Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
183 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
07.02.17, 11:03
Aktualisiert
24.02.17, 07:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
D 31/2017
02.02.2017
Datum:
Dringlichkeitsentscheidung
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
13.03.2017
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
15.03.2017
Kreisausschuss
22.03.2017
Kreistag
05.04.2017
Metropolregion Rheinland e.V. - Satzungsbeschluss und Vertreterentsendung
Sachbearbeiter/in: Frau Poth
Tel.: (02251) 15 369
Abt.: Stabsstelle 80
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
x
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Produkt:
Zeile:
Mittel sind im Entwurf des Haushaltes 2017 enthalten (Kostenträger
150 571 04 17).
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag des Kreises Euskirchen trifft per Dringlichkeit hinsichtlich des Beitritts des Kreises
Euskirchen zum Verein der Metropolregion Rheinland folgende Entscheidung:
1.
Der Kreistag beschließt, dass der Kreis Euskirchen auf der Grundlage des der Vorlage als
Anlage 1 zu D 31/2017 beigefügten Satzungsentwurfes vom 12.01.2017 den Verein
-2-
2.
„Metropolregion Rheinland e.V.“ in der Gründungsversammlung am 20.02.2017 als
Gründungsmitglied mitgründet.
Der Kreistag entsendet für die Dauer der Wahlperiode in die Mitgliederversammlung des
Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“:
a.
b.
c.
d.
e.
f.
Herrn Landrat Rosenke, Günter
Herrn Kolvenbach, Bernd
Herrn Weber, Günter
Herrn Schmitz, Hans
Herrn Reiff, Hans
Herrn Grutke, Jörg
(Zugriff LR gemäß § 26 Abs. 5 KrO NRW)
CDU
CDU
SPD
FDP
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
und zu deren Stellvertreterinnen/Stellvertretern:
zu a) Herrn Allgemeiner Vertreter Poth, Manfred (Zugriff LR gemäß § 26 Abs. 5 KrO NRW)
zu b) Frau Stolz, Ute
CDU
zu c) Herrn Dürer, Joachim
Bürgerforum
zu d) Herrn Heller, Wolfgang
SPD
zu e) Herrn Troschke, Franz
UWV
zu f ) Herrn Bell, Thomas
DIE LINKE
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter/innen bestellt sind, üben die bisherigen
Vertreter/innen ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter/innen weiter aus.
Aus den in die Mitgliederversammlung gewählten Vertreter/innen wird
Herr Kolvenbach, Bernd
zum/zur Stimmführer/in benannt.
Für den Fall der Verhinderung des/der Stimmführers/Stimmführerin wird
Herr Schmitz, Hans
zum/zur stellvertretenden Stimmführer/in gewählt.
Begründung:
Der Kreistag Euskirchen hat in seiner Sitzung am 05.10.2016 auf der Basis der Entwurfsgrundlagen
zur Gründung des Vereins „ Metropolregion Rheinland“ eine von allen Fraktionen verfasste
Stellungnahme per A 125/2016 beschlossen. Diese wurde verwaltungsseitig dem Steuerungskreis
fristgerecht zugestellt.
Im Nachgang zur 3. Vollversammlung legen die beiden Regierungspräsidentinnen der
Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf am 19.01.2017 per Mail den mit allen potenziellen Partnern
abgestimmten Entwurf zur Satzung (Anlage 1 zu D 31/2017), zum Aufbau des Vereins (Anlage 2 zu
D 31/2017) und zum Arbeitsprogramm (Anlage 3 zu D 31/2017) vor.
Durch die Verabschiedung des überarbeiteten Landesentwicklungsplans durch den nordrheinwestfälischen Landtag am 14.12.2016 wird die Bedeutung der nordrhein-westfälischen
Metropolregionen hervorgehoben. Dies haben die kommunalen Gebietskörperschaften und
Wirtschaftskammern im Rheinland zum Anlass genommen, durch geeignete Maßnahmen die
Zusammenarbeit auf politischer, wirtschaftlicher und der Ebene der Verwaltungen zu intensivieren,
hin zu einer Metropolregion von europäischer Bedeutung. Damit einhergehend soll der Wirtschaftsund Wohnstandort attraktiver und die Wahrnehmung nach innen und außen gestärkt werden.
Die Akteure im Rheinland haben daher vereinbart, durch den Verein „Metropolregion Rheinland e.V.“
das Rheinland in seinen verschiedenen Ausprägungen (insbesondere als Arbeits-, Wohn-,
Wirtschafts-, Wissens-, Verkehrs-, Planungs-, Tourismus, Kultur- und Sportregion) als
-3zusammenhängenden und gemeinsamen Lebensraum nach innen und außen (national wie
internationale) effektiver zu positionieren und zu stärken.
Zu diesem Zweck wurde von der Vollversammlung der möglichen Gründungsmitglieder am
12.01.2017 der vorliegende Satzungsentwurf (siehe Anlage 1 zu D 31/2017) einstimmig
verabschiedet. Zur Erläuterung des Vereinsaufbaus wurde eine Übersichtgrafik erstellt (siehe Anlage
2 zu D 31/2017). Ebenso wurde ein Arbeitsprogramm mit den konkreten inhaltlichen Zielen entwickelt
(siehe Anlage 3 zu D 31/2017).
Der für den 20.02.2017 vorgesehenen Gründungsversammlung gingen intensive Beratungen und
Diskussionen in den Arbeitsgruppen, der Steuerungsgruppe und drei Vollversammlungen sowie in
den politischen Gremien und Hauptversammlungen der Kreise, Kommunen und Kammern voraus.
