Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
18 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
31.03.17, 12:08
Aktualisiert
31.03.17, 12:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 2 / V 297/2017
Datum: 30.03.2017
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 22.03.2017
A)
TOP 21
Öffentliche Sitzung
Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule
"Stephanusschule" durch den Kreis Euskirchen zum
01.08.2017
V 297/2017
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Z1
07.03.2017
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
bemerkt, dass man zur Komplettierung der Schulförderlandschaft
aus einer Hand auf dem richtigen Weg sei. Dazu passe auch die
Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule
„Stephanusschule“ durch den Kreis Euskirchen.,
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
1. Der
Kreistag
beschließt
die
Übernahme
der
Schulträgerschaft der Stephanusschule (Förderschule mit
den Förderschwerpunkten Lernen (LE), Sprache (SQ) und
Emotionale und Soziale Entwicklung (ES)) von der Stadt
Zülpich gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW mit
Wirkung zum 01.08.2017.
Die Verwaltung wird beauftragt,
•
die
erforderliche
Genehmigung
der
Oberen
Schulaufsichtsbehörde gemäß § 81 Abs. 3 SchulG
NRW zum Wechsel der Schulträgerschaft zu
beantragen.
•
in einer Vereinbarung mit der Stadt Zülpich die
Rahmenbedingungen
zur
Übernahme
des
Trägerwechsels verbindlich zu vereinbaren.
•
den Entwurf einer Rechtsverordnung zur Bildung von
Schuleinzugsbereichen gemäß § 84 Abs. 1 SchulG
NRW beschlussreif vorzubereiten.
•
die
entsprechenden
Haushaltsmittel
Haushaltsjahr 2017 einzuplanen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
für
das