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Beschlussvorlage GB (Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule "Stephanusschule" durch den Kreis Euskirchen zum 01.08.2017)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
239 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
24.02.17, 11:10
Aktualisiert
24.02.17, 11:10

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 297/2017 14.02.2017 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bildung und Inklusion 07.03.2017 Kreisausschuss 22.03.2017 Kreistag 05.04.2017 Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule "Stephanusschule" durch den Kreis Euskirchen zum 01.08.2017 Sachbearbeiter/in: Herr Recher Tel.: 15 191 Abt.: 40 - Schulen Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: 030 22106 00 Zeile: Kreiskämmerer X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: gez. i.A. HuthmacherSchmitz Produkt: Zeile: Mittel werden in den Haushalt 2017 eingeplant und stehen nach Rechtskraft des Haushalts zur Verfügung. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: 1. Der Kreistag beschließt die Übernahme der Schulträgerschaft der Stephanusschule (Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen (LE), Sprache (SQ) und Emotionale und Soziale Entwicklung (ES)) von der Stadt Zülpich gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW mit Wirkung zum 01.08.2017. Die Verwaltung wird beauftragt, -2 die erforderliche Genehmigung der Oberen Schulaufsichtsbehörde gemäß § 81 Abs. 3 SchulG NRW zum Wechsel der Schulträgerschaft zu beantragen.  in einer Vereinbarung mit der Stadt Zülpich die Rahmenbedingungen zur Übernahme des Trägerwechsels verbindlich zu vereinbaren.  den Entwurf einer Rechtsverordnung zur Bildung von Schuleinzugsbereichen gemäß § 84 Abs. 1 SchulG NRW beschlussreif vorzubereiten.  die entsprechenden Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2017 einzuplanen. Begründung: 1. Ausgangslage und Zielvorgaben Mit der Beschlussvorlage V 77/2013 wurden die politischen Gremien des Kreises Euskirchen davon in Kenntnis gesetzt, dass sich die Verwaltung vor dem Hintergrund der von der Landesregierung im Rahmen der Inklusion vorgegebenen Veränderungen im Förderschulbereich gezwungen sieht, Grundsätze für eine künftige Förderschullandschaft im Kreis Euskirchen festzulegen. Dabei soll das Förderschulangebot des Kreises Euskirchen möglichst zeitnah den gesetzlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst werden. Um alle bisherigen Förderschulstandorte möglichst lange halten zu können, muss es im Sinne einer regionalen Zusammenarbeit zu der Zusammenlegung von Schulen kommen. Dabei muss eine solidarische Finanzierung gewährleistet sein. Nach der Übernahme der Schulträgerschaft der Matthias-Hagen-Schule durch den Kreis Euskirchen zum Schuljahr 2015/2016 ist die Übernahme der Stephanusschule von der Stadt Zülpich ein weiterer Schritt. 2. Trägerwechsel Der Wechsel des Schulträgers gilt gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW als Änderung einer Schule. Für die Entscheidung über diese Änderung ist ein Beschluss der Schulträger erforderlich. Gegenüber der Variante der Auflösung der Schule - was gemäß § 81 Abs. 2 einer Errichtung gleich kommt - hat die Variante "Änderung in Form eines Trägerwechsels" den Vorteil, dass die Schule in der bisherigen Form erhalten bleibt und es nicht zu einem Wechsel in der Schulleitung oder bei den Lehrkräften der Schule kommen wird. Der schulorganisatorische Beschluss des Schulträgers bedarf gemäß § 81 Abs. 3 SchulG NRW der Genehmigung durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens hat es im Februar bei der