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Beschlussvorlage GB (Z1_V343-2017 (Jugendhilfeausschuss 28.09.2017))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
20 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
10.10.17, 13:01
Aktualisiert
10.10.17, 13:01
Beschlussvorlage GB (Z1_V343-2017 (Jugendhilfeausschuss 28.09.2017)) Beschlussvorlage GB (Z1_V343-2017 (Jugendhilfeausschuss 28.09.2017))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1 / V343 / 2017 Datum: 29.09.2017 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 28.09.2017 A) TOP 3 Öffentliche Sitzung schWUNG - Weiterbildungsangebot für Schwangere hier: Förderung ab dem 01.01.2018 In einer kurzen Diskussion wird der Inhalt der Vorlage V 343/2017 behandelt. Seitens der CDU-Fraktion wird die Fortsetzung der Finanzierung des Weiterbildungsangebotes für Schwangere generell als sinnvoll angesehen. Herr Schmitz bittet jedoch die Verwaltung, mit dem Erzbistum Köln die bisherige Beteiligung i.H.v. 7.829 € über das Jahr 2018 hinaus auszuhandeln. Das Mitglied Schorn stimmt der Weiterfinanzierung im Namen der FDP-Fraktion nicht zu, da das Verhältnis von Teilnehmerzahl, im Schnitt 30 schwangeren Frauen pro Jahr, in keinem Verhältnis zur Fördersumme stehe. Aus Sicht des Mitgliedes Mende ist das Weiterbildungsangebot nicht nur ein Angebot für die berufliche Orientierung, sondern wird auch als eine Maßnahme der Frühen Hilfen mit präventivem Charakter eingeordnet und wird somit ausdrücklich seitens der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN mitgetragen. Mit dem Antrag zur Förderung nach dem Präventionsgesetz über die Krankenkassen prüft die Verwaltung alle Finanzierungsmöglichkeiten und unterstreicht somit die Wichtigkeit dieses Bildungsangebotes. Dieser Auffassung schließt sich das Mitglied Kunz an. Er weist darauf hin, dass man nicht die Fallzahlen alleine berücksichtigen sollte, sondern die gesamte Zielgruppe. Prävention ist hierzu ein wichtiger Beitrag. Seitens der SPD-Fraktion wird einer Weiterfinanzierung mit der vorgeschlagenen Ergänzung zugestimmt. AV Poth bringt abschließend zum Ausdruck, dass sich das Jobcenter nicht aus der Verantwortung stiehlt. Die Gesamtkosten würden deutlich höher ausfallen, wenn das Jobcenter keine Mitarbeiter zur Durchführung des Projektes stellen würde. V 343/2017 Der Vorsitzende stellt abschließend die Vorlage in der modifizierten Fassung zur Abstimmung. Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, das Weiterbildungsangebot für Schwangere „schWUNG“ im Rahmen der Familienbildung ab dem 01.01.2018 und in den Folgejahren mit max. 28.000 € zu bezuschussen. Die Verwaltung wird beauftragt, in Gespräche mit dem Erzbistum Köln einzutreten, mit dem Ziel, dass der Zuschuss i.H.v. 7.829 € über das Jahr 2018 hinaus erfolgt. Leistungs- und Zielvereinbarungen sind entsprechend abzuschließen. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich dafür, bei 1 Gegenstimme (FDP-Fraktion)