Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
102 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
21.09.17, 15:01
Aktualisiert
21.09.17, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 342/2017
27.06.2017
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
28.09.2017
Kreisausschuss
04.10.2017
Kreistag
18.10.2017
Ambulante Betreuung in Pflegefamilien
hier: Übertragung an den Deutschen Kinderschutzbund Euskirchen
Sachbearbeiter: Herr Bierdel
Tel.: 15 641
Abt.: 51
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
x
Produkt:
Zeile:
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Die Mittel werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2018 bei Produkt
363 10 berücksichtigt.
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, mit dem Deutschen
Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, für die Zeit vom 01.01.2018 bis 31.12.2020 eine
Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele hinsichtlich der Betreuung und
Begleitung der Pflegestellen nach § 33 SGB VIII im Kreis Euskirchen abzuschließen.
-2-
Begründung:
Der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB), Kreisverband Euskirchen, übernimmt seit dem 01.10.1997
in Delegation die Aufgabe der Koordinierung, Schulung und Betreuung der Pflegestellen im
Kreisgebiet (V 443/1996). Die Delegation ist aktuell mit einem Stellenumfang von 2,25 Stellen bis zum
31.12.2018 verlängert (V 149/2015).
Neben einer Unterstützung durch den Kinderschutzbund sind in vielen Hilfen nach § 33 des
Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch (VIII) – Kinder – und Jugendhilfe – (SGB VIII) ergänzend
ambulante Fachkräfte zur Unterstützung der Pflegeeltern von verschiedenen ambulanten Trägern
installiert, die kritische Phasen im Fallverlauf (Krisen, schwieriger Umgang mit leiblichen Eltern etc.)
begleiten.
Im Haushaltsjahr 2016 wurden für 72 Fälle ca. 230 T€ verausgabt.
In diesen schwierigen Fällen hat sich in der Vergangenheit die notwendige Abstimmung von
Kinderschutzbund, ambulanten Trägern, ASD und Pflegeeltern als aufwendig und kompliziert
erwiesen. Es hat sich gezeigt, dass der Einsatz vieler Fachkräfte in einem "Fall" mit teilweise sehr
isolierten Aufträgen, den Blick auf die Gesamtsituation (Kind, Herkunftsfamilie, Pflegefamilie)
erschwert. Die fachlichen Empfehlungen gehen ebenfalls dahin, die Anzahl der in den Pflegefamilien
tätigen Fachkräfte möglichst gering zu halten.
Um die Schnittstellen in diesem Bereich zu reduzieren, schlägt die Verwaltung daher vor, die
Betreuung und Begleitung von Pflegestellen nach § 33 SGB VIII auf den Kinderschutzbund im
Rahmen der anliegenden Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele zu
delegieren.
Neben einer Reduzierung der Schnittstellenproblematik verspricht sich die Verwaltung hierbei eine
Steigerung der zu bewältigenden Fälle und damit eine Kostenreduzierung.
Entsprechend der aktuellen Zahlen der KGSt lässt sich über das o.a. Finanzvolumen in Höhe von
ca. 230 T€ eine Finanzierung von ca. 3,0 Stellen ermöglichen.
Personalkosten S 11 b (KGSt):
+ 20 % Gemeinkosten:
+ KGSt-Sachkostenpauschale (o. IT):
Kosten pro Vollzeitstelle:
59.400 €
9.880 €
6.250 €
77.530 €
Kinderschutzbund wie Verwaltung gehen aber davon aus, dass sich im Rahmen der Personalakquise
geringere Kosten ergeben werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, mit dem Kinderschutzbund eine Förderung von insgesamt
3,0 Fachkräften abzuschließen.
Dieser Personalbemessung liegt eine durchschnittliche Jahresanzahl von ca. 290 Kindern in
Vollzeitpflege zugrunde.
Die Vereinbarung wird auf drei Jahre befristet, um die Wirksamkeit ausreichend evaluieren zu
können. Die Verwaltung wird hierzu einmal jährlich im Jugendhilfeausschuss berichten.
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiter:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)