Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
48 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
18.09.17, 08:01
Aktualisiert
18.09.17, 08:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 360/2017
11.09.2017
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
26.09.2017
Kreisausschuss
04.10.2017
Kreistag
18.10.2017
Berufung von beratenden Mitgliedern in den Ausschuss für Bildung und Inklusion
Sachbearbeiter/in: Herr Recher
Tel.: 15 191
Abt.: 40 - Schulen
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beruft gemäß § 26 KrO NRW i.V.m. § 85 Abs. 2 SchulG NRW folgendes ordentliches
bzw. stellvertretendes Mitglied der Stephanusschule, Zülpich-Bürvenich, mit beratender Stimme in
den Ausschuss für Bildung und Inklusion:
Sonderschulrektorin Lorenzen, Edeltraud
(ordentl. beratendes Mitglied)
Sonderschulkonrektor Breuer, Alexander
(stellv. beratendes Mitglied)
-2-
Begründung:
Die Kreise können für die von ihnen getragenen Schulen einen oder mehrere Schulausschüsse
bilden. Der Schulausschuss wird nach den Vorschriften der kommunalen Verfassungsgesetze (KrO
NRW) zusammengesetzt. Je eine oder ein von der katholischen Kirche und der evangelischen Kirche
benannte Vertreterin oder Vertreter ist als ständiges Mitglied mit beratender Stimme zu berufen.
Gemäß § 85 Abs. 2 SchulG können auch Vertreter der Lehrerschaft als ordentliche Mitglieder zur
ständigen Beratung in den Ausschuss berufen werden.
Der Kreistag hat in seiner konstituierenden Sitzung am 25.06.2014 über die Zusammensetzung des
Ausschusses für Bildung und Inklusion beschlossen (V 13/2014); in der Sitzung am 01.10.2014 hat
der Kreistag die Berufung der in der V 52/2014 benannten Vertreterinnen und Vertreter beschlossen.
Als Vertreter der Lehrerschaft werden als ordentliche Mitglieder mit beratender Funktion - wie bisher die Leiterinnen und Leiter der kreiseigenen Schulen vorgeschlagen. Im Verhinderungsfall werden
diese durch ihre Stellvertreter vertreten.
Da der Kreis Euskirchen mit Wirkung vom 01.08.2017 die Trägerschaft der Matthias-Hagen-Schule
übernommen hat, wird aufgrund der o.g. Beschlüsse auch die Leiterin der Stephanusschule als
beratendes Mitglied in den Ausschuss für Bildung und Inklusion berufen. Als Vertretung wird die
stellvertretende Schulleitung benannt (schulgebundene Vertretung).
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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