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Beschlussvorlage GB (Z1 V337-2017 (Jugendhilfeausschuss 28.09.2017))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
29.09.17, 13:01
Aktualisiert
29.09.17, 13:01
Beschlussvorlage GB (Z1 V337-2017 (Jugendhilfeausschuss 28.09.2017))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1/ V 337/2017 Datum: 29.09.2017 Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 28.09.2017 A) TOP 6 Öffentliche Sitzung Anpassung der Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege nach Vergleich vor dem VG Aachen Seitens des Jugendhilfeausschusses liegen keine Fragen und Anmerkungen vor. Die Verwaltung weist auf eine Korrektur in den Richtlinien hin. Auf Seite 12 wurde unter Punkt 6.11 „Sonderregelungen für Großtagespflegestellen“ auf 6.7.3 hingewiesen. „6.7.3“ wurde in „6.9.3“ geändert. Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, die Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege rückwirkend ab dem 01.08.2017 in Kraft zu setzen. Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 0 Enthaltung(en) V 337/2017