Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
389 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
20.09.17, 13:01
Aktualisiert
20.09.17, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 358/2017
18.09.2017
Datum:
Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
25.09.2017
Kreisausschuss
04.10.2017
Kreistag
18.10.2017
Vogelsang IP gGmbH – Neuordnung der Beteiligungsstruktur und Sicherstellung der
langfristigen finanzwirtschaftlichen Ausstattung der Gesellschaft
Sachbearbeiter/in: Frau Stopa / Frau Müller
80
Tel.: (02251) 15 438, 15 190
Abt.: 20 / Stabsstelle
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Von der im Haushaltsjahr 2017 veranschlagten
Auszahlungsermächtigung in Höhe von 2,0 Mio. € (Produkt 571 04,
Zeile 27) wird eine Auszahlungsermächtigung in Höhe von 77.913 € in
das Haushaltsjahr 2018 übertragen.
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
1. Der Kreistag stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Vogelsang IP gGmbH in der
als Anlage beigefügten Fassung und damit
1.1 der Erhöhung des Stammkapitals der Gesellschaft auf insgesamt 100.000 € bei gleichzeitiger
Reduzierung der Beteiligungsquote des Kreises an der Vogelsang IP gGmbH von 28,57 % auf
17,142 %,
-21.2 der Aufstockung des Stammkapitalanteils des Kreises Euskirchen von derzeit 7.800 € um
9.342 € auf 17.142 € sowie einer quotalen Einlage in die Kapitalrücklage von 68.571 €, die in
Summe zu einer investiven Auszahlung in Höhe von insgesamt 77.913 € zum 01.01.2018
führt, sowie
1.3 der Anhebung des maximalen Betriebskostenzuschusses an die Vogelsang IP gGmbH von
derzeit maximal 850.000 € jährlich auf maximal 1.400.000 € jährlich zu. Der maximale
Betriebskostenzuschuss des Kreises Euskirchen wird damit auf 240.000 € festgesetzt.
2. Der Kreistag ermächtigt die Vertreter des Kreises in den Gremien der Vogelsang IP gGmbH,
etwaigen Anpassungen an dem Gesellschaftsvertrag, sofern sie zur Umsetzung notwendig und
nicht materieller Art sind, zuzustimmen.
3. Der Kreistag stimmt der Bestellung neuer Vertreter/innen für die Gesellschafterversammlung nach
Wegfall des Aufsichtrates zu und entsendet für die verbleibende Wahlperiode folgende
Vertreter/innen und deren Stellvertreter/innen in die Gesellschafterversammlung:
Ordentliche Mitglieder:
Stellvertreter/innen:
(gebundene Vertretung)
1. ___________________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO)
___________________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO)
2. ___________________________
___________________________
3. ___________________________
___________________________
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter/innen bestellt sind, üben die
bisherigen Vertreter/innen ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter/innen weiter aus.
ggf.
Von den ordentlichen Mitgliedern wird _________________ zum/zur Stimmführer/in gewählt.
Für den Fall der Verhinderung des/der Stimmführers/Stimmführerin wird aus dem Kreise der
ordentlichen Mitglieder _________________ zum/zur stellvertretenden Stimmführer/in gewählt.
