Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
239 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
24.02.17, 11:10
Aktualisiert
24.02.17, 11:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 297/2017
14.02.2017
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
07.03.2017
Kreisausschuss
22.03.2017
Kreistag
05.04.2017
Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule "Stephanusschule" durch den
Kreis Euskirchen zum 01.08.2017
Sachbearbeiter/in: Herr Recher
Tel.: 15 191
Abt.: 40 - Schulen
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt: 030 22106 00
Zeile:
Kreiskämmerer
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
gez. i.A.
HuthmacherSchmitz
Produkt:
Zeile:
Mittel werden in den Haushalt 2017 eingeplant und stehen nach
Rechtskraft des Haushalts zur Verfügung.
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
1. Der Kreistag beschließt die Übernahme der Schulträgerschaft der Stephanusschule
(Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen (LE), Sprache (SQ) und Emotionale und
Soziale Entwicklung (ES)) von der Stadt Zülpich gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW mit
Wirkung zum 01.08.2017.
Die Verwaltung wird beauftragt,
-2
die erforderliche Genehmigung der Oberen Schulaufsichtsbehörde gemäß § 81 Abs. 3
SchulG NRW zum Wechsel der Schulträgerschaft zu beantragen.
in einer Vereinbarung mit der Stadt Zülpich die Rahmenbedingungen zur Übernahme des
Trägerwechsels verbindlich zu vereinbaren.
den Entwurf einer Rechtsverordnung zur Bildung von Schuleinzugsbereichen gemäß § 84
Abs. 1 SchulG NRW beschlussreif vorzubereiten.
die entsprechenden Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2017 einzuplanen.
Begründung:
1. Ausgangslage und Zielvorgaben
Mit der Beschlussvorlage V 77/2013 wurden die politischen Gremien des Kreises Euskirchen davon in
Kenntnis gesetzt, dass sich die Verwaltung vor dem Hintergrund der von der Landesregierung im
Rahmen der Inklusion vorgegebenen Veränderungen im Förderschulbereich gezwungen sieht,
Grundsätze für eine künftige Förderschullandschaft im Kreis Euskirchen festzulegen. Dabei soll das
Förderschulangebot
des
Kreises
Euskirchen
möglichst
zeitnah
den
gesetzlichen
Rahmenbedingungen
und
Anforderungen
angepasst
werden.
Um
alle
bisherigen
Förderschulstandorte möglichst lange halten zu können, muss es im Sinne einer regionalen
Zusammenarbeit zu der Zusammenlegung von Schulen kommen. Dabei muss eine solidarische
Finanzierung gewährleistet sein.
Nach der Übernahme der Schulträgerschaft der Matthias-Hagen-Schule durch den Kreis Euskirchen
zum Schuljahr 2015/2016 ist die Übernahme der Stephanusschule von der Stadt Zülpich ein weiterer
Schritt.
2. Trägerwechsel
Der Wechsel des Schulträgers gilt gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW als Änderung einer Schule. Für
die Entscheidung über diese Änderung ist ein Beschluss der Schulträger erforderlich.
Gegenüber der Variante der Auflösung der Schule - was gemäß § 81 Abs. 2 einer Errichtung gleich
kommt - hat die Variante "Änderung in Form eines Trägerwechsels" den Vorteil, dass die Schule in
der bisherigen Form erhalten bleibt und es nicht zu einem Wechsel in der Schulleitung oder bei den
Lehrkräften der Schule kommen wird.
Der schulorganisatorische Beschluss des Schulträgers bedarf gemäß § 81 Abs. 3 SchulG NRW der
Genehmigung durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens hat es im Februar bei der Bezirksregierung Köln zu
diesem Thema einen Gesprächstermin mit Vertretern der Bezirksregierung (Dez. 48), der Stadt
Zülpich sowie des Kreises Euskirchen gegeben, bei der diese Angelegenheit ausführlich erörtert
wurde. Das Dezernat 48 – Schulrecht – befürwortet diese Vorgehensweise.
Die Stadt Zülpich als bisheriger und der Kreis Euskirchen als neuer Schulträger fassen in ihren
politischen Gremien entsprechende Beschlüsse über die Übertragung der Schulträgeraufgaben auf
den Kreis Euskirchen.
