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Beschlussvorlage GB (Ambulante Betreuung in Pflegefamilien hier: Übertragung an den Deutschen Kinderschutzbund Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
102 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
21.09.17, 15:01
Aktualisiert
21.09.17, 15:01
Beschlussvorlage GB (Ambulante Betreuung in Pflegefamilien
hier: Übertragung an den Deutschen Kinderschutzbund Euskirchen) Beschlussvorlage GB (Ambulante Betreuung in Pflegefamilien
hier: Übertragung an den Deutschen Kinderschutzbund Euskirchen)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 342/2017 27.06.2017 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 28.09.2017 Kreisausschuss 04.10.2017 Kreistag 18.10.2017 Ambulante Betreuung in Pflegefamilien hier: Übertragung an den Deutschen Kinderschutzbund Euskirchen Sachbearbeiter: Herr Bierdel Tel.: 15 641 Abt.: 51 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. x Produkt: Zeile: Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: gez. Hessenius Kreiskämmerer Die Mittel werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2018 bei Produkt 363 10 berücksichtigt. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, mit dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, für die Zeit vom 01.01.2018 bis 31.12.2020 eine Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele hinsichtlich der Betreuung und Begleitung der Pflegestellen nach § 33 SGB VIII im Kreis Euskirchen abzuschließen. -2- Begründung: Der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB), Kreisverband Euskirchen, übernimmt seit dem 01.10.1997 in Delegation die Aufgabe der Koordinierung, Schulung und Betreuung der Pflegestellen im Kreisgebiet (V 443/1996). Die Delegation ist aktuell mit einem Stellenumfang von 2,25 Stellen bis zum 31.12.2018 verlängert (V 149/2015). Neben einer Unterstützung durch den Kinderschutzbund sind in vielen Hilfen nach § 33 des Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch (VIII) – Kinder – und Jugendhilfe – (SGB VIII) ergänzend ambulante Fachkräfte zur Unterstützung der Pflegeeltern von verschiedenen ambulanten Trägern installiert, die kritische Phasen im Fallverlauf (Krisen, schwieriger Umgang mit leiblichen Eltern etc.) begleiten. Im Haushaltsjahr 2016 wurden für 72 Fälle ca. 230 T€ verausgabt. In diesen schwierigen Fällen hat sich in der Vergangenheit die notwendige Abstimmung von Kinderschutzbund, ambulanten Trägern, ASD und Pflegeeltern als aufwendig und kompliziert erwiesen. Es hat sich gezeigt, dass der Einsatz vieler Fachkräfte in einem "Fall" mit teilweise sehr isolierten Aufträgen, den Blick auf die Gesamtsituation (Kind, Herkunftsfamilie, Pflegefamilie) erschwert. Die fachlichen Empfehlungen gehen ebenfalls dahin, die Anzahl der in den Pflegefamilien tätigen Fachkräfte möglichst gering zu halten. Um die Schnittstellen in diesem Bereich zu reduzieren, schlägt die Verwaltung daher vor, die Betreuung und Begleitung von Pflegestellen nach § 33 SGB VIII auf den Kinderschutzbund im Rahmen der anliegenden Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele zu delegieren. Neben einer Reduzierung der Schnittstellenproblematik verspricht sich die Verwaltung hierbei eine Steigerung der zu bewältigenden Fälle und damit eine Kostenreduzierung. Entsprechend der aktuellen Zahlen der KGSt lässt sich über das o.a. Finanzvolumen in Höhe von ca. 230 T€ eine Finanzierung von ca. 3,0 Stellen ermöglichen. Personalkosten S 11 b (KGSt): + 20 % Gemeinkosten: + KGSt-Sachkostenpauschale (o. IT): Kosten pro Vollzeitstelle: 59.400 € 9.880 € 6.250 € 77.530 € Kinderschutzbund wie Verwaltung gehen aber davon aus, dass sich im Rahmen der Personalakquise geringere Kosten ergeben werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, mit dem Kinderschutzbund eine Förderung von insgesamt 3,0 Fachkräften abzuschließen. Dieser Personalbemessung liegt eine durchschnittliche Jahresanzahl von ca. 290 Kindern in Vollzeitpflege zugrunde. Die Vereinbarung wird auf drei Jahre befristet, um die Wirksamkeit ausreichend evaluieren zu können. Die Verwaltung wird hierzu einmal jährlich im Jugendhilfeausschuss berichten. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)