Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage Stab (Z 2_V 358_2017, KA 04.10.2017)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
28 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
13.10.17, 10:04
Aktualisiert
13.10.17, 10:04
Beschlussvorlage Stab (Z 2_V 358_2017, KA 04.10.2017) Beschlussvorlage Stab (Z 2_V 358_2017, KA 04.10.2017) Beschlussvorlage Stab (Z 2_V 358_2017, KA 04.10.2017)

öffnen download melden Dateigröße: 28 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 2 / V 358/2017 Datum: 12.10.2017 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 04.10.2017 A) TOP 7 Öffentliche Sitzung Vogelsang IP gGmbH – Neuordnung der Beteiligungsstruktur V 358/2017 und Sicherstellung der langfristigen finanzwirtschaftlichen Ausstattung der Gesellschaft Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 25.09.2017 Z1 Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) führt aus, dass der Tagesordnungspunkt im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang sehr ausführlich besprochen wurde und er die Diskussion nicht wiederholen wolle. Das Anliegen der FDP-Fraktion war es, dass die beiden Titel, die in den 1,4 Mio € zusammengefasst sind (500.000 € alter Zuschuss für den laufenden Betrieb und die Finanzierungskosten für die Mehrkosten bei Vogelsang), getrennt werden, damit man einen klaren Überblick über die finanziellen Entwicklungen habe. Werden beide Summen zusammengeworfen, führe dies zwar nicht zu einer Mehrbelastung des Kreises Euskirchen, aber zu einer relativ großen Mehrbelastung insgesamt. Dem Anliegen sei nicht nachgekommen worden; daher werde die FDP-Fraktion dem Tagesordnungspunkt nicht zustimmen. Fraktionsvorsitzender Troschke (UWV) teilt mit, dass nach der Diskussion im Wirtschaftsförderungsausschuss und der Vorstellung durch den Geschäftsführer nochmals ausführlich innerhalb der Fraktion diskutiert worden sei. Die UWV-Fraktion halte die Ausweitung des maximalen Zuschussbedarfs auf 1,4 Mio. € für sehr komfortabel und sehr umfassend. Derzeit werde ein Zuschussrahmen von ca. 850.000 € benötigt, so dass die Erweiterung zu Mehrausgaben verleiten könnte, ohne dass deutlich erkennbar wäre, wie sich das in der Folgezeit gegenrechnen sollte. Weiter gibt Herr Troschke zu bedenken, dass das Problem nicht dadurch gelöst sei, dass der LVR seinen Anteil erhöhe und für den Kreis Euskirchen der Zuschussbetrag nicht wesentlich verändert werde. Das Problem zahle der Steuerzahler mit der Landschaftsumlage. Daher werde die UWVFraktion der Vorlage nicht zustimmen. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) stellt fest, dass es sich bei der Einrichtung nicht um ein kostendeckendes Betriebsteil des Kreises handele und er befürchte, dass sich mögliche Einsparungen auf die Bildungsarbeit und damit den eigentlichen Auftrag des Standortes beziehen werden. Dies wolle die Fraktion DIE LINKE nicht und sei daher seinerzeit schon für die Ausweitung des Deckelungsbetrages gewesen. Die Fraktion DIE LINKE sei froh, dass mit der Lösung ein Weg gefunden werde, die hervorragende Arbeit, die auf Vogelsang im Bildungsbereich geleistet werde, fortzuführen. Daher halte die Fraktion DIE LINKE die Ausweitung des Rahmens für absolut wünschenswert und richtig und stimme dem auch zu. AV Poth teilt mit, dass er die Wortmeldungen alle nachvollziehen könne. Er macht deutlich, dass es durch die Änderungen nicht intendiert sei, den Deckel bis ins Unendliche nach oben anzuheben. Der Deckel sei von 500.000 € auf 850.000 € pro Jahr erhöht worden, wobei das Erfordernis der Erhöhung ausführlich dargelegt worden sei. Nach Aussage des Geschäftsführers werde der Deckel von 850.000 € in diesem Jahr eingehalten. Es gebe jedoch noch Unsicherheiten in den Betriebsverläufen, die es in nächster Zeit noch zu bewerten gelte. Weiter erklärt AV Poth, dass der Deckel von 1,4 Mio. € rein rechnerisch zustande gekommen sei, weil der LVR seinen Anteil auf 70 % erhöht habe. Würden die übrigen Gesellschafter ihren Anteil entsprechend der Deckelung von 850.000 € beibehalten, erhalte man rechnerisch die 1,4 Mio. €. Der Gesellschaft etwas Luft zu verschaffen habe den Effekt, dass nicht bei jeder Änderung des Deckels neue Gesellschafterbeschlüsse herbeigeführt werden müssten. AV Poth betont, man sei sich einig, dass eine Einschränkung der Bildungsarbeit nicht gewollt sei. Er hoffe zudem auf Einigkeit, dass das Marketing für den Standort in Zukunft beibehalten bzw. angehoben werden müsse, um die gesetzten Ziele zu erreichen, auch, wenn der Standort gut besucht und die Ausstellungen gut angenommen würden. AV Poth erklärt, dass die Aufstellung des Wirtschaftsplanes jährlich von den Gremien zu beschließen sei, so dass es keinen Freifahrtschein für den Geschäftsführer gebe. Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: 1. Der Kreistag stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Vogelsang IP gGmbH in der als Anlage beigefügten Fassung und damit 1.1 der Erhöhung des Stammkapitals der Gesellschaft auf insgesamt 100.000 € bei gleichzeitiger Reduzierung der Beteiligungsquote des Kreises an der Vogelsang IP gGmbH von 28,57 % auf 17,142 %, 1.2 der Aufstockung des Stammkapitalanteils des Kreises Euskirchen von derzeit 7.800 € um 9.342 € auf 17.142 € sowie einer quotalen Einlage in die Kapitalrücklage von 68.571 €, die in Summe zu einer investiven Auszahlung in Höhe von insgesamt 77.913 € zum 01.01.2018 führt, sowie 1.3 der Anhebung des maximalen Betriebskostenzuschusses an die Vogelsang IP gGmbH von derzeit maximal 850.000 € jährlich auf maximal 1.400.000 € jährlich zu. Der maximale Betriebskostenzuschuss des Kreises Euskirchen wird damit auf 240.000 € festgesetzt. 2. Der Kreistag ermächtigt die Vertreter des Kreises in den Gremien der Vogelsang IP gGmbH, etwaigen Anpassungen an dem Gesellschaftsvertrag, sofern sie zur Umsetzung notwendig und nicht materieller Art sind, zuzustimmen. 3. Der Kreistag stimmt der Bestellung neuer Vertreter/innen für die Gesellschafterversammlung nach Wegfall des Aufsichtsrates zu und entsendet für die verbleibende Wahlperiode folgende Vertreter/innen und deren Stellvertreter/innen in die Gesellschafterversammlung: Ordentliche Mitglieder: Stellvertreter/innen: (gebundene Vertretung) 1. _______________________ (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO) _______________________ (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO) 2. _______________________ _______________________ 3. _______________________ _______________________ Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter/innen bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter/innen ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter/innen weiter aus. ggf. Von den ordentlichen Mitgliedern wird _________________ zum/zur Stimmführer/in gewählt. Für den Fall der Verhinderung des/der Stimmführers/Stimmführerin wird aus dem Kreise der ordentlichen Mitglieder _________________ zum/zur stellvertretenden Stimmführer/in gewählt. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür, 3 Gegenstimmen (UWV/FDP) und 1 Enthaltung (Bündnis 90/DIE GRÜNEN)