Bezirksregierung Köln zu diesem Thema einen Gesprächstermin mit Vertretern der Bezirksregierung (Dez. 48), der Stadt Zülpich sowie des Kreises Euskirchen gegeben, bei der diese Angelegenheit ausführlich erörtert wurde. Das Dezernat 48 – Schulrecht – befürwortet diese Vorgehensweise. Die Stadt Zülpich als bisheriger und der Kreis Euskirchen als neuer Schulträger fassen in ihren politischen Gremien entsprechende Beschlüsse über die Übertragung der Schulträgeraufgaben auf den Kreis Euskirchen. -3- 3. Bildung von Schuleinzugsbereichen Für die Stephanusschule wird ab Übernahme in Kreisträgerschaft gemäß § 84 SchulG NRW ein Schuleinzugsbereich gebildet. Der Schuleinzugsbereich umfasst die Gebiete der kreisangehörigen Städte Mechernich und Zülpich und deckt somit das mittlere Kreisgebiet ab. Die Festlegung dient vor allem der Abgrenzung zu den übrigen Förderschulstandorten in EuskirchenKuchenheim (Nordkreis) sowie in den Kommunen des Südkreises (Hellenthal/Kall/Schleiden und Blankenheim/Dahlem/Nettersheim), wo bereits Förderschulen im Verbund vorgehalten werden. Durch das Bilden von Schuleinzugsbereichen für die Stephanusschule kann die Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers abgelehnt werden, wenn sie oder er nicht im Schuleinzugsbereich wohnt und keinen wichtigen Grund für den Besuch der Schule darlegt. 4. Vereinbarung Die Bedingungen des Schulträgerwechsels zwischen der Stadt Zülpich und des Kreises Euskirchen werden in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Stadt und Kreis festgehalten. In mehreren Gesprächen zwischen Vertretern der Stadt und des Kreises konnte bereits bei folgenden Eckpunkten eine Einigung erzielt werden: 4.1. Anmietung der Schulgebäude in Zülpich-Bürvenich (Hauptstandort) und ZülpichFüssenich (ausgelagerte Klassen) durch den Kreis Euskirchen Die Primarstufe der Stephanusschule (Füssenich, ehem. Grundschule) sowie die Sekundarstufe I (Eldernstr., Zülpich-Bürvenich) der Stephanusschule werden in separaten Gebäuden untergebracht. Hintergrund ist die begrenzte Kapazität des Hauptstandortes in Bürvenich, der ca. 150 Schülerinnen und Schüler fasst. Aus diesem Grund soll die Primarstufe (ca. 40 Schülerinnen und Schüler) ausgelagert werden. Aktuell werden an der Stephanusschule 182 Schülerinnen und Schüler beschult. Seitens der Bezirksregierung würde diese Auslagerung der Primarstufe für maximal zwei Jahre genehmigt. Anschießend sind alle Schüler/-innen am Hauptstandort zu beschulen. Eine Verlängerung der Genehmigung durch die Bezirksregierung wird es nicht geben, da diese nicht der Mindestgrößenverordnung entsprechen würde. Ab 01.08.2017 wird der Kreis Euskirchen die für die Stephanusschule nötigen Gebäude als Mieter übernehmen. Für die Übernahme der Stephanusschule ergeben sich voraussichtlich folgende Mietund Betriebskosten: Schulgebäude Stephanusschule (Hauptstandort Bürvenich) Schulgebäude Stephanusschule (Teilstandort Füssenich) SUMME Miete 98.860 € Betriebskosten 159.550 € 37.890 € 77.560 € 136.750 € 237.110 € In den Betriebskosten sind ebenfalls die Kosten für den Hausmeister enthalten, so dass hier keine weiteren Personalkosten entstehen. Von einer Übernahme des Hausmeisters oder einem Personalgestellungsvertrag wird abgesehen, damit der -4Hausmeister auch weiterhin komplett in Zuständigkeit der Stadt Zülpich - als Eigentümerin der Immobilie - agiert. Weitere Details werden in noch abzuschließenden Mietverträgen mit der Stadt Zülpich vereinbart. 4.2. Übernahme der bisher in den Diensten der Stadt Zülpich stehenden Schulsekretärin durch den Kreis Euskirchen Nach dem bisherigen Stand der Verhandlungen wird der Kreis die jetzige Schulsekretärin der Stephanusschule im Rahmen eines Personalgestellungsvertrages übernehmen. Diese ist mit 25 Stunden im Schulsekretariat der Stephanusschule tätig. 