Begründung:
1. Ausgangssituation
Der Kreis Euskirchen hat in seiner Sitzung vom 03.04.2008 gemäß Vorlage 404/2008 die Beteiligung
des Kreises Euskirchens an der Vogelsang IP gemeinnützige GmbH in Höhe von 28,57 %
beschlossen. Neben dem Kreis Euskirchen sind an der Gesellschaft der Landschaftsverband
Rheinland (LVR) mit 50%, die StädteRegion Aachen mit 7,14 %, der Kreis Düren und die Stadt
Schleiden mit je 4,76 % sowie der Kreis Heinsberg und die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens
zu je 2,38 % beteiligt.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung,
Kunst und Kultur, Internationaler Gesinnung, Toleranz auf allen Gebieten der Kultur,
-3Völkerverständigung, Umwelt- und Landschaftsschutz, Denkmalschutz, regionaler Identität sowie
demokratischen Gesellschaftsstrukturen. Der Zweckerreichung dienen satzungsgemäß speziell
„… die Errichtung und der Betrieb eines Informations-, Ausstellungs- und Bildungszentrums in
Vogelsang, … die Durchführung eines regelmäßigen Besucher- und Veranstaltungsprogramms in
Vogelsang, … die Durchführung von Informations- und Ausstellungsaktivitäten in Vogelsang…“ sowie
die Durchführung von Bildungsaktivitäten, die hiermit in Zusammenhang stehen. Gemäß § 19 des
Gesellschaftsvertrages erfolgt die Finanzierung der Aufgaben der Gesellschaft durch die
Gesellschafter nach den Anteilen ihrer Stammkapitaleinlagen. Abweichende Regelungen bedürfen
der Zustimmung sämtlicher Gesellschafter. Die Einzahlungsverpflichtung einschließlich der
Übernahme von Verlusten ist dabei auf einen Gesamtbetrag von 500 T€ jährlich begrenzt. Dieser
Rahmen wurde bisher regelmäßig eingehalten.
Basis für die Festlegung dieses Höchstbetrags bildete eine zur Gesellschaftsgründung im Jahre 2008
aufgestellte Wirtschaftsplanung für die Jahre 2008 bis 2017.
Der sich im Rahmen der Umsetzung des Projekts „Sanierung und Umbau Forum Vogelsang“ und
dessen Refinanzierung ergebende Mehraufwand war bei der Gründung der Gesellschaft im Jahr
2008 nicht bekannt und konnte bei der Festlegung des maximalen Finanzierungsrahmens nicht
vorhergesehen und berücksichtigt werden.
Vor dem Hintergrund der im Rahmen des Projektes „Sanierung und Umbau Forum Vogelsang“
zusätzlich angefallenen Kosten hat der Aufsichtsrat der Vogelsang IP gemeinnützige GmbH zur
Sicherung der Handlungsfähigkeit der Gesellschaft in seiner Sitzung am 05. November 2015 die
Gesamtdarlehensermächtigung der Gesellschaft auf 10 Mio. € erhöht. Ursächlich hierfür sind im
Wesentlichen
die
trotz
vorangegangener
bautechnischer
Untersuchungen
unerwartet
sanierungsbedürftige Altbausubstanz, neue Bestimmungen im Brandschutz, Steigerungen des
Baukostenindexes,
Firmeninsolvenzen
und
damit
verbundene
Kündigungen,
Bauzeitenverlängerungen und notwendige Folgeausschreibungen. Eine Förderung der Mehrkosten
wurde seitens des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des
Landes Nordrhein-Westfalen abgelehnt.
2. Aktuelle Situation
2.1 Finanzielles Engagement
Neben dem gesellschaftsvertraglich geregelten Betriebskostenzuschuss bis 2016 von jährlich bis zu
142.858 € hat sich der Kreis Euskirchen bisher mit 1.363.286 € am 10 %igen investiven Eigenanteil
der Förderprojekte zum Forum Vogelsang der Vogelsang IP gGmbH beteiligt.
Aufgrund der im Rahmen der o. g. Investitionsprojekte aufgetretenen Mehrkosten und zeitlichen
Verzögerungen der Inbetriebnahme hat der Kreistag in seiner Sitzung am 05.10.2016 beschlossen,
den Betriebskostenzuschuss von bisher 142.858 € jährlich für die Geschäftsjahre 2017 bis 2019 auf
bis zu 242.858 € jährlich zu erhöhen. Unter Berücksichtigung der anteilsmäßigen Zuschüsse der
übrigen Gesellschafter erhält die Gesellschaft somit jährliche Zuschüsse von insgesamt maximal
850.000 €.
