Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
20 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
10.10.17, 13:01
Aktualisiert
10.10.17, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 1 / V343 / 2017
Datum: 29.09.2017
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 28.09.2017
A)
TOP 3
Öffentliche Sitzung
schWUNG - Weiterbildungsangebot für Schwangere
hier: Förderung ab dem 01.01.2018
In einer kurzen Diskussion wird der Inhalt der Vorlage
V 343/2017 behandelt.
Seitens der CDU-Fraktion wird die Fortsetzung der Finanzierung
des Weiterbildungsangebotes für Schwangere generell als
sinnvoll angesehen. Herr Schmitz bittet jedoch die Verwaltung,
mit dem Erzbistum Köln die bisherige Beteiligung i.H.v. 7.829 €
über das Jahr 2018 hinaus auszuhandeln.
Das Mitglied Schorn stimmt der Weiterfinanzierung im Namen der
FDP-Fraktion nicht zu, da das Verhältnis von Teilnehmerzahl, im
Schnitt 30 schwangeren Frauen pro Jahr, in keinem Verhältnis
zur Fördersumme stehe.
Aus Sicht des Mitgliedes Mende ist das Weiterbildungsangebot
nicht nur ein Angebot für die berufliche Orientierung, sondern
wird auch als eine Maßnahme der Frühen Hilfen mit präventivem
Charakter eingeordnet und wird somit ausdrücklich seitens der
Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN mitgetragen.
Mit dem Antrag zur Förderung nach dem Präventionsgesetz über
die Krankenkassen prüft die Verwaltung alle
Finanzierungsmöglichkeiten und unterstreicht somit die
Wichtigkeit dieses Bildungsangebotes.
Dieser Auffassung schließt sich das Mitglied Kunz an.
Er weist darauf hin, dass man nicht die Fallzahlen alleine
berücksichtigen sollte, sondern die gesamte Zielgruppe.
Prävention ist hierzu ein wichtiger Beitrag.
Seitens der SPD-Fraktion wird einer Weiterfinanzierung mit der
vorgeschlagenen Ergänzung zugestimmt.
AV Poth bringt abschließend zum Ausdruck, dass sich das
Jobcenter nicht aus der Verantwortung stiehlt.
Die Gesamtkosten würden deutlich höher ausfallen, wenn das
Jobcenter keine Mitarbeiter zur Durchführung des Projektes
stellen würde.
V 343/2017
Der Vorsitzende stellt abschließend die Vorlage in der
modifizierten Fassung zur Abstimmung.
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des
Jugendhilfeausschusses, das Weiterbildungsangebot für
Schwangere „schWUNG“ im Rahmen der Familienbildung ab
dem 01.01.2018 und in den Folgejahren mit max. 28.000 € zu
bezuschussen.
Die Verwaltung wird beauftragt, in Gespräche mit dem Erzbistum
Köln einzutreten, mit dem Ziel, dass der Zuschuss i.H.v. 7.829 €
über das Jahr 2018 hinaus erfolgt. Leistungs- und
Zielvereinbarungen sind entsprechend abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich dafür,
bei 1 Gegenstimme (FDP-Fraktion)