Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
166 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
25.09.17, 12:00
Aktualisiert
25.09.17, 12:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 343/2017
21.09.2017
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
28.09.2017
Kreisausschuss
04.10.2017
Kreistag
18.10.2017
schWUNG - Weiterbildungsangebot für Schwangere
hier: Förderung ab dem 01.01.2018
Sachbearbeiterin: Frau Hilger-Mommer
Tel.: 15 617
Abt.: 51.4
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
x
Produkt:
Zeile:
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Die Maßnahme wird im Entwurf des Haushaltsplans 2018 bei Produkt
362 03 Zeile 15 berücksichtigt.
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, das Weiterbildungsangebot für
Schwangere „schWUNG“ im Rahmen der Familienbildung ab dem 01.01.2018 und in den Folgejahren
mit max. 28.000 € zu bezuschussen.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Leistungs- und Zielvereinbarung abzuschließen.
-2Begründung:
„schWUNG“ (schwanger, Weiterbildung, Unterstützung, Gemeinschaft) findet im 3.Jahr statt und hat
bisher fast 90 schwangere Frauen erreicht. Das Projekt steht allen schwangeren Frauen offen.
Die Info 207/2016 und die V 302/2017 befassten sich bereits mit diesem Projekt.
Schwung findet im Haus der Familie in Euskirchen statt. Die Familienbildungsstätte, der
Caritasverband Euskirchen, das Jobcenter, das Gesundheitsamt, die Abteilung Jugend und Familie
tragen zum Erfolg der Maßnahme bei.
Schwangere Frauen bekommen durch das Projekt die Chance, die sensible Lebensphase
Schwangerschaft für wesentliche Veränderungsprozesse zu nutzen.
Durch eine gute Vorbereitung der Frauen auf die Mutterschaft werden die Startbedingungen des
Kindes deutlich verbessert. Gleichzeitig wird mit den Frauen eine Perspektive nach der
Schwangerschaft und Elternzeit konkret in den Blick genommen. Erwerbslosenbiografien werden auf
diese Weise nachhaltig unterbrochen. Sowohl die teilnehmenden Frauen als auch ihre Kinder
profitieren von diesem Projekt.
An 4 Vormittagen in der Woche werden folgende Themen bearbeitet:
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Aspekte der Geburtsvorbereitung
Vorbereitung auf den Alltag mit Kind
Gesunde Lebensführung
Stärkung persönlicher Ressourcen
Kommunikation
Selbst- und Zeitmanagement
Entwicklung beruflicher Perspektiven im Einklang mit Familie
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Die individuelle Verweildauer der Teilnehmerinnen beträgt 12 Wochen (unterteilt in drei
Themenblöcke à 4 Wochen), die Gruppengröße kann 10-12 Teilnehmerinnen betragen, ein NeuEinstieg ist jeweils zu Beginn eines neuen Themenblocks möglich (alle 4 Wochen).
Insgesamt zeigt sich, dass die Schwangeren durch das schWUNG Projekt einen Zugang zu
Bildungsangeboten finden, der nachhaltig wirkt. Effekte für die Kinder können unterstellt werden.
Insofern ist die Familienbildung durch einen wertvollen, niedrigschwelligen und erfolgreichen
Baustein erweitert worden. Die Erfahrung, dass passgenau gestaltete Angebote sehr wohl auch
bildungsferne Eltern erreichen, motiviert, in diesem Sinn Familienbildung weiter zu entwickeln.
Aus Sicht der Abteilung Jugend und Familie handelt es sich bei dem Angebot „schWUNG“ um ein
Angebot der Frühen Hilfen, mit stark präventivem Charakter. Aus diesem Grund wurde eine
Förderung nach dem Präventionsgesetz für die nächsten 5 Jahre über die Krankenkassen beantragt.
Ein Bescheid steht noch aus.
-3Die Kostenkalkulation der Maßnahme vom Haus der Familie sieht derzeit wie folgt aus:
2018
Gesamtkosten Haus der Familie
Abzgl. Zuschuss Erzbistum
Kostenanteil Kreis Euskirchen
ab 2019 ff.
27.472,-€
27.472,-€
7.829,-€
0,-€
19.643,-€
27.472,-€
Die Landesmittel für die Familienbildung hat die Familienbildungsstätte in Höhe von derzeit 8.448,-€
pro Jahr hier bereits eingebracht.
Das Erzbistum Köln beteiligt sich aufgrund des besonderen Modellcharakters dieses Projekts für
2017 und 2018 mit jeweils 7.829,-€. Die ursprüngliche Kostenplanung reduziert sich für diese beiden
Jahre um diese Beträge.
Die Finanzierung aus SGB II-Mitteln ist aus Sicht des Jobcenters nicht möglich.
Die Verwaltung schlägt vor, die Kosten für die Maßnahme, die nach Einbringen der beantragten
Fördermittel sowie des Zuschusses durch das Erzbistum verbleiben, in 2018 und den Folgejahren
aus Mitteln der Familienbildung zu übernehmen.
Die Maßnahme wird im Entwurf des Haushaltsplans 2018 berücksichtigt.
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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