-3-
3. Bildung von Schuleinzugsbereichen
Für die Stephanusschule wird ab Übernahme in Kreisträgerschaft gemäß § 84 SchulG NRW ein
Schuleinzugsbereich gebildet. Der Schuleinzugsbereich umfasst die Gebiete der kreisangehörigen
Städte Mechernich und Zülpich und deckt somit das mittlere Kreisgebiet ab.
Die Festlegung dient vor allem der Abgrenzung zu den übrigen Förderschulstandorten in EuskirchenKuchenheim (Nordkreis) sowie in den Kommunen des Südkreises (Hellenthal/Kall/Schleiden und
Blankenheim/Dahlem/Nettersheim), wo bereits Förderschulen im Verbund vorgehalten werden. Durch
das Bilden von Schuleinzugsbereichen für die Stephanusschule kann die Aufnahme einer Schülerin
oder eines Schülers abgelehnt werden, wenn sie oder er nicht im Schuleinzugsbereich wohnt und
keinen wichtigen Grund für den Besuch der Schule darlegt.
4. Vereinbarung
Die Bedingungen des Schulträgerwechsels zwischen der Stadt Zülpich und des Kreises Euskirchen
werden in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Stadt und Kreis festgehalten.
In mehreren Gesprächen zwischen Vertretern der Stadt und des Kreises konnte bereits bei folgenden
Eckpunkten eine Einigung erzielt werden:
4.1.
Anmietung der Schulgebäude in Zülpich-Bürvenich (Hauptstandort) und ZülpichFüssenich (ausgelagerte Klassen) durch den Kreis Euskirchen
Die Primarstufe der Stephanusschule (Füssenich, ehem. Grundschule) sowie die
Sekundarstufe I (Eldernstr., Zülpich-Bürvenich) der Stephanusschule werden in
separaten Gebäuden untergebracht.
Hintergrund ist die begrenzte Kapazität des Hauptstandortes in Bürvenich, der ca. 150
Schülerinnen und Schüler fasst. Aus diesem Grund soll die Primarstufe (ca. 40
Schülerinnen und Schüler) ausgelagert werden. Aktuell werden an der
Stephanusschule 182 Schülerinnen und Schüler beschult.
Seitens der Bezirksregierung würde diese Auslagerung der Primarstufe für maximal
zwei Jahre genehmigt. Anschießend sind alle Schüler/-innen am Hauptstandort zu
beschulen. Eine Verlängerung der Genehmigung durch die Bezirksregierung wird es
nicht geben, da diese nicht der Mindestgrößenverordnung entsprechen würde.
Ab 01.08.2017 wird der Kreis Euskirchen die für die Stephanusschule nötigen
Gebäude als Mieter übernehmen.
Für die Übernahme der Stephanusschule ergeben sich voraussichtlich folgende Mietund Betriebskosten:
Schulgebäude Stephanusschule
(Hauptstandort Bürvenich)
Schulgebäude Stephanusschule
(Teilstandort Füssenich)
SUMME
Miete
98.860 €
Betriebskosten
159.550 €
37.890 €
77.560 €
136.750 €
237.110 €
In den Betriebskosten sind ebenfalls die Kosten für den Hausmeister enthalten, so
dass hier keine weiteren Personalkosten entstehen. Von einer Übernahme des
Hausmeisters oder einem Personalgestellungsvertrag wird abgesehen, damit der
-4Hausmeister auch weiterhin komplett in Zuständigkeit der Stadt Zülpich - als
Eigentümerin der Immobilie - agiert.
Weitere Details werden in noch abzuschließenden Mietverträgen mit der Stadt Zülpich
vereinbart.
4.2.
Übernahme der bisher in den Diensten der Stadt Zülpich stehenden Schulsekretärin
durch den Kreis Euskirchen
Nach dem bisherigen Stand der Verhandlungen wird der Kreis die jetzige
Schulsekretärin der Stephanusschule im Rahmen eines Personalgestellungsvertrages
übernehmen. Diese ist mit 25 Stunden im Schulsekretariat der Stephanusschule tätig.
4.3
Übernahme der bisher in den Diensten der Stadt Zülpich stehenden Küchenkraft
Zum pädagogischen Konzept der Stephanusschule Zülpich gehört u.a. die
selbständige Zubereitung des Mittagessens durch die Schülerinnen und Schüler. Die
beim Förderverein der Stephanusschule angestellte Küchenkraft wird vollständig von
der Stadt Zülpich finanziert. Eine weitere Kraft wird über das Landesprogramm Geld
statt Stelle finanziert.
