Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
28 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
13.10.17, 10:04
Aktualisiert
13.10.17, 10:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 2 / V 358/2017
Datum: 12.10.2017
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 04.10.2017
A)
TOP 7
Öffentliche Sitzung
Vogelsang IP gGmbH – Neuordnung der Beteiligungsstruktur V 358/2017
und Sicherstellung der langfristigen finanzwirtschaftlichen
Ausstattung der Gesellschaft
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
u.Konvers.Vogels.
25.09.2017
Z1
Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) führt aus, dass der
Tagesordnungspunkt im Ausschuss für Wirtschaftsförderung,
Tourismus und Konversion Vogelsang sehr ausführlich besprochen
wurde und er die Diskussion nicht wiederholen wolle. Das Anliegen
der FDP-Fraktion war es, dass die beiden Titel, die in den 1,4 Mio €
zusammengefasst sind (500.000 € alter Zuschuss für den laufenden
Betrieb und die Finanzierungskosten für die Mehrkosten bei
Vogelsang), getrennt werden, damit man einen klaren Überblick über
die finanziellen Entwicklungen habe. Werden beide Summen
zusammengeworfen, führe dies zwar nicht zu einer Mehrbelastung
des Kreises Euskirchen, aber zu einer relativ großen Mehrbelastung
insgesamt. Dem Anliegen sei nicht nachgekommen worden; daher
werde die FDP-Fraktion dem Tagesordnungspunkt nicht zustimmen.
Fraktionsvorsitzender Troschke (UWV) teilt mit, dass nach der
Diskussion im Wirtschaftsförderungsausschuss und der Vorstellung
durch den Geschäftsführer nochmals ausführlich innerhalb der
Fraktion diskutiert worden sei. Die UWV-Fraktion halte die
Ausweitung des maximalen Zuschussbedarfs auf 1,4 Mio. € für sehr
komfortabel und sehr umfassend. Derzeit werde ein Zuschussrahmen
von ca. 850.000 € benötigt, so dass die Erweiterung zu
Mehrausgaben verleiten könnte, ohne dass deutlich erkennbar wäre,
wie sich das in der Folgezeit gegenrechnen sollte. Weiter gibt Herr
Troschke zu bedenken, dass das Problem nicht dadurch gelöst sei,
dass der LVR seinen Anteil erhöhe und für den Kreis Euskirchen der
Zuschussbetrag nicht wesentlich verändert werde. Das Problem zahle
der Steuerzahler mit der Landschaftsumlage. Daher werde die UWVFraktion der Vorlage nicht zustimmen.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) stellt fest, dass es sich bei der
Einrichtung nicht um ein kostendeckendes Betriebsteil des Kreises
handele und er befürchte, dass sich mögliche Einsparungen auf die
Bildungsarbeit und damit den eigentlichen Auftrag des Standortes
beziehen werden. Dies wolle die Fraktion DIE LINKE nicht und sei
daher seinerzeit schon für die Ausweitung des Deckelungsbetrages
gewesen.
Die Fraktion DIE LINKE sei froh, dass mit der Lösung ein Weg
gefunden werde, die hervorragende Arbeit, die auf Vogelsang im
Bildungsbereich geleistet werde, fortzuführen. Daher halte die
Fraktion DIE LINKE die Ausweitung des Rahmens für absolut
wünschenswert und richtig und stimme dem auch zu.
AV Poth teilt mit, dass er die Wortmeldungen alle nachvollziehen
könne. Er macht deutlich, dass es durch die Änderungen nicht
intendiert sei, den Deckel bis ins Unendliche nach oben anzuheben.
Der Deckel sei von 500.000 € auf 850.000 € pro Jahr erhöht worden,
wobei das Erfordernis der Erhöhung ausführlich dargelegt worden sei.
Nach Aussage des Geschäftsführers werde der Deckel von 850.000 €
in diesem Jahr eingehalten. Es gebe jedoch noch Unsicherheiten in
den Betriebsverläufen, die es in nächster Zeit noch zu bewerten gelte.
Weiter erklärt AV Poth, dass der Deckel von 1,4 Mio. € rein
rechnerisch zustande gekommen sei, weil der LVR seinen Anteil auf
70 % erhöht habe. Würden die übrigen Gesellschafter ihren Anteil
entsprechend der Deckelung von 850.000 € beibehalten, erhalte man
rechnerisch die 1,4 Mio. €.
Der Gesellschaft etwas Luft zu verschaffen habe den Effekt, dass
nicht bei jeder Änderung des Deckels neue Gesellschafterbeschlüsse
herbeigeführt werden müssten.
AV Poth betont, man sei sich einig, dass eine Einschränkung der
Bildungsarbeit nicht gewollt sei. Er hoffe zudem auf Einigkeit, dass
das Marketing für den Standort in Zukunft beibehalten bzw.
angehoben werden müsse, um die gesetzten Ziele zu erreichen,
auch, wenn der Standort gut besucht und die Ausstellungen gut
angenommen würden.
AV Poth erklärt, dass die Aufstellung des Wirtschaftsplanes jährlich
von den Gremien zu beschließen sei, so dass es keinen
Freifahrtschein für den Geschäftsführer gebe.
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
1. Der Kreistag stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der
Vogelsang IP gGmbH in der als Anlage beigefügten Fassung und
damit
1.1 der Erhöhung des Stammkapitals der Gesellschaft auf
insgesamt 100.000 € bei gleichzeitiger Reduzierung der
Beteiligungsquote des Kreises an der Vogelsang IP gGmbH
von 28,57 % auf 17,142 %,
1.2 der Aufstockung des Stammkapitalanteils des Kreises
Euskirchen von derzeit 7.800 € um 9.342 € auf 17.142 € sowie
einer quotalen Einlage in die Kapitalrücklage von 68.571 €, die
in Summe zu einer investiven Auszahlung in Höhe von
insgesamt 77.913 € zum 01.01.2018 führt, sowie
1.3 der Anhebung des maximalen Betriebskostenzuschusses an
die Vogelsang IP gGmbH von derzeit maximal 850.000 €
jährlich auf maximal 1.400.000 € jährlich zu. Der maximale
Betriebskostenzuschuss des Kreises Euskirchen wird damit
auf 240.000 € festgesetzt.
2. Der Kreistag ermächtigt die Vertreter des Kreises in den Gremien
der Vogelsang IP gGmbH, etwaigen Anpassungen an dem
Gesellschaftsvertrag, sofern sie zur Umsetzung notwendig und
nicht materieller Art sind, zuzustimmen.
3. Der Kreistag stimmt der Bestellung neuer Vertreter/innen für die
Gesellschafterversammlung nach Wegfall des Aufsichtsrates zu
und entsendet für die verbleibende Wahlperiode folgende
Vertreter/innen
und
deren
Stellvertreter/innen
in
die
Gesellschafterversammlung:
Ordentliche Mitglieder:
Stellvertreter/innen:
(gebundene Vertretung)
1. _______________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO)
_______________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO)
2. _______________________
_______________________
3. _______________________
_______________________
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen
Vertreter/innen bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter/innen
ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter/innen weiter aus.
ggf.
Von den ordentlichen Mitgliedern wird _________________
zum/zur Stimmführer/in gewählt.
Für
den
Fall
der
Verhinderung
des/der
Stimmführers/Stimmführerin wird aus dem Kreise der
ordentlichen
Mitglieder
_________________
zum/zur
stellvertretenden Stimmführer/in gewählt.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür,
3 Gegenstimmen (UWV/FDP) und
1 Enthaltung (Bündnis 90/DIE GRÜNEN)