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Beschlussvorlage GB (Bildung integriert)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
167 kB
Datum
12.07.2017
Erstellt
01.06.17, 10:01
Aktualisiert
21.09.17, 10:01
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 332/2017 18.05.2017 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bildung und Inklusion 13.06.2017 Kreisausschuss 28.06.2017 Kreistag 12.07.2017 Bildung integriert Sachbearbeiter/in: Frau Schiffers Tel.: 02251- 15 504 Abt.: 49 - KoBIZ X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: gez. Hessenius Kreiskämmerer Die Mittel sind im Haushalt 2018 einzuplanen. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt - die Einrichtung einer zu 50 % geförderten Stelle „Bildung integriert“ im Rahmen des Bundesprogramms „Bildung integriert“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für den geplanten Zeitraum 01.02.2018 bis 31.01.2021. die Verortung dieser Stelle im KoBIZ. die Antragstellung und Mittelabwicklung durch das KoBIZ. die Kofinanzierung in Höhe von kalkulierten 93.000,00 € für die gesamte Laufzeit. - die Haushaltsmittel für die Finanzierung im Haushalt 2018 zur Verfügung zu stellen. - -2- Begründung: Die Grundlagen für Bildungschancen aller Menschen werden vor Ort gelegt. Eine gut aufeinander abgestimmte und alle Bevölkerungsgruppen ansprechende kommunale Bildungslandschaft dient dem Wohl der Bürgerinnen und Bürger. Damit trägt sie zur Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft als Ganzes bei. Mit "Bildung integriert" sollen Kommunen in ganz Deutschland angesprochen und in die Lage versetzt werden, ein datenbasiertes Bildungsmanagement inklusive Bildungsberichterstattung aufzubauen. (Quelle: https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1010.html, Stand 15.05.2017.) Das KoBIZ erweitert mit einer Stelle „Bildung integriert“ seine Dienstleistungen für die Kommunen mit Blick auf die Ausprägung von demografischem Wandel, zunehmendem Fachkräftemangel und Schwierigkeiten in den Übergängen im Bereich formaler Bildung. Zudem sollen die Erkenntnisse aus dem Bildungsmonitoring der nachhaltigen Sicherung des Bildungs- und Wirtschaftsstandortes sowie der Attraktivitätssteigerung des Kreises Euskirchen dienen. Ziel des Bildungsmanagements ist ein integriertes, kleinräumiges und aktuelles Planungs- und Informationssystem. Der Bildungsbericht liefert die Voraussetzung für sinnvolle Planung und Steuerung, um auf zukünftige Bildungsherausforderungen auch mit Blick auf demografische Entwicklungen reagieren zu können. Die Daten sollen darüber hinaus auch als Grundlage für zukünftige Projekte im Rahmen der allgemeinen Sozialberichterstattung, Handlungsfeld Bildung, dienen. Hier ist das Handlungsfeld Bildung aktuell nur rudimentär angelegt und bedarf einer detaillierteren Sichtung. Der Kreis Euskirchen wird dabei mit weiteren Schlüsselakteuren der Bildung verbindlich kooperieren. Zu einer solchen ganzheitlichen Initiative gehört auch, bereits vor Ort bestehende Programme, Projekte, Ressourcen oder Netzwerke einzubeziehen, um durch eine Abstimmung vor Ort und Kooperationen die Kräfte zu bündeln. Die auszuwählenden Indikatoren sollen Basisinformationen über Bildungsstruktur, Bildungsangebote und Bildungsbiographien abbilden. Eine aussagekräftige Zusammenstellung zentraler Indikatoren soll als Monitoring die dauerhafte und systemische Beobachtung von Bildungsbiographien ermöglichen. Dazu bedarf es eines Aufbaus und der nachhaltigen Sicherung einer personellen Ausstattung für die Datenerhebung im kommunalen Bildungsmanagement des Kreises Euskirchen für folgende konkrete strategische Ziele, die durch „Bildung integriert“ erreicht werden sollen: 1. Entwicklung eines Konzeptes zur Auswahl, Gewinnung und Aufbereitung von steuerungsrelevanten Daten für das Kommunale Bildungs- und Integrationszentrum (KoBIZ) Für die Auswahl der steuerungsrelevanten Daten zur konkreten Indikatorenfindung sind die im befristeten BMBF-Förderprogramm „Bildungskoordination von Bildungsangeboten für Neuzugewanderte“ (bis 31.08.2018) gewonnenen Kenntnisse mit zu verarbeiten. 