Zum Satzungsentwurf:
Die Steuerungsgruppe, die die Gründung des Vereins vorbereitet, hat im Juli 2016 den möglichen
Gründungsmitgliedern einen Satzungsentwurf mit der Bitte übermittelt, diesen in den jeweiligen
Gremien vor Ort zu beraten und bei Bedarf Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zu formulieren.
Über die eingegangenen Änderungs- und Ergänzungsvorschläge haben die Mitglieder der
Steuerungsgruppe beraten und den Satzungsentwurf nochmals überarbeitet und im Rahmen der
dritten Vollversammlung am 12. 01.2017 den möglichen Gründungsmitgliedern vorgelegt.
Nach Überprüfung durch die Verwaltung wurde von den im A 125/2016 beschlossenen Forderungen
den Punkten 2. und 4. im überarbeiteten Satzungsentwurf nicht entsprochen.
Wesentliche Punkte, wie der Wunsch der Kommunalpolitik vor Ort nach mehr Beteiligung und
besserer Information, wurden bei der Überarbeitung aufgegriffen. Zu diesem Zweck sollen die
Mitglieder in die Mitgliederversammlungen sechs Vertreterinnen und Vertreter entsenden können,
wovon ein Vertreter/eine Vertreterin der/die jeweilige Hauptverwaltungsbeamte/in ist. Weiterhin sollen
dem Vereinsvorstand nunmehr acht politische Vertreterinnen und Vertreter aus den Räten und
Kreistagen bzw. der Städteregion angehören. Jeweils vier aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf und
vier aus dem Regierungsbezirk Köln. Die Handlungsfähigkeit soll durch einen geschäftsführenden
Vorstand sichergestellt werden.
Ebenfalls soll die Partizipation des Landschaftsverbands Rheinland an der Arbeit des Vereins
gestärkt werden. Dem Lenkungskreis, der durch den Vereinsvorstand eingesetzt wird, werden daher
vier Mitglieder der Landschaftsversammlung Rheinland angehören.
Die möglichen Gründungsmitglieder der „Metropolregion Rheinland“ haben sich mehrheitlich dafür
ausgesprochen, dass der Kreis Wesel und die Stadt Duisburg ebenfalls zu den Gründungsmitgliedern
zählen sollen und nicht lediglich einen Gaststatus erhalten werden. Dem vorausgegangen war eine
breite Debatte, in der von allen Diskussionsteilnehmern nochmals unterstrichen wurde, dass der Kreis
Wesel und die Stadt Duisburg selbstverständlich einen wesentlichen und wichtigen Teil des
Rheinlands darstellen. Deren gleichzeitige Mitgliedschaft im RVR werde nach Mehrheitsvotum der
erfolgreichen Zusammenarbeit in der „Metropolregion Rheinland“ nicht im Wege stehen.
Entsendung von Vertretern in die Mitgliederversammlung des Vereins „Metropolregion
Rheinland e.V.“
Im beigefügten Satzungsentwurf ist die Zusammensetzung der Mitgliederversammlung in § 6
beschrieben. Hiernach entsenden die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Städteregion Aachen
jeweils sechs Vertreterinnen/Vertreter in die Mitgliederversammlung. Davon ist eine Vertreterin/ein
Vertreter der jeweilige Hauptverwaltungsbeamte/die jeweilige Hauptverwaltungsbeamtin der
kommunalen Gebietskörperschaft oder ein von der Gebietskörperschaft benannte(r)
Vertreterin/Vertreter. Die weiteren Vertreter/Vertreterinnen der kommunalen Gebietskörperschaft sind
in der jeweiligen Gebietskörperschaft Mitglied des Rates, des Kreistages oder des
Städteregionstages.
-4Für die Bestellung mehrerer Vertreter in die Mitgliederversammlung erfolgt die Wahl unter
Berücksichtigung des § 26 Abs. 5 KrO nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (§ 35 Abs. 4 und 3
KrO).
Finanzwirksamkeit:
Gemäß § 3 Abs. 6 des Satzungsentwurfes sind die Mitglieder des Vereines zur Entrichtung der von
der Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung festgelegten Mitgliedsbeiträge verpflichtet.
Zur Gründung des Vereins wurde eine Kostenkalkulation aufgestellt. Diese sieht einen Kostenrahmen
in Höhe von jährlich ca. 1.000.000 € vor.
Die Beitragsordnung, die von der Mitgliederversammlung zu beschließen ist, sieht im Entwurf vor,
dass ein Drittel des Betrages durch die Kammern übernommen und die übrigen zwei Drittel auf die
Kreise und kreisfreien Städte aufgeteilt werden.
Als Vereinsmitglied entstehen dem Kreis Euskirchen derzeit daher jährliche Kosten in Höhe von
22.000 €. Die Mittel wurden im Haushaltsentwurf 2017 bereits eingeplant.
Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die
Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden.
Begründung der Dringlichkeit:
Mit der Einladung zur 3. Vollversammlung der geplanten Metropolregion Rheinland am 12.01.2017
wurde um die Benennung der Vertreter/innen sowie der Stimmführerschaft bis zum 10. Februar 2017
gebeten. Die Rückmeldung, ob ein Betritt auf der Grundlage der in der Vollversammlung
beschlossenen Satzung erfolgt, wird bis zum 16. Februar 2017 erbeten.
Aufgrund der genannten Fristsetzungen ist eine Beschlussfassung im Wege der Dringlichkeit gemäß
§ 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) erforderlich.
gez. Reidt
gez. Dürer
gez. Reiff
gez. Troschke
gez. Heller
gez. i.V. Poth
Landrat
Stabsstelle:
(Kreisausschussmitglieder)
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
-5______________________
(Unterschrift)
______________________
(Unterschrift)
______________________
(Unterschrift)