4.3 Übernahme der bisher in den Diensten der Stadt Zülpich stehenden Küchenkraft Zum pädagogischen Konzept der Stephanusschule Zülpich gehört u.a. die selbständige Zubereitung des Mittagessens durch die Schülerinnen und Schüler. Die beim Förderverein der Stephanusschule angestellte Küchenkraft wird vollständig von der Stadt Zülpich finanziert. Eine weitere Kraft wird über das Landesprogramm Geld statt Stelle finanziert. Die Kosten für den Kreis Euskirchen belaufen sich pro Haushaltsjahr auf 23.500 €. 4.4. Übernahme des Schulinventars zum aktuellen Restbuchwert Die Stadt Zülpich übergibt dem Kreis Euskirchen die zum Betrieb der Stephanusschule bestimmte Sachausstattung gegen Zahlung der zum Zeitpunkt der Übernahme geltenden Restbuchwerte. Das Inventar geht in das Eigentum des Kreises Euskirchen über und wird von diesem inventarisiert. Darüber hinaus übernimmt der Kreis Euskirchen als Schulträger ab dem 01.08.2017 alle Investitionen in das bewegliche Vermögen, das für den Betrieb der Stephanusschule notwendig ist. 4.5. Weiterführung der bestehenden Linien des Schülerspezialverkehrs Der Kreis Euskirchen wird den Schülerspezialverkehr, den die Stadt Zülpich für Schülerinnen und Schüler der Stephanusschule eingerichtet hat, fortführen. Die Kosten für die Schülerbeförderung belaufen sich im Haushaltsjahr 2017 auf 212.000 €. Eine Nutzung des ÖPNV ist aufgrund der Standorte der Stephanusschule nicht möglich. 4.6. Schulsozialarbeit An der Stephanusschule Schulsozialarbeit finanziert. wird derzeit eine volle Stelle (39 Stunden) für Trotz der allgemein eher rückläufigen Schülerzahlen an den Förderschulen hat sich nach Einschätzung der Schulaufsicht, der Schulleitungen und des Jugendamtes der Bedarf an Schulsozialarbeit nicht verringert. Vielmehr wird es auch zukünftig notwendig sein, eine ganze Stelle für die Schulsozialarbeit vorzuhalten. -5Demnach ergeben sich für die Schulsozialarbeit an der Matthias-Hagen-Schule für das Haushaltsjahr 2017 voraussichtlich Kosten in Höhe von 70.000 €. Dabei wird die Schulsozialarbeit für die Stephanusschule ab 01.08.2017 – wie bei der Matthias-Hagen-Schule - im Budget der Schulverwaltung geführt, um diese Kosten ebenfalls im Rahmen einer differenzierten Kreisumlage umlegen zu können (s.u.). 5. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen Um einen ersten Überblick zu geben, welche Kosten auf den Kreis Euskirchen durch die Übernahme der Stephanusschule ab dem 01.08.2017 zukommen, folgt eine Aufstellung der Haushaltsansätze von der Stadt Zülpich: Ansatz Haushaltsjahr Gebäudekosten (siehe 4.1) Personalaufwand Aufwendungen Sach- und Dienstleistungen Bilanzielle Abschreibungen (Schulinventar) Sonstige Aufwendungen Schulsozialarbeit Miete 136.750 € Betriebskosten 237.110 € SUMME 373.860 € Schulverwaltung 10.000 € Schulsekretärin 29.550 € Hausmeister (siehe 4.1) 0€ Küchenkraft 23.500 € SUMME 63.050 € Versicherungsbeiträge für Inventar 2.200 € Unterhaltungsaufwand (Bewirtschaftung) 5.000 € Lernmittel 3.900 € Lehr- und Unterrichtsmittel 5.500 € Sachkosten (Kultur und Schule) 3.100 € Mietaufwendungen Kopierer 200 € Sachkosten (Schulveranstaltungen) 3.700 € Sachkosten (Verpflegung) 25.000 € Schülerbeförderung 212.000 € Aus- und Fortbildung 1.000 € SUMME: 274.600 € Die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände müssten zu gegebener Zeit ermittelt werden (siehe 4.4.) Geschäftsaufwendungen 3.500 € Beschaffungen GWG 25.000 € * Versicherungsbeiträge 0€ Dienstreisen 100 € Fortbildung 100 € SUMME: 28.700 € 70.000 € siehe 4.6 Gesamtkosten (ohne Berücksichtigung der bilanziellen Abschreibungen) 810.210 € Die Übersicht zeigt nur grob die Kosten des laufenden Schulbetriebes der Stephanusschule und welche Kosten auf den Kreis Euskirchen als Schulträger zukommen. Aktuell konnten noch nicht alle Kosten abschließend mit der Stadt Zülpich kommuniziert werden, so dass davon auszugehen ist, dass sich vereinzelte Zahlen in den folgenden Haushaltsjahren noch ändern werden. -6- Neben der erforderlichen Stelle für die Schulsekretärin wird im Stellenplan 2017 für die Bearbeitung der Schulträgerangelegenheiten der Stephanusschule im Schulverwaltungsamt ab 01.08.2017 eine zusätzliche Sachbearbeiterstelle mit einem Stellenumfang von 10 Wochenstunden neu einzurichten sein. Die Übernahme der zusätzlich anfallenden Aufgaben mit vorhandenem Personal in der Abt. 40 Schulen ist nicht möglich. 6. Finanzierung über die differenzierte Kreisumlage Die Übernahme der Stephanusschule führt dazu, dass die Förderschulumlage künftig sowohl die Matthias-Hagen-Schule als auch die Stephanusschule beinhaltet. Im Übernahmejahr als Rumpfjahr werden bei der Verteilung der entstehenden Kosten die Schülerzahlen der Stephanusschule lediglich hälftig angesetzt. 7. Abstimmung mit benachbarten Schulträgern Gemäß § 80 SchulG NRW sind die Schulträger verpflichtet zur Sicherung eines gleichmäßigen und alle Schulformen und Schularten umfassenden Bildungs- und Abschlussangebotes für ihren Bereich eine mit den Planungen benachbarter Schulträger abgestimmte Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Die Schulträger sind gehalten, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes und differenziertes Angebot zu achten. Schulen anderer Schulträger dürfen durch eine Neuerrichtung in ihrem Bestand nicht gefährdet werden. Der Kreis Euskirchen hat in mehreren Gesprächen mit den kreisangehörigen Kommunen die Entwicklung der Förderschulen vor dem Hintergrund der Auswirkungen der demografischen Entwicklung und der inklusiven Beschulung erörtert. In Zusammenarbeit mit dem zuständigen Schulaufsichtsbeamten beim Schulamt für den Kreis Euskirchen wurden die Grundzüge für ein kreisweites Förderschulkonzept festgelegt. Zielsetzung dieses Konzeptes ist es, solange wie möglich ein auf die Bedürfnisse der Schüler/-innen abgestimmtes Angebot zur differenzierten sonderpädagogischen Förderung sowohl an einer Regelschule als auch an einer Förderschule im Kreis Euskirchen anzubieten. Vor diesem Hintergrund ist auch die Übernahme der Stephanusschule durch den Kreis Euskirchen zu sehen. Eine Bestandsgefährdung anderer Förderschulen ist durch die Übernahme der Trägerschaft nicht zu befürchten. 8.) Zusammenfassung Um eine optimale Versorgung des Kreisgebietes mit sonderpädagogischer Kompetenz zu erhalten, ist eine kreisweite Lösung für die Förderschulen im Verbund unabdingbar. Ziel ist es, auch zukünftig eine wohnortnahe Förderschullandschaft vorzuhalten und den Eltern die Wahl zu lassen, ihr Kind in die Obhut einer Förderschule zu geben oder es für den inklusiven Unterricht an einer Regelschule anzumelden. Um möglichst alle bisherigen Schulstandorte möglichst lange halten zu können, muss es im Sinne einer regionalen Zusammenarbeit zu der Zusammenlegung von Schulen kommen. Der Kreis Euskirchen übernimmt ab 01.08.2017 die Schulträgerschaft der Stephanusschule von der Stadt Zülpich und somit die Beschulung der Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten ES, LE, SQ vornehmlich aus den Kommunen Zülpich und Mechernich. -7Die organisatorische Umsetzung des Schulträgerwechsels erfolgt zum 01.08.2017. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)