Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
20 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
29.09.17, 13:01
Aktualisiert
29.09.17, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 1/ V 355/2017
Datum: 29.09.2017
Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom
28.09.2017
A)
TOP 4
Öffentliche Sitzung
Investive Förderung von Kindertagesbetreuung – Gesetz
zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der
Kindertagesbetreuung, Richtlinie über die Gewährung von
Zuschüssen
Auf Nachfrage des Mitgliedes Mende beantwortet die Verwaltung
offen stehende Fragen zur geplanten Förderung von
Sanierungsmaßnahmen zum Erhalt von U6-Plätzen.
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des
Jugendhilfeausschusses,
a ) Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen
zum Ausbau von Plätzen für Kinder
unter 6 Jahren unter Berücksichtigung anderer
Zuschüsse/Förderungen bis zur Höhe der vom Land
gemäß Runderlass des Ministeriums für Kinder, Familie,
Flüchtlinge und Integration vom
03.August 2017 anerkannten Ausgaben wie folgt zu fördern:
•
•
•
Neubaumaßnahmen inkl. Ersteinrichtung, etc.:
bis zu 30.000 € pro Platz
Ausbau- und Umbaumaßnahmen:
bis zu 13.000 € pro Platz
Ausstattungsmaßnahmen von geeigneten Räumen:
bis zu 3.500 € pro Platz.
Der vom Land vorgesehene Eigenanteil in Höhe von 10% wird
vom Kreis übernommen.
•
•
•
Neubaumaßnahmen zum Erhalt von U6-Plätzen, die ohne
diese Maßnahme wegfallen, inkl. Erstausstattung etc.:
bis zu 8.500,00 € pro Platz
Aus- und Umbaumaßnahmen zum Erhalt von U6-Plätzen,
die ohne diese Maßnahme wegfallen.:
bis zu 4.250,00 € pro Platz
Sanierungsmaßnahmen zum Erhalt von U6-Plätzen, die
ohne diese Maßnahme wegfallen:
bis zu 8.500,00 € pro Platz
V 355/2017
Der vom Land vorgesehene Eigenanteil in Höhe von 30% wird
nicht vom Kreis übernommen.
b) Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Mittel im
Haushaltsjahr 2018 einzuplanen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)