Auf Grundlage des Beschlusses des Kreistages vom 14.12.2011 hat der Kreis Euskirchen gegenüber
dem Landschaftsverband Rheinland eine Ausfallbürgschaft zu Gunsten der Vogelsang IP gGmbH in
Höhe von 36,36 % des jeweils in Anspruch genommenen Darlehensbetrages, maximal bis zu
2.436.000 € übernommen. Die Bürgschaft dient der Besicherung eines vom Landschaftsverband
Rheinland gewährten Gesellschafterdarlehens von bis zu 6.700.000 €.
Ferner hat der Kreis Euskirchen auf Basis der Beschlussfassungen des Kreistages vom 24.06. bzw.
16.12.2015 Ausfallbürgschaften in Höhe von rund 3,6 Mio. € zu Gunsten der Vogelsang IP gGmbH
gegenüber der Kreissparkasse Euskirchen für Darlehen zur Finanzierung von Mehrkosten von
insgesamt 10 Mio. € übernommen.
-4-
2.2 Finanzielle Situation der Vogelsang IP gGmbH
Für den Jahresabschluss 2016 der Vogelsang IP gGmbH wurde ein uneingeschränktes Testat erteilt.
Unter Berücksichtigung der Gesellschafterzuschüsse in Höhe von rd. 498,1 T€ (Vorjahr 509,3 T€)
weist die Gesellschaft ein ausgeglichenes Jahresergebnis aus.
Es besteht weiterhin ein Verlustvortrag aus Vorjahren in Höhe von 16,2 T€. Unter Berücksichtigung
des Stammkapitals von 27,3 T€ verbleibt ein bilanzielles Eigenkapital von 11,1 T€. Im Falle
zukünftiger weiterer Jahresfehlbeträge könnte der Gesellschaft eine bilanzielle Überschuldung, d. h.
ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag drohen.
Für die Gremiensitzungen der Vogelsang IP gGmbH am 12. September 2017 legte die Gesellschaft
eine Fortschreibung der Wirtschaftsplanung 2017 vor. Für 2017 wird ein Jahresfehlbetrag vor Gesellschafterzuschüssen von rd. 812,2 T€ prognostiziert. Das Ergebnis bewegt sich also innerhalb des für
die Jahre 2017 bis 2019 beschlossenen Gesellschafterzuschussrahmens von max. 850 T€.
Die fortgeschriebene mittelfristige Wirtschaftsplanung sieht verschiedene Szenarien vor. Das
Szenario 1 beruht auf dem für die Jahre 2017 bis 2019 vorgegebenen Rahmen von 850 T€. Nach
Ausführung der Geschäftsführung kann der Rahmen durch Personaleinsparungen (rd. 3
Vollzeitäquivalente) gehalten werden. Der heutige Status Quo an Kommunikation und Vertrieb sowie
Bildungsarbeit könnte gehalten werden, da durch die sukzessive auslaufenden Investitionen
Ressourcen frei werden. Ein Ausbau und insbesondere die ansatzweise Ausschöpfung der
quantitativen Potenziale (Besucherzahlen usw.) würden jedoch nicht ermöglicht.
Das Szenario 2 sieht im Vergleich zu Szenario 1 eine etwaige Beibehaltung des heutigen
Personalstamms (1/2 Stelle zusätzlich) und einen Ausbau der zuvor genannten Bereiche vor. Somit
zu erwartende Steigerungen der Umsatzerlöse könnten den Personalmehraufwand jedoch nur
teilweise decken, so dass im Vergleich zu Szenario 1 Mehrkosten von bis zu rd. 250 T€ entstehen
und der Rahmen von 850 T€ überschritten würde.
Die Szenarien prognostizieren folgende Jahresergebnisse vor Gesellschafterzuschüssen:
Ergebnis
in T€
Szenario 1
Szenario 2
2017
-812,2
-812,2
2018
-843,2
-1.003,9
2019
-848,1
-1.100,9
2020
-832,8
-1.058,0
2021
-843,7
-1.068,8
2022
-810,8
-1.021,4
Grundsätzlich ist zu berücksichtigten, dass aufgrund der relativ kurzen Betriebsphase – noch nicht
dauerhaft belastbarer Besuchszahlen und Programmnachfragen – bei einzelnen Erlös- und
Aufwandspositionen Unsicherheiten bestehen.
