Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
123 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
18.09.17, 16:01
Aktualisiert
18.09.17, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 359/2017
08.09.2017
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
04.10.2017
Kreistag
18.10.2017
Bewältigung der Aufgaben im kreiseigenen Immobilienmanagement
hier: 1. Einrichtung einer zusätzlichen Zeitvertragsstelle
2. Auftragsvergabe Projektsteuerung Erweiterungsbau Kreishaus
Sachbearbeiter/in: Herr Rolf Kastenholz
Tel.: 318
Abt.: 10
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkte: 11119 u.a. Zeile: 25
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Zu 1: Haushaltmittel für die zusätzliche Zeitvertragsstelle werden im Jahr
2017 über die Gesamtdeckung bereitgestellt und ab dem Jahr 2018
zusätzlich veranschlagt.
Zu 2.: Die in den Produkten 01011119, 02012601, 02012701 und 02012702
unter den Maßnahmen-Nr. I111192504, I126012504, I127012504,
I127022504, veranschlagten Haushaltsmittel werden in Höhe des
Auftragswertes der Projektsteuerung entsperrt.
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss beschließt,
1. eine zusätzliche, zunächst auf 5 Jahre befristete Zeitvertragsstelle im technischen
Immobilienmanagement einzurichten und
2. den Auftrag zur Projektsteuerung des Erweiterungsbaus Kreishaus für die Bearbeitungsstufe 1
(LPH 1 und 2 HOAI) an ……. zum Preis von ……. zu vergeben.
Der Kreistag beschließt, die in den Produkten 01011119, 02012601, 02012701 und 02012702 unter
den Maßnahmen-Nr. I111192504, I126012504, I127012504 und I127022504, veranschlagten
Haushaltsmittel in Höhe des Auftragswertes der Projektsteuerung zu entsperren. Maßgabe an die
-2Verwaltung ist, bis zum Grundsatzbeschluss hinsichtlich des Erweiterungsbaus die entsperrten Mittel
nur für die Projektsteuerung der Leistungsphasen 1 und 2 HOAI zu nutzen.
Begründung:
1.
Einrichtung einer zusätzlichen, auf zunächst 5 Jahre befristeten Zeitvertragsstelle
Im kreiseigenen Immobilienmanagement werden die Bauunterhaltungsmaßnahmen der Gebäude von
3 Vollzeitkräften mit Ingenieur- bzw. Bachelor/Master-Qualifikation und einschlägigen Fachrichtungen
bewältigt. Der Umfang dieser Personalausstattung orientiert sich seit jeher an den Empfehlungen der
Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGST), die allgemein und u. a. von
der Gemeindeprüfungsanstalt anerkannt werden. Dabei steht die Personalausstattung im direkten
Zusammenhang mit der Höhe der für die anstehende Haushaltsperiode und die Finanzplanung
bereitzustellenden Instandhaltungsmittel, die nach KGST-Empfehlung für die Gebäudeerhaltung
aufgebracht werden sollten (1,2% der Gebäudeneubauwerte). Bezogen auf die Gebäude des Kreises
Euskirchen sind - bei regelmäßig sehr zurückhaltender Anwendung des Berechnungsschlüssels rund 2,1 Mio. € pro Jahr anzusetzen.
In der Vergangenheit war die Verwaltung bei der Personalbemessung insofern nicht sachgerecht, als
dass bei dieser Betrachtung die Haushaltsmittel für Investitionen, die projektbezogen und damit
zeitlich befristet abzuwickeln sind, und Haushaltsmittel für besonders aufwändige Sondermaßnahmen
der Bauunterhaltung nicht in die Ermittlung des Berechnungsschlüssels aufgenommen wurden.
Dementsprechend hat die Verwaltung nicht mit der Bereitstellung von zusätzlichem Personal reagiert.
Aufgrund der aktuell zu bearbeitenden, sehr aufwendigen Projektarbeiten, die nahezu durchgängig
mit Fördermitteln finanziert werden, kann die Verwaltung die bisherige, sehr sparsame
Personalbemessung nicht weiter aufrechterhalten. Zu nennen sind die Projekte
Umfassende Sanierung im Thomas-Eßer-Berufskolleg (Mittelvolumen ca. 6,4 Mio. €,
Jahresbelastung rund 1 Mio. €, teilweise finanziert durch das KInvFG I)
Sanierung der Flach- und Sheddächer Kreishaus (ca. 870.000 €, Jahresbelastung rund 0,13 Mio.