Die Kosten für den Kreis Euskirchen belaufen sich pro Haushaltsjahr auf 23.500 €.
4.4.
Übernahme des Schulinventars zum aktuellen Restbuchwert
Die Stadt Zülpich übergibt dem Kreis Euskirchen die zum Betrieb der Stephanusschule
bestimmte Sachausstattung gegen Zahlung der zum Zeitpunkt der Übernahme
geltenden Restbuchwerte. Das Inventar geht in das Eigentum des Kreises Euskirchen
über und wird von diesem inventarisiert. Darüber hinaus übernimmt der Kreis
Euskirchen als Schulträger ab dem 01.08.2017 alle Investitionen in das bewegliche
Vermögen, das für den Betrieb der Stephanusschule notwendig ist.
4.5.
Weiterführung der bestehenden Linien des Schülerspezialverkehrs
Der Kreis Euskirchen wird den Schülerspezialverkehr, den die Stadt Zülpich für
Schülerinnen und Schüler der Stephanusschule eingerichtet hat, fortführen.
Die Kosten für die Schülerbeförderung belaufen sich im Haushaltsjahr 2017 auf
212.000 €. Eine Nutzung des ÖPNV ist aufgrund der Standorte der Stephanusschule
nicht möglich.
4.6.
Schulsozialarbeit
An der Stephanusschule
Schulsozialarbeit finanziert.
wird
derzeit
eine
volle
Stelle
(39
Stunden)
für
Trotz der allgemein eher rückläufigen Schülerzahlen an den Förderschulen hat sich
nach Einschätzung der Schulaufsicht, der Schulleitungen und des Jugendamtes der
Bedarf an Schulsozialarbeit nicht verringert. Vielmehr wird es auch zukünftig
notwendig sein, eine ganze Stelle für die Schulsozialarbeit vorzuhalten.
-5Demnach ergeben sich für die Schulsozialarbeit an der Matthias-Hagen-Schule für das
Haushaltsjahr 2017 voraussichtlich Kosten in Höhe von 70.000 €.
Dabei wird die Schulsozialarbeit für die Stephanusschule ab 01.08.2017 – wie bei der
Matthias-Hagen-Schule - im Budget der Schulverwaltung geführt, um diese Kosten
ebenfalls im Rahmen einer differenzierten Kreisumlage umlegen zu können (s.u.).
5. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen
Um einen ersten Überblick zu geben, welche Kosten auf den Kreis Euskirchen durch die Übernahme
der Stephanusschule ab dem 01.08.2017 zukommen, folgt eine Aufstellung der Haushaltsansätze
von der Stadt Zülpich:
Ansatz
Haushaltsjahr
Gebäudekosten
(siehe 4.1)
Personalaufwand
Aufwendungen Sach- und
Dienstleistungen
Bilanzielle Abschreibungen
(Schulinventar)
Sonstige Aufwendungen
Schulsozialarbeit
Miete
136.750 €
Betriebskosten
237.110 €
SUMME
373.860 €
Schulverwaltung
10.000 €
Schulsekretärin
29.550 €
Hausmeister (siehe 4.1)
0€
Küchenkraft
23.500 €
SUMME
63.050 €
Versicherungsbeiträge für Inventar
2.200 €
Unterhaltungsaufwand (Bewirtschaftung)
5.000 €
Lernmittel
3.900 €
Lehr- und Unterrichtsmittel
5.500 €
Sachkosten (Kultur und Schule)
3.100 €
Mietaufwendungen Kopierer
200 €
Sachkosten (Schulveranstaltungen)
3.700 €
Sachkosten (Verpflegung)
25.000 €
Schülerbeförderung
212.000 €
Aus- und Fortbildung
1.000 €
SUMME:
274.600 €
Die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle
Vermögensgegenstände müssten zu gegebener Zeit ermittelt
werden (siehe 4.4.)
