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Beschlussvorlage GB (Z 2_V 355_2017, KA 04.10.2017)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
19 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
13.10.17, 10:04
Aktualisiert
13.10.17, 10:04
Beschlussvorlage GB (Z 2_V 355_2017, KA 04.10.2017)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 2 / V 355/2017 Datum: 13.10.2017 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 04.10.2017 A) TOP 16 Öffentliche Sitzung Investive Förderung von Kindertagesbetreuung – Gesetz V 355/2017 zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung, Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen Jugendhilfeausschuss 28.09.2017 Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, a ) Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 6 Jahren unter Berücksichtigung anderer Zuschüsse/Förderungen bis zur Höhe der vom Land gemäß Runderlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration vom 03.August 2017 anerkannten Ausgaben wie folgt zu fördern: • • • Neubaumaßnahmen inkl. Ersteinrichtung, etc.: bis zu 30.000 € pro Platz Ausbau- und Umbaumaßnahmen: bis zu 13.000 € pro Platz Ausstattungsmaßnahmen von geeigneten Räumen: bis zu 3.500 € pro Platz. Der vom Land vorgesehene Eigenanteil in Höhe von 10% wird vom Kreis übernommen. • • • Neubaumaßnahmen zum Erhalt von U6-Plätzen, die ohne diese Maßnahme wegfallen, inkl. Erstausstattung etc.: bis zu 8.500,00 € pro Platz Aus- und Umbaumaßnahmen zum Erhalt von U6-Plätzen, die ohne diese Maßnahme wegfallen.: bis zu 4.250,00 € pro Platz Sanierungsmaßnahmen zum Erhalt von U6-Plätzen, die ohne diese Maßnahme wegfallen: bis zu 8.500,00 € pro Platz. Der vom Land vorgesehene Eigenanteil in Höhe von 30% wird nicht vom Kreis übernommen. b) Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Mittel im Haushaltsjahr 2018 einzuplanen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Z1