Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
25 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
28.09.17, 13:02
Aktualisiert
28.09.17, 13:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 1 / V 358/2017
Datum: 26.09.2017
Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für
Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang vom 25.09.2017
A)
TOP 3
TOP 3.1
Öffentliche Sitzung
Konversion Vogelsang
Vogelsang IP gGmbH – Neuordnung der Beteiligungsstruktur V 358/2017
und Sicherstellung der langfristigen finanzwirtschaftlichen
Ausstattung der Gesellschaft
Die Beratung der Vorlage 358/2017 befasst sich im Wesentlichen
mit der Neuverteilung der Beteiligungsquote an der Vogelsang IP
gGmbH sowie der Anhebung des Betriebskostenzuschusses.
Herr Dr. Milz, FDP-Fraktion, äußert sich kritisch bezüglich der
Transparenz der Betriebskosten und der Höhe des
Betriebskostenzuschusses.
Herr Poth teilt mit, dass der Wirtschaftsplan der Vogelsang IP
gGmbH Aufschluss über die Verteilung der Betriebskosten gebe.
Dementsprechend sei ca. die Hälfte des bisher festgelegten
Betriebskostenzuschusses von 850.000 € bereits durch
kreditbedingte Kosten gebunden. Hintergrund der neuen
Deckelung des Betriebskostenzuschusses auf maximal 1,4 Mio. €
jährlich sei der rechnerische Wert, der sich aufgrund der
Mehrbelastung des LVR ergebe.
Weiterhin erläutert Herr Poth, dass es nicht zielführend sei den
Betriebskostenzuschuss hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit zu
betrachten. Beispielhaft nennt er in diesem Zusammenhang die
vom Standort zu leistende Bildungsarbeit, welche nur mit
entsprechendem Personal zufriedenstellend erbracht werden
kann. Eine weitere wesentliche Rolle spielen auch die Kosten für
Marketingaktivitäten, die zur Bewerbung des Standortes
notwendig sind. Es sei nicht Ziel, den gedeckelten Betrag
auszuschöpfen, letztlich erfolge jährlich eine entsprechende
Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan in den Gremien der
Vogelsang IP gGmbH.
Herr Bell, Fraktion DIE LINKE, erinnert daran, dass er bereits in
den vergangenen Jahren dafür gewesen sei, die Deckelung des
Betriebskostenzuschusses zu erhöhen.
Auf Nachfrage von Herrn van Meenen, FDP-Fraktion, erläutert
Herrn Poth die Notwendigkeit und Auswirkung der Änderungen
der Paragrafen 7 und 8 des Gesellschaftervertrages.
Der Ausschussvorsitzende stellt fest, dass die unter Punkt 3 zu
benennenden Vertreter/innen und deren Stellvertreter/innen für
die Gesellschafterversammlung zur Sitzung des Kreistages
benannt werden.
Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und
Konversion Vogelsang empfiehlt folgende Beschlussfassung:
1. ´Der Kreistag stimmt der Änderung des
Gesellschaftsvertrages der Vogelsang IP gGmbH in der als
Anlage beigefügten Fassung und damit
1.1 der Erhöhung des Stammkapitals der Gesellschaft auf
insgesamt 100.000 € bei gleichzeitiger Reduzierung der
Beteiligungsquote des Kreises an der Vogelsang IP
gGmbH von 28,57 % auf 17,142 %,
1.2 der Aufstockung des Stammkapitalanteils des Kreises
Euskirchen von derzeit 7.800 € um 9.342 € auf 17.142 €
sowie einer quotalen Einlage in die Kapitalrücklage von
68.571 €, die in Summe zu einer investiven Auszahlung in
Höhe von insgesamt 77.913 € zum 01.01.2018 führt,
sowie
1.3 der Anhebung des maximalen Betriebskostenzuschusses
an die Vogelsang IP gGmbH von derzeit maximal 850.000
€ jährlich auf maximal 1.400.000 € jährlich zu. Der
maximale
Betriebskostenzuschuss
des
Kreises
Euskirchen wird damit auf 240.000 € festgesetzt.
2. Der Kreistag ermächtigt die Vertreter des Kreises in den
Gremien der Vogelsang IP gGmbH, etwaigen Anpassungen
an dem Gesellschaftsvertrag, sofern sie zur Umsetzung
notwendig und nicht materieller Art sind, zuzustimmen.
3. Der Kreistag stimmt der Bestellung neuer Vertreter/innen für
die
Gesellschafterversammlung
nach
Wegfall
des
Aufsichtsrates zu und entsendet für die verbleibende
Wahlperiode
folgende
Vertreter/innen
und
deren
Stellvertreter/innen in die Gesellschafterversammlung:
Ordentliche Mitglieder:
Stellvertreter/innen:
(gebundene
Vertretung)
1. ___________________________
___________________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO)
26 Abs. 5 KrO)
2. ___________________________
___________________________
3. ___________________________
(Zugriff LR §
___________________________
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen
Vertreter/innen bestellt sind, üben die bisherigen
Vertreter/innen ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen
Vertreter/innen weiter aus.
ggf.
Von den ordentlichen Mitgliedern wird _________________
zum/zur Stimmführer/in gewählt.
Für
den
Fall
der
Verhinderung
des/der
Stimmführers/Stimmführerin wird aus dem Kreise der
ordentlichen Mitglieder _________________ zum/zur
stellvertretenden Stimmführer/in gewählt.
Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit dafür bei 2 Gegenstimmen
(FDP) und 2 Enthaltungen (Bündnis
90/Die Grünen)