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Beschlussvorlage GB (Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren hier: Schrittweiser flächendeckender Ausbau)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
98 kB
Datum
28.09.2017
Erstellt
21.09.17, 14:01
Aktualisiert
21.09.17, 14:01
Beschlussvorlage GB (Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren
hier: Schrittweiser flächendeckender Ausbau) Beschlussvorlage GB (Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren
hier: Schrittweiser flächendeckender Ausbau)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 341/2017 20.06.2017 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 28.09.2017 Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren hier: Schrittweiser flächendeckender Ausbau Sachbearbeiterin: Frau Hilger-Mommer x Tel.: 15 617 Abt.: 51.4 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Kath. Profinos Kindertageseinrichtung St. Philippus und Jakobus, Im Auel 48, 53937 Schleiden rückwirkend zum 01.08.2017 als Familienzentrum zu benennen. -2Begründung: Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen (MFKJKS) hat für den Kreis Euskirchen für die Kindergartenjahre 2016/2017 und 2017/2018 je ein neues Kontingent bereitgestellt. Aus jugendhilfeplanerischer Sicht bestand auch Kindergartenjahr 2016/2017 ein Bedarf für das zugewiesene Kontingent, allerdings war auf Trägerseite aus verschiedenen – nachvollziehbaren – Gründen die Bereitschaft nicht vorhanden, sich auf den Weg der Zertifizierung zu bewegen, sodass dieses in das Kindergartenjahr 2017/2018 verschoben wurde. Somit verfügt der Kreis Euskirchen derzeit über zwei neue Kontingente zur Errichtung weiterer Familienzentren. Die Verwaltung sieht vor, hiervon ein freies Kontingent in 2017/2018 zu verwenden. Die Tendenz im Sozialbericht legt dar, dass es im Stadtgebiet Schleiden einen deutlichen Anstieg an Bedarfsgemeinschaften mit Kindern im Alter zwischen zwei und sechs Jahren gibt. Ein ortsnahes Angebot ist für Familien im Stadtgebiet Schleiden wünschenswert. Mit der Errichtung eines zweiten Familienzentrums im Stadtgebiet Schleiden soll ein neues Angebot an Beratung und Unterstützung für Kinder und Familien geschaffen werden. Die Auswahl wurde in Absprache mit den örtlichen Trägern getroffen. Aufgrund der Entfernung von 9 km zum nächsten Familienzentrum in Schleiden-Gemünd fiel die Wahl auf die Kath. Einrichtung Profinos Kindergarten St. Philippus und Jakobus in Schleiden. Es wird daher vorgeschlagen, dem Ministerium den Kath. Profinos Kindergarten St. Philippus und Jakobus Schleiden rückwirkend zum 01.08.2018 als Familienzentrum zu benennen. Die Entscheidung über die Vergabe des zweiten freien Kontingents wird in das kommende Kindergartenjahr 2018/2019 verschoben. Zum jetzigen Zeitpunkt bekundet ein freier Träger aus dem Stadtgebiet Euskirchen hierfür Interesse. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)