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Beschlussvorlage GB (Z1_V342-2017 (JHA 28.09.2017))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
02.10.17, 15:01
Aktualisiert
02.10.17, 15:01
Beschlussvorlage GB (Z1_V342-2017 (JHA 28.09.2017))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1 / V 342 / 2017 Datum: 29.09.2017 Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 28.09.2017 A) TOP 7 Öffentliche Sitzung Ambulante Betreuung in Pflegefamilien hier: Übertragung an den Deutschen Kinderschutzbund Euskirchen Da der Vorsitzende wegen Befangenheit an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilnimmt, übernimmt Herr Kunz die Sitzungsleitung. Die Verwaltung beantwortet Verständnisfragen der FDP-Fraktion zur Berechnung der Personalkosten. Auf Nachfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen teilt Herr Bierdel mit, dass Synergieeffekte insofern zu erwarten sind, als dass ein gedeckeltes Stellenvolumen verhindert, dass es bei kurzfristig schwankenden Einsatzzahlen zu Kostensteigerungen kommt. Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, mit dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, für die Zeit vom 01.01.2018 bis 31.12.2020 eine Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele hinsichtlich der Betreuung und Begleitung der Pflegestellen nach § 33 SGB VIII im Kreis Euskirchen abzuschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 1 Enthaltung (FDP-Fraktion) Herr Kunz übergibt nach erfolgter Abstimmung die Sitzungsleitung an den Vorsitzenden, Herrn Kolvenbach. V 342/2017