2. Möglichst umfassende Verknüpfung dieses Datenkonzeptes Datennutzung weiterer Arbeitsbereiche in der Kreisverwaltung mit der Praxis der Ziel des geplanten Bildungsmonitorings durch „Bildung integriert“ ist eine möglichst umfassende Darstellung aller bildungsrelevanten Daten, beginnend bei den -3Handlungsfeldern im KoBIZ bis zu den Abteilungen in der Kreisverwaltung, die im Bereich Bildung eingebunden sind (Geschäftsbereich III/IV, Stabsstelle Struktur- und Wirtschaftsförderung/DemografieInitiative). Als weiteres Ziel ist die Kooperation mit externen Akteuren wie Untere und Obere Schulaufsicht, Agentur für Arbeit, Jobcenter EU aktiv, Integration Point geplant. Durch diese interne wie externe Kooperation sollen zukünftig alle Angebote entlang der Bildungsbiographie – von der frühkindlichen Bildung bis zu lebenslangem Lernen - abgebildet sein. Entsprechend der im Monitoring ggf. sichtbaren Bedarfe sollen gemeinsam Handlungsempfehlungen und Strategien entwickelt werden. 3. Entwicklung einer Strategie der datengestützten Kommunikation über die Arbeit des Bildungs- und Integrationszentrums (KoBIZ) und ihre schrittweise Umsetzung Die technische Grundausstattung ist angelegt durch die Nutzung des Onlineportals „KECKAtlas“ der Bertelsmann Stiftung, in dem bereits die Indikatoren im Rahmen der Sozialberichterstattung abgebildet sind, was jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht für den Bereich Bildung gilt. Dieses Instrument zur dauerhaften Fortschreibung und Pflege der Daten dient einer systemischen Wirkungskontrolle aller Bildungsangebote und ihrer bildungsbiographischen Wirkungen im Kreis Euskirchen. Verantwortlich für „Bildung integriert“ und die damit verbundenen Aufgaben zeichnet sich die Steuerungsgruppe des KoBIZ, die seit dem 08.05.2017 lt. Beschluss auch für das in Abteilung 51 – Jugend und Familie - angesiedelte neue Projekt „Kein Kind zurücklassen“ zuständig ist. Damit ist die strategische Ausrichtung, gesehen auf die gesamte Bildungskette, gesichert. Zur Flankierung des Entwicklungsprozesses „Bildungsmonitoring“ hat das KoBIZ bereits als kompetenten Partner die Transferagentur NRW gewinnen können. Diese bietet die kostenfreie Möglichkeit der fachlichen Moderation des Prozesses sowie die der Begleitung in der Datenanalyse und daraus folgender Strategieentwicklung. Finanzierung Das BMBF unterstützt den Kreis Euskirchen mit einer Zuwendung von 50 % der Personalkosten und Reisemittel (letztere bis zu 6.500,00 € pro Jahr). Ausgehend von einer Fachkraft in der Eingruppierung S 11b, Stufe 2 und Nutzung von Reisemitteln entsprechend der Erfahrungswerte aus dem BMBF-Förderprogramm „Bildungskoordination von Bildungsangeboten für Neuzugewanderte“ ist von einer Eigenbeteiligung des Kreises Euskirchen in Höhe von insgesamt rund 93.000,00 € für die dreijährige Laufzeit vom 01.02.2018 bis 31.01.2021 auszugehen. Diese Summe ist wie folgt zu veranschlagen: Personalkosten: 01.02.2018 - 31.12.2018 = 50.000,00 € 01.01.2019 – 31.12.2019 = 54.500,00 € 01.01.2020 – 31.12.2020 = 58.000,00 € 01.01.2021 – 31.01.2021 = 4.500,00 € Summe 167.000,00 € x 50 % = 83.500,00 € Reisemittel: 01.02.2018 – 31.01.2021 = 19.000,00 € x 50 % = 9.500,00 € Summe gesamt 93.000,00 €. -4- gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)