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Info LB (Anlage 3_Auswertung_Verbaende)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
31 kB
Datum
16.10.2017
Erstellt
29.09.17, 08:01
Aktualisiert
29.09.17, 08:01
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Inhalt der Datei

Anlage 3 Auswertung der Stellungnahmen der Verbände und des Naturschutzbeirates: 1. 4 alte Eichen (ca. 200 Jahre) u. 2 mittelalte Hainbuchen entlang der Straße mit 2 waagerechten roten Strichen versehen  nach Kenntnis der UNB ist eine Fällung entlang der K81 im Hinblick auf die Errichtung des RRB nicht erforderlich. Nach Rücksprache im Hause kennzeichnen die o. g. Markierungen Grenzbäume, um die regelmäßige VerkehrssicherungsKontrolle zu erleichtern. Eine Fällung ist in diesem Bereich nicht vorgesehen. 2. da Mutterboden nicht abgeschoben wird, werden in jedem Rückstaufall zahlreiche Tierarten der Bodenschicht ertrinken (-> Eingriffsbilanzierung)  Die organische Schicht im Bereich des Erdwalls wird abgeschoben. Dies ist bereits aus Standsicherheitsgründen erforderlich. Die Ertrinkungsgefahr für die in der Bodenschicht lebenden Tiere entspricht der Gefahr bei einer Überschwemmung im Auenbereich. Dies ist ein natürlicher Prozess und somit zu vernachlässigen. 3. Eingriff in NSG sollte grundsätzlich höher bewertet werden, auch da indirekte Auswirkungen auf die Fauna  Gemäß der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ ist eine höhere ökologische Bewertung aufgrund der Naturschutzgebietsausweisung nicht vorgesehen. Zudem bleibt der Schwarzerlenmischwald auch in Zukunft erhalten, weshalb seitens der UNB kein Erfordernis besteht eine höhere Bewertung anzusetzen. Es handelt sich bereits um einen feuchten Bereich, so dass sich durch eine Überstauung des Bereiches keine Verschlechterung des Naturschutzgebietes ergibt, zumal eine Überstauung nur temporär und bei heftigen Starkregenereignissen erfolgt. Innerhalb weniger Stunden wäre das RRB wieder entleert. Selbst durch die Aufschüttung des Erdwalls und die Errichtung des Drosselbauwerks wird der Schwarzerlenmischwald nur minimal beeinträchtigt. Aus diesem Grund ist der Eingriff als geringfügig (290 Biotopwertpunkte, entspricht Anpflanzung eines großkronigen Laubbaum) einzustufen, so dass von einem Ausgleich abgesehen wird. Der Bereich zur Errichtung des Erdwalls wurde im Vorfeld so ausgewählt, dass möglichst wenig Gehölze und auch Unterwuchs entfernt werden muss. Somit wurde der Eingriff bereits wesentlich minimiert. Es wird angemerkt, dass seitens der Unteren Wasserbehörde auf eine vollständige Entfernung des Bewuchses im Rückstaubereich verzichtet wird. Dies wäre normalerweise erforderlich, da es sich um ein technisches Bauwerk handelt. 4. Forderung einer ökologische Baubegleitung  aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde wird eine ökologische Baubegleitung als unverhältnismäßig gesehen. Die Nebenbestimmungen werden dahingehend geändert, dass vor Beginn der Maßnahme eine Einweisung durch die UNB erfolgt. 5. das im Zuge der Baufeldfreimachung anfallende Stangenholz ist als Totholz in der Aue zu belassen (außerhalb des Stauraums)  wird in den Nebenbestimmungen berücksichtigt 6. Vorschlag Ausgleichsmaßnahme: vollständige Entfernung Kiefern am Altusknipp zugunsten der Heide  Die vom KNU vorgeschlagene Ausgleichsmaßnahme wird seitens der UNB als unverhältnismäßig hoch gesehen. Da eine vollständige Entfernung der Kiefern in diesem Bereich aufgrund des steilen Geländes aufwendig ist und eine Nachsorge gewährleistet sein muss. Zudem sind durch den Waldbrand bereits einige Kiefern abgestorben. Diese können nun als stehendes Totholz dort belassen werden. Außerdem steht die vorgeschlagene Maßnahme nicht im Zusammenhang mit dem Eingriff. Eine Entfernung der Kiefern wird seitens der UNB zurzeit als nicht sinnvoll erachtet. 7. Entfernung Japanknöterich -> kein Ausgleich  Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen geringfügigen Eingriff (s.o.), bei dem grundsätzlich auf einen Ausgleich verzichtet werden kann. Um dennoch etwas Positives für das NSG zu erreichen, wurde seitens der UNB vorgeschlagen den Japanischen Staudenknöterich zu entfernen. Daran wird auch weiterhin festgehalten, auch um eine weitere Ausbreitung, möglicherweise auch in den Bleibach zu vermeiden. 8. genauere Beschreibung Entfernung Japanknöterich (Management-Handbuch)  Beschreibung der Maßnahme wird ergänzt. 9. Vorrangig Entsiegelung der zu entwässernden Flächen  Bei den zu entwässernden Flächen handelt es sich überwiegend um Dachflächen von Mechatronics sowie der Peterheide. Eine Möglichkeit der Entsiegelung besteht auf den Flächen nicht. Eine Versickerung wäre hier grundsätzlich nicht möglich, da der Boden zu lehm- und tonhaltig ist. Zudem liegt der Kanal so tief, dass eine Regenrückhaltung nur im Bereich des Bleibaches möglich ist 10. nicht ersichtlich wie lange und mit welcher Häufigkeit eine Überstauung erfolgt  schwierig anzugeben, da Langzeit-Wetterprognose nicht möglich. Grundsätzlich ist aufgrund des Klimawandels davon auszugehen, dass es häufigere Starkregenereignisse geben wird.