Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
31 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
27.09.17, 12:01
Aktualisiert
27.09.17, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 364/2017
22.09.2017
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
04.10.2017
Kreistag
18.10.2017
Ortsumgehung Roggendorf
Sachbearbeiter/in: Herr Blindert
Tel.: 02251/15 233
Abt.: 60
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, bei den zuständigen Stellen, darauf Einfluss zu nehmen,
dass die Ortsumgehung Roggendorf in der Priorität hoch angesetzt wird und die Kreuzung am
Abfallwirtschaftszentrum, aufgrund der Anbindung des Schleidener Tals, planfrei gestaltet wird.
Ebenfalls soll die Unterstützung der für den Kreis Euskirchen zuständigen Bundes- und
Landespolitikern eingeworben werden.
-2Begründung:
In seiner Sitzung am 13.09.2017 wurde der Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr durch Herrn
Egenter, Straßen NRW, über den aktuellen Sachstand und das weitere Verfahren zur Ortsumgehung
Roggendorf informiert. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass zum einen die Priorisierung der
Bundesbaumaßnahmen als auch die Gestaltung der Knotenpunkte noch politisch beeinflussbar seien.
Vor diesem Hintergrund hat der Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr beschlossen, dem
Kreistag die o.g. Beschlussfassung zu empfehlen. Der Auszug aus der Niederschrift der
Ausschusssitzung vom 13.09.2017 ist als Anlage beigefügt.
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)