Gemäß der aktuellen Investitionsplanung 2017 – 2022 werden nicht förderfähige Mehrkosten im
Rahmen der Investitionsprojekte für das Forum Vogelsang von 13.277 T€ prognostiziert. Aufgrund
eines Gerichtsverfahrens ergibt sich zudem ein zusätzlicher Risikorahmen, so dass sich im
schlechtesten Falle Mehrkosten von rd. 14 Mio. € ergeben könnten. Über die Hintergründe der
Kostensteigerungen wurde mehrfach berichtet. 10 Mio. € der Mehrkosten werden über die Kredite bei
der Kreissparkasse Euskirchen finanziert, für die seitens des Kreises Euskirchen und des LVR
Bürgschaften abgegeben wurden.
Nach aktuellen Planungen der Gesellschaft ist bis zum 31. Dezember 2017 die vertragsgemäße
vollständige Rückzahlung des LVR-Gesellschafterdarlehens vorgesehen. Aufgrund der genannten
Mehrkosten ergibt sich zum Jahresende weiterer Finanzierungsbedarf. Hierzu signalisierte der LVR
die Bereitschaft entsprechende Mittel durch ein weiteres Gesellschafterdarlehen (bis zu 4,0 Mio. €)
bereitzustellen.
-5-
2.3 Prüfauftrag zur dauerhaften Sicherstellung der Liquidität der Gesellschaft
Im Zusammenhang mit der Verlängerung des LVR-Gesellschafterdarlehens bis zum 31.12.2017
wurde u.a. die Errichtung einer Arbeitsgruppe aus Vertretern und Vertreterinnen der Eigentümer
vereinbart. Aufgabe war die Erarbeitung eines Maßnahmenpakets zur dauerhaften Sicherstellung der
Liquidität der Gesellschaft über 2017 hinaus.
Als mögliche Maßnahmen wurden Zuführungen in Form von Eigenkapital durch die Gesellschafter
(Erhöhung des Stammkapitals, Einstellungen in die Kapitalrücklage, Erhöhung der maximalen
Gesellschafterzuschüsse) oder Fremdkapital (Darlehen von Gesellschaftern oder Kreditinstituten)
aufgezeigt.
3. Maßnahmen zur finanzwirtschaftlichen Ausstattung der Gesellschaft
Zur Sicherstellung der dauerhaften Leistungsfähigkeit der Gesellschaft sollen solche Maßnahmen
ergriffen werden, die die Vogelsang IP gGmbH dauerhaft in die Lage versetzen, auskömmlich zu
wirtschaften und ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.
Angestrebt wird daher, die Gesellschaft einerseits mit der notwendigen Liquidität, aber auch mit dem
für ihre Zwecke notwendigen Kapital auszustatten. Die Maßnahmen sind grundsätzlich quotal von
allen Gesellschaftern zu tragen.
Der LVR hat als Hauptgesellschafter bereits in der Vergangenheit eine besondere Verantwortung für
die nachhaltig erfolgreiche Entwicklung der Gesellschaft übernommen. Dieser Verantwortung möchte
er auch weiterhin gerecht werden und würde daher in Verbindung mit einer Anhebung seiner
Beteiligungsquote einen wesentlichen Teil der Finanzierungsmaßnahmen wie nachfolgend
beschrieben tragen.
