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Beschlussvorlage GB (Berufung von beratenden Mitgliedern in den Ausschuss für Bildung und Inklusion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
48 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
18.09.17, 08:01
Aktualisiert
18.09.17, 08:01
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 360/2017 11.09.2017 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bildung und Inklusion 26.09.2017 Kreisausschuss 04.10.2017 Kreistag 18.10.2017 Berufung von beratenden Mitgliedern in den Ausschuss für Bildung und Inklusion Sachbearbeiter/in: Herr Recher Tel.: 15 191 Abt.: 40 - Schulen X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beruft gemäß § 26 KrO NRW i.V.m. § 85 Abs. 2 SchulG NRW folgendes ordentliches bzw. stellvertretendes Mitglied der Stephanusschule, Zülpich-Bürvenich, mit beratender Stimme in den Ausschuss für Bildung und Inklusion:  Sonderschulrektorin Lorenzen, Edeltraud (ordentl. beratendes Mitglied)  Sonderschulkonrektor Breuer, Alexander (stellv. beratendes Mitglied) -2- Begründung: Die Kreise können für die von ihnen getragenen Schulen einen oder mehrere Schulausschüsse bilden. Der Schulausschuss wird nach den Vorschriften der kommunalen Verfassungsgesetze (KrO NRW) zusammengesetzt. Je eine oder ein von der katholischen Kirche und der evangelischen Kirche benannte Vertreterin oder Vertreter ist als ständiges Mitglied mit beratender Stimme zu berufen. Gemäß § 85 Abs. 2 SchulG können auch Vertreter der Lehrerschaft als ordentliche Mitglieder zur ständigen Beratung in den Ausschuss berufen werden. Der Kreistag hat in seiner konstituierenden Sitzung am 25.06.2014 über die Zusammensetzung des Ausschusses für Bildung und Inklusion beschlossen (V 13/2014); in der Sitzung am 01.10.2014 hat der Kreistag die Berufung der in der V 52/2014 benannten Vertreterinnen und Vertreter beschlossen. Als Vertreter der Lehrerschaft werden als ordentliche Mitglieder mit beratender Funktion - wie bisher die Leiterinnen und Leiter der kreiseigenen Schulen vorgeschlagen. Im Verhinderungsfall werden diese durch ihre Stellvertreter vertreten. Da der Kreis Euskirchen mit Wirkung vom 01.08.2017 die Trägerschaft der Matthias-Hagen-Schule übernommen hat, wird aufgrund der o.g. Beschlüsse auch die Leiterin der Stephanusschule als beratendes Mitglied in den Ausschuss für Bildung und Inklusion berufen. Als Vertretung wird die stellvertretende Schulleitung benannt (schulgebundene Vertretung). gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)