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Beschlussvorlage GB (Z 1 / V 297 /2017 (Ausschuss f. Bildung u. Inklusion 07.03.2017))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
20.03.17, 11:01
Aktualisiert
20.03.17, 11:01
Beschlussvorlage GB (Z 1 / V 297 /2017 (Ausschuss f. Bildung u. Inklusion 07.03.2017))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1 / V 297/2017 Datum: 16.03.2017 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Bildung und Inklusion vom 07.03.2017 A) TOP 8 Öffentliche Sitzung Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule "Stephanusschule" durch den Kreis Euskirchen zum 01.08.2017 Der Ausschuss für Bildung und Inklusion empfiehlt folgende Beschlussfassung: 1. Der Kreistag beschließt die Übernahme der Schulträgerschaft der Stephanusschule (Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen (LE), Sprache (SQ) und Emotionale und Soziale Entwicklung (ES)) von der Stadt Zülpich gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW mit Wirkung zum 01.08.2017. Die Verwaltung wird beauftragt, • die erforderliche Genehmigung der Oberen Schulaufsichtsbehörde gemäß § 81 Abs. 3 SchulG NRW zum Wechsel der Schulträgerschaft zu beantragen. • in einer Vereinbarung mit der Stadt Zülpich die Rahmenbedingungen zur Übernahme des Trägerwechsels verbindlich zu vereinbaren. • den Entwurf einer Rechtsverordnung zur Bildung von Schuleinzugsbereichen gemäß § 84 Abs. 1 SchulG NRW beschlussreif vorzubereiten. • die entsprechenden Haushaltsmittel Haushaltsjahr 2017 einzuplanen. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen für das V 297/2017