3.1 Neuordnung der Beteiligungsstruktur
Die aktuelle Beteiligungsstruktur und hieraus resultierend die derzeitigen maximalen Betriebskostenzuschüsse gestalten sich wie folgt:
LVR
Kreis Euskirchen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
Stadt Schleiden
Städteregion Aachen
DG Belgiens
Summe
Beteiligungsquote
50,00
28,57
4,76
2,38
4,76
7,14
2,38
100,00
in %
Stammkapital
13.650
7.800
1.300
650
1.300
1.950
650
27.300
in €
Zuschüsse
2017 bis 2019
425.000
242.857
40.476
20.238
40.476
60.714
20.238
850.000
in €
Der LVR würde sich bereit erklären, seine Anteilsquote auf 70% zu erhöhen. In der Folge würde der
LVR auch die entsprechenden Anteile der Kapitalerhöhung und der Betriebskostenzuschüsse für die
Gesellschaft tragen. Die Änderung der Beteiligungsstruktur und die Kapitalerhöhung erfordern eine
Überarbeitung des Gesellschaftsvertrages. Im Sinne der kommunalwirtschaftlichen Regelungen
müsste die Intensivierung des Engagements des LVR – unter Berücksichtigung der besonderen
Stellung des Kreises Euskirchen – dabei mit einer Steigerung seiner Steuerungsmöglichkeiten
einhergehen, die ebenfalls gesellschaftsvertraglich zu regeln wäre.
-63.1.1 Kapitalerhöhung
Die Gesellschaft ist mit ausreichend Eigenkapital auszustatten. Als angemessen wird unter
Berücksichtigung des bereits bestehenden Verlustvortrags und der sich jährlich ergebenden
Jahresfehlbeträge vor den Zuschüssen der Gesellschafter von aktuell bis zu 850 T€ ein Betrag von
insgesamt 500 T€ angesehen. Hierbei sollte nicht nur eine Einlage ins Stammkapital, sondern auch in
die Kapitalrücklage erfolgen, um hierüber mögliche Fehlbeträge bzw. bereits bestehende
Verlustvorträge ausgleichen zu können. Die Aufstockung des Stammkapitals auf 100 T€ und eine
Einlage in die Kapitalrücklage von 400 T€ wird als zielführend erachtet.
Hierdurch würde sich folgende Aufteilung ergeben:
LVR
Kreis Euskirchen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
Stadt Schleiden
Städteregion Aachen
DG Belgiens
Summe
BeteiligungsAufstockung
Stammkapital neu
quote
Kapitalrücklage
70,00
70.000
280.000
17,14
17.143
68.571
2,86
2.857
11.429
1,43
1.429
5.714
2,86
2.857
11.429
4,29
4.286
17.143
1,43
1.429
5.714
100,00
100.000
400.000
in %
in €
in €
Veränderung zu
heute insgesamt
336.350
77.914
12.986
6.493
12.986
19.479
6.493
472.700
in €
Die Kapitalerhöhung wäre quotal zu tragen. Die Beträge könnten seitens der Gesellschafter aktiviert
werden und würden damit lediglich liquiditätswirksam. Eine Ergebnisbelastung ergäbe sich in den
Rechenwerken der Gesellschafter nicht.
3.1.2 Betriebskostenzuschüsse
Mit der Anhebung der Anteile des LVR würde eine Anhebung seines anteiligen
Betriebskostenzuschusses einhergehen. Unter Zugrundelegung des aktuellen Zuschussrahmens aller
Gesellschafter von insg. max. 850 T€ würde sich somit folgende Aufteilung ergeben:
Beteiligungsquote
LVR
Kreis Euskirchen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
Stadt Schleiden
Städteregion Aachen
DG Belgiens
Summe
70,00
17,14
2,86
1,43
2,86
4,29
1,43
100,00
in %
Zuschüsse
595.000
145.714
24.286
12.143
24.286
36.429
12.143
850.000
in €
Veränderung
zu heute
+ 170.000
- 97.143
- 16.190
- 8.095
- 16.190
- 24.286
- 8.095
0
in €
Bei einer Einhaltung des derzeitigen Rahmens von 850 T€ (Szenario 1 der fortgeschriebenen
Wirtschaftsplanung) würden sich bei den anderen Gesellschaftern in Folge des Mehraufwands auf
Seiten des LVR somit deutliche Ersparnisse ergeben. Diese würden den Abfluss an Liquidität zur
Erhöhung des Eigenkapitals bereits aufwiegen.