Geschäftsaufwendungen
3.500 €
Beschaffungen GWG
25.000 €
*
Versicherungsbeiträge
0€
Dienstreisen
100 €
Fortbildung
100 €
SUMME:
28.700 €
70.000 €
siehe 4.6
Gesamtkosten
(ohne Berücksichtigung der bilanziellen Abschreibungen)
810.210 €
Die Übersicht zeigt nur grob die Kosten des laufenden Schulbetriebes der Stephanusschule und
welche Kosten auf den Kreis Euskirchen als Schulträger zukommen. Aktuell konnten noch nicht alle
Kosten abschließend mit der Stadt Zülpich kommuniziert werden, so dass davon auszugehen ist,
dass sich vereinzelte Zahlen in den folgenden Haushaltsjahren noch ändern werden.
-6-
Neben der erforderlichen Stelle für die Schulsekretärin wird im Stellenplan 2017 für die Bearbeitung
der Schulträgerangelegenheiten der Stephanusschule im Schulverwaltungsamt ab 01.08.2017 eine
zusätzliche Sachbearbeiterstelle mit einem Stellenumfang von 10 Wochenstunden neu einzurichten
sein. Die Übernahme der zusätzlich anfallenden Aufgaben mit vorhandenem Personal in der Abt. 40 Schulen ist nicht möglich.
6. Finanzierung über die differenzierte Kreisumlage
Die Übernahme der Stephanusschule führt dazu, dass die Förderschulumlage künftig sowohl die
Matthias-Hagen-Schule als auch die Stephanusschule beinhaltet.
Im Übernahmejahr als Rumpfjahr werden bei der Verteilung der entstehenden Kosten die
Schülerzahlen der Stephanusschule lediglich hälftig angesetzt.
7. Abstimmung mit benachbarten Schulträgern
Gemäß § 80 SchulG NRW sind die Schulträger verpflichtet zur Sicherung eines gleichmäßigen und
alle Schulformen und Schularten umfassenden Bildungs- und Abschlussangebotes für ihren Bereich
eine mit den Planungen benachbarter Schulträger abgestimmte Schulentwicklungsplanung zu
betreiben. Die Schulträger sind gehalten, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger
Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes und differenziertes Angebot zu achten. Schulen
anderer Schulträger dürfen durch eine Neuerrichtung in ihrem Bestand nicht gefährdet werden.
Der Kreis Euskirchen hat in mehreren Gesprächen mit den kreisangehörigen Kommunen die
Entwicklung der Förderschulen vor dem Hintergrund der Auswirkungen der demografischen
Entwicklung und der inklusiven Beschulung erörtert.
In Zusammenarbeit mit dem zuständigen Schulaufsichtsbeamten beim Schulamt für den Kreis
Euskirchen wurden die Grundzüge für ein kreisweites Förderschulkonzept festgelegt. Zielsetzung
dieses Konzeptes ist es, solange wie möglich ein auf die Bedürfnisse der Schüler/-innen
abgestimmtes Angebot zur differenzierten sonderpädagogischen Förderung sowohl an einer
Regelschule als auch an einer Förderschule im Kreis Euskirchen anzubieten.
Vor diesem Hintergrund ist auch die Übernahme der Stephanusschule durch den Kreis Euskirchen zu
sehen. Eine Bestandsgefährdung anderer Förderschulen ist durch die Übernahme der Trägerschaft
nicht zu befürchten.
8.) Zusammenfassung
Um eine optimale Versorgung des Kreisgebietes mit sonderpädagogischer Kompetenz zu erhalten, ist
eine kreisweite Lösung für die Förderschulen im Verbund unabdingbar. Ziel ist es, auch zukünftig eine
wohnortnahe Förderschullandschaft vorzuhalten und den Eltern die Wahl zu lassen, ihr Kind in die
Obhut einer Förderschule zu geben oder es für den inklusiven Unterricht an einer Regelschule
anzumelden.
Um möglichst alle bisherigen Schulstandorte möglichst lange halten zu können, muss es im Sinne
einer regionalen Zusammenarbeit zu der Zusammenlegung von Schulen kommen.
Der Kreis Euskirchen übernimmt ab 01.08.2017 die Schulträgerschaft der Stephanusschule von der
Stadt Zülpich und somit die Beschulung der Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten
ES, LE, SQ vornehmlich aus den Kommunen Zülpich und Mechernich.
-7Die organisatorische Umsetzung des Schulträgerwechsels erfolgt zum 01.08.2017.
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)