Daten
Kommune
Kall
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Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
4/2005
17.01.2005
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 4 Vorliegende Bauanträge und Bauvoranfragen
4.2 Bauvoranfrage für den Naubau einer Lagerhalle für Futtermittel und landwirtschaftliche Geräte auf dem Grundstück Gemarkung Sistig, Flur 19, Flurstück 267, gelegen in Frohnrath
Beschlussvorschlag:
wird auf der Grundlage der Ergebnisse der Ortsbesichtigung formuliert!
Sachdarstellung:
Die Antragsteller beabsichtigen auf dem Grundstück Gemarkung Sistig, Flur 19, Flurstück
267, gelegen in Frohnrath, eine Lagerhalle für Futtermittel und landwirtschaftliche Geräte zu
errichten. Die Lagerhalle soll in einer Größe von ca. 31,50 m x 12,05 m errichtet werden.
Das fragliche Grundstück liegt im Außenbereich und zwar außerhalb der Festsetzungen eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB und außerhalb der im Zusammenhang
bebauten Ortsteile gemäß der nach § 34 Abs. 4 BauGB erlassenen Ortslagenabgrenzungssatzung (Anlage 1).
Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich somit nach § 35 Abs. 1 BauGB.
Zur Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit werden zudem die Landwirtschaftskammer und das Staatliche Umweltamt Aachen eingeschaltet.
Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass sich der landwirtschaftliche Betrieb
der Antragsteller in Frohnrath, Rotdornweg 2, befindet.
Vorlagen-Nr. 4/2005
Seite 2
Die nunmehr angedachte Lagerhalle mit einer Grundfläche von rd. 380 qm soll abgesplittet
von der Hofstelle unmittelbar an die Ortsrandlage von Frohnrath errichtet werden.
Die geplante Lagerhalle soll zudem im rückwärtigen Bereich (Ruhezone) der vorhandenen
und noch zu erwartenden Wohnbebauung der Vennstraße errichtet werden, so dass auch
immissionsschutzrechtliche Konflikte mit den nachbarlichen Interessen entstehen könnten.
Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Erörterung zum Landschaftsplan und zur Neuaufstellung des FNP der Gemeinde Kall beabsichtigt ist, die Ortslage
Frohnrath in diesem Bereich und zwar beidseitig der K 64 zu erweitern.
Bei einer Realisierung des landwirtschaftlichen Vorhabens könnte dies zu Beeinträchtigungen und Störungen des Schutzanspruches der vorgesehenen Wohnbebauung
an der K 64 führen.
Zur Erläuterung des Bauvorhabens werden Auszüge aus den Bauvorlagen der Einladung zu
dieser Sitzung beigefügt (Anlage 2).
Eine Ortsbesichtigung ist vorgesehen.