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Beschlussvorlage GB (Z 1 V 332_2017 (Ausschuss für Bildung und Inklusion vom 13.06.2017))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
27 kB
Datum
12.07.2017
Erstellt
26.06.17, 15:02
Aktualisiert
26.06.17, 15:02
Beschlussvorlage GB (Z 1 V 332_2017 (Ausschuss für Bildung und Inklusion vom 13.06.2017)) Beschlussvorlage GB (Z 1 V 332_2017 (Ausschuss für Bildung und Inklusion vom 13.06.2017))

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1/ V 332/2017 Datum: 26.06.2017 Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Bildung und Inklusion vom 13.06.2017 A) TOP 3 Öffentliche Sitzung Bildung integriert Nach einer kurzen Einführung durch Herrn AV Poth folgt eine inhaltliche Darstellung von Frau Sistig. Auf Nachfrage erläutert Frau Sistig, dass ein Schwerpunkt des Tätigkeitsfeldes der einzurichtenden Projektstelle die Sozialberichterstattung sei; hier solle u.a. ein Hauptaugenmerk auf dem Übergang von Grundschule zum Gymnasium liegen. Weiterhin sollen bereits vorliegende Daten für weitere Maßnahmen analysiert werden. Im Bezug auf den befristeten Projektvertrag erläutert Herr Poth, dass nicht alle befristeten Zeitarbeitsverträge beim Kreis Euskirchen verstetigt werden können; er betont aber in diesem Zusammenhang, dass es für einen erheblichen Teil der Mitarbeiter/-innen mit Projektverträgen interessante Perspektiven gebe, sei es durch Übernahme durch den Kreis oder aber durch externe Anschlussverträge. Weiterhin betont er, dass die Umsetzung nicht mit vorhanden Kräften möglich sei, da es bisher keine entsprechenden Kompetenzen gebe. Frau Stolz, CDU-Fraktion, befürwortet die Einrichtung dieser Projektstelle und eine Vernetzung mit den entsprechenden Bereichen des Jugend- und Sozialamtes. Außerdem wird seitens der CDU-Fraktion betont, dass diese für drei Jahre eingerichtete Projektstelle nicht automatisch entfristet werden dürfe und zu gegebener Zeit eine Überprüfung des Personalbedarfes nötig sei. Der Ausschuss für Bildung und Inklusion empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt - die Einrichtung einer zu 50 % geförderten Stelle „Bildung integriert“ im Rahmen des Bundesprogramms „Bildung integriert“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für den geplanten Zeitraum 01.02.2018 bis 31.01.2021. V 332/2017 - die Verortung dieser Stelle im KoBIZ. - die Antragstellung und Mittelabwicklung durch das KoBIZ. - die Kofinanzierung in Höhe von kalkulierten 93.000,00 € für die gesamte Laufzeit. - die Haushaltsmittel für die Finanzierung im Haushalt 2018 zur Verfügung zu stellen. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen, bei einer Enthaltung (UWV)