€, vollständig finanziert durch KInvFG I)
Projekt „Gute Schule 2020“ (Mittelvolumen knapp 5 Mio. €, Projekte Immobilienmanagement
bislang 2,4 Mio. €),
weitere Projekte des KInvFG II (voraussichtlich 3,3 Mio. €, weitere Maßnahmen des
Immobilienmanagements zu erwarten),
die zusätzlich zur allgemeinen Bauunterhaltung abzuwickeln sind.
Die Verwaltung empfiehlt dringend, sofort einen zusätzlichen, zunächst auf 5 Jahre befristeten
Zeitvertrag in der Wertigkeit EG 11 TVÖD im technischen Gebäudemanagement einzurichten, damit
die Maßnahmen in dem vorgegebenen Zeitrahmen der Förderprojekte abgewickelt werden können
und die Fördermittelverwendung nicht gefährdet wird. Die Dringlichkeit der Personalmaßnahme wird
aktuell dadurch verschärft, dass ein sehr erfahrener Ingenieur das kreiseigene
Immobilienmanagement zum 30.09.2017 verlassen wird. Ob der zusätzliche Zeitvertrag zu einem
späteren Zeitpunkt in eine unbefristete Planstelle umgewandelt werden sollte, wird die Verwaltung im
Laufe der kommenden Jahre und in Anbetracht der tatsächlichen Arbeitsbelastung prüfen und je nach
Prüfergebnis ggf. den politischen Gremien zur Entscheidung vorlegen. Zur Klarstellung wird darauf
hingewiesen, dass diese Personalverstärkung nicht in Verbindung mit dem Erweiterungsbau des
Kreishauses steht.
Um keine Zeit zu verlieren, hat die Verwaltung vorsorglich die Besetzung der nun freiwerdenden und
auch der zusätzlichen Zeitvertragsstelle öffentlich ausgeschrieben, wobei die Besetzung der
zusätzlichen Zeitvertragsstelle selbstverständlich unter dem Vorbehalt der positiven Entscheidung
des Kreisausschusses steht. Die Verwaltung hat sehr hohes Interesse an einer zeitnahen
Personalverstärkung und würde, sofern je nach Bewerbungslage (insbesondere Kündigungsfristen
der Bewerbungen) eine merklich frühere Besetzung der Vakanzen möglich wäre, ggf. eine
Entscheidung per Dringlichkeit herbeiführen wollen.
-3-
2.
Vergabe der Projektsteuerung für den Erweiterungsbau Kreishaus
In der oben dargestellten Belastungssituation ist unberücksichtigt, dass derzeit mit Hochdruck alle
Arbeiten im Zusammenhang mit dem Erweiterungsbau des Kreishauses geleistet werden müssen.
War zunächst das aufwendige Vergabeverfahren nach VgV abzuwickeln, sind nun, nachdem die
Auftragsvertrage an den Generalplaner erfolgt ist, alle Zuarbeiten für den Generalplaner (z. B.
Beibringen und Erläuterung der Bestandsunterlagen, Raum- und Funktionsplanung) zu leisten.
War die Verwaltung bislang der Meinung, die Projektsteuerung für den Erweiterungsbau des
Kreishauses zumindest bis zum Grundsatzbeschluss des Kreistages mit eigenen Kräften bewältigen
zu können, muss nun in Anbetracht des zeitnahen Ausscheidens von einem der beiden
Hochbauingenieure die Ursprungsstrategie verworfen werden.
Für die Steuerung des Gesamtprojektes schlägt die Verwaltung nun vor, bereits zum jetzigen
Zeitpunkt einen externen Projektsteuerer zu beauftragen, so wie dies auch mit gutem Erfolg
anlässlich des Erweiterungsbaus Trakt C erfolgt ist.
Um keine Zeit zu verlieren und den engen Zeitplan einhalten zu können, war die Verwaltung auch hier
vorbereitend tätig und hat eine Preisanfrage an gut geeignete Büros gerichtet. Selbstverständlich
erfolgt eine Auftragserteilung vorbehaltlich des positiven Beschluss des Kreisausschusses. Zunächst
soll ausschließlich die Bearbeitungsstufe 1, Steuerung der Leistungsphasen 1 und 2 HOAI, vergeben
werden. Zum Auftragswert wird die Verwaltung nach Auswertung der bis zum 27.09.2017 erwarteten
Angebote berichten. Ob die Arbeit mit dem Projektsteuerer über die Bearbeitungsstufe 1 hinaus
fortgesetzt werden soll, wird durch die politischen Gremien im Zusammenhang mit der
Grundsatzentscheidung zum Erweiterungsbau Kreishaus entschieden.
Die Verwaltung empfiehlt entsprechende Beschlussfassung.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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