Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage GB (Z 2_V 342_2017, KA 04.10.2017)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
13.10.17, 10:04
Aktualisiert
13.10.17, 10:04
Beschlussvorlage GB (Z 2_V 342_2017, KA 04.10.2017)

öffnen download melden Dateigröße: 16 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 2 / V 342/2017 Datum: 13.10.2017 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 04.10.2017 A) TOP 14 Öffentliche Sitzung Ambulante Betreuung in Pflegefamilien hier: Übertragung an den Deutschen Kinderschutzbund Euskirchen V 342/2017 Jugendhilfeausschuss Z1 28.09.2017 Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU-Fraktion) nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil. Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) teilt mit, dass seitens der FDPFraktion im Jugendhilfeausschuss Fragen zur Berechnung der Personalkosten gestellt worden seien, die noch nicht beantwortet wurden. Die CDU-Fraktion erklärt, dass die Beantwortung der Fragen im Jugendhilfeausschuss erfolgt sei. Die Verwaltung wird Herrn Reiff die Antworten bis zum nächsten Kreistag nochmals zukommen lassen. Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, mit dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, für die Zeit vom 01.01.2018 bis 31.12.2020 eine Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele hinsichtlich der Betreuung und Begleitung der Pflegestellen nach § 33 SGB VIII im Kreis Euskirchen abzuschließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 1 Enthaltung (FDP)