-7Sofern die maximalen Anteile der übrigen Gesellschafter im Vergleich zu den heutigen Anteilen
(Rahmen von 850 T€) unverändert bleiben und lediglich der Zuschuss des LVR auf Basis seiner
Anteilssteigerung erhöht wird, ergibt sich eine maximale Zuschusshöhe von 1,4 Mio. €:
LVR
Kreis Euskirchen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
Stadt Schleiden
Städteregion Aachen
DG Belgiens
Summe
Beteiligungsquote
70,00
17,14
2,86
1,43
2,86
4,29
1,43
100,00
in %
Zuschüsse
991.667
242.857
40.476
20.238
40.476
60.714
20.238
1.416.667
in €
Veränderung
zu heute
566.667
0
0
0
0
0
0
566.667
in €
= 425.000 €*
* Die Beträge entsprechen den heutigen Anteilen der Gesellschafter bei dem maximalen Rahmen
von 850 T€. Unter Berücksichtigung der Änderung der Beteiligungsstruktur haben diese Gesellschafter insgesamt eine Quote von 30%. Der Betriebskostenzuschuss des LVR ist daher aus der
Summe dieser Zuschussanteile zu berechnen (sieben Drittel hiervon).
Dieser Betrag, abgerundet auf 1.400.000 € (Anteil Kreis Euskirchen somit 240 T€), soll im
Gesellschaftsvertrag als maximaler Zuschussbetrag festgelegt werden.
Wie die aktuelle fortgeschriebene Wirtschaftsplanung in beiden Szenarien darlegt, ist – auch bei den
diskutierten Szenarien mit ggf. höheren Bildungs- bzw. Vertriebsaktivitäten – mittelfristig mit einer
Unterschreitung dieses Betrages zu rechnen.
3.2 Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit
Zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit ist beabsichtigt, der Gesellschaft erneut ein LVRGesellschafterdarlehen zur Finanzierung der verbleibenden Mehrkosten aus der Umsetzung der
Investitionsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus ist die Schaffung eines LVRkonzerninternen Liquiditätsausgleichs zu Gunsten der Vogelsang IP gGmbH vorgesehen.
Voraussetzung für diese Maßnahmen nach dem Gesetz über das Kreditwesen ist, dass es sich
hierbei um ein Tochterunternehmen handelt, also eine Beteiligung von mehr als 50% gehalten wird.
Sie stehen daher unter dem Vorbehalt der Erhöhung der Beteiligungsquote des LVR an der
Gesellschaft. Eine Besicherung durch den Kreis Euskirchen ist nicht vorgesehen.
Die Prüfung EU-beihilferechtlicher, aufsichtsrechtlicher, steuerlicher sowie haushaltsrechtlicher
Aspekte durch den LVR hat ergeben, dass diese den Maßnahmen nicht entgegenstehen.
4. Änderung des Gesellschaftsvertrages
Die Änderung der Beteiligungsstruktur und die Kapitalerhöhung erfordern eine Überarbeitung des
Gesellschaftsvertrages. Die Vertragsänderungen müssen zum einen dem gesteigerten Engagement
des LVR durch zusätzliche Steuerungsmöglichkeiten Rechnung tragen. Zum anderen ist die
besondere Stellung des Kreises Euskirchen als Empfänger der Fördermittel für die
Investitionsmaßnahmen im Projekt zu berücksichtigen und hervorzuheben. Dieser Risikoposition ist
durch eine entsprechende Gestaltung der gesellschaftsvertraglichen Regelungen Rechnung zu
tragen, so dass Einflussnahmemöglichkeiten des Kreises Euskirchen in Bezug auf die
Fördermaßnahme betreffende Entscheidungen bestehen bleiben.
Hierbei ist gleichzeitig zu betonen, dass die effektive, partnerschaftliche und sehr zielführende
Kooperation zwischen den Gesellschaftern, speziell auch dem Kreis Euskirchen und dem LVR,
-8unverändert fortbestehen soll. Dies gilt insbesondere auch in Bezug auf die Abberufung und
Neubestellung von Geschäftsführungen der Vogelsang IP gGmbH. So ist beabsichtigt, zukünftige
Auswahlverfahren für Geschäftsführungen durch eine zu gegebener Zeit zu bildende Kommission
unter Einbindung des Kreises Euskirchen durchzuführen.
