Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
31 kB
Datum
16.10.2017
Erstellt
29.09.17, 08:01
Aktualisiert
29.09.17, 08:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 3
Auswertung der Stellungnahmen der Verbände und des Naturschutzbeirates:
1. 4 alte Eichen (ca. 200 Jahre) u. 2 mittelalte Hainbuchen entlang der Straße mit 2
waagerechten roten Strichen versehen
nach Kenntnis der UNB ist eine Fällung entlang der K81 im Hinblick auf die
Errichtung des RRB nicht erforderlich. Nach Rücksprache im Hause kennzeichnen
die o. g. Markierungen Grenzbäume, um die regelmäßige VerkehrssicherungsKontrolle zu erleichtern. Eine Fällung ist in diesem Bereich nicht vorgesehen.
2. da Mutterboden nicht abgeschoben wird, werden in jedem Rückstaufall zahlreiche
Tierarten der Bodenschicht ertrinken (-> Eingriffsbilanzierung)
Die organische Schicht im Bereich des Erdwalls wird abgeschoben. Dies ist bereits
aus Standsicherheitsgründen erforderlich. Die Ertrinkungsgefahr für die in der
Bodenschicht lebenden Tiere entspricht der Gefahr bei einer Überschwemmung im
Auenbereich. Dies ist ein natürlicher Prozess und somit zu vernachlässigen.
3. Eingriff in NSG sollte grundsätzlich höher bewertet werden, auch da indirekte
Auswirkungen auf die Fauna
Gemäß der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in
NRW“
ist
eine
höhere
ökologische
Bewertung
aufgrund
der
Naturschutzgebietsausweisung
nicht
vorgesehen.
Zudem
bleibt
der
Schwarzerlenmischwald auch in Zukunft erhalten, weshalb seitens der UNB kein
Erfordernis besteht eine höhere Bewertung anzusetzen. Es handelt sich bereits um
einen feuchten Bereich, so dass sich durch eine Überstauung des Bereiches keine
Verschlechterung des Naturschutzgebietes ergibt, zumal eine Überstauung nur
temporär und bei heftigen Starkregenereignissen erfolgt. Innerhalb weniger Stunden
wäre das RRB wieder entleert. Selbst durch die Aufschüttung des Erdwalls und die
Errichtung des Drosselbauwerks wird der Schwarzerlenmischwald nur minimal
beeinträchtigt. Aus diesem Grund ist der Eingriff als geringfügig (290
Biotopwertpunkte, entspricht
Anpflanzung eines großkronigen Laubbaum)
einzustufen, so dass von einem Ausgleich abgesehen wird. Der Bereich zur
Errichtung des Erdwalls wurde im Vorfeld so ausgewählt, dass möglichst wenig
Gehölze und auch Unterwuchs entfernt werden muss. Somit wurde der Eingriff
bereits wesentlich minimiert. Es wird angemerkt, dass seitens der Unteren
Wasserbehörde auf eine vollständige Entfernung des Bewuchses im Rückstaubereich
verzichtet wird. Dies wäre normalerweise erforderlich, da es sich um ein technisches
Bauwerk handelt.
4. Forderung einer ökologische Baubegleitung
aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde wird eine ökologische Baubegleitung
als unverhältnismäßig gesehen. Die Nebenbestimmungen werden dahingehend
geändert, dass vor Beginn der Maßnahme eine Einweisung durch die UNB erfolgt.
5. das im Zuge der Baufeldfreimachung anfallende Stangenholz ist als Totholz in der
Aue zu belassen (außerhalb des Stauraums)
wird in den Nebenbestimmungen berücksichtigt
6. Vorschlag Ausgleichsmaßnahme: vollständige Entfernung Kiefern am Altusknipp
zugunsten der Heide
Die vom KNU vorgeschlagene Ausgleichsmaßnahme wird seitens der UNB als
unverhältnismäßig hoch gesehen. Da eine vollständige Entfernung der Kiefern in
diesem Bereich aufgrund des steilen Geländes aufwendig ist und eine Nachsorge
gewährleistet sein muss. Zudem sind durch den Waldbrand bereits einige Kiefern
abgestorben. Diese können nun als stehendes Totholz dort belassen werden.
Außerdem steht die vorgeschlagene Maßnahme nicht im Zusammenhang mit dem
Eingriff. Eine Entfernung der Kiefern wird seitens der UNB zurzeit als nicht sinnvoll
erachtet.
7. Entfernung Japanknöterich -> kein Ausgleich
Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen geringfügigen Eingriff (s.o.), bei dem
grundsätzlich auf einen Ausgleich verzichtet werden kann. Um dennoch etwas
Positives für das NSG zu erreichen, wurde seitens der UNB vorgeschlagen den
Japanischen Staudenknöterich zu entfernen. Daran wird auch weiterhin festgehalten,
auch um eine weitere Ausbreitung, möglicherweise auch in den Bleibach zu
vermeiden.
8. genauere Beschreibung Entfernung Japanknöterich (Management-Handbuch)
Beschreibung der Maßnahme wird ergänzt.
9. Vorrangig Entsiegelung der zu entwässernden Flächen
Bei den zu entwässernden Flächen handelt es sich überwiegend um Dachflächen
von Mechatronics sowie der Peterheide. Eine Möglichkeit der Entsiegelung besteht
auf den Flächen nicht. Eine Versickerung wäre hier grundsätzlich nicht möglich, da
der Boden zu lehm- und tonhaltig ist. Zudem liegt der Kanal so tief, dass eine
Regenrückhaltung nur im Bereich des Bleibaches möglich ist
10. nicht ersichtlich wie lange und mit welcher Häufigkeit eine Überstauung erfolgt
schwierig anzugeben, da Langzeit-Wetterprognose nicht möglich. Grundsätzlich ist
aufgrund des Klimawandels davon auszugehen, dass es häufigere
Starkregenereignisse geben wird.