Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Dringlichkeitsentscheidung Stab (Metropolregion Rheinland e.V. - Satzungsbeschluss und Vertreterentsendung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
183 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
07.02.17, 11:03
Aktualisiert
24.02.17, 07:31
Dringlichkeitsentscheidung Stab (Metropolregion Rheinland e.V. - Satzungsbeschluss und Vertreterentsendung) Dringlichkeitsentscheidung Stab (Metropolregion Rheinland e.V. - Satzungsbeschluss und Vertreterentsendung) Dringlichkeitsentscheidung Stab (Metropolregion Rheinland e.V. - Satzungsbeschluss und Vertreterentsendung) Dringlichkeitsentscheidung Stab (Metropolregion Rheinland e.V. - Satzungsbeschluss und Vertreterentsendung) Dringlichkeitsentscheidung Stab (Metropolregion Rheinland e.V. - Satzungsbeschluss und Vertreterentsendung)

öffnen download melden Dateigröße: 183 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat D 31/2017 02.02.2017 Datum: Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 13.03.2017 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 15.03.2017 Kreisausschuss 22.03.2017 Kreistag 05.04.2017 Metropolregion Rheinland e.V. - Satzungsbeschluss und Vertreterentsendung Sachbearbeiter/in: Frau Poth Tel.: (02251) 15 369 Abt.: Stabsstelle 80 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. x Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: gez. Hessenius Kreiskämmerer Produkt: Zeile: Mittel sind im Entwurf des Haushaltes 2017 enthalten (Kostenträger 150 571 04 17). Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag des Kreises Euskirchen trifft per Dringlichkeit hinsichtlich des Beitritts des Kreises Euskirchen zum Verein der Metropolregion Rheinland folgende Entscheidung: 1. Der Kreistag beschließt, dass der Kreis Euskirchen auf der Grundlage des der Vorlage als Anlage 1 zu D 31/2017 beigefügten Satzungsentwurfes vom 12.01.2017 den Verein -2- 2. „Metropolregion Rheinland e.V.“ in der Gründungsversammlung am 20.02.2017 als Gründungsmitglied mitgründet. Der Kreistag entsendet für die Dauer der Wahlperiode in die Mitgliederversammlung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“: a. b. c. d. e. f. Herrn Landrat Rosenke, Günter Herrn Kolvenbach, Bernd Herrn Weber, Günter Herrn Schmitz, Hans Herrn Reiff, Hans Herrn Grutke, Jörg (Zugriff LR gemäß § 26 Abs. 5 KrO NRW) CDU CDU SPD FDP Bündnis 90/DIE GRÜNEN und zu deren Stellvertreterinnen/Stellvertretern: zu a) Herrn Allgemeiner Vertreter Poth, Manfred (Zugriff LR gemäß § 26 Abs. 5 KrO NRW) zu b) Frau Stolz, Ute CDU zu c) Herrn Dürer, Joachim Bürgerforum zu d) Herrn Heller, Wolfgang SPD zu e) Herrn Troschke, Franz UWV zu f ) Herrn Bell, Thomas DIE LINKE Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter/innen bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter/innen ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter/innen weiter aus. Aus den in die Mitgliederversammlung gewählten Vertreter/innen wird Herr Kolvenbach, Bernd zum/zur Stimmführer/in benannt. Für den Fall der Verhinderung des/der Stimmführers/Stimmführerin wird Herr Schmitz, Hans zum/zur stellvertretenden Stimmführer/in gewählt. Begründung: Der Kreistag Euskirchen hat in seiner Sitzung am 05.10.2016 auf der Basis der Entwurfsgrundlagen zur Gründung des Vereins „ Metropolregion Rheinland“ eine von allen Fraktionen verfasste Stellungnahme per A 125/2016 beschlossen. Diese wurde verwaltungsseitig dem Steuerungskreis fristgerecht zugestellt. Im Nachgang zur 