Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
21 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
13.10.17, 10:04
Aktualisiert
13.10.17, 10:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 1 / V 359/2017
Datum: 12.10.2017
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 04.10.2017
A)
TOP 8
Öffentliche Sitzung
Bewältigung der Aufgaben im kreiseigenen Immobilienmanagement
hier: 1. Einrichtung einer zusätzlichen Zeitvertragsstelle
2. Auftragsvergabe Projektsteuerung Erweiterungsbau
Kreishaus
Der Vorsitzende stellt fest, dass die Beschlussfassung zu Ziffer 2
unter TOP 2 zurückgezogen wurde, so dass sich die Diskussion
des Kreisausschusses auf die Einrichtung einer zusätzlichen
Zeitvertragsstelle konzentrieren könne.
Der 1. stellvertretende Fraktionsvorsitzende Waasem (SPD) erklärt, dass der Bedarf für die Einrichtung einer zusätzlichen Projektstelle nachvollziehbar dargestellt worden sei. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels werde aber die Befristung der Stelle hinterfragt.
Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU) fragt nach, ob die
Streichung der Ziffer 2 Auswirkungen auf die Beschlussfassung
im Kreistag habe und möglicherweise der Teil, den der Kreistag
zu beschließen habe, verändert werden müsse.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) erkundigt sich nach dem
Sachgrund für die Befristung der Projektstelle, zumal diese auf 5
Jahre beschränkt sei. Es sei verständlich, dass es im Zusammenhang mit dem Erweiterungsbau Mehrbedarf gebe, aber das
Gebäudemanagement sei auch zum jetzigen Zeitpunkt nicht
überbesetzt. Er hinterfragt die rechtliche Vertretbarkeit der Stellenbefristung.
AV Poth führt aus, dass sich die Sachgrundbefristung aus den
zeitlich befristeten Projekten ergebe, es aber auch zukünftig weitere Projekte geben werde. Die Verwaltung sei vorsichtig und
stelle zunächst befristet ein. Wenn der Kreisausschuss beschließe, die Stelle unbefristet zu besetzen, werde sich die Verwaltung
nicht dagegen wehren.
Zur Zurückstellung der Ziffer 2 erläutert AV Poth, dass es hinsichtlich der Beauftragung der Projektsteuerung noch Klärungsbedarf gebe. So sei noch nicht klar, ob ein externer Projektsteuerer beauftragt werde oder die Projektsteuerung mit eigenen Kräften sichergestellt werden könne. Das Thema werde im Kreistag
wieder auf die Tagesordnung gesetzt.
V 359/2017
Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU) stellt nochmals klar,
dass heute ausschließlich die Einrichtung der befristeten Projektstelle beschlossen werde und die Beratung und Beschlussfassung zur Besetzung der Projektsteuerung im Kreistag erfolge.
Um Rechtsunsicherheiten vorzubeugen, spricht sich Fraktionsvorsitzender Troschke (UWV) für eine klare Aufgabendefinition
der Projektstelle entsprechend der Seite 2 der Vorlage aus (z.B.
umfassende Sanierung im Thomas-Eßer-Berufskolleg, Sanierung
der Flach- und Sheddächer Kreishaus, „Gute Schule 2020“…).
Der Vorsitzende stellt fest, dass hinsichtlich der Frage der Befristung der Projektstelle noch Diskussionsbedarf bestehe. Damit die
Verwaltung agieren kann, empfiehlt Herr Adams, GBL I, dass der
Kreisausschuss beschließt, einen Zeitvertrag einzurichten. Er
erklärt, dass nicht der Kreisausschuss, sondern der Kreistag entscheidungsbefugt wäre, wenn man aus der Projektstelle eine
Planstelle machen möchte. Man verständigt sich darauf, dies im
Rahmen der Haushaltsberatungen zu klären.
Der Kreisausschuss beschließt,
1. eine zusätzliche, zunächst auf 5 Jahre befristete Zeitvertragsstelle im technischen Immobilienmanagement einzurichten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig