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Info GB (Verwendung der Ersatzgelder)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
148 kB
Datum
22.11.2017
Erstellt
13.11.17, 15:02
Aktualisiert
13.11.17, 15:02
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 288/2017 03.11.2017 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 22.11.2017 Verwendung der Ersatzgelder Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 06.07.2016 die Verwaltung beauftragt, zeitnah ein Umsetzungskonzept zur Planung von effektiven und zielorientierten Naturschutzmaßnahmen im Kreis Euskirchen unter Verwendung der vorhandenen und der noch zu erwartenden Ersatzgelder zu erstellen. Die gesetzliche Bestimmungen -§15 BNatSchG (6)- legen fest, dass Ersatzzahlungen ausschließlich zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu verwenden sind, für die nicht nach anderen Vorschriften eine rechtliche Verpflichtung besteht. Aufgrund mangelnder personeller Ressourcen war es der UNB bisher nicht möglich, Maßnahmen zu konzeptionieren und umzusetzen. Seit März 2017 wurde hierfür eine für zunächst auf zwei Jahre befristete Stelle eingerichtet. Die Personalkosten werden ebenfalls aus dem Ersatzgeld finanziert. Auf Grundlage einer „Ideensammlung“, die auf Vorschlägen der UNB, Biologischer Station, Gemeinden, Naturschutzverbänden sowie engagierter Bürger/innen basiert, wurden folgende Schwerpunktthemen als Grundgerüst für eine Konzeption zur Verwendung des Ersatzgeldes zusammengefasst: - Landschaftspflege in NSG und außerhalb von Schutzgebieten - FFH-Maßnahmen - Artenschutz - Obstgehölze und Streuobst - Bäume, Hecken und Sträucher - Gewässer (WRRL) - Flächensicherung - Ahr 2000 - Entsiegelung. -2- Ursprünglich vorgesehene Maßnahmen im Wald sind -nach Prüfung durch das Ministeriumin Verbindung mit einer Förderung unzulässig. Ein entsprechender Erlass, in dem die Details dargelegt werden, steht noch aus. Die Projekte sollen im Konsens mit den Beteiligten erfolgen und machen somit eine umfangreiche Abstimmung erforderlich, nach Möglichkeit sollen zusätzlich Fördermittel beantragt werden. Die Umsetzung neuer Projekte beginnt im Winter 2017/18. Beispiele: Landschaftspflege in NSG und außerhalb von Schutzgebieten: - Freistellung und Pflege von Kalkmagerrasen in Blankenheim-Alendorf, (Wacholderpflege und Gehölzentfernung), z.Z. im Vergabeverfahren, (geschätzte Kosten 45.000 €) - Pflege des FFH-Gebietes Heidemoor am Moorbach (DE-5605-304), (NSG „In der Wasserdell“) – Entbuschung und Freistellung ausgewählter Bereiche zur Erhaltung der anmoorigen Feuchtbereiche - Erstellung eines Pflege- und Entwicklungsplans für das NSG „Kalkarer Moor“, zur Ableitung nachhaltiger Maßnahmen (Kosten: 61.500 €, Eigenanteil aus Ersatzgeld: 18.450 € ) - Errichtung eines Zauns im Bereich der Dahlemer Binz (Pflege der schutzwürdigen Bereiche durch extensive Beweidung der Flächen) - Ablösung von Maßnahmen in der Gemeinde Dahlem, die im Vorgriff auf Eingriffe getätigt wurden, Entfichtungen (Kosten: 450.000 €) Artenschutz: - Lebensraumoptimierung für die Knoblauchkröte (Rote Liste 1 - vom Aussterben bedroht, Anhang IV-FFH-Art) als Zielart der intensiv genutzten Agrarlandschaft (Zülpicher Börde) – Schaffung von geeigneten Laichhabitaten und Verbundstrukturen zur Erhaltung und Stützung der Population - Erneuerung und Verbesserung einer Krötenleiteinrichtung in Rupperath: (Kosten: 161.000 € Eigenanteil aus Ersatzgeld: 32.200 €) Obstgehölze und Streuobst: - Erhaltung alter Obstbäume (Instandsetzung, Entfernung Misteln, etc.) - Ergänzungspflanzung von Obstbäumen (Erhaltung „alter Obstsorten“) - Erstpflegemaßnahmen (verbrachte Streuobstwiesen, etc.) - Nutzung der Wiesen (Nachhaltigkeit) Bäume, Hecken und Sträucher: - Pflanzung einer Baumreihe (30 – 40 Bäume) im Bereich Finsterley (Dahlem) Wasserrahmenrichtlinie: - WRRL Projekt „Dahlem Gewässerverbund „Simmel-Kyll-Kerschenbach“ – Umsetzung naturnaher Gewässerentwicklungsmaßnahmen (geschätzte Kosten 200.000 €) - WRRL Projekt „Schleiden“ - Hochwasserschutz und Gewässerentwicklung durch naturnahe Auen- und Gewässerentwicklung (geschätzte Kosten 200.000 €) -3- Flächensicherung: - Flächenankauf in Schutzgebieten sowie von weiteren naturschutzfachlich wertvollen Flächen zur weiteren Aufwertung Flächenkauf Schmidtheim (62.830 €, Eigenanteil aus Ersatzgeld: 18.849 €, geplant: Umwandlung Fichtenwald in Laubwald und naturnaher Gewässerausbau) Entsiegelung: - Naturnahe Gestaltung des Geländes der Ruhr KG als Eigenanteil der Sanierung durch den AAV (geschätzter Eigenanteil: 100.000 €). Nach Möglichkeit werden Förderungen nach FöNa, ELER und WRRL in Anspruch genommen und der Eigenanteil (in der Regel 20%) aus dem Ersatzgeld finanziert werden. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)