Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
27 kB
Datum
12.07.2017
Erstellt
26.06.17, 15:02
Aktualisiert
26.06.17, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 1/ V 332/2017
Datum: 26.06.2017
Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Bildung und
Inklusion vom 13.06.2017
A)
TOP 3
Öffentliche Sitzung
Bildung integriert
Nach einer kurzen Einführung durch Herrn AV Poth folgt eine
inhaltliche Darstellung von Frau Sistig. Auf Nachfrage erläutert
Frau Sistig, dass ein Schwerpunkt des Tätigkeitsfeldes der
einzurichtenden Projektstelle die Sozialberichterstattung sei; hier
solle u.a. ein Hauptaugenmerk auf dem Übergang von
Grundschule zum Gymnasium liegen. Weiterhin sollen bereits
vorliegende Daten für weitere Maßnahmen analysiert werden.
Im Bezug auf den befristeten Projektvertrag erläutert Herr Poth,
dass nicht alle befristeten Zeitarbeitsverträge beim Kreis
Euskirchen verstetigt werden können; er betont aber in diesem
Zusammenhang, dass es für einen erheblichen Teil der
Mitarbeiter/-innen mit Projektverträgen interessante Perspektiven
gebe, sei es durch Übernahme durch den Kreis oder aber durch
externe Anschlussverträge.
Weiterhin betont er, dass die Umsetzung nicht mit vorhanden
Kräften möglich sei, da es bisher keine entsprechenden
Kompetenzen gebe.
Frau Stolz, CDU-Fraktion, befürwortet die Einrichtung dieser
Projektstelle und eine Vernetzung mit den entsprechenden
Bereichen des Jugend- und Sozialamtes.
Außerdem wird seitens der CDU-Fraktion betont, dass diese für
drei Jahre eingerichtete Projektstelle nicht automatisch entfristet
werden dürfe und zu gegebener Zeit eine Überprüfung des
Personalbedarfes nötig sei.
Der Ausschuss für Bildung und Inklusion empfiehlt folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt
-
die Einrichtung einer zu 50 % geförderten Stelle „Bildung
integriert“ im Rahmen des Bundesprogramms „Bildung
integriert“ des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung für den geplanten Zeitraum 01.02.2018 bis
31.01.2021.
V 332/2017
-
die Verortung dieser Stelle im KoBIZ.
-
die Antragstellung und Mittelabwicklung durch das KoBIZ.
-
die Kofinanzierung in Höhe von kalkulierten 93.000,00 €
für die gesamte Laufzeit.
-
die Haushaltsmittel für die Finanzierung im Haushalt 2018
zur Verfügung zu stellen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen, bei einer
Enthaltung (UWV)