Im Rahmen der Überarbeitung des Gesellschaftsvertrages ist zudem der Wegfall des Aufsichtsrates
der Vogelsang IP gGmbH als fakultatives Gesellschaftsorgan beabsichtigt. Hierdurch können
Aufwandsminderungen auf Seiten der Gesellschaft sowie der Gesellschafter generiert werden. Die
beabsichtigte Neuordnung der Beteiligungsstruktur hätte zudem im Falle des weiteren Bestehens des
Aufsichtsrates auch eine Neuverteilung der dortigen Sitze erfordert. Entweder hätte dem LVR eine
entsprechende Zahl zusätzlicher Sitze zugeordnet werden müssen. Dies hätte zu einer Aufblähung
des Gremiums geführt. Alternativ hätten übrige Gesellschafter auf Sitze verzichten müssen, so dass
diese ggf. teilweise nicht mehr im Aufsichtsrat vertreten gewesen wäre. Diese hätten somit an
maßgeblichen Beschlüssen oder Vorberatungen der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung
nicht mitwirken können.
Stattdessen ist nun vorgesehen, die maßgeblichen Aufgaben des Aufsichtsrates auf die
Gesellschafterversammlung zu übertragen. Fachliche Abstimmungen in Bezug z. B. auf die
Programmentwicklung, neue Projekte oder Fördermöglichkeiten sollen zukünftig im Rahmen eines zu
etablierenden
Beirats,
zu
dessen
Einrichtung
der
Gesellschaftsvertrag
die
Gesellschafterversammlung schon heute ermächtigt, getroffen werden.
Die vorgesehenen Vertragsänderungen, die u. a. auch eine geschlechtergerechte Sprache
berücksichtigen, sind der als Anlage zu V 358/2017 beigefügten synoptischen Darstellung zu
entnehmen. Sie wurden im Vorfeld mit den Gesellschaftern abgestimmt und durch den LVRFachbereich Recht, Versicherungen und Innenrevision geprüft.
Die wesentlichen Änderungen sind folgende:
5
Paragraf
Abs. 1, 2
Änderung
Erhöhung des Stammkapitals (siehe obige Erläuterungen)
5
Abs. 5
Einlage in die Kapitalrücklage (siehe obige Erläuterungen)
7
Wegfall Aufsichtsrat
8
Abs. 1
Begrenzung der Mitgliederanzahl in der Gesellschafterversammlung
8
Abs. 4
8
Abs. 9
Die bisherige Beschlussmehrheit von 75% soll auf eine einfache Mehrheit
geändert werden. Lediglich Fördermaßnahmen tangierende Beschlussfassungen erfordern zukünftig eine Mehrheit von 85%. Hiermit wird sichergestellt,
dass in diesen Fällen keine Beschlussfassung ohne die Zustimmung des
Kreises Euskirchens zustande kommen kann. (Der LVR und der Kreis
Euskirchen halten bislang eine Mehrheit von 78,57%, zukünftig halten sie
gemeinsam 87,14%.)
Der Vorsitz in der Gesellschafterversammlung wird zukünftig nicht mehr im
Wechsel, sondern seitens des LVR wahrgenommen, in Stellvertretung durch
den Kreis Euskirchen.
9
Abs. 1, 2 Übernahme von bisherigen
(neu)
Gesellschafterversammlung
10 12
Aufgaben
des
Aufsichtsrates
durch
Die Paragrafen entfallen vollständig wegen des Wegfalls des Aufsichtsrates.
die
-917
(alt)
Abs. 3
Jahresüberschüsse nach Gesellschafterzuschüssen, die auf Basis der
Wirtschaftsplanung gezahlt wurden, sollen zum Ausgleich von Verlustvorträgen
verwendet werden können. Darüber hinaus wird die Bildung einer
Gewinnrücklage ermöglicht; jedoch nur sofern diese und die Kapitalrücklage
einen Gesamtbetrag von 400.000 € nicht übersteigen.
