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Allgemeine Vorlage (Bauvoranfrage für den Naubau einer Lagerhalle für Futtermittel und landwirtschaftliche Geräte auf dem Grundstück Gemarkung Sistig, Flur 19, Flurstück 267, gelegen in Frohnrath)

Daten

Kommune
Kall
Größe
14 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (Bauvoranfrage für den Naubau einer Lagerhalle für Futtermittel und landwirtschaftliche
Geräte auf dem Grundstück Gemarkung Sistig, Flur 19, Flurstück 267, gelegen in Frohnrath) Allgemeine Vorlage (Bauvoranfrage für den Naubau einer Lagerhalle für Futtermittel und landwirtschaftliche
Geräte auf dem Grundstück Gemarkung Sistig, Flur 19, Flurstück 267, gelegen in Frohnrath)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 4/2005 17.01.2005 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 4 Vorliegende Bauanträge und Bauvoranfragen 4.2 Bauvoranfrage für den Naubau einer Lagerhalle für Futtermittel und landwirtschaftliche Geräte auf dem Grundstück Gemarkung Sistig, Flur 19, Flurstück 267, gelegen in Frohnrath Beschlussvorschlag: wird auf der Grundlage der Ergebnisse der Ortsbesichtigung formuliert! Sachdarstellung: Die Antragsteller beabsichtigen auf dem Grundstück Gemarkung Sistig, Flur 19, Flurstück 267, gelegen in Frohnrath, eine Lagerhalle für Futtermittel und landwirtschaftliche Geräte zu errichten. Die Lagerhalle soll in einer Größe von ca. 31,50 m x 12,05 m errichtet werden. Das fragliche Grundstück liegt im Außenbereich und zwar außerhalb der Festsetzungen eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB und außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gemäß der nach § 34 Abs. 4 BauGB erlassenen Ortslagenabgrenzungssatzung (Anlage 1). Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich somit nach § 35 Abs. 1 BauGB. Zur Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit werden zudem die Landwirtschaftskammer und das Staatliche Umweltamt Aachen eingeschaltet. Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass sich der landwirtschaftliche Betrieb der Antragsteller in Frohnrath, Rotdornweg 2, befindet. Vorlagen-Nr. 4/2005 Seite 2 Die nunmehr angedachte Lagerhalle mit einer Grundfläche von rd. 380 qm soll abgesplittet von der Hofstelle unmittelbar an die Ortsrandlage von Frohnrath errichtet werden. Die geplante Lagerhalle soll zudem im rückwärtigen Bereich (Ruhezone) der vorhandenen und noch zu erwartenden Wohnbebauung der Vennstraße errichtet werden, so dass auch immissionsschutzrechtliche Konflikte mit den nachbarlichen Interessen entstehen könnten. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Erörterung zum Landschaftsplan und zur Neuaufstellung des FNP der Gemeinde Kall beabsichtigt ist, die Ortslage Frohnrath in diesem Bereich und zwar beidseitig der K 64 zu erweitern. Bei einer Realisierung des landwirtschaftlichen Vorhabens könnte dies zu Beeinträchtigungen und Störungen des Schutzanspruches der vorgesehenen Wohnbebauung an der K 64 führen. Zur Erläuterung des Bauvorhabens werden Auszüge aus den Bauvorlagen der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt (Anlage 2). Eine Ortsbesichtigung ist vorgesehen.