2017 16 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Vorhaben Dammschüttung und Errichtung eines Drosselbau- werks für das Regenrückhaltebecken in Roggendorf, Stadt Mechernich Abbildung 4: Blick von der Hangkante auf den geplanten Standort Abbildung 5 + 6: Japanknöterich im Bereich des Kreisverkehrs (Ausgleichsmaßnahme) Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 04.05.2017 17