3. Vollversammlung legen die beiden Regierungspräsidentinnen der Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf am 19.01.2017 per Mail den mit allen potenziellen Partnern abgestimmten Entwurf zur Satzung (Anlage 1 zu D 31/2017), zum Aufbau des Vereins (Anlage 2 zu D 31/2017) und zum Arbeitsprogramm (Anlage 3 zu D 31/2017) vor. Durch die Verabschiedung des überarbeiteten Landesentwicklungsplans durch den nordrheinwestfälischen Landtag am 14.12.2016 wird die Bedeutung der nordrhein-westfälischen Metropolregionen hervorgehoben. Dies haben die kommunalen Gebietskörperschaften und Wirtschaftskammern im Rheinland zum Anlass genommen, durch geeignete Maßnahmen die Zusammenarbeit auf politischer, wirtschaftlicher und der Ebene der Verwaltungen zu intensivieren, hin zu einer Metropolregion von europäischer Bedeutung. Damit einhergehend soll der Wirtschaftsund Wohnstandort attraktiver und die Wahrnehmung nach innen und außen gestärkt werden. Die Akteure im Rheinland haben daher vereinbart, durch den Verein „Metropolregion Rheinland e.V.“ das Rheinland in seinen verschiedenen Ausprägungen (insbesondere als Arbeits-, Wohn-, Wirtschafts-, Wissens-, Verkehrs-, Planungs-, Tourismus, Kultur- und Sportregion) als -3zusammenhängenden und gemeinsamen Lebensraum nach innen und außen (national wie internationale) effektiver zu positionieren und zu stärken. Zu diesem Zweck wurde von der Vollversammlung der möglichen Gründungsmitglieder am 12.01.2017 der vorliegende Satzungsentwurf (siehe Anlage 1 zu D 31/2017) einstimmig verabschiedet. Zur Erläuterung des Vereinsaufbaus wurde eine Übersichtgrafik erstellt (siehe Anlage 2 zu D 31/2017). Ebenso wurde ein Arbeitsprogramm mit den konkreten inhaltlichen Zielen entwickelt (siehe Anlage 3 zu D 31/2017). Der für den 20.02.2017 vorgesehenen Gründungsversammlung gingen intensive Beratungen und Diskussionen in den Arbeitsgruppen, der Steuerungsgruppe und drei Vollversammlungen sowie in den politischen Gremien und Hauptversammlungen der Kreise, Kommunen und Kammern voraus. Zum Satzungsentwurf: Die Steuerungsgruppe, die die Gründung des Vereins vorbereitet, hat im Juli 2016 den möglichen Gründungsmitgliedern einen Satzungsentwurf mit der Bitte übermittelt, diesen in den jeweiligen Gremien vor Ort zu beraten und bei Bedarf Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zu formulieren. Über die eingegangenen Änderungs- und Ergänzungsvorschläge haben die Mitglieder der Steuerungsgruppe beraten und den Satzungsentwurf nochmals überarbeitet und im Rahmen der dritten Vollversammlung am 12. 01.2017 den möglichen Gründungsmitgliedern vorgelegt. Nach Überprüfung durch die Verwaltung wurde von den im A 125/2016 beschlossenen Forderungen den Punkten 2. und 4. im überarbeiteten Satzungsentwurf nicht entsprochen. Wesentliche Punkte, wie der Wunsch der Kommunalpolitik vor Ort nach mehr Beteiligung und besserer Information, wurden bei der Überarbeitung aufgegriffen. Zu diesem Zweck sollen die Mitglieder in die Mitgliederversammlungen sechs Vertreterinnen und Vertreter entsenden können, wovon ein Vertreter/eine Vertreterin der/die jeweilige Hauptverwaltungsbeamte/in ist. Weiterhin sollen dem Vereinsvorstand nunmehr acht politische Vertreterinnen und Vertreter aus den Räten und Kreistagen bzw. der Städteregion angehören. Jeweils vier aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf und vier aus dem Regierungsbezirk Köln. Die Handlungsfähigkeit soll durch einen geschäftsführenden Vorstand sichergestellt werden. Ebenfalls