Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
148 kB
Datum
22.11.2017
Erstellt
13.11.17, 15:02
Aktualisiert
13.11.17, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 288/2017
03.11.2017
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
22.11.2017
Verwendung der Ersatzgelder
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 06.07.2016 die Verwaltung beauftragt, zeitnah ein
Umsetzungskonzept zur Planung von effektiven und zielorientierten Naturschutzmaßnahmen
im Kreis Euskirchen unter Verwendung der vorhandenen und der noch zu erwartenden
Ersatzgelder zu erstellen.
Die gesetzliche Bestimmungen -§15 BNatSchG (6)- legen fest, dass Ersatzzahlungen
ausschließlich zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes und der
Landschaftspflege zu verwenden sind, für die nicht nach anderen Vorschriften eine rechtliche
Verpflichtung besteht.
Aufgrund mangelnder personeller Ressourcen war es der UNB bisher nicht möglich,
Maßnahmen zu konzeptionieren und umzusetzen. Seit März 2017 wurde hierfür eine für
zunächst auf zwei Jahre befristete Stelle eingerichtet. Die Personalkosten werden ebenfalls
aus dem Ersatzgeld finanziert.
Auf Grundlage einer „Ideensammlung“, die auf Vorschlägen der UNB, Biologischer Station,
Gemeinden, Naturschutzverbänden sowie engagierter Bürger/innen basiert, wurden folgende
Schwerpunktthemen als Grundgerüst für eine Konzeption zur Verwendung des Ersatzgeldes
zusammengefasst:
- Landschaftspflege in NSG und außerhalb von Schutzgebieten
- FFH-Maßnahmen
- Artenschutz
- Obstgehölze und Streuobst
- Bäume, Hecken und Sträucher
- Gewässer (WRRL)
- Flächensicherung
- Ahr 2000
- Entsiegelung.
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Ursprünglich vorgesehene Maßnahmen im Wald sind -nach Prüfung durch das Ministeriumin Verbindung mit einer Förderung unzulässig. Ein entsprechender Erlass, in dem die Details
dargelegt werden, steht noch aus.
Die Projekte sollen im Konsens mit den Beteiligten erfolgen und machen somit eine
umfangreiche Abstimmung erforderlich, nach Möglichkeit sollen zusätzlich Fördermittel
beantragt werden.
Die Umsetzung neuer Projekte beginnt im Winter 2017/18.
Beispiele:
Landschaftspflege in NSG und außerhalb von Schutzgebieten:
- Freistellung und Pflege von Kalkmagerrasen in Blankenheim-Alendorf,
(Wacholderpflege und Gehölzentfernung), z.Z. im Vergabeverfahren, (geschätzte
Kosten 45.000 €)
- Pflege des FFH-Gebietes Heidemoor am Moorbach (DE-5605-304), (NSG „In der
Wasserdell“) – Entbuschung und Freistellung ausgewählter Bereiche zur Erhaltung
der anmoorigen Feuchtbereiche
- Erstellung eines Pflege- und Entwicklungsplans für das NSG „Kalkarer Moor“, zur
Ableitung nachhaltiger Maßnahmen (Kosten: 61.500 €, Eigenanteil aus Ersatzgeld:
18.450 € )
- Errichtung eines Zauns im Bereich der Dahlemer Binz (Pflege der schutzwürdigen
Bereiche durch extensive Beweidung der Flächen)
- Ablösung von Maßnahmen in der Gemeinde Dahlem, die im Vorgriff auf Eingriffe
getätigt wurden, Entfichtungen (Kosten: 450.000 €)
Artenschutz:
- Lebensraumoptimierung für die Knoblauchkröte (Rote Liste 1 - vom Aussterben
bedroht, Anhang IV-FFH-Art) als Zielart der intensiv genutzten Agrarlandschaft
(Zülpicher Börde) – Schaffung von geeigneten Laichhabitaten und Verbundstrukturen
zur Erhaltung und Stützung der Population
- Erneuerung und Verbesserung einer Krötenleiteinrichtung in Rupperath: (Kosten:
161.000 € Eigenanteil aus Ersatzgeld: 32.200 €)
Obstgehölze und Streuobst:
- Erhaltung alter Obstbäume (Instandsetzung, Entfernung Misteln, etc.)
- Ergänzungspflanzung von Obstbäumen (Erhaltung „alter Obstsorten“)
- Erstpflegemaßnahmen (verbrachte Streuobstwiesen, etc.)
- Nutzung der Wiesen (Nachhaltigkeit)
Bäume, Hecken und Sträucher:
- Pflanzung einer Baumreihe (30 – 40 Bäume) im Bereich Finsterley (Dahlem)
Wasserrahmenrichtlinie:
- WRRL Projekt „Dahlem Gewässerverbund „Simmel-Kyll-Kerschenbach“ – Umsetzung
naturnaher Gewässerentwicklungsmaßnahmen (geschätzte Kosten 200.000 €)
- WRRL Projekt „Schleiden“ - Hochwasserschutz und Gewässerentwicklung durch
naturnahe Auen- und Gewässerentwicklung (geschätzte Kosten 200.000 €)
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Flächensicherung:
- Flächenankauf in Schutzgebieten sowie von weiteren naturschutzfachlich wertvollen
Flächen zur weiteren Aufwertung
Flächenkauf Schmidtheim (62.830 €, Eigenanteil aus Ersatzgeld: 18.849 €, geplant:
Umwandlung Fichtenwald in Laubwald und naturnaher Gewässerausbau)
Entsiegelung:
- Naturnahe Gestaltung des Geländes der Ruhr KG als Eigenanteil der Sanierung durch
den AAV (geschätzter Eigenanteil: 100.000 €).
Nach Möglichkeit werden Förderungen nach FöNa, ELER und WRRL in Anspruch
genommen und der Eigenanteil (in der Regel 20%) aus dem Ersatzgeld finanziert werden.
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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