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Dringlichkeitsentscheidung Stab (Z 2 D31/2017 (Ausschuss f. Planung, Umwelt u. Verkehr 15.03.17))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
20 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
16.03.17, 14:03
Aktualisiert
16.03.17, 14:03
Dringlichkeitsentscheidung Stab (Z 2  D31/2017  (Ausschuss f. Planung, Umwelt u. Verkehr 15.03.17)) Dringlichkeitsentscheidung Stab (Z 2  D31/2017  (Ausschuss f. Planung, Umwelt u. Verkehr 15.03.17))

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z 2/D 31/2017 Datum: 15.03.2017 Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr vom 15.03.2017 A) TOP 4 Öffentliche Sitzung Metropolregion Rheinland e.V. - Satzungsbeschluss und Vertreterentsendung D 31/2017 Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. Z1 13.03.2017 Seitens der CDU-Fraktion wird beantragt, über die Punkte 1 und 2 der Beschlussempfehlung der Verwaltung getrennt abzustimmen. Hierzu erhebt sich kein Widerspruch. Es wird seitens der CDU-Fraktion gebeten, dass zeitnah über die Ergebnisse im Vorstand der Metropolregion informiert werde. Die Verwaltung sagt auf Anfrage der CDU-Fraktion zu, dass sobald die Niederschrift über die Gründungsversammlung vom 20.02.2017 vorliege, diese den Fraktionen zur Kenntnis gegeben werde. Der Ausschussvorsitzende stellt Punkt 1 der Beschlussempfehlung zur Abstimmung. Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr empfiehlt folgende Beschlussfassung: 1. Der Kreistag beschließt, dass der Kreis Euskirchen auf der Grundlage des der Vorlage als Anlage 1 zu D 31/2017 beigefügten Satzungsentwurfes vom 12.01.2017 den Verein „Metropolregion Rheinland e.V.“ in der Gründungsversammlung am 20.02.2017 als Gründungsmitglied mitgründet. Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit dafür, bei 1 Gegenstimme Der Ausschussvorsitzende stellt Punkt 2 der Beschlussempfehlung zur Abstimmung. Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr empfiehlt folgende Beschlussfassung: 2. Der Kreistag entsendet für die Dauer der Wahlperiode in die Mitgliederversammlung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“: a. Herrn Landrat Rosenke, Günter (Zugriff LR gemäß § 26 Abs. 5 KrO NRW) b. Herrn Kolvenbach, Bernd c. Herrn Weber, Günter d. Herrn Schmitz, Hans e .Herrn Reiff, Hans f. Herrn Grutke, Jörg CDU CDU SPD FDP Bündnis 90/DIE GRÜNEN und zu deren Stellvertreterinnen/Stellvertretern: zu a) Herrn Allgemeiner Vertreter Poth, Manfred (Zugriff LR gemäß § 26 Abs 5 KrO NRW) zu b) Frau Stolz, Ute zu c) Herrn Dürer, Joachim zu d) Herrn Heller, Wolfgang zu e) Herrn Troschke, Franz zu f ) Herrn Bell, Thomas CDU Bürgerforum SPD UWV DIE LINKE Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter/innen bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter/innen ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter/innen weiter aus. Aus den in die Mitgliederversammlung gewählten Vertreter/innen wird Herr Kolvenbach, Bernd zum/zur Stimmführer/in benannt. Für den Fall der Verhinderung des/der Stimmführers/Stimmführerin wird Herr Schmitz, Hans zum/zur stellvertretenden Stimmführer/in gewählt. Abstimmungsergebnis: gez. i.V. Poth Einstimmig, bei 1 Enthaltung