19
(alt)
Abs. 3
Die Möglichkeit von Rücklagenentnahmen für den Ausgleich von
Jahresfehlbeträgen sowie in Verbindung mit § 17 Abs. 3 die Bildung von
Gewinnrücklagen wird vertraglich verankert.
19
(alt)
Abs. 4
Anpassung des maximalen Betriebskostenzuschusses von bislang 500 T€
(gem. Beschlussfassungen der Gesellschafterversammlung wurde der Betrag
für die Jahre 2017 bis 2019 auf 850 T€ angehoben) auf 1,4 Mio. €
5. Neuentsendung der Vertreter des Kreises Euskirchen in die Gesellschafterversammlung
Gem. § 8 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag (Entwurf neu) ist der Kreis berechtigt, bis zu drei Vertreter in die
Gesellschafterversammlung zu entsenden.
Sofern der Kreistag die Entsendung von mehr als einem Vertreter in die Gesellschafterversammlung
bestimmt, ist die Bestellung eines Stimmführers erforderlich
Für die Bestellung jeweils eines Vertreters/einer Vertreterin gelten die Grundsätze der Mehrheitswahl
(§ 35 Abs. 2 KrO). Sollte der Kreistag beschließen, zwei Vertreter/innen in die
Gesellschafterversammlung zu entsenden, ist § 26 Abs. 5 Satz 3 KrO zu beachten und im Hinblick
auf den/die vom Kreistag zu bestellende/n Vertreter/in aus ebenfalls nach den Grundsätzen der
Mehrheitswahl (§ 35 Abs. 2 KrO) zu verfahren. Sofern drei Vertreter/innen in die
Gesellschafterversammlung gewählt werden sollen, erfolgt die Wahl unter Berücksichtigung des § 26
Abs. 5 Satz 3 KrO nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (§ 35 Abs. 4 und 3 KrO).
6. Zusammenfassung und Würdigung
Zur Vermeidung von möglicherweise eintretenden bestandsgefährdenden Tatsachen und zur
Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der Vogelsang IP gGmbH streben die Gesellschafter folgende
Maßnahmen an:
Veränderung der Beteiligungsquoten,
Erhöhung des Stammkapitals von insgesamt 27,3 T€ auf insgesamt 100 T€,
Einlage in die Kapitalrücklage von insgesamt 400 T€,
Anhebung des maximalen Betriebskostenzuschusses von aktuell 850 T€ (für die Jahre 2017 bis
2019) auf 1,4 Mio. €, wobei gezielt im Rahmen der Wirtschaftsplanung und der laufenden
Bewirtschaftung auf eine Unterschreitung dieses Betrages hinzuwirken ist,
Gewährung eines LVR-Gesellschafterdarlehens ab Dezember 2017 von bis zu 4,0 Mio. €,
LVR-konzerninterner Liquiditätsausgleich zu Gunsten der Vogelsang IP gGmbH, z. B. in Form
einer Einbindung in das LVR-Cashpooling, mit einem maximalen Dispositionsrahmen von 1 Mio.
€.
Aufgrund der Neuordnung der Beteiligungsstruktur sowie der Kapitalerhöhung wird die Überarbeitung
des Gesellschaftsvertrages erforderlich. Die vorgesehenen Änderungen sehen insbesondere durch
eine Änderung der Beschlussmehrheiten eine der Intensivierung seines Engagements entsprechende
Steigerung der Steuerungsmöglichkeiten des LVR vor. Der Risikoposition des Kreises Euskirchen
wird dadurch Rechnung getragen, dass für Fördermaßnahmen tangierende Beschlüsse in der
Gesellschafterversammlung eine Mehrheit von 85% festgelegt wird.
- 10 Durch die vorgesehenen Maßnahmen kann die Weiterführung der Gesellschaft mittelfristig als
gesichert betrachtet werden.
gez. Rosenke
Landrat
Stabsstelle:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
______________________
(Unterschrift)
______________________
(Unterschrift)
______________________
(Unterschrift)