soll die Partizipation des Landschaftsverbands Rheinland an der Arbeit des Vereins gestärkt werden. Dem Lenkungskreis, der durch den Vereinsvorstand eingesetzt wird, werden daher vier Mitglieder der Landschaftsversammlung Rheinland angehören. Die möglichen Gründungsmitglieder der „Metropolregion Rheinland“ haben sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass der Kreis Wesel und die Stadt Duisburg ebenfalls zu den Gründungsmitgliedern zählen sollen und nicht lediglich einen Gaststatus erhalten werden. Dem vorausgegangen war eine breite Debatte, in der von allen Diskussionsteilnehmern nochmals unterstrichen wurde, dass der Kreis Wesel und die Stadt Duisburg selbstverständlich einen wesentlichen und wichtigen Teil des Rheinlands darstellen. Deren gleichzeitige Mitgliedschaft im RVR werde nach Mehrheitsvotum der erfolgreichen Zusammenarbeit in der „Metropolregion Rheinland“ nicht im Wege stehen. Entsendung von Vertretern in die Mitgliederversammlung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ Im beigefügten Satzungsentwurf ist die Zusammensetzung der Mitgliederversammlung in § 6 beschrieben. Hiernach entsenden die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Städteregion Aachen jeweils sechs Vertreterinnen/Vertreter in die Mitgliederversammlung. Davon ist eine Vertreterin/ein Vertreter der jeweilige Hauptverwaltungsbeamte/die jeweilige Hauptverwaltungsbeamtin der kommunalen Gebietskörperschaft oder ein von der Gebietskörperschaft benannte(r) Vertreterin/Vertreter. Die weiteren Vertreter/Vertreterinnen der kommunalen Gebietskörperschaft sind in der jeweiligen Gebietskörperschaft Mitglied des Rates, des Kreistages oder des Städteregionstages. -4Für die Bestellung mehrerer Vertreter in die Mitgliederversammlung erfolgt die Wahl unter Berücksichtigung des § 26 Abs. 5 KrO nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (§ 35 Abs. 4 und 3 KrO). Finanzwirksamkeit: Gemäß § 3 Abs. 6 des Satzungsentwurfes sind die Mitglieder des Vereines zur Entrichtung der von der Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung festgelegten Mitgliedsbeiträge verpflichtet. Zur Gründung des Vereins wurde eine Kostenkalkulation aufgestellt. Diese sieht einen Kostenrahmen in Höhe von jährlich ca. 1.000.000 € vor. Die Beitragsordnung, die von der Mitgliederversammlung zu beschließen ist, sieht im Entwurf vor, dass ein Drittel des Betrages durch die Kammern übernommen und die übrigen zwei Drittel auf die Kreise und kreisfreien Städte aufgeteilt werden. Als Vereinsmitglied entstehen dem Kreis Euskirchen derzeit daher jährliche Kosten in Höhe von 22.000 €. Die Mittel wurden im Haushaltsentwurf 2017 bereits eingeplant. Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. Begründung der Dringlichkeit: Mit der Einladung zur 3. Vollversammlung der geplanten Metropolregion Rheinland am 12.01.2017 wurde um die Benennung der Vertreter/innen sowie der Stimmführerschaft bis zum 10. Februar 2017 gebeten. Die Rückmeldung, ob ein Betritt auf der Grundlage der in der Vollversammlung beschlossenen Satzung erfolgt, wird bis zum 16. Februar 2017 erbeten. Aufgrund der genannten Fristsetzungen ist eine Beschlussfassung im Wege der Dringlichkeit gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) erforderlich. gez. Reidt gez. Dürer gez. Reiff gez. Troschke gez. Heller gez. i.V. Poth Landrat Stabsstelle: (Kreisausschussmitglieder) Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: -5______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)