Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
20.03.17, 11:01
Aktualisiert
20.03.17, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 1 / V 297/2017
Datum: 16.03.2017
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Bildung und Inklusion
vom 07.03.2017
A)
TOP 8
Öffentliche Sitzung
Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule
"Stephanusschule" durch den Kreis Euskirchen zum
01.08.2017
Der Ausschuss für Bildung und Inklusion empfiehlt folgende
Beschlussfassung:
1. Der
Kreistag
beschließt
die
Übernahme
der
Schulträgerschaft der Stephanusschule (Förderschule mit
den Förderschwerpunkten Lernen (LE), Sprache (SQ) und
Emotionale und Soziale Entwicklung (ES)) von der Stadt
Zülpich gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW mit
Wirkung zum 01.08.2017.
Die Verwaltung wird beauftragt,
•
die
erforderliche
Genehmigung
der
Oberen
Schulaufsichtsbehörde gemäß § 81 Abs. 3 SchulG
NRW zum Wechsel der Schulträgerschaft zu
beantragen.
•
in einer Vereinbarung mit der Stadt Zülpich die
Rahmenbedingungen
zur
Übernahme
des
Trägerwechsels verbindlich zu vereinbaren.
•
den Entwurf einer Rechtsverordnung zur Bildung von
Schuleinzugsbereichen gemäß § 84 Abs. 1 SchulG
NRW beschlussreif vorzubereiten.
•
die
entsprechenden
Haushaltsmittel
Haushaltsjahr 2017 einzuplanen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
für
das
V 297/2017