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Beschlussvorlage GB (schWUNG - Weiterbildungsangebot für Schwangere hier: Förderung ab dem 01.01.2018)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
166 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
25.09.17, 12:00
Aktualisiert
25.09.17, 12:00
Beschlussvorlage GB (schWUNG - Weiterbildungsangebot für Schwangere
hier: Förderung ab dem 01.01.2018) Beschlussvorlage GB (schWUNG - Weiterbildungsangebot für Schwangere
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 343/2017 21.09.2017 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 28.09.2017 Kreisausschuss 04.10.2017 Kreistag 18.10.2017 schWUNG - Weiterbildungsangebot für Schwangere hier: Förderung ab dem 01.01.2018 Sachbearbeiterin: Frau Hilger-Mommer Tel.: 15 617 Abt.: 51.4 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. x Produkt: Zeile: Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: gez. Hessenius Kreiskämmerer Die Maßnahme wird im Entwurf des Haushaltsplans 2018 bei Produkt 362 03 Zeile 15 berücksichtigt. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, das Weiterbildungsangebot für Schwangere „schWUNG“ im Rahmen der Familienbildung ab dem 01.01.2018 und in den Folgejahren mit max. 28.000 € zu bezuschussen. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Leistungs- und Zielvereinbarung abzuschließen. -2Begründung: „schWUNG“ (schwanger, Weiterbildung, Unterstützung, Gemeinschaft) findet im 3.Jahr statt und hat bisher fast 90 schwangere Frauen erreicht. Das Projekt steht allen schwangeren Frauen offen. Die Info 207/2016 und die V 302/2017 befassten sich bereits mit diesem Projekt. Schwung findet im Haus der Familie in Euskirchen statt. Die Familienbildungsstätte, der Caritasverband Euskirchen, das Jobcenter, das Gesundheitsamt, die Abteilung Jugend und Familie tragen zum Erfolg der Maßnahme bei. Schwangere Frauen bekommen durch das Projekt die Chance, die sensible Lebensphase Schwangerschaft für wesentliche Veränderungsprozesse zu nutzen. Durch eine gute Vorbereitung der Frauen auf die Mutterschaft werden die Startbedingungen des Kindes deutlich verbessert. Gleichzeitig wird mit den Frauen eine Perspektive nach der Schwangerschaft und Elternzeit konkret in den Blick genommen. Erwerbslosenbiografien werden auf diese Weise nachhaltig unterbrochen. Sowohl die teilnehmenden Frauen als auch ihre Kinder profitieren von diesem Projekt. An 4 Vormittagen in der Woche werden folgende Themen bearbeitet: • • • • • • • • Aspekte der Geburtsvorbereitung Vorbereitung auf den Alltag mit Kind Gesunde Lebensführung Stärkung persönlicher Ressourcen Kommunikation Selbst- und Zeitmanagement Entwicklung beruflicher Perspektiven im Einklang mit Familie Vereinbarkeit von Familie und Beruf Die individuelle Verweildauer der Teilnehmerinnen beträgt 12 Wochen (unterteilt in drei Themenblöcke à 4 Wochen), die Gruppengröße kann 10-12 Teilnehmerinnen betragen, ein NeuEinstieg ist jeweils zu Beginn eines neuen Themenblocks möglich (alle 4 Wochen). Insgesamt zeigt sich, dass die Schwangeren durch das schWUNG Projekt einen Zugang zu Bildungsangeboten finden, der nachhaltig wirkt. Effekte für die Kinder können unterstellt werden. Insofern ist die Familienbildung durch einen wertvollen, niedrigschwelligen und erfolgreichen Baustein erweitert worden. Die Erfahrung, dass passgenau gestaltete Angebote sehr wohl auch bildungsferne Eltern erreichen, motiviert, in diesem Sinn Familienbildung weiter zu entwickeln. Aus Sicht der Abteilung Jugend und Familie handelt es sich bei dem Angebot „schWUNG“ um ein Angebot der Frühen Hilfen, mit stark präventivem Charakter. Aus diesem Grund wurde eine Förderung nach dem Präventionsgesetz für die nächsten 5 Jahre über die Krankenkassen beantragt. Ein Bescheid steht noch aus. -3Die Kostenkalkulation der Maßnahme vom Haus der Familie sieht derzeit wie folgt aus: 2018 Gesamtkosten Haus der Familie Abzgl. Zuschuss Erzbistum Kostenanteil Kreis Euskirchen ab 2019 ff. 27.472,-€ 27.472,-€ 7.829,-€ 0,-€ 19.643,-€ 27.472,-€ Die Landesmittel für die Familienbildung hat die Familienbildungsstätte in Höhe von derzeit 8.448,-€ pro Jahr hier bereits eingebracht. Das Erzbistum Köln beteiligt sich aufgrund des besonderen Modellcharakters dieses Projekts für 2017 und 2018 mit jeweils 7.829,-€. Die ursprüngliche Kostenplanung reduziert sich für diese beiden Jahre um diese Beträge. Die Finanzierung aus SGB II-Mitteln ist aus Sicht des Jobcenters nicht möglich. Die Verwaltung schlägt vor, die Kosten für die Maßnahme, die nach Einbringen der beantragten Fördermittel sowie des Zuschusses durch das Erzbistum verbleiben, in 2018 und den Folgejahren aus Mitteln der Familienbildung zu übernehmen. Die Maßnahme wird im Entwurf des Haushaltsplans 2018 berücksichtigt. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)