Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
29.09.17, 13:01
Aktualisiert
29.09.17, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 1/ V 337/2017
Datum: 29.09.2017
Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom
28.09.2017
A)
TOP 6
Öffentliche Sitzung
Anpassung der Richtlinie zur Förderung von Kindern in
Kindertagespflege nach Vergleich vor dem VG Aachen
Seitens des Jugendhilfeausschusses liegen keine Fragen und
Anmerkungen vor.
Die Verwaltung weist auf eine Korrektur in den Richtlinien hin.
Auf Seite 12 wurde unter Punkt 6.11 „Sonderregelungen für
Großtagespflegestellen“ auf 6.7.3 hingewiesen.
„6.7.3“ wurde in „6.9.3“ geändert.
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des
Jugendhilfeausschusses, die Richtlinie zur Förderung von
Kindern in Kindertagespflege rückwirkend ab dem 01.08.2017 in
Kraft zu setzen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)
V 337/2017