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Beschlussvorlage GB (Investive Förderung von Kindertagesbetreuung – Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung, Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
188 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
21.09.17, 15:01
Aktualisiert
21.09.17, 15:01
Beschlussvorlage GB (Investive Förderung von Kindertagesbetreuung – Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung, Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen) Beschlussvorlage GB (Investive Förderung von Kindertagesbetreuung – Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung, Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen) Beschlussvorlage GB (Investive Förderung von Kindertagesbetreuung – Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung, Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen) Beschlussvorlage GB (Investive Förderung von Kindertagesbetreuung – Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung, Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 355/2017 06.09.2017 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 28.09.2017 Kreisausschuss 04.10.2017 Kreistag 18.10.2017 Investive Förderung von Kindertagesbetreuung – Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung, Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen Sachbearbeiterin: Frau Hilger-Mommer Tel.: 15 617 Abt.: 51.4 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Produkt: Zeile: X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: gez. Hessenius Kreiskämmerer Mittel werden in entsprechender Höhe für das Haushaltsjahr 2018 eingeplant. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, a ) Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 6 Jahren unter Berücksichtigung anderer Zuschüsse/Förderungen bis zur Höhe der vom Land gemäß Runderlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration vom 03.August 2017 anerkannten Ausgaben wie folgt zu fördern: -2   Neubaumaßnahmen inkl. Ersteinrichtung, etc.: Ausbau- und Umbaumaßnahmen: Ausstattungsmaßnahmen von geeigneten Räumen: bis zu 30.000 € pro Platz bis zu 13.000 € pro Platz bis zu 3.500 € pro Platz. Der vom Land vorgesehene Eigenanteil in Höhe von 10% wird vom Kreis übernommen.    Neubaumaßnahmen zum Erhalt von U6-Plätzen, die ohne diese Maßnahme wegfallen, inkl. Erstausstattung etc.: bis zu 8.500,00 € pro Platz Aus- und Umbaumaßnahmen zum Erhalt von U6-Plätzen, die ohne diese Maßnahme wegfallen.: bis zu 4.250,00 € pro Platz Sanierungsmaßnahmen zum Erhalt von U6-Plätzen, die ohne diese Maßnahme wegfallen: bis zu 8.500,00 € pro Platz Der vom Land vorgesehene Eigenanteil in Höhe von 30% wird nicht vom Kreis übernommen. b) Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Mittel im Haushaltsjahr 2018 einzuplanen. Begründung: Das Bundesgesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung (Kindertagesbetreuungsausbaugesetz) vom 23. Juni 2017 ist rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz werden für den investiven Ausbau zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder unter 6 Jahren weitere Bundesmittel von rd. 240 Mio. Euro für NRW bereitgestellt. Gefördert werden investive Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen, mit denen neue Plätze für Kinder unter sechs Jahren geschaffen werden. Beantragt werden können Mittel für Neubau-, Ausbau- oder Umbaumaßnahmen bzw. Fördermittel für die Ausstattung. Ferner werden erstmalig mit Mitteln aus dem Bundesprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 20172020“ Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen gefördert, die zum Erhalt von bestehenden Plätzen für Kinder unter sechs Jahren erforderlich sind. Hierzu gehören sowohl Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung als auch Maßnahmen, die der Wiederherstellung oder Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes für den dauerhaften Betrieb einer Kindertageseinrichtung dienen und die wirtschaftlichste Lösung darstellen, z. B. Beseitigung von Schäden, Dachsanierung, energetische Sanierung (Sanierungsmaßnahmen). In der Kindertagespflege sind im Rahmen dieses neuen Förderprogrammes ausschließlich investive Maßnahmen förderfähig, die dem Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren dienen. Zusammenfassung der Neuerungen im investiven Bereich, die durch • • das Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung vom 23. Juni 2017 und die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege gem. Runderlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration vom 03. August 2017 entstehen: -3Die bestehende Förderrichtlinie wurde überarbeitet und an einigen Stellen gegenüber den bisherigen Förderprogrammen erweitert bzw. angepasst. Gefördert werden hiernach: • Neubaumaßnahmen zur Schaffung neuer U3-, Ü3- und U6-Plätzen inkl. Erstausstattung etc.: bis zu 30.000,00 € pro Platz • Aus- und Umbaumaßnahmen zur Schaffung neuer U3-, Ü3- und U6-Plätzen: bis zu 13.000,00 € pro Platz • Neubaumaßnahmen zum Erhalt von U6-Plätzen, die ohne diese Maßnahme wegfallen, inkl. Erstausstattung etc.: bis zu 8.500,00 € pro Platz • Aus- und Umbaumaßnahmen zum Erhalt von U6-Plätzen, die ohne diese Maßnahme wegfallen.: bis zu 4.250,00 € pro Platz • Sanierungsmaßnahmen zum Erhalt von U6-Plätzen, die ohne diese Maßnahme wegfallen: bis zu 8.500,00 € pro Platz • Ausstattungsmaßnahmen von geeigneten Räumen: bis zu 3.500,00 € pro Platz Auch für dieses Programm wurde allen Jugendämtern zunächst ein Budget reserviert, für das bis zum 10.Januar 2018 entscheidungsreife Anträge eingereicht werden können (Durchführungs- und Bewilligungszeitraum bis zum 30. Juni 2021). Dem Kreis Euskirchen steht ein Budget in Höhe von 2.492.629 Euro zur Verfügung. Hiervon entfallen 75% (1.869.471 Euro) auf die Schaffung neuer Plätze. 25 % (623.157 Euro) sind für Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen vorgesehen. Der Fördersatz beträgt bis zu 90 % der nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit anerkannten Ausgaben. Die neue Möglichkeit, Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen investiv zu fördern, liegt allerdings bei einem maximalen Fördersatz von 70%. Antragsteller ist das jeweilige Jugendamt, das die Mittel an den Träger weiterleitet. Der Kreis übernimmt aufgrund der Kreistagsbeschlüsse vom 20.07.2011 (V 193/2011) und 05.10.2016 (V 233/2016) für Investitionen in Betreuungsplätze für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 den vom Land anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrag. Finanzielle Auswirkungen: Der vom Land zur Neuschaffung von Plätzen zur Verfügung gestellt Betrag in Höhe von 1.869.471 Euro reicht rechnerisch zur Förderung von rund 69 neu zu schaffenden Plätzen (bei einer Förderung von 30.000 Euro pro Platz). Der Kreisanteil bei der Übernahme des 10%igen Eigenanteils beträgt dementsprechend 207.000 Euro. Bei dem alten Förderbetrag von 20.000 Euro pro Platz und 69 Plätzen hätte der Kreisanteil bei der Übernahme des 10%igen Eigenanteils 138.000 Euro betragen. Bei der maximalen Ausschöpfung des Förderbetrages für 69 Plätze ergeben sich Mehrausgaben für den Kreis in Höhe von 69.000 Euro. Nach derzeitigem Planungsstand und ersten Gesprächen mit verschiedenen Trägern wird die maximale Platzzahl von 69 neu zu schaffenden Plätzen zunächst nicht ausgeschöpft. Zur Zeit wird mit 50 neuen investiv geförderten Plätzen gerechnet. Hierfür betragen die Mehrausgaben für den 10%igen Kreisanteil 50.000 Euro. Die Kosten werden sich voraussichtlich auf die Jahre 2018 und 2019 verteilen. -4Bezogen auf die 70%ige Förderung von Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen wird von der Verwaltung vorgeschlagen, die verbleibenden 30% der Investitionskosten beim Träger zu belassen. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)