Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
19 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
13.10.17, 10:04
Aktualisiert
13.10.17, 10:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 2 / V 355/2017
Datum: 13.10.2017
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 04.10.2017
A)
TOP 16
Öffentliche Sitzung
Investive Förderung von Kindertagesbetreuung – Gesetz
V 355/2017
zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung, Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen
Jugendhilfeausschuss
28.09.2017
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses,
a ) Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen
zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 6 Jahren unter Berücksichtigung anderer Zuschüsse/Förderungen bis zur Höhe
der vom Land gemäß Runderlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration vom 03.August 2017
anerkannten Ausgaben wie folgt zu fördern:
•
•
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Neubaumaßnahmen inkl. Ersteinrichtung, etc.:
bis zu 30.000 € pro Platz
Ausbau- und Umbaumaßnahmen:
bis zu 13.000 € pro Platz
Ausstattungsmaßnahmen von geeigneten Räumen:
bis zu 3.500 € pro Platz.
Der vom Land vorgesehene Eigenanteil in Höhe von 10% wird
vom Kreis übernommen.
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•
Neubaumaßnahmen zum Erhalt von U6-Plätzen, die ohne
diese Maßnahme wegfallen, inkl. Erstausstattung etc.:
bis zu 8.500,00 € pro Platz
Aus- und Umbaumaßnahmen zum Erhalt von U6-Plätzen,
die ohne diese Maßnahme wegfallen.:
bis zu 4.250,00 € pro Platz
Sanierungsmaßnahmen zum Erhalt von U6-Plätzen, die
ohne diese Maßnahme wegfallen:
bis zu 8.500,00 € pro Platz.
Der vom Land vorgesehene Eigenanteil in Höhe von 30% wird
nicht vom Kreis übernommen.
b) Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Mittel im
Haushaltsjahr 2018 einzuplanen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Z1