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Beschlussvorlage Stab (Z 1 V 358 2017( Wifö-Ausschuss v. 25.09.2017))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
25 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
28.09.17, 13:02
Aktualisiert
28.09.17, 13:02
Beschlussvorlage Stab (Z 1 V 358 2017( Wifö-Ausschuss v. 25.09.2017)) Beschlussvorlage Stab (Z 1 V 358 2017( Wifö-Ausschuss v. 25.09.2017)) Beschlussvorlage Stab (Z 1 V 358 2017( Wifö-Ausschuss v. 25.09.2017))

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1 / V 358/2017 Datum: 26.09.2017 Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang vom 25.09.2017 A) TOP 3 TOP 3.1 Öffentliche Sitzung Konversion Vogelsang Vogelsang IP gGmbH – Neuordnung der Beteiligungsstruktur V 358/2017 und Sicherstellung der langfristigen finanzwirtschaftlichen Ausstattung der Gesellschaft Die Beratung der Vorlage 358/2017 befasst sich im Wesentlichen mit der Neuverteilung der Beteiligungsquote an der Vogelsang IP gGmbH sowie der Anhebung des Betriebskostenzuschusses. Herr Dr. Milz, FDP-Fraktion, äußert sich kritisch bezüglich der Transparenz der Betriebskosten und der Höhe des Betriebskostenzuschusses. Herr Poth teilt mit, dass der Wirtschaftsplan der Vogelsang IP gGmbH Aufschluss über die Verteilung der Betriebskosten gebe. Dementsprechend sei ca. die Hälfte des bisher festgelegten Betriebskostenzuschusses von 850.000 € bereits durch kreditbedingte Kosten gebunden. Hintergrund der neuen Deckelung des Betriebskostenzuschusses auf maximal 1,4 Mio. € jährlich sei der rechnerische Wert, der sich aufgrund der Mehrbelastung des LVR ergebe. Weiterhin erläutert Herr Poth, dass es nicht zielführend sei den Betriebskostenzuschuss hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit zu betrachten. Beispielhaft nennt er in diesem Zusammenhang die vom Standort zu leistende Bildungsarbeit, welche nur mit entsprechendem Personal zufriedenstellend erbracht werden kann. Eine weitere wesentliche Rolle spielen auch die Kosten für Marketingaktivitäten, die zur Bewerbung des Standortes notwendig sind. Es sei nicht Ziel, den gedeckelten Betrag auszuschöpfen, letztlich erfolge jährlich eine entsprechende Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan in den Gremien der Vogelsang IP gGmbH. Herr Bell, Fraktion DIE LINKE, erinnert daran, dass er bereits in den vergangenen Jahren dafür gewesen sei, die Deckelung des Betriebskostenzuschusses zu erhöhen. Auf Nachfrage von Herrn van Meenen, FDP-Fraktion, erläutert Herrn Poth die Notwendigkeit und Auswirkung der Änderungen der Paragrafen 7 und 8 des Gesellschaftervertrages. Der Ausschussvorsitzende stellt fest, dass die unter Punkt 3 zu benennenden Vertreter/innen und deren Stellvertreter/innen für die Gesellschafterversammlung zur Sitzung des Kreistages benannt werden. Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang empfiehlt folgende Beschlussfassung: 1. ´Der Kreistag stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Vogelsang IP gGmbH in der als Anlage beigefügten Fassung und damit 1.1 der Erhöhung des Stammkapitals der Gesellschaft auf insgesamt 100.000 € bei gleichzeitiger Reduzierung der Beteiligungsquote des Kreises an der Vogelsang IP gGmbH von 28,57 % auf 17,142 %, 1.2 der Aufstockung des Stammkapitalanteils des Kreises Euskirchen von derzeit 7.800 € um 9.342 € auf 17.142 € sowie einer quotalen Einlage in die Kapitalrücklage von 68.571 €, die in Summe zu einer investiven Auszahlung in Höhe von insgesamt 77.913 € zum 01.01.2018 führt, sowie 1.3 der Anhebung des maximalen Betriebskostenzuschusses an die Vogelsang IP gGmbH von derzeit maximal 850.000 € jährlich auf maximal 1.400.000 € jährlich zu. Der maximale Betriebskostenzuschuss des Kreises Euskirchen wird damit auf 240.000 € festgesetzt. 2. Der Kreistag ermächtigt die Vertreter des Kreises in den Gremien der Vogelsang IP gGmbH, etwaigen Anpassungen an dem Gesellschaftsvertrag, sofern sie zur Umsetzung notwendig und nicht materieller Art sind, zuzustimmen. 3. Der Kreistag stimmt der Bestellung neuer Vertreter/innen für die Gesellschafterversammlung nach Wegfall des Aufsichtsrates zu und entsendet für die verbleibende Wahlperiode folgende Vertreter/innen und deren Stellvertreter/innen in die Gesellschafterversammlung: Ordentliche Mitglieder: Stellvertreter/innen: (gebundene Vertretung) 1. ___________________________ ___________________________ (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO) 26 Abs. 5 KrO) 2. ___________________________ ___________________________ 3. ___________________________ (Zugriff LR § ___________________________ Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter/innen bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter/innen ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter/innen weiter aus. ggf. Von den ordentlichen Mitgliedern wird _________________ zum/zur Stimmführer/in gewählt. Für den Fall der Verhinderung des/der Stimmführers/Stimmführerin wird aus dem Kreise der ordentlichen Mitglieder _________________ zum/zur stellvertretenden Stimmführer/in gewählt. Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit dafür bei 2 Gegenstimmen (FDP) und 2 Enthaltungen (